1 I Abfallrahmenrichtlinie: die EPD-BFS macht Angaben zur Sammelrate, zur Wiederverwendungsrate und zur Recyclingrate von Baustahl.
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- Nikolas Bauer
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1 »bauforumstahl e. V. Postfach Düsseldorf Sohnstraße Düsseldorf Fon Fax Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Bernhard Hauke, PhD Datum: Durchwahl: -828 Umwelt-Produktdeklaration Baustahl rechtliche Rahmenbedingungen Der Rechtliche Rahmen für Bauprodukte und Gebäude wird immer stärker hinterfragt, seitdem das Bauen, das Nutzen und Betreiben von Bauwerken als eine der wesentlichen Ursachen für die Klimaänderung gilt. Um die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, hat >>bauforumstahl eine Umwelt-Produktdeklaration, kurz EPD (Environmental Produkt Declaration) für Baustähle (offene Walzprofile, Stabstahl und Grobblech) erstellen lassen, welche jetzt vorliegt (EPD-BFS ). Siehe auch Anhang A. Die Beurteilung der nachhaltigen Nutzung und Verwendung von Bauprodukten und deren Bewertung im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Bauwerken auf die Umwelt wird zukünftig eine immer größere Rolle spielen. Deshalb werden sukzessive, beginnend ab 2011, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten immer stärker hinterfragt. Die Bedeutung von Umwelt-Produktdeklarationen geht somit deutlich über die heutige Marktnische zertifizierte Bauwerke hinaus. Nachfolgend werden die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen und die entsprechenden Informationen der Umwelt-Produktdeklaration EPD-BFS kurz aufgeführt (weitere Informationen siehe Anhang B): 1 I Abfallrahmenrichtlinie: die EPD-BFS macht Angaben zur Sammelrate, zur Wiederverwendungsrate und zur Recyclingrate von Baustahl. 2 I Bauproduktenverordnung: die EPD-BFS belegt die Basisanforderung Nr. 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz sowie die neue Basisanforderungen Nr. 7 Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und kann entsprechend verwendet werden. 3 I Gebäuderichtlinie: die EPD-BFS macht Angaben zur Bewertung des zur Herstellung der verwendeten Baustoffe erforderlichen Energieaufwandes. Mitglieder: AfV Beltrame GmbH, AG der Dillinger Hüttenwerke, ArcelorMittal Commercial Long Deutschland GmbH, Gallardo Sections SL, Ilsenburger Grobblech GmbH, Peiner Träger GmbH, Tata Steel Long Products Interessengemeinschaft Bauforum Stahl (IGBS): ArcelorMittal Distribution GmbH, Carl Spaeter GmbH, Friedrich Kicherer KG, G. ELSINGHORST Stahl und Technik GmbH, Heinrich Schütt KG GmbH & Co., Heitmann Stahlhandel Münster GmbH & Co. KG, Kerschgens Stahl & Mehr GmbH, KNAUF INTERFER SE, Salzgitter Mannesmann Stahlhandel GmbH
2 4 I Allgemeine technische Lieferbedingungen: die EPD-BFS macht Angaben zu den Grundstoffen von Baustahl sowie zu den Inhaltsstoffen im Nutzungszustand und den Gesundheits- und Umweltschutzaspekten. 5 I Industrieemissionsrichtlinie: die EPD-BFS macht Angaben zu bei der Baustahlproduktion freigesetzten Industrieemissionen. 6 I Grundwasserschutzrichtlinie: die EPD-BFS macht Angaben zu den Wirkungsbeziehungen von Baustahl mit der Umwelt sowie zum Verhalten von Baustahl bei Wasserkontakt. 7 I Nachhaltigkeits-Zertifizierung: die EPD-BFS liefert alle für die Bewertung der ökologischen Qualität von Bauwerken nach DGNB oder BNB und anderen Zertifizierungssystemen erforderlichen Eingangsdaten. Die in der EPD genannten Werte und Angaben gelten nur, wenn nachgewiesen wird, dass auch der von den an der Erstellung der EPD beteiligten Herstellern produzierte Stahl verwendet wird. Andere Hersteller müssen daher entweder eigene EPDs erstellen lassen oder die Nutzer müssen auf andere Informationsquellen zurückgreifen. Siehe auch Anhang A, Gültigkeit der EPD. Die Kommunikation und das Marketing für nachhaltige Baustoffe kann nur erfolgreich sein, wenn die Einstellungen und die Motive der Menschen sowie die unterschiedlichen Lebensstile und Konsumgewohnheiten berücksichtigt werden. Eine nachhaltige Gesellschaft braucht erkennbare Kodizes, um verbindlich kommunizieren zu können. Sind solche Kodizes so komplex wie bei den gegenwärtigen Zertifizierungssystemen im Bauwesen, so bedarf es einer neuen Schnittstelle zwischen den Beteiligten. Die Frage ist: Wer oder was bildet diese Schnittstelle zukünftig ab? Architekten oder Tragwerksplaner können weder den Mehraufwand noch die Verantwortung dafür tragen. Hier könnten aber die Hersteller, Werkstoffhändler sowie die Stahl- und Metallbauunternehmen neben den Auditoren eine ganz neue Rolle einnehmen. Hier liegt für die Stahlproduzenten, Stahlhändler sowie die Stahl- und Metallbauunternehmen eine enorme Chance: Wer heute seine Produkte mit einer EPD auf den Markt bringt, wird zur kommunikativen Schnittstelle zwischen Architekten, Tragwerksplanern, Auditoren und Bauherren. Umwelt-Produktdeklaration Baustahl rechtliche Rahmenbedingungen Seite 2 / 7
3 Im Gegensatz zu Green Building-Zertifikaten nimmt eine EPD keinerlei Wertung vor (Bronze, Silber, Gold), sondern bildet alle Informationen in standardisierter Form ab. Ein anschaulicher Vergleich sind zum Beispiel die Nährwerttabellen auf Lebensmitteln ein sehr benutzerfreundliches System, das in der Lebensmittelindustrie seit langem erfolgreich ist. Für Hersteller und deren Distribution bedeutet die Veröffentlichung einer EPD für Baustahl die Entscheidung zu größtmöglicher Produkttransparenz, dass Daten und Fakten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die bislang streng vertraulich behandelt wurden. Dies erfordert Mut und eine intensive, kritische Auseinandersetzung mit den eigenen Produktionsprozessen. Im Sinne eines glaubwürdigen Umgangs mit Ressourcen und dem Streben nach einer ehrlichen Nachhaltigkeit ist ein solcher Schritt unerlässlich. Es ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit verstärkt dazu übergegangen wird, den Nachweis von EPDs für Bauprodukte zu fordern. Mit den in der EPD-BFS deklarierten Baustahlprodukten sind alle Marktteilnehmer für die kommenden verschärften rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauprodukte bestens gerüstet. Wir empfehlen zwecks Wahrung möglicher Rechtsansprüche Dritter aus zuvor genannten rechtlichen Rahmenbedingungen Baustähle mit einer EPD zu verwenden. Düsseldorf, im Dezember 2010 Dr. Volkmar Bergmann Oliver Ellermann Dr. Bernhard Hauke Deutscher Stahlbau-Verband I Bundesverband Deutscher Stahlhandel I bauforumstahl Umwelt-Produktdeklaration Baustahl rechtliche Rahmenbedingungen Seite 3 / 7
4 Anhang A: Umwelt-Produktdeklartionen Grundlagen der EPD Aufgrund der Vielzahl von Herstellungsprozessen, die hinter jedem Bauprodukt stehen, ist es den Produktanwendern nicht möglich, die vollständigen Umwelt-Produktdaten für dieses Bauprodukt zu sammeln und aufzubereiten. Diese Aufgabe muss von den Herstellern der Produkte übernommen werden. Damit die Qualität der Umwelt-Produktdeklaration gesichert ist, gibt es Zertifizierungsstellen die die Richtigkeit der der Grundlagen und Angaben in einer EPD von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen. So wird sichergestellt, dass die in der ISO angegebenen Regeln zur Ökobilanzierung eingehalten werden. Das Institut Bauen und Umwelt e.v. (IBU) ist eine solche Zertifizierungsstelle für Bauprodukte in Deutschland. Hier hat >>bauforumstahl e.v. die vom Beratungsunternehmen PE International erstellte EPD-BFS zertifizieren lassen. Gültigkeit der EPD Die in der EPD genannten Werte gelten nur, wenn nachgewiesen wird, dass auch der von den an der Erstellung der EPD beteiligten Herstellern produzierte Stahl verwendet wird. Dies sind für die EPD-BFS ArcelorMittal, Dillinger Hütte, Ilsenburger Grobblech, Peiner Träger und das Stahlwerk Thüringen. Andere Hersteller müssen entweder eigene EPDs erstellen lassen oder die Nutzer müssen auf andere Informationsquellen zurückgreifen. Die ökologischen Werte für Baustahl sind zum Beispiel in der ökobau.dat 2009, einer Datenbank des BMVBS, enthalten. In der ökobau.dat werden aber nur die Marktdurchschnittsdaten für Deutschland aufgeführt. Hier fehlen sehr viele zusätzliche Angaben der EPD. Die ökologischen Werte für Baustahl in der EPD-BFS sind um ca. 20% besser als die in der ökobau.dat angegebenen Werte. Hier werden die hohen technischen, ökologischen und sozialen Standards der an der Erstellung der EPD beteiligten Hersteller besonders deutlich. Umwelt-Produktdeklaration Baustahl rechtliche Rahmenbedingungen Seite 4 / 7
5 Anhang B: Rechtlicher Rahmen Abfallrahmenrichtlinie Der rechtliche Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ARRL) muss bis zum in das nationale Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) umgesetzt werden. Mit dem Ziel der Schonung von Umwelt und Ressourcen durch die Vermeidung von Abfall und die Erhöhung der Wiederverwendungs- und Recyclingraten hat die Europäische Union in der ARRL eine Abfallhierachie zur Klassifizierung eingeführt: 1. Vermeidung, 2. Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. Sonstige Verwertung z.b. energetische Verwertung, und 5. Beseitigung. Dieses System ist besonders für das Bauwesen mit seinen großen Massenströmen wichtig. Die EPD-BFS macht hierzu Angaben zur Sammelrate, zur Wiederverwendungsrate und zur Recyclingrate. Die Anforderungen der ARRL lassen sich mit der EPD erfüllen. Es ergeben sich besonders für Stahl gegenüber anderen Baustoffen erhebliche Vorteile. Bauproduktenverordnung Die Bauproduktenverordnung (Stand ) enthält die neue Basisanforderung Nr. 7: Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Bauwerke müssen so entworfen, errichtet, betrieben und rückgebaut werden, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden. Dies betrifft besonders die Recyclingfähigkeit von Baustoffen, die Dauerhaftigkeit sowie die Verwendung von Sekundärrohstoffen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sagt dazu auf seinem Informationsportal Für diese Basisanforderung (Nr. 7) sowie die Basisanforderung Nr. 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz können EPDs nach pren direkt als Nachweise herangezogen werden.. Die EPD-BFS erfüllt diese Anforderungen und kann entsprechend verwendet werden. Umwelt-Produktdeklaration Baustahl rechtliche Rahmenbedingungen Seite 5 / 7
6 Gebäuderichtlinie Die Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) unterstützt die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Primär geht es hierbei um die Verbesserung der Energieeffizienz beim Betrieb von Gebäuden. Zu einer ganzheitlichen Bewertung wird aber ebenfalls die Berücksichtigung der Konstruktionsart des Gebäudes gefordert. Zur Bewertung des zur Herstellung der verwendeten Baustoffe erforderlichen Energieaufwandes können die Angaben der EPD-BFS genutzt werden. Allgemeine technische Lieferbedingungen Die allgemeinen technischen Lieferbedingungen für warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustahl (EN :2004) erfüllen in Anhang ZA die jeweils gültigen Anforderungen des Mandats, das auf der Grundlage der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) erteilt wurde. Zusätzlich zu den oben angegebenen speziellen Angaben zu gefährlichen Stoffen sollten aber dem Produkt auch, sofern erforderlich, in geeigneter Form Dokumente beigefügt werden, in denen alle übrigen gesetzlichen Bestimmungen über gefährliche Stoffe aufgeführt werden, deren Einhaltung gefordert wird, sowie alle Informationen, die auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind. Die EPD-BFS macht Angaben zu den Grundstoffen von Baustahl sowie zu den Inhaltsstoffen im Nutzungszustand und den Gesundheits- und Umweltschutzaspekten. Industrieemissionsrichtlinie Der Rat der EU hat am 8. November 2010 die geplante Richtlinie über Industrieemissionen endgültig verabschiedet. Die Richtlinie aktualisiert und vereint sieben bestehende EU-Rechtsakte, darunter als wichtigste die IVU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Sie betrifft mehr als größere Industrieanlagen in der EU, wobei auch Teile der Recyclingwirtschaft betroffen sind. Die neue Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, die noch vor Jahresende 2010 erwartet wird, in Kraft. Anschließend steht den Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von zwei Jahren zur Verfügung, um sie in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die EPD-BFS macht Angaben zu allen bei der Baustahlproduktion freigesetzten Industrieemissionen.. Umwelt-Produktdeklaration Baustahl rechtliche Rahmenbedingungen Seite 6 / 7
7 Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung In der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Rates zum Grundwasserschutz wird festgelegt, dass nachteilige Konzentrationen von Schadstoffen im Grundwasser vermieden, verhindert oder verringert werden müssen. Die EPD-BFS macht Angaben zu den Wirkungsbeziehungen von Baustahl mit der Umwelt sowie zum Verhalten von Baustahl bei Wasserkontakt. Die EPD-BFS liefert alle für die Bewertung der ökologischen Qualität von Bauwerken nach DGNB oder BNB erforderlichen Eingangsdaten Verwendung von Umwelt-Produktdeklarationen zur Nachhaltigkeits-Zertifizierung Sowohl das Deutsche Gütesiegel Nachhaltiges Bauen der Deutschen Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB) als auch das Gütesiegel Bewertungssystem nachhaltiges Bauen (BNB) des BMVBS lassen als Eingangsdaten zur ökologischen Bewertung von Bauwerken Umwelt- Produktdeklarationen ausdrücklich zu. Mögliche Alternativen sind lediglich die öffentlich verfügbare Umwelt-Datenbank ökobau.dat des BMVBS sowie die noch im Aufbau befindliche Bauproduktenplattform der DGNB. Das BMVBS weist in seiner Bekanntmachung über die Nutzung und Anerkennung von Bewertungssystemen für das nachhaltige Bauen vom 15. April 2010 (Bundesanzeiger Nummer 70 vom 7. Mai 2010) darauf hin, dass für Gebäude und Anlagen mit öffentlicher Nutzung ein herausragendes öffentliches Interesse besteht. Umwelt-Produktdeklaration Baustahl rechtliche Rahmenbedingungen Seite 7 / 7
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