PRÄAMBEL... 2 I LEITUNGSORGANE/VERTRETUNGEN... 2 II KÜNSTLERISCH-WISSENSCHAFTLICHE ORGANISATIONSEINHEITEN... 3

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1 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL... 2 I LEITUNGSORGANE/VERTRETUNGEN... 2 II KÜNSTLERISCH-WISSENSCHAFTLICHE ORGANISATIONSEINHEITEN INSTITUTE a. Begriffsbestimmung und Errichtung b. Institutsvorständin oder Institutsvorstand c. Institutsvorständinnen-/Institutsvorständekonferenz d. Institutsgliederung der KUG DOKTORATSSCHULEN ORGANISATIONSEINHEIT ZUR KOORDINATION DER AUFGABEN DER GLEICHSTELLUNG, DER FRAUENFÖRDERUNG SOWIE DER GESCHLECHTERFORSCHUNG III DIENSTLEISTUNGSEINRICHTUNGEN STUDIENCENTER a. Aufgaben b. Leitung UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK, -ARCHIV UND MUSIKINSTRUMENTENSAMMLUNG a. Aufgaben b. Leitung ZENTRALE SERVICEEINRICHTUNGEN a. Aufgaben b. Leitung Inhaltsverzeichnis Organisationsplan gültig ab 1. Mai 2012

2 1.) Organisationsplan der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) [University of Music and Performing Arts Graz] gültig ab 1. Mai 2012 (einstimmiger Beschluss des Rektorats vom 6. April 2004, einstimmig befürwortet vom Senat am 20. April 2004 und einstimmig genehmigt vom Universitätsrat am 7. Mai 2004, zuletzt geändert mit Beschluss des Rektorats vom 1. März 2012, Stellungnahme des Senats vom 14. März 2012, Genehmigung des Universitätsrats vom 18. April 2012) Präambel Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gliedert sich in: I. Leitungsorgane/Vertretungen II. künstlerisch-wissenschaftliche Organisationseinheiten III. Dienstleistungseinrichtungen I LEITUNGSORGANE/VERTRETUNGEN 1. Die Leitungsorgane der KUG sind: a. die obersten Organe gem. 20 Abs. 1 UG (der Universitätsrat, das Rektorat, die Rektorin/der Rektor, der Senat) b. die Geschäftsführung (das Rektorat inklusive der Universitätsdirektorin/des Universitätsdirektors) c. die Studiendekanin/der Studiendekan 2. Die Vertretungen der KUG sind: - der Betriebsrat für künstlerisch-wissenschaftliches Universitätspersonal - der Betriebsrat für allgemeines Universitätspersonal - die Schiedskommission - der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Die Aufgaben der obersten Organe gemäß 20 Abs. 1 UG (1. a.), der Studiendekanin/des Studiendekans (1. c.) sowie der Vertretungen (2.) sind in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Gemäß 22 Abs. 1 UG leitet das Rektorat die Universität und vertritt diese nach außen. Sämtliche Planungskompetenzen werden vom Rektorat wahrgenommen. Zur Sicherstellung der Durchführung der operativen Agenden wird die Universitätsdirektorin/der Universitätsdirektor als nicht stimmberechtigtes Mitglied mit Antrags- und Anhörungsrecht in die Geschäftsführung aufgenommen. Die Umsetzung der Entscheidungen des Rektorats obliegt den künstlerischwissenschaftlichen Organisationseinheiten und den Dienstleistungseinrichtungen. Zur Unterstützung der Leitungsorgane/Vertretungen stellt das Rektorat administratives Personal in Form von Stabsabteilungen und -stellen bzw. durch direkte Zuordnung zu Leitungsorganen/Vertretungen zur Verfügung. 2

3 II KÜNSTLERISCH-WISSENSCHAFTLICHE ORGANISATIONSEINHEITEN Künstlerisch-wissenschaftliche Organisationseinheiten der KUG sind Organisationseinheiten der KUG zur Durchführung von Aufgaben in der Lehre, in der Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der wissenschaftlichen Forschung. Dies sind: - die Institute - die Doktoratsschulen - die Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung gemäß 19 Abs. 2 Z. 7 UG Zur Unterstützung der künstlerisch-wissenschaftlichen Organisationseinheiten stellt das Rektorat allgemeines Personal zur Verfügung. Dieses Personal kann den künstlerisch-wissenschaftlichen Organisationseinheiten per Rektoratsbeschluss nach Anhörung des Senats direkt zugeordnet werden. 1. Institute 1 a. Begriffsbestimmung und Errichtung (1) Institute werden im Rahmen des Organisationsplans errichtet und aufgelassen. Bei Errichtung eines Instituts hat der Organisationsplan den Aufgabenbereich sowie die nähere Bezeichnung festzulegen. Im Falle der Auflösung eines Instituts hat der Organisationsplan zu bestimmen, von welchem Institut diese Aufgaben in Zukunft allenfalls wahrzunehmen sind. (2) Ein Institut hat zu umfassen: - mehrere fachverwandte künstlerische Fächer einschließlich der Fachdidaktik oder - zumindest ein wissenschaftliches Fach in seinem ganzen Umfang. Ein Institut hat den rationellen Einsatz von Räumen, Mitteln und Personal zu gewährleisten. (3) Leitungsorgan des Instituts ist die Institutsvorständin oder der Institutsvorstand. (4) Künstlerisches und/oder wissenschaftliches Universitätspersonal kann nur einem und nicht mehreren Instituten zugeordnet sein. Die Mitverwendung einer einem Institut zugeordneten Person in Doktoratsschulen bzw. in der Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung ist jedoch möglich. 3

4 1 b. Institutsvorständin oder Institutsvorstand (1) Die Aufgaben der Institutsvorständin oder des Institutsvorstandes sind: 1. Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Rektorat für den Zeitraum von zwei Jahren ( 22 Abs. 1 Z 6 UG) 2. Abschluss von Zielvereinbarungen über die Leistungen in Forschung oder Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der Lehre, die von den Institutsangehörigen zu erbringen sind ( 20 Abs. 5 UG) 3. Erstellung des Budgetantrags an das Rektorat 4.Führung der laufenden Geschäfte und Vertretung des Instituts 5. Organisatorische Leitung und Koordination der Lehr- und Forschungstätigkeit sowie der Tätigkeit im Rahmen der Entwicklung und Erschließung der Künste am Institut 6. Wahrnehmung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das Institutspersonal 7. Entscheidung über den Einsatz des dem Institut zur Verfügung stehenden Universitätspersonals (mit Ausnahme der Lehre), der Geld- und Sachmittel sowie der Räume 8. Stellungnahme zu den Vorschlägen der Curriculakommissionsvorsitzenden für die Lehrbeauftragung an die Vizerektorin/den Vizerektor für Lehre und Nachhaltigkeit 9. Mitwirkung bei Evaluierungsmaßnahmen (2) Zur Vorständin oder zum Vorstand eines Instituts ist vom Rektorat auf gereihten Vorschlag der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des betreffenden Instituts eine entsprechend qualifizierte Person aus dem Kreis des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals des Instituts mit einem aufrechten Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur KUG zu bestellen. Der Vorschlag hat drei Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten. (3) Zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter der Vorständin/des Vorstands des Instituts ist auf Vorschlag des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals des Instituts eine entsprechend qualifizierte Person aus diesem Kreis mit einem aufrechten Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur KUG zu bestellen. Auch dieser Vorschlag hat drei Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten. (4) Die Funktionsperiode der Institutsvorständin/des Institutsvorstandes und der Stellvertreterin/des Stellvertreters beträgt vier Jahre. Die mehrmalige Wiederbestellung ist zulässig. 1 c. Institutsvorständinnen-/Institutsvorständekonferenz Zur Verbesserung der Kommunikation der Institute untereinander findet mindestens einmal pro Semester ein Treffen aller Institutsvorständinnen/Institutsvorstände statt. 4

5 Die/der Vorsitzende wird im Rahmen dieses Treffens jeweils für das Folgesemester gewählt. 1 d. Institutsgliederung der KUG Die KUG gliedert sich in 17 Institute: (1) Komposition, Musiktheorie, Musikgeschichte und Dirigieren [Composition, Theory of Music, History of Music and Conducting] Ausbildung von Komponistinnen/Komponisten in den zentralen künstlerischen Fächern und spezifischen Pflichtfächern der Studienrichtungen Bachelorstudium Komposition und Musiktheorie, Masterstudium Komposition, Masterstudium Musiktheorie, Masterstudium Komposition-Musiktheater und Masterstudium Komposition-Computermusik (letzteres in Zusammenarbeit mit dem Institut 17); Ausbildung von Dirigentinnen/Dirigenten in den zentralen künstlerischen Fächern und spezifischen Pflichtfächern der Studienrichtungen Bachelorstudien Dirigieren- Orchesterdirigieren, Dirigieren-Chordirigieren und Dirigieren-Korrepetition sowie der Masterstudien Dirigieren-Orchesterdirigieren, Dirigieren-Chordirigieren und Dirigieren-Korrepetition; Dirigierausbildung sowohl für Orchester als auch für Chor als Pflicht- oder Wahlfach in allen Studienrichtungen (speziell: Katholische und Evangelische Kirchenmusik, Lehramtsstudium, Instrumental(Gesangs)pädagogik); alle Orchester und Chöre der KUG in Graz; Grundausbildung für alle Studien in allen musiktheoretischen Fächern; Universitätslehrgang für Ensembleleitung und Postgraduate Universitätslehrgänge in den entsprechenden Bereichen; Musikgeschichte (historisch-musikwissenschaftliche Forschung zur Vertiefung des Kunststudiums) sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. (2) Klavier [Piano] Zusammenfassung der gesamten pianistischen Ausbildung im Bereich Sololiteratur und Kammermusik für die zentralen künstlerischen Fächer Klavier im Instrumentalstudium (Bachelor- und Masterstudium Klavier) und in Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Klassik), Kammermusik (im Masterstudium Kammermusik für StreicherInnen und PianistInnen) und Klavier-Vokalbegleitung (im Masterstudium Klavier- Vokalbegleitung) einschließlich der Fachdidaktik; Klavierpraxis/Klavier für die Studienrichtungen Gesang, Instrumentalstudium, Instrumental(Gesangs)pädagogik, Katholische und Evangelische Kirchenmusik sowie für das Lehramtsstudium; entsprechende pianistische Pflicht- und Wahlfächer für alle Studienrichtungen; Vorbereitungs- und Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium und Postgraduale 5

6 Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. (3) Saiteninstrumente [Strings] Ausbildung für die zentralen künstlerischen Fächer Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gitarre, Harfe auf dem Gebiet der Sololiteratur, der Kammermusik und der Orchesterliteratur sowohl für die Studienrichtungen im Instrumentalstudium (Bachelorstudien Orchesterinstrumente und Gitarre, Masterstudien Orchesterinstrumente und Gitarre) als auch für Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Klassik), jeweils einschließlich der Fachdidaktik; sowie im zentralen künstlerischen Fach Kammermusik (im Masterstudium Kammermusik für StreicherInnen und PianistInnen); entsprechende instrumentale Pflicht- und Wahlfächer für alle Studienrichtungen; Korrepetition; Vorbereitungs- und Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium und Postgradule Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. (4) Blas- und Schlaginstrumente [Wind and Percussion Instruments] Ausbildung für die zentralen künstlerischen Fächer Akkordeon, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxofon, Horn, Trompete, Posaune, Basstuba und Schlaginstrumente auf dem Gebiet der Sololiteratur, der Kammermusik und der Orchesterliteratur sowohl für die Studienrichtungen im Instrumentalstudium (Bachelorstudien Orchesterinstrumente und Akkordeon, Masterstudien Orchesterinstrumente und Akkordeon) als auch für Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Klassik), jeweils einschließlich der Fachdidaktik; entsprechende instrumentale Pflicht- und Wahlfächer für alle Studienrichtungen; Korrepetition; Vorbereitungs- und Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium und Postgraduale Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. (5) Musikpädagogik [Music Education] Pädagogische Ausbildung im Rahmen des Lehramtsstudiums (Unterrichtsfächer Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung) sowie der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Klassik und Jazz) im fächerübergreifenden Didaktik- und Methodikbereich einschließlich jener 6

7 künstlerisch-praktischen Fächer dieser Studien, die nicht den Instituten 1,2,3,4,6,7,8 und 15 zugeordnet sind; Lehrgang Elementare Musikpädagogik, Lehrgang Musizieren für Kinder und Jugendliche sowie Forschung in allen genannten Bereichen. (6) Kirchenmusik und Orgel [Church Music and Organ] Ausbildung katholischer und evangelischer Kirchenmusikerinnen/ Kirchenmusiker in allen künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern der Kirchenmusik im Bachelorstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik sowie in den Masterstudien Katholische und Evangelische Kirchenmusik - Orgel, Katholische und Evangelische Kirchenmusik - Chorleitung und Kantorenausbildung sowie Katholische und evangelische Kirchenmusik - Gregorianik, soweit sie nicht in der Instrumental-, Dirigier-, Kompositions- und Vokalausbildung an den Instituten 1, 2 und 7 (bzw. für Wahlfächer in den Instituten 3, 4 und 15) angeboten werden; Ausbildung im zentralen künstlerischen Fach Orgel sowohl im Rahmen des Instrumentalstudiums (Bachelor- und Masterstudium Orgel) als auch in Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Klassik) sowie in der Studienrichtung Katholische und Evangelische Kirchenmusik; Wahl- und Pflichtfach Orgel für alle Studienrichtungen; Durchführung der für die Studienrichtungen Katholische und Evangelische Kirchenmusik vorgesehenen Praktika; Vorbereitungslehrgang Katholische und Evangelische Kirchenmusik und Postgraduale Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. Zum Aufgabenbereich des Instituts gehört auch die Forschung in kirchenmusikalischen Disziplinen, insbesondere im Bereich der Gregorianik, der Liturgik und der Hymnologie sowie Forschung und Beratung im Orgelbau. (7) Gesang, Lied, Oratorium [Voice, Lied and Oratorio] Zusammenfassung der gesamten Ausbildung für die zentralen künstlerischen Fächer Gesang, Lied, Oratorium und Kammermusik sowohl für die Studienrichtungen Bachelor- und Masterstudium Gesang und Masterstudium Konzertgesang als auch für Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Klassik), jeweils einschließlich der Fachdidaktik; entsprechende gesangliche Pflicht- und Wahlfächer einschließlich des Unterrichts in den vorgesehenen Sprachen für alle Studienrichtungen; Musikalische Einstudierung und Begleitung; Vorbereitungslehrgang Gesang und Postgraduale Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. 7

8 (8) Jazz [Jazz] Ausbildung in den zentralen künstlerischen Fächern Trompete, Posaune, Saxofon, Gitarre, Klavier, Kontrabass, Schlagzeug, Gesang sowie Jazztheorie, Jazzkomposition und Arrangement einschließlich aller jazzbezogenen Pflichtfächer und der jazzbezogenen Fachdidaktik für die Studienrichtungen Bachelorstudium Jazz (Instrument/Gesang), Masterstudium Jazz (Instrument/Gesang), Masterstudium Jazz (Theorie, Komposition und Arrangement) und Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Jazz); Klavier Jazz Ergänzungsfach; Interpretation und die jazzbezogenen Pflicht- und Wahlfächer aller Studienrichtungen; Postgraduale Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. (9) Schauspiel [Drama] Am Institut ist das Diplomstudium "Darstellende Kunst" eingerichtet. Dieses dient der Entwicklung der individuellen darstellerischen, sprachlichen, musikalischen und körperlichen Fähigkeiten und soll die Absolventinnen und Absolventen in die Lage versetzen, die beruflichen Anforderungen künstlerischer und technischer Art zu erfüllen. Die Studien sollen ebenso eine praktische und theoretische Auseinandersetzung mit der dramatischen Literatur gewährleisten wie auch die Absolventinnen und Absolventen mit den Kenntnissen der Neuen Medien, Film, Fernsehen und Hörfunk vertraut machen. Darüber hinaus wird am Institut die sprechtechnische Ausbildung für alle Studienrichtungen sowie fachbezogene Forschung und Entwicklung und Erschließung der Künste durchgeführt. (10) Musiktheater [Opera] Musikdramatische Ausbildung auf musikalischem und szenischem Gebiet im Rahmen des Magisterstudiums Musikdramatische Darstellung sowie der Schwerpunkte "Musikdramatische Darstellung" in den Studienrichtungen Gesang (Bachelor- und Masterstudium) samt Musikalischer Einstudierung und Begleitung; Förderung der Entstehung neuer Werke und Darstellungsweisen des Musiktheaters; Postgraduate Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. 8

9 (11) Bühnengestaltung [Stage Design] Ausbildung auf dem Gebiet der Bühnengestaltung und der Kostümgestaltung im Diplomstudium Bühnengestaltung mit allen dazugehörigen künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern sowie Entwicklung und Erschließung der Künste in diesen Bereichen. (12) Oberschützen [Oberschützen] Ausbildung in allen künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern der Studienrichtungen Instrumentalstudium (Bachelorstudien Orchesterinstrumente, Gitarre, Klavier, Masterstudien Orchesterinstrumente, Gitarre, Klavier) und Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Klassik) für folgende zentrale künstlerische Fächer: Gitarre, Klavier, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Basstuba und Schlaginstrumente auf dem Gebiet der Sololiteratur, der Kammermusik und der Orchesterliteratur einschließlich der Fachdidaktik und der Korrepetition. Dazu gehören auch Chor und Orchester Oberschützen. Außerdem sind am Institut Oberschützen die Studienrichtungen Instrumental(Gesangs)pädagogik Blockflöte (Bachelor- und Master-Studium Klassik), der Vorbereitungs- und Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium und Postgraduale Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen eingerichtet sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen verankert. Als wissenschaftliche Einrichtung wird dem Institut die Pannonische Forschungsstelle zugeordnet. (13) Ethnomusikologie [Ethnomusicology] Gegenstand ethnomusikologischer Forschung sind Tradition und Moderne der Musikkulturen der Welt. Sie verbindet Regionalstudien vor Ort (Feldforschung) mit einer interkulturell-vergleichenden Perspektive. Dabei werden musikalische Gestaltungsweisen ebenso untersucht wie der jeweilige kulturelle Kontext der Musik. Besonderes Interesse gilt hierbei emischen Konzepten, also sowohl explizitem wie implizitem musikalischen Wissen in den jeweiligen Kulturen. Am Institut wird einerseits Grundlagenforschung betrieben, zugleich aber auch die Heranbildung wissenschaftlichen Nachwuchses angestrebt. Zu diesem Zweck werden Lehrveranstaltungen angeboten, die mit zeitgemäßen ethnomusikologischen Methoden und Theorien sowie ausgewählten Musikkulturen der Welt vertraut machen sollen. Zudem dienen die Lehrveranstaltungen auch der wissenschaftlichen Vertiefung künstlerischer Studien und sollen durch die Beschäftigung mit dem Fremden zur Reflexion des Eigenen anregen. 9

10 (14) Musikästhetik [Aesthetics of Music] Musikästhetik untersucht grundlegende Voraussetzungen musikalischer Theorie und Praxis. Ideen wie Form, Struktur, Gehalt, Zeit, Ausdruck, Verstehen, Interpretation und Werk sind für die musikalische Produktion und Rezeption fundamental. Sie bilden den thematischen Kernbereich einer historisch belehrten Philosophie der Musik. Als Ästhetik reflektiert sie insbesondere Wertungen, die auf Musik (und allgemeiner auf Kunst) bezogen wurden und werden, sowie die Maßstäbe, auf denen solche Wertungen implizit oder explizit beruhen. Typischerweise verfährt sie dabei interdisziplinär. An das zentrale Feld der Institutsarbeit - Konzepte und Werte - schließen weitere Zugänge sinnvoll an: Musiksoziologie, musikalische Genderforschung, Theorie der Neuen und der zeitgenössischen Musik. Lehre und Forschung des Instituts fördern unter all diesen Aspekten eine wissenschaftliche Vertiefung des praktischen und theoretischen Studiums von Musik. (15) Alte Musik und Aufführungspraxis [Early Music and Performance Practice] Aufgabe des Instituts ist die Erforschung von Musik, deren ursprüngliche Aufführungstradition unterbrochen oder von nachfolgenden Traditionen überlagert wurde. Daraus ist ein Prozess der Interpretationsgeschichte zu entwickeln. Der enge Konnex zwischen Forschung auf dem Sektor Alte Musik und praktischer Musikausübung wird dadurch betont, dass diesem Institut die Ausbildung in den zentralen künstlerischen Fächern Cembalo, Blockflöte und Viola da Gamba für die Studienrichtungen Instrumentalstudium (Bachelor- und Masterstudien Alte Musik) und Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Klassik, nur Blockflöte und Cembalo) jeweils einschließlich der Fachdidaktik und der Korrepetition zugeordnet ist. Entsprechende instrumentale Pflicht- und Wahlfächer für alle Studienrichtungen; der Vorbereitungs- und Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium und Postgraduale Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen gehören ebenfalls zu dem Aufgabenbereich des Instituts. (16) Jazzforschung [Jazz Research] Jazzwissenschaft als ein interdisziplinäres, selbstständiges Teilgebiet der historischen und vergleichenden Musikwissenschaft in Lehre und Forschung unter Einbeziehung von wissenschaftlicher Analyse und Jazzgeschichtsschreibung im Kontext mit jazzidiomatischer Musik, Popularmusikforschung, der abendländischen Kunstmusik, der Musik Lateinamerikas, der afrikanischen Musik, der internationalen Folkmusic und der Weltmusik. Zum Institut gehört eine umfassende Fachbibliothek und Mediathek mit über Tonträgern. 10

11 (17) Elektronische Musik und Akustik [Electronic Music and Acoustics] Das Institut versteht sich als Schnittstelle zwischen Naturwissenschaft und Kunst, zwischen neuen Technologien und musikalischer Praxis. Die Forschung und Entwicklung umfasst die Bereiche des Fachs "Akustik" sowie theoretische Arbeiten und die praktische Umsetzung von Aufgabenstellungen der Klangforschung, Computermusik und Medienkunst. Die Entwicklung und Erschließung der Künste wird vor allem durch die Förderung der Entstehung neuer Werke der Elektronischen Musik und Live-Elektronik sowie die Veranstaltung von Konzerten erreicht. Dem Institut sind die interdisziplinäre Ausbildung der Studienrichtung Elektrotechnik- Toningenieur gemeinsam mit der TU Graz, die Computermusik-Ausbildung der Studienrichtung Komposition (speziell im Magisterstudium Komposition- Computermusik) sowie Lehrveranstaltung zur wissenschaftlichen Vertiefung des praktisch-theoretischen Kunststudiums zugeordnet. 2. Doktoratsschulen Das Rektorat ist ermächtigt, Doktoratsschulen als Organisationseinheiten zur Wahrnehmung besonderer wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Aufgaben für bestimmte oder unbestimmte Zeit einzurichten und nähere Regelungen über die konkrete Ausgestaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen curricularen Bestimmungen zu treffen. 3. Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sow ie der Geschlechterforschung Die Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung ist gemäß 19 Abs. 2 Z 7 UG im Rahmen der Satzung einzurichten. Das Rektorat ist ermächtigt, nähere Regelungen über die konkrete Ausgestaltung unter Berücksichtigung der in der Satzung enthaltenen Regelungen zu treffen. 11

12 III DIENSTLEISTUNGSEINRICHTUNGEN Die Dienstleistungseinrichtungen sind für die gesamte Universität zuständig. Sie haben die Bereitstellung der erforderlichen Services und Erledigungen der Aufgabenbereiche zu gewährleisten und bei der Erfüllung ihrer Tätigkeiten für einen sparsamen, wirtschaftlichen, zweckmäßigen, transparenten und rechtmäßigen Einsatz der Mittel zu sorgen. Die Dienstleistungseinrichtungen der KUG sind: - Studiencenter - Universitätsbibliothek, -archiv und Musikinstrumentensammlung - Zentrale Serviceeinrichtungen Die Innengliederung erfolgt durch das Rektorat auf Vorschlag der Leiterin/des Leiters der Dienstleistungseinrichtung. Die Innengliederung ist im Mitteilungsblatt zu verlautbaren. Die Leiterin/der Leiter einer Dienstleistungseinrichtung wird vom Rektorat bestellt. Die Bestellung der Stellvertreterin/des Stellvertreters erfolgt durch das Rektorat auf Vorschlag der Leiterin/des Leiters. Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters einer Dienstleistungseinrichtung sind: 1. Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Rektorat ( 22 Abs. 1 Z 6 UG) 2. Erstellung des Budgetantrags an das Rektorat 3. Führung der laufenden Geschäfte und Vertretung der Dienstleistungseinrichtung 4. Organisatorische Leitung und Koordination der Dienstleistungseinrichtung 5. Wahrnehmung der Funktion der/des Dienstvorgesetzten für das zugeordnete Personal 6. Entscheidung über den Einsatz des der Organisationseinheit zur Verfügung stehenden Universitätspersonals, der Geld- und Sachmittel sowie der Räume Zur Verbesserung der Kommunikation der Dienstleistungseinrichtungen untereinander findet mindestens einmal pro Semester ein Treffen der Leiterinnen/Leiter der Dienstleistungseinrichtungen statt. Die/der Vorsitzende ist die Universitätsdirektorin/der Universitätsdirektor. 1. Studiencenter 1 a. Aufgaben: Die Dienstleistungseinrichtung Studiencenter hat die administrative Basis für die Sicherstellung des laufenden Studien- und Lehrbetriebes zu gewährleisten und die künstlerisch-wissenschaftlichen Organisationseinheiten bei ihren Lehr- und Prüfungsaufgaben sowie die Studierenden in ihren Studien zu unterstützen. Im Speziellen werden nachfolgende Dienstleistungen erbracht: 12

13 - Organisation des Studien-, Lehr- und Prüfungsbetriebes (insbes. Studienzulassung und -fortsetzung) - Studierendeninformation - Stipendienwesen - Organisation und administrative Unterstützung bei der Budgetierung der KUG- Orchester (inkl. Richtlinie für ECTS-Vergabe) - Organisation Career-Service-Center (inkl. AbsolventInnenbetreuung) - Beratung über sowie Betreuung und Förderung von internationalen Mobilitätsund Bildungsprogrammen und Erstellung von Learningagreements für Incomings - Administrative Unterstützung beim Aufbau und Umsetzung von nationalen und internationalen Kooperationen mit Partnerinstitutionen 1 b. Leitung: Die Leiterin/ der Leiter des Studiencenters muss Kenntnisse bzw. Erfahrungen in der Behandlung von Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Studienrechts nachweisen. Sie / er führt die Bezeichnung Direktorin bzw. Direktor und untersteht direkt dem Vizerektor für Lehre und Nachhaltigkeit/der Vizerektorin für Lehre und Nachhaltigkeit. 2. Universitätsbibliothek, -archiv und Musikinstrumentensammlung 2 a. Aufgaben: - Die Universitätsbibliothek ist eine öffentliche, wissenschaftlich-künstlerische Spezialbibliothek. Die Kernkompetenz der Bibliothek besteht in der Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung der für Lehre, Forschung und Entwicklung und Erschließung der Künste erforderlichen Informationen und Informationsträger durch Nutzung zeitgemäßer Informationstechnologien. - Das Archiv ist eine für die gesamte Universität zuständige Einrichtung, die das aus der unverwechselbaren KUG-Geschichte entstandene Archivgut aufbewahrt, um es - unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben als Quelle für künftige Informationen und Forschungen öffentlich benutzbar zu machen. Die Sammlung universitätsbezogener Unterlagen ergänzt die Nachvollziehbarkeit erbrachter Leistungen. Das Archiv trägt bei zur korrekten Darstellung der Geschichte der Universität für Musik und darstellenden Kunst Graz. - Die Musikinstrumentensammlung stellt die Musikinstrumente für die universitätsinterne Benützung und Entlehnung durch Personen, die gemäß 94 Abs. 1 UG zu den Angehörigen der KUG zählen, bereit. 2 b. Leitung: Die Leiterin/der Leiter der Dienstleistungseinrichtung Universitätsbibliothek, -archiv und Musikinstrumentensammlung muss ein abgeschlossenes Universitätsstudium und die einschlägige Ausbildung ( 101 Abs. 3 UG) nachweisen und wird vom 13

14 Rektorat bestellt. Sie/er führt die Bezeichnung Bibliotheksdirektorin bzw. Bibliotheksdirektor. 3. Zentrale Serviceeinrichtungen 3 a. Aufgaben: Die Dienstleistungseinrichtung Zentrale Serviceeinrichtungen hat die Sicherstellung des laufenden Betriebes zu gewährleisten, die künstlerisch-wissenschaftlichen Organisationseinheiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben administrativ und technisch zu unterstützen und für die Koordinierung sämtlicher Verwaltungsabläufe zu sorgen. Im Speziellen werden nachfolgende Dienstleistungen erbracht: - die Übernahme geschäftsführender Agenden für die KUG (insbesondere die Erledigung der Beschlüsse des Rektorats) - Beratung und Unterstützung des Rektorats, der universitären Gremien, der Vertretungen sowie der künstlerisch/wissenschaftlichen Einrichtungen in rechtlichen Belangen - Personaladministration und verrechnung - Facilitymanagement und IT-Infrastruktur - leistungsfähiges Berichtswesen und Organisation/Durchführung von qualitätssichernden Maßnahmen - Finanzmanagement, Buchhaltung und Bilanzierung - Veranstaltungsmanagement und betreuung - Bühnentechnik und Betreuung der Tonstudios - die Koordination des Entwurfes der Leistungsvereinbarung - die Unterstützung des Rektorats bei der Vorbereitung und beim Abschluss der Zielvereinbarungen mit den Organisationseinheiten 3 b. Leitung: Die Leiterin/der Leiter der Zentralen Serviceeinrichtungen muss ein abgeschlossenes Universitätsstudium nachweisen und über Kenntnisse bzw. Erfahrungen in der Behandlung von Rechtsangelegenheiten und auf den Gebieten der Unternehmensführung verfügen. Sie/er führt die Bezeichnung Universitätsdirektorin bzw. Universitätsdirektor. Die Universitätsdirektorin/der Universitätsdirektor ist Mitglied der Geschäftsführung. Sie/er hat neben ihrer/seiner beratenden Funktion, für die Sicherstellung und Durchführung der operativen Agenden Sorge zu tragen. Damit sie ihrer/er seiner Beratungsfunktion in sämtlichen wirtschaftlichen Belangen in der Geschäftsführung nachkommen kann, ist sie/er berechtigt, jederzeit Informationen, Berichte, Auswertungen, etc. von der Stabsabteilung Controlling/ Kostenrechnung einzuholen. 14

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