Anlagereglement für die Kapitalanlagen

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1 Personal-Vorsorgestiftung der Hoval AG 8706 Feldmeilen ZH General Willestrasse 201 Telefon 044/ Anlagereglement für die Kapitalanlagen Gültig ab 1. Juli 2010 P:\AAA_Reglemente\Reglement PV Anlagereglement für Kapitalanlagen genehmigt.doc Seite 1

2 Ziele und Grundsätze Allgemeine Ziele / Grundsätze der Risikoverteilung Die Ziele und Grundsätze des Anlagereglements sind am gesetzlichen Auftrag orientiert. Sie sind langfristig ausgerichtet. Erste Priorität haben die finanziellen Interessen der Destinatäre. Dabei stehen die Sicherheit der Erfüllung der Vorsorgezwecke und ein marktgerechter Ertrag im Vordergrund. Die Vermögensbewirtschaftung stellt sicher, dass die Leistungen der Vorsorgeeinrichtung mit möglichst günstigem Leistungs-/Beitragsverhältnis finanziert und jederzeit termingerecht ausgerichtet werden. Die von der finanziellen Lage sowie der Struktur des Versichertenbestandes abhängige Risikofähigkeit ist einzuhalten. Das heisst, gemäss Art. 50 Abs. 3 BVV2 müssen bei der Anlage des Vermögens die Grundsätze der angemessenen Risikoverteilung eingehalten werden; die Mittel sind auf insbesondere auf verschiedene Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweige zu verteilen. Die Vermögensallokation basiert auf den BVV2-Limiten und beinhaltet die entsprechende Bandbreite zur Erweiterung der Anlagemöglichkeiten im Immobilienbereich. Dies gestützt auf die periodisch zu erstellenden, die aktuelle und längerfristige Struktur betrachtende Risikomanagement-Studie des externen Pensionskassenexperten. Trifft das Überschreiten der BVV2-Limite in der effektiven Jahresrechnung zu, wird die Einhaltung der Sicherheit und Risikoverteilung im Anhang der Jahresrechnung dargelegt. Rahmenbedingungen Der Stiftungsrat orientiert sich an einer mittel- bis langfristigen Anlagestrategie. Diese berücksichtigt folgende Rahmenbedingungen: Risikorahmen: Die Anlagerichtlinien BVV2 und die aufsichtsrechtlichen Vorgaben bestimmen den Basis-Risikorahmen. P:\AAA_Reglemente\Reglement PV Anlagereglement für Kapitalanlagen genehmigt.doc Seite 2

3 Risikofähigkeit: Ergibt sich aus der strukturellen Situation und vorhersehbaren künftigem Entwicklung mit all den Aspekten der versicherungstechnischen - und vermögensanlagetechnischen Risiken. Die regelmässige strategische Überprüfung erfolgt durch Risikomanagement-Studien des neutralen Experten und für die kurzfristige Beurteilung durch den jährlichen Schweizerischen Checkup (AWP). Liquiditätsvorgaben: Die Vorsorgeeinrichtung muss jederzeit ihren Verpflichtungen nachkommen können. Die Anlagestrategie muss in genügend leicht realisierbaren Anlagen erfolgen. Die, um das Deckungskapitalrisiko zu minimieren, gemäss Vorsorgereglement möglichen und auch geförderten Kapitalbezüge oder Rentensplittings müssen jederzeit ausbezahlt werden können. Rendite-Ziele Die Anlagenportfolios müssen so strukturiert werden, dass die mittelfristige Ø Netto-Rendite aller Vermögenswerte den jeweils geltenden Technischen BVG-Zins übertrifft. Wertschriftenportfolio: Nach Referenzindex Pictet BVG-93 mit entsprechenden Anlagekategorien. Die Grundlagen des Referenzindex zur Beurteilung der Performance für die Portfoliobewirtschaftung sind: Immobilien-/Hypotheken-Direktanlagen: Netto-Rendite > Techn. BVG-Zins. Strategische Vermögensallokation Infolge des tiefen Rentnerbestandes, der geringen Verwaltungs- und Versicherungskosten für die Vorsorgestiftung sowie vermehrten WEF-Bezügen schätzen wir die künftige Soll- Rendite aus heutiger Sicht eher unterdurchschnittlich zu anderen Vorsorgeeinrichtungen ein. P:\AAA_Reglemente\Reglement PV Anlagereglement für Kapitalanlagen genehmigt.doc Seite 3

4 Die dazu erforderliche Anlagenpolitik ist vor allem auf stabile Renditen auszurichten, weshalb in der Vermögensallokation ganz bewusst die Fokussierung auf Investitionen in Immobilien übergewichtet wird. Die strategische Vermögensallokation muss angepasst werden, wenn die Risikomanagement-Studie des neutralen Experten im Rahmen der mittelfristigen Entwicklung diese Notwendigkeit aufzeigt. Kategorie Zielwert Brandbreite BVV2 Limite (Strategie) (taktische Allokation) Nominalwerte 45% 23-84% 100% - Liquide Mittel 2% 1-10% 100% - Obligationen Schweiz CHF 15% 10-30% 100% - Obligationen Ausland CHF 5% 1-10% 100% - Obligationen Ausland FW und sonstige 10% 5-13% 100% (10% pro Schuldner) - Alternative Anlagen 0% 0% 15% - Grundpfandtitel, Pfandbriefe 10% 5-15% 50% - Anlagen beim Arbeitgeber 3% 1-4% 5% Sachwerte 55% 35-70% 70% - Aktien Schweiz 10% 5-15% - Aktien Ausland 15% 10-17% (5% pro Beteiligung) - Immobilien Schweiz 30% 25-40% 30% davon - Immobilien Ausland 0% 0% max. 1/3 Ausland (5% pro Immobilie) - Belehnung Immobilien vom Verkehrswert (10%) (5-15%) (30%) TOTAL 100% 100% 50% Total Fremdwährungen ohne 25% 15-30% 30% Absicherung Einschränkungen Für die Anlagetätigkeit der Vorsorgeeinrichtung gelten folgende Einschränkungen: Die Schuldnerqualität der direkten Anlagen entspricht mindestens Rating A oder vergleichbare Qualität. Die Handelbarkeit des Vermögenswertes muss gewährleistet sein. Der Einsatz von Derivaten darf nur von den externen Fondsverwaltungen / Anlagestiftungen zur Absicherung des Markt-, Währungs- oder Zinsrisikos erfolgen. Es dürfen keine Leerverkäufe getätigt werden. P:\AAA_Reglemente\Reglement PV Anlagereglement für Kapitalanlagen genehmigt.doc Seite 4

5 Aufgaben und Kompetenzen Der Stiftungsrat trägt die Gesamtverantwortung. Er bestimmt die Anlagestrategie sowie die Anlagerichtlinien und stellt deren Einhaltung sicher. Die Funktion wird vom Anlagenausschuss gemäss geltendem Organigramm (Anhang der Jahresrechnung) wahrgenommen. Der Anlagenausschuss realisiert die Anlagestrategie. Er überwacht den Liquiditäts- und Anlageplan und bestimmt die für die Zusammenarbeit notwendigen Finanzinstitute. Allfällige Retrozessionen unterstehen der Ablieferungspflicht. Er entscheidet über die Form der Ausübung der Aktionärsrechte im Sinne der Personalvorsorgestiftung bei Direktanlagen. Er entscheidet ob das Stimmrecht wahrgenommen wird. Die Verwaltung ist verantwortlich für die laufende Bewirtschaftung innerhalb der Anlagestrategie/Richtlinien. Für Käufe oder Verkäufe von Positionen, welche 5 % der Bilanzsumme übersteigen ist die Zustimmung des Ausschusses einzuholen. Die Verwaltung erstellt Liquiditätspläne und Anlagepläne. Sie übernimmt zudem das Cash- Management und die Berichterstattung. Die Immobilienverwaltung ist verantwortlich für die optimale Bewirtschaftung und Vermietung der Liegenschaften. Sie rapportiert über Renditen und den Zustand der Liegenschaften. Alle Investitionsentscheide sind dem Stiftungsrat zu beantragen. Anforderungen /Vertraulichkeit / Loyalität der Vermögensverwaltung In Bezug auf Anforderungen dürfen nur Personen und Institutionen mit der Anlage und Verwaltung des Vermögens betraut werden, welche dazu befähigt und so organisiert sind, dass sie für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Interessenkonflikten und Vermögensvorteilen Gewähr bieten. Der strategische Verzicht auf Wertschriften-Direktanlagen minimiert Interessenskonflikte und Vermögensvorteile. Die Anlagen erfolgen in bei Institutionen und durch Institutionen, welche die Anforderungen gemäss BVV2 erfüllen. Finanzanlagen: Depots und Verwaltung nur durch Schweizer Geschäftsbanken, Schweizer Anlagestiftungen der beruflichen Vorsorge und Schweizer Versicherungsgesellschaften Immobilien Direktanlagen: Verwaltung durch eigene Mitarbeitende mit entsprechender Fachausbildung. Sämtliche Personen, welche in die Vermögensbewirtschaftung involviert sind, unterstehen der Pflicht zur Vertraulichkeit und Loyalität. Diese Personen sind zudem zur Einhaltung des Verhaltenskodex berufliche Vorsorge verpflichtet. Damit soll einerseits den Bestimmungen bezüglich Interessenkonflikte und Vermögensvorteile entsprochen werden und dokumentiert werden, dass die Vermögensanlagetätigkeit ausschliesslich den Interessen der Vorsorgestiftung dient. Reporting / Controlling Die Verwaltung erstellt ½ - jährlich ein Reporting / Controlling. Dieses beinhaltet: Einhalten der Anlagerichtlinien (Anlagespiegel) Anlageresultate (Performancespiegel) P:\AAA_Reglemente\Reglement PV Anlagereglement für Kapitalanlagen genehmigt.doc Seite 5

6 Die Jahresenddokumentationen umfassen zusätzlich: Externe Berichte: jährlicher Risiko-Check-Up von AWP/Complementa Kontrollstellenbericht jährliche Versicherungsmathematische Berechnung des neutralen Experten für berufliche Vorsorge periodischer Bericht des neutralen Experten für berufl. Vorsorge Rollende Planung Bilanz / Erfolgsrechnung und Kommentar Liegenschaftenrechnung Anlage- und Bilanzierungsrichtlinien Allgemeines Die Strategie bleibt unbeeinflusst von kurzfristigen Marktbewegungen und situativ motivierten Markteinschätzungen. Der Stiftungsrat verfolgt die Ertrags- und Risikoentwicklung hinsichtlich Zielkonformität und prüft ob wichtige Veränderungen (kassen- oder marktspezifisch) eine Anpassung der Strategie erfordern oder ob Optimierungsbedarf besteht. Im Rahmen einer passiven Vermögensverwaltung werden gemäss strategischer Allokation möglichst keine direkten Aktienanlagen getätigt. Wir versuchen vor allem mit Aktienfonds der Banken/Versicherungen zu arbeiten. Bevorzugt werden die Fonds der Anlagestiftungen für Pensionskassen. Fonds Gemische Fonds: In das Portfolio können gemischte Fonds mit Aktienanteilen bis 60 % aufgenommen werden. Aktienfonds: Obligationenfonds: Aktien (Direktanlagen) Anlageuniversum: Möglichst diversifiziert nach Sektoren und Ländern. Keine Junk-Bonds. Kotierte Aktien. Derivate: Exotische Konstruktionen sind verboten. Obligationen (Direktanlagen) Anlageuniversum: Anlagerestriktionen: Derivate Anlagen beim Arbeitgeber CHF-Obligationen In- und Ausland, Geldmarktanlagen. Die Restriktionen werden periodisch überarbeitet Bonität mindestens Rating A S&P oder gleichwertig. Exotische Konstruktionen sind verboten. Anlagen beim Arbeitgeber sind nach den Bestimmungen BVV2 Art. 57 möglich, gemäss Anlagestrategie. P:\AAA_Reglemente\Reglement PV Anlagereglement für Kapitalanlagen genehmigt.doc Seite 6

7 Hypotheken Berechtigung Um eine Hypothek der Vorsorgeeinrichtung (VE) zu erhalten, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Versicherter bei der VE Rentnerin oder Rentner der VE In Ausnahmefällen ehemalige der VE Begrenzung Der Mindestbetrag für eine Neu-Hypothek beträgt Fr. 50' Der Höchstbetrag für eine Hypothek beträgt Fr. 1'000' Die Belehnung soll höchstens 75 % des Verkehrswertes betragen. Zusätzlich können zu 100 % pfandgesicherte hypothekarische Darlehen gewährt werden. Zinssatz Der Zinssatz (variable Hypotheken) wird von der ZKB übernommen. Immobilien Folgende Anlage-Instrumente sind zulässig: Kauf von Objekten Bau von Objekten Kauf von Bauland, wenn die Aussicht besteht, darauf in absehbarer Zeit eine Liegenschaft zu erstellen Mit- und Gesamteigentum an Objekten Beteiligungen Fondsanteile Anteile an Anlagestiftungen. Erweiterung der Anlagemöglichkeiten Der Stiftungsrat kann die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten im Sinne von Art. 59 BVV2 nutzen, sofern es die Risikofähigkeit zulässt. Die Erweiterung bzw. die Einhaltung von Artikel 50 BVV2 (Sicherheit und Risikoverteilung) muss jährlich in einem Bericht schlüssig dargelegt und das Ergebnis des Berichtes im Anhang zur Jahresrechnung festgehalten werden. P:\AAA_Reglemente\Reglement PV Anlagereglement für Kapitalanlagen genehmigt.doc Seite 7

8 Bilanzierungsgrundsätze Die Vermögenswerte werden wie folgt bilanziert, wobei die Bewertungsgrundsätze gemäss Ziff.3 Swiss GAAP FER 26 eingehalten und durch die Kontrollstelle überprüft werden müssen: Buchwert Flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen Nennwert in CHF - Bewertungsdifferenz Bilanzwert Flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen Nennwert in CHF Nennwert in CHF Kursdifferenzen in FW zu Ansch.kurs zu Tageskurs Fonds ASW Kursdifferenz Marktwert Obligationen in CHF zu pari - zu pari Obligationen in FW zu pari in CHF zu Ansch.kurs Kursdifferenzen Nennwert zu pari in CHF zu Tageskurs Aktien und andere Beteiligungen ASW ja Marktwert Immobilien Gestehungswert Mehrwert Marktwert Miteigentum an Immobilien Gestehungswert Abschreibungen Restwert Bauland Gestehungswert ja Marktwert Definition Marktwerte: Nachweis/Bewertung: Wertschwankungsreserven Verkehrswert (im Sinne der Rechtssprechung auch Marktwert und im Falle von Miteigentum an Immobilien auch Restwert genannt, der durch Schätzungen, Angebote etc. untermauert werden kann) - Bank- und Depotauszüge (jährlich). Aktuelle Bewertungskurse zum des Jahres. - Immobilien/Miteigentum an Immobilien/Bailand mittels Verkehrswertschätzung durch qualifizierte Schätzer des HEV oder des SVIT (mindestens alle 4 Jahre). Angewandt werden die Grundsätze der Swiss Valuation Standards (SVS), errechnet aus den Hilfswerten Substanz- und Ertragswert, wobei je nach Art des Objektes dem einen oder anderen dieser Werte eine grössere Bedeutung beigemessen wird, welche innerhalb der Berechnungsformel zum Ausdruck kommt. Bei Renditeobjekten steht die künftige Ertragsfähigkeit im Vordergrund, weshalb das Verhältnis vom nachhaltig erzielbaren Ertrag zum Verkehrswert den Renditeerwartungen der Marktteilnehmer entsprechen muss. Handhabung Unterjährig realisierte Kursgewinne/-Verluste oder Mehr-/Minderwerte fliessen sofort in die Betriebsrechnung. Nicht realisierte Kursverluste/Minderwerte werden am Jahresende über die Betriebsrechnung verbucht. Die Anpassung der Wertschwankungsreserve erfolgt zulasten der Betriebsrechnung oder direkter Zuweisungen aus freien Mitteln. P:\AAA_Reglemente\Reglement PV Anlagereglement für Kapitalanlagen genehmigt.doc Seite 8

9 Aus Gründen der Transparenz und der Kontrolle wird nur die effektiv notwendige, errechnete Schwankungsreserve als Steuerungsgrösse in jeglicher finanziellen Situation der Stiftung (Über- oder Unterdeckung) in der Bilanz ausgewiesen. Allfällige Unterdeckungen der Schwankungsreserven dürfen nur in Absprache mit der Kontrollstelle, resp. Aufsichtsbehörde, stehen gelassen werden. Methode Die minimal notwendige Reserve wird aufgrund der Vermögensstruktur des Jahresabschlusses von der Complementa Investment-Controlling berechnet. Sie entspricht einem Einjahres-Bedarf und berücksichtigt Wertschwankungen und Mittelbedarf. Die Berechnung ist finanzökonomisch anhand von verschiedenen Referenz-Indizes pro Vermögenskategorie und basiert auf den historischen Renditen der Periode 1985 bis 1994 und beinhaltet rein statistisch ein Restrisiko von 1.5%. Es werden gemäss Complementa z. Zt.folgende Indizes verwendet: Berechnung im Jahresabschluss Wertschwankungsbestimmung Anteil am Zielwert nach Kategorien Vermögen (optimale Strategie) (Strategie) Wertschriften 60% 10% - Obligationen Schweiz CHF - Obligationen Ausland CHF - Obligationen Ausland FW und sonstige - Aktien Schweiz - Aktien Ausland Immobilien/Anlagen beim Arbeitgeber/Liquidität 40% 4% - Immobilien Schweiz - Hypotheken Schweiz - Liquide Mittel - Anlagen beim Arbeitgeber Total Vermögen 100% 8% P:\AAA_Reglemente\Reglement PV Anlagereglement für Kapitalanlagen genehmigt.doc Seite 9

10 Nachweis Im Anhang der Jahresrechnung wird auch das jeweilige Resultat des AWP-Complementa Check-Up zum Vermögensstand zu Beginn des Jahres nachgewiesen. Berechnungsnachweis AWP-Complementa Check Up Vermögensstand per 1.1. des Jahres. 100% minimal notwendige Wertschwankungsreserve % gemäss Berechnungsmodell empfohlene Wertschwankungsreserve % Abweichungen zwischen den tatsächlich vorhandenen Wertschwankungsreserven per Ende des Geschäftsjahres und dem Zielwert sowie auch zwischen der Situation zu Beginn des Geschäftsjahres und dem Nachweis des Check Up sind im Anhang zur Jahresrechnung zu erläutern. Schlussbestimmungen Das vorliegende Reglement wurde vom Stiftungsrat verabschiedet und ist seit dem Gültigkeitsdatum auf der Titelseite in Kraft. Das Gültigkeitsdatum entspricht auch dem jeweiligen Aktualisierungsstand. Dieses Anlagereglement und spätere Änderungen werden der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gebracht. Das Reglement ist für alle aktiven BVG-Destinatäre elektronisch im pdf-format in der Qualitätsmanagement-Dokumentation (SQS-System) einsichtbar. Personalvorsorgestiftung der Hoval AG, Feldmeilen Hans-Peter Vögtli, Feldmeilen, Arbeitgebervertreter, Präsident Daniel Brügger, Crissier, Arbeitnehmervertreter, Vize-Präsident Jürg Nufer, Feldmeilen, Arbeitgebervertreter Regina Meyer, Füllinsdorf, Arbeitnehmervertreterin Marcel Truninger, Vaduz, Arbeitgebervertreter Hanspeter Acklin, Feldmeilen, Arbeitnehmervertreter Genehmigt am 2. Juni 2010 gemäss Protokoll der Stiftungsratssitzung. Zürich Pensionskassen Beratung AG (neutrale Expertin für die berufliche Vorsorge) Überprüft im Rahmen der Risikomanagement-Studie vom 17. September Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (BVS) Vorprüfung vom 9. März 2009 und Prüfung vom 2. März P:\AAA_Reglemente\Reglement PV Anlagereglement für Kapitalanlagen genehmigt.doc Seite 10

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