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1 Niederschrift zur 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr am Dienstag, dem um Uhr im Sitzungssaal des Hauses Burgstraße 8. Anwesend: Ratsmitglieder: H. Enneper Vorsitzender R. Schäfer S. Schlüter G. Uellenberg Vertretung für R. Schulte M. Grüterich Vertretung für R. Kötter A. Müller A. Verhees Vertretung für Dr. J. Rieger W. Nowara Vertretung für M. Radenhäuser A. Schröder Sachkundige Bürger: H. Römmler bis Uhr Ch. Viebach G. Völtl R. Voß H. Nahrgang Vertretung für M. Er B. Wigge Senioren Vertreter: F. Mudrack Von der Verwaltung: J. Gottlieb E. Böhmer M. Hattwig T. Stratmann D. Reuß S. Henze Schriftführerin Gäste: D. Geyer Büro und Stadtplanung Dr. Jansen GmbH M. Mika Büro und Stadtplanung Dr. Jansen GmbH B. Hoge Vorsitzender IG-Wiebachtal Tagesordnung (Öffentlicher Teil) Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Radevormwald Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst - a) Bericht über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 36. Flächennutzungsplanänderung gem. 3 (2) BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB b) Abwägung und Beschluss über die während der Öffentlichen Auslegung am zu Protokoll gegebene Stellungnahme, bezeichnet als S 1-1 -

2 c) Abwägung und Beschluss über die während der Öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahme vom , bezeichnet als S 2 d) Feststellungsbeschluss 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 - Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst - hier: Erläuterung der wesentlichen Planinhalte, Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB Änderung des Flächennutzungsplanes - Bereich nördlich Westfalenstraße, südlich Alte Landstraße - hier: Erläuterung der wesentlichen Planinhalte; Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB 4. Bebauungsplan Nr Bereiche nördlich und südlich der Alten Landstraße - hier: Erläuterung der wesentlichen Planinhalte; Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB 5. Mitteilungen über erteilte Baugenehmigungen 6. Mitteilungen und Fragen a) Maßnahmen im Naturschutzgebiet Wiebachtal b) Regionale 2010 c) sonstiges (Nichtöffentlicher Teil) 7. sonstiges Der Vorsitzende eröffnet um Uhr die Sitzung und stellt nach 8 der Geschäftsordnung die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Anschließend ändert er die Tagesordnung wie folgt: Top 2 wird vor den Top 1 gelegt. Der Antrag der SPD wird als Top 3 behandelt. Anschließend soll die angegebene Reihenfolge der Tagesordnungspunkte beibehalten werden. TOP 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 - Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst - hier: Erläuterung der wesentlichen Planinhalte, Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB Herr Geyer vom Büro Stadtplanung Dr. Jansen GmbH stellt die wesentlichen Planinhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor. Der Eigentümer plant die Errichtung des - 2 -

3 Museums für Asiatische Kunst in Radevormwald, da in den größeren Städten, wie z.b. Köln, München u.s.w. schon Museen dieser Art angesiedelt sind. Auch Herr Geyer ist der Meinung, dass der Eigentümer mit Radevormwald einen guten Standort gewählt hat. Er ruft noch einmal den bereits erfolgten Abstimmungsprozess mit der Bezirksregierung Köln ins Bewusstsein und erläutert die Bedeutung des Durchführungsvertrages. Frau Mika, die vom Eigentümer beauftragte Architektin, stellt die architektonische Planung des Museums vor. Herr Müller möchte die Größe des umbauten Raumes des Museums wissen. Außerdem erkundigt er sich nach der Anzahl der Exponate. Hierzu erläutert Frau Mika, dass von dem vorhandenen Gebäude nichts abgerissen, sondern nur ein Teil neu angebaut werden soll. Die Anzahl der Exponate, die ausgestellt werden sollen, ist ihr nicht genau bekannt. Frau Gottlieb ergänzt, dass es sich, wie in Vorentwurf der Begründung auf Seite 36 der Einladung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr dargestellt, um eine Ausstellungsfläche von ca. 300 m² im Erdgeschoss und um ca. 50 m² im 1. Obergeschoss handele. Herr Römmler sieht dem Ende der Projektplanung positiv entgegen. Er möchte wissen, wann die Öffnung des Museums geplant ist. Hierzu erklärt Herr Geyer, dass das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nun eröffnet werden kann. Integraler Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Durchführungsvertrag. Dieser enthält die fristgebundene Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen. Die Fertigstellung des Vorhabens wurde vom Vorhabenträger für spätestens Mitte 2013 zugesagt, was auch vertraglich gesichert werden wird. Auf die Frage des Herrn Nowara bzgl. der Finanzierung des Vorhabens erklärt Herr Geyer, dass diese vom Eigentümer getragen werde. Herr Knorz, vom Bergischen Naturschutzverein begrüßt die Ausgleichsmaßnahmen, die über den unbedingt notwendigen Umfang hinaus gehen. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr beschließt gem. 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst - und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Bürger gem. 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB durchzuführen. TOP Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Radevormwald Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst a) Bericht über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 36. Flächennutzungsplanänderung gem. 3 (2) BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB Frau Böhmer informiert den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr über die öffentliche Auslegung des Entwurfes. Sie berichtet, dass seitens der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarstädte keine das Flächennutzungsplanänderungsverfahren betreffenden abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgebracht wurden

4 b) Abwägung und Beschluss über die während der Öffentlichen Auslegung am zu Protokoll gegebene Stellungnahme, bezeichnet als S 1 Frau Böhmer berichtet über die eingegangene Stellungnahme vom , bezeichnet als S 1. Sie erläutert den Vorschlag, den Bedenken und Anregungen nicht zu folgen. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Radevormwald beschließt den Bedenken und Anregungen, vorgebracht in der als S 1 bezeichneten Stellungnahme, nicht zu folgen. c) Abwägung und Beschluss über die während der Öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahme vom , bezeichnet als S 2 Frau Böhmer fasst nun die eingegangene Stellungnahme vom , bezeichnet als S 2, zusammen. Auch hier begründet sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Radevormwald beschließt den Bedenken, vorgebracht in der als S 2 bezeichneten Stellungnahme, nicht zu folgen. d) Feststellungsbeschluss Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt die Feststellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Radevormwald Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst und billigt deren Begründung einschließlich Umweltbericht. TOP 3 Erweiterung der 30 km/h - Geschwindigkeitsbegrenzungszone in der Nordstadt auf die Telegrafenstraße (einschließlich der Straßen Am Telegraf und Am Kollenberg sowie die Jahnstraße Herr Müller erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Hierzu erklärt Herr Reuß, dass bereits seit Jahren eine 30-Zonen-Regelung in der Nordstadt vorhanden ist. Jedoch schließt diese die Jahnstraße aus, da sie aufgrund der Ausbausituation nicht für eine 30 km/h-regelung geeignet ist. Die Jahnstraße hat eine Breite von 6 m zuzüglich eines Parkstreifens. Anders sieht Herr Reuß die Situation in der Telegrafenstraße. Hier spricht der kurvige Straßenverlauf sowie die Jugendherberge und die Jugendbildungsstätte für eine 30-Zone. Herr Reuß macht den Vorschlag, versuchsweise ein Zone 30-Schild in dem gesamten Bereich aufzustellen. Zeitgleich sollte eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden. Sollte diese ergeben, dass es zu keiner Verminderung der Geschwindigkeit im Verlauf der Jahnstr. führt, muss die 30-Zonen-Regelung ggf. korrigiert werden. Auch Gespräche mit der Polizei müssen diesbezüglich noch geführt werden. Herr Völtl möchte wissen, warum die Jahnstraße nicht für eine 30 km/h-regelung geeignet ist

5 Hierzu erklärt Herr Reuß, dass der Ausbaucharakter eine große Rolle spielt. Die Verkehrsteilnehmer sehen die Breite der Straße und fahren 50 km/h, auch wenn es eine 30- Zone ist. Herr Reuß befürwortet letztendlich den Antrag der SPD-Fraktion. TOP Änderung des Flächennutzungsplanes - Bereich nördlich Westfalenstraße, südlich Alte Landstraße - hier: Erläuterung der wesentlichen Planinhalte; Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB Frau Böhmer erläutert anhand einer Folie die wesentlichen Planinhalte. Die in dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung zwischen Alter Landstraße im Norden und Kaiserstraße im Süden dargestellte Wohnbaufläche wird mit dem Hinweis versehen, dass diese durch Gewerbelärm vorbelastet ist. Dieser Hinweis macht deutlich, dass in dieser Gemengelage die Bewohner höhere Lärmwerte hinzunehmen haben als ansonsten in Wohngebieten. Herr Müller erkundigt sich, ob ein erhöhter Lärmpegel nicht gesundheitsschädlich für die Anwohner sei. Frau Böhmer erklärt hierzu, dass in dem vorbelasteten Wohngebiet zumindest die Richtwerte für Mischgebiete einzuhalten sind. Mischgebiete dienen im allgemeinen der Unterbringung von Wohnen und (nicht wesentlich störenden) Gewerbetrieben. Die in einem Mischgebiet einzuhaltenden Richtwerte sind daher sicherlich nicht gesundheitsschädlich. Herr Schröder stellt klar, dass es sich bei der Firma Gira um einen sogenannten 3- Schichtbetrieb handele. Insbesondere nachts sei seiner Ansicht nach die Einhaltung der Richtwerte problematisch. Frau Böhmer betont nochmals, dass im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens in der vorbelasteten Wohnbaufläche zumindest die Einhaltung der Richtwerte für ein Mischgebiet gewährleistet werden muss. (Ergänzung der Verwaltung: Gemäß TA Lärm betragen die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Mischgebieten tags 60 db (A)/ nachts 45 db (A)). Frau Voß erkundigt sich nach der Notwendigkeit der Planänderung. Frau Böhmer führt das Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan sowie die Ordnung einer konfliktträchtigen Gemengelage als zentrale Gründe an. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr beschließt gem. 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich nördlich Westfalenstraße, südlich Alte Landstraße - und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Bürger gem. 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. TOP 5 Bebauungsplan Nr Bereiche nördlich und südlich der Alten Landstraße - hier: Erläuterung der wesentlichen Planinhalte; Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB - 5 -

6 Frau Böhmer weist auf die umfangreiche Tischvorlage hin. Sie erläutert die wesentlichen Planinhalte des Bebauungsplanvorentwurfes. Herr Schröder erkundigt sich nach den Auswirkungen der Planung auf die vorhandene (Wohn-)Bebauung in dem Bereich zwischen Dahlien- und Alter Landstraße. Hierzu erklärt Frau Böhmer, dass 3 Wohnhäuser und 2 Betriebsleiterwohnungen in diesem Bereich vorhanden und genehmigt sind. Diese haben Bestandschutz, eine Erweiterung dieser Objekte um bis zu 10 % ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr beschließt gem. 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Bereiche nördlich und südlich der Alten Landstraße - und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Bürger gem. 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB durchzuführen. TOP 6 Mitteilungen über erteilte Baugenehmigungen Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die in der Zeit vom bis zum gem. 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilten Baugenehmigungen zur Kenntnis: Baugrundstück Bauvorhaben Planungsrechtliche Beurteilung Önkfeld 10a Umbau einer Remise in ein Wohnhaus mit 2 35 Wohneinheiten Bauschein 108/08 vom Weyer 1 Aufstellung eines Pferdekondi 35 Bauschein 125/08 vom Am Wallenberg 2 Wohnhausaufstockung 35 Bauschein 110/08 vom Telegrafenstr. 17 Wohnhausneubau (4 WE) mit 2 Garagen Bauschein 02/09 vom Schröderweg 48 Errichtung einer Stützwand und 34 Geländeveränderung Bauschein 87/08 vom Ispingrade 34 Errichtung eines Einfamilienhauses Bauschein 13/09 vom Milspe 1 Abriss und Wiederaufbau eines 34 Wohngebäudes Bauschein 08/09 vom Wönkhausen 1a Neubau Einfamilienhaus mit Carport 34 Bauschein 19/09 vom Kattenbusch 5 Errichtung einer Remise als Zwingeranlage 35 Bauschein 135/08 vom Rochollstr. 1 Nutzungsänderung von Büro in Wohnung 34 Bauschein 33/09 vom Hinüber 6 Erweiterung um Räume im Dachgeschoss Bauschein 30/09 vom

7 Herr Schröder erkundigt sich nach dem Bauvorhaben in Önkfeld 10a. Anmerkung der Verwaltung: 1999 erhielt der Bauherr die Genehmigung zur Errichtung einer Remise für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Sowohl das Keller-, als auch das Erdgeschoss dienten der Unterbringung von landwirtschaftlichen Geräten. Der Dachboden diente als Lagerfläche. Auf der Grundlage des 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB erhielt der Antragsteller die Genehmigung, die Remise in ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten umnutzen zu dürfen. Dazu kam dem Antragsteller entgegen, dass inzwischen durch den Gesetzgeber die Vorschrift des 35 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d) BauGB geändert wurde. Bis vor wenigen Jahren konnten nur Gebäude umgenutzt werden, die vor dem 27. August 1996 errichtet wurden. Diese Vorschrift wurde dahingehend geändert, dass das Gebäude nunmehr vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden sein muss. Damit konnte der Antragsteller alle für die Nutzungsänderung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Herr Müller möchte wissen, warum bei der schon herausragenden Höhe noch eine weitere Aufstockung des Gebäudes Am Wallenberg 2 zugelassen wurde. Auch die Beantwortung dieser Frage, so die Verwaltung, erfolgt in der Niederschrift: Die Genehmigung beinhaltet die Aufstockung des ca. 8,50 m x 4,00 m großen bereits bestehenden Anbaus an ein zweigeschossiges Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten (7,25 m x 8,50 m). Der Anbau wird nunmehr ebenfalls auf eine Zweigeschossigkeit erhöht. Dadurch wird die Wohnfläche gemäß 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB entsprechend der Richtwerte des Außenbereichserlasses erweitert. TOP 7 Mitteilungen und Fragen a) Maßnahmen im Naturschutzgebiet Wiebachtal Herr Hattwig berichtet kurz über die Maßnahmen im Wiebachtal. Er erklärt, dass es aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sicher nicht wünschenswert ist, was hier geschehen ist. Der Eigentümer des Gebietes betreibt hier jedoch ordnungsgemäße Forstwirtschaft im Sinne des Gesetzes, womit der Verwaltung keine Einschreitungsmöglichkeiten gegen die angewandte Rodungspraxis zustehen. In bezug auf die Durchfahrt des Ortsteils Ispingrade erklärt Herr Reuß, dass hier das Recht der Straßenverkehrsordnung greift und somit die Verwaltung auch nicht in die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes eingreifen kann. Herr Schröder erkundigt sich, ob in dem öffentlichen Straßenraum Schäden entstanden sind. Hierzu erklärt Herr Reuß, dass nach Auskunft des Fachbereiches Tiefbau bisher keine wesentlichen Schäden bekannt sind. Sollten diese jedoch auftreten, wird der Eigentümer des Gebietes natürlich für diese aufkommen müssen. Herr Hoge, Vorsitzender der IG Wiebach, erläutert anhand einer Präsentation die Schäden in dem Naturschutzgebiet. Er berichtet über Pkws, die im Wald betankt wurden. Hierbei soll eine größere Fläche durch Diesel verunreinigt worden sein. Außerdem berichtet er über den Wanderweg A3 -. Dieser wurde teilweise so verbreitert, das man ihn nun als Straße bezeichnen könnte, an anderer Stelle wurde er einfach zugeschüttet, sodass er dort gar nicht mehr vorhanden ist. Auch der Wiebach wurde teilweise zugeschüttet. Zu bedenken ist, dass die Rodungen noch nicht abgeschlossen sind und mit weiteren großen Holzeinschlägen zu rechnen ist. Das Landschaftsbild wird sich folglich noch nachhaltiger verändern

8 Zudem bemängelt er die großen Schwertransporte, die die Dorfstraße durch Ispingrade benutzen. Herr Schäfer äußert die Befürchtung, dass ein Eingreifen in dieses Geschehen rechtlich leider nicht möglich ist. Trotzdem befürwortet er den Zusammenschluß der IG-Wiebachtal. Herr Reuß betont nochmals, dass hier verkehrsrechtlich keine Möglichkeit besteht, den Holztransporten im Rahmen der Forstwirtschaft die Durchfahrt zu verwehren. Er schlägt jedoch vor, dass die Eigentümer ihre Grundstücke zum Verkehrsraum hin so einfrieden, dass die Schwertransporte diese nicht mehr überfahren können und so die Ein- und Ausfahrt mit Langholztransportern nicht mehr möglich ist. Herr Müller versteht den Unmut aller Anwesenden. Jedoch betont er, dass die Ursache der Misere der Verkauf des Wiebachtals ist. Dieses hat die Landesregierung NRW so gewollt, um den Haushalt zu sanieren. Herr Enneper bedankt sich bei Herrn Hoge für dessen Vortrag. Außerdem betont er, dass die Verwaltung die Wiederaufforstung und die Wiederherstellung der Wege beobachten muss. Hierzu erklärt Herr Hattwig, dass dieses Thema dem Forstamt und der Kreisverwaltung obliegt. Diesbezüglich haben auch schon gemeinsame Gespräche stattgefunden. b) Regionale 2010 Herr Hattwig berichtet, dass die Ausführungsplanung für das Uelfebad derzeit in der Endabstimmung ist und anschließend zur Abstimmung/Genehmigung der Talsperrenaufsicht der Bezirksregierung sowie dem Oberbergischen Kreis vorgelegt werden. Der Teilbereich 1 (Zufahrt, Restaurant, Parkplatz) soll nach erfolgter Genehmigung noch im Jahr 2009 umgesetzt werden. Die Wegekonzepte bzgl. der Route Landwehr und der Route Wiebach werden derzeit in Zusammenarbeit mit Herrn Maurer und Herrn Motte vom Bergischen Geschichtsverein und Herrn Flöttmann vom SGV erarbeitet. Hierzu führt die WFG Verhandlungen mit Grundstückseigentümern. Geplant ist, ein Stück Landwehr in seiner ursprünglichen Form wiederherzustellen. Außerdem weist Herr Hattwig auf die Wasserquintett-Entdeckerwoche vom hin. Diese beinhaltet am : Lachse und andere Wanderfische in der Wupper : Wald-Aktionsnachmittag am Kollenberg : Wasserkraft und Industriegeschichte an der Wupper : Kinder und Eltern mit dem Jäger auf der Pirsch. Zudem findet ein Langer Tag der Region am auf dem Steinmüller-Gelände in Gummersbach statt. Hier soll ein Exkursionsangebot in die Wasserquintett-Region erfolgen. Weitere Informationen diesbezüglich sind unter einzusehen. c) sonstiges Herr Schlüter erkundigte sich in der 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr nach dem Fußweg Am Hölterhof hin zum Buchenweg

9 Diesbezüglich erklärt Herr Reuß, dass dieses ein von Fußgängern ausgetretener, nicht öffentlicher Weg war. Die Aufstellung des Zaunes wurde nicht von Seiten der Verwaltung veranlasst oder gefordert Herr Müller spricht die Verkehrsituation an der Alten Landstraße im Bereich zu der Einfahrt Wader hin an. Er ist der Meinung, hier sollte eine Verkehrsberuhigung veranlasst werden. Zu diesem Thema erklärt Herr Reuß, dass eine Veränderung des Kreuzungsbereiches Hohe Str. Alte Landstraße Kaiserstr. stattgefunden hat. Hier wurde durch sogenannte Lego- Steine die Einfahrt verändert. In dem von Herrn Müller genannten Bereich sind ihm keine verkehrstechnischen Probleme bekannt. Auch kennt er diesen Bereich nicht als Unfallhäufungspunkt. Herr Müller bittet die Verwaltung, diesen Bereich zu beobachten und gegebenenfalls Verbesserungen zu veranlassen Frau Grüterich spricht über den Parkplatz in Dahlhausen. Dieser ist durch zwischengelagertes Holz oftmals sehr verdreckt. Außerdem steht sie auf dem Standpunkt, dass man den Parkplatz besser nutzen könnte, z.b. auch durch eine Skater-Anlage. Herr Hattwig wird dieses verwaltungsintern klären. Auch Herr Reuß ist der Meinung, dass man den Parkplatz teilweise auch anders nutzen könnte. Dieses sei jedoch eine Absprache mit der Abteilung Liegenschaften

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