Amt für Informatik und Organisation: Ausgabenbewilligung für Produkte und Dienstleistungen

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1 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Vortrag Datum RR-Sitzung: 11. Dezember 2013 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: Klassifizierung: Amt für Informatik und Organisation: Ausgabenbewilligung für Produkte und Dienstleistungen des KAIO. Einjähriger Verpflichtungskredit 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Rechtliche Qualifikation der Ausgaben Wiederkehrende Ausgaben Gebundene Ausgaben Beantragte Ausgaben Übersicht der Ausgaben Entwicklung der Ausgaben Abgrenzung von anderen Ausgaben des KAIO Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik und anderen wichtigen Planungen Auswirkungen auf einzelne Politikbereiche Antrag Zusammenfassung Das Amt für Informatik und Organisation (KAIO) ist das Fachamt für Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) der Kantonsverwaltung. Seit seiner Gründung 2005 erbringt es Querschnittsleistungen für die ganze Kantonsverwaltung sowie die ICT-Grundversorgung der Finanzdirektion. Gemäss dem Informatikeinsatzkonzept des Regierungsrates (RRB 2054/2007) ist die ICT der nach dem Modell der koordinierten Dezentralisierung organisiert. Das heisst, dass namentlich amtsspezifische Fachanwendungen sowie die ICT-Grundversorgung Sache der O 2 Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 1 von 12

2 einzelnen sind (d.h. Beratung, Konzeption, Aufbau und Betrieb der ICT- Infrastrukturen und der Betrieb der Fachanwendungen). Vor dem Hintergrund der laufenden Sparanstrengungen hat der Grosse Rat in der Novembersession 2012 mit der Motion 181/2012 gefordert, weitere Zentralisierungen und Harmonisierungen in der ICT- Grundversorgung umzusetzen und eine unabhängige Überprüfung der ICT in der gesamten Kantonsverwaltung durchzuführen (Motion 233/2012). Diese Entwicklung antizipierend hat das KAIO im Rahmen seines Strategieentwicklungsprozesses im Jahr 2012 als zentrale strategische Stossrichtung der nächsten Jahre festgelegt, dass die Grundlagen dafür zu schaffen sind, dass das KAIO der ganzen (statt heute nur der FIN) ICT-Grundversorgungsleistungen anbieten kann. Dies hat zur Folge, dass das KAIO per Anfang 2013 seine Aufbau- und Ablauforganisation angepasst und auf seine Produkte und Dienstleistungen ausgerichtet hat, die zukünftig grundsätzlich allen gleichermassen angeboten werden sollen. Der Katalog dieser Leistungen soll im Rahmen der Umsetzung der Amtsstrategie und des Projekts zur Optimierung des Beschaffungswesens (OB BE) im Verlauf der nächsten Jahre zusammen mit den um weitere Grundversorgungsleistungen erweitert werden, soweit dies finanziell und personell möglich ist. Wie bereits 2013 werden die regelmässigen Ausgaben des KAIO daher nach den Produkten und Dienstleistungen des KAIO gegliedert und zur administrativen Vereinfachung in einer einzigen, einjährigen Ausgabenbewilligung zusammengefasst. 2 Rechtliche Qualifikation der Ausgaben 2.1 Wiederkehrende Ausgaben Wiederkehrend sind Ausgaben gemäss Art. 47 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0), wenn sie einer fortgesetzten Aufgabe dienen. Die Leistungen des KAIO dienen der informationstechnischen Unterstützung bzw. Ermöglichung der Aufgabenerfüllung der kantonalen Behörden. Dies ist eine dauernde Aufgabe; die vorliegenden Ausgaben sind daher insgesamt betrachtet wiederkehrend. Soweit einzelne der hier beantragten Ausgabenposten auch als einmalig betrachtet werden könnten, weil sie z.b. zeitlich begrenzten Projekten dienen (allerdings im Rahmen der vorerwähnten Daueraufgabe), so hat dies auf die Zuständigkeit zur Genehmigung der Ausgaben keine Auswirkungen, weil sich die Zuständigkeit des Regierungsrates so oder anders aus der Gebundenheit der Ausgaben ergibt (s. nachfolgend). Auf die nähere Unterscheidung zwischen einmaligen und wiederkehrenden Ausgaben wird hier daher verzichtet. 2.2 Gebundene Ausgaben Gebunden sind Ausgaben namentlich, wenn sie zur Erfüllung einer gesetzlich geordneten saufgabe unbedingt erforderlich sind (Art. 48 Abs. 1 Bst. b FLG) oder zum Ersatz bestehender, technisch überalterter oder defekter Einrichtungen und Anlagen erforderlich sind (Art. 48 Abs. 1 Bst. f FLG). Diese Bedingungen sind (einzeln oder kombiniert) für die hier beantragten Ausgaben in einer Gesamtbetrachtung erfüllt. Die Ausgaben dienen der Erbringung von Leistungen, ohne die die stätigkeit und damit staatliches Handeln überhaupt praktisch nicht mehr möglich wäre, wie namentlich Telefonie, und Büroautomation sowie der Rechenzentrumsbetrieb strategischer Anwendungen wie des Finanzinformationssystems FIS und der Personalverwaltung PERSISKA. Zur Erbringung dieser Leistungen müs- Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 2 von 12

3 sen zudem fortlaufend Änderungen, Reparaturen, Weiterentwicklungen oder Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden, damit die technisch rasch veraltende ICT einsatzfähig bleibt und den Kundenbedürfnissen entspricht. In Bezug auf einzelne Ausgabenposten kann natürlich darüber diskutiert werden, ob nicht hinsichtlich der Höhe, dem Zeitpunkt oder anderer wesentlicher Modalitäten eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht, was nach Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG die Neuheit der Ausgabe zur Folge haben würde. Aufgrund der Komplexität des Themas und der offenen Natur des Rechtsbegriffs verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit könnte man in verschiedenen Fällen wohl in guten Treuen beide Auffassungen vertreten. Wie auch in den letzten Jahren kann hier aber darauf verzichtet werden, die Neuheit oder Gebundenheit der Ausgaben auf der Ebene der einzelnen Verträge oder Zahlungen zu prüfen, was äusserst aufwändig wäre. Denn rechtlich relevant ist die Frage der Neuheit oder Gebundenheit der Ausgaben nur für die Bestimmung des für die Bewilligung zuständigen Organs. Im Urteil der Finanzdirektion umfasst die vorliegende Ausgabenbewilligung keine Ausgabe, über deren Gebundenheit diskutiert werden könnte und deren Höhe wenn sie separat zu bewilligen wäre im Licht der Vorschrift über die Zusammenrechnung sachlich und zeitlich zusammenhängender Ausgaben (Art. 46 Abs. 2 FLG) die Höhe von CHF übersteigen würde (was nach Art. 76 Bst. e i.v.m. 89 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung die Zuständigkeit des Grossen Rates begründen würde). Damit ist der Regierungsrat so oder anders für die Bewilligung der vorliegenden Ausgaben zuständig. Im Jahr 2009 vertrat die Finanzkontrolle die Auffassung, dass die jährlichen Ausgaben für die ICT-Ausbildung und -Weiterbildung als neu und einmalig statt (wie bis dahin) als wiederkehrend und gebunden zu qualifizieren seien. U.E. dienen auch diese Ausgaben einer fortgesetzten Aufgabe, was sich auch daran zeigt, dass sie jedes Jahr in einem vergleichbaren Umfang anfallen. Sie sind gebunden, weil Personen ohne Ausbildung im Einsatz der ICT-Mittel nicht arbeiten können. Die Frage, ob ein Handlungsspielraum besteht, der die Ausgaben (teilweise) neu machen würde, muss nicht abschliessend entschieden werden, da die Ausgaben selbst zusammengerechnet mit CHF die Kompetenzschwelle des Grossen Rates nicht erreichen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung werden diese Ausgaben daher im Sinne des Vorstehenden als wiederkehrend und gebunden beurteilt. Die vom Grossen Rat im Herbst 2013 beschlossene und noch nicht in Kraft gesetzte Änderung von Art. 48 FLG, wonach Ausgaben als neu gelten sollen, wenn ein (irgendwie gearteter) Handlungsspielraum besteht, findet auf die vorliegende Ausgabenbewilligung noch keine Anwendung, und zwar auch insoweit nicht, wie die hier vorgesehenen Ausgaben nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung getätigt werden sollen. Nach der srechtsprechung beurteilt sich die Rechtmässigkeit eines sakts nach der Rechtslage am Tag des Entscheides, und eine positive Vorwirkung des neuen Rechts ist ohne gesetzliche Grundlage dafür nicht möglich. 1 Der Regierungsrat ist damit zur Bewilligung der (nach dem noch geltenden Recht) gebundenen Ausgaben im ganzen Jahr 2014 zuständig. Für das Jahr 2015 wird die Finanzdirektion unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage ein anderes Vorgehen zur Bewilligung der ICT-Ausgaben erarbeiten. 1 Siehe Pierre Tschannen, Ulrich Zimmerli, Markus Müller: Allgemeines srecht, Stämpfli, 3. Auflage 2009, 24 N. 9, 20, 33. Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 3 von 12

4 3 Beantragte Ausgaben Die nachstehende Tabelle stellt für alle Produkte und Dienstleistungen des KAIO die Ausgaben zusammen, die von dieser Ausgabenbewilligung umfasst werden. Wo nichts anderes angegeben ist, richten sich alle Angebote grundsätzlich an alle. Viele Angebote werden von allen, einige Angebote bisher nur von einzelnen genutzt. Die Spalte Kunden gibt an, wer die Angebote im Jahr 2013 nutzte bzw. sie voraussichtlich im Jahr 2014 nutzt. Die im Folgenden dargestellte, geplante Zusammensetzung der Ausgaben im Rahmen des bewilligten Gesamtbetrags kann im Verlauf des Jahres 2014 aufgrund geänderter politischer Vorgaben, geänderter bzw. neuer oder wegfallender Aufträge oder Bedürfnisse, oder als Folge von Entscheiden im Rahmen der Aufgaben- und Strukturüberprüfung (ASP) bzw. des vom Grossen Rat in Auftrag gegebenen Projekts Unabhängige Prüfung der Informatik im Kanton Bern (UPI, Motion 233/2012) Änderungen erfahren. 3.1 Übersicht der Ausgaben Produktlinie, Produkt, Beschrieb Gegenstand der Ausgaben Kunden 2013/14 CHF 2014 CHF 2013 Organisation: ICT-Ausbildung Durchführung von ICT-Ausbildungen (z.b. Windows, Office, KWP) für die Mitarbeitenden. Jährlich nehmen über Personen an rund 250 Kursen teil. Durchführung von Ausbildungen durch Dritte inkl. ICT-Kurse für FIN Organisation: Organisationsberatung Beratung und Unterstützung der ICT- Organisationen der bei der Entwicklung ihres Managementsystems, Bereitstellung von Methoden und Werkzeugen für die Unterstützung der ICT- Prozesse. Beratung durch Dritte sowie Wartung und Betrieb von ICT-Lösungen zur Unterstützung des ICT- Managements. 160' '000 Organisation: Projektmanagement Einsatz Leiter Fachgruppe im Gesamtprojekt Ablösung Mainframe (AMA), Aktualisierung Hermes. Beizug Dritter in Spezialfällen. KAIO und interdirektionale Projekte 146'000 0 Organisation: ICT-Rechtsberatung Beratung in Rechtsfragen des ICT- Einsatzes mit Schwerpunkt Vertrags-, Beschaffungs- und Datenschutzrecht. Bereitstellung von Musterverträgen und anderen Hilfsmitteln. Zugang zu juristischen Datenbanken wie Swisslex für und Justiz. Beizug Dritter in Spezialfällen, Reserve für allfällige Anwaltskosten. Abonnemente für juristische Datenbanken. 216'000 50'000 Organisation: Service Management- Plattform Einsatz der Service Management- Plattform Helpline. Mit dieser Lösung können die Service Desks und andere interne Dienstleister Kundenanfragen erfassen, verwalten und nachvollziehen. Wartung und Betrieb der Service Management- Plattform. Kleinere Weiterentwicklungen und Anpassungen. Ablösung des veralteten Helpline durch eine neue Lösung (Projekt E-SPUMANTE). 980'000 1'495'000 Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 4 von 12

5 Produktlinie, Produkt, Beschrieb Gegenstand der Ausgaben Kunden 2013/14 CHF 2014 CHF 2013 Organisation: ICT-Beschaffung Durchführung von Beschaffungsverfahren für ICT-Leistungen, die das KAIO oder (über Rahmenverträge) die einkaufen, gemäss dem Projekt OB BE. Aufbau Systemunterstützung, Einkaufsabwicklung und Vertragsmanagement. Beizug Dritter für den Aufbau des zentralen Einkaufs sowie in Spezialfällen. 783'000 50'000 Total Organisation 2'785'000 2'289'000 Arbeitsplatz: Service Desk Betrieb einer Service Desk-Organisation mit 12 Mitarbeitenden während den Bürozeiten als erste und zentrale Kontaktstelle für Störungsmeldungen und Serviceanfragen der Benutzenden. Rollout von Arbeitsplatzhardware und Störungsbehebung sowie Austausch von Hardware vor Ort durch Bedag-Mitarbeitende. 1'510'000 1'500'000 Arbeitsplatz: BE-KWP Zurverfügungstellung des kantonalen Workplace (KWP). Der KWP umfasst die Softwareumgebung der Computerarbeitsplätze der sowie eine System Management-Plattform inkl. Benutzerverwaltung. Wartung, Betrieb und Weiterentwicklungen, insbesondere für das Projekt HarmTel und für die Unterstützung neuer Betriebssysteme des KWP und der System Management-Plattform. 3'032'500 2'649'000 Arbeitsplatz: BE-Software Fachapplikationen sowie Konzernapplikationen. Es handelt sich um rund 150 Softwarepakete. Softwarelizenzgebühren (exkl. Microsoft Software, s. 3.3 unten). 1'466'190 1'934'000 Arbeitsplatz: Berechtigungsbestellsystem (ebere) Web-basiertes System zur weitgehend automatisierten Bestellung, Prüfung und Genehmigung von Zugriffsberechtigungen, Softwarepaketen und anderen Leistungen. Lizenzgebühren für ebere sowie Wartung, Betrieb und kleinere 0 200'000 Arbeitsplatz: BE-GERES GERES führt die elektronisch harmonisierten Daten der kommunalen Einwohnerregister zusammen und stellt sie dem Bundesamt für Statistik sowie kommunalen und kantonalen Behörden zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung. Weiterentwicklungen der Registerführungssoftware., Gemeinden, Bundesamt für Statistik 3'520'000 3'494'000 Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 5 von 12

6 Produktlinie, Produkt, Beschrieb Gegenstand der Ausgaben Kunden 2013/14 CHF 2014 CHF 2013 Arbeitsplatz: BE-Zertifikate Beschaffung und Ausstellung von digitalen Zertifikaten der Admin-PKI des Bundes für die Mitarbeitenden der. Die Zertifikate dienen der Authentisierung an Systemen des Bundes und des Kantons sowie anderen Zwecken wie z.b. dem sicheren -Versand (Secur ). Ausstellung von rund Zertifikaten und Zertifikatsträgern sowie Betrieb der PKI-Infrastruktur. 1'033' '000 Total Arbeitsplatz 10'561'690 10'655'000 Sicherheit: ISDS-Beratung Beratung und Unterstützung der im Bereich der Informationssicherheit und der Umsetzung der ISDS- Vorgaben. Erarbeitung und Pflege der kantonalen ISDS-Vorschriften und -Hilfsmittel. Beizug Dritter in Spezialfällen, Durchführung von Sicherheitsaudits etc. 81'000 95'000 Total Sicherheit 81'000 95'000 Kommunikation: BE-Collaboration Plattform für die amts- und direktionsübergreifende Zusammenarbeit auf der Basis von Microsoft SharePoint. 570' '000 Kommunikation: BE-DMS Dokumentenmanagement-System für die elektronische Dossierverwaltung und das Records Management. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Archivierung elektronischer Unterlagen in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv. 950'000 1'130'000 Kommunikation: B - und Kalender-System der Kantonsverwaltung auf der Basis von Microsoft Exchange. B umfasst rund Postfächer und stellt jährlich über 50 Millionen s zu. (exkl. Kantonspolizei) 1'275'000 1'078'000 Kommunikation: BE-Voice Digitaler Telefonnetzverbund für die verwaltungsinterne Telefonie auf der Basis des Weitbereichsnetzes (BE-WAN). Das Netz umfasst über 70 Standorte, Telefonanschlüsse und drei Kontaktcenter. Weiterentwicklungen der bestehenden Lösung BE- Voice. Betrieb des neuen UC-Telefonieservices (Projekt HarmTel). 2'640'000 1' Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 6 von 12

7 Produktlinie, Produkt, Beschrieb Gegenstand der Ausgaben Kunden 2013/14 CHF 2014 CHF 2013 Kommunikation: Wissensplattform Web-basierte Wiki -Lösung zur Erfassung, und Publikation von Informationen, Daten und Wissen in der. 0 30'000 Kommunikation: BE-Internet Betrieb des Internetauftritts der Kantonsverwaltung ( mit rund Seiten. 1'063'400 1'516'500 Kommunikation: BE-Intranet Betrieb von elf Intranet-Auftritten (wwwin.be.ch) der. 241' '000 Kommunikation: BE-Login Webportal für die Benutzerauthentifizierung der E-Government-Lösungen der Kantonsverwaltung, z.b. der elektronischen Steuererklärung TaxMe. 422'200 0 Total Kommunikation 7'162'000 5'707'500 Infrastruktur: BE-Print Mit BE-Print werden den Druckdienstleistungen in Form von Managed Print Services (MPS) zum Bezug angeboten. MPS umfasst alle Leistungen zum Betrieb einer Druckinfrastruktur inkl. deren Überwachung und und die vorangehende Analyse der bestehenden Printing-Infrastruktur. Entwicklung des Services BE-Print und Beschaffungsverfahren zur Bestimmung eines spezialisierten Partners, der die Leistungen des MPS erbringt (Lieferung der Druckgeräte, Wartung & Support, Secure/FollowMe- Printing, Beratungsunterstützung). 250'000 0 Infrastruktur: Druckerdienstleistungen Einsatz von Druckern und Multifunktionsgeräten (Kopierer, Drucker, Scanner, Fax) in den Arbeitsräumlichkeiten der. Der Dienst wird zurzeit im Umfang von ca. 6 Mio. Seiten pro Jahr für die rund Mitarbeitenden der FIN und FK erbracht. Miete der Drucker und Multifunktionsgeräte sowie Entgelt für die Kopien, das Verbrauchsmaterial und den Unterhalt. 720' '000 Infrastruktur: BE-DOM Dokumenten-Output-Management- Lösung (DOM) für Druckaufträge und Massensendungen von bis zu Seiten pro Stunde. 447' '000 Infrastruktur: BE-LAN Nahbereichsdatennetz für den Datenaustausch zwischen PCs und anderen ICT- Systemen einzelner Organisationseinheiten und für die Anbindung an das BE- WAN und an das Internet Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 7 von 12

8 Produktlinie, Produkt, Beschrieb Gegenstand der Ausgaben Kunden 2013/14 CHF 2014 CHF 2013 Infrastruktur: BE-WAN BE-WAN ist das Weitbereichsdatennetz für die Kommunikation innerhalb der Kantonsverwaltung. Es vernetzt die Direktionen, die Staatskanzlei, Behörden des Bundes, andere Kantone und externe Dienstleister der Kantonsverwaltung, zudem erschliesst es alle Berner Gemeinden. Das Netz umfasst über 700 Kilometer Glasfaserkabel, Kilometer Kupferkabel und über Informatikelemente., Gemeinden, externe Dienstleister Infrastruktur: BE-Fernzugriff Lösungen für den sicheren Zugriff auf BE-WAN und auf die Anwendungen der Kantonsverwaltung aus dem Internet. Kosten des Betriebs der Fernzugriffslösungen im Rechenzentrum., Gemeinden, externe Dienstleister 72'000 60'000 Infrastruktur: BE-Serverplattformen Betrieb von Anwendungen im Rechenzentrum der Bedag Informatik AG. Kosten des Betriebs der ICT-Systeme im Rechenzentrum, soweit diese Kosten (noch) nicht den einzelnen Produkten zugeordnet werden können. Zudem Kosten des Betriebs der Fachanwendungen FIS (Finanzinformationssystem der Finanzverwaltung), NESKO (Steuerveranlagung der Steuerverwaltung) und PERSISKA (Personalverwaltung des Personalamts). 34'468' Total Infrastruktur Dienstleistungen für die FIN/FK Dieser Ausgabenposten umfasst die für die FIN und FK erbrachten ICT- Grundversorgungsdienstleistungen, die noch nicht Gegenstand eines gesamtkantonalen Angebots sind. Arbeitsplatzhardware (PCs, Laptops, Monitore), Mobiltelefone und ICT-Kleinmaterial wie z.b. Datenträger. FIN und FK 840' '500 Total Dienstleistungen für die FIN/FK 840' '500 Total beantragte Ausgaben ' Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 8 von 12

9 3.2 Entwicklung der Ausgaben Die Summe der jährlichen Ausgabenbewilligungen für die regelmässigen Ausgaben des KAIO hat sich wie folgt entwickelt: Jahr CHF '728' '398'191 Diese Summen sind nur begrenzt miteinander vergleichbar, da sie die Kosten mehrjähriger, separat bewilligter Vorhaben (s. unten Ziff. 3.3) nicht enthalten. Die fortschreitende Zentralisierung der ICT-Grundversorgung im Rahmen der Strategie des KAIO führt dazu, dass die ICT-Ausgaben des KAIO tendenziell zunehmen. Die Kosten für diese neu zentralisierten Aufgaben sind in den /JUS zu kompensieren. Diese Ausgabenbewilligung enthält aber keinen verbindlichen Auftrag dafür, weil die Instrumente zu seiner Umsetzung und Kontrolle fehlen: Einerseits verfügt das KAIO in diesem Bereich über keine Weisungsbefugnis, und andererseits gibt es wegen der dezentralen Organisation der ICT keine finanziellen Planungs- und Controllinginstrumente im Bereich der ICT. Die Budget- und Kostenverantwortung liegt in diesem Bereich einzig bei den. Dieses Problem wird u.e. im Rahmen der UPI-Arbeiten anzugehen sein. Eine indirekte Kontrolle der Kompensation der Kosten der neu zentralisierten Ausgaben ist jedoch durch den Vergleich der oben dargestellten Kostenentwicklung der KAIO-Ausgaben mit der Entwicklung der gesamtstaatlichen ICT-Kosten möglich, welche die nachstehende Grafik zeigt. Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 9 von 12

10 Produkt / Dienstleistung Service Management- Plattform Veränderung (CHF) Daraus erhellt, dass die im Voranschlag 2014 eingestellten gesamtstaatlichen ICT-Ausgaben gegenüber 2013 nicht zunehmen. Im Ergebnis werden die beim KAIO anfallenden Mehrkos- ten damit auf gesamtstaatlicher Ebene kompensiert. Diese Mehrkosten im Umfang von rund CHF 6 Mio. gegenüber 2013 sind hauptsächlich die Folge von Harmonisierungsprojekten wie: ManSek II to BE-WAN (Integration des Schulnetzes in das Kantonsnetz) HarmTel (Harmonisierung der Telefonie) BE-Print (Harmonisierung der Drucker- und Kopiergerätelandschaft) GGV ICT JGK/JUS FIN (Zentralisierung der ICT-Grundversorgung von JGK, Justiz und FIN, unter Beteiligung der BVE) DAA (Digitale Aktenführung und Archivierung) AMA (Ablösung Mainframe) Im n verändern sich die Ausgaben im Jahr 2014 in folgenden Punkten in wesentli- chem Umfang (über CHF ): Grund der Veränderung Das Budget für Betrieb und Wartung des Service Management Tools Helpline wurde in das Produkt / Dienstleistung Software verschoben. ICT-Beschaffung BE-KWP BE-Software Budget für ICT-Lösungen zur Umsetzung des Projekts OB BE. Die Ausgabe ist abhängig von noch ausstehenden Projektentscheiden. Die Betriebskosten für KWP 2010 werden nicht mehr +383'500 vom Projektkredit gedeckt und müssen in die Ausgabenbewilligung des KAIO aufgenommen werden KAIO-interne Verschiebung aus Produkt / Dienstleis- Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 10 von 12

11 Produkt / Dienstleistung ebere BE-Voice Veränderung (CHF) '477'000 BE-Internet BE-Login BE-Print BE-LAN BE-WAN BE- Serverplattformen +250'000 +1'360'000 +2'197' Grund der Veränderung 3.3 Abgrenzung von anderen Ausgaben des KAIO tung Service Management Plattform (Helpline) zu Produkt BE-Software. Auf Weiterentwicklungen des Berechtigungstools e-bere wird ab 2014 verzichtet. Betrieb des neuen UC-Telefonieservice (Projekt Harm- Tel, s. sep. Bewilligung). Übergangsweise erfolgt der Betrieb parallel zum bestehenden System BE-Voice und muss zusätzlich budgetiert werden. Budgetverschiebung zugunsten des 2014 neu aufgenommenen Produkts BE-Login, welches die bestehenden individuellen Authentifizierungslösungen zukünftig ablöst. Das Produkt BE-Login wird 2014 erstmals angeboten. Es ersetzt individuelle Authentifizierungslösungen der es nutzenden Anwendungen. Entwicklung des Services BE-Print und Beschaffungsverfahren zur Bestimmung eines spezialisierten Partners. Einsatz des Produkts in der FIN, ERZ, POM, JGK, in Teilen der GEF und der BVE in Ablösung der dort heute separat betriebenen LANs. Anschluss zusätzlicher Standorte (insbesondere von Schulen der Sekundarstufe II im Rahmen des Projekts MANSekII) und Weiterentwicklung des BE-WAN zur Kompatibilität mit dem Netzwerkstandard IPv6. Budget für den Betrieb von neuen Serverplattformen für Gemeinden, für den Zugang zu Bundesanwendungen und für eine Reportinglösung des FIS. Für mehrjährige grössere ICT-Vorhaben beantragt die Finanzdirektion in der Regel separate, mehrjährige Ausgabenbewilligungen. Die entsprechenden Ausgaben sind hier nicht enthalten. Dazu gehören die folgenden Ausgabenbewilligungen: Enterprise Agreement mit Microsoft für Softwarelizenzen und Dienstleistungen (RRB 117/2011, Jahre , EUR ) Harmonisierung der Telefonie (Projekt HarmTel), Jahre Dieser Kreditantrag wird dem Regierungsrat Ende 2013 zur Genehmigung unterbreitet. Die Betriebskosten sind in der jährlichen Ausgabenbewilligung enthalten, da sie nicht Gegenstand des Projektes und schwieriger planbar sind. Die vorliegende Ausgabenbewilligung enthält nur Ausgaben für Produkte und Dienstleistungen zu Gunsten von Kunden des KAIO. Hier nicht enthalten und separat zu bewilligen sind damit die skosten des KAIO ( Overhead ), z.b. Ausgaben für Abschreibungen, Gebäudekosten, Beträge an interkantonale und Bundesorganisationen, Büromaterial oder die Weiterbildung der KAIO-Mitarbeitenden. Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 11 von 12

12 Hier auch nicht enthalten, da nicht bewilligungspflichtig (vgl. Art. 140 Abs. 1 Bst. d der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen, FLV, BSG 621.1) sind zudem die vom KAIO bezahlten Postgebühren und Telefongebühren der Kantonsverwaltung. 4 Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik und anderen wichtigen Planungen Das laufende Projekt Unabhängige Prüfung der Informatik im Kanton Bern (UPI) hat die Organisation und Strategie der ICT in der zum Gegenstand. Die Resultate sollen Anfang 2014 vorliegen. Die Umsetzung der Erkenntnisse des Projekts in politische Entscheide und in Umsetzungsprojekte wird voraussichtlich mindestens das Jahr 2014 in Anspruch nehmen. Wie eingangs dargestellt, kann das KAIO im Rahmen der hier bewilligten Ausgaben aber nötigenfalls bereits kurzfristig Aufträge zur Umsetzung der Ergebnisse der UPI erfüllen. 5 Auswirkungen auf einzelne Politikbereiche Die Vorlage hat keine besonderen Auswirkungen auf Finanzen, Organisation, Personal, den Raum, die Gemeinden, die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft. 6 Antrag Die Finanzdirektion beantragt dem Regierungsrat, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen. Beilage: Beschlussesentwurf Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 12 von 12

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