Anträge des Gemeinderates

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1 Anträge des Gemeinderates Traktandum 1 Wahl der Stimmenzähler/innen Die Stimmenzähler/innen werden anlässlich der Gemeindeversammlung vorgeschlagen und gewählt. Traktandum 2 Genehmigung Beitritt und Statuten Zweckverband Bevölkerungs- und Zivilschutz Aare Süd Das kantonale Einführungsgesetz zur eidgenössischen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgebung vom 1. Januar 2015 schreibt vor, dass die Gemeinden regionale Verbände für den Bevölkerungsschutz (Bevölkerungsschutzkreise) bilden, die mindestens 20'000 Einwohner umfassen. Nach Vorgaben des Kantons soll eine neue Organisation spätestens ab 2019 zum Tragen kommen. Um dies möglich zu machen, muss die neue Organisation rechtlich bis Ende 2017 soweit genehmigt sein, dass mit der konkreten Umsetzung Anfang 2018 begonnen werden kann. In den Bezirken Wasseramt und Bucheggberg besteht in dieser Hinsicht Handlungsbedarf. Denn die regionalen Zivilschutzorganisationen Wasseramt West, Wasseramt Ost, Zuchwil-Luterbach und Bucheggberg, Biberist und Lohn-Ammannsegg erfüllen die neuen Anforderungen nicht. Die repla espacesolothurn hat im Auftrag der Gemeindepräsidentenkonferenzen Wasseramt und Bucheggberg die Umsetzung der kantonalen Vorgaben erarbeitet. Die von der repla erarbeiteten und mit Gemeindevertretern bereinigten Statuten liegen nun zur Genehmigung durch die Gemeindeversammlungen der 26 zukünftigen Mitgliedergemeinden vor. Für die Mitgliedergemeinden fallen 2018 ausserordentliche Kosten für den Organisationsaufbau an. Für die Gemeinde Recherswil betragen die Kosten CHF 2' Die totalen Initialisierungskosten betragen 85'000 Franken. Ob sich der Kanton an den Kosten zur Hälfte beteiligt, ist derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen. Die Gesamtkosten pro Einwohner liegen heute im Mittel über alle vier Zivilschutzorganisationen bei Franken. Dieser Betrag gilt im Rahmen der heutigen Tätigkeiten der Zivilschutzorganisation als Obergrenze für die neue Bevölkerungs- und Zivilschutzorganisation. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung b) den Beitritt der Gemeinde Recherswil in den Zweckverband Bevölkerungs- und Zivilschutz Aare Süd zu genehmigen. Mit dem Beitritt zum Zweckverband werden die Statuten des Zweckverbandes Bevölkerungs- und Zivilschutz Aare Süd genehmigt.

2 Traktandum 3 Genehmigung von Reglementen 3.1 Teilrevision Gemeindeordnung, Art 26, 30, 35, 42, 53 und 54 Nachdem die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2017 nicht auf das Geschäft eingetreten ist, liegen nun die Änderungen der Gemeindeordnung vor, die nicht in Zusammenhang mit der «Reorganisation» stehen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, b) der Teilrevision der Gemeindeordnung zuzustimmen. 3.2 Teilrevision Dienst- und Gehaltsordnung, Art 11, 42, 77, 78 und Anhang 3 Gehalt Anzeigerboten Auch hier liegen die Änderungen vor, die nicht in Zusammenhang mit der «Reorganisation» stehen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, b) der Teilrevision der Dienst- und Gehaltsordnung zuzustimmen. Traktandum 4 - Genehmigung von Verpflichtungskrediten 4.1 IT-Konzept Kreisschule Recherswil-Obergerlafingen CHF Mit der Weisung des kantonalen Volksschulamtes vom 21. Mai 2015 im Bereich Informatische Bildung wurde den Schulen im Kanton Solothurn mitgeteilt, dass der Referenzrahmen dazu auf das Schuljahr 2017/18 umgesetzt werden muss. Die aktuell an der Kreisschule REOG eingesetzten IT-Geräte sind in die Jahre gekommen und müssen ersetzt werden. Zusammen mit der Fachstelle «imedias» hat der Schulleiter in Zusammenarbeit mit dem Vorstand Schule, den Gemeindepräsidenten und den Ressortleitern Finanzen von Recherswil und Obergerlafingen die zukünftige IT-Ausrichtung der Schule erarbeitet. Die Gesamtkosten für die Anschaffung betragen CH 74'600 und die jährlich wiederkehrenden Kosten für Support und Lizenzen betragen CHF 48'200 (in der Erfolgsrechnung enthalten). Diese Kosten werden gemäss Verteilschlüssel zwischen den Einwohnergemeinden Recherswil und Obergerlafingen aufgeteilt. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, b) dem Verpflichtungskredit für die Umsetzung des IT-Konzeptes an der Kreisschule Recherswil-Obergerlafingen im Betrag von CHF 74'600 zuzustimmen.

3 4.2 Dorfzentrum Realisierung Begegnungsplatz CHF Die Arbeitsgruppe Zentrum ist zusammen mit der beauftragten Landschaftsarchitektin mit der Planung zur Umsetzung des Begegnungsplatzes beschäftigt. Aufgrund der vom Gemeinderat genehmigten Gestaltungsvariante wurde eine Kostenberechnung vorgenommen. Die gesamten Kosten für den neuen Begegnungsplatz zwischen den Baufeldern A und D im Dorfzentrum betragen CHF 300'000. Darin enthalten sind Erdarbeiten, Werkleitungen, Bodenbeläge, Bepflanzung, Spielplatz, Brunnen, Bücherschrank, Bänke, Stühle, Liegen, Beleuchtung etc. Bis heute wurden rund CHF 35'000 an Sponsoring zugesagt. So spendet der Kultusverein Recherswil-Obergerlafingen der Gemeinde Recherswil den Trinkbrunnen im Wert von CHF 30'000. Wofür sich die Gemeinde ganz herzlich bedankt. Die Kosten für die Gemeinde reduzieren sich entsprechend. Trotzdem muss der Gesamtbetrag als Kredit bewilligt werden. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, b) dem Verpflichtungskredit für die Realisierung Begegnungsplatzes im Betrag von CHF 300'000 zuzustimmen. Traktandum 5 Kenntnisnahme Abrechnungen und Nachtragskredite von erledigten Verpflichtungskrediten Der Gemeinderat gibt der Gemeindeversammlung die Abrechnungen und Nachtragskredite von erledigten Verpflichtungskrediten zur Kenntnis. Traktandum 6 Budget Budget Genehmigung Erfolgsrechnung Kenntnisnahme Investitionsrechnung Kenntnisnahme Finanzplan Festlegen Teuerungsausgleich Gemeindepersonal Festlegen Steuerfuss Festlegen Feuerwehrersatzabgabe Ermächtigung zur Fremdmittelbeschaffung Im Mai 2017 hat der Gemeinderat Recherswil beschlossen, dass das Budget 2018 weiterhin auf dem Steuerfuss von 120 % basiert. Die Kommissionen und Budgetverantwortlichen haben die Budgetbeträge kostenbewusst erarbeitet.

4 6.1 Genehmigung Erfolgsrechnung 2018 Das Budget 2018 der Gemeinde Recherswil sieht folgenden Abschluss vor: Ergebnis ohne Abschreibungen Aufwand CHF 9'878' Ertrag CHF 9'918' Ertragsüberschuss CHF 40' =================== Ergebnis nach Abschreibungen Ertragsüberschuss CHF 40' Planmässige Abschreibungen (exkl. Spezialfinanzierungen) CHF 157' Übrige Abschreibungen CHF 0.00 Aufwandüberschuss CHF 117' =================== Der budgetierte Aufwandüberschuss von CHF 117' fällt gegenüber dem Budget 2017 um lediglich CHF 19' höher aus. Die Aufwendungen in verschiedenen Funktionen steigen teilweise stark an (Bildung, Gesundheit und Soziale Sicherheit). Dank den höheren Steuererträgen und dem grösseren Beitrag aus dem kantonalen Finanzausgleich (+ CHF 244'900.00) fällt das budgetierte Defizit 2018 nicht höher aus. Die Aufwendungen in der Funktion "Bildung" steigen überdurchschnittlich an. Höhere Pensen infolge Anstieg der Schülerzahlen und neuer Unterrichtsstoff verursachen einen Teil der Mehrkosten. Aber auch die Abschreibungen auf dem neuen Doppelkindergarten tragen zu den höheren Ausgaben bei. Zudem steigen sowohl die Gemeindebeiträge an die Kreisschule Gerlafingen-Recherswil-Obergerlafingen als auch die Beiträge an die Sonderschulen an. Im Bereich "Gesundheit" steigen die Beiträge an die Spitex Wasseramt. Die Organisation leistet mehr Pflegestunden infolge Überalterung der Wohnbevölkerung. Die Tarife für die Spitex-Leistungen bleiben unverändert. Die Nettokosten werden anschliessend gestützt auf die Wohnbevölkerung auf die angeschlossenen Gemeinden verteilt. Bei der "Sozialen Sicherheit" muss mit einem höheren pro-kopf-beitrag an die Ergänzungsleistungen der AHV gerechnet werden. Aber auch der Gemeindebeitrag an den Sozialdienst Wasseramt Süd für den Lastenausgleich Sozialhilfe und für die Betriebskosten steigen insgesamt um rund CHF 40' an. Die Steuererträge der Natürlichen Personen für das Jahr 2018 wurden ohne prozentualer Zuwachs (Teuerung) berechnet. Der Anstieg der steuerpflichtigen Personen wurde jedoch berücksichtigt. Laut Mitteilung des kantonalen Steueramtes sinken die Steuererträge 2016 im Vergleich zu 2015 um 1.38 %. Diese Trendmeldung basiert auf einem Vergleich der definitiven Veranlagungen von rund 600 steuerpflichtigen Personen von Recherswil.

5 Erfolgsrechnung 2018 Funktion Bezeichnung Budget 2018 Budget 2017 Rechnung 2016 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 773'700 98' ' ' ' ' Nettoaufw and 675' ' ' Öffentliche Ordnung, Sicherheit, Verteidigung 206' ' '400 97' ' ' Nettoaufw and 104' '900 69' Bildung 5'471'200 2'937'800 4'987'800 2'762'200 4'897' '669' Nettoaufw and 2'533'400 2'225'600 2'227' Kultur, Sport und Freizeit, Kirche 89'800 22' '400 18'900 69' ' Nettoaufw and 67'300 85'500 45' Gesundheit 269' ' ' Nettoaufw and 269' ' ' Soziale Wohlfahrt 1'622'300 2'500 1'554'700 1'000 1'609' ' Nettoaufw and 1'619'800 1'553'700 1'607' Verkehr 652'900 30' '800 46' ' ' Nettoaufw and 622' ' ' Umweltschutz und Raumordnung 704' ' ' ' ' ' Nettoaufw and 72'100 84'200 68' Volkswirtschaft 17'200 68'000 16'800 66'000 15' ' Nettoertrag 50'800 49'200 53' Steuern 229'200 6'025' '800 5'686' ' '362' Nettoertrag 5'796'400 5'495'800 6'149' Total 10'036'300 9'918'700 9'517'700 9'419'500 9'586' '013' Aufwandüberschuss 117'600 98'200 Ertragsüberschuss 426' Gesamttotal 10'036'300 10'036'300 9'517'700 9'517'700 10'013' '013' Die Gliederung nach Sachgruppen zeigt, wie sich die Aufwendungen und Erträge auf die einzelnen Arten verteilen. Aufwand Budget 2018 nach Sachgruppen 5'000 4'000 3'000 3'621 4'627 Personalaufwand Sach- und übriger Betriebsaufwand Abschreibungen Verwaltungsvermögen Finanzaufwand 2'000 1'307 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Transferaufwand 1' Ausserordentlicher Aufwand Interne Verrechnungen

6 Ertrag Budget 2018 nach Sachgruppen 6'000 5'000 4'000 5'278 3'630 Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte Finanzertrag 3'000 2'000 1' Einnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen Transferertrag Ausserordentlicher Ertrag Interne Verrechnungen Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Aufwandüberschuss CHF 7' Abwasserbeseitigung Ertragsüberschuss CHF 58' Abfallbeseitigung Ertragsüberschuss CHF 13' Gestützt auf die geltenden Gemeindereglemente hat der Gemeinderat, auf Antrag der zuständigen Kommission bzw. Ressortleiter, die für das kommende Jahr geltenden Grund- und Benützungsgebühren beschlossen Finanzkennziffern Jahr Bewertung Budget Budget Rechnung Bruttoverschuldungsanteil % % % < 50 % sehr gut Bruttoschulden in % des Laufenden Ertrages Kapitaldienstanteil 2.07 % 2.03 % 0.96 % 0 % - 5 % geringe Belastung Kapitalkosten im Verhältnis zum Laufenden Ertrag Investitionsanteil % % % 10 % - 20 % mittlere Tätigkeit Bruttoinvestitionen in Prozent des konsolidierten Gesamtaufwandes Nettoschuld I pro Einwohner 16-1'241-1'892 < 0 Nettovermögen Fremdkapital abzüglich Finanzvermögen Selbstfinanzierungsgrad 8.06 % % % < 50 % grosse Neuverschuldung Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen Genehmigung des Budgets der Erfolgsrechnung 2018 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 117'

7 6.2 Kenntnisnahme Investitionsrechnung 2018 Steuerhaushalt Budget 2018 Budget 2017 Bruttoinvestitionen 2'369' '138' Investitionseinnahmen 34' Total Nettoinvestitionen Steuerhaushalt 2'335' '138' Spezialfinanzierungen Bruttoinvestitionen gebührenfinanzierte Anlagen 285' ' Investitionseinnahmen 83' ' Total Nettoinvestitionen Spezialfinanzierungen 202' ' Gesamtgemeinde Total Bruttoinvestitionen 2'654' '346' Total Nettoinvestitionen 2'537' '136' Bei den geplanten Investitionen für 2018 handelt es sich um folgende Vorhaben: - Überbauung Zentrum - Begegnungsplatz (Ausführung) * CHF 340' Mannschaftsfahrzeug - Ersatz Rest CHF 47' Schulmobiliar Kindergarten CHF 17' Schule - Ersatz IT-Konzept ** CHF 74' Kreisschule Gerlafingen - Beitrag an Erneuerung ICT-Infrastruktur Rest CHF 5' Schulanlage - Sanierung CHF 23' Schulanlage - Aufstockung Zwischentrakt CHF 361' Schulanlage - Neubau Doppelkindergarten CHF1'107' Schulanlage - Photovoltaikanlage auf neuem Doppelkindergarten ** CHF 50' altes Feuerwehrmagazin - Sanierung ** CHF 100' Im Feld - Brückensanierung Rest CHF 45' Willadingenstrasse - Sanierung inkl. Brücke ** CHF 160' Gemeindeverwaltung - Umbau Rest CHF 20' Willadingenstrasse - Sanierung Wasserleitung ** CHF 96' Willadingenstrasse - Sanierung Kanalisationsleitung CHF 50' Sanierung Kanalisationsleitungen 3. Etappe Vorhaben 2018 CHF 139' Revision Ortsplanung Rest CHF 19' * Teilkredit bereits bewilligt. CHF 300' vorbehältlich der Genehmigung durch Gemeindeversammlung im Dezember ** Vorbehältlich der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung im Dezember 2017 oder später in separaten Traktanden. Kreditbewilligung an der Urne am 27. November Kenntnisnahme des Budgets der Investitionsrechnung 2018 mit Nettoinvestitionen von CHF 2'537'000.00

8 6.3 Kenntnisnahme Finanzplan Der aktuelle Finanzplan basiert auf einem jährlichen Steuerfuss von 120 %. Ferner können die prognostizierten Aufwandüberschüsse bis Ende Planperiode durch das Eigenkapital der Gemeinde gedeckt werden. Die Finanzkennzahlen weisen jedoch darauf hin, dass sich die Gemeindefinanzen im Laufe der Jahre verschlechtern. Im überarbeiteten Finanzplan sind zudem sämtliche vorgesehenen Investitionen der Kommissionen bzw. Ressortverantwortlichen aufgeführt. Diese betragen 15.5 Mio. Franken. 5.4 Mio. Franken sind für später, d.h. ab 2023 vorgesehen. Auf längere Sicht muss jedoch festgestellt werden, dass nicht im gleichen Ausmass Vorhaben geplant und ausgeführt werden können. Deshalb ist es wichtig, dass die Finanzplanung jährlich den neusten Kenntnissen angepasst wird und dass die Resultate und die Kennzahlen kritisch hinterfragt werden. Kenntnisnahme des Finanzplanes Festlegen Teuerungsausgleich Gemeindepersonal 2018 Die Teuerungszulage wird jährlich im Rahmen des Voranschlages festgelegt ( 49 DGO). Sie ist zusammen mit dem Voranschlag von der Gemeindeversammlung zu beschliessen. Die Teuerungszulage für das haupt- und nebenamtlichen Personal sei analog den kantonalen Beschlüssen festzulegen. 6.5 Festlegen Steuerfuss 2018 Der Steuerfuss der Gemeinde Recherswil sei für 2018 für Natürliche Personen und für Juristische Personen auf 120 % der einfachen Staatssteuer festzulegen. 6.6 Festlegen Feuerwehrersatzabgabe 2018 Die Feuerwehrersatzabgabe der Gemeinde Recherswil sei für 2018 auf 12 % der einfachen Staatssteuer (Minimum CHF / Maximum CHF ) festzulegen. 6.7 Ermächtigung zur Fremdmittelbeschaffung Der Gemeinderat sei zu ermächtigen, Finanzierungsfehlbeträge gemäss Budget 2018 durch die Aufnahme von Fremdmitteln/Darlehen zu decken.

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