Besoldungstabellen Rheinland-Pfalz

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1 Besoldungstabellen Rheinland-Pfalz für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Juni 2015

2 Für Beamtinnen und Beamte von Rheinland-Pfalz Besoldungsanpassung in Rheinland-Pfalz an 1. Juni 2015 Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab die eigenständige Regelungskompetenzen für Besoldung und Versorgung über tragen. Der Landtag hat ein Gesetz zum Finanziellen Dienstrecht beschlossen, das sich inhaltlich am Bundesbesoldungsrecht orientiert (u.a. Umstellung von Besoldungsdienstalter auf Erfahrungsstufen). Das Gesetz soll zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung beitragen. Demnach sollen die Beamtenbezüge in den Jahren 2012 bis 2016 jeweils um 1 Prozent steigen (gestaffelt nach BesGr zum bzw ). Das Gesetz sieht vor, den Familien zuschlag 1 (Verheiratetenanteil) zu halbieren und den kindbezogenen Anteil anzuheben. Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2015/2016 auf die Landesbeamten In Rheinland-Pfalz soll das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten des Landes übertragen werden. Der Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015 und 2016 (LBVAnpG 2015/2016) vom sieht folgende Erhöhung der Bezüge vor: : Linearanpassung von 2,1 % ab : Linearanpassung von 2,3 % ab , mindestens um einen Prozentsatz, der einem Erhöhungsbetrag von 75 Euro entspricht. Die geltenden Besoldungstabellen finden Sie in dieser Besoldungsfaltkarte. Weitere Informationen zur Besoldung finden Sie unter INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte

3 Riester-Rente + Sondertarif = Das RentenPlus Besoldungstabelle A ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-J-R 5-J-R A , , , , , , , , , ,78 A , , , , , , , , , ,77 A , , , , , , , , , ,57 A , , , , , , , , , ,08 A , , , , , , , , , ,65 A , , , , , , , , , ,84 A , , , , , , , , , ,50 A , , , , , , , , , ,89 A , , , , , , , , , ,95 A , , , , , , , , , ,00 A , , , , , , , , , ,43 A , , , , , , , , , ,24 A , , , , , , ,13 A , , , , , , ,91 Familienzuschlag ab (Monatsbeträge in Euro) Zuschlag nach 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 62,50 Zuschlag nach 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a) für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind je b) für jedes weitere zu berücksichtigende Kind je 175,36*) 344,18*) *) Ein Betrag von 5,46 Euro ist für jedes Kind, für das der oder dem Berechtigten in dem jeweiligen Monat ein Zuschlag nach 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zusteht und gewährt wird, von einer Kürzung nach 9 Abs. 1 auszunehmen. Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 Der Zuschlag nach 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erhöht sich a) für das erste zu berücksichtigende Kind um je 5,32 Euro b) für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 26,63 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,30 Euro, in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,98 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 41 Abs. 5 : in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 104,75 Euro : in den Besoldungsgruppen A 9 bis A ,20 Euro Besoldungstabelle B ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe B B ,13 B ,85 B ,70 B ,38 B ,45 B ,97 B ,58 B ,16 B ,11 B ,41

4 Besoldungstabelle C ab (Monatsbeträge in Euro) C , , , , , , , ,39 C , , , , , , , ,21 C , , , , , , , ,13 C , , , , , , , ,64 Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe C , , , , , ,43 C , , , , , , ,82 C , , , , , , ,04 C , , , , , , , Besoldungstabelle W ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe W W ,39 W ,40 W ,19 Besoldungstabelle R ab (Monatsbeträge in Euro) R , , , , , , , , , , , ,80 R , , , , , , , , , ,38 R ,85 R ,71 R ,38 R ,45 R ,58 R ,16 R ,11 Anwärtergrundbetrag ab (Monatsbeträge in Euro) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A 3 bis A 4 912,02 A ,09 A 5 bis A ,25 A ,96 A 9 bis A ,05 A 13 + Allgemeine Zulage (Nummer 12 Abs. 1 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B) oder R ,96

5 Für Beamtinnen und Beamte von Rheinland-Pfalz Wesentliche Stellenzulagen ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe A und B Euro Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa 18,91 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 73,97 Buchstabe b und c 82,21 Nummer 27 Abs. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 55,08 Buchstabe b und c 82,21

6 Das RentenPlus im Internet: Impressum Herausgeber: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, Neidenstein Internet: Verantwortlich für den Inhalt und Redaktion: Uwe Tillmann Gestaltung: Monika Rohmann, Dormagen Druck: Pomp, Bottrop Verlag, Vertrieb und Anzeigenmarketing: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, Neidenstein, Telefon , Telefax Stand: August 2015

7 Das RentenPlus Unsere Riester-Rente mit dem zusätzlichen Plus für Gewerkschaftsmitglieder Als Berufseinsteigerin bekomme ich einen einmaligen Bonus und staatliche Zulagen. Die Riester-Rente ist eine vom Staat unterstützte private Altersvorsorge. Sie wird durch Steuervergünstigungen und staatliche Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von 300 Euro pro Jahr (185 Euro für Kinder, die vor dem geboren wurden). Jugendliche bis 25 Jahre erhalten als Berufsstarterbonus beim Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine Zulage von 200 Euro (bei Vorliegen der Voraussetzung für staatliche Förderung). Das RentenPlus Das RentenPlus ist eine Riester-Rente plus besonders günstige Sonderkonditionen für Gewerkschaftsmitglieder und deren Angehörige plus hohe Rente durch besonders niedrige Verwaltungs- und Abschlusskosten plus fl exible Vertragsbedingungen und Beiträge plus qualifi zierte Beratung durch namhafte und geprüfte Partner des DGB. Das RentenPlus bietet zwei Vorsorgevarianten: Rentenversicherung Mit der Rentenversicherung setzen Sie auf die solideste Form der Finan zie rung Ihrer privaten Altersvorsorge. Das Kapital wird in eine sicherheitsorientierte Anlage mit einer Garantie ver zinsung investiert. Hinzu kommt eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Fondssparplan Mit dem Fondssparplan setzen Sie auf eine chancenorientierte Lösung: Durch die Kombination von Aktienund Rentenanlagen können Sie die Ertragschancen der Kapitalmärkte nutzen. Gleichwohl sind Ihre Einzahlungen und Zulagen zum Rentenbeginn gesichert. Während der Ansparphase unterliegt die Anlage marktbedingten Kursschwan Ä Jetzt persönliches Angebot anfordern!

8 Das RentenPlus Persönliches Angebot anfordern Bitte per Post oder Fax an: (kostenfrei) Rentenversicherung Ich wünsche Beratung durch: Debeka (Konsortialführer) DEVK NÜRNBERGER DBV* HUK-COBURG PB Versicherungen Fondssparplan Beratung durch die BBBank Name, Vorname Anschrift Dienststelle/Arbeitgeber Gewerkschaft Zwecks Vereinbarung eines Termins erreichen Sie mich am besten: telefonisch unter oder per unter Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) meine oben ange führten Daten speichert und diese meinem Beratungswunsch entsprechend an das/die Unternehmen übermittelt, von denen ich ein persönliches Angebot für eine Rentenversicherung und/oder einen Fondssparplan wünsche. Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass sich ein Mitarbeiter der von mir ausgewählten Unternehmen zum Zweck der Vereinbarung eines Beratungstermins mit mir in Verbindung setzt. Durch die Angabe meiner Telefonnummer/ meiner -Adresse, erteile ich meine Zustimmung zur Kontaktaufnahme auf diesem Weg. Ich kann die erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an den DGB, Abteilung OEB, Henriette-Herz-Platz 2, Berlin. Datum, Unterschrift *) DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Porto, das sich lohnt! Antwort Deutscher Gewerkschaftsbund Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik Henriette-Herz-Platz Berlin

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