Förderkonzept der Grundschule am Lönsweg Laut Beschluss der Gesamtkonferenz vom

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1 Förderkonzept der Grundschule am Lönsweg Laut Beschluss der Gesamtkonferenz vom Folgende rechtliche Bestimmungen finden darin ihre Berücksichtigung: Niedersächsisches Schulgesetz ( 54 und 54a); Die Arbeit in der Grundschule; Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen; Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache; Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen; Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen; Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung; Handreichungen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung; Zusammenarbeit mit Kindergärten; Kooperationsvertrag mit der Lebenshilfe Prinzipien Grundschule versteht sich als Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum für alle Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht zielt auf eine ganzheitliche Förderung des Kindes. Er umfasst den sozialemotionalen, den psychomotorischen, den kognitiven und den kreativen Bereich. Fördern heißt vor allem auch, Kinder zu stärken, ihnen Mut zu machen, ihr Selbstwertgefühl und ihr Selbstvertrauen, ihre Leistungsfähigkeit und ihren Leistungswillen zu stärken. Förderung beinhaltet immer auch soziales Lernen, Lernen von und mit anderen Kindern. Erfolgreiche Förderung ist somit nicht (allein) ein Ergebnis der optimalen Passung zwischen Kind und Lernziel bzw. Lerngegenstand, sondern (auch) Ergebnis sozialer Interaktion. Es gilt, Heterogenität als Chance für einen förderlichen Unterricht zu sehen. Nicht eine defizitäre, sondern eine ressourcenorientierte Diagnostik und Förderung ist notwendig. Einschulung Bereits ein Jahr vor der Einschulung findet in Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten eine Sprachstandsfeststellung statt. Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, erhalten für ein Jahr Unterricht zur Verbesserung ihrer deutschen Sprachkenntnisse. Die Unterrichtsversorgung beträgt pro Kind eine Wochenstunde. Die Sprachförderung findet in der Regel in unserer Schule statt, um die Lernzeit effektiv zu nutzen und nicht durch lange Wegezeiten zu vergeuden. Curriculare Grundlage für den Unterricht in den Sprachfördermaßnahmen sind die Didaktisch-methodischen Empfehlungen für die Sprachförderung vor der Einschulung Die Einschulung der Kinder findet in enger Zusammenarbeit zwischen den Eltern, der Schule, der Ärztin des Gesundheitsamtes und den Erzieherinnen der Kindertagesstätten statt. Als wichtige Informationsgrundlagen dienen hierzu die Überleitungsbögen der KiTas und die Protokolle bei den Einschulungsuntersuchungen seitens der Schulärztinnen und der Schulleitung. Einige Wochen vor der Einschulung verbringen die Kinder einen Schnupper-Vormittag in unserer Schule. Sie können so einen ersten Eindruck von der neuen Umgebung, den Lehrkräften und den anderen Kinder bekommen. Die Lehrkräfte haben die Möglichkeit, die Kinder zu beobachten und durch gezielte Aufgabenstellungen Stärken bzw. Schwächen der Kinder wahrzunehmen. Mit dem Einverständnis der Eltern ist eine Rücksprache mit den Erzieherinnen möglich. Auch die Überlegungen über die Aufnahme von Kann-Kindern können im gemeinsamen Gespräch zwischen Eltern, Erziehern und Schulleitung erfolgen. 1

2 Zurückgestellte Kinder werden im Schulkindergarten unserer Schule gefördert. Das heißt, sie nehmen am Unterricht der ersten Klassen mit differenzierten Aufgabenstellungen teil und werden in Doppelbesetzung in Kleingruppen individuell gefördert. Dafür stehen für jedes Kind 1,5 Stunden pro Woche zur Verfügung. Am Ende des Schuljahres entscheiden dann Lehrkräfte und Eltern gemeinsam, ob evtl. eine Aufhebung der Zurückstellung möglich ist und das Kind in die zweite Klasse geht oder ob das Kind regulär in die erste Klasse eingeschult wird. Diagnose von Lernvoraussetzungen / Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Zu Beginn des Schuljahres erfolgt in Zusammenarbeit mit der Förderlehrkraft im Rahmen der Inklusion eine Diagnose der Lernvoraussetzungen. Die Beobachtungen des Kindergartens werden einbezogen. In Absprache mit den Fachlehrkräften und der Förderlehrkraft stellt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Grunddaten für alle Kinder der Klasse zusammen. Es wird für jede Schülerin und jeden Schüler ein ILE-Bogen für die individuelle Lernentwicklung angelegt, in den während der gesamten Grundschulzeit Eintragungen vorgenommen werden. Bei Bedarf an zusätzlicher Unterstützung wird für das entsprechende Kind ein Förderplan erstellt, über den in der Förderplankonferenz gesprochen und abgestimmt wird. Er beinhaltet den beobachteten Ist-Zustand, das angestrebte Ziel, die geplante Maßnahme und die Überprüfungsergebnisse. Der Inhalt des Förderplans wird mit dem Kind und den Eltern besprochen. Falls notwendig, wird die individuelle Lernentwicklung einzelner Kinder in Teambesprechungen oder in pädagogischen Dienstbesprechungen erörtert, zu denen die Klassenlehrkraft einlädt. ILE-Bogen und der letzte aktuelle Förderplan werden am Ende von Klasse 4 an die weiterführende Schule gegeben. Fördern und Fordern durch binnendifferenzierten Unterricht Kontinuierliche Beobachtung und Leistungsbewertung geben der Lehrkraft Orientierung für die weitere Planung des Unterrichts sowie für notwendige Maßnahmen zur individuellen Förderung. Die Ausrichtung am Entwicklungsstand eines jeden Kindes bildet ein Gestaltungsprinzip des Unterrichts. Aus diesem Grund ist eine quantitative und qualitative Differenzierung des Unterrichts notwendig. Besonders geeignet sind hierfür Unterrichtsformen wie z.b. Tagespläne, Wochenpläne, Werkstattarbeit, Lernen an Stationen etc. Während der Phasen des Freien Arbeitens können die Kinder aus einem Lernangebot Arbeiten auswählen und diese dann in Einzel-, Partner oder Gruppenarbeit mit Selbstkontrolle durchführen oder anschließend präsentieren. Die Lehrkraft hat während des Unterrichts die Möglichkeit, das individuelle Lernverhalten der Kinder zu beobachten bzw. einzelne Kinder oder kleine Gruppen zu fördern. 2

3 Besondere Fördermaßnahmen Sportförderunterricht: Der Sportförderunterricht (SFU) ist eine Maßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungsauffälligkeiten im motorischen und im psychosozialen Bereich. Insbesondere wird SFU angeboten für Kinder mit Wahrnehmungsschwächen, mit einer eingeschränkten motorischen Leistungsfähigkeit, mit geringem Bewegungsrepertoire, die frustriert in Bezug auf Bewegung sind, mit Verhaltensweisen wie Ängstlichkeit, Gehemmtheit, motorischer Unruhe und Aggressivität, mit Konzentrations- und Aufmerksamkeitsproblemen die übergewichtig sind. Der SFU wird in zwei Gruppen erteilt. Eine der Gruppen setzt sich ausschließlich aus Schulanfängern zusammen. Die andere Gruppe besteht aus Zweit-, Dritt- und Viertklässlern, ist also klassen- und jahrgangsübergreifend. Jede Gruppe erhält eine Stunde SFU in der Woche. Die Gruppengröße beträgt zurzeit 8 12 Kinder. Für die Gruppe der Schulanfänger besteht das hauptsächliche Auswahlkriterium zur Ermittlung der Teilnehmer in der Schuleingangsuntersuchung durch die zuständige Ärztin des Gesundheitsamtes. Die Auswahl der Teilnehmer bei den höheren Klassen erfordert eine Zusammenarbeit von Sport- und Klassenlehrkräften. Durch Beobachtung in offenen Spiel- und Bewegungssituationen erfolgt die Auswahl bewegungsauffälliger oder auch in ihrem psychischsozialen Gesamtverhalten auffälliger Kinder. Nach dieser Grobauswahl gewinnt die Förderlehrkraft in den ersten SFU-Stunden durch spezielle Aufgabenstellungen und weitere Verhaltens- und Bewegungsbeobachtungen einen weiteren Eindruck vom motorischen Entwicklungsstand und dem psycho-sozialen Verhalten. Je nach Gruppenzusammensetzung werden dann verschiedene Stundenschwerpunkte gesetzt, wie beispielsweise Laufspiele, Wahrnehmungsübungen, Kräftigungsübungen der Muskulatur oder Gleichgewichtsübungen etc. Die Inhalte werden stets in kindgerechten, altersangemessenen Spiel- und Übungsformen vermittelt. Auch wird den Kindern wo es angebracht ist gesundheitsförderndes bzw. beeinträchtigendes Bewegungsverhalten bewusst gemacht (Bsp.: das rückenschonende Tragen schwerer Gegenstände). Neben dem beschriebenen kompensatorischen Aspekt, also dem Ausgleich der vorhandenen Schwächen, wird im SFU auch präventiv im Sinne einer allgemeinen Bewegungsförderung gearbeitet, da ein umfangreiches Bewegungsangebot die Grundlage für eine angemessene körperliche Entwicklung der Kinder darstellt. Ein weiteres wichtiges Ziel ist darüber hinaus das Vermitteln von Freude am Sport und an der Bewegung, da dieses die beste Voraussetzung ist, um auch die Gesundheit durch die Bewegung zu fördern. Inklusionsstunden der Förderschul-Lehrkraft Im Zuge der Einführung der Inklusion stehen Förderstunden einer Förderschul-Lehrkraft zur Verfügung. Die Gesamtmenge der Stunden errechnet sich aus der Zahl der vorhandenen Klassen mal je zwei Stunden. Um eine geregelte Kommunikationsstruktur zur Festlegung von Förderschwerpunkten zu gewährleisten erstellt die FöS-Lehrkraft einen Plan auf Grundlage eigener Beobachtungen und Meldungen seitens der Lehrkräfte. Diese Ressourcenplanung wird mit der Schulleitung abgesprochen und dem Kollegium bekannt gemacht. Des Weiteren 3

4 ergibt sich aus der Schwere der Fälle eine Rangfolge der Dringlichkeit von Fördermaßnahmen seitens der FöS-Lehrkraft: Statuskinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Kinder mit einem Förderplan/ Nachteilsausgleich Kinder mit Lernschwierigkeiten, die noch genauer diagnostiziert werden müssen oder mit leichteren Problemen In der Regel handelt es sich bei den Förderschwerpunkten um erhebliche Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und/ oder Rechnen. Dieses bedeutet: Im Jahrgang 1 fehlen den Schülerinnen und Schülern oftmals noch die basalen Voraussetzungen für die Lehrgänge. Im Jahrgang zwei sind grundlegende Voraussetzungen für den Erwerb der Schriftsprache und / oder der Grundrechenarten nicht gesichert. In den Jahrgängen 3 und 4 zeigen die Kinder trotz allgemeiner Förderung und oftmals auch Wiederholung der Klasse deutliche Lernrückstände. Dieser besondere Förderunterricht wird dann in Absprache mit den entsprechenden Klassenbzw. Fachlehrern sowohl klassenintern als auch in verschiedenen Fördergruppen klassenübergreifend erteilt. Der Förderschwerpunkt liegt in den Jahrgangsstufen 1 und 2. Die Jahrgänge 3 und bei Bedarf auch 4 erhalten, wenn die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stunden dieses zulässt, ebenfalls eine Förderung. Zu den besonderen Fördermaßnahmen gehören unter anderem: Programme zur Wahrnehmungsförderung (visuell und auditiv), Rechtschreibprogramme, die dem individuellen Lernstand angepasst sind, Verschiedene Angebote zur Leseförderung und Sinnentnahme, Mathematikförderprogramme auf handlungsorientierter Basis. Ein wichtiges Ziel dieser besonderen Förderung ist, dass die betroffenen Kinder durch positive Rückmeldung auch bei sehr kleinen Lernfortschritten in ihrer Lern- und Leistungsbereitschaft gestärkt werden. Sie sollen so in ihrem sozial-emotionalen Verhalten gestärkt werden. Klassen- und Fachlehrer werden in regelmäßigen Abständen über entsprechende Lernfortschritte informiert. Die Förderschullehrkraft unterstützt die zuständige Klassen- oder Fachlehrkraft in folgenden Bereichen der Förderung: Diagnostik Sonderpädagogische Beratungsgutachten mit verfassen Diagnostische Eingangsphase begleiten und durchführen differenzierte Lernstanddiagnose ausführen bei besonderen Fragestellungen Unterstützung bei Sprachstandtests bei Kindern mit besonderer Fragestellung Förderung Gemeinsames Erstellen der Förderpläne Teilnahme an Förderkonferenzen Absprache über Fördermaterialien Einrichtung von Fördergruppen (bei Bedarf/ genügend Nachfrage) Kontaktpflege mit Betroffenen aus dem Kindesumkreis und Dokumentation (bei Bedarf) 4

5 Unterricht Auswahl von zusätzlichen Materialien für Statuskinder Teilnahme an Konferenz zur Bestätigung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs Beteiligung an der Verfassung von Zeugnissen für Statuskinder Gemeinsamer Unterricht (auf Wunsch) Förderkurse/ Förderunterricht/ Förderung nach genehmigtem Konzept Ein Förderkurs Deutsch als Zweitsprache kann für mindestens vier Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache eingerichtet werden, die einen erheblichen Förderbedarf in Deutsch haben. Der Förderkurs umfasst vier bis sechs Wochenstunden. Förderunterricht: Für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die nicht an einem Förderkurs teilnehmen, ist bei Bedarf zusätzlicher Förderunterricht in den Fächern Deutsch und Fremdsprachen einzurichten. Nach Möglichkeit sind Fördergruppen zu bilden. Der Umfang des Förderunterrichts kann zwei bis fünf Wochenstunden betragen. Fördermaßnahmen nach einem genehmigten Förderkonzept können an Grundschulen für Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernerschwernissen, nachgewiesenen gesundheitlichen Schwierigkeiten und erheblichen Verhaltensauffälligkeiten eingerichtet werden (sofern der Anteil solcher Schülerinnen und Schüler mindestens 20% in einem Schuljahrgang beträgt) sowie für Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem Autismus. Hinweis: Die Förderung von Sprech- und Sprachkompetenz ist Aufgabe jeden Unterrichts und nicht allein des Deutschunterrichts und des Sprachförderunterrichts! Die wöchentliche Höchststundenzahl der betroffenen Kinder darf dabei höchstens um zwei Stunden überschritten werden. Curriculare Grundlage für die Sprachfördermaßnahmen sind die Rahmenrichtlinien Deutsch als Zweitsprache. Die für diese Förderung zur Verfügung stehenden Stunden werden in Doppelbesetzungsstunden oder im Anschluss an den Unterricht erteilt. In den Doppelbesetzungsstunden entscheiden die Lehrkräfte gemeinsam über die Form der Teamarbeit (z.b. gemeinsamer Unterricht in der Klasse/ Einzel- oder Gruppenförderung außerhalb des Klassenraumes). Wichtigstes Ziel dabei ist es, trotz der wenigen Stunden, die für die Förderung zur Verfügung stehen, dem Förderbedarf des einzelnen Kindes möglichst gerecht zu werden. Die Förderlehrkraft dokumentiert auf einem gesonderten Bogen die Inhalte der Förderstunden und die Namen der teilnehmenden Kinder. Wenn mehrere Lehrkräfte an einem Kind arbeiten sollte eine Fördermappe angelegt werden, in der mit einem auf das jeweilige Kind/ die jeweilige Fördergruppe bezogenen Dokumentations-Bogen die Inhalte der Förderstunden dokumentiert werden. Die Bögen werden am Ende des Halbjahres bei der Schulleitung abgegeben. Den Förderplan für das einzelne Kind führt die Klassenlehrkraft in Absprache mit der Förderlehrkraft und gegebenenfalls mit der Fachlehrkraft. 5

6 Förderung besonders begabter Kinder Zu Förderung von besonders begabten Kindern besteht ein eigenes Konzept. Für die Förderung stehen fünf Wochenstunden zur Verfügung. Die Förderangebote in diesem Bereich werden ebenfalls halbjährlich im Rahmen von pädagogischen Dienstbesprechungen festgelegt. Eine Übersicht über die Bausteine des Förderzyklus Elternsprechtage Die Eltern werden regelmäßig über die individuelle Lernentwicklung und die Förderung ihres Kindes informiert. Elternsprechtage finden alle drei Monate an ein oder zwei Tagen statt. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen: Ganztag: Absprachen über Hausaufgaben und wenn möglich zusätzliche Förderung der Kinder (z.b. über das Bildungspaket). Fachdienst für Jugend und soziale Dienste: Gemeinsame Gespräche mit Eltern, Lehrkräften und Mitarbeitern des Fachdienstes/ Erarbeitung von Hilfsangeboten für Kinder und Eltern Praxen für Logopädie, Ergotherapie,...: Mit Einverständnis der Eltern können zwischen allen Beteiligten Absprachen bezüglich der Unterstützung des Kindes getroffen werden. Schulpsychologe: Beratung der Eltern und Lehrkräfte/ Teilnahme an Besprechungen mit Eltern und Lehrkräften/ Durchführung von Intelligenztests/ Eine Liste mit Adressen von Institutionen für Beratung, Diagnostik und Therapie von Kindern befindet sich in einem Ordner im Lehrerzimmer. 6

7 Förderplan Grundschule am Lönsweg Name der Schülerin/ des Schülers Klasse Schuljahr Datum Klassenlehrer/in Fach Fachlehrer/in Beobachteter IST-Zustand Angestrebtes Ziel Geplante Maßnahme Überprüfung Ein Gespräch mit der Schülerin/ dem Schüler fand statt am: Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten fand statt am: Folgende Vereinbarungen wurden getroffen: 7

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