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1 Gemeindekanzlei Andrea Widmer Gemeindeschreiberin Direktwahl: G e m e i n d e v e r s a m m l u n g Montag, 29. November :00 Uhr, Bühlhalle Däniken TRAKTANDEN 1. Sanierung Flachdach Feuerwehrmagazin --> Kreditbeschluss von Fr. 150' Auflösung Vormundschafts- und Sozialhilfekommission per > Beschluss über Auflösung und daraus resultierende Teilrevision Gemeindeordnung 3. Einführung ständige Kommission Gesellschaft und Gesundheit per > Beschluss über Einführung und daraus resultierende Teilrevision Gemeindeordnung 4. Stellenetat Gemeindeverwaltung Däniken und Einführung Lehrstelle Werkhof --> Genehmigung Stellenetat per Voranschlag > Genehmigung und Festsetzen der Steuerbezüge 6. Ehrungen / Verabschiedungen 7. Information über laufende Geschäfte/Projekte 8. Verschiedenes Däniken, 16. November

2 BERICHT UND ANTRAGSSTELLUNG Traktandum 1 Sanierung Flachdach Feuerwehrmagazin --> Kreditbeschluss von Fr. 150' Das Flachdach des im Jahre 1977 erbauten Feuerwehmagazins ist undicht. Die Fachfirma, R. Voney GmbH, hat festgestellt, dass die komplette Dachisolation nass ist. Örtliche Reparaturen würden nicht zum gewünschten Erfolg führen und machen deshalb keinen Sinn mehr. Eine vollständige Dachsanierung ist demzufolge erforderlich. Der Gemeinderat genehmigte das vorliegende Projekt und verabschiedete einen Gesamtkredit von Franken zu Handen der Gemeindeversammlung vom Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: einen Kredit von Franken für die Sanierung des Flachdachs des Feuerwehrmagazins zu bewilligen, den Betrag der Investitionsrechnung zu belasten. 2

3 Traktandum 2 Auflösung Vormundschafts- und Sozialhilfekommission per > Beschluss über Auflösung und daraus resultierende Teilrevision Gemeindeordnung Als Folge der Regionalisierung des Sozialwesens im Kanton Solothurn per hat die Vormundschafts- und Sozialhilfekommission die fachliche Beratung an die Sozialregion unteres Niederamt SRUN delegiert. Die Entscheidungskompetenz wurde jedoch beibehalten. Die Sozialregion unteres Niederamt hat sich in der Zwischenzeit als kompetenter Partner etabliert. Die SRUN beschäftigt ausschliesslich Fachpersonal und verfügt am Sitz in Schönenwerd über eine ausgezeichnete Infrastruktur. Fachkompetenzen sind in der Däniker Kommission nur bedingt und insbesondere zeitlich beschränkt verfügbar. Im Übrigen werden die Mandate bereits seit dem durch die SRUN-Sachbearbeiter/innen bis zur Entscheidungsreife vorbereitet und im Anschluss der örtlichen Kommission zur Beschlussfassung unterbreitet. Bis zum heutigen Datum musste noch kein einziges Geschäft zur Nachbesserung zurückgewiesen werden. Dies zeigt, dass bei der SRUN fachkundige Arbeit geleistet wird. Zudem nimmt die Komplexität der Geschäfte laufend zu. Eine Gemeindekommission kommt diesbezüglich schlicht an ihre Grenzen. Bewusst wurde seitens des Gemeinderats die Kommission nach der Gründung der SRUN beibehalten. Man wollte zuerst Erfahrungen sammeln, wie sich die Sozialregion entwickelt. In Anbetracht der positiven Entwicklung der SRUN und der zunehmenden Komplexität im Sozialwesen ist es nicht sinnvoll, dass Däniken weiterhin eine eigene Vormundschafts- und Sozialhilfekommission führt. Die Vormundschafts- und Sozialhilfekommission sowie der Gemeinderat befürworten die Auflösung der örtlichen Kommission. Entsprechend stimmte der Rat der Auflösung einstimmig zu und verabschiedete die teilrevidierte Gemeindeordnung zu Handen der Gemeindeversammlung vom Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen: Die Auflösung der Vormundschafts- und Sozialhilfekommission per Die daraus resultierende vorliegende Teilrevision der Gemeindeordnung, Ausgabe Die Änderungen treten auf den in Kraft. 3

4 Traktandum 3 Einführung ständige Kommission Gesellschaft und Gesundheit per > Beschluss über Einführung und daraus resultierende Teilrevision Gemeindeordnung Infolge der an dieser Gemeindeversammlung beantragten Auflösung der Vormundschafts- und Sozialhilfekommission per , steht dem Ressort Soziales künftig keine politische Behörde zur Seite. Zudem weist das Ressort Soziales infolge der vielen Vorstandsvertretungen eine grosse Arbeitsbelastung auf. Mit der Einführung einer neuen Kommission Gesellschaft und Gesundheit per soll diese Situation korrigiert und verbessert werden. Die neue Kommission Gesellschaft und Gesundheit soll den Gemeinderat in Fragen zu den Themenbereichen Kinder, Jugend, Alter, Vereine und Gesundheit beraten und unterstützen. Die Kommission kann Mitglieder in die Kommissions- und Vereinsarbeit für die Bereiche Kinder, Jugend, Alter und Gesundheit entsenden. Die Ressortleitung Soziales bildet das Bindeglied zum Gemeinderat. Zusätzlich kann die Kommission weitere Aufgaben übernehmen, die ihr vom Gemeinderat übertragen werden. Mit dieser neuen Kommission sollen sich alle Altersgruppen identifizieren können. Als primäre Ziele und Aufgaben sieht der Gemeinderat für die Kommission Gesellschaft und Gesundheit: Kinder und Jugendliche sollen sich in Däniken gut entwickeln, wohlfühlen und entfalten können. Die Kommission engagiert sich für ein zeitgemässes Seniorenangebot. Die Kommission nimmt politische Anliegen aus den Vereinen auf und unterbreitet dem Gemeinderat Vorschläge, ohne die Spatengemeinschaft zu konkurrenzieren. Die Kommission engagiert sich für eine den Bedürfnissen angepasste Gesundheitsversorgung für alle Altersstufen in der Gemeinde. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Bildung dieser Kommission ein weiterer wichtiger Grundstein für eine gute Entwicklung des Dorfes Däniken gelegt werden kann. Entsprechend stimmte der Rat der Einführung der ständigen Kommission Gesellschaft und Gesundheit, bestehend aus 7 Mitgliedern, einstimmig zu und verabschiedete die teilrevidierte Gemeindeordnung zu Handen der Gemeindeversammlung vom Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen: Die Einführung der ständigen Kommission Gesellschaft und Gesundheit per Die daraus resultierende vorliegende Teilrevision der Gemeindeordnung, Ausgabe Die Änderungen treten auf den in Kraft. 4

5 Traktandum 4 Stellenetat Gemeindeverwaltung Däniken und Einführung Lehrstelle Werkhof --> Genehmigung Stellenetat per Die Stellenbewirtschaftung der Einwohnergemeinde Däniken beruht gemäss der Dienst- und Gehaltsordnung auf dem Stellenetat, welches von der Gemeindeversammlung genehmigt wird. Folgende Änderungen führen zu einer Anpassung des Stellenetats: Übergang Sozialamt Däniken zur Sozialregion unteres Niederamt SRUN Auflösung Vormundschafts- und Sozialhilfekommission Umsetzung Hauswart- und Werkhofkonzept Änderung Dienst- und Gehaltsordnung DGO Im folgenden Organigramm ist das Stellenetat abgebildet, in welchem die Änderungen farblich hervorgehoben sind: Sachbearbeitung Sozialhilfe/Vormundschaftsbehörde Mit der Regionalisierung des Sozialwesens im Kanton Solothurn werden die administrativen Aufgaben durch die Mitarbeiter/innen der Sozialregion unteres Niederamt ausgeführt. Infolgedessen fällt diese Stelle künftig weg. Reinigungspersonal Gemäss 4 der Dienst- und Gehaltsordnung müssen Aushilfen mit einem Pensum ab 30 % in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angestellt werden. Dieser Umstand führt dazu, dass ein Teil des Reinigungspersonals in einem festem Teilpensum anzustellen ist. Diese Festanstellungen haben einen Umfang von 110 %. Die weiteren Reinigungsarbeiten für Hauptreinigungen und in Spitzenzeiten werden weiterhin mit zusätzlichen Aushilfen im Stundenlohn auf privatrechtlicher Basis ausgeführt. 5

6 Lernende/r Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt im Bauamt Im Auftrag des Gemeinderates hat die Firma CleanGreen AG ein Hauswart- und Werkhofkonzept erstellt und die Idee des Rates, eine Lehrstelle im Bauamt zu schaffen, aufgenommen. Gemäss Abklärungen mit dem Amt für Berufsbildung ist Däniken für eine Lehrstelle bestens geeignet. Die Gemeinde kann alles nach Lehrplan bieten, was für einen Ausbildungsplatz vorhanden sein muss. Zudem mangelt es in der Region an solchen Lehrstellen. Der oder die Lernende würde im Fachbereich Werkdienst ausgebildet und ins Team der Bauamtsangestellten integriert. Die Ausbildung dauert 3 Jahre, Voraussetzung ist eine abgeschlossene Realschule oder Sekundarschule B. Der/die Lernende wird durchschnittlich einen Tag pro Woche in der Schule sein und daneben auch den Werkhofbetrieb punktuell entlasten können. Ein Teammitglied der Bauamtsangestellten wird den Berufsbildnerkurs absolvieren und dafür besorgt sein, dass eine fachmännische Betreuung während der Ausbildung gewährleistet ist. Sekretariat Schulleitung Das Stellenpensum des Sekretariats der Schulleitung umfasst 20 %. Diese Verwaltungsstelle hatte bisher die Grundlage im Etat der Bauverwaltung, da vor der Schaffung des Schulleitungssekretariats per viele administrative Arbeiten von der Sachbearbeiterin der Bauverwaltung ausgeführt wurden. Nachdem nun erste Erfahrungswerte vorliegen, soll diese Stelle im Etat eigens aufgeführt werden. Der Gemeinderat hat die Änderungen des Stellenetats einstimmig zu Handen der Gemeindeversammlung genehmigt. Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Änderungen gemäss des vorliegenden Stellenetats und dessen Inkraftsetzung auf den

7 Traktandum 5 Voranschlag > Genehmigung und Festsetzen der Steuerbezüge 1. Besoldungen Auf den Besoldungen des neben- und hauptamtlichen Personals (inkl. Musiklehrer, exkl. Lehrpersonen der Schule und des Kindergartens) wird eine Teuerungszulage von 0.7 % gewährt ( 43 DGO). Für die angestellten nach GAV (Lehrpersonen der Schule und des Kindergartens) hat der Regierungsrat 0.7 % Teuerungszulage beschlossen. Die Entschädigungen an das nebenamtliche Personal sind im Anhang des Voranschlages festgehalten. 2. Voranschlag Der Voranschlag 2011 weist einen Ertragsüberschuss von Fr auf. Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung sieht im Voranschlag 2011 einen Aufwandüberschuss von Fr vor. Dieser Mehraufwand wird durch die vorhandenen Rücklagen ausgeglichen. Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung sieht im Voranschlag 2011 einen Ertragsüberschuss von Fr vor. Er wird den Rücklagen dieses Werkes zugewiesen. Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung sieht im Voranschlag einen Ertragsüberschuss von Fr vor. Diese Spezialfinanzierung ist seit 2010 mehrwertsteuerpflichtig. Die Abfallgebühren wurden deshalb überprüft und vom Gemeinderat so angepasst, dass in nächster Zeit mit ausgeglichenen Abschlüssen zu rechnen ist. Der Gemeinderat beantragt: die Anpassung des Beitrages an die Spitex Däniken-Gretzenbach-Walterswil von jährlich Fr auf Fr pro Einwohner (Fr ). auf den Besoldungen des neben- und hauptamtlichen Personals eine Teuerungszulage von 0.7 % zu gewähren. den Steuerbezug und die Feuerwehrersatzabgabe wie folgt festzulegen: - natürliche Personen 77 % der einfachen Staatssteuer - juristische Personen 50 % der einfachen Staatssteuer - Feuerwehrersatzabgabe 10 % der einfachen Staatssteuer (Min. Fr / Max. Fr ) den vorliegenden Voranschlag 2011 zu genehmigen. den Gemeinderat zu ermächtigen, für allfällig notwendige Finanzierungen die entsprechenden Darlehensverträge abzuschliessen. e und Anträge durch den Gemeinderat genehmigt: 8. November 2011 Einwohnergemeinde Däniken Gery Meier Gemeindepräsident Andrea Widmer Gemeindeschreiberin 7

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