Besoldungstabellen Brandenburg

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1 Besoldungstabellen Brandenburg für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2017 mit Erschwerniszulagen und Mehrarbeitsvergütung

2 Für Beamtinnen und Beamte des Landes Brandenburg Besoldungsfahrplan 2020 für Brandenburg vereinbart Das Land Brandenburg hat zusammen mit den DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes einen Fahrplan für die Besoldungserhöhungen bis 2020 aufgestellt. Vorausgegangen waren zahlreiche Gespräche der Gewerkschaften mit der Landesregierung und dem Brandenburger Landtag. Die im Sommer 2017 gesetzlich beschlossenen Maßnahmen sollen das Besoldungs- und Versorgungsniveau in Brandenburg in den nächsten Jahren nachhaltig verbessern. Kernpunkt der Regelung ist eine gesetzliche Klarstellung bis 2020, dass das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird. Zur dauerhaften Verbesserung der Alimentation werden darüber hinaus die Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils um zusätzlich 0,5 Prozentpunkte über dem Tarifergebnis angehoben. Für 2017 bedeutet dies, dass die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab 1. Januar um 2,45 Prozent erhöht werden. Zum 1. Januar 2018 steigen sie um weitere 2,85 Prozent. Die Anwärterbezüge werden 2017 und 2018 jeweils um 35 angehoben. Als zusätzlichen Anreiz wird den Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2017 bis 2020 einmal jährlich im November ein so genannter Attraktivitäts-Zuschlag ausgezahlt. Er beträgt , , und Anwärterinnen und Anwärter erhalten ebenfalls einen jährlichen Sonderzuschlag, gestaffelt für die Jahre 2017 bis 2020 in Höhe von 200, 150, 125 und 100. Dieses umfangreiche Maßnahmenpaket ist ein notwendiger Schritt des Landes, um im Besoldungsföderalismus zu bestehen, denn schließlich konkurriert Brandenburg bundesweit mit anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebern. Die Besoldungserhöhungen sind ein wichtiges Signal an die Beamtinnen und Beamten in Brandenburg und an Nachwuchsfachkräfte. Der DGB Stark für Beamtinnen und Beamte!

3 Riester-Rente + Sondertarif = Das RentenPlus Besoldungstabelle A ab (Monatsbeträge in ) Besoldungstabelle B ab (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe B B ,81 B ,49 B ,08 B ,33 B ,28 B ,35 B ,15 B ,41 B ,11 B ,89 B ,78 Besoldungstabelle C ab (Monatsbeträge in ) C , , , , , , , ,10 C , , , , , , , ,05 C , , , , , , , ,71 C , , , , , , , ,02 Besoldungs- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus gruppe A , , , , , , , , , ,03 A , , , , , , , , , ,85 A , , , , , , , , , ,84 A , , , , , , , , , ,92 A , , , , , , , , , ,36 A , , , , , , , , , ,43 A , , , , , , , , , ,82 A , , , , , , , , , ,12 A , , , , , , , , ,37 A , , , , , , , , ,91 A , , , , , , , , ,08 A , , , , , , ,81 A , , , , , , ,37 Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe C , , , , , ,91 C , , , , , , ,62 C , , , , , , ,93 C , , , , , , ,

4 Besoldungstabelle W ab (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe W W ,15 W ,75 W ,76 Nach 30 Abs. 2 S. 1 BbgBesG werden in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 zum Grundgehalt feste Leistungsbezüge in Höhe von 719,66 gewährt. Leistungsbezüge nach 30 Abs. 1 S. 1, Nr. 3 BbgBesG, die für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung gewährt werden, bleiben bis zu einer Höhe von 300 unberücksichtigt. Besoldungstabelle R ab (Monatsbeträge in ) R , , , , , , , , , , ,32 R , , , , , , , , ,87 R ,49 R ,08 R ,33 R ,41 R ,11 R ,89 Anwärtergrundbetrag ab (Monatsbeträge in ) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A ,05 A ,11 A 5 bis A ,53 A ,06 A 9 bis A ,07 A 13 + Zulage (Nummer 13 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B) oder R ,04 Familienzuschlag ab (Monatsbeträge in ) Der Familienzuschlag beträgt für das erste zu berücksichtigende Kind für das zweite zu berücksichtigende Kind für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind 149,23 149,23 341,29

5 Das RentenPlus Persönliches Angebot anfordern Bitte per Post oder Fax an: (kostenfrei) Rentenversicherung Ich wünsche Beratung durch: Debeka (Konsortialführer) DEVK NÜRNBERGER DBV* HUK-COBURG PB Versicherungen Fondssparplan Beratung durch die BBBank Name, Vorname Anschrift Dienststelle/Arbeitgeber Gewerkschaft Zwecks Vereinbarung eines Termins erreichen Sie mich am besten: telefonisch unter oder per unter Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) meine oben ange führten Daten speichert und diese meinem Beratungswunsch entsprechend an das/die Unternehmen übermittelt, von denen ich ein persönliches Angebot für eine Rentenversicherung und/oder einen Fondssparplan wünsche. Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass sich ein Mitarbeiter der von mir ausgewählten Unternehmen zum Zweck der Vereinbarung eines Beratungstermins mit mir in Verbindung setzt. Durch die Angabe meiner Telefonnummer/ meiner -Adresse, erteile ich meine Zustimmung zur Kontaktaufnahme auf diesem Weg. Ich kann die erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an den DGB, Abteilung OEB, Henriette-Herz-Platz 2, Berlin. Datum, Unterschrift *) DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Porto, das sich lohnt! Antwort Deutscher Gewerkschaftsbund Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik Henriette-Herz-Platz Berlin

6 Das RentenPlus Unsere Riester-Rente mit dem zusätzlichen Plus für Gewerkschaftsmitglieder Als Berufseinsteigerin bekomme ich einen einmaligen Bonus und staatliche Zulagen. Die Riester-Rente ist eine vom Staat unterstützte private Altersvorsorge. Sie wird durch Steuervergünstigungen und staatliche Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt 154 im Jahr. Zusätzlich gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von 300 pro Jahr (185 für Kinder, die vor dem geboren wurden). Jugendliche bis 25 Jahre erhalten als Berufsstarterbonus beim Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine Zulage von 200 (bei Vorliegen der Voraussetzung für staatliche Förderung). Das RentenPlus Das RentenPlus ist eine Riester-Rente plus besonders günstige Sonderkonditionen für Gewerkschaftsmitglieder und deren Angehörige plus hohe Rente durch besonders niedrige Verwaltungs- und Abschlusskosten plus fl exible Vertragsbedingungen und Beiträge plus qualifi zierte Beratung durch namhafte und geprüfte Partner des DGB. Das RentenPlus bietet zwei Vorsorgevarianten: Rentenversicherung Mit der Rentenversicherung setzen Sie auf die solideste Form der Finan zie rung Ihrer privaten Altersvorsorge. Das Kapital wird in eine sicherheitsorientierte Anlage mit einer Garantie ver zinsung investiert. Hinzu kommt eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Fondssparplan Mit dem Fondssparplan setzen Sie auf eine chancenorientierte Lösung: Durch die Kombination von Aktienund Rentenanlagen können Sie die Ertragschancen der Kapitalmärkte nutzen. Gleichwohl sind Ihre Einzahlungen und Zulagen zum Rentenbeginn gesichert. Während der Ansparphase unterliegt die Anlage marktbedingten Kursschwan Ä Jetzt persönliches Angebot anfordern!

7 Für Beamtinnen und Beamte des Landes Brandenburg Allg. Stellenzulage (Nr. 13 Abs. 1 Vorbem. zu BBesO A und B) Besoldungsordnung A Mittlerer Dienst A 5 bis A 8 19,94 A 9 und A 10 77,94 Gehobener Dienst A 9 bis A 13 86,63 Höherer Dienst A 13 86,63 Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten je Stunde ( 5 EZulVO) Zulagen je Stunde an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie am und nach 12 Uhr (sofern dies kein Sonntag ist) 3,41 an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr im Polizeivollzugsdienst, Einsatzdienst der Feuerwehr und in Justizvollzugsanstalten 0,77 sonst 0,73 im Übrigen in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr 1,47 Zulagen für Wechselschichtdienst und Schichtdienst ( 19 EZulVO) Zulagen Wechselschichtzulage gem. Abs ,00* Schichtzulage gem. Abs. 2 Nr. 1 75,00* Schichtzulage gem. Abs. 2 Nr. 2 55,00* Schichtzulage gem. Abs. 2 Nr. 3 45,00* *) Bei Bezug einer Sicherheitszulage, Polizeizulage, Feuerwehrzulage oder Vollzugsdienstzulage für denselben Zeitraum wird der angegebene Betrag nur zur Hälfte gewährt ( 19 Abs. 4 EZulVO). Mehrarbeit im Schuldienst ( 4 Abs. 3 MVergV) ab Vergütung bei Mehrarbeit abweichend je Unterrichtsstunde für Inhaber von Lehrämtern des gehobenen Dienstes, soweit sie nicht unter Nummer 2 und 3 fallen 18,30 des gehobenen Dienstes, deren Eingangsämter mindestens der BesGr. A 12 zugeordnet sind, des höheren Dienstes an Grund- und Hauptschulen 22,65 des gehobenen Dienstes, deren Eingangsämter der BesGr. A 13 zugeordnet sind, des höheren Dienstes an Sonder- und Realschulen 26,89 des höheren Dienstes an Gymnasien und berufsbildenden Schulen 31,42 des höheren Dienstes an Fachhochschulen 31,42

8 Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte je Stunde ( 4 Abs. 1 MVergV) ab Besoldungsgruppe A 2 bis A 4 12,11 A 5 bis A 8 14,34 A 9 bis A 12 19,64 A 13 bis A 16 27,08 Ausgewählte Zulagen Zulagen für Beamtinnen und Beamte pro Monat Polizei- und Feuerwehrzulage (Nr. 8.1/9.1) nach einer Dienstzeit von einem Jahr nach einer Dienstzeit von zwei Jahren 63,69 127,38 Vollzugsdienstzulage (Nr. 10.1) 95,53 Meisterzulage (Nr. 11) 38,35 Außendienstzulage (Nr. 12.1) im mittleren Dienst im gehobenen Dienst Kontakt DGB Bezirk Berlin-Brandenburg Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik Kapweg 4, Berlin Telefon Telefax Beamte.Berlin-Brandenburg@dgb.de 17,05 38,35 Zulage für besondere polizeiliche Einsätze ( 21 EZulVO) für MEK, SEK, Observation beim Verfassungsschutz, Personenschutz, verdeckte Ermittler mit Legende (Abs. 1) 225,00 bei Verwendung in Mobiler Fahndungseinheit, als Tatbeobachter in einer 100,00 Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (Abs. 2) Impressum Herausgeber: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Schulstr. 30 c, Dannstadt-Schauernheim; Verantwortlich für den Inhalt und redaktionelle Bearbeitung: Uwe Tillmann, Telefon , Telefax , infoservice@ beamten-informationen.de, Gestaltung: Monika Rohmann, Dormagen; Druck: Druckstudio GmbH, Düsseldorf Stand: September 2017

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