Wie Sie einen Anwalt beauftragen, ohne den Verstand zu verlieren.

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1 Wie Sie einen Anwalt beauftragen, ohne den Verstand zu verlieren. Dr. Andreas R. J. Schnee-Gronauer

2 Gliederung 1. Bearbeitung von Mandaten 2. Der Anwalt und die Anderen 3. Auftrag und Vergütung 4. Der richtige Anwalt

3 "Lawyers, it works like health insurance. I hope you never need it, but man oh man... not having it... hoh Saul Goodman

4 Berufsbild und -pflichten Der Anwalt in der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufs der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts [als unabhängiges Organ der Rechtspflege] erfordert, würdig zu erweisen. 3, 43, 1 BRAO

5 Berufsbild und -pflichten Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden. Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten. 43a Abs. 1 und 4 BRAO

6 Berufsbild und -pflichten Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. 43a Abs. 2 S. 1 und 2 BRAO, 203 StGB

7 Berufsbild und -pflichten Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden a Abs. 3 und 6 BRAO

8 Pflichtversicherung Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Versicherungsfall. Automatische Info an Anwaltskammer, wenn Versicherungsschutz erlischt. 51 BRAO

9 Was ist der Unterschied zwischen Gott und einem Juristen? Gott denkt nicht er sei Jurist.

10 Mandatsbearbeitung Anwalt muss sich Klarheit darüber verschaffen, was der Mandant wirklich will (wollen sollte). Allgemein erwartet der Mandant eine allgemeine, umfassende und möglichst erschöpfende Beratung und Belehrung. RG JW 1932, 2854; BGH NJW 1998, 900

11 Mandatsbearbeitung Der Anwalt ist zu einer möglichst umfassende Aufklärung des für die Angelegenheit relevanten Sachverhalts verpflichtet. Bei Zweifeln müssen auch Tatsachenbehauptungen des Mandanten überprüft werden. BGH NJW 1994, 2293

12 Mandatsbearbeitung Der Anwalt muss sämtliche in den gängigen Fachzeitschriften veröffentlichten Entscheidungen der Obersten Gerichtshöfe berücksichtigen. RG JW 1910, 254: BGH NJW 1983, 1665, BGH NJW 1979, 877

13 Mandatsbearbeitung Der Rechtsanwalt muss bei allem was er tut den sichersten bzw. den relativ sichersten Weg gehen/aufzeigen. RG JW 1921, 893, BGH, NJW-RR 2006, 1645.

14 Mandatsbearbeitung Dem Mandanten müssen die Rechtslage und die Risiken in geeigneter Form nahe gebracht werden. Im Zweifel muss er selbst dann belehrt werden, wenn er rechtskundig ist. OLG Celle, Urt. v U 7/02

15 Mandatsbearbeitung Der Rechtsanwalt muss durch Anlegung von Handakten ein geordnets Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können. Aufbewahrungspflicht = 5 Jahre. Nur eingeschränktes Zurückbehaltungsrecht. 50 BRAO, 17 BORA

16 Mandatsbearbeitung Mit Mandatsübernahme übernimmt der Anwalt die Verantwortung für die Einhaltung der Fristen. Der Anwalt muss täglich selbst die Post inkl. (+ Spam-Ordner) durchsehen oder durch einen anderen Juristen durchsehen lassen. BGH VersR 1971, 1022; LG Bonn, 15 O 189/13

17 Mandatsbearbeitung Der Rechtsanwalt muss für seine Vertretung sorgen, wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben oder sich länger als eine Woche von seiner Kanzlei entfernen will. 53 BRAO

18 Mandatsbearbeitung Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit dem anderen Beteiligten unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln. 12 BORA

19 Mandatsbearbeitung Der Mandant ist über alle den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. 11 BORA

20 Anwaltshaftung Der Anwalt haftet für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten. Die Rechtsprechung vermutet dabei ein Verschulden des Anwalts fast immer. BGH WM 1986, 675

21 Anwaltshaftung Haftungsbeschränkung nur für Fahrlässigkeit und nur bis zur Mindesversicherungssumme. Mitglieder einer Sozietät haften grundsätzlich als Gesamtschuldner. Anders bei PartGmbB. 52 BRAO, 8 Abs. 3 PartGG

22 Zwei Ballonfahrer haben im dichten Nebel völlig die Orientierung verloren. Plötzlich sehen Sie unter sich einen einsamen Spaziergänger. Einer der Männer im Ballon ruft nach unten: Wo sind wir hier? Der Spaziergänger antwortet wie aus der Pistole geschossen: In einem Fesselballon, 30 Meter über der Erde. Da meint der eine Ballonfahrer zum anderen: Der Mann muss Jurist gewesen sein. Seine Antwort war völlig korrekt, aber trotzdem zu nichts zu gebrauchen.

23 Kommunikation Kommunikation mit dem Anwalt ist primär schriftlich (Handakten). Funktion der Schreiben ist auch, den Umfang des Mandats und den zugrunde gelegten Sachverhalt zu dokumentieren (Absicherung).

24 Kommunikation Schreiben des Anwalts sind oft umfangreich und langatmig ( umfassende und möglichst erschöpfende... Belehrung ). Oftmals keine eindeutigen Aussagen ( Faulheit bzw. Unkenntnis des Anwalts oder tatsächlich unklare Rechtslage bzw. Tatbestand/Beweissituation).

25 Kommunikation Die Sprachwissenschaftlerin Ina Pick hat in Ihrer Doktorarbeit Mandantengespräche analysiert. Typische Probleme: Mandant überlässt die Formulierung des Anliegens dem Anwalt Anwalt glaubt zu früh, er habe das Ziel des Mandanten verstanden

26 Kommunikation Tipps: Vorbereitung des Sachverhalts (Zeitleiste o.ä.); Ziele klar definieren; Umfang des Mandats klären; Kommunikation festlegen.... dann klappt s auch mit dem Anwalt!

27 Der Rizitelli und ich sind schon ein tolles Trio,...äh Quartett. Jürgen Klinsmann

28 Zusammenarbeit mit Anderen Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden. 43a Abs. 1 BRAO

29 Zusammenarbeit mit Anderen Darf ein Anwalt eine Bürogemeinschaft mit einer Ärztin betreiben?

30 Zusammenarbeit mit Anderen Nein. Rechtsanwälte dürfen sich nur mit anderen Anwälten, Steuerberatern, WP/vBP oder Patentanwälten zur gemeinschaftlichen Berufsausübung verbinden. Dies gilt auch für Bürogemeinschaften. Der BGH hält dies für verfassungswidrig und hat die Frage dem BVerfG vorgelegt. 59a BRAO, BGH, Beschl. v II ZB 7/11

31 Zusammenarbeit mit Anderen Ein Kanzleigründer hat Glück und findet einen Vermieter, der eine Umsatzmiete mit ihm vereinbart. Ist das eine gute Idee?

32 Zusammenarbeit mit Anderen Nein, denn am wirtschaftlichen Ergebnis anwaltlicher Tätigkeit dürfen Dritte, die mit dem Rechtsanwalt nicht zur gemeinschaftlichen Berufsausübung verbunden sind, nicht beteiligt werden. 27 BORA

33 Zusammenarbeit mit Anderen Ich freue mich über neue Mandate und möchte dem, der mich empfohlen hat eine Provision zahlen. Darf ich?

34 Zusammenarbeit mit Anderen Nein: Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig 49b Abs. 3 BRAO

35 Vertragsschluss Der Anwaltsvertrag ist ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag. Er kommt grundsätzlich - wie alle Verträge durch Antrag und Annahme zustande. Besonderheit: Unverzüglicher Hinweis, falls Mandant nicht angenommen wird. 675 BGB, 44 BRAO,

36 Vertragsschluss Mandat muss niedergelegt werden, wenn sich herausstellt, dass in einer Kanzlei widerstreitende Interessen vertreten werden. Verbot, das Mandat zur Unzeit zu kündigen. 43a Abs. 4 BRAO, 3 BORA

37 Vertragsschluss Umfangreiche Hinweis- und Belehrungspflichten nach der Dienstleistungs- Informationspflichten- Verordnung (DLInfoV) vom

38 Mandant: Wie setzt sich meine Rechnung zusammen? Anwalt: Ganz einfach. Aus dem Honorar für eine Stunde Beratung und dem Honorar für 30 Jahre Berufserfahrung."

39 Vergütung (allgemein) Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dies nicht anders bestimmt ist. 49b BRAO; 21 BORA

40 Vergütung (allgemein) In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. 4 Abs.1 RVG

41 Vergütung (allgemein) Der Anwalt soll für die außergerichtliche Beratung, die Erstellung von Gutachten und die Mediation auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken. 34 RVG

42 Vergütung (allgemein) Ein Erfolgshonorar darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. 4a RVG

43 Vergütung (allgemein) Keine Vergütung, wenn das RVG für die konkrete Tätigkeit keine Vergütung vorsieht? Doch, über 612 BGB (übliche oder taxmäßige Vergütung). Folge einer unwirksamen Vergütungsvereinbarung? 4b RVG

44 Vergütungsvereinbarung Zumeist wird nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet bzw. diese werden vereinbart (nach Wert, degressiv). Zeitbasierte Vergütung nach Stundensätzen (30,7% immer/häufig, 29,3% gelegentlich). Pauschalvergütungen (36,2% immer/häufig; 51,4% gelegentlich). Quelle: Soldan Vergütungsbarometer 2008

45 Vergütungsvereinbarung Je größer die Kanzlei und je höher der Anteil gewerblicher Mandanten, desto häufiger werden zeitabhängige Vergütungen vereinbart. Spezialisierte Rechtsanwälte vereinbaren häufiger zeitabhängige Vergütungen als ihre nicht spezialisierten Kollegen. Quelle: Soldan Vergütungsbarometer 2008

46 Vergütungsvereinbarung Durchschnittlicher fester Stundensatz liegt bei 182,00, aber erhebliche Unterschiede. Veraltete Zahlen Quelle: Soldan Vergütungsbarometer 2008

47 Vergütungsvereinbarung Abrechnung im 15-Minuten-Takt (wohl) zulässig. Rechtsprechung hat Stundensätze von 500,00 nicht beanstandet. BGH vom , Az. IX ZR 37/10; OLG Koblenz 5 U 1409/09

48 Vergütungsvereinbarung Stundensatz mit Kappungsgrenze EUR Vereinbarte Pauschale bzw. Kappungsgrenze Gewinnzone Verlustzone Anders als bei einer Pauschalvereinbarung steht bei einem Stundenhonorar mit Kappungsgrenze dem Verlustrisiko keine Gewinnchance gegenüber. Erbrachte Stunden

49 Erlass der Vergütung Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags. 49b BRAO

50 Übrigens: woran kann man erkennen, dass die beiden Ballonfahrer Betriebswirte waren? Sie haben a) eine Menge heiße Luft produziert, b) völlig die Orientierung verloren und c) als sie nicht mehr weiter wussten, einen Juristen um Rat gefragt.

51 Der richtige Anwalt Kriterien für die Auswahl eines Rechtsanwalts: Möglichkeit zu schnellen Terminen/ sofortiges Gespräch (83%) Freundlichkeit des Personals (71%) Spezialisierung (80%), Fachanwalt (60%)... Preis der Beratung (32%) Hommerich/Kilian, BRAK 2007, 191 ff.

52 Der richtige Anwalt Fachanwalt nach 43c BRAO i.v.m. FAO? Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit nach 7 BORA? Publikationen/Blog/Social Media? Empfehlung?

53 Was wir tun Verlässliche Begleitung in Krisensituationen Lösungen zur Insolvenzvermeidung Anfechtungsfeste Realisierung von Forderungen Abwehr von Ansprüchen und Strafverfahren gegen Geschäftsführer Umfassende Begleitung und strukturierte Durchführung von Unternehmensverkäufen Gezielte Akquisition von Unternehmensübernehmern

54 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hermann-Schlikker-Straße Schüttorf

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