Integriertes Semesterpraktikum (ISP) für SPOI 2011

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1 Handreichung für Lehrkräfte und Dozierende Integriertes Semesterpraktikum (ISP) für SPOI 2011 Das ISP stärkt für Studierende den Bezug zur Schulpraxis und ermöglicht ein frühzeitiges Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung der Hochschule und Schule. Ein Schwerpunkt im ISP liegt auf der Planung, Gestaltung und Reflektion von fachbezogenen und interdisziplinären Lehr-Lernprozessen unter der besonderen Berücksichtigung von individuellen Fördermaßnahmen. Im ISP werden praxisrelevante Kompetenzen angebahnt, die sich im Wesentlichen den vier Kompetenzbereichen zuordnen lassen: 1: Lehr- und Lernarrangements planen und gestalten, Erziehungsaufgaben wahrnehmen 2: Diagnostizieren und Lernende individuell fördern 3: Berufsidentität stabilisieren und forschendes Lernen etablieren 4: Institution Schule reflektieren und Maßnahmen von Schulentwicklung mitgestalten Diese Kompetenzbereiche bilden die Zielperspektiven für die gesamten schulpraktischen Studien. Im ISP soll festgestellt werden, ob im Hinblick auf eine spätere Berufstätigkeit die dem Ausbildungsstand entsprechenden Grundlagen didaktisch-methodischer und erzieherischer Kompetenzen und eine sich ausprägende Lehrpersönlichkeit in hinreichender Weise erkennbar sind. Die Erfahrungen im ISP können zu einer bewussten Gestaltung des Studiums beitragen. Das ISP findet an Kooperations- /Ausbildungsschulen statt und umfasst 17 Wochen (i.d.r. drei Wochen vor Semesterbeginn und 14 Wochen während des Semesters). Die Studierenden sind i.d.r. an vier Tagen pro Woche (Montag Donnerstag) an der Schule und nehmen am gesamten Schulleben teil. Üblicherweise sind je zwei Studierende einer praktikumsbegleitenden Lehrkraft zugeordnet. Das Praktikumsamt organisiert das ISP und nimmt die Einteilungen der Studierenden und Dozierenden an die Schule vor. Die Einteilungslisten sind für die Dozierenden über die Homepage mit LOGIN einsehbar, die Ausbildungsberater/innen erhalten die Einteilungslisten per Post / . Arbeitsumfang (workload) der Studierenden Insgesamt stehen den Studierenden 15 LP (=450 h workload) für die praktischen Tätigkeiten an der Schule zur Verfügung. Dieser workload verteilt sich hälftig auf Vor- und Nachbereitungen, Planungsgespräche, Dokumentationen, Portfoliobearbeitung und hälftig auf Präsenzzeiten an der Schule. Diese Präsenzzeiten umfassen durchschnittlich pro Woche ca. 9 Unterrichtsstunden Hospitation, Teamteaching, eigener Unterricht (laut Prüfungsordnung insgesamt mindestens 130 Stunden, davon angeleiteter eigener Unterricht mindestens 30 Stunden), ca. 3-4 Unterrichtsstunden Lernbegleitung, AG s, individuelle Fördermaßnahmen, ca. 2-3 Zeitstunden Teilnahme am Schulleben (Projekte, Konferenzen, Landheime usw.) Die Hospitations- bzw. Unterrichtsstunden sollen sofern möglich auch in den studierten Kompetenzbereichen/Fach erfolgen. Maßgeblich für die Praktikumstätigkeiten ist jedoch stets die individuelle Situation der Schule vor Ort, sodass Abweichungen von den angegebenen Richtwerten der Normalfall sein werden. Vereinbarungen über die Praktikumstätigkeiten erfolgen in Absprache mit der bzw. dem Ausbildungsberater/in. Weitere 15 LP (=450 h workload) sind vorgesehen für praktikumsbezogene Seminarangebote der Hochschule (Begleitveranstaltungen in der 1. Fachrichtung, Fach, Übergreifender Studienbereich), sodass im ISP-Semester insgesamt 30 LP erworben werden können.

2 Die Ausbildungsberater/innen und die praktikumsbegleitenden Lehrkräfte Die Ausbildungsberater/in nimmt im Auftrag der Schulleitung praktikumsbezogene Beratungsund Organisationsaufgaben an der Schule wahr. Dazu gehört die Kooperation mit den praktikumsbegleitenden Kolleg/innen, denen die Studierenden im ISP zugeordnet sind. Der/die Ausbildungsberater/in macht die Studierenden bekannt mit wichtigen Regeln, die dem Schulleben zugrunde liegen, formuliert Erwartungen an die Praktikumsgruppe und berät in regelmäßigen Ausbildungssitzungen (auch in Bezug auf die Gutachtenkriterien). Er/sie ist Ansprechperson für die Hochschule und die Dozierenden und koordiniert das ISP vor Ort. Der/die Ausbildungsberater/in wirkt an der Erstellung des Gutachtens für alle Studierenden der Praktikumsgruppe mit (Dokumentationspflicht), wobei die praktikumsbegleitenden Lehrkräfte den bzw. die Ausbildungsberater/in beraten (Beratungspflicht). Für ihre Aufgaben werden die Ausbildungsberater/innen intensiv im Rahmen einer Ausbildungsberater/innen-Schulung vorbereitet. Das integrierte Semesterpraktikum in der hochschulischen Begleitung Die Praktikant/innengruppe einer Schule erhalten in einem abgesprochenen Turnus Unterstützung durch die Begleitung und Beratung eines/r Hochschuldozierenden an der Schule (mittwochs) in der ersten Fachrichtung. Zudem wird die unterrichtliche Praxis in regelmäßig stattfindenden fachdidaktischen und fachrichtungsspezifischen Begleitveranstaltungen an der Pädagogischen Hochschule aufgearbeitet (freitags). In dem gewählten Fach wird der/die Praktikant/in ebenfalls von einem/r Dozierenden an der Schule besucht (kein festgelegter Tag, individuelle Vereinbarung). Der/die Studierende fertigt mindestens zwei ausführliche (große) schriftliche Unterrichtsdokumentationen an und erhält die Rückmeldung von dem/r jeweiligen Fachdozierenden und ABB. PH-Dozent/in an der Schule Kontinuität 1. FR mittwochs in Absprache mit dem Doz der der Hochschule (Ziel: intensive und häufige Zusammenarbeit) 1. FR jede Woche freitags Begleitveranstaltung an der PH Fach individuell vereinbarter Termin (Stud.-Doz.) jede Woche freitags Begleitveranstaltung an der PH Zuweisung des Praktikumsamts Stud.-Schule-Doz. Stud.-Doz Stud.-Doz. (vermutlich 1x Schule) Portfolio schulpraktischer Studien ( Homepage / ISP-Handreichung Portfolio ) Die Hochschuldozent/innen nehmen regelmäßig Einsicht in das Portfolio schulpraktischer Studien, welches bereits im Orientierungs- und Einführungspraktikum angelegt wurde. Darin dokumentieren die Studierenden ihren eigenen Lernprozess. Für den öffentlichen Teil des Portfolios bearbeitet der/die Studierende eine Professionalisierungsaufgabe, wobei das Thema und der Umfang der Ausarbeitung mit einem/r praktikumsbegleitenden Hochschuldozent/in (FR 1, Fach) abgestimmt wird und je nach Absprache in einem Begleitseminar thematisiert werden kann Die Professionalisierungsaufgabe folgt diesem Dreischritt Eigene Erfahrungen an der Praktikumsschule als Ausgangspunkt der Ausführungen, Erfahrungen werden an einschlägiger Literatur gespiegelt, Theoriebezüge werden hergestellt, Verbindung von Theorie und Praxiserfahrungen erfolgt, Entwicklungsaufgaben werden formuliert. Rückmeldeangebote und Erfolgsfeststellung im ISP Die Studierenden erhalten Rückmeldungen darüber, ob bei ihnen im Hinblick auf eine eventuelle spätere Tätigkeit als Lehrkraft die ihrem Ausbildungsstand entsprechenden Grundlagen di-

3 daktisch-methodischer Kompetenzen und vor allem eine sich ausprägende Lehrerpersönlichkeit in hinreichender Weise erkennbar sind. Die Rückmeldungen und Beratungsgespräche erfolgen durch die Lehrkräfte der Schule, durch die Hochschullehrenden und durch die Studierendengruppe und beziehen sich auch auf die Gutachtenkriterien des Praktikumsamts Soll-Bruch-Stelle : Wenn nach den ersten vier Unterrichtswochen (oder zu einem anderen Zeitpunkt vor dem regulären Ende) des ISP bereits ernsthafte Zweifel am Bestehen des ISP vorliegen, so führt der/die Ausbildungsberater/in oder der/die Hochschuldozierende mit der/dem Studierenden ein verpflichtendes Beratungsgespräch und dokumentieren dieses. Gegenstand des Beratungsgesprächs sind die folgenden Punkte: Das Gespräch wird in dem entsprechenden Formblatt dokumentiert ( Homepage) und von den Beteiligten unterzeichnet. In Ausnahmefällen kann dem/der Studierenden nahe gelegt werden, das ISP vorzeitig abzubrechen (z.b. wenn der vorgesehene Praktikumszeitraum nicht als Lernchance genutzt werden kann), die tragenden Gründe sind anzugeben. Bei Abbruch des Praktikums kann dieses einmal wiederholt werden. Bei Abschluss des ISP ist ein ausführliches Feedback- und Perspektivengespräch unter Abgleich von Selbst- und Fremdeinschätzung mit der praktikumsbegleitenden Lehrkraft vorgesehen. Die Rückmeldung von beobachteten Lehrerverhaltens im soll wichtige Einsichten fördern und Lernprozesse in Gang bringen soll. Die abschließende Beurteilung über das Bestehen des ISP erfolgt im Einvernehmen von Schule und Hochschule. Dazu wird ein schriftliches Gutachten erstellt, welches sich auf die Rückmeldung der am Praktikum beteiligten Lehrkräfte und Dozierenden stützt. Die Dokumentationspflicht haben für die Hochschule der/die wöchentlich vor Ort unterstützende Dozent/in (Mittwochs-Dozent/in) und für die Schule der/die Ausbildungsberater/in. Stellen andere am Praktikum beteiligte Personen den Praktikumserfolg in Frage, so nehmen diese frühzeitig mit den dokumentationspflichtigen Personen Kontakt auf. Für die Erstellung des Gutachtens stellt das Praktikumsamt eine Anlage zur Verfügung, in der Beispiele beobachtbaren Verhaltens die Gutachtenkriterien konkretisieren ( Homepage / Anlage zum Gutachten). Das Bestehen des ISP wird nachgewiesen durch eine Bestätigung der gemeinsamen Entscheidung der/des betreuenden Hochschullehrenden mit dem/der Ausbildungsberaterin der Schule, dass der/die Studierende alle praktikumsbezogenen Pflichten erfüllt und alle vorgegebenen Praktikumsleistungen nach Maßgabe der an der Ausbildung beteiligten Personen erbracht hat (Sammelschein schulpraktischer Studien UND Vorlage eines Gutachtens im Praktikumsamt) sowie durch die Bestätigung für die erfolgreiche Teilnahme an den verpflichtenden Begleitveranstaltungen seitens der Hochschullehrenden (Sammelschein schulpraktischer Studien). Kommt es zu keiner einvernehmlichen Entscheidung, wird das Praktikumsamt hinzugezogen. Ist das ISP nicht bestanden, führen die begleitenden Hochschullehrkräfte und die praktikumsbegleitenden Lehrkräfte bzw. der/die Ausbildungsberaterin auf Wunsch der Studierenden eine abschließende Beratung durch und dokumentieren dieses. Die tragenden Gründe des Nichtbestehens werden dem Praktikumsamt auf dem Gutachtenvordruck schriftlich mitgeteilt. Grundlage der Entscheidung ist, ob die fachlichen, didaktischen, methodischen und personalen Kompetenzen im Praktikum dem erreichten Ausbildungsgrad entsprechend in hinreichender Weise erkennbar sind. Bei Nichtbestehen kann das ISP einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen ist der Prüfungsanspruch für dieses Lehramt erloschen.

4 Bei allen Fragen zum ISP können Sie sich gerne ans Praktikumsamt wenden. Wir beraten Sie gerne und wünschen Ihnen und den Studierenden ein erfolgreiches Semesterpraktikum. Ihr Praktikumsamt Sonderpädagogik der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

5 SPO I: Schulpraktische Studien OEP Modul 2 Semester: Schwerpunkte: verantwortlich: Integriertes Semesterpraktikum (ISP) i.d.r. 4. bzw. 5. Semester (frühestens 3., spätestens 6. Semester) Berufsorientierung und Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule insbesondere unter dem Blickwinkel der individuellen Förderung von Schülern Beauftragte der sonderpädagogischen Fachrichtungen Spezielles Anmeldeverfahren (u.a. Anmeldefristen, Anmeldeformular) Umfang Praktikum Praxisbegleitung LP 15 6 (in der Fachrichtung 1) workload 450 h 180 h Voraussetzungen - Erfolgreiches Absolvieren des OEP Kompetenzbereich: Die Absolvent/innen! 1! planen, gestalten und reflektieren Unterricht theoriegeleitet unter Berücksichtigung von Behinderung, Benachteiligung, Heterogenität. und berücksichtigen Maßnahmen individueller Förderung und Differenzierung.! kommunizieren und kooperieren mit den am Schulleben Beteiligten auf der Basis von Empathie, Wertschätzung und Respekt.! begreifen Unterrichtsstörungen als Ausdruck verschiedener Problemlagen und entwickeln Strategien zu deren Bewältigung.! orientieren pädagogisches Handeln am Bild des Kindes und Jugendlichen als Akteur seiner Entwicklung. Studieninhalte Lehr-Lern- Arrangements planen und gestalten Erziehungsaufgaben wahrnehmen 2! haben Fachkenntnisse zu den einzelnen Behinderungen und deren Auswirkungen auf Lehr-, Lern- und Entwicklungsprozesse! kennen sonderpädagogische Maßnahmen, die die Schüler in ihren individuellen Bedürfnissen und Besonderheiten unterstützen.! können aus den Diagnoseergebnissen Förderkonzepte ableiten, planen, realisieren und reflektieren! geben konstruktiv-kritisch Rückmeldung zu Aktivitäten der Sch. Diagnostizieren und fördern 3 4! reflektieren und stabilisieren ihre Lehrerpersönlichkeit, ihr pädagogisches Selbstverständnis und erkennen Belastungsgrenzen.!können konstruktive und theoriegeleitete Rückmeldungen geben.! setzen ihre kriteriengeleiteten Beobachtungen mit Ergebnissen der Forschung in Bezug und gewinnen einen forschenden Habitus.! kommunizieren mit Schülern, Eltern, Kollegen auf der Basis von Authentizität, Empathie, Akzeptanz und Wertschätzung.! beraten in unterschiedlichen Kontexten (Schüler, Kollegen, Eltern) und nutzen bedürfnis- und anlassorientiert diverse Konzepte.! kennen unterschiedliche schulische und außerschulische Arbeitsfelder von Lehrern an allgemeinen Schulen und Sonderschulen.! kennen sonderpädagogische Unterstützungssysteme und Kooperationsnetzwerke. Berufsidentität stabilisieren Forschendes Lernen etablieren Institution Schule, Maßnahmen von Schulentwicklung SPO (grundständig) SPS Modul 2 (ISP) 5

6 Leistungserwartungen SPO I: Schulpraktische Studien OEP Vollständige Wahrnehmung der mit der Ausbildungsschule und den betreuenden Hochschulangehörigen vereinbarten Praktikumstätigkeiten. Dazu gehören: Absolvieren eines Praktikums im Umfang von 15 LP an einer Schule der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung bzw. im Rahmen der Beschulung von Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf in inklusiven Settings mit dem Schwerpunkt auf der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung. Angemessener Umgang mit Lernenden, Lehrkräften und allen am Schulleben Beteiligten Unterricht (Hospitation und angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von in der Regel 130 Unterrichtsstunden, davon angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von insgesamt mindestens 30 Unterrichtsstunden) Teilnahme an möglichst vielen Arten von Konferenzen, Besprechungen, Beratungsgesprächen und weiteren schulischen und außerschulischen Veranstaltungen auch in Kooperation mit anderen schulischen und außerschulischen Partnern sowie den Eltern. Sorgfältige Planung und Vorbereitung der Lernarrangements und individuellen Fördermaßnahmen unter Einbezug der Lernvoraussetzungen und eines größer werdenden Repertoires an Methoden, Sozialformen und fachspezifischen Arbeitsweisen. Strukturskizzen sind vor der Durchführung der Maßnahme der betreuenden Lehrkraft vorzulegen. Anfertigen von mindestens zwei ausführlichen Unterrichtsdokumentationen (1. Fachrichtung und Fach (Sek I)). Strukturierte Analyse und Auswertung der eigenen Unterrichtserfahrung mit an der Ausbildung beteiligten Personen. Teilnahme an zwei praktikumsbezogenen Begleitveranstaltungen (6 LP). Schriftliche Ausarbeitung von Professionalisierungsaufgaben im Rahmen des zu führenden Portfolios schulpraktischer Studien (siehe Handreichung des Praktikumsamts). Der/die Studierende macht deutlich, dass er/sie seine fachlichen, didaktischen, methodischen und personalen Kompetenzen entsprechend weiterentwickelt hat. Rückmeldeangebote Praktikumsbegleitende Rückmeldung durch Lehrkräfte der Schule, durch die Hochschullehrenden und durch die Studierendengruppe. Individuelles Feedback- und Perspektivengespräch nach Abschluss des Praktikums mit der Ausbildungslehrkraft und dem vor Ort betreuenden Hochschullehrenden. Bestehen ernsthafte Zweifel am Bestehen des ISP, so führt der Hochschullehrende und die Ausbildungslehrkraft nach 4 Wochen bzw. zu einem anderen Zeitpunkt vor dem regulären Ende des ISP ein Beratungsgespräch (vgl. APO 12, 3). Dem/der Studierenden kann nahe gelegt werden, das ISP vorzeitig abzubrechen, bei Rücktritt gilt APO 15 sinngemäß. Nachweise Das Bestehen des ISP wird auf dem Sammelschein Schulpraktische Studien dokumentiert durch eine Bestätigung der gemeinsamen Entscheidung der/des betreuenden Hochschullehrenden mit der verantwortlichen Lehrkraft der Schule, dass der/die Studierende alle praktikumsbezogenen Pflichten erfüllt und alle vorgegebenen Praktikumsleistungen nach Maßgabe der an der Ausbildung beteiligten Personen erbracht hat, durch die Bestätigung für die erfolgreiche Teilnahme an zwei weiteren Begleitveranstaltungen seitens der Hochschullehrenden gemäß StO 11 (3,4). Kommt es zu keiner einvernehmlichen Entscheidung, wird das Praktikumsamt hinzugezogen. Die Entscheidung kann auch ausgesetzt werden, um dem/der Studierenden die Möglichkeit zu geben, den nicht erfolgreich absolvierten Teil des ISP nachzuholen. Wird das ISP als nicht bestanden bewertet, werden die tragenden Gründe der Entscheidung durch das Praktikumsamt der/dem Studierenden in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt. In diesem Fall ist ein Beratungsgespräch stichwortartig zu dokumentieren. SPO (grundständig) SPS Modul 2 (ISP) 6

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