Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

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1 Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Anlage 15 Besoldungsordnung A (gültig seit ) 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus 4 - Jahres - Rhythmus Besold. Erfahrungsstufe Gruppe A , , , , , , ,27 A , , , , , , ,92 A , , , , , , ,54 A , , , , , , , ,18 A , , , , , , , , ,10 A , , , , , , , , , ,68 A , , , , , , , , , ,73 A , , , , , , , , , ,33 A , , , , , , , , , ,83 A , , , , , , , , , ,81 A , , , , , , , , ,34 A , , , , , , , ,87 A , , , , , , , ,39 A , , , , , , ,91 A , , , , , , ,29

2 Besoldungsordnung B (gültig seit ) noch Anlage 15 BesGr. B ,91 B ,50 B ,94 B ,44 B ,01 B ,68 B ,88 B ,87 B ,73 B ,89 B ,97 Besoldungsordnung R (gültig seit ) 2 - Jahres - Rhythmus Erfahrungsstufe BesGr R , , , , , , , , , , ,28 R , , , , , , , , , ,04 R ,94 R ,44 R ,01 R ,68 R ,88 R ,87 Besoldungsordnung W (gültig seit ) BesGr. W ,62 W ,35

3 W ,25

4 Grundgehaltssätze - auslaufend - (Monatsbeträge in Euro) Anlage 15a Besoldungsordnung C (gültig seit ) 2 - Jahres - Rhythmus BesGr./Stufe C , , , , , , , , , , , , , ,87 C , , , , , , , , , , , , , , ,14 C , , , , , , , , , , , , , , ,77 C , , , , , , , , , , , , , , ,54 Besoldungsordnung H (gültig seit ) BesGr./Stufe H , , , , , , , , , , , , , ,87 H , , , , , , , , , , , , , ,39 H , , , , , , , , , , , , , , ,91 H , , , , , , , , , , , , , , ,29 H , , , , , , , , , , , , , , ,30

5 Anlage 16 Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 übrige Besoldungsgruppen Stufe 1 Stufe 2 ( 40 Abs. 1 ÜBesG NRW) ( 40 Abs. 2 ÜBesG NRW) 122,34 232,17 128,46 238,29 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 109,83 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 342,23 Euro. Erhöhungsbetrag für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5: Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um 6,24 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um 31,18 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um 24,94 Euro, in der Besoldungsgruppe A 5 um 18,71 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

6 Anlage 17 Anwärtergrundbetrag (Monatsbeträge in Euro) Eingangsamt, in das die Anwärterin/der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A 3 bis A 4 A 5 bis A 8 A 9 bis A 11 A 12 A 13 A 13 mit Zulage nach Vorbemerkung Nr. 27 BesO A und B (ÜBesG NRW) Grundbetrag 968, , , , , ,85

7 Anlage 18 Nach früherem Bundesrecht (jetzt ÜBesG NRW) geregelte Zulagen und Vergütungen, die im Land gewährt werden und an linearen Erhöhungen teilnehmen 1. Amtszulagen, soweit sie im Landesbereich gewährt werden (Monatsbeträge in Euro) nach Vorbemerkung Nr. 21 BesO A und B (ÜBesG NRW) nach Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 2 nach Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 2 nach Fußnote 1 und 5 zur Besoldungsgruppe A 3 nach Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 3 nach Fußnote 1 und 4 zur Besoldungsgruppe A 4 nach Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 4 nach Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 5 nach Fußnote 4 und 6 zur Besoldungsgruppe A 5 nach Fußnote 6 zur Besoldungsgruppe A 6 nach Fußnote 3 und 6 zur Besoldungsgruppe A 9 nach Fußnote 7 und 8 zur Besoldungsgruppe A 12 nach Fußnote 7 zur Besoldungsgruppe A 13 nach Fußnote 11,12 und 13 zur Besoldungsgruppe A 13 nach Fußnote 5 zur Besoldungsgruppe A 14 nach Fußnote 7 zur Besoldungsgruppe A 15 nach Fußnote 1 und 2 zur Besoldungsgruppe R 1 nach Fußnote 3 bis 7 und 10 zur Besoldungsgruppe R 2 nach Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe R 3 216,48 37,31 68,84 68,84 37,31 68,84 37,31 37,31 68,84 37,31 277,80 161,36 282,32 214,00 214,00 214,00 2. Stellenzulagen (Monatsbeträge in Euro) nach Vorbemerkung Nr. 27 Abs. 1 BesO A und B (ÜBesG NRW) Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Doppelbuchstabe bb Buchstabe b Buchstabe c nach Vorbemerkung Nr. 2 b der übergeleiteten früheren Bundesbesoldungsordnung C 19,98 78,17 86,88 86,88 86,88 3. Vergütungen nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung (Beträge je Stunde in Euro) nach 4 Abs. 1 der Mehrarbeitsvergütungsverordnung in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 4 in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 nach 4 Abs. 3 Nr. 1 der Mehrarbeitsvergütungsverordnung nach 4 Abs. 3 Nr. 2 der Mehrarbeitsvergütungsverordnung nach 4 Abs. 3 Nr. 3 der Mehrarbeitsvergütungsverordnung nach 4 Abs. 3 Nr. 4 der Mehrarbeitsvergütungsverordnung nach 4 Abs. 3 Nr. 5 der Mehrarbeitsvergütungsverordnung 12,15 14,36 19,70 27,17 18,32 22,72 26,96 31,52 31,52 4. Beträge nach der Erschwerniszulagenverordnung (Beträge je Stunde in Euro) nach 4 Abs. 1 Nr. 1 der Erschwerniszulagenverordnung nach 17 der Erschwerniszulagenverordnung 3,22 1,54

8 Anlage 18a Anrechnungsbetrag und Beträge der Zulagen nach Anlage 2 zum Landesbesoldungsgesetz, die an Besoldungserhöhungen teilnehmen (Monatsbeträge in Euro) Anrechnungsbetrag nach 4 Satz 2 in den Besoldungsgruppen bis A 8 in den Besoldungsgruppen ab A 9 56,82 60,32 Zulagen nach Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 7 19,98 nach Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 12 90,90 nach Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 13 56,56 nach Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 13 21,22 nach Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 13 90,90 nach Fußnote 5 zur Besoldungsgruppe A 13 90,90 nach Fußnote 6 zur Besoldungsgruppe A 13 (Amtszulage) nach Fußnote 7 zur Besoldungsgruppe A 13 (Amtszulage) 271,69 nach Fußnote 8 zur Besoldungsgruppe A 13 (Amtszulage) 225,40 nach Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 14 56,02 nach Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 14 (Amtszulage) nach Fußnote 4 zur Besoldungsgruppe A 14 (Amtszulage) nach Fußnote 7 zur Besoldungsgruppe A 14 90,90 nach Fußnote 8 zur Besoldungsgruppe A 14 (Amtszulage) 461,72 nach Fußnote 11 zur Besoldungsgruppe A 14 (Amtszulage) 299,06 nach Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 15 (Amtszulage) nach Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 15 (Amtszulage) nach Fußnote 9 zur Besoldungsgruppe A 15 (Amtszulage) nach Fußnote 10 zur Besoldungsgruppe A 15 (Amtszulage) nach Fußnote 11 zur Besoldungsgruppe A 15 (Amtszulage) 189,95 nach Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 16 (Amtszulage) 210,90 Künftig wegfallende Ämter nach Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 14 (Amtszulage) nach Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 15 (Amtszulage)

9 Anlage 18b Nach früherem Bundesrecht (jetzt ÜBesG NRW) geregelte Zulagen und Vergütungen, die in NRW gewährt werden und nicht an linearen Erhöhungen teilnehmen (Auszug aus Anlage IX zum ÜBesG NRW) Übergeleitete Bundesbesoldungsordnungen A und B Euro Vorbemerkungen Nummer 2 Abs. 2 Nummer 6 Abs. 1 Buchstabe b Buchstabe c Nummer 6a Nummer 8 Die Zulage beträgt in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 A 10 und höher Nummer 9 oder Nummer 10 Abs. 1 Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr von zwei Jahren Nummer 12 Nummer 25 Nummer 26 Abs. 1 Die Zulage beträgt im mittleren Dienst im gehobenen Dienst 127,82 368,13 294,50 102,26 153,39 191,73 63,69 127,38 95,53 38,35 17,05 38,35

10 Anlage 19 Auslandszuschlag ( 55 Abs. 2 ÜBesG NRW) (Monatsbeträge in Euro) Stufe Besoldungsgruppe A 2 bis A , , , , , , , , , , , ,03 A , , , , , , , , , , , ,56 A , , , , , , , , , , , ,34 A , , , , , , , , , , , ,22 A , , , , , , , , , , , ,01 A 13 und C , , , , , , , , , , , ,53 A , , , , , , , , , , , ,64 A 15, C 2 und R , , , , , , , , , , , ,48 A 16 bis B 2, C 3 und R , , , , , , , , , , , ,44 B 3, B 4, C 4, R 3 und R , , , , , , , , , , , ,27 B 5 bis B 7, R 5 bis R , , , , , , , , , , , ,64 B 8, R 8 und höher 2797, , , , , , , , , , , ,62

11 Anlage 20 Auslandszuschlag ( 55 Abs. 3 ÜBesG NRW) (Monatsbeträge in Euro ) Besoldungsgruppe A 2 bis A 8 884, , , , , , , , , , , ,37 A , , , , , , , , , , , ,38 A , , , , , , , , , , , ,30 A , , , , , , , , , , , ,26 A , , , , , , , , , , , ,95 A 13 und C , , , , , , , , , , , ,82 A , , , , , , , , , , , ,33 A 15, C 2 und R , , , , , , , , , , , ,30 A 16 bis B 2, C 3 und R , , , , , , , , , , , ,74 B 3, B 4, C 4, R 3 und R , , , , , , , , , , , ,35 B 5 bis B 7, R 5 bis R , , , , , , , , , , , ,45 B 8, R 8 und höher 2377, , , , , , , , , , , ,36 Stufe

12 Anlage 21 Auslandszuschlag ( 55 Abs. 4 Satz 1 ÜBesG NRW) (Monatsbeträge in Euro ) Stufe Besoldungsgruppe A 2 bis A 8 728,50 858,61 992, , , , , , , , , ,38 A 9 855,48 996, , , , , , , , , , ,08 A , , , , , , , , , , , ,93 A , , , , , , , , , , , ,55 A , , , , , , , , , , , ,06 A 13 und C , , , , , , , , , , , ,49 A , , , , , , , , , , , ,67 A 15, C 2 und R , , , , , , , , , , , ,23 A 16 bis B 2, C 3 und R , , , , , , , , , , , ,86 B 3, B 4, C 4, R 3 und R , , , , , , , , , , , ,65 B 5 bis B 7, R 5 bis R , , , , , , , , , , , ,90 B 8 und höher, R 8 und höher 1957, , , , , , , , , , , ,12

13 Anlage 22 Auslandszuschlag ( 55 Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz ÜBesG NRW) Unterkunft und Verpflegung (Monatsbeträge in Euro ) Stufe Besoldungsgruppe A 2 bis A 8 509,77 601,52 693,95 786,96 879,97 972, , , , , , ,04 A 9 598,38 697,70 797,02 896,32 996, , , , , , , ,46 A ,96 780,66 883,78 986, , , , , , , , ,77 A ,40 844,80 951, , , , , , , , , ,53 A ,02 933, , , , , , , , , , ,77 A 13 und C 1 900, , , , , , , , , , , ,13 A , , , , , , , , , , , ,36 A 15, C 2 und R , , , , , , , , , , , ,36 A 16 bis B 2, C 3 und R , , , , , , , , , , , ,90 B 3, B 4, C 4, R 3 und R , , , , , , , , , , , ,19 B 5 bis B 7, R 5 bis R , , , , , , , , , , , ,84 B 8, R 8 und höher 1370, , , , , , , , , , , ,29

14 Anlage 23 Auslandszuschlag ( 55 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz ÜBesG NRW) Unterkunft und Verpflegung Stufe Besoldungsgruppe A 2 bis A 8 619,14 729,75 843,53 954, , , , , , , , ,50 A 9 727,22 847,92 968, , , , , , , , , ,77 A ,92 947, , , , , , , , , , ,85 A , , , , , , , , , , , ,86 A , , , , , , , , , , , ,42 A 13 und C , , , , , , , , , , , ,82 A , , , , , , , , , , , ,95 A 15, C 2 und R , , , , , , , , , , , ,50 A 16 bis B 2, C 3 und R , , , , , , , , , , , ,18 B 3, B 4, C 4, (Monatsbeträge in Euro) R 3 und R , , , , , , , , , , , ,30 B 5 bis B 7, R 5 bis R , , , , , , , , , , , ,68 B 8 und höher, R 8 und höher 1665, , , , , , , , , , , ,02

15 Anlage 24 Auslandszuschlag ( 55 Abs. 5 ÜBesG NRW - Anlage VI f) (Monatsbeträge in Euro ) Stufe Besoldungsgruppe A 2 bis A , , , , , , , , , , , ,67 A , , , , , , , , , , , ,41 A , , , , , , , , , , , ,15 A , , , , , , , , , , , ,94 A , , , , , , , , , , , ,27 A 13 und C , , , , , , , , , , , ,34 A , , , , , , , , , , , ,43 A 15, C 2 und R , , , , , , , , , , , ,31 A 16 bis B 2, C 3 und R , , , , , , , , , , , ,87 B 3, B 4, C 4, R 3 und R , , , , , , , , , , , ,94 B 5 bis B 7, R 5 bis R , , , , , , , , , , , ,08 B 8, R 8 und höher 3162, , , , , , , , , ,26

16 Anlage 25 Auslandszuschlag ( 55 Abs. 5 ÜBesG NRW - Anlage VI g) (Monatsbeträge in Euro) Stufe Besoldungsgruppe A 2 bis A 8 989, , , , , , , , , , , ,14 A , , , , , , , , , , , ,21 A , , , , , , , , , , , ,42 A , , , , , , , , , , , ,98 A , , , , , , , , , , , ,37 A 13 und C , , , , , , , , , , , ,00 A , , , , , , , , , , , ,32 A 15, C 2 und R , , , , , , , , , , , ,39 A 16 bis B 2, C 3 und R , , , , , , , , , , , ,87 B 3,B 4,C 4, R 3 und R , , , , , , , , , , , ,70 B 5 bis B 7, R 5 bis R , , , , , , , , , , , ,48 B 8 und höher, R 8 und höher 2727, , , , , , , , , ,72

17 Anlage 26 Auslandszuschlag ( 55 Abs. 5 ÜBesG NRW - Anlage VI h) (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe Stufe A 2 bis A 8 827,82 965, , , , , , , , , , ,03 A 9 968, , , , , , , , , , , ,40 A , , , , , , , , , , , ,36 A , , , , , , , , , , , ,45 A , , , , , , , , , , , ,48 A 13 und C , , , , , , , , , , , ,99 A , , , , , , , , , , , ,26 A 15, C 2 und R , , , , , , , , , , , ,63 A 16 bis B 2, C 3 und R , , , , , , , , , , , ,97 B 3, B 4, C 4, R 3 und R , , , , , , , , , , , ,88 B 5 bis B 7, R 5 bis R , , , , , , , , , , , ,70 B 8 und höher, R 8 und höher 2294, , , , , , , , , ,02

18 Anlage 27 Auslandskinderzuschlag ( 56 ÜBesG NRW) (Monatsbeträge in Euro je Kind) Besoldungsgruppe Stufe des Auslandszuschlages (nach 56 Abs. 1 Nr. 1) nach Abs. 1 Nr. 2 A 2 bis A 16 B 1 bis B ,22 172,24 194,84 215,59 238,85 260,86 282,22 304,21 326,22 348,85 370,85 390,94 150,22

19 Anlage 28 Personenkreis Mindestversorgungsbezüge, Mindesthöchstgrenzen (Monatsbeträge in Euro) 40 Abs. 1 ÜBesG NRW; Art. 1 2 Abs. 2, 3 HStruktG 40 Abs. 4 ÜBesG NRW Stufe des Familienzuschlags -- 4) 1 ½ Grundgehalt (Endstufe A 4) 2308, , ,54 Familienzuschlag 122,34 61,17 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 2308, , ,71 Mindestruhegehalt ( 14 Abs. 4 Satz 2 LBeamtVG NRW; 65 % von RD) 1500, , ,31 Erhöhung ( 14 Abs. 4 Satz 3 LBeamtVG NRW) 30,68 30,68 30,68 Mindestversorgung des Ruhestandsbeamten ( , , ,99 Abs. 4 Satz 2, 3 LBeamtVG NRW) Mindestwitwengeld (60 % von MR) 948,04 Erhöhung ( 14 Abs. 4 Satz 3 LBeamtVG NRW) 30,68 Mindestversorgung der Witwe ( 20 Abs. 1 i. V. m. 978,72 14 Abs. 4 Satz 2, 3 LBeamtVG NRW) Mindesthalbwaisengeld ( 24 Abs. 1 i. V. m ,61 Abs. 4 Satz 2 LBeamtVG NRW;12 % von MR) 1) Mindestvollwaisengeld ( 24 Abs. 1 i. V. m ,11 316,01 Abs. 4 Satz 2 LBeamtVG NRW; 20 % von MR) 1) Mindestunfallruhegehalt ( 36 Abs. 3 Satz 3 Halbs , , ,28 LBeamtVG NRW; 75 % von RD) Erhöhung ( 14 Abs. 4 Satz 3 LBeamtVG NRW) 30,68 30,68 30,68 Mindestunfallversorgung des Ruhestandsbeamten 1762, , ,96 ( 36 Abs. 3 Satz 3 LBeamtVG NRW) Mindestunfallwitwengeld (60 % von MUR) 1) 1093,90 Erhöhung ( 14 Abs. 4 Satz 3 LBeamtVG NRW) 30,68 Mindestunfallversorgung der Witwe ( 39 Abs ,58 Nr. 1 i. V. m. 36 Abs. 3 Satz 3 LBeamtVG NRW) Mindestunfallwaisengeld ( 39 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. 519,42 546,95 36 Abs. 3 Satz 3 LBeamtVG NRW; 30 % von MUR) 1)2) Mindesthalbwaisengeld ( 39 Abs. 2 LBeamtVG NRW; 218,78 12 % von MUR) 1) Mindestvollwaisengeld ( 39 Abs. 2 LBeamtVG NRW; 346,28 364,63 20 % von MUR) 1) Unterhaltsbeitrag ( 40 LBeamtVG NRW; 40 % von MUR+E) 704,84 741,54 Mindesthöchstgrenzen ( 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 LBeamtVG NRW) Ruhestandsbeamter (150 % von RD) 3462, , ,57 Witwe (150 % von RD) 3646,32 Waise (40 % vom Betrag des Ruhestandsbeamten) 1385, ,53 Ruhestandsbeamter ( 53 Abs. 2 Nr. 3 LBeamtVG NRW) 2809, , ,40 Mindesthöchstgrenzen - BeamtVG F. bis ( 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 3) ) Ruhestandsbeamter (125 % von RD) 2885, , ,14 Witwe (125 % von RD) 3038,60 Waise (40 % vom Betrag des Ruhestandsbeamten) 1154, ,44

20 Erläuterung: MR = Mindestruhegehalt MUR = Mindestunfallruhegehalt RD = Ruhegehaltfähige Dienstbezüge E = Erhöhung ( 14 Abs. 4 Satz 3 LBeamtVG NRW) Anmerkungen: 1) Die 25, 42 LBeamtVG NRW sind zu beachten. Der Erhöhungsbetrag nach 14 Abs. 4 Satz 3 LBeamtVG NRW und die Unterschiedsbeträge nach 50 Abs. 1 LBeamtVG NRW (einschl. des Erhöhungsbetrags - Satz 2 unterhalb der Tabelle in der Anlage 16 des Erlasses des Finanzministeriums vom ) sowie der Ausgleichsbetrag nach 50 Abs. 3 LBeamtVG NRW bleiben bei der anteiligen Kürzung außer Betracht. 2) Waisengeld gem. 39 Abs. 1 Nr. 2 LBeamtVG NRW in Höhe von 30 v.h. des Unfallruhegehalts kommt bei Kriegsunfallversorgung nicht in Betracht. 3) vgl. 53 Abs. 9 LBeamtVG NRW 4) Ledige und Geschiedene, die die Voraussetzungen des 40 Abs. 1 Nr. 3 und 4 ÜBesG NRW und des Art. 1 2 Abs. 2 und 3 HStruktG erfüllen, erhalten den Familienzuschlag der Stufe 1. Zu den Mindestversorgungsbezügen treten ggf. noch Unterschiedsbeträge nach 50 Abs. 1 LBeamtVG NRW. Entsprechendes gilt für die Mindesthöchstgrenzen der Ruhestandsbeamten und Witwen. Zum Mindestvollwaisengeld tritt ggf. zusätzlich der Ausgleichsbetrag nach 50 Abs. 3 LBeamtVG NRW. Bei den Mindesthöchstgrenzen für Waisen ist ein zustehender Unterschiedsbetrag ( 50 Abs. 1 LBeamtVG NRW) in die Anteilsberechnung (40 %) einzubeziehen. Der Unterschiedsbetrag nach 50 Abs. 1 LBeamtVG NRW beträgt für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind jeweils 109,83, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 342,23 ; hinzu kommt für das erste zu berücksichtigende Kind ein Erhöhungsbetrag von 6,24 und für jedes weitere zu berücksichtigende Kind ein Erhöhungsbetrag von 24,94.

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