PROVINCIALE NR. 21 N. 21

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1 XV. Legislaturperiode XV legislatura WORTPROTOKOLL RESOCONTO INTEGRALE DER LANDTAGSSITZUNG DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO PROVINCIALE NR. 21 N. 21 vom del 10/6/2014 Präsident Dr. Thomas Widmann Presidente Vizepräsident Dr. Roberto Bizzo Vicepresidente

2 WORTPROTOKOLL RESOCONTO INTEGRALE DER LANDTAGSSITZUNG DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO PROVINCIALE NR. 21 N. 21 vom del 10/6/2014 Inhaltsverzeichnis Aktuelle Fragestunde Seite 2 Beschlussantrag Nr. 111/14 vom , eingebracht von den Abgeordneten Foppa, Heiss, Dello Sbarba, Zimmerhofer, Klotz, Knoll, Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker S., Blaas und Oberhofer, betreffend das Thema Mobilfunk Anhörung im Landtag Seite 24 Beschlussantrag Nr. 125/14 vom , eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Blaas, Mair, Oberhofer, Stocker S. und Tinkhauser, betreffend Mindestrenten Anhebung auf 800 Euro im Monat angemessen Seite 28 Begehrensantrag Nr. 13/14 vom , eingebracht von den Abgeordneten Artioli und Pöder, betreffend Doppelresidenz Seite 30 Beschlussantrag Nr. 136/14 vom , eingebracht von den Abgeordneten Knoll, Klotz und Zimmerhofer, betreffend Beistand für geschädigte Rentner Seite 34 Beschlussantrag Nr. 138/14 vom , eingebracht von den Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und Foppa, betreffend 'Für ein Museum der Zeitgeschichte Südtirols: Nach der Gedenkstätte am Siegesdenkmal und der Verfremdung des Duce- Reliefs der nächste, konsequente Schritt'!.. Seite 37 Indice Interrogazioni su temi di attualità pag. 2 Mozione n. 111/14 del 24/4/2014, presentata dai consiglieri Foppa, Heiss, Dello Sbarba, Zimmerhofer, Klotz, Knoll, Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker S., Blaas e Oberhofer, riguardante la telefonia mobile: audizione in Consiglio provinciale pag. 24 Mozione n. 125/14 del , presentata dai consiglieri Leitner, Blaas, Mair, Oberhofer, Stocker S. e Tinkhauser, riguardante aumentare le pensioni minime a 800 euro mensili pag. 28 Voto n. 13/14 del 22/5/2014, presentata dai consiglieri Artioli e Pöder, riguardante doppio domicilio pag. 30 Mozione n. 136/14 del 23/5/2014, presentata dai consiglieri Knoll, Klotz e Zimmerhofer, riguardante sostegno ai pensionati danneggiati pag. 34 Mozione n. 138/14 del 26/5/2014, presentata dai consiglieri Heiss, Dello Sbarba e Foppa, riguardante 'Un museo per la storia contemporanea dell'alto Adige: il prossimo logico passo dopo il museo sotto il Monumento alla Vittoria e la ricontestualizzazione del fregio di Mussolini'! pag. 37

3 1 Vorsitz des Präsidenten Presidenza del presidente: Dr. Thomas Widmann Ore Uhr PRÄSIDENT: Die Sitzung ist eröffnet. Laut Artikel 59 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird das Protokoll der jeweils letzten Landtagssitzung allen Abgeordneten in Papierform zur Verfügung gestellt. Zum Protokoll können bis Sitzungsende beim Präsidium schriftlich Einwände vorgebracht werden. Sofern keine Einwände nach der genannten Modalitäten erhoben werden, gilt das Protokoll ohne Abstimmung als genehmigt. Kopien des Protokolls stehen bei den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die mit der Abfassung des Protokolls betraut sind, zur Verfügung. Für die heutige Sitzung hat sich Landeshauptmann Kompatscher entschuldigt. Vor dem Einstieg in die Tagesordnung verlese ich noch die Anfrage Nr. 265/14, die vom zuständigen Mitglied der Landesregierung nicht innerhalb von der von der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist von 60 Tagen beantwortet worden ist und somit mündlich beantwortet werden muss. Anfrage Nr. 265/14 vom , eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss, betreffend 8 ehemalige Enel-Kraftwerke mit verlängerter Konzession: Sind Umweltmaßnahmen vorgesehen? Con efficacia dal 1 gennaio 2011 la società SE Hydropower ha acquistato da ENEL il ramo delle Piccole derivazioni al prezzo complessivo di 20 milioni di euro. Gli impianti sono elencati nell allegato 1 dell accordo: Concessioni di piccola derivazione ex ENEL potenza MW Fontana bianca GD/ ,2 Longiarù O/1384 0,18 Predoi D/1037 0,35 Stagona GD/980 1,75 Pontives GD/37 0,85 Selva Gardena GD/238 1,7 Versciaco GD/66 2,6 Pracomune GS/87 (ricompresa nella GS/1742, S. Valburga) 0,27 Totale 17,9 Un vero e proprio giallo nella vicenda è stato quello della data di scadenza di queste concessioni. Nell accordo SEL-ENEL viene citato come anno di scadenza il Tuttavia nella pubblicazione ufficiale della Provincia autonoma di Bolzano, Le centrali idroelettriche in Alto Adige, edizione 2007 o 2009, con prefazione a pag. 2 dell allora assessore Laimer, le 8 mini idro vengono illustrate alle pagine 68 e 69 (vedi allegato) e nella colonna data di scadenza è segnato l anno 2010 per tutte. Dunque qual è la vera data? A una nostra interrogazione in proposito (nr. 2921/12) l assessore Mussner rispose il dicendo che la data effettiva di scadenza era davvero il A parte i dubbi che restano in tutta questa vicenda (che appare l ennesimo regalo fatto a Enel), prendiamo atto di questa scadenza al Il problema: il concessionario SE Hydropower sta andando avanti alle vecchie condizioni, che non prevedevano investimenti ambientali. Una grossa perdita per i comuni interessati. E un aspetto che riguarda anche le grandi centrali Hydros, le cui concessioni sono state prorogate al 2017, anche qui senza contributi ambientali. Su questo noi Verdi ci siamo subito attivati, presentando una mozione che è stata approvata il 9 maggio 2013 e che impegnava la Provincia a trovare una

4 2 soluzione giuridica, in analogia con quanto previsto dall articolo 19/bis comma 1 della legge provinciale nr. 7 del 20 luglio 2006, e concordandola con i comuni interessati, affinché per le concessioni idroelettriche che verranno prorogate sia garantito ai comuni stessi un importo da parte del concessionario per gli investimenti ambientali. Ciò comportava che anche per concessioni prorogare in futuro (la legge del 2006 aveva effetto fino al 2010) il concessionari paghi un contributo di 38 per Kw di potenza nominale da spendere in investimenti ambientali. Nella mozione non avevamo pensato solo alle 4 centrali Hydros, bensì a tutte le centrali gestite senza pagamento di alcun contributo ambientale. Al punto nr. 2 della parte deliberativa la nostra mozione infatti aggiungeva: il Consiglio provinciale impegna la Giunta provinciale 2. A verificare con i comuni interessati se è giuridicamente praticabile una soluzione analoga anche per le concessioni idroelettriche in corso che non prevedono investimenti ambientali. Come si vede, questa parte riguarda anche le 8 mini-enel gestite attualmente da SE Hydropower. Nei comuni in cui sono le centrali c è grande interesse per questo aspetto, che potrebbe portare benefici al territorio nei prossimi 15 anni. Questo premesso, si chiede: E stata fatta la verifica cui la mozione approvata il 9 maggio 2013 impegnava la Giunta provinciale? Se no, come mai la Giunta non ha ottemperato a una mozione approvata a grande maggioranza dal Consiglio provinciale? Se sì, quali sono gli esiti della verifica? In particolare, è stata aperta una trattativa con SE Hydropower per arrivare al pagamento dei contributi ambientali per le 8 mini ex Enel sul nostro territorio? Se sì, quali conclusioni ha dato questa trattativa? Si chiede una risposta separata per ciascuna centrale. Landesrat Theiner, bitte. THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mitteilen, dass wir noch innerhalb dieser Woche die erforderlichen Unterlagen erhalten werden. Somit kann ich sie spätestens Freitag schriftlich zustellen. DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Accetto la proposta dell'assessore Theiner e attendo entro questa settimana la risposta alla nostra interrogazione. PRÄSIDENT: Danke für Ihr Entgegenkommen, Kollege Dello Sbarba. Punkt 1 der Tagesordnung: "Aktuelle Fragestunde". Punto 1) dell'ordine del giorno: "Interrogazioni su temi di attualità". Anfrage Nr. 1/06/14 vom , eingebracht von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss, betreffend Störfall in der Müllverbrennungsanlage. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage. FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Am 28. April waren wir als Landtagsabgeordnete zu einem Lokalaugenschein in der Müllverbrennungsanlage Bozen Süd geladen. Bei den uns dort vorgeführten Daten stach eine Grenzwertüberschreitung von Kohlenmonoxid am 9. Februar ins Auge:

5 3 Auf unsere Nachfrage nach den Gründen dieser Übertretung, wurde mit der Hypothese der Sabotage geantwortet. Inzwischen wurde bekannt, dass es sich am besagten Tag nicht um eine Sabotage gehandelt hat (Zeitungsbericht Alto Adige, ). Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung: Um welches technische Problem hat es sich also beim CO-Austritt gehandelt? Was war der Auslöser und kann sich das Problem wiederholen? Wusste man beim Lokalaugenschein der Landtagsabgeordneten tatsächlich nichts davon, dass die Hypothese der Sabotage für die Staatsanwaltschaft nicht haltbar war? Wann erfuhren die Verantwortlichen von der Entscheidung des Staatsanwalts, die Akte zu archivieren? Warum hat man, anstatt das Problem bei der Anlage zu suchen, die öffentliche Aufmerksamkeit in Richtung Sabotage gelenkt? THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Die zuständigen Techniker der Landesagentur für Umwelt haben mir bestätigt, dass es am 9. Februar 2014 zu keinen Unregelmäßigkeiten in der Müllverbrennungsanlage gekommen ist und sämtliche Grenzwerte eingehalten worden sind. Die Anfrage dürfte sich aber auf den 11. Februar 2014 beziehen, als der Agentur für Umwelt ein Schadensfall gemeldet wurde. Nun zu den Fragen. Frage Nr. 1. Am Dienstag, den 11. Februar 2014, hat sich die Anlage aufgrund eines Problems in der Stromzufuhr Hauptschalter außer Betrieb plötzlich abgeschaltet. Erschwerend kam hinzu, dass das Notstromaggregat ebenfalls unerwartet nicht ordnungsgemäß funktionierte. Nach mehreren Versuchen, die Anlage wieder in Normalbetrieb zu führen, konnte der Betreiber den Störfall erst um Uhr in den Griff bekommen und die kontrollierte Abschaltphase einleiten. Da das Filtersystem auch während der Abschaltphase in Betrieb war, wurden mit Ausnahme der Grenzwerte für Kohlenmonoxyd und Gesamtkohlenstoff alle Grenzwerte eingehalten. Im Falle von Kohlenmonoxyd und Gesamtkohlenstoff wurden einzelne Überschreitungen zwischen Uhr und Uhr gemessen. Es gilt jedoch festzuhalten, dass die für Störfälle vorgesehenen gesetzlichen Vorgaben nicht verletzt wurden. Laut Genehmigung ist im Falle von Störfällen eine Überschreitung von maximal vier Stunden zulässig. Zu Frage Nr. 2. Der Auslöser für den Störfall war ein Defekt beim Hauptschalter für die Stromzufuhr. In den Tagen nach dem Schadensfall wurden in Zusammenarbeit mit der Bauleitung die genauen technischen Umstände für den Defekt erhoben. In der Folge wurden organisatorische und technische Maßnahmen getroffen, die garantieren, dass ein solcher Störfall nicht mehr auftreten kann. Sollte ein weiterer Defekt des Hauptschalters auftreten, ist die Anlage in der Lage, sich über eine Insellösung die Stromzufuhr zu garantieren. Dieses Sicherheitsniveau war bereits geplant, aber zum Zeitpunkt des Störfalles noch nicht in Betrieb. Zu Frage Nr. 3. Die Eingabe bei der Staatsanwaltschaft wurde einzig und allein vom damaligen Betreiber gemacht und steht in seiner Verantwortung. Die Landesagentur für Umwelt erhielt die Mitteilung einer Anzeige von Seiten des Betreibers weder von diesem selbst, noch von der Staatsanwaltschaft. Ähnliches gilt für die Archivierung derselben. Auch der Umstand, dass von der Landesagentur für Umwelt bereits am Tag nach dem Störfall mit

6 4 der technischen Analyse begonnen wurde, zeigt, dass es, unabhängig von der Ursache des Schadensfalles, primär darum ging, solche Störfälle für die Zukunft möglichst auszuschließen. Zu Frage Nr. 4. Um die Hintergründe für eine Anzeige dieses Schadensfalles von Seiten des Betreibers zu erfahren, wäre der Betreiber zu befragen. Er hat die Agentur darüber informiert, dass sich der Störfall vom rein technischen Standpunkt her nur schwer erklären lässt. FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Ich ersuche um die Aushändigung dieser Antwort und verbleibe schon verwundert darüber, dass die Geschichte mit der Sabotage immer noch im Raum steht. Man hat schon ein bisschen den Eindruck, dass man diese Hypothese noch gerne im Raum stehen lassen will. PRÄSIDENT: Wir kommen zu Anfrage Nr. 2/06/14 vom , eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend Schließung von Citybus-Routen. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage. PÖDER (BürgerUnion Südtirol - Ladinien): Der Citybus-Dienst wird in erster Linie von Familien und älteren Mitbürgern genutzt. Aufgrund sozialer Gerechtigkeit haben unsere älteren Mitmenschen das Anrecht, den Citybus, wie alle anderen öffentlichen Verkehrsmittel auch, kostenfrei zu nutzen. Ist die Landesregierung längerfristig bereit, die dadurch entstandenen Verluste in Kauf zu nehmen? Stimmt es, dass aufgrund mangelnder Rentabilität erste Routen z.b. in der Marktgemeinde Kaltern bereits wieder geschlossen werden sollen? MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und Mobilität - SVP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für unsere älteren Mitmenschen gibt es den Südtirol Pass 65plus, welcher Senioren ab einem Alter von 70 Jahren die kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ermöglicht. Es ist uns bewusst, dass die Beibehaltung solcher günstigen Abonnements überdacht werden muss. Es war aber wichtig, so vorzugehen, um die Sensibilität für die öffentlichen Verkehrsmittel zu wecken. Wir wissen ja, dass diese Maßnahme von vielen in Anspruch genommen wird. Was die Zukunft anbelangt, sind wir dabei zu schauen, was man diesbezüglichen machen kann, sowohl für die Schüler-, als auch für andere Abonnements. Wir werden innerhalb kurzer Zeit einen entsprechenden Vorschlag in der Landesregierung einbringen. Es stimmt nicht, dass Citybus-Dienste aufgrund mangelnder Rentabilität eingestellt werden sollen. PRÄSIDENT: Der Abgeordnete Pöder verzichtet auf die Replik. Wir kommen zu Anfrage Nr. 12/06/14 vom , eingebracht von den Abgeordneten Klotz, Knoll und Zimmerhofer, betreffend Bezirksdirektionen im Gesundheitswesen. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage. KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Im Verwaltungsapparat des Gesundheitswesens stehen Veränderungen an, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen. Es braucht Entscheidungen mit Weitblick, ohne dass die Qualität der Dienste leidet. Man spricht davon, dass die Verwaltungsstrukturen zu verschlanken sind. Aus vier Gesundheitsbetrieben hat man mittlerweile zwar einen einzigen Betrieb gemacht, die vier Bezirksdirektoren sind jedoch geblieben. Werden diese zusammengelegt oder abgeschafft? Innerhalb welcher Zeit? Welche anderen Maßnahmen sind geplant, um die Verwaltung zu verschlanken und zu verbessern? STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes haben gemeinsam mit dem Ressort für Gesundheit, Soziales, Sport und Arbeit eine zweitägige Klausurtagung abgehalten, wobei versucht wurde, alle Themen im Gesundheitsbereich auf den Tisch zu bringen und selbstverständlich auch über Reformen zu diskutieren. Natürlich haben wir auch darüber geredet, welche Bereiche, Abteilungen und Dienstleistungen zu optimieren bzw. auszubauen sind. Wenn man weiß, dass die Bevölkerung immer älter wird, weiß man auch, dass die Leistungen auf jeden Fall zunehmen werden. Angesichts der Tatsache, dass der Gesundheitsbereich einen erheblichen Teil des Landeshaushaltes ausmacht, werden wir uns aber auch darüber unterhalten müssen, welches die essentiellen Dienstleistungen sind, die auch weiterhin im öffentlichen Bereich zu garantieren sind. Natürlich werden wir auch darüber diskutieren müssen, wo es Möglichkeiten gibt, Einnahmen zu generieren.

7 5 Nun komme ich zu den Fragen. Es ist so, dass wir vier Arbeitsgruppen gebildet haben, von denen sich eine ganz stark mit der Verwaltung und all dem, was damit zusammenhängt, beschäftigen wird. Sie werden verstehen, dass ich jetzt nicht irgendwelche Ergebnisse einer hochkarätig besetzten Arbeitsgruppe vorwegnehmen möchte. Dieselben werden am 11. September vorliegen, und ich werde dann gerne darauf zurückkommen und Ihnen darüber Bericht erstatten, wo es Optimierungspotential gibt. Das schließt alles mit ein, auch das, was Sie in Ihren Fragestellungen vorgebracht haben. KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich möchte eine Zusatzfrage stellen. Es geht ja um diesen Schwerpunkt, der immer wieder zur Sprache kommt. Ich habe hier einige Zeitungsartikel und wir werden auch immer wieder von Ärzten und von Gewerkschaftsvertretern angesprochen. Es geht um die Kernfrage, ob man nicht in erster Linie daran denkt, Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung abzuschaffen, die Dienste soweit als möglich zusammenzulegen und zu vermeiden, dass hohe Gehälter vier oder fünf Mal ausbezahlt werden müssen. STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Dort, wo es tatsächlich Doppelgleisigkeiten gibt, werden wir sicher Vorschläge für eine Verschlankung machen. PRÄSIDENT: Wir kommen zu Anfrage Nr. 16/06/14 vom , eingebracht vom Abgeordneten Tinkhauser, betreffend Förderung der Bauwirtschaft. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage. TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Das verabschiedete Haushaltsgesetz des Landes Südtirol sieht im Kapitel Wohnbau einen gebundenen Betrag von etwa 150 Millionen Euro vor. Die konkreten Durchführungsbestimmungen zum Einsatz der Geldmittel lassen auf sich warten. Sowohl die lokale Bauwirtschaft, die Rückgänge in der Auftragslage zu verzeichnen hat, als auch bauwillige Bürgerinnen und Bürger warten auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen seitens der Landesregierung. Dazu folgende Fragen: 1. Wann wird die Landesregierung die entsprechenden Durchführungsbestimmungen zur Ausschüttung der Geldmittel im Kapitel Wohnbau beschließen? 2. Weshalb wurden die Durchführungsbestimmungen bis zum heutigen Tag nicht beschlossen? 3. Welche konkreten Maßnahmen für die Bauwirtschaft und die Bauwilligen sehen die Durchführungsbestimmungen vor? 4. Sind darüber hinaus vonseiten der Landesregierung Initiativen geplanten, um die Bauwirtschaft konkret zu fördern? Wenn ja, wie? 5. Welche Auflagen müssen die Bürger erfüllen um in den Genuss der geplanten Förderungen zu kommen? TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Es wird vorausgeschickt, dass im Haushaltsgesetz des Landes Südtirol für das Jahr 2014 unter dem Kapitel "Geförderter Wohnbau" der Betrag von 100 Millionen Euro vorgesehen ist. Zu Frage Nr. 1. Das Programm für die Aufteilung der Geldmittel auf die verschiedenen Einsatzarten wurde bereits, wie im Artikel 6 des Landesgesetzes Nr. 13 aus dem Jahr 1998 vorgesehen, mit Beschlüssen der Landesregierung vom , vom , vom und vom genehmigt. Zu Frage Nr. 2. Die vorher genannten Beschlüsse stellen die Umsetzung der zur Verfügung stehenden Geldmittel dar. Weitere Durchführungsbestimmungen sind nicht erforderlich. Zu Frage Nr. 3. Genannte Beschlüsse sehen die Aufteilung der Geldmittel für die jeweiligen Arten der Einsätze vor, wie sie im Artikel 2 des Wohnbauförderungsgesetzes vorgesehen sind, beispielsweise einmalige Beiträge und zinslose für den Kauf, Bau oder die Wiedergewinnung von Wohnungen. Zu Frage Nr. 4. Die Landesregierung hat gerade heute die Kriterien für die Gewährung von Förderungen, die auf der Grundlage der theoretischen staatlichen Steuerabzüge für die Sanierungsarbeiten berechnet werden, genehmigt. Ab dem 1. Juli können die Anträge eingereicht werden. Zu Frage Nr. 5. Die nötigen Voraussetzungen für die Zulassung zu den allgemeinen Wohnbauförderungen des Landes sind in den Artikeln 45 und 46 des Wohnbauförderungsgesetzes geregelt.

8 6 TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ich möchte eine Zusatzfrage stellen. Wie viel von diesen 150 Millionen Euro 50 Millionen Euro sollen ja von der Südtirol Finance kommen ist für die Steuerverrechnung bei der Gebäudesanierung veranschlagt worden? TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Für diese Maßnahme sind 12 Millionen Euro vorgesehen. PRÄSIDENT: Wir kommen zu Anfrage Nr. 28/06/14 vom , eingebracht vom Abgeordneten Noggler, betreffend Bärenmanagement: Festlegung der Gefährdung für Mensch und Tier. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage. NOGGLER (SVP): Es musste wieder etwas passieren, damit wir als Gesellschaft zur Einsicht kommen, dass es zu viel ist: Ein Bär hat unlängst im Trentino einen Menschen angegriffen. Bereits 2011 hatten weniger aufsehenerregende Vorfälle im Ultental zur Genüge klar gemacht, warum Bär und Wolf bis zu ihrer Wiedereinsiedlung von der lokalen Bevölkerung nicht sonderlich vermisst worden waren: Bäre und Wölfe gefährden den Menschen. Das war immer so und wird sich auch nicht ändern lassen. Die Frage ist, wie hoch der Preis für den Einzelnen vor allem in den Landgemeinden - sein soll, damit die Gesamtgesellschaft ihr Umweltgewissen anhand ein paar Bären und Wölfe beruhigen kann. Vor allem das Land und die Bürgermeister müssen sofort gegen Problembären einschreiten können, so wie mit Beschluss des Dreierlandtags von 2011 gefordert. Die vorausgeschickt, ergehen an das zuständige Mitglied der Südtiroler Landesregierung folgende Fragen: 1. Wie weit ist die Umsetzung des Antrages Nr. 9 von 2001 des Dreierlandtages fortgeschritten? 2. Ist ein Bär mit Verhalten wie im Trentino nun endlich als gefährlich genug einzuschätzen, um für eine sofortige Entfernung desselben zu sorgen? 3. Ist die Landesregierung nicht auch der Meinung, dass das Wiederansiedlungsprojekt in einem derart dicht besiedelten Gebiet zum Scheitern verurteilt ist? 4. Wer übernimmt letztlich die Verantwortung, falls ein Mensch in Hinkunft noch schwerer den Bären verletzt wird? SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Zur Frage Nr. 1. Wie im Beschluss des Dreier-Landtages vorgesehen, erfolgt eine bessere Überwachung der auffälligen Bären in Südtirol und ein ständiger Austausch mit den benachbarten Provinzen und Ländern. Einige Bären sind jetzt auch besendet worden, darunter auch der in der Schweiz entnommene Problembär M13. Die GPS-Ortungen werden laufend dem Trentino, der Lombardei und Graubünden mitgeteilt, damit man die Wanderungen der Bären entsprechend verfolgen kann. Im Jahr 2013 hat es mehrere überregionale Treffen mit den staatlichen Institutionen, vor allem auch mit dem Ministerium, gegeben. Es ist aber leider nicht gelungen, in diesem Bereich eine weitgehende Autonomie zu erhalten. Dennoch ist eine Anpassung des interregionalen Managementplanes Parco Pace gelungen. Wir sind jetzt in Vorbereitung eines entsprechenden Beschlusses der Landesregierung, mit dem diese neuen Maßnahmen umgesetzt werden soll, natürlich immer nur im Bereich des uns Möglichen. Im Rahmen der Plattform "VISO" finden innerhalb der Alpenkonvention regelmäßig Treffen zum Großraubwildmanagement statt. In Südtirol hat das Amt für Jagd und Fischerei sich stets um eine Betreuung vor Ort und um eine objektive Berichterstattung bemüht. Zu Frage Nr. 2. Man muss vielleicht präzisieren, dass bei dem Vorfall im Trentino, über den auch die Presse berichtet hat, ein Bärenjunges zwischen Mensch und Bärin geraten ist. Deshalb hat die Bärin versucht, den Menschen zu verjagen. Es ist also zu einer Scheinattacke ohne Körperkontakt gekommen. Die Verletzungen, die die Person erlitten hat, hat sie sich während der Flucht zugefügt. Das ist mein Kenntnisstand. Zu Frage Nr. 3. Das Wiederansiedlungsprojekt im ursprünglichen Sinne ist längst abgeschlossen. Das ursprüngliche Ziel eine Population zwischen 50 und 60 Bären -, das man bis zum Jahr 2030 erreichen wollte, hat man schon erreicht. Jetzt wird es darum gehen, das Ministerium von einer sozial verträglichen Bärenpopulation zu überzeugen. Es kann nicht sein, dass ein weiteres Anwachsen der Bärenpopulation als vorrangiges Ziel angesehen wird. Zu Frage Nr. 4. Es ist zu präzisieren, dass das Wild ein unverfügbares Vermögen des Staates ist. Für Schadensfälle an Menschen besteht keine anderslautende Haftungsregelung.

9 7 NOGGLER (SVP): Danke! Landesrat Schuler und ich haben bereits im Jahr 2011 eine diesbezügliche Anfrage eingereicht, wobei uns der damals zuständige Landesrat in etwa dieselben Antworten gegeben. Ich bin der Meinung, dass das Alibi-Beschlüsse sind und hier einfach nichts weitergeht. Das müssen Sie zugeben! Deshalb fordere ich Sie auf, im Sinne des Beschlusses des Dreier-Landtages tätig zu werden. Die Leute vor Ort haben Angst, unabhängig davon, ob ein Jungbär zwischen einem Bären und einem Menschen steht oder nicht. Die Menschen müssen sich in den Wäldern und Bergen aufhalten können, ohne Angst haben zu müssen. PRÄSIDENT: Wir kommen zu Anfrage Nr. 35/06/14 vom , eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend Patientenmobilität: Gleichstellung der Ärzte. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Durch den Landesgesetzentwurf Nr. 10/14-XV, der die EU-Richtlinie 2011/24/EU umsetzt, wurde die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung auch in Südtirol geregelt. Die Behandlung im Ausland ist nun möglich, sofern dies vom Facharzt als medizinisch notwendig erachtet wird. Ausgeklammert wird dabei jedoch die Behandlung der Patienten bei einem Privatarzt in Südtirol, sprich, eine Gleichstellung der einheimischen Ärzte scheint somit noch ausgeschlossen zu sein. Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung 1. Erhält der Patient nur eine Rückerstattung der Behandlungskosten, wenn er sich bei stationären oder bei ambulanten Behandlungen ins Ausland begibt? 2. Wieso wird den stationären oder ambulanten Patienten, die sich an einen Privatarzt in Südtirol wenden möchten, nicht der Landestarif ausbezahlt, um so Einsparungen im Sanitätsbereich zu ermöglichen und Wartezeiten abzubauen? 3. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um die Südtiroler Privatärzte nicht zu benachteiligen und den Kapitalabfluss ins Ausland zu vermeiden? STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Zunächst ist anzumerken, dass es hier um eine europäische Patientenmobilität geht. Diese Richtlinie der EU hat nichts mit irgendwelchen Regelungen zu tun, die innerstaatlich getroffen werden. Die Umsetzung dieser Richtlinie kann also nur das zum Inhalt haben, was die EU- Richtlinie vorgibt. Wir haben im Unterschied zum Staat, der diese Richtlinie sehr restriktiv umgesetzt hat, eine etwas größere Öffnung vorgesehen. Der Staat sieht im Grunde genommen nur vor, dass man Anspruch auf die europäische Patientenmobilität hat, wenn es um eine Leistung geht, die nicht innerhalb einer angemessenen Zeit innerhalb des Staatsgebietes erbracht werden kann. Wir haben das Ganze etwas offener gestaltet, was auch vom historischen und sprachlichen Kontext, aber auch von der Tradition her verständlich ist. Wir haben ja eine Reihe von Konventionen mit Krankenhäusern nördlich des Brenners. Hinzu kommt jetzt die Patientenmobilität, die, wenn es um eine ambulante Leistung geht, ein entsprechendes Gutachten eines Facharztes vorsieht. Außerdem muss gewährleistet sein, dass es hier nicht um eine Leistung geht, die man ohne weiteres innerhalb Südtirols in Anspruch nehmen kann. Es ist also nicht so, dass man sich einfach ins Ausland begeben und dort alles Mögliche machen lassen kann. Hier geht es wirklich um jene Leistungen, die von einem Facharzt als solche verschrieben werden muss, weil sie bei uns nicht in dem Ausmaß erbracht werden kann. Etwas anderes sind die ambulanten Leistungen, die aber nur in einem relativ geringen Ausmaß rückvergütet werden. Wenn ich beispielsweise eine ambulante Leistung im Ausmaß von 100 Euro im Ausland in Anspruch nehme, dann bekomme ich höchstens 18 Euro zurück. Zu Frage Nr. 2. Diese Frage habe ich vorher schon beantwortet. Wenn wir über die europäische Patientenmobilität reden, dann reden wir über die grenzüberschreitende Patientenmobilität. Das heißt nicht, dass wir uns nicht darüber unterhalten können, die Privatärzte stärker ins Territorium einzubauen. Insofern wäre damit auch die Frage Nr. 3 beantwortet. Wir haben ein öffentliches Gesundheitssystem, das in vielen Fällen seinesgleichen sucht. Natürlich haben auch wir Probleme. Man muss die privaten Dienstleister in einem bestimmten vorsichtigen Maß miteinbeziehen, muss aber immer die Verantwortung spüren, die wir hinsichtlich der Kosten haben. Auf alle Fälle sind wir in den diesbezüglichen Überlegungen ein Stück weit fortgeschritten. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Es ist mir durchaus bewusst, dass es hier um grenzüberschreitende Maßnahmen geht. Natürlich sind die Südtiroler Privatärzte auch davon betroffen, weil sie in Grenznähe wohnen und es hinter der nördlichen Grenze durchaus qualitative

10 8 hochstehende Angebote gibt. Es ist durchaus zu befürchten, dass den Südtiroler Privatärzten dadurch Nachteile erwachsen. Über den Rest können wir dann ja im Rahmen der Behandlung des entsprechenden Gesetzentwurfes eingehender diskutieren. Danke! PRÄSIDENT: Wir kommen zu Anfrage Nr. 41/06/14 vom , eingebracht von der Abgeordneten Artioli, betreffend ein 5. Schuljahr an der deutschen Berufsschule. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage. ARTIOLI (Team Autonomie): In data è stato sottoscritto il Protocollo d intesa MIUR PROV. DI TN E BZ per la definizione dei criteri generali per la realizzazione degli appositi corsi annuali per sostenere l esame di Stato di cui all art- 15 comma 6, del D.L n La finalità dell accordo è quella di realizzare il 5 anno per la formazione professionale ed accedere all esame di Stato. Ancora non è chiaro se si tratta di diploma equipollente a quello rilasciato dagli I.T.T. o se sarà Maturità professionale di Stato, in ogni caso, pare che tale opportunità sia riservata solo agli studenti che frequentano la scuola di lingua tedesca e ciò costituisce una chiara lesione dei diritti fondamentali della persona in quanto, la scuola deve offrire a tutti le stesse opportunità senza alcuna distinzione. Si chiede al Presidente della Provincia e alla giunta: quali sono gli atti e le azioni attivate a seguito del Protocollo d intesa di cui sopra, se corrisponde al vero che le procedure per l avvio del 5 anno per i Centri di formazione professionale sono state attivate solo per la scuola di lingua tedesca e quale sarà la tipologia di diploma rilasciato dopo la frequenza del 5 anno della formazione professionale al superamento dell esame di Stato. TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): In riferimento all'interrogazione di attualità si comunica quanto segue: al superamento dell'esame di Stato l'allievo conseguirà il diploma di istruzione professionale. A seconda del corso dell'esame sostenuto il diploma di istruzione professionale sarà rispettivamente nel settore dei servizi, indirizzo servizi per l'enogastronomia e l'ospitalità alberghiera o servizi commerciali o servizi socio-sanitari o nel settore dell'industria e artigianato, indirizzo manutenzione, assistenza tecnica o produzioni industriali e artigianali. È stato avviato ed è in fase di realizzazione un progetto per l'elaborazione dei programmi, risultati di apprendimento per le varie aree, del corso annuale propedeutico, delle modalità di accesso al corso, per la definizione delle modalità di apprendimento dell'area tecnico-professionale e del quadro orario. Partecipano a tale progetto congiuntamente tutte e tre le ripartizioni aree interessate: Formazione professionale in lingua italiana, Formazione professionale in lingua tedesca e Formazione professionale agricola. I risultati di tale lavoro saranno oggetto di approvazione da parte della Giunta provinciale. La Formazione professionale di lingua tedesca offre, a partire dal questo anno propedeutico. La Formazione professionale in lingua italiana inizierà ad offrire tale anno dal Tale sfasamento è da ricondurre principalmente ad un scelta di fondo relativa ad una diversa formazione della politica formativa sul territorio, in seguito alla riforma del secondo ciclo avvenuta con la legge provinciale 11/2010. La scuola tedesca non ha più attivato gli istituti professionali a partire dal Nel i ragazzi che frequentavano il secondo anno degli istituti professionali per proseguire gli studi ed arrivare alla maturità hanno avuto la possibilità di iscriversi al terzo anno degli istituti tecnici o al terzo anno delle formazioni professionali. Tali allievi sono quelli che ora hanno diritto a frequentare questo ultimo anno per sostenere l'esame di Stato mentre nella scuola italiana abbiamo deciso di mantenere, dopo ampio dibattito con le forze sociali e la società, gli istituti professionali, quindi va avanti. La scuola italiana, anche dopo la riforma della scuola secondaria ha scelto di lasciare attivi i percorsi negli istituti professionali, anche richiesto a gran voce dalle famiglie, e quindi è ancora presente un'offerta in questo ambito sia nel settore industria che nel settore servizi commerciali e socio-sanitari che permette di arrivare direttamente a sostenere l'esame di Stato. Allo stato attuale e già ormai da tanti anni, i ragazzi del settore grafico hanno la possibilità di tenere l'esame di Stato presso l'istituto Grafico di Trento mentre gli allievi della scuola alberghiera Riz di Merano possono sostenere gli esami di Stato nella stessa scuola visto che si tratta di un istituto parietario. Quindi la scuola tedesca anticipa di un anno per la ragione che hanno un anno di istituti professionali. La scuola italiana lo farà ma stiamo definendo il quadro orario, e lo facciamo insieme uguale per tutti. ARTIOLI (Team Autonomie): Ringrazio l'assessore e chiedo copia degli atti.

11 9 PRÄSIDENT: Wir kommen zu Anfrage Nr. 3/06/14 vom , eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz nach Entscheidung des EuGH Fragen an den Landtag und die Landesregierung. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage. PÖDER (BürgerUnion Südtirol - Ladinien): Der Europäische Gerichtshof hat vor wenigen Wochen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Sie verstoße unter anderem gegen die Grundrechte der Bürger. Die Richtlinie ermöglichte es den Mitgliedsstaaten, ihre Bürger ohne konkreten Verdacht zu überwachen. In Italien wurde diese EU-Richtlinie sehr extensiv angewandt. Telefon- und Internetverbindungsdaten, Ort, Zeitpunkt, Dauer und Telefonnummern der Telefongespräche aller Bürger werden bis zu zwei Jahren gespeichert, ohne jeglichen Verdacht und ohne jeglichen Grund. 1. Wie verfährt die Brennercom AG, an der das Land mit über 40 Prozent beteiligt ist nun mit den gespeicherten Vorratsdaten? Welche Daten wie vieler Bürger wurden bzw. sind dort im Sinne der Vorratsdatenspeicherung gespeichert? 2. Speichert die Südtirol Informatik AG die Daten der Bürger und Ämter auf Vorrat? Wie verfährt man jetzt nach der Entscheidung des EuGH mit den Daten? 3. Speichert die Landesverwaltung die Verbindungsdaten der Mitarbeiter, Ämter und Bürger? Wie wird mit den Daten nunmehr verfahren? 4. Speichert der Südtiroler Landtag die Kommunikationsdaten der Abgeordneten und der Mitarbeiter auf Vorrat? Wie wird mit den Daten nunmehr verfahren? DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihre Anfrage wie folgt beantworten: Wie Sie in der Fragestellung richtig anmerken, verstößt das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gemäß dem von Ihnen zitierten Urteilsspruch des EuGH in Luxemburg vom April dieses Jahres gegen europäisches Recht und ist somit ungültig. Die Regelung beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt. Die Speicherung der Telefon- und Internetdaten und der Zugriff darauf ohne das Wissen der Betroffenen sie dazu geeignet, ein Gefühl der ständigen Überwachung des Privatlebens hervorzurufen. Zu Frage Nr. 1. Die Brennercom behandelt die gespeicherten Vorratsdaten nach den derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften, also nach dem Datenschutzkodex aus dem Jahr 2003 und der Verordnung des Garante per la Privacy vom 24. Juli Auf gezielte Anfrage beim Garante della Privacy in Rom wurde den Zuständigen der Brennercom versichert, dass diese Vorgangsweise weiterhin gültig sei. Demnach werden folgende Verbindungsdaten von Geschäfts- und Privatkunden gespeichert: Telefondaten, Maildaten, Internetdaten. Nicht gespeichert werden dürfen Inhalte von Telefongesprächen und Mailings. Erlauben Sie mir bitte, die Fragestellung 3 vorzuziehen, weil sich die Fragestellung 2 davon ableiten lässt. Die Südtiroler Landesverwaltung stützt sich für den Internetzugang über Mitarbeiter auf die Dienstleistung der Südtiroler Informatik AG und nutzt über diesen den Dienst des Internetproviders. Innerhalb der Landesverwaltung werden somit keine Daten gespeichert. Die Verbindungsdaten der Landesverwaltung werden von der Südtiroler Informatik AG in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz in geltender Fassung gespeichert. Dieses Logging bezieht sich dabei genauso wie bei der Brennercom lediglich auf die Verbindungsdaten. Dateninhalte dürfen ebenso nicht gespeichert werden. Die Südtiroler Informatik AG ist in ausschließlichem Besitz von öffentlichen Körperschaften autonome Provinz Bozen, Region Trentino Südtirol und Südtiroler Gemeindenverband und bietet die Providerdienste nur für diese an. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Dienste angeboten, weshalb auch keine Verbindungsdaten bestehen, die gespeichert werden können. Die Informatik des Südtiroler Landtages ist im Grunde von der Informatik der Landesverwaltung unabhängig, nutzt aber auch die Dienste der Südtiroler Informatik AG. Im Wesentlichen gilt also dasselbe Prinzip. PRÄSIDENT: Ich möchte kurz ergänzen. In Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz in geltender Fassung werden die Verbindungsdaten zum -Verkehr und für Internetzugriffe für den Zeitraum von 12 Monaten gespeichert. Die Protokollierung bezieht sich ausschließlich auf die Verbindungsdaten. In keinem Fall werden Dateninhalte protokolliert. Die Entscheidung des EuGH wird nach erfolgter Harmonisierung und Umwandlung in nationales Gesetz auch intern angewandt werden.

12 10 Herr Abgeordneter Pöder, Sie haben das Wort für die Replik. PÖDER (BürgerUnion Südtirol - Ladinien): Ich bedanke mich für die Antworten. Was soll man dazu sagen? Es werden die geltenden gesetzlichen Bestimmungen angewandt. Ich denke, dass man darauf drängen muss, dass diesem Entscheid des EuGH Rechnung getragen wird. Deutschland hat die Vorratsdatenspeicherung selbst gekippt, weil das Verfassungsgericht klar gesagt hat, dass das nicht geht. In Italien gibt es die Möglichkeit von Verfassungsklagen seitens der Bürger nicht. Deshalb wird diese Geschichte hier sehr großzügig zugunsten des Überwachungsstaates ausgelegt. Dafür kann die Landesverwaltung natürlich nichts. Auf alle Fälle ist klar, dass sich die Staaten anpassen und die entsprechenden Gesetze ändern bzw. kippen müssen. PRÄSIDENT: Die Anfrage Nr. 9/06/14 kann aufgrund der entschuldigten Abwesenheit von Landeshauptmann Kompatscher nicht behandelt werden und wird somit innerhalb der nächsten zehn Tage schriftlich beantwortet werden. Wir kommen zu Anfrage Nr. 13/06/14 vom , eingebracht von den Abgeordneten Klotz, Knoll und Zimmerhofer, betreffend Karriere von Landesbediensteten. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage. KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es gibt angeblich Landesbedienstete, die gleichzeitig auch Dienst beim Heer leisten. Dazu folgende Fragen: 1. Wer sind diese Personen, und welche Laufbahn haben sie beim Heer? 2. Wie oft sind sie vom Landesdienst abwesend und wie wird der Arbeitsausfall beim Land geregelt? 3. Wer entlohnt sie für welche Zeit? Bekommen sie gleichzeitig 2 Gehälter oder wie und auf Grund welcher Regelung wird alles (auch pensionsmäßig, von Abfertigung her usw.) gehandhabt? DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Derzeit gibt es in der Landesverwaltung einen Bediensteten, der gleichzeitig auch beim Heer Dienst leistet und dafür einen Sonderurlaub beansprucht, und zwar betitelt mit "Wiedereinberufung zum Wehrdienst", der im Artikel 34 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom 12. Februar 2008 vorgesehen ist. Derzeit ist besagter Bediensteter als capitano eingestuft. Zu Frage Nr. 2. Der Bedienstete war bisher zwischen ein Mal und bis zu maximal vier Mal im Jahr abwesend. Für diese Abwesenheit hat die Landesverwaltung keine Ersatzeinstellung vorgenommen. Was die Entlohnungsseite anbelangt, greift Artikel 34 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages. Dieser besagt, dass die einschlägige staatliche Regelung Anwendung findet, laut welcher zusätzlich zum fixen Gehalt beim Land, abzüglich der Sonderergänzungszulage, auch das Gehalt des Hauptmannes beim Heer vorgesehen ist. KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich möchte eine Zusatzfrage stellen. Können Sie uns sagen, wie das pensionsrechtlich geregelt wird? DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Ich werde nachfragen und die Informationen nachreichen. PRÄSIDENT: Die Anfrage Nr. 18/06/14 kann aufgrund der entschuldigten Abwesenheit von Landeshauptmann Kompatscher nicht behandelt werden und wird somit innerhalb der nächsten zehn Tage schriftlich beantwortet werden. Wir kommen zu Anfrage Nr. 36/06/14 vom , eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend Wohnbauinstitut: Legitimität der Beschlüsse seit dem Ich ersuche um Verlesung der Anfrage. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Das Dekret des LH Nr. 13 vom 10. April 2014, seit in Kraft, sieht vor dass das Verwaltungsorgan von Körperschaften, Agenturen oder Organismen, die vom Land abhängen, nur mehr aus drei (und nicht mehr fünf) Mitgliedern besteht, und von der Landesregierung ernannt wird. Der neue Verwaltungsrat ist zwar laut Webseite des WOBI-Instituts bekannt, jedoch liegt bis heute kein Beschluss der Landesregierung vor, der die Ernennung desselben vornimmt, mit Ausnahme eines Sitzungsprotokolls vom 1.April Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung

13 11 1. Waren am die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, den Präsidenten, Verwaltungs- und Aufsichtsrat des WoBi, so wie in der Landesregierung "beschlossen", zu ernennen? 2. Sind rechtsverbindliche Akte (Beschlüsse oder dergleichen) gefasst worden, um die Ernennung des Präsidenten, Verwaltungs- und Aufsichtsrat des Institutes für den geförderten Wohnbau zu formalisieren? 3. Sind die Beschlüsse des Verwaltungsrates des Institutes, die seit dem gefasst wurden, gültig? Wer haftet für eventuelle Folgeschäden, im Falle dass die von den Organen gesetzten Akte nichtig sind? 4. Wieso wurden diese Beschlüsse nicht auf der Seite des WOBI veröffentlicht (transparente Verwaltung)? TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Das Dekret des Landeshauptmannes Nr. 13 aus dem Jahr 2014 sieht vor, dass die Landesregierung die Ernennung der Verwaltungsorgane der im selben Dekret aufgezählten Körperschaften, Agenturen oder Organismen vornimmt. Dies ist mit der Entscheidung vom 1. April 2014 erfolgt. Die Ernennung des Verwaltungsrates ist am 1. April 2014 von der Landesregierung formalisiert worden. Die ab gefassten Beschlüsse sind gültig. Die Ernennungen werden demnächst auf der Internetseite des WOBI veröffentlicht werden. Vorsitz des Vizepräsidenten Presidenza del vicepresidente: dott. Roberto Bizzo PRESIDENTE: La parola al consigliere Köllensperger per la replica. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Ich möchte eine Zusatzfrage stellen. Mir liegt nur ein Sitzungsprotokoll vom , aber kein Beschluss der Landesregierung vor. Gibt es einen Beschluss der Landesregierung? Wenn ja, könnten Sie mir diesen gegebenenfalls aushändigen? Wenn nein, ist ein Sitzungsprotokoll ausreichend, um die rechtliche Grundlage für die Ernennung des Präsidenten und Verwaltungsrates zu garantieren? TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Der Generalsekretär hat uns gesagt, dass es nur das Sitzungsprotokoll braucht. PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 37/06/14 del 27/5/2014, presentata dal consigliere Renzler, riguardante esenzione IMI prima casa. Prego di dare lettura dell'interrogazione. RENZLER (SVP): Seit 1. Jänner 2014 ersetzt die neue Gemeindeimmobiliensteuer "GIS" die ehemalige "IMU". Auf Gemeindeebene muss daher innerhalb September 2014 die Gemeindeverordnung zur Regelung der "GIS" ausgearbeitet und im Gemeinderat genehmigt werden. Bis September hat der Gemeinderat auch Zeit, die Hebesätze für das laufende Jahr 2014 festzulegen. Als bereits sicher gilt, dass nicht alle Erstwohnungen bis zu einer Fläche von 110 Quadratmetern von der Immobiliensteuer GIS völlig befreit sein werden. Weil die vom Land beschlossenen Freibeträge nicht bei allen Erstwohnungen ausreichen. Die Landesregierung wird im Sinne der Geschäftsordnung um die mündliche Beantwortung folgender Fragen ersucht: 1. Welche Gemeinden werden die oben angeführten Freibeträge in dem Maße erhöhen, damit die Erstwohnungen bis zu einer Fläche von 110 Quadratmetern befreit sind? Ist der zuständige Landesrat im Besitz dieser Daten und Informationen? 2. Wird das Land anstelle der Gemeinden die fehlenden Freibeträge zum Zweck der völligen Steuerbefreiung von der Immobiliensteuer GIS aller Erstwohnungen erhöhen? SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Zu Frage Nr. 1. Nachdem, wie schon aus der Formulierung der Fragestellung hervorgeht, die Gemeinden bis September 2014 Zeit haben, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen bzw. die Freibeträge anzupassen, kann ich diese Frage

14 12 nicht beantworten. Ich ersuche also darum, diese Frage eventuell zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu stellen. Dann werde ich sicher über die nötigen Daten und Informationen verfügen. Zu Frage Nr. 2. Es ist nicht vorgesehen, dass, sollten die Gemeinden den Freibetrag nicht zusätzlich erhöhen, ein zusätzlicher Ausgleich von Seiten des Landes erbracht wird. RENZLER (SVP): Danke! Die Gemeinden verschicken zur Zeit schon die Mitteilungen, zum Teil ohne vorher überprüft zu haben, ob die Beträge stimmen bzw. ob der richtige Sachverhalt gegeben ist. Nachdem einige Gemeinden für die erste Rate den Einzahlungstermin vom 16. Juni festgelegt haben, wird es anschließend Schwierigkeiten bei den Richtigstellungen geben. Die Gemeinden haben scheinbar ja überhaupt noch keine klaren Ideen. Ich ersuche also das zuständige Amt, sich zu aktivieren und Druck auf die Gemeinden auszuüben, dass die Frist vom 16. Juni verlängert wird, sodass jeder Bürger die Möglichkeit hat, die Richtigstellung seiner Position zu beantragen bzw. auch dahingehend einzuwirken, dass die Gemeinden die Freibeträge erhöhen, damit die Hauptwohnungen bis zu 110 m², unabhängig von der Anzahl der Zimmer, von dieser Steuer befreit werden. PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 42/06/14 del 29/5/2014, presentata dalla consigliera Artioli, riguardante la vicenda della Grundschule Oswald von Wolkenstein a Merano. Prego di dare lettura dell'interrogazione. ARTIOLI (Team Autonomie): La famiglia Rosa che ha seguito e seguono la vicenda in maniera scrupolosa ha ricevuto ben quattro comunicazioni dalla scuola sul cambio della loro graduatoria: 28,27,22 e infine 25 posto. Un nuovo criterio pare essere quello della data di nascita e l'omogeneità di maschi e femmine. La classe nonostante cambi di punti e modificati criteri non è cambiata. Sono stati aggiunti due scolari giustificando che i nuovi criteri li avrebbero penalizzati. Si chiede al Presidente della Provincia e alla giunta: di avere la lista definitiva con i punti assegnati. Se no si ritenga che i 6 scolari esclusi risultino a loro volta svantaggiati al pari di altri inclusi nella classe. ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Sehr geehrte Kollegin Artioli, wenn Sie erlauben, würde ich vorschlagen, die drei von Ihnen eingebrachten Anfragen, die alle dasselbe Thema zum Inhalt haben, zusammenzulegen. Wir haben eine schriftliche Aufforderung an die Schule gerichtet, die Kriterien abzuändern. Der Schulrat hat am 22. Mai 2014 die Kriterien abgeändert, wobei weder die Zugehörigkeit zu einer Sprache, noch der Kindergartenbesuch eine Rolle spielen. Die neuen Kriterien sind auf die Rangliste angewandt worden. Es können nur 22 Kinder zur Ganztagesklasse zugelassen werden, sodass natürlich einige ausgeschlossen werden. Ich muss aber auch dazu sagen, dass die Ressourcen leider nicht ausreichen, um bereits heuer eine zweite Ganztagesklasse zu errichten. Der von Ihnen angesprochene Herr, der das eigene Kind eingeschrieben hat, hatte bereits die Möglichkeit, in die Neubewertung Einsicht zu nehmen. Die Schule ist nicht dazu verpflichtet, die Rangliste zu veröffentlichen oder ins Internet zu stellen. Da gibt es auch einige Bedenken in Bezug auf den Datenschutz, was die übrigen Kinder anbelangt. Ich händige Ihnen gerne die Rangliste und die neuen Kriterien aus. ARTIOLI (Team Autonomie): Ringrazio l'assessore. Dato che ho presentato quattro interrogazioni che riguardano questa scuola, l'assessore mi ha detto che mi dà le risposte tutte assieme, quindi ritiro le prossime interrogazioni. PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 4/06/14 del 19/5/2014, presentata dal consigliere Pöder, riguardante pesca in Alto Adige per i cittadini italiani non residenti. Prego di dare lettura dell'interrogazione. PÖDER (BürgerUnion Südtirol - Ladinien): Benötigen die Fischer, die Italienische Staatsangehörige sind, jedoch nicht in Südtirol leben, keine Fischerprüfung um in Südtirol zu Fischen? Genügt die Staatslizenz zum Fischen in Südtirols Teichen und Seen? SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Zu Frage Nr. 1. Der Artikel 11 des entsprechenden Gesetzes regelt, welche Dokumente zur Fischereiausübung notwendig sind. Demzufolge ist der Besitz des Fischerscheines, also eine gültige Fischereilizenz und der Besitz einer Fischwas-

15 13 serkarte notwendig. Der Artikel 11-bis regelt eine Ausnahme, und zwar jene, dass außerhalb Südtirols ansässige Tageskarteninhaber keinen Fischerschein brauchen. Somit können italienische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz nicht in Südtirol haben, bei uns ohne Fischerprüfung die Fischerei ausüben. Allerdings können sie nur Tageskarten bekommen. Zu Frage Nr. 2. Hier muss man unterschieden, ob es sich um Fischwasser im Sinne des Fischereigesetzes oder um sogenannte geschlossene Gewässer handelt. Bei Fischwasser ist bei außerhalb Südtirols ansässigen Tageskarteninhabern die Staatslizenz Voraussetzung, um eine Fischwasserkarte zu lösen, während es bei geschlossenen Gewässern keine behördlichen Dokumente braucht. Dort entscheidet der Grundbesitzer, wer die Fischerei ausüben darf und wer nicht. PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 14/06/14 del 22/5/2014, presentata dai consiglieri Klotz, Knoll e Zimmerhofer, riguardante coincidenze per le linee di autobus nella Bassa Atesina. Prego di dare lettura dell'interrogazione. KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Die Autobus-Express-Linie Tramin Bozen wird gut genutzt. Viele wünschten sich, dass dieser Bus bis nach Kurtatsch fährt, zumal er in Tramin angeblich immer eine halbe Stunde stehen bleibt und in dieser Zeit leicht nach Kurtatsch sowie zurück nach Tramin fahren könnte. Wäre das nicht möglich? Wird man dies einrichten? Der City-Bus Fennberg Graun verkehrt in den Sommermonaten. Es besteht der Wunsch, dass für diesen Bus bei der Abzweigung Graun-Fennberg eine Haltestelle eingerichtet wird. Bisher ist dort das Zusteigen nicht möglich. Auch die Busfahrer wären angeblich dafür. MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und Mobilität - SVP): Das zukünftige Verkehrskonzept für die Metrobus-Linien, welche die aktuellen Express-Busse ersetzen sollen, sieht keine direkte Anbindung für Tramin vor. Deshalb arbeiten wir zurzeit daran, einen Zubringerdienst Tramin-Kaltern mit Anschlussmöglichkeiten an den Metrobus zu errichten, wenn sich dies als zielführend herausstellt. Die Weiterführung der Express-Busse Tramin-Kaltern-Bozen würde mit sich bringen, dass viele Fahrgäste nicht mehr den City-Bus zum Zug nach Neumarkt nehmen würden, um nach Bozen zu kommen. Was möchten wir erreichen, was diese Zone anbelangt? Man möchte die Leute mehr auf den Zug bringen, damit die bestehende Kapazität bei gleich bleibenden Kosten besser ausgelastet wird. Zur Frage Nr. 2. Für die Errichtung von zusätzlichen Haltestellen ist der Ansprechpartner jeweils die Gemeinde, welche eine entsprechende Anfrage an unser Landesamt richtet. Was die Haltestelle Graun-Fennberg anbelangt, ist zu sagen, dass wir dies anstatt den Gemeinden erledigen bzw. in die Wege leiten werden. Dann werden wir überprüfen, ob die Errichtung der Haltestelle möglich ist und diese dann eventuell realisieren. KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Zusatzfrage. Sind Sie bereit, der Frage nachzugehen, ob möglicherweise ein Einzelner, nämlich Ing. Burger, das eigentliche Hindernis dafür ist, dass es die Anbindung Tramin-Kurtatsch-Kaltern nicht gibt? Sind Sie bereit, der Aussage oder dem Gerücht nachzugehen, dass dies nur von einer einzigen Person absolut nicht gewollt wird, aber durchaus möglich wäre? Sind Sie dazu bereit? MUSSNER (SVP): (unterbricht) KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Jetzt sind Sie gefordert, denn es geht nicht darum, was dieser schreibt, sondern darum, ob Sie bereit sind, diesem Gerücht nachzugehen. Sie sind also nicht bereit! Bitte antworten Sie! MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und Mobilität - SVP): Ich habe nur darauf hingewiesen, weil ich es aufgeschrieben habe. Ich möchte sagen, dass ich das selbstverständlich machen und mit ihm darüber reden werde. PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 19/06/14 del 23/5/2014, presentata dal consigliere Blaas, riguardante il parcheggio pendolari in stazione di Bressanone. Prego di dare lettura dell'interrogazione.

16 14 BLAAS (Die Freiheitlichen): Der Parkplatz für Pendler am Bahnhof Brixen, der ein Teil des Areals der Staatsbahnen war, ist letzthin auf einen neuen Betreiber übergegangen. Dazu folgende Fragen: 1. Wer ist künftiger Besitzer des Parkplatzes am Zugbahnhof in Brixen und wer ist Betreiber desselben? 2. Welches Parksystem mit den entsprechenden Gebühren wird dort in Zukunft angewandt? 3. Wird der Parkplatz adäquat angepasst, sodass er allen Voraussetzungen eines gebührenpflichtigen Parkplatzes entspricht? 4. Wer ist für die Instandhaltungsarbeiten des Parkplatzes verantwortlich und wer kommt für die aufkommenden Kosten diesbezüglich auf? 5. Werden die städtischen Betriebe der Gemeinde Brixen in die Instandhaltungsarbeiten miteingebunden? Wenn ja, mit welcher Begründung? MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und Mobilität - SVP): Die in der Anfrage aufgeworfenen Fragen werden mit der zuständigen Gemeinde erörtert und dann wird darüber gemeinsam entschieden. Im ganzen Land sind die Parkplätze für Pendler kostenlos. Eine Erneuerung und Anpassung der Parkplätze hängt auch von der Entscheidung über den Bau der Seilbahn Brixen-St. Andrä ab. Die entsprechenden finanziellen Mittel müssen erst noch bereitgestellt werden. Wir sind dies eigentlich noch nicht angegangen. Sollte die Gemeinde Brixen an einer Übernahme der Parkplätze interessiert sein, so wird dies im Einvernehmen mit dem Land abgewickelt. Eine Anfrage diesbezüglich liegt aber zurzeit noch nicht vor. BLAAS (Die Freiheitlichen): Eine Präzisierung, Herr Landesrat Mussner. Sie haben mir auf die Frage Nr. 1 nicht geantwortet. Ich erwarte mir, dass Sie mir schon eine Antwort geben können. MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und Mobilität - SVP): Was den Besitz anbelangt, ist der Parkplatz an das Land übergegangen, aber wer der Betreiber desselben ist, wurde mit der Gemeinde noch nicht ausgemacht. Wir werden in diesem Zusammenhang, was die Anfrage anbelangt, selbstverständlich mit der Gemeinde reden und darüber beraten, wie es weitergehen soll. Ich habe nur auf die finanziellen Probleme hingewiesen, aber wir werden mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen. PRESIDENTE: Poichè il presidente Kompatscher è assente giustificato, salterei l interrogazione n. 24/06//14 dei consiglieri Dello Sbarba, Foppa e Heiss e l interrogazione n. 39/06/14 del consigliere Noggler. A queste interrogazioni verrà fornita risposta scritta entro i prossimi 10 giorni. All'interrogazione n. 43/06/14 della consigliera Artioli è già stata data risposta nell'ambito della trattazione dell'interrogazione n. 14. Passiamo all'interrogazione n. 48/06/14 del 19/5/2014, presentata dal consigliere Köllensperger, riguardnate possibili risparmi nell'ambito del coordinamento della sicurezza. Prego di dare lettura dell'interrogazione. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Die Sicherheitskoordination der der öffentlichen Bauten des Landes wird anscheinend regelmäßig an private, externe Techniker vergeben. Und dies, obwohl laut vorliegenden Informationen genügend Techniker in den zuständigen Landesabteilungen angestellt sind, welche dafür ausgebildet sind und auch die Freiberuflerzulage erhalten. Des weiteren beauftragen anscheinend einige Landesabteilungen einen externen privaten Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz, der für das Risiko auch anständig bezahlt wird, obwohl es bei der Abteilung 4 - Personal ein dafür zuständiges Amt gibt. Dieses Amt wurde 1996 eigens dafür geschaffen, um die kostspieligen Berateraufträge (die sich damals auf ca. 3 Milliarden Lire beliefen) einzusparen. Das gleiche gilt auch für Gemeinden und Körperschaften. Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung 1. Warum werden alle Aufträge für die Sicherheitskoordination der öffentlichen Bauten an private Techniker vergeben, wenn in den zuständigen Landesabteilungen genügend Techniker dafür vorhanden wären? 2. Welche Summe hat das Land in den letzten 5 Jahren für diese Aufträge ausgegeben? 3. Warum beauftragen einige Landesabteilungen einen externen privaten Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz statt das zuständige Amt des Landes?

17 15 TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Zur Frage Nr. 1. Das zur Verfügung stehende technische Personal im Ressort für Bauten hat seine Tätigkeitsschwerpunkte bei folgenden Leistungen: Verfahrungsverantwortung, Grouping der Planung und Ausführungsphase, Verantwortung der Arbeiten im Sinne des Einheitstextes für Sicherheit, Machbarkeitsstudien und Planungen bei einzelnen Bauvorhaben, Projektüberprüfungen, Bauleitungen bei einzelnen Bauvorhaben, statische Überprüfung wie zum Beispiel bei Brücken und verwaltungstechnische und statische Abnahmen bei einzelnen Bauvorhaben. Die Sicherheitskoordination erfordert besonders in der Ausführungsphase eine beinahe tägliche Anwesenheit auf den Baustellen, sodass die fachgerechte Erledigung obgenannter Leistungen in den Ämtern aufgrund des begrenzten Personals nicht mehr möglich wäre. Zur Frage Nr. 2. Das Ressort für Bauten hat im Fünfjahreszeitraum direkte Kaufverträge an Sicherheitskoordinatoren der Planungs- und Ausführungsphase in der Höhe von zirka 2,18 Millionen Euro, inklusive Mehrwertsteuer und sonstige Abgabengebühren, erteilt. Dazu kommen noch mehrere hundert Aufträge für Generalplanung und Bauleitung, in denen die Leistungen für die Sicherheitskoordination inbegriffen sind, wobei die Erhebung derselben sehr arbeitsaufwendig wäre und eine größere Zeitspanne benötigen würde. Zur Frage Nr. 3. Das Ressort für Bauten kann dazu keine Angaben machen, da diese Thematik von der internen Dienststelle für Arbeitsschutz des Landes betreut wird. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Replico. Chiedo se posso ricevere per iscritto questa risposta. Grazie! PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 5/06/14 del 19/5/2014, presentata dal consigliere Pöder, riguardante il Presidente del museo ladino e presidente della commissione provincia-rai. Prego di dare lettura dell'interrogazione. PÖDER (BürgerUnion - Ladins Dolomites - Wir Südtiroler): Ist Heinrich Huber, ehemaliger Sekretär von Luis Durnwalder, noch Präsident des Ladinischen Museums und Mitglied der Kommission Provinz-Rai ist? Wird die Landesregierung diese Aufträge bestätigen? MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und Mobilität - SVP): Zur Frage Nr. 1. Dr. Huber ist seit 2004 nicht mehr Präsident des ladinischen Museums, da eine Präsidentschaft nicht mehr vorgesehen war und ist. Dr. Huber ist Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates. Zur Frage Nr. 2. Dr. Huber ist nicht mehr Mitglied der paritätischen Kommission RAI-Land Südtirol. Er wurde vor zirka drei oder vier Monaten von Frau Dr. Cecilia Miribung ersetzt. PRESIDENTE: Il consigliere Pöder rinuncia alla replica. L'interrogazione n. 15/06/14 non può essere trattata, causa l'assenza giustificata del Presidente della Provincia Kompatscher. Verrà fornita risposta scritta entro i prossimi 10 giorni. Lo stesso vale per l'interrogazione n. 25/06/14. All'interrogazione n. 44/06/14 della consigliera Artioli è già stata fornita risposta nell'ambito della trattazione dell'interrogazione n. 14. Passiamo all'interrogazione n. 6/06/14 del 19/5/2014, presentata dal consigliere Pöder, riguardante limite di età nel reparto di psichiatria e psicoterapia dell'età evolutiva. Prego di dare lettura dell'interrogazione. PÖDER (BürgerUnion - Ladins Dolomites - Wir Südtiroler): In der Kinder-und Jugendpsychiatrie und psychotherapie am Krankenhaus Meran werden Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren stationär behandelt. 1. Warum die untere Altersbegrenzung auf 12 Jahre? 2. Wo werden jüngere Kinder betreut? STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Um es ebenfalls ganz kurz zu machen, kann ich darauf folgendermaßen antworten: Ich denke, dass es schon einen Unterschied zwischen Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren und den Jugendlichen bzw. Kindern unter 12 Jahren gibt. Es ist so geregelt, dass die Personen bis zu einem Alter von vollendeten 11 Jahren in den pädiatrischen Abteilungen der Schwerpunkt- und Zentralkranken-

18 16 häuser sind. Dort wird ein Kinder- und Jugendpsychiater beigezogen. Das hat mit dem Umfeld zu tun, das für Kinder bis zu 11 Jahren in den pädiatrischen Abteilungen angemessener ist, und erst danach in der Spezialabteilung in Meran in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, in der sie von 12 bis 18 Jahren sind. PÖDER (BürgerUnion - Ladins Dolomites - Wir Südtiroler): Es wird, Frau Landesrätin, sicherlich fachliche Überlegungen geben, aber wir haben in der sehr langen Diskussion über die Kinder- und Jugendpsychiatrie unter anderem argumentiert, eigentlich alle hier im Landtag, dass man wirklich eine Sammelstelle, eine fachlich kompetente Stelle braucht, weil man auf der einen Seite Kinder und Jugendliche nicht in der Erwachsenenpsychiatrie betreuen kann oder soll, auf der anderen Seite die Pädiatrie auch nicht immer und überall die geeignete Form ist. Es ist keine politische Frage, sondern eine fachliche - ich bin kein Fachmann in dieser Angelegenheit -, aber mir erschließt sich die Logik nicht, warum Kinder unter 12 Jahren, die in vielerlei Hinsicht bestimmte Problematiken haben können, dort nicht stationär betreut werden. Bei Tagungen und verschiedenen Anlässen haben wir immer wieder von Fachleuten gehört, dass man gerade im Kinder- und Jugendalter noch Probleme ausräumen kann, die man bei Erwachsenen eigentlich nicht mehr oder sehr schwer beheben kann. Ich bin jetzt nicht unbedingt ein Fanatiker, sagen wir es einmal so, in der Hinsicht, dass man sagt, dass man jeden mit Medikamenten usw. gleich psychologisch betreuen muss. Das ist immer eine fachliche Frage, die natürlich die Ärzte, die Fachleute entscheiden müssen, aber, wie gesagt, ganz verstehe ich nicht, warum man jüngere Kinder nicht auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie betreut. Es wird einen Grund geben, den Sie auch genannt haben, aber, wie gesagt, dieser erschließt sich mir immer noch nicht. Vielleicht kann man darüber noch einmal reden oder nachdenken. PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 50/06/14 del 3/6/2014, presentata dal consigliere Leitner, riguardante prevista fusione SEL/AE. Prego di dare lettura dell'interrogazione. LEITNER (Die Freiheitlichen): Seit einiger Zeit kann man den Medien entnehmen, dass es innerhalb des Jahres zu einer Fusion zwischen der SEL AG und den Etschwerken (Gemeinden Bozen und Meran) kommen soll. Dies würde voraussetzen, dass sich die beiden Gesellschaften in den behängenden Streitverfahren bezüglich der zwölf SEL-Großwasserkonzessionen einigen. Bekanntlich stehen Schadensersatzforderungen von 800 Millionen Euro seitens der Etschwerke gegenüber der SEL im Raum. Dazu ist der Rekurs zu beachten, den die Eisackwerke GmbH bezüglich der Konzessionsvergabe beim Kraftwerk St. Anton eingereicht hat. An die Landesregierung werden folgende Fragen gerichtet: 1. Wer hat die Initiative für die geplante Fusion zwischen der SEL AG und den Etschwerken ergriffen? 2. Welches ist der aktuelle Stand dieser Bestrebungen? 3. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen ein, dass die SEL die Großwasserkonzessionen behalten kann? 4. Wie entkräftet die Landesregierung das Argument, dieser geplante Stromriese würde ein neues Monopol schaffen, einen gesunden Wettbewerb und eine Absenkung des Strompreises verhindern? 5. Ist es denkbar, dass sollten die im Raum stehenden Schadensersatzforderungen schlagend werden die SEL AG von den Etschwerken aufgekauft bzw. bei einer eventuellen Fusion Juniorpartner sein könnte? THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Zur Frage Nr. 1. Die Initiative ist ursprünglich von der Landesregierung ausgegangen. Seit längerer Zeit gibt es intensive Gespräche zwischen den Eigentümern der beiden Unternehmen, sprich zwischen dem Bürgermeister und den Stellvertretern von Bozen und Meran sowie dem Landeshauptmann und dem Unterfertigten. Zur Frage Nr. 2. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der SEL AG und Etschwerke wird bis September dieses Jahres einen Vorschlag vorlegen dahingehend, wie eine Zusammenlegung der beiden öffentlichen Energiebetriebe umgesetzt werden könnte. Darauf haben wir uns in dieser Gruppe auch verständigt. Dann werden die Eigentümer entscheiden, ob weitere Schritte wie beispielsweise eine Fusion folgen oder nicht, aber nur, wenn es von Vorteil für alle Beteiligten ist. Zur Frage Nr. 3. Das Ergebnis ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Spekulationen darüber zu äußern, wie die Gerichte entscheiden werden, ist auch nicht meine Art. Unser Ansinnen ist es, alles in unserer Macht stehende zu unternehmen, damit die besten Chancen gewahrt werden, und zwar dass die öffentlichen Interessen in Südtirol zum Zuge kommen.

19 17 Zur Frage Nr. 4. Es geht nicht darum, Monopole zu schaffen. Wir haben auf der einen Seite einen Markt, der sich europaweit öffnet und in dem jeder Kunde den Stromanbieter selbst auswählen kann, weshalb die Monopolängste anachronistisch sind. Auf der anderen Seite hätten wir bei einer Fusion von SEL AG und den Etschwerken ein Unternehmen, das auf staatlicher Ebene konkurrenz- und marktfähig wäre. Dazu haben wir heute in Südtirol auch über Genossenschaften und Gemeindewerke ein großes Angebot an Anbietern, welche sehr gute Arbeit leisten. Damit könnten wir in Zukunft zwei Effekte erreichen, einerseits dezentrale Lösungen, die sich günstig auf die Bürger auswirken, andererseits ein starkes Unternehmen, das über die Landesgrenzen hinaus tätig sein könnte. Man bedenke, dass es in Italien rund 140 Stromverteilerbetriebe gibt, davon allein 53 in Südtirol. Zur Frage Nr. 5. Auch in diesem Fall möchte ich mich nicht auf Spekulationen einlassen. Wie in der Antwort auf die Frage Nr. 2 schon angeführt, sind bereits Experten und Managementbeauftragte beider Betriebe dabei, mögliche Szenarien zu erarbeiten. LEITNER (Die Freiheitlichen): Replik. Ich möchte sagen, dass in dieser Angelegenheit wieder sehr viel Verunsicherung herrscht, auch weil letzthin herausgekommen ist, dass die SEL weiß Gott welche Steuerschulden hat. Es ist von über 200 Millionen Euro die Rede. Die SEL sagt, dass es eine alte Geschichte sei. Ich sage nur, dass dies wieder zu Verunsicherung in der Bevölkerung beigetragen hat. Ich sage nicht, dass es so ist. Die Verhandlungen sollen so transparent wie möglich gestaltet werden. Wenn man um solche Summen verhandelt Ich rufe in Erinnerung, dass die Schadensersatzklagen seitens der Etschwerke nicht so dahingeworfen sind, da sie ihren Gesellschaftern auch Rechenschaft geben müssen. Da wird man es nicht so billig machen. Deshalb war es für mich wichtig zu wissen, wer hier die Initiative ergriffen hat. Es ist die Landesregierung und das verstehe ich auch und das hat auch eine Logik, denn wer zahlt schon gerne 800 Millionen Euro? Wenn man dies öffentlich rechtfertigen muss, dann ist es nicht so einfach. Die Frage Nr. 5 ist sicherlich provokant, aber ich mache mir eine einfache Rechnung. Wenn man den Wert anschaut, den die SEL hat, dann könnte es sein, dass die Etschwerke zum Schluss sagen, dass sie die SEL einfach aufkaufen, damit sie nicht zu zahlen brauchen. Ich weiß, dass es eine provokante Fragestellung ist, aber so unlogisch erscheint sie mir zumindest nicht. Dann hätten wir eine große Stromgesellschaft, nämlich die Etschwerke, bei der die SEL bestenfalls Juniorpartner wäre. Abschließend noch eine Feststellung. Wir hatten unlängst den Gemeindentag in Corvara und bei den Ausführungen des Landeshauptmannes er ist heute nicht da konnten wir hören, dass die Gemeinden künftig eine stärkere Rolle, zumindest in der ganzen Stromgeschichte, spielen sollen, in welcher Form wird man dann sehen. Mir erscheint dies auch richtig. Wir haben einen Beschlussantrag eingebracht dahingehend, dass die Rolle der Gemeinden zu stärken und die SEL, aus unserer Sicht, neu aufzustellen ist. Natürlich kann man nicht wissen, wie die ganze Geschichte mit den Konzessionen ausgeht, aber dieses Damoklesschwert hängt auch über der ganzen Sache. Hier müssen wir schon sehr aufpassen, was wir tun, denn es geht nicht nur um sehr viel Geld, sondern auch um Glaubwürdigkeit. PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 22/06/14 del 23/5/2014, presentata dai consiglieri Knoll, Klotz e Zimmerhofer, riguardante pensioni decurtate. Prego di dare lettura dell'interrogazione. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Medienberichten musste entnommen werden, dass das italienische Renteninstitut in diesen Tagen vielen Pensionisten einfach einen Teil ihrer Renten nicht ausbezahlt, um damit angeblich zu hohe Auszahlungen auszugleichen, die vor etwa 10 Jahren entstanden sind. Für viele Pensionisten, die auf diese Maßnahme nicht vorbereitet waren und das Geld im guten Glauben ja bereits ausgegeben haben, bedeutet dieses Vorgehen eine Existenzbedrohung. Hiezu ergeben sich folgende Fragen: Wie viele Pensionisten sind von dieser Maßnahme in Süd-Tirol betroffen? Welchem Umstand ist die Fehlberechnung der Renten geschuldet? Ist es rechtmäßig, Pensionisten einfach einen Teil ihrer Renten nicht auszubezahlen, wenn sie keine Schuld tragen? STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Zu den verschiedenen Fragestellungen, die hier aufgeworfen worden sind, kurz Folgendes. Wir haben natürlich auch eine Anfrage an das NISF-INPS gestellt, das uns auf diese Überlegungen folgendermaßen geantwortet hat. Zum Ersten ist es so, dass die betroffenen Rentenbezüge, von denen wir hier reden, in der Regel Mindestrenten in dem Sinne sind, dass sie bereits Aufstockungen mit

20 18 Steuergeldern erfahren haben und dass es in der Regel nicht Renten sind, wo der Betroffene selber für diese Summe, die ausbezahlt wird, die Einzahlungen gemacht hat. In der Regel sind es Rentenbeiträge, die wir als Mindestrente bezeichnen und bei denen der Staat bereits eine Integration vorgenommen hat. Diese Auszahlungen werden gemacht und nachher ist das Renteninstitut verpflichtet zu überprüfen, ob die Person andere Einkommen oder anderes Vermögen im betreffenden Jahr hatte. Auf der Grundlage dieser Erklärung wird dann eine Überprüfung gemacht. Dann hat man bei dem einen oder anderen festgestellt, dass sie nicht nur eine Mindestrente als Einkommen hatten, sondern andere Einkommen aus Vermögen oder andere Einkünfte aus anderen Einkommen noch beziehen. Aufgrund dessen ist dann diese Neuberechnung gemacht worden und einigen sind dann entweder Rückforderungen ins Haus geflattert oder die Auszahlungen sind nicht mehr wie bisher in dieser Höhe vorgenommen worden. Wir haben das möchte ich auch noch ausdrücklich sagen keine Möglichkeit, auf das Renteninstitut, in irgendeiner Weise einzuwirken und irgendwelche Veränderungen zu verlangen. Das ist staatlich so fixiert und festgelegt. Die Möglichkeiten der Intervention unsererseits sind eigentlich jene, die wir jetzt gemacht haben, indem wir uns erkundigt haben, warum es zu diesen Maßnahmen gekommen ist. Wir können leider nicht die Frage beantworten, wie viele davon betroffen sind, weil uns das NISF-INPS auf diese Frage keine Antwort gegeben hat. Ich denke, alle Fragen beantwortet zu haben, die in dieser Problematik liegen und die ich aufgezeigt habe. Vorsitz des Präsidenten Presidenza del presidente: Dr. Thomas Widmann PRÄSIDENT: Herr Abgeordneter Knoll, möchten Sie replizieren oder eine Zusatzfrage stellen?. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Replik! Zunächst einmal wundere ich mich ein bisschen über die Mitteilung, die das INPS der Landesregierung macht. Das sind Aussagen, die teilweise nicht einmal stimmen. Ich erinnere daran, dass ich an Sie eine Anfrage wegen der eingezahlten Rentenbeiträgen gerichtet hatte. Ich hatte dieselbe Anfrage in der letzten Legislatur an die Landesregierung gerichtet. Damals habe ich von der INPS über den damaligen Landeshauptmann eine detaillierte Aufstellung bekommen. Was die Anfrage dieses Jahres anbelangt, ist gesagt worden, dass man keine derartigen Erhebungen mache. Das INPS antwortet einmal so und ein anderes Mal anders, aber zu diesem speziellen Fall ist schon zu sagen, dass die Landesregierung schon einmal die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme prüfen könnte, denn wir reden hier davon, dass Berechnungen von einem Stand vor zehn Jahren vorgenommen worden sind und dass Pensionisten nach über zehn Jahren, ohne Vorwarnung, ein Teil ihrer Rente nicht ausbezahlt wird, weil das INPS sagt, dass vor zehn Jahren irgendwann einmal eine Berechnung falsch gemacht wurde, weil jemand vielleicht irgendein zusätzliches Vermögen hatte, das heute nicht mehr gegeben ist. Diesbezüglich ist schon einmal die Rechtmäßigkeit zu hinterfragen. Ich würde Sie bitte, der Sache nachzugehen, wie viele Personen davon effektiv in Südtirol betroffen sind. Ich habe diesen Bericht auch nur den Medien entnommen und einige Personen haben sich dann bei mir gemeldet. Das war der Grund für diese Anfrage. Ich glaube, dass es auch für die Landesregierung wichtig wäre zu wissen, um wie viele Personen es sich effektiv handelt und ob es nach so einem langen Zeitraum rechtmäßig ist, dass den Leuten unvorbereitet ein Teil ihrer Rente nicht ausbezahlt wird. PRÄSIDENT: Wir kommen zu Anfrage Nr. 26/06/14 vom , eingebracht von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss, betreffend am Tierschutz sparen? Ich ersuche um Verlesung der Anfrage. FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Mit Beschluss der Landesregierung vom 11. März 2014, Nr. 268 wurden die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen an Tierschutzvereinigungen abgeändert. Soweit verständlich wird mit diesem Beschluss, der auf die Budgetreduzierung von 6,5 % verweist, die Anrechnung der ehrenamtlichen Tätigkeiten für die Beitragsvergabe an die Tierschutzvereine abgeschafft. Diese leisten etwa im Bereich der Kastration von verwilderten Katzen eine wichtige Aufgabe, die meist rein ehrenamtlich durchgeführt wird. Wir stellen in dieser Sache folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Welche Tierschutzvereine verrechneten bisher ehrenamtliche Tätigkeit und jeweils in welchem Ausmaß? 2. Wie wirkt sich der neue Förderungsansatz aus und welche Überlegung steckt dahinter?

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