HANDREICHUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER SCHULPRAKTISCHEN ÜBUNGEN (SPÜ) IM LEHRAMTSBEZOGENEN BACHELOR-STUDIENGANG BERUFSBILDENDE SCHULEN

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1 Fakultät Erziehungswissenschaften Institut für Berufliche Fachrichtungen HANDREICHUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER SCHULPRAKTISCHEN ÜBUNGEN (SPÜ) IM LEHRAMTSBEZOGENEN BACHELOR-STUDIENGANG BERUFSBILDENDE SCHULEN

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Zielstellung der Schulpraktischen Übungen Allgemeine Regelungen Die Einbindung der Schulpraktischen Übungen in das Studium Ablauf der Schulpraktischen Übungen Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz Hospitation und Auswertungsgespräch Bestandteile des Praktikumsberichts...9 Anlagen...10

3 VORWORT Liebe Studierende, wie uns in der Vergangenheit immer wieder Studierende mitteilten, sind sie froh, dass sie mit den Schulpraktischen Studien (Blockpraktikum A, SPÜ, Blockpraktikum B) erste Möglichkeiten erhalten, sich auszuprobieren und Erfahrungen im eigenen Unterrichten zu sammeln. Das ist ja die Tätigkeit, die Sie später einmal ausführen wollen. Oft sind Ihnen diese Phasen zu spät und zu kurz, denn hier können Sie ihre Eignung für die Lehrtätigkeit überprüfen, sich selbst testen und vor allem auch Schlussfolgerungen in Bezug auf Ihr weiteres Studium ziehen. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass eine misslungene Stunde kaum als Anzeichen dafür zu gelten hat, dass keine Eignung vorliegt. Weder sind von jeher Meister/innen vom Himmel gefallen, noch wird jemand etwas lernen, wenn er/sie keine Fehler macht. Oft geht es gar nicht um die Fehler, die auszuschließen sind, sondern um die bessere Alternative. Die Voraussetzungen für das Lehren bzw. die Organisation des Lernens der Schüler/innen zu legen, ist eines der Ziele des Studiums. Mit der hier vorgelegten Handreichung die sich vor allem auf die formale Seite der SPÜ konzentriert und den ergänzenden Materialien der Beruflichen Fachrichtungen zu den Schulpraktischen Übungen wollen das ZLSB und wir als Institut für Berufliche Fachrichtungen eine Hilfestellung für diesen, zwar kurzen, aber wichtigen Abschnitt des Studiums liefern. Es geht hier um die strukturierte und realistische Vorausplanung des Unterrichts u. a. auf Grundlage der heute meist auf Kompetenzen ausgerichteten, oft Lernfeld strukturierten zumindest aber handlungsorientiert ausgerichteten Lehrpläne, um die Berücksichtigung des bisherigen Unterrichts der eingesetzten Lehrer/innen (z. B. der Mentoren/-innen), der besonderen Bedingungen an den Schulen und der Voraussetzungen der Lernenden, die Umsetzung der Planung, das Auftreten im Unterricht und vor allem um die kritische Reflexion der eigenen Planung und Umsetzung, so dass aus den unterrichtlichen Ereignissen Schlüsse für ein verändertes Verhalten in Planung und Umsetzung gezogen werden können. Dies alles ist ein höchst komplexer Zusammenhang, der nicht von heute auf morgen durchschaut werden kann. Insofern lassen sich auch aus den Hospitationen der Unterrichte der ausgebildeten Lehrer/innen oder Ihrer Mitstudierenden viele interessante Schlussfolgerungen ziehen. Die hospitierenden Studierenden stehen zwar nicht, wie beim Unterrichten, im Zentrum der Aufmerksamkeit und die Hospitationen scheinen somit oft auch nicht mit selbstreflexiven Momenten einherzugehen. In Einzelfällen wird das Hospitieren sogar als langweilig erscheinen. Doch lassen sich vor allem vor dem Hintergrund der eigenen Erfahrungen dann ganz wichtige Schlussfolgerungen ziehen, wenn klar ist, auf was zu achten ist. Praxisphasen wechseln mit selbstreflexiven Phasen und mit Phasen der Erarbeitung von weiteren Kompetenzen in den Beruflichen Fachrichtungen. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie die vorliegende Handreichung für hilfreich erachten werden. Martin Hartmann Professur für Metall- und Maschinentechnik/ Berufliche Didaktik; Studiendekan für den Lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang Berufsbildende Schulen Seite 3 von 15

4 1 Zielstellung der Schulpraktischen Übungen Die Schulpraktischen Übungen (SPÜ), als Teil der Schulpraktischen Studien, stellen einen wichtigen Teil der Ausbildung innerhalb des Lehramtsbezogenen Bachelor-Studienganges Berufsbildende Schulen dar. Sie sollen der Integration von Theorie und Praxis sowie dem Kennenlernen, Erproben und Reflektieren der Unterrichtspraxis in der beruflichen Aus- und Weiterbildung 1 dienen. Bezüglich der gemeinsamen Standards für die Lehrerbildung in den Bildungswissenschaften der ständigen Konferenz der Kultusminister (2004) bezieht sich die Zielstellung der SPÜ primär auf den Kompetenzbereich 1 Unterrichten Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lehren und Lernen. Natürlich werden die Bereiche 2 Erziehen Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Erziehungsaufgabe aus und 3 Beurteilen Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungsaufgabe gerecht und verantwortungsbewusst aus ebenfalls tangiert. Demzufolge sollen Studierende im Rahmen der SPÜ zeigen, dass sie fachwissenschaftliche, berufsfelddidaktische sowie berufspädagogische Kenntnisse mit der praktischen Planung, Durchführung und differenzierten Auswertung von Unterrichts- und Erziehungsprozessen verbinden können. Dabei üben sie die Planung, Realisierung und Reflexion konkreter Lehr- Lernprozesse und berücksichtigen den didaktischen Implikationszusammenhang von Ziel, Inhalt, Methode und Evaluation. Voraussetzung dafür ist, dass sie wesentliche Strukturelemente von Lehr- und Lernprozessen sowie Dimensionen methodischen Handelns (Lehr- und Lernschritte, Handlungsmuster, Sozialformen, Medien/ Präsentationsformen etc.) kennen, um diese analysieren, planen, durchführen, beobachten und in Kleingruppen auswerten zu können. Besondere Beachtung findet dabei sowohl die Realisierung der sachlogischen Strukturierung der Aneignungsgegenstände als auch die Orientierung am aktuellen berufsrelevanten Kontext mit den zu entwickelnden beruflichen Handlungskompetenzen seitens der Lernenden. Ein weiteres wesentliches Ziel der SPÜ stellt die Reflexion der Studierenden hinsichtlich der eigenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse für den angestrebten Lehrerberuf und der eigenen Lehrerrolle dar. Sie reflektieren ihre pädagogische Haltung gegenüber den Lernsubjekten in Bezug auf Wertschätzung von Beiträgen und Anerkennung von unterschiedlichen Lernproblematiken. Sie können darüber ihren eigenen Lernbedarf für das weitere Studium entwickeln. 1 Studienordnung für den Lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang Berufsbildende Schulen, Stand , Seite 3 Seite 4 von 15

5 2 Allgemeine Regelungen 2.1 Die Einbindung der Schulpraktischen Übungen in das Studium Das Studium des Höheren Lehramtes an berufsbildenden Schulen ist konsekutiv aufgebaut und gliedert sich in einen Lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang und einen Master- Studiengang. Der Bachelor-Studiengang endet mit dem Abschluss Bachelor of Education, der sich anschließende Master-Studiengang mit dem Master of Education. Nach der universitären Ausbildungsphase mit dem Bachelor- und dem Master-Studiengang schließt die zweite Phase der Lehramtsausbildung mit dem Vorbereitungsdienst an. Die Schulpraktischen Studien sind integrativer Bestandteil der universitären Ausbildungsphase. Sie bestehen aus fünf Teilen: Studienbegleitende Schulpraktische Übungen in der Beruflichen Fachrichtung und im studierten Fach sowie Blockpraktika in der Beruflichen Fachrichtung und im studierten Fach sowie in der Berufspädagogik/Psychologie. Modell der Dresdner Lehramtsausbildung Einordnung der Schulpraktischen Studien Konsekutiver Master-Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen 10. Master-Arbeit 9. Blockpraktikum B Blockpraktikum B Berufliche Fachrichtung & Berufliche Didaktik/ Berufsfelddidaktik Studiertes Fach & Fachdidaktik bzw. Berufliche Didaktik/ Berufsfelddidaktik Berufspädagogik/ Psychologie Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Berufsbildende Schulen 6. Bachelor-Arbeit 5. SPÜ SPÜ 4. Studiertes Fach & Blockpraktikum A Berufliche Fachrichtung 3. Fachdidaktik & bzw. 2. Berufliche Didaktik/ Berufspädagogik/ Berufliche Didaktik/ Berufsfelddidaktik Psychologie 1. Berufsfelddidaktik Seite 5 von 15

6 2.2 Ablauf der Schulpraktischen Übungen Der/die Praktikant/in hat während seines/ihres Aufenthaltes an der Schule die geltenden Vorschriften, einschließlich der Hausordnung der Schule zu beachten und den Weisungen der Schulleitung und des/der Mentors/-in Folge zu leisten. Die Zuteilung des/der Praktikanten/-innen zu einem/einer Mentor/in erfolgt durch den/die Verantwortlichen der TUD. Der/die Mentor/in übernimmt die Funktion des/r Begleiters/-in, Beraters/-in und Beurteilers/-in. Der/die Praktikant/in ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten, zu befolgen und über alle Interna, die er/sie während seines/ihres Praktikums erfährt, Verschwiegenheit zu wahren. Entsprechende Personendaten im Praktikumsbericht sind zu anonymisieren. Des Weiteren gilt folgendes: (1) Die Unterrichtsversuche finden in der Regel wöchentlich statt. (2) Die Teilnehmer/innen erhalten Studienmaterialien mit Studienhinweisen zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Hospitationen und Unterrichtsversuchen i.d.r. in der vorbereitenden Lehrveranstaltung. (3) Die Dauer der Lehrveranstaltung am Beruflichen Schulzentrum ist unterschiedlich. (4) Wenn es der zeitliche Ablauf und die schulischen Räumlichkeiten ermöglichen, erfolgt sofort nach der Hospitation oder dem eigenen Unterricht eine berufsfelddidaktische Auswertung. (5) Der Hospitationsversuch kann zu vorher festgelegten Beobachtungsschwerpunkten erfolgen. Die Auswahl orientiert sich am Vorgehen des/der jeweiligen Vertreters/-in der Beruflichen Fachrichtung. (6) Mindestens zwei Unterrichtsstunden sind eigenständig zu planen, zu halten und zu reflektieren. (7) Jeder durchzuführende Unterrichtsversuch ist durch Konsultationen bei dem/der Mentor/in am Beruflichen Schulzentrum und in Rücksprache mit der Beruflichen Fachrichtung vorzubereiten. Zum Erfassen der Themen und den jeweils unterrichtenden Studierenden nutzen Sie bitte das Formblatt Ablaufplan (siehe Anlage 1), welches Sie bei dem/der Vertreter/in der Beruflichen Fachrichtung abgeben. (8) Der Planungsentwurf ist mindestens zwei Tage vor der jeweiligen Unterrichtsstunde bei dem/der Vertreter/in am Institut für Berufliche Fachrichtungen abzugeben. Zusätzliche (andere) Absprachen mit dem/der Mentor/in bleiben unberücksichtigt. Liegt ein Planungsentwurf nicht vor, kann der Unterrichtsentwurf nicht stattfinden. (9) Für die Hospitation ist ein Planungsraster zu erstellen, in dem der Unterrichtsentwurf tabellarisch dargestellt ist (siehe Anlage 2). (10) Die Ergebnisse der Schulpraktischen Übungen werden in einem Praktikumsbericht dokumentiert. (11) Für den erfolgreichen Abschluss des Moduls sind neben dem Bericht die regelmäßige Teilnahme 2 an Unterrichtsversuchen der Kommilitonen/-innen und die aktive Beteiligung an Auswertungsgesprächen Voraussetzung. Hinweis: Detaillierte Informationen zu den Schulpraktischen Übungen werden auch in den jeweiligen Einführungsveranstaltungen gegeben. 2 Zum Erfassen der Teilnahme erhalten die Studierenden ein Formblatt (siehe Anlage 3), auf dem der Mentor nach jeder Unterrichtsstunde unabhängig davon, ob sie selbst gestaltet oder ob hospitiert wurde mit seiner Unterschrift die Teilnahme bestätigt. Seite 6 von 15

7 2.3 Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz Die Schulpraktischen Studien der lehramtsbezogenen Studiengänge an der Technischen Universität Dresden (TUD) werden rechtlich geregelt durch: Schulgesetz des Freistaates Sachsen vom , rechtsbereinigt mit Stand vom 6. Februar 2008, 40 Abs. 3, Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden KMK-Beschluss vom und die studiengangsbezogenen Studien- und Prüfungsordnungen sowie die fachbezogenen Studienordnungen der Beruflichen Fachrichtungen (1. Fächergruppe) und der studierten Fächer (2. Fächergruppe). Darüber hinaus besteht für Studierende während des Praktikums Unfallversicherungsschutz. Beim Eintritt eines Versicherungsfalles (Unfall des/der Praktikanten/-in auf dem Weg zur und von der Schule sowie an der Schule) ist unverzüglich Kontakt mit dem/r Praktikumsbetreuer/in der entsprechenden Beruflichen Fachrichtung aufzunehmen. Aus Gründen des Versicherungsschutzes dürfen Praktikanten/-innen keine Unterrichtsstunden, Vertretungsstunden und Aufsichten sowie Unterrichtsgänge ohne Anwesenheit des/der Mentors/-in übernehmen. Es besteht keine Haftpflichtversicherung über die TUD bzw. das Studentenwerk. 3 Hospitation und Auswertungsgespräch Die gegenseitige Hospitation der Unterrichtsversuche von Kommilitonen/-innen soll zunächst dazu dienen, die eigene Beobachtungsfähigkeit von komplexen Lehr-/ Lernarrangements, deren Grundlage im Blockpraktikum A gelegt wurde, zu erweitern. Dabei können erworbene berufspädagogische und berufsfelddidaktische Kenntnisse zur Analyse und kritischen Reflexion, auch des eigenen Unterrichtsversuches, im anschließenden Auswertungsgespräch als Reflexionsrahmen dienen. Innerhalb dieses Gespräches werden demzufolge die Beobachtungen und Bewertungen einzelner Hospitationsschwerpunkte diskutiert, um die Kompetenz hinsichtlich der Planung und Durchführung von Unterricht weiterzuentwickeln. Die Selbstanalyse stellt dabei eine hohe Anforderung dar. Voraussetzung für die Auswertung des Unterrichtsversuches ist die Kenntnis der Unterrichtsplanung, die die entsprechenden Vorbetrachtungen sowie den tabellarischen Unterrichtsverlauf (siehe Anlage 3) enthält. Das Auswertungsgespräch kann unterschiedlich aufgebaut werden. Eine Möglichkeit besteht in einer eher freien Gestaltung, indem der/die Hospitierte und die Hospitierenden den beobachteten Unterrichtsversuch ohne im Vorhinein vereinbarte Hospitationsschwerpunkte reflektieren. Dabei können Punkte benannt werden, die aus der jeweiligen Perspektive gelungen oder verbesserungswürdig sind. Eine andere Möglichkeit stellt die Reflexion des Unterrichts mittels bestimmter Hospitationsschwerpunkte dar. Dementsprechend müssen sich die Beteiligten im Vorfeld über die Verbzw. Aufteilung dieser verständigen. Seite 7 von 15

8 Beispiele für Hospitationsschwerpunkte: Der/die Student/in:. - hat die in der Unterrichtplanung formulierten Ziele realisiert. - nimmt innerhalb des Unterrichtsgeschehens Bezug zum jeweiligen beruflichen Handlungsfeld. - benutzt fachlich richtige Inhalte. - strukturiert das Unterrichtsgeschehen so, dass die didaktischen Funktionen klar erkennbar sind. - beherrscht die geplanten Unterrichtsmethoden und Sozialformen. - gestaltet den Unterricht methodisch und medial abwechslungsreich. - setzt Medien so ein, dass sie dem didaktischen Zweck und der Anschaulichkeit dienen. - bewertet Schülerverhalten, erkennt deren Lernbedarfe und nimmt die Erziehungsfunktion wahr. - setzt Sprache und Körpersprache angemessen ein. - schafft eine gute Lernatmosphäre. - zeigt eine wertschätzende Haltung gegenüber Beiträgen von Schülern/-innen. - gestaltet die Kommunikation und Interaktion zwischen den Beteiligten des Lehr-/ Lernarrangements zielgerichtet. Der Ablauf des Auswertungsgespräches kann wie folgt strukturiert werden: 1) Gesprächseinstieg seitens des/der Vertreters/-in der Beruflichen Fachrichtung bzw. des studierten Faches, 2) erste Einschätzung des/der Studierenden, der/die den Unterrichtsversuch absolviert hat, 3) Bewertung der Hospitationsschwerpunkte durch die Hospitierenden, 4) gemeinsame Erarbeitung von Maßnahmen, Alternativen etc. zur Optimierung der Planung und Durchführung von Unterricht, 5) Gesamtreflexion des/der Mentors/-in und des/der Vertreters/-in der Beruflichen Fachrichtung (Gewichtung der besprochenen Aspekte und Tendenz einer Gesamtbewertung), 6) Klärung offener Fragen, 7) Metakommunikation und Festlegung neuer Hospitationsscherpunkte für die weiteren Hospitationen. Seite 8 von 15

9 4 Bestandteile des Praktikumsberichts 1 Deckblatt (siehe Anlage 4) 2 Gliederung 3 Erster Unterrichtsentwurf 3.1 Bedingungsanalyse 3.2 Didaktische Analyse 3.3 Planungsentwurf (inkl. Medien) 4 Zweiter Unterrichtsentwurf 4.1 Bedingungsanalyse 4.2 Didaktische Analyse 4.3 Planungsentwurf (inkl. Medien) 5 Gesamtreflexion Selbstreflexion hinsichtlich der Lehrkompetenz in der Unterrichtspraxis Entwicklung theoretischer Lernbedarfe Literatur-/ Quellenverzeichnis Anwesenheitsnachweis Seite 9 von 15

10 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Ablaufplan Planungsraster Unterrichtsentwurf Anwesenheitsliste Deckblatt Praktikumsbericht Seite 10 von 15

11 Anlage 1 Ablaufplan Schulpraktische Übungen Mentor/in der Schule Unterrichtszeitraum Studenten/-innen KW Datum Klasse Thema Student/in Abgabetermin: Seite 11 von 15

12 Anlage 2 Planungsraster Unterrichtsentwurf Ausbildungsgang: Datum: Schuljahr: Zeit: Lernfeld/Themenbereich/Fach: ggf.: Bezug zum beruflichen Handlungsfeld: angestrebte Kompetenzdimensionen (KMK): Vorschlag 1 Zeit Didaktische Funktionen Handlungsablauf Organisationsformen Medien Kommentar Seite 12 von 15

13 Vorschlag 2 Zeit Didaktische Funktionen Inhalt/Thematik Aktivitäten Lehrender Aktivitäten Lernende Medien Vorschlag 3 Zeit Unterrichtsphase Inhalte Aktions-/Sozialformen Medien geplante Alternativen Seite 13 von 15

14 Anlage 3 Bitte lassen Sie sich von dem/der Mentor/in Ihre Anwesenheit, auch wenn Sie nicht unterrichten (!!!), bestätigen und geben diese im Anschluss an die Schulpraktischen Übungen bei dem/der Vertreter/in der Beruflichen Fachrichtung ab. Anwesenheitsliste Schulpraktische Übungen Name, Vorname KW Datum Unterschrift Mentor/in Seite 14 von 15

15 Anlage 4 Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Institut für Berufliche Fachrichtungen Berufliche Fachrichtung xxx Praktikumsbericht Schulpraktische Übungen Gutachter/in: Mara Mustermann Matrikelnummer: Immatrikulationsjahrgang: 2007 Fachsemester: 5 Seite 15 von 15

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