Die Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit. Zehn Jahre außergerichtliche Streitvermeidung und Streitbeilegung. 3. Mai

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1 Die Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit Zehn Jahre außergerichtliche Streitvermeidung und Streitbeilegung 27. Fachgespräch 3. Mai / 13

2 Anne Wolter interdisziplinäres Studium der Staatswissenschaften in Erfurt völker- u. europarechtliches Aufbaustudium Umweltrecht in Canterbury, Kent (UK) bei der ab 2012 wissenschaftliche Mitarbeiterin ab 2013 rechtswissenschaftliche Koordinatorin seit 2016 Mitglied seit 2017 Mediatorin 2 / 13

3 Aufgaben Gebäude-PV Dauerbrenner von PV-Anlagen von PV-Anlagen Zubau von PV-Anlagen vergütungsseitige kaum noch Anfragen zu bei PV (Ausnahme: Nichtwohngebäude ) 3 / 13

4 I Hinweis 2011/10 Gebäude und Lärmschutzwand bestätigt vom OLG München, Urteil v U 1735/14 Abgrenzung Gebäude- von Freiflächenfotovoltaik Grenzfälle: insbesondere Carports und andere Unterstände Prüfung: Gebäudedefinition des vorrangiger Errichtungszweck unter Einbeziehung zeitlicher, baulich-konstruktiver, ökonomischer und sonstiger Indizien acht Voten allein zu PV auf Carports 4 / 13

5 II Quelle: 5 / 13

6 III Quelle: 6 / 13

7 von PV-Anlagen Hinweis 2013/16 - Gebrauchtmodule gebrauchte Module können Module i.s.d. Regelung ersetzen Hinweis 2015/7 - Meldefragen und technischer Defekt klärt Vorliegen eines technischer Defekts & Meldefragen Frage nach vergütungserhaltendem nach Wortlaut keine Frist bisher ungeklärt, was am selben Standort i.s.d. Regelung bedeutet (hierzu Hinweisverfahren geplant) 7 / 13

8 von PV-Anlagen Hinweis 2012/21 lässt Inbetriebnahmedatum und Vergütungszeitraum unberührt Frage nach vergütungserhaltendem nicht abschließend geklärt: einer Anlage aus dem Ausland in andere Vergütungskategorie 8 / 13

9 Vergütungsseitige I Einleitung häufigste Einzelfallfrage 44 veröffentlichte Einzelfallverfahren ( I - XLIV ) BGH-Solaranlagenbegriff Änderung der Regelung im / 13

10 Vergütungsseitige I Einleitung häufigste Einzelfallfrage 44 veröffentlichte Einzelfallverfahren ( I - XLIV ) BGH-Solaranlagenbegriff Änderung der Regelung im 2017 Worum geht es? eine Anlage oder mehrere? mehrere kleine Anlagen höhere Vergütung 10 / 13

11 Vergütungsseitige II Problematik Quelle: Pexels, Foto / 13

12 Vergütungsseitige III Empfehlung 2008/49 Empfehlung 2008/49 Auslegung von 19 Abs auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe Grundstücksbegriff geklärt unmittelbare räumliche Nähe: kein Abstand in Metern objektive Kriterien geschaffen: Gebäude, Modultyp, IBN, Finanzierung, Errichter etc. Energieträgerspezifika herausgearbeitet 12 / 13

13 Vergütungsseitige IV Bestätigung unserer Entscheidungen Gesetzgeber und Oberlandesgerichte zur Auslegung der technischen nach verweist Gesetzgeber in Begründung auf Entscheidungen der CS zu OLG Naumburg, Urteil v U 53/14 OLG Koblenz, Urteil v U 268/14 13 / 13

14 Einladung Ihre Fragen beantworte ich gern am Solar-Tisch des World Cafés! LL.M. Mitglied der Charlottenstraße Berlin Tel Fax post@clearingstelle-eeg.de 14 / 13

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