Bauproduktenverordnung Was bedeutet das? Annette von Hagel
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- Eleonora Fried
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1 Bauproduktenverordnung Was bedeutet das? Annette von Hagel Nachhaltigkeit in der Nachhaltigkeit von Immobilien// Annette von Hagel // 10. Mai 2012 // Seite 1
2 Herausforderung Ressourceneffizienz Nicht erneuerbare Ressourcen für Baumaterial 50 % Bauschutt und Abfall durch Rückbau 60 % Wasserverbrauch 30 % Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; KOM(2017) 414 Annette von Hagel // September 2015 // Seite 2
3 Bauproduktenverordnung 1. Juli 2013 Ablösung der Bauproduktenrichtlinie Geregelt werden Angaben über Herstellung und Leistungsfähigkeit von Bauprodukten Mechanische Festigkeit, Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz, Energieeffizienz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen Erstellung einer Leistungserklärung der zugesicherten Eigenschaften als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung Anforderungen der Bauprodukte müssen eine harmonisierte technische Spezifikation erfüllen Wirtschaftsrecht und kein Baurecht Annette von Hagel // September 2015 // Seite 3
4 Bauproduktenverordnung Anhang I 7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Das Bauwerk muss derart entworfen, errichtet und abgerissen werden, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und insbesondere Folgendes gewährleistet ist: a) Das Bauwerk, seine Baustoffe und Teile müssen nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden können; b) das Bauwerk muss dauerhaft sein; c) für das Bauwerk müssen umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundärbaustoffe verwendet werden. Annette von Hagel // September 2015// Seite 4
5 Bauproduktenverordnung Pflichtenkatalog Rückverfolgbarkeit (Art. 11 BPVO) Hersteller Aufbewahrungspflicht 10 Jahre Stichprobenprüfung der im Markt befindlichen Produkte Beschwerdeverzeichnis Informationen der Händler über Ergebnisse Ergreifen von Maßnahmen bei Mängeln ggf. Rückruf Unterrichtung der zuständigen Behörden Auskunftspflicht gegenüber Behörden Quelle: RA Michael Halstenberg Annette von Hagel // September 2015// Seite 5
6 EuGH Urteil EuGH RS C 100/13vom Die deutsche Praxis, dass Bauprodukte über sogenannte Bauregellisten zusätzliche nationale Genehmigungen haben müssen, auch wenn sie bereits über eine CE-Kennzeichnung verfügen und in anderen Mitgliedsstaaten rechtmäßig vermarktet werden, verstoßen gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. Dies Urteil bezieht sich insbesondere auf Türen, Tore und Wärmedämmprodukte CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung CE Kennzeichnung ist kein Sicherheits- oder Qualitätszeichen Ü-Kennzeichnung des DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Quelle: Europäische Kommission Annette von Hagel // September 2015 // Seite 6
7 Ziele EU-Mitteilung zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor Wichtigste Ziele der Initiative Verringerung der Umweltauswirkungen über den Lebenszyklus bei neuen und renovierten Gebäuden, gewerblich genutzte und öffentliche Nutzung sowie Wohnbauten 5-10 % des Gesamtenergieverbrauchs für Bauproduktenherstellung Recycling oder Wiederverwendung von Baustoffen/Produkten Europäisches Bewertungssystem mit einheitlichen Indikatoren Forschungsprojekte und Innovation im Bereich Recycling und Herstellung von Baumaterialien aus Bau- und Abbruchabfällen Annette von Hagel // September 2015 // Seite 7
8 Ziele Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa Strategie Europa 2020 Ziele betreffen alle Bereiche der Gesellschaft und des Wirtschaftssystems aus Abfällen Ressourcen gewinnen Biodiversität Wasser, Luft, Land und Böden, Besser bauen Es gelten für die Renovierung und den Neubau von Gebäuden und Infrastruktur hohe Ressourceneffizienzstandards. Anwendung des Lebenszykluskonzepts Alle neuen Gebäude sind Niedrigstenergiegebäude und in hohem Maße materialeffizient 70 % der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle werden recycelt Forschung und Innovation fördern Annette von Hagel // September 2015 // Seite 8
9 Ziele Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa Die Vision: Bis 2050 ist die Wirtschaft der Europäischen Union auf eine Weise gewachsen, die die Ressourcenknappheit und die Grenzen des Planeten respektiert, und trägt so zu einer weltweiten wirtschaftlichen Umgestaltung bei. Unsere Wirtschaft ist wettbewerbsfähig und integrativ und bietet einen hohen Lebensstandard bei deutlich geringerer Umweltbelastung. Alle Ressourcen werden nachhaltig bewirtschaftet, von Rohstoffen bis hin zu Energie, Wasser, Luft, Land und Böden. Die Etappenziele des Klimaschutzes wurden erreicht, während die Biodiversität und die Ökosystemleistungen, die sie unterstützt, geschützt und wertbestimmt werden und im Wesentlichen wiederhergestellt sind. Annette von Hagel // September 2015 // Seite 9
10 Entwicklungsdynamik Quelle: Fraunhofer IBP Annette von Hagel // September 2015 // Seite 10
11 Dokumentation
12 Herausforderungen Konzept+Planung +Errichtung Gebäudebetrieb Instandhaltung - Modernisierung Rückbau
13 2014 New Østfold Hospital, Norwegen Thomas Liebich - AEC3 - Internationale BIM Standardisierung 2014 AEC3 Deutschland GmbH
14 2014 AEC3 Deutschland GmbH
15 BIM-Workshop Normungsarbeit
16 Aktivitäten in der Europa Richtlinien und Forderungen an den Markt existieren in Norwegen, Finnland, Dänemark, Niederlande, England, Frankreich und Österreich Deutschland Reformkommission Bau von Großprojekten Auftrag planen-bauen 4.0, Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens GmbH Konzept zur schrittweisen Einführung von modernen IT gestützten Verfahren der Planung, des Bauens und des Betriebs von Bauwerken im Bereich der öffentlichen Hand
17 Weitere Informationen BIM-Leitfaden für Deutschland Bundesinstitut für Bau-, Raum- und Stadtentwicklung Maßnahmenkatalog zur Nutzung von BIM in der öffentlichen Bauverwaltung unter Berücksichtigung der rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen Kapellmann und Partner Rechtsanwälte
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