PENSIONSKASSE DER EV.-REF. GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN. Anlageordnung (AO PK) vom 11. Oktober 2005

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1 PENSIONSKASSE DER EV.-REF. GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN Anlageordnung (AO PK) vom 11. Oktober 2005 Fassung vom 01. Juli 2010

2 Anlageordnung Pensionskasse Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Grundsätze Ziele Rahmenbedingungen Einschränkungen Organisation Aufgaben und Kompetenzen Aufgaben und Kompetenzen der Kassenkommission Aufgaben und Kompetenzen des Anlageausschusses Aufgaben und Kompetenzen des Geschäftsführers Aufgaben und Kompetenzen der Immobilienverwaltung Aufgaben und Kompetenzen der Wertschriftenverwaltung (Portfoliomanager) Aufgaben und Kompetenzen der Depotverwaltung Aufgaben und Kompetenzen der Kontrollstelle Reporting Anlagerichtlinien Allgemeines Anlagestrategie Vermögensverwaltung / 19

3 Anlageordnung Pensionskasse Kollektive Anlagen Immobilien Anlagen beim Arbeitgeber Loyalität in der Vermögensverwaltung Interessenkonflikte und Vermögensvorteile Persönliche Vermögensvorteile Anforderungen an Vermögensverwalter Retrozessionen Bilanzierungsgrundsätze Wertschwankungsreserven Inkrafttreten Genehmigung Anhang 1 Anlagestrategie Anhang 2 Detail Anlagen Anhang 3 Quartalscontrolling / -reporting Anhang 4 Wertschwankungsreserven / 19

4 Anlageordnung Pensionskasse 1. Ziele und Grundsätze 1.1 Ziele Die Ziele und Grundsätze der Anlageordnung sind am gesetzlichen Auftrag orientiert. Sie sind langfristig ausgerichtet. Erste Priorität haben die finanziellen Interessen der Destinatäre. Dabei stehen die Sicherheit der Erfüllung der Vorsorgezwecke und ein marktgerechter Ertrag im Vordergrund. Die Vermögensbewirtschaftung stellt sicher, dass die Leistungen der Vorsorgeeinrichtung mit möglichst günstigem Leistungs-/Beitragsverhältnis finanziert werden Rahmenbedingungen Die Kassenkommission orientiert sich an einer mittel- bis langfristigen Anlagestrategie (Anhang 1). Diese berücksichtigt folgende Rahmenbedingungen: Risikorahmen: Die Anlagerichtlinien BVV2 und die aufsichtsrechtlichen Vorgaben bestimmen den Risikorahmen (Anhang 2). Risikoverteilung: Die verschiedenen Anlageinstrumente sind geografisch und wirtschaftlich optimal zu diversifizieren. Risikofähigkeit: Sie wird bestimmt durch die Reservesituation bei den Versicherungs- und Anlagerisiken. Liquiditätsvorgaben: Die Vorsorgeeinrichtung muss jederzeit ihren Verpflichtungen nachkommen können. Entwicklung: Erwartungen bezüglich Entwicklung Versichertenbestand, Gesetzgebung und Vorsorgepolitik sind zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit: Die Investitionstätigkeit erfolgt nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien. Es erfolgen keine Beteiligungen und Anlagen in Vermögenswerte von Unternehmungen, die in der Waffen- und Kriegsindustrie tätig sind oder gegen Humanität, Natur-, Tier- und Umweltschutz verstossen. 2 1 Fassung vom Fassung vom / 19

5 Anlageordnung Pensionskasse Einschränkungen Für die Anlagetätigkeit der Vorsorgeeinrichtung gelten folgende Einschränkungen: Die Schuldnerqualität entspricht mindestens Rating A oder vergleichbarer Qualität. Die Handelbarkeit des Vermögenswertes muss gewährleistet sein. Der Einsatz von Derivaten darf nur zur Absicherung des Markt-, Währungs- oder Zinsrisikos im Rahmen der Bandbreiten der Anlagestrategie erfolgen. Es dürfen keine Leerverkäufe getätigt werden. Währungsabsicherungen dürfen innerhalb der taktischen Bandbreiten vorgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt nach einer von der Kassenkommission verabschiedeten Strategie, welcher eng zu folgen ist. Die Ausleihe von Wertpapieren (Securities Lending) ist erlaubt. Der Anteil pro Depotstelle darf maximal 15 % betragen. 2. Organisation Aufgaben und Kompetenzen Die Führungsorgane der Pensionskasse sind: die Kassenkommission der Anlageausschuss der Geschäftsführer 2.1 Aufgaben und Kompetenzen der Kassenkommission Die Kassenkommission trägt die Gesamtverantwortung. Ihr obliegen folgende Aufgaben: Formulierung der Anlagepolitik. Bestimmung der Anlagestrategie, der Anlagerichtlinien und die Sicherstellung von deren Einhaltung sowie die periodische Überprüfung. Bestimmung des Anlageausschusses. Wahl der externen Portfoliomanager, der Depotstelle sowie der Immobilienverwaltung. Stellt Antrag an den GKR über den Kauf oder Verkauf von Immobilien. 5 / 19

6 Anlageordnung Pensionskasse Entscheidet über Immobilieninvestitionen (Reparaturen, Sanierungen), die Fr. 100' übersteigen. 3 Begründung allfälliger Abweichungen von den gesetzlichen Anlagebegrenzungsvorschriften bei der jährlichen Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde. Kontrolle der Tätigkeit des Anlageausschusses. Orientierung der Versicherten über die Vermögensentwicklung und Kapitalerträge. Bestimmung über die Form der Ausübung der Aktionärsrechte und Beauftragung des Anlageausschusses mit dem Entscheid, ob das Stimmrecht wahrgenommen wird. Bei Ausübung oder Delegation des Stimmrechts hat dies im Sinne der Anträge der Fondation ethos bzw. des Verwaltungsrates zu erfolgen. Auf Antrag eines Kassenkommissionsmitgliedes entscheidet der Anlageausschuss, ob im Interesse der Vorsorgeeinrichtung von der Fondation ethos abweichende Anträge unterstützt werden sollen Aufgaben und Kompetenzen des Anlageausschusses Der Anlageausschuss setzt sich aus dem Präsidenten bzw. der Präsidentin der Kassenkommission, einem weiteren Mitglied der Kassenkommission, dem Geschäftsführer und dem Kirchmeier (mit beratender Stimme) zusammen. Zu seiner Beratung kann er Experten beiziehen. Der Anlageausschuss realisiert folgende Aufgaben: Umsetzung der Anlagestrategie. Festlegung der taktischen Asset Allocation innerhalb der Bandbreiten. Überwachung des Liquiditäts- und Anlageplans. Überwachung der Vermögens- und Depotverwaltung. Kontrolle der Ausübung der Aktionärsrechte im Sinne der Kassenkommission. Prüfung und Beantragung von Liegenschaftsgeschäften. Erarbeitung aller notwendigen anlagetechnischen Entscheidungsgrundlagen für die Kassenkommission. Vorbereitung von Anpassungen in der Anlageordnung für die Kassenkommission. 3 Fassung vom Aufgehoben am / 19

7 Anlageordnung Pensionskasse Periodische Orientierung der Kassenkommission über die Vermögensentwicklung und die Tätigkeiten im Anlageausschuss. 2.3 Aufgaben und Kompetenzen des Geschäftsführers Der Geschäftsführer führt unter Beachtung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen die laufenden Geschäfte der Pensionskasse und ist verantwortlich für die laufende Bewirtschaftung und das periodische Rebalancing des Portfolios innerhalb der Anlagestrategie und Richtlinien, die Erstellung von Liquiditäts-, Anlage- und Finanzplan, das Cash-Management, die Führung der Wertschriftenbuchhaltung, die Berichterstattung an den Anlageausschuss. Die Aufgaben der Immobilien-, Wertschriften und Depotverwaltung sowie des Rebalancings sind Aufgaben des Geschäftsführers, soweit diese nicht an Dritte delegiert sind Aufgaben und Kompetenzen der Immobilienverwaltung Die Immobilienverwaltung ist verantwortlich für eine optimale Bewirtschaftung und Vermietung der Liegenschaften. Sie rapportiert mindestens halbjährlich über die Renditen und den Zustand der Liegenschaften. 2.5 Aufgaben und Kompetenzen der Wertschriftenverwaltung (Portfoliomanager) 6 Der Portfoliomanager führt seine Aufgaben nach Anweisung des Anlageausschusses aus. Die Vermögenswerte werden auf den Namen der Vorsorgeeinrichtung platziert und bleiben in deren Eigentum. Der Portfoliomanager ist nicht befugt, Transaktionen vorzunehmen, soweit diese nicht dem Kauf und Verkauf von Vermögenswerten in Erfüllung des Auftrages dienen. Er ist insbesondere verantwortlich für die 5 Fassung vom Fassung vom / 19

8 Anlageordnung Pensionskasse Optimierung des Anlageerfolges unter Einhaltung der Anlagerichtlinien, freie Wahl von Anlageinstrumenten und Anlagezeitpunkt im Rahmen der Richtlinien, Quartalsberichterstattung, Zusammenarbeit mit der Depotverwaltung, Periodische Berichterstattung im Anlageausschuss und der Kassenkommission, inklusiv Vergleich mit nachhaltigen Indices. 2.6 Aufgaben und Kompetenzen der Depotverwaltung Die Wahl der Depotverwaltung erfolgt durch den Anlageausschuss nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen aufgrund der Bedürfnisse. Sie verwaltet die Wertschriften, wickelt Transaktionen ab, fordert die Verrechnungssteuer zurück und führt die notwendigen Konti. Die Depotverwaltung stellt eine angemessene Kommunikationsplattform zur Verfügung und liefert allen Vertragspartnern die notwendigen Informationen. Sie berichtet periodisch über die Anlagestruktur (Abweichungen von Zielen, Richtlinien und Rahmenbedingungen), Performance (Berechnung, Vergleich und Analyse von Abweichungen), eingegangenen Risiken anhand vorgegebener Kennzahlen, eingesetzten Derivate. Die Depotverwaltung liefert revisionsfähige Buchungsdokumente und erstellt Liquiditätsprojektionen (Zinsen, Dividenden, Rückzahlungen etc.). Sie erbringt Zusatzdienstleistungen wie Securities Lending und Borrowing gemäss dem Entscheid der Kassenkommission Aufgaben und Kompetenzen der Kontrollstelle Die Kontrollstelle erstattet der Kassenkommission einmal jährlich schriftlich Bericht über ihre Feststellungen bezüglich Einhaltung der Anlageordnung und Umsetzung der Anlagestrategie. 7 Fassung vom / 19

9 Anlageordnung Pensionskasse Reporting Der Geschäftsführer erstellt für den Anlageausschuss und die Kassenkommission pro Quartal ein Reporting/Controlling (Anhang 3). Dieses beinhaltet Aussagen über die Einhaltung der taktischen Bandbreiten, Einhaltung der Anlagerichtlinien, Anlageresultate (Gesamtportfolio und pro Anlagekategorie), eingesetzten Derivate (Exposure gemäss BVV2), Ergebnisse der einzelnen Mandate und Fonds. 4. Anlagerichtlinien 4.1 Allgemeines Die Strategie bleibt unbeeinflusst von kurzfristigen Marktbewegungen und situativ motivierten Markteinschätzungen. Die Kassenkommission verfolgt die Ertrags- und Risikoentwicklung hinsichtlich Zielkonformität und prüft, ob wichtige Veränderungen (kassen- oder marktspezifisch) eine Anpassung der Strategie erfordern oder ob Optimierungsbedarf besteht. 4.2 Anlagestrategie Die Umsetzung der Anlagestrategie erfolgt nach den Vorgaben und Bandbreiten gemäss Anhang 1. In den einzelnen Anlagekategorien sind die Benchmarks und Restriktionen gemäss Anhang 2 massgebend. 4.3 Vermögensverwaltung Die Kassenkommission kann die Vermögensverwaltung (Immobilien und Wertschriften) an Dritte delegieren. Auf Mandatsebene wird dabei ein Vertrag abgeschlossen, welcher die Anlagerichtlinien sowie das Reporting und Pricing umfasst. Für die Wertschriftenverwaltung bildet Anhang 2 einen integrierenden Bestandteil des Vertrages. 8 8 Fassung vom / 19

10 Anlageordnung Pensionskasse 4.4 Kollektive Anlagen Die Pensionskasse kann ihre Wertschriftenanlagen sowohl direkt als auch indirekt über Anlagestiftungen und Anlagefonds bewirtschaften. Bei der Auswahl solcher Kollektivanlagen müssen folgende Anforderungen beachtet werden: Die Anlageinstrumente unterstehen dem schweizerischen Anlagefondsgesetz AFG oder der Aufsicht für berufliche Vorsorge. Ausländische Kollektivanlagen unterliegen den vergleichbaren Standards ihrer Rechtshoheit. Periodische Performancemessung und Vergleich mit relevanten Marktindices. 9 Periodisches Reporting. Kostentransparenz. 4.5 Immobilien Folgende Anlageinstrumente sind zulässig: Mit- und Gesamteigentum an Objekten. Beteiligungen. Fondsanteile. Anteile an Anlagestiftungen. Über die Fremdfinanzierung von Mit- und Gesamteigentum entscheidet die Kassenkommission Anlagen beim Arbeitgeber Anlagen beim Arbeitgeber sind nicht zulässig (mit Ausnahme von Kontokorrenten zur Abwicklung der reglementarischen Transaktionen) Fassung vom Fassung vom Aufgehoben am / 19

11 Anlageordnung Pensionskasse Loyalität in der Vermögensverwaltung 5.1 Interessenkonflikte und Vermögensvorteile Sämtliche Personen, die in die Vermögensbewirtschaftung involviert sind, unterstehen einer strengen Pflicht zur Vertraulichkeit. Parallelanlagen (BVV 2 Art. 48f Abs. 3) sind verboten. Zudem sind diese Personen zur Einhaltung des Verhaltenskodex berufliche Vorsorge verpflichtet Persönliche Vermögensvorteile Personen und Institutionen, die mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betraut sind, haben der Kassenkommission jährlich eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, ob und welche persönlichen Vermögensvorteile sie im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit für die Vorsorgeeinrichtung entgegengenommen haben. Nicht offenlegungspflichtig sind Bagatell- und übliche Gelegenheitsgeschenke. Personen und Einrichtungen, auf welche das Bankengesetz vom 8. November 1934 anwendbar ist, brauchen die jährliche schriftliche Erklärung nicht abzugeben Anforderungen an Vermögensverwalter Die Pensionskasse darf nur Personen und Institutionen mit der Anlage und Verwaltung ihres Vorsorgevermögens betrauen, welche dazu befähigt und so organisiert sind, dass sie für die Einhaltung obiger Vorschriften Gewähr bieten Retrozessionen 15 Retrozessionen, Bestandeskommissionen oder ähnliche Vergütungen Dritter, welche der Vermögensverwalter im Rahmen der Ausführung seines Mandates für die Pensionskasse erhält, werden von der Wert- 12 Fassung vom Fassung vom Fassung vom Eingefügt am / 19

12 Anlageordnung Pensionskasse schriftenverwaltung einbehalten. Die effektive Höhe dieser einbehaltenen Zahlungen ist der Pensionskasse jährlich bekannt zu geben. 6. Bilanzierungsgrundsätze Für die Bilanzierung gelten Artikel 47 und 48 BVV2 und Artikel 667 Absatz 2 OR bzw. 957 bis 964 sowie die Richtlinien der Swiss GAAP FER Nr. 26. Die Vermögenswerte werden wie folgt bilanziert: 16 Flüssige Mittel Festgelder Forderungen in CHF Flüssige Mittel Festgelder Forderungen in FW Obligationen in CHF Obligationen in FW zu Devisenkurs Hypotheken Fonds Aktien und andere Beteiligungen Immobilien Indirekte Anlagen (Anlagefonds) Nennwert Nennwert zu Devisenkurs Marktwert Marktwert Marktwert Marktwert Verkehrswert Marktwert 16 Fassung vom / 19

13 Anlageordnung Pensionskasse Wertschwankungsreserven Wertschwankungsreserven werden für die den Vermögensanlagen (einschliesslich Immobilien) zugrunde liegenden marktspezifischen Risiken gebildet, um die nachhaltige Erfüllung der Leistungsversprechen zu unterstützen. Die eingegangenen Anlagerisiken legen die Höhe der Rückstellung fest. Details sind im Anhang 4 dargestellt. 8. Inkrafttreten Diese Anlageordnung tritt nach Genehmigung durch die Kassenkommission ab 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt das Anlagereglement vom 11. Dezember 1988 sowie die widersprechenden früheren Beschlüsse der Kassenkommission. 9. Genehmigung Die vorliegende Anlageordnung wurde an der Sitzung der Kassenkommission vom 11. Oktober 2005 genehmigt. Das Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern hat am xx.xx.xx die vorliegende Anlageordnung genehmigt. Änderungen: 29. November 2006 in Kraft am 29. November 2006 Anhang April 2007 in Kraft am 26. April 2007 Anhang 1 (Hypotheken) 1. Juli 2010 in Kraft am 1. September 2010 Ziff. 1.1, Ziff. 1.2 (6. Lemma), Ziff. 2.1 (6. Lemma und 11. Lemma), Ziff. 2.3 (Abs. 2), Ziff. 2.5 (Titel), Ziff. 2.6 (Abs. 3), Ziff. 4.3, Ziff. 4.4 (2. Lemma), Ziff. 4.6, Ziff. 4.7, Ziff. 5.1 Ziff. 5.4, Ziff. 6 (Hypotheken), Anhang 1, Anhang 2, Anhang 4 (Abs. 7) 13 / 19

14 Anlageordnung Pensionskasse Anhang 1 Anlagestrategie 17 Anlagekategorie Strategie Untere Bandbreite Obere Bandbreite BVV 2 Maximallimiten % % % % Liquide Mittel pro S* Nominalwerte Obligationen CHF pro S* davon Auslandschuldner 10 pro S Obligationen FW (inkl. Mandatscash) pro S Total Nominalwerte 56 Aktien Aktien CH pro B Aktien Ausland (inkl. Mandatscash) pro B Total Aktien Immobilien ** Total Sachwerte Total Anlagen 100 Total Auslandschuldner 10 pro S Total Fremdwährung S = Schuldner B = Beteiligung * Ausnahme: Eidgenossenschaft und schweiz. Pfandbriefinstitute ** 5% pro Direktanlage In Kraft ab: 1. Januar 2005 Genehmigt durch: Kassenkommission am 29. November Fassung vom / 19

15 Anlageordnung Pensionskasse Anhang 2 Detail Anlagen 18 Obligationen CHF Renditeziel Referenzindex Anlageuniversum Anlagerestriktionen Obligationen Fremdwährung Renditeziel Referenzindex Anlageuniversum Anlagerestriktionen Aktien Schweiz Renditeziel Referenzindex Anlageuniversum Dem Referenzindex entsprechender Ertrag Swiss Bond Index AAA-BBB (TR) Direktanlagen CHF-Obligationen In- und Ausland, Geldmarktanlagen, Institutionelle, Kollektivanlagen Regelmässiger Titelhandel muss sichergestellt sein. Bonität mindestens Rating A S&P oder gleichwertig. Durationsbreite +/- 1 Jahr Dem Referenzindex entsprechender Ertrag Citigroup CG World Government Bond Index exkl. CHF Obligationen, Fremdwährung, Kollektivanlagen, Geldmarktanlagen Regelmässiger Titelhandel muss sichergestellt sein. Bonität mindestens Rating A S&P oder gleichwertig. Durationsbreite +/- 1 Jahr Dem Referenzindex entsprechender Ertrag Swiss Performance Index SPI; Vergleich zu einem Nachhaltigkeitsindex Kotierte Schweizer Aktien Geldmarktanlagen Nebenwerte-Fonds als Ergänzung erlaubt Institutionelle / Kollektivanlagen Investition erfolgt nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien. Es erfolgen keine Beteiligungen und keine Anlagen, die in der Waffen- und Kriegsindustrie tätig sind oder gegen Humanität, Natur-, Tier- und Umweltschutz verstossen. 18 Fassung vom / 19

16 Anlageordnung Pensionskasse Aktien Ausland Renditeziel Referenzindex Anlageuniversum Immobilien Indirekte Immobilien Renditeziel Referenzindex Anlageuniversum Direkte Immobilien Renditeziel Referenzindex Anlageuniversum Hypotheken Renditeziel Referenzindex Anlageuniversum Anlagerestriktionen Dem Referenzindex entsprechender Ertrag Morgan Stanley World Index ex CH, MSCI. Vergleich zum Dow Jones Sustainability Index Kotierte Aktien Kollektivanlagen Geldmarktanlagen Dem Referenzindex entsprechender Ertrag. KGAST Immo-Index Anlagestiftungen Schweizer Immobilien Fonds Geldmarktanlagen Dem Referenzindex entsprechender Ertrag KGAST Immo-Index Wohnbauten und Geschäftshäuser in der Region Bern Geldmarktanlagen Dem Referenzindex entsprechender Ertrag Variabler Hypothekarsatz Anlagestiftungen Schweizer Hypothekenfonds Geldmarktanlagen Anlagen in Hypothekardarlehen auf inländischen Immobilien In Kraft ab: 1. Januar 2005 Genehmigt durch: Kassenkommission am 29. November / 19

17 Anlageordnung Pensionskasse Anhang 3 Quartalscontrolling / -reporting Quartalscontrolling / -reporting Quartal x Anlagekategorie Liquidität und kurzfristige Anlage Strategie Vermögensaufteilung Performance Performance kumuliert Benchmarbreitfolimartfolio Band- Port- Bench- Del- Port- Bench mark Delta Nominalwertvermögen Obligationen CHF Inland Obligationen CHF Ausland Obligationen FW Aktien Aktien Schweiz Aktien Ausland Immobilien Immobilien Fonds Direktanlagen Gesamtperfomance Bemerkungen Abweichungen von den Anlagerichtlinien... Wertschriften... Eingesetzte Derivate (im Rahmen BVV2), Securities Lending... Immobilien... In Kraft ab: 1. Januar 2005 Genehmigt durch: Kassenkommission am 11. Oktober / 19

18 Anlageordnung Pensionskasse Anhang 4 Wertschwankungsreserven Die Wertschwankungsreserven werden auf dem Markt- beziehungsweise dem Verkehrswert der Vermögensanlagen, einschliesslich Immobilien und Liquidität, gebildet. Die Bestimmung der notwendigen Reserven basiert auf finanzökonomischen Überlegungen und schliesst die Aufteilung nach Anlagekategorien, die zugrunde liegende Anlagestrategie, die Zielrendite sowie die Kapitalmarktentwicklung mit ein. Im Weiteren werden bei der Festlegung der Wertschwankungsreserven die Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals sowie die versicherungstechnisch notwendigen Rückstellungen berücksichtigt. Die Berechnung dieser Reserven erfolgt nach dem Grundsatz der Stetigkeit und wird mit dem entsprechenden Sicherheitsniveau ausgewiesen. Die Höhe der Wertschwankungsreserven wird per Stichtag auf den Aktiven zu Markt- bzw. Verkehrswerten berechnet und basiert auf folgenden Grundlagen: Wertschwankungsreserve % Sicherheitsniveau 95.0 % 19 Zugrunde liegendes Risiko-Ertragsprofil Zielrendite 4.30 % - Risiko 6.40 % Das Sicherheitsniveau bezeichnet die Messgenauigkeit der Schwankungsreserven. Ein höheres Sicherheitsniveau bedeutet höhere Schwankungsreserven und eine höhere Wahrscheinlichkeit, ausserordentliche Renditeschwankungen ausgleichen zu können. 20 Die Berechnung der Schwankungsreserven mit verschiedenen Ausfallwahrscheinlichkeiten ergibt folgende Resultate: bei Sicherheitsniveau 90.0 % 8.4 % Schwankungsreserven bei Sicherheitsniveau 95.0 % 10.6 % Schwankungsreserven bei Sicherheitsniveau 97.5 % 12.8 % Schwankungsreserven 18 / 19

19 Anlageordnung Pensionskasse Realisierte und nicht realisierte Kursgewinne werden bis zur Zielgrösse im vollen Umfang den Wertschwankungsreserven zugewiesen. Darüber hinausgehende Gewinne fliessen erfolgswirksam in die Betriebsrechnung. Realisierte und nicht realisierte Kursverluste werden gemäss Bruttoprinzip erfolgsneutral über die Wertschwankungsreserven verbucht. Reichen diese nicht aus, werden die Differenzen zulasten der Betriebsrechnung ausgeglichen. Weist die Betriebsrechnung einen Verlust aus, wird dieser den Wertschwankungsreserven belastet. Der Ausweis einer Unterdeckung kann nur erfolgen, wenn die Wertschwankungsreserve vollständig aufgelöst ist. Werden Wertschwankungsreserven zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts verwendet, sind zukünftige Kursgewinne und freie Mittel den Wertschwankungsreserven zuzuweisen, bis die reglementarische Höhe wieder erreicht ist. Wurden in der Vergangenheit Sanierungsmassnahmen zu Lasten der Destinatäre ergriffen, kann der Kassenvorstand Leistungsverbesserungen vornehmen, falls das finanzielle Gleichgewicht hergestellt ist und 8.4 % Wertschwankungsreserven geäufnet sind. 21 Die Wertschwankungsreserven werden im Anhang des Geschäftsberichts kommentiert und periodisch gemäss Art. 65b BVG und Art. 48e BVV2 begutachtet. 21 Fassung vom / 19

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