Häufig gestellte Fragen zu Beamtenversorgung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Häufig gestellte Fragen zu Beamtenversorgung"

Transkript

1 Häufig gestellte Fragen zu Beamtenversorgung Soweit nachfolgend die männliche Form verwendet wird, geschieht dies zur textlichen Vereinfachung und bezieht auch die weibliche Form mit ein. 1.) Wie entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt? Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte a) eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat o d e r b) infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist. Der Anspruch auf Ruhegehalt entsteht mit dem Beginn des Ruhestandes und wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet. 2.) Was versteht man unter ruhegehaltfähigen Dienstbezügen? Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind a) das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe, in der sich der Beamten zuletzt befunden hat; die Dienstbezüge aus einem Beförderungsamt sind nur versorgungswirksam, wenn der Beamte sie mindestens zwei Jahre erhalten hat b) ggf. der Familienzuschlag der Stufe 1, c) sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind (Zulagen). 3.) Was zählt zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit? Unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zählen als ruhegehaltfähige Dienstzeit, die Zeit als Beamter ( 6 HBeamtVG, 13 LBeamtVG), eines Wehr- oder Zivildienstes ( 8, 9 HBeamtVG, 14, 15 LBeamtVG), einer dem Beamtenverhältnis unmittelbar vorangegangenen Beschäftigung als Angestellter im öffentlichen Dienst ( 10 HBeamtVG, 16 LBeamtVG), eine für die Laufbahn vorgeschriebenen Ausbildung ( 12 HBeamtVG, 18 LBeamtVG), u.a. Zeiten als Rechtsanwalt ( 11 HBeamtVG, 17 LBeamtVG).

2 4.) Wie errechnet sich ein Ruhegehalt? Das Ruhegehalt errechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz. Der Höchstruhegehaltssatz beträgt nach 40 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit = 71,75 v.h. (40 Jahre x 1,79375 v.h. = 71,75 v.h.) Der jährliche Steigerungssatz beläuft sich auf 1,79375 v.h. Der sich aus den Amtsjahren als Beamter auf Zeit ergebende jährliche Steigerungssatz (Amtszeit-Skala für Zeitbeamte) beträgt 1,91333 v.h. 5.) Wie berechnet sich der Ruhegehaltssatz? Der Ruhegehaltssatz errechnet sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit multipliziert mit 1,79375 v.h. Ist der Höchstruhegehaltssatz (71,75 v.h.) nicht erreicht, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergleichsberechnung nach dem bis zum geltenden Recht durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Beamte am bereits Beamter war und aus diesem Beamtenverhältnis in den Ruhestand versetzt wird. Bei kommunalen Wahlbeamten ist eine besondere Ruhegehaltsskala ( 17 HBeamtVG, 83 LBeamtVG) zu beachten. 6.) Wie hoch ist das Ruhegehalt und was ist der Versorgungsabschlag? Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 v.h. ( 14 Abs. 4 S. 1 HBeamtVG) und höchstens 71,75 v.h. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand (z.b. wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, vor Vollendung des 62. Lj. (Hessen) bzw. 63. Lj. (Rheinland-Pfalz) und unter bestimmten Voraussetzungen auch wegen Schwerbehinderung) wird das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag gemindert. Vermindert wird das Ruhegehalt und nicht der Ruhegehaltssatz. Der Vomhundertsatz der Verminderung des Ruhegehaltes bleibt unverändert bestehen. Er ändert sich auch nicht mit dem Erreichen der Altersgrenze, sondern bleibt für die Dauer des Bezuges des Ruhegehaltes bestehen. Das verminderte Ruhegehalt ist auch Grundlage für eine spätere Hinterbliebenenversorgung. 7.) Welcher Personenkreis hat Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes von der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau und was muss veranlasst werden? Die Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden. Sie besitzt Dienstherrnfähigkeit. Die Versorgungskasse hat den Zweck, nach den Bestimmungen der Satzung den Aufwand auszugleichen, der ihren Mitgliedern durch die Versorgung ihrer Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen und durch die Unfallfürsorge für ihre Beamtinnen und Beamte entsteht.

3 Die Versorgungskasse stellt die Versorgungsleistungen fest und zahlt diese für die Mitglieder an die Versorgungsberechtigten aus. Die Mitgliedschaft in der Versorgungskasse bezieht sich auf alle Beamtinnen und Beamte (und sonstige Bedienstete, die Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen haben oder denen nach diesen Grundsätzen Versorgung gewährt werden kann) ohne Unterschied, ob die Beamtinnen oder Beamten auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe angestellt sind. Für Beamte auf Widerruf gibt es keine gesetzliche Möglichkeit, in den Ruhestand versetzt zu werden. Über den Eintritt bzw. die Versetzung in den Ruhestand entscheidet der Dienstherr. Er wird Ihnen den Zeitpunkt Ihrer Zurruhesetzung mitteilen und sich rechtzeitig mit der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau in Verbindung setzen. Die Versorgungskasse erstellt den Bescheid über das Ruhegehalt, aus dem die Bruttoversorgung zu ersehen ist. Der Bescheid wird Ihnen durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid von Ihrem Dienstherrn zugestellt. 8.) Wie werden die Versorgungsbezüge versteuert? Versorgungsbezüge gehören nach dem Steuerrecht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich der Steuerpflicht. Zu den Versorgungsbezügen zählen Ruhegehalt, Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträge. Von den Versorgungsbezügen bleibt ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag, der jedoch auf einen Höchstbetrag begrenzt wird (Versorgungsfreibetrag), sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei, 19 Abs. 2 S. 1 EStG. Durch das Alterseinkünftegesetz vom 05. Juli 2004 wurde bestimmt, dass der Versorgungsfreibetrag über einen Zeitraum von 35 Jahren abgeschmolzen wird. Die Höhe wird dabei abhängig vom jeweiligen Jahr des Beginns der Versorgung einmalig festgesetzt. Auch für Hinterbliebene ist dabei das Jahr des Beginns der Versorgungszahlung an den Versorgungsurheber maßgebend. Diese Festsetzung gilt anschließend für die gesamte Laufzeit der Versorgung. Ab dem Jahr 2040 wird es für neue Versorgungsempfänger den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nicht mehr geben. 9.) Was benötigt die Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau für die Auszahlung der Versorgungs- / Hinterbliebenenbezüge anstelle der Lohnsteuerkarte von mir? Die Papierlohnsteuerkarte gibt es nicht mehr. Diese wurde bereits ab dem Jahr 2011 abgeschafft und dafür wurde die sog. elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt (ELStAM =. Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale). Aufgrund von unerwartet technischer Probleme wurde jedoch der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte auf den 01. Januar 2013 verschoben. Anstelle der Lohnsteuerkarte wird einmalig Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) und Ihr Geburtsdatum benötigt. Diese Angaben kann die Versorgungskasse von Ihrem Dienstherrn erhalten.

4 Mit Hilfe dieser Daten kann die Versorgungskasse Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch von einer Datenbank der Finanzverwaltung abrufen. Die für die Einkommensteuererklärung benötigen Daten werden der Finanzverwaltung direkt durch Datenfernübertragung zur Verfügung gestellt (StÄndG 2003). Eine Mitteilung im DIN A4-Format (elektronische Lohnsteuerbescheinigung), die alle Daten enthält, die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, erhalten die Versorgungsempfänger voraussichtlich Mitte bis Ende Februar des Folgejahres. Die Bescheinigung selbst brauchen Sie ihrer Steuererklärung nicht beizufügen! 10.) Meine Adresse / Bankverbindung ändert sich. Reicht es aus, wenn ich diese Daten telefonisch übermittele? Nein. Eine telefonische Mitteilung wird - aus Sicherheitsgründen - von der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau nicht anerkannt. Da solche Daten direkt oder indirekt Einfluss auf die Versorgungszahlung haben, müssen diese Angaben auf dem Postweg bzw. zumindest per Fax übermittelt werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Original-Unterlagen erhalten Sie auf Wunsch zurück. 11.) Ich möchte eine Vollmacht erteilen ich habe einen neuen Ausbildungsnachweis (z. B. Schul- bzw. Studienbescheinigung). Können die Unterlagen per Fax oder übersandt werden? Sofern die Daten gut lesbar sind, können diese gerne per Fax übermittelt werden, sollten ggf. noch mal im Original auf dem Postweg übersandt werden. Auch die Übermittlung als ist möglich. 12.) Ich beziehe Versorgungsbezüge und möchte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Wie wirkt sich das erzielte Einkommen auf die Versorgungsbezüge aus? Versorgungsberechtigte, die neben ihren Versorgungsbezügen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen beziehen, erhalten ihre Versorgungsbezüge nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze ( 57 HBeamtVG, 73 LBeamtVG). Übersteigt die Summe aus Versorgungsbezügen und dem Hinzuverdienst die Höchstgrenze, führt der die Höchstgrenze übersteigende Betrag zu einer Kürzung der Versorgungszahlung. Für Wahlbeamte auf Zeit im Ruhestand gelten Sonderregelungen. Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Merkblätter zur Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen. Für Ihren Einzelfall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

5 13.) Vor der Ernennung zum Beamten war ich als Arbeiter/Angestellter tätig. Aus dieser Zeit habe ich einen Rentenanspruch. Führt die Rente zu einer Kürzung meiner Versorgungsbezüge? Haben Sie einen Rentenanspruch erworben (z.b. bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, bei der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden, bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen etc.) wird Ihre Versorgung (gilt auch für Hinterbliebene) nur bis zu einer Höchstgrenze gezahlt ( 59 HBeamtVG, 75 LBeamtVG). Beim Überschreiten der Höchstgrenze wird die Versorgung gekürzt. Sofern das Beamtenverhältnis, aus dem die Versorgung gezahlt wird, nach dem 31. Dezember 1965 begründet wurde, ist die Rente in vollem Umfang anzurechnen. Sofern das Beamtenverhältnis, aus dem die Versorgung gezahlt wird, vor dem 01. Januar 1966 begründet wurde, bleiben 40 v.h. der zu berücksichtigenden Rente anrechnungsfrei. Zur erstmaligen Anrechnung einer Rente benötigen wir immer den vollständigen Rentenbescheid - mit allen Anlagen -. Bitte übersenden Sie hier nicht den Original- Rentenbescheid, sondern immer nur gut lesbare Fotokopien. 14.) Was passiert mit freiwillig gezahlten Beiträgen, die ich alleine in die Rentenversicherung eingezahlt habe? Solche Beiträge, an denen sich kein Arbeitgeber beteiligt hat, bleiben bei der Anrechnung außen vor. 15.) Mein Ehegatte hat einen eigenen Rentenanspruch. Ich selbst beziehe Versorgungsbezüge. Führt im Falle meines Todes die Rente meines Ehegatten zu einer Kürzung der Hinterbliebenenversorgung? Nein. Eine Regelung der Hinterbliebenenversorgung nach 59 HBeamtVG, 75 LBeamtVG erfolgt nur, wenn Sie selbst als Versorgungsurheber den Rentenanspruch erworben haben. 16.) Wird beim Tod eines Ruhegehaltsempfängers ein Sterbegeld gezahlt und wenn ja, in welcher Höhe? Das Sterbegeld ist ein beamtenrechtlicher Versorgungsanspruch eigener Art. Dieser Anspruch gehört nicht zum Nachlass des Verstorbenen. Der Verstorbene kann die Sterbegeldberechtigten nicht durch letztwillige Verfügung bestimmen, der Anspruch auf Sterbegeld entsteht vielmehr originär zu Gunsten der im 23 HBeamtVG, 29 LBeamtVG bezeichneten Personen. Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen dem pauschalen Sterbegeld und dem Kostensterbegeld. Das pauschale Sterbegeld ist ein nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtiger sonstiger Bezug.

6 Das Kostensterbegeld wird als steuerfreie Beihilfe behandelt ( 3 Nr. 11 EStG). Gem. 23 HBeamtVG, 29 LBeamtVG erhalten Sterbegeld beim Tod eines Beamten mit Dienstbezügen, eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst oder eines Ruhestandsbeamten a) der überlebende Ehegatte, b) die Abkömmlinge des Beamten (leibliches Kind, Adoptivkind oder Enkelkind), c) Verwandte der aufsteigenden Linie (Eltern, Großeltern) oder Schwester/Bruder, ein Kind eines Geschwisters oder Stiefkind, falls sie mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder der Verstorbene ganz oder überwiegend ihr Ernährer gewesen ist. Der Sterbegeldanspruch entsteht beim Tod des Beamten oder Ruhestandsbeamten. Die Auszahlung an den überlebenden Ehegatten erfolgt mit der Zahlungsaufnahme der Hinterbliebenenversorgung und schließt Sterbegeldansprüche der Personen nach b) oder c) aus. Das Sterbegeld beträgt das Zweifache der Dienst- oder Anwärterbezüge bzw. des Ruhegehalts des Verstorbenen. Da es steuerpflichtig ist, ist zur Auszahlung die steuerliche Identifikationsnummer des Sterbegeldempfängers erforderlich. Ferner ist eine Erklärung notwendig, ob die Versteuerung der Versorgungsbezüge (Sterbegeld) nach einer der Steuerklassen 1-5 (Hauptarbeitgeber) oder nach Steuerklasse 6 (Nebenarbeitgeber) erfolgen soll. Solange Sie ausschließlich von der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau (BVK) steuerpflichtige Versorgungsbezüge erhalten, ist die BVK sogenannter Hauptarbeitgeber und der Versorgungsbezug ist nach einer der Steuerklassen 1-5 zu versteuern. Erhalten Sie mehrere steuerpflichtige Bezüge von verschiedenen Zahlstellen (z.b. zwei Versorgungsbezüge von verschiedenen Versorgungskassen oder Versorgungsbezüge von der BVK und ein Erwerbseinkommen von einem Arbeitgeber) müssen Sie entscheiden, welche Zahlstelle Hauptarbeitgeber und welche Nebenarbeitgeber ist. Abhängig davon wird der Versorgungsbezug nach einer der Steuerklassen 1-5 oder Steuerklasse 6 versteuert. In der Regel wird eine der Steuerklasse 1-5 dem höheren Einkommen und die Steuerklasse 6 dem geringeren Einkommen zugeordnet. Ist der Bezug von der BVK geringer und damit nach Steuerklasse 6 zu versteuern, ist die BVK sogenannter Nebenarbeitgeber. Alternativ kann sich der Berechtigte eine entsprechende Bescheinigung von seinem zuständigen Finanzamt ausstellen lassen und uns vorlegen. Sind Anspruchsberechtigte im Sinne des 23 Abs. 1 HBeamtVG, 29 LBeamtVG (s. vorstehende Aufstellung Buchstaben a/b/c) nicht vorhanden, so ist Sterbegeld auf Antrag zu gewähren (Kostensterbegeld) Sterbegeldberechtigt können solche Personen sein, die die Kosten der letzten Krankheit oder Bestattung getragen haben (sog. sonstige Personen ). Als Nachweis müssen immer Originalrechnungen vorgelegt werden, die nach evtl. Kostenerstattung bei der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau verbleiben. Nach der Satzung übernimmt die Versorgungskasse die Sterbegeldzahlung nur für Ruhestandsbeamte. Nicht übernommen werden Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld für eine im aktiven Dienst verstorbene Beamtin oder Beamten.

7 17.) Ich bin Beamter und habe keine Angehörigen. Wird bei meinem Tod ein Sterbegeld gezahlt und wenn ja, in welcher Höhe? Ja. Das Sterbegeld erhalten die Personen, die die Kosten der Bestattung tragen in Höhe der Aufwendungen bis zum Zweifachen der Dienst- oder Anwärterbezüge oder der Versorgungsbezüge. 18.) Ich bin Versorgungsempfänger. Kann ich vermögenswirksame Leistungen erhalten? Nein. Versorgungsempfänger sind keine Arbeitnehmer im Sinne der Vermögensbildungsgesetze. Versorgungsempfänger zählen nicht zum begünstigten Personenkreis des Vermögensbildungsgesetzes. Sofern vor dem Ruhestand von Ihrem Dienstbezügen vermögenswirksame Leistungen einbehalten und abgeführt wurden, entfällt dies ab Beginn des Ruhestandes. 19.) Wie hoch ist ein evtl. Witwen/r- oder Waisengeld? Das Witwen/rgeld beträgt ab grundsätzlich 55 v.h. vom Ruhegehalt des Verstorbenen; bei Vorliegen der Voraussetzungen kann ein Kinderzuschlag zum Witwen/rgeld gewährt werden. Diese Rechtsänderung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 gilt für alle Ehen - die vor dem geschlossen wurden, wenn beide Ehegatten nach dem geboren sind, - die nach dem geschlossen wurden. Für alle vor dem geschlossenen Ehen beträgt das Witwen/rgeld unverändert 60 v.h. des Verstorbenen, wenn mindestens ein Ehegatte vor dem geboren ist. Halbwaisen erhalten 12 v.h. und Vollwaisen 20 v.h. des Ruhegehaltes, das der Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte. Haben Witwen/r oder Waisen neben der beamtenrechtlichen Hinterbliebenenversorgung Einkünfte und/oder Renten, wird die Hinterbliebenenversorgung ggf. gekürzt. Insbesondere können zu einer Kürzung führen: - Einkünfte aus einer Beschäftigung im oder außerhalb des öffentlichen Dienstes, - Hinterbliebenenrenten aus einer Tätigkeit des verstorbenen Ehegatten/Elternteils, - ein eigenes Ruhegehalt der Witwe/des Witwers aus einer Beschäftigung als Beamtin/Beamter als später hinzukommender Versorgungsbezug. Nicht zu einer Kürzung führen Renten aus einer eigenen Tätigkeit der Witwe/des Witwers sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.

8 Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Merkblätter zur Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen. Für Versorgungsberechtigte nach dem Versorgungsrecht des Landes Hessen gilt der 57 HBeamtVG. Für Versorgungsberechtigte des Landes Rheinland-Pfalz gilt der 73 und 83 Abs. 7 (Beamte auf Zeit) LBeamtVG. Hinweis zur Anzeigepflicht Versorgungsberechtigte Hinterbliebene sind grundsätzlich verpflichtet ihrem ehem. Dienstherrn bzw. der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau den Bezug und jede Änderung von Einkünften und Renten unverzüglich anzuzeigen. Über die Anwendung der Ruhensvorschrift sowie den Umfang einer Ruhensregelung entscheidet ausschließlich die Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau. Für Ihren Einzelfall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Adresse/Ansprechpartner/Telefon der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau Welfenstr Wiesbaden Herr Pachl Tel.-Nr.: 0611/ Frau Radtke Tel.-Nr.: 0611/ Fax-Nr.: 0611/ bvk-festsetzung@kdz-wi.de

Häufig gestellte Fragen zu Beamtenversorgung

Häufig gestellte Fragen zu Beamtenversorgung Häufig gestellte Fragen zu Beamtenversorgung Soweit nachfolgend die männliche Form verwendet wird, geschieht dies zur textlichen Vereinfachung und bezieht auch die weibliche Form mit ein. 1.) Auf welchen

Mehr

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil III Hinterbliebenenversorgung

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil III Hinterbliebenenversorgung Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil III Hinterbliebenenversorgung Inhalt 1. Einmalige Hinterbliebenenversorgung... 2 1.1. Bezüge für den Sterbemonat... 2 1.2. Sterbegeld...

Mehr

Merkblatt 76-77 HBeamtVG

Merkblatt 76-77 HBeamtVG Regierungspräsidium Kassel Merkblatt 76-77 HBeamtVG Allgemeine Information zum Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld Das vorliegende Merkblatt enthält Informationen über die Zahlung von Altersgeld und

Mehr

Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014)

Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014) 1 Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014) Die nachfolgenden Ausführungen betreffen die für Laufbahnbeamte geltenden Regelungen.

Mehr

Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn

Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn Das Merkblatt bietet Ihnen einen Überblick über die Regelungen zum bei einem vorzeitigen Ruhestandsbeginn. Rechtsansprüche können

Mehr

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - ein kurzer Überblick -

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - ein kurzer Überblick - Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - ein kurzer Überblick - Inhalt 1. Arten der Versorgung... 2 2. Empfänger von Versorgungsbezügen... 2 3. Dauer der Zahlung von Versorgungsbezügen...

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge 1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014

Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014 Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung Sandra Sesterhenn, Stand September 2014 Gliederung Berechnung des Ruhegehaltes Teilzeit Mutterschutz

Mehr

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten Musterberechnung 1. Eingabe der persönlichen Daten Bitte geben Sie die Anrede und das Geburtsdatum des Beamten ein. Der Name ist für die Beamtenversorgungsberechnung zwar nicht relevant, allerdings wird

Mehr

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld Inhalt 1. Anspruch auf Altersgeld... 2 2. Berechnung des Altersgeldes... 2 3. Zahlung des Altersgeldes...

Mehr

Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Stand Januar 2016 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Das Merkblatt

Mehr

Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Fachbereich II Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431/57010 Telefax 0431/564705 E-Mail versorgung@vak-sh.de Internet vak-sh.de Stand:

Mehr

Generalvertretung Franz Fleissner. Grundlagen der Beamtenversorgung

Generalvertretung Franz Fleissner. Grundlagen der Beamtenversorgung Generalvertretung Franz Fleissner Grundlagen der Beamtenversorgung Agenda Grundlagen der Beamtenversorgung Statusabhängige Versorgung Dienstbezüge Dienstzeiten Dienstzeitversorgung Versorgung im Alter

Mehr

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März 2006. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März 2006. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: 1292/2006 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes Vom 28. März 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Landesbeamtengesetzes Das

Mehr

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung Inhalt 1. Zusammentreffen von Versorgungs-bezügen mit Renten... 2 2. Zusammentreffen von Versorgungs-bezügen mit Erwerbs-

Mehr

Einkommensanrechnung bei Versorgungsberechtigten mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen

Einkommensanrechnung bei Versorgungsberechtigten mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Fachbereich II Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431/57010 Telefax 0431/564705 E-Mail versorgung@vak-sh.de Internet www.vak-sh.de

Mehr

Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich

Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich 1. Versorgungsausgleich Wird eine Ehe geschieden, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen

Mehr

Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Welche Jahrgänge sind davon betroffen?

Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Welche Jahrgänge sind davon betroffen? Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Merkblatt Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (1. DRModG) für den Bereich der Beamtenversorgung Der Hessische Landtag hat das Erste Gesetz zur

Mehr

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Stand: 1. November 2015 Informationen über den Kindererziehungs- und Pflegezuschlag 1 ( 71 73 BbgBeamtVG) Gliederung: A. Kindererziehungszuschlag (KEZ) 1. Allgemeines

Mehr

Ruhegehalt plus Witwengeld

Ruhegehalt plus Witwengeld Ruhegehalt plus Witwengeld Zusammentreffen von eigenen Einkünften mit Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Ehepartners (BeamtVG) Es gibt wohl kaum ein Thema, zu dem es nicht so viele unterschiedliche

Mehr

Merkblatt Kindererziehungszuschlag

Merkblatt Kindererziehungszuschlag Merkblatt Kindererziehungszuschlag Stand 01.07.2014 50 a des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) regelt die versorgungsrechtliche Berücksichtigung von Erziehungszeiten. Ein Kindererziehungszuschlag

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Information. Grund für die Befreiungsmöglichkeit sind die Anrechnungs- und Kürzungsregelungen im Beamtenversorgungsrecht

Information. Grund für die Befreiungsmöglichkeit sind die Anrechnungs- und Kürzungsregelungen im Beamtenversorgungsrecht Information zur Befreiung von der Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) bei Versorgungsansprüchen nach

Mehr

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil II Zuschläge zum Ruhegehalt

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil II Zuschläge zum Ruhegehalt Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil II Zuschläge zum Ruhegehalt Inhalt 1. Kindererziehungszuschlag... 2 2. Pflegezuschlag... 3 3. Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen...

Mehr

Merkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001

Merkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 Merkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 Stand April 2002 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Marschnerstraße

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts

Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts ab 01.10.2012 Die nachstehenden Ausführungen sollen es Ihnen ermöglichen, sich einen Überblick über Ihre Versorgungsanwartschaften

Mehr

Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge Seite 1. Allgemeines 2 2. Anrechnung von Renten ( 108 LBeamtVG) 2 2.1 Renten 2 2.2 Höchstgrenze 3 2.3 Zusätzliche Informationen 4 2.4 Besonderheit

Mehr

Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung

Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung Seite 1. Allgemeines 2 2. Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge 2 3. Kürzung der Versorgungsbezüge 3 4. Ausnahmen von der Kürzung der Versorgungsbezüge

Mehr

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Stand: April 2010 2 Das Gesetz sieht eine vollständige, nachhaltige Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus in- und ausländischen

Mehr

Informationen zur Beamtenversorgung

Informationen zur Beamtenversorgung Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger Rechtsstand - Wer kann in Ruhestand gehen Wann kann ich in Ruhestand gehen Wieviel kommt an Versorgung raus Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Betriebsrente für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer mit Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

Betriebsrente für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer mit Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Betriebsrente für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer mit Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Seite 1. Betriebliche Altersversorgung 1 2. Unverfallbarkeit 2 2.1 Versorgungszusage ab

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Merkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung

Merkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Merkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Stand Mai 2012 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de KVS Merkblatt

Mehr

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)

Mehr

Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung

Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung Seite - 2 - Seite - 2 - Versorgungsänderungen in den letzten 10 Jahren Änderungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes in 1994 und 1999 Änderungen im Beamtenversorgungsgesetz Änderungsgesetz 01.01.1992 Änderungsgesetz

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Leistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014

Leistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014 Leistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014 der Rechtsanwaltskammer für Kärnten in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Plenarversammlung vom 29.03.2012 Gültigkeitsbeginn: 01. Jänner

Mehr

Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts

Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts Die Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes richtet sich nach dem Hessischen

Mehr

Merkblatt 59 HBeamtVG

Merkblatt 59 HBeamtVG Regierungspräsidium Kassel Merkblatt 59 HBeamtVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten ( 59 HBeamtVG) 1. Allgemeines Bezieht ein Versorgungsempfänger /eine Versorgungsempfängerin eine oder

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung: Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen

Mehr

Mitglieds-Nr.:, geb. am:

Mitglieds-Nr.:, geb. am: ANTRAG AUF ALTERSRENTE An: Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg, Stadthausbrücke 12, 20355 Hamburg Telefon: 040 / 22 71 96-0 Mitglieds-Nr.:, geb. am: ( ) Ich beantrage die Regelaltersrente. ( ) Ich

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Einführung. Kapitel 2 Gesetzliche Rente. Kapitel 3 Gesetzliche Altersrente. Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Einführung. Kapitel 2 Gesetzliche Rente. Kapitel 3 Gesetzliche Altersrente. Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Einführung Wie hat sich das Rentensystem in Deutschland entwickelt?. 14 Welche Renten gibt es?... 16 Was unterscheidet die verschiedenen Rentenarten?... 18 Kapitel 2 Gesetzliche

Mehr

Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Neben Zeiten der Kindererziehung können auch für Zeiten der Pflege Zuschläge zum Ruhegehalt gezahlt werden.

Neben Zeiten der Kindererziehung können auch für Zeiten der Pflege Zuschläge zum Ruhegehalt gezahlt werden. Merkblatt zu Kindererziehungszeiten und Zuschlägen für Kindererziehung und Pflege für Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Allgemeines

Mehr

Altersversorgung bei Beamtinnen und Beamten. Absenkung des Versorgungsniveaus in 8 Stufen bei Bezügeanpassungen seit 2002 (11/2012-71,75%)

Altersversorgung bei Beamtinnen und Beamten. Absenkung des Versorgungsniveaus in 8 Stufen bei Bezügeanpassungen seit 2002 (11/2012-71,75%) Die Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern Referentin: Gerlinde Woppmann Aktueller Stand der Altersversorgung bei Beamtinnen und Beamten Stand 2015 Absenkung des Versorgungsniveaus in 8 Stufen bei Bezügeanpassungen

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und ein elektronisches Verfahren

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 01 Versorgungswerk 01 Versorgungswerk Auch für Ingenieure offen: das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bietet

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05. Merkblatt. Kindererziehungszuschlag

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05. Merkblatt. Kindererziehungszuschlag Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05 Merkblatt Kindererziehungszuschlag Stand: 12/2015 Kindererziehungsergängzungszuschlag Die Versorgung der Beamtinnen, Beamten,

Mehr

Kennen Sie die Antworten?

Kennen Sie die Antworten? Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Seminar zur Vorbereitung in den Ruhestand Rechtliche Aspekte

Seminar zur Vorbereitung in den Ruhestand Rechtliche Aspekte Seminar zur Vorbereitung in den Ruhestand Rechtliche Aspekte I. Finanzielle Absicherung Ruhestandsgehalt Ein Ruhegehalt ist zu gewähren, wenn eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet worden

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Tarifkraft und Beamten im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Die Fachgruppe BAG der GdP fordert eine Verbeamtung im BAG. Unsere Forderung

Mehr

M E R K B L A T T. Beamte auf Probe: - Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls

M E R K B L A T T. Beamte auf Probe: - Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung Kardinal-von-Galen-Ring 55 48149 Münster Die Versorgung der Planstelleninhaber/innen M E R K B L A T T Die Versorgung

Mehr

Rundschreiben Nr. 27/2011

Rundschreiben Nr. 27/2011 Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen. Rudolf-Hilferding-Platz 1. 28195 Bremen Verteiler: alle Dienststellen mit Schulen - Auskunft erteilen, Dr. Wiebke Wietschel,

Mehr

Merkblatt Versorgungsausgleich 2014

Merkblatt Versorgungsausgleich 2014 Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Versorgungsbezüge Stand: 01.07.2014 1. Allgemeines zum Versorgungsausgleich Der Versorgungsausgleich wurde mit der Neuregelung des Ehescheidungsrechts im

Mehr

Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter. Ulrich Krumme Stand: November 2015

Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter. Ulrich Krumme Stand: November 2015 Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter Ulrich Krumme Stand: November 2015 I. Allgemein 1. Personenkreis 2. Rechtsgrundlagen II. Wartezeiten 1. Bürgermeister / Landräte 2. Beigeordnete

Mehr

Informationen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen

Informationen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen Informationen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen Stand Dezember 2011 Informationen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr

Mehr

Beamtenversorgung. Grundlagen der Versorgung. easyöd Vorsorge I

Beamtenversorgung. Grundlagen der Versorgung. easyöd Vorsorge I Beamtenversorgung Grundlagen der Versorgung easyöd Vorsorge I Wissenswertes und Potenziale zum Segment ÖD Neue Kunden neue Chancen Basis-Segmente Beamte Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst Der Markt: 1.

Mehr

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1

Mehr

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG) Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz

Mehr

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG) Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG) FlüHG Ausfertigungsdatum: 15.07.1965 Vollzitat: "Flüchtlingshilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 1971 (BGBl. I S. 681), das zuletzt durch Artikel 6a

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige

Mehr

1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich

1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich 1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich 1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen

Mehr

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND BRANDENBURG Versorgungskasse DIE DIREKTORIN Komm. Versorgungsverband Brandenburg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

Inhaltsübersicht. Erbschaftssteuer 46 Berechnungstabellen und wichtige Adressen 47 Wie wächst das Vermögen? 47 Wichtige Adressen 48

Inhaltsübersicht. Erbschaftssteuer 46 Berechnungstabellen und wichtige Adressen 47 Wie wächst das Vermögen? 47 Wichtige Adressen 48 1 Inhaltsübersicht Kalender 2012/2013 2 Gesetzliche Rentenversicherung 3 Rentenanpassungen 3 Drei-Schichten-Modell 3 Inflation 4 Faustdaten zur gesetzlichen Rentenversicherung 4 Durchschnittliche Lebenserwartung

Mehr

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr.

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr. Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) (Bekanntgabeadressat) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr