Besoldungstabellen Mecklenburg-Vorpommern

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1 Besoldungstabellen Mecklenburg-Vorpommern für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2015

2 Für Beamtinnen und Beamte von Mecklenburg-Vorpommern Besoldungsanpassung in Mecklenburg-Vorpommern ab 1. Januar 2015 Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch ent sprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen. Im Übrigen greift es auf das bewährte Besoldungssystem zurück, aber die Grundbesoldung sieht seit den naufstieg nach Erfahrung vor (statt Lebensalter). Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2015/2016 auf die Landesbeamten Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist offenbar grundsätzlich bereit, den Tarifabschluss für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder auf die Landesbeamten zu übertragen. Das bisherige Gesetz über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungsund Amtsbezügen hat die Besoldung für die Jahre 2013, 2014 und 2015 festgelegt. Zuletzt gab es Linearanpassung von 2 % ab Sobald uns die neuen Besoldungstabellen vorliegen, werden wir sie unter www. besoldungstabelle.de/mecklenburg_vorpommern veröffentlichen. Die geltenden Besoldungstabellen finden Sie in dieser Besoldungsfaltkarte. Weitere Informationen zur Besoldung finden Sie unter INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte

3 Riester-Rente + Sondertarif = Das RentenPlus Besoldungstabelle A ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus A , , , , , , ,48 A , , , , , , ,01 A , , , , , , ,52 A , , , , , , , ,13 A , , , , , , , , ,47 A , , , , , , , , , ,60 A , , , , , , , , , ,66 A , , , , , , , , , ,88 A , , , , , , , , , ,26 A , , , , , , , , , ,41 A , , , , , , , , , ,55 A , , , , , , , , , ,49 A , , , , , , , , , ,97 A , , , , , , ,45 A , , , , , , ,80 Familienzuschlag ab (Monatsbeträge in Euro) 1 ( 40 Abs. 1) 2 ( 40 Abs. 2) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 117,99 224,02 übrige Besoldungsgruppen 123,94 229,97 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 106,03 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 271,46 Euro. Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind darüber hinaus nach Maßgabe des 6 BesVAnpG 2008 M-V um je 50,00 Euro. Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5 Der Familienzuschlag der 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro, in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: : in den Besoldungsgruppen A2 bis A 8: 109,71 Euro : in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 116,45 Euro Besoldungstabelle B ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe B B ,45 B ,35 B ,98 B ,45 B ,05 B ,22 B ,34 B ,32 B ,90 B ,64 B ,48

4 Besoldungstabelle C ab (Monatsbeträge in Euro) C , , , , , , , ,90 C , , , , , , , ,23 C , , , , , , , ,74 C , , , , , , , ,31 Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe C , , , , , ,49 C , , , , , , ,44 C , , , , , , ,14 C , , , , , , , Besoldungstabelle W ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe W W ,91 W ,25 W ,47 Besoldungstabelle R ab (Monatsbeträge in Euro) R , , , , , , , , , , , ,91 R , , , , , , , , , ,39 R ,35 R ,98 R ,45 R ,05 R ,32 R ,90 R ,64 R ,33 Anwärtergrundbetrag ab (Monatsbeträge in Euro) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A 2 bis A 4 918,09 A ,23 A 5 bis A ,84 A ,28 A 9 bis A ,29 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchst. c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R ,50

5 Für Beamtinnen und Beamte von Mecklenburg-Vorpommern Wesentliche Stellenzulagen ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe A und B Euro Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa 18,91 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 73,97 Buchstabe b und c 82,21 Nummer 27 Abs. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 55,08 Buchstabe b und c 82,21

6 Das RentenPlus im Internet: Impressum Herausgeber: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, Neidenstein Internet: Verantwortlich für den Inhalt und Redaktion: Uwe Tillmann Gestaltung: Monika Rohmann, Dormagen Druck: Pomp, Bottrop Verlag, Vertrieb und Anzeigenmarketing: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, Neidenstein, Telefon , Telefax Stand: August 2015

7 Das RentenPlus Unsere Riester-Rente mit dem zusätzlichen Plus für Gewerkschaftsmitglieder Als Berufseinsteigerin bekomme ich einen einmaligen Bonus und staatliche Zulagen. Die Riester-Rente ist eine vom Staat unterstützte private Altersvorsorge. Sie wird durch Steuervergünstigungen und staatliche Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von 300 Euro pro Jahr (185 Euro für Kinder, die vor dem geboren wurden). Jugendliche bis 25 Jahre erhalten als Berufsstarterbonus beim Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine Zulage von 200 Euro (bei Vorliegen der Voraussetzung für staatliche Förderung). Das RentenPlus Das RentenPlus ist eine Riester-Rente plus besonders günstige Sonderkonditionen für Gewerkschaftsmitglieder und deren Angehörige plus hohe Rente durch besonders niedrige Verwaltungs- und Abschlusskosten plus fl exible Vertragsbedingungen und Beiträge plus qualifi zierte Beratung durch namhafte und geprüfte Partner des DGB. Das RentenPlus bietet zwei Vorsorgevarianten: Rentenversicherung Mit der Rentenversicherung setzen Sie auf die solideste Form der Finan zie rung Ihrer privaten Altersvorsorge. Das Kapital wird in eine sicherheitsorientierte Anlage mit einer Garantie ver zinsung investiert. Hinzu kommt eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Fondssparplan Mit dem Fondssparplan setzen Sie auf eine chancenorientierte Lösung: Durch die Kombination von Aktienund Rentenanlagen können Sie die Ertragschancen der Kapitalmärkte nutzen. Gleichwohl sind Ihre Einzahlungen und Zulagen zum Rentenbeginn gesichert. Während der Ansparphase unterliegt die Anlage marktbedingten Kursschwan Ä Jetzt persönliches Angebot anfordern!

8 Das RentenPlus Persönliches Angebot anfordern Bitte per Post oder Fax an: (kostenfrei) Rentenversicherung Ich wünsche Beratung durch: Debeka (Konsortialführer) DEVK NÜRNBERGER DBV* HUK-COBURG PB Versicherungen Fondssparplan Beratung durch die BBBank Name, Vorname Anschrift Dienststelle/Arbeitgeber Gewerkschaft Zwecks Vereinbarung eines Termins erreichen Sie mich am besten: telefonisch unter oder per unter Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) meine oben ange führten Daten speichert und diese meinem Beratungswunsch entsprechend an das/die Unternehmen übermittelt, von denen ich ein persönliches Angebot für eine Rentenversicherung und/oder einen Fondssparplan wünsche. Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass sich ein Mitarbeiter der von mir ausgewählten Unternehmen zum Zweck der Vereinbarung eines Beratungstermins mit mir in Verbindung setzt. Durch die Angabe meiner Telefonnummer/ meiner -Adresse, erteile ich meine Zustimmung zur Kontaktaufnahme auf diesem Weg. Ich kann die erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an den DGB, Abteilung OEB, Henriette-Herz-Platz 2, Berlin. Datum, Unterschrift *) DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Porto, das sich lohnt! Antwort Deutscher Gewerkschaftsbund Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik Henriette-Herz-Platz Berlin

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