Zeitung des AStA der Universität zu Köln. -Sonderausgabe- Studiengebühren. Studienkonten? - Jetzt hat jeder eins!-

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1 Zeitung des AStA der Universität zu Köln -Sonderausgabe- Studiengebühren Studienkonten? - Jetzt hat jeder eins!-

2 Wichtig!!! Alle Angaben in dieser Broschüre erfolgen nach unserem bestem Wissen und wir haben uns bemüht, sorgfältig zu recherchieren. Es handelt sich bei den behandelten Themen aber um komplexe Rechtsfragen und wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Darstellung und die Korrektheit der beigehefteten Vordrucke. Vorwort zur 2. Auflage Das Studienkonten- und finanzierungsgesetz (StKFG) ist in Kraft, die Uni Köln hat rund Studierende weniger und durch die engen Regelungen des Gesetzes sind dieses Semester alle Studierenden von den Studienkonten betroffen auch die, die jetzt (noch) nicht bezahlen müssen. Durch eine Regelung im Gesetz können Bonussemester, die sich auf Tatbestände vor dem Sommersemester 2004 beziehen nur bis Ende des Semesters beantragt werden, indem erstmals ein Studienkonto eingerichtet wird. Das ist bei den meisten in diesem Semester der Fall (Ausnahmen sind etwa Beurlaubungen). Deshalb sollten sich alle die Broschüre aufmerksam durchlesen sie enthält auch Informationen zu Bonussemestern. Ein wichtiger Hinweis hier noch vorab: Härtefallanträge und Bonussemesteranträge sind zwingend mit den Formularen des Studierendensekretariats zu stellen. Diese Formulare gibt es im Studierendensekretariat und Online auf dessen Homepage ( Es sei an dieser Stelle auch darauf verwiesen, dass Widerspruchsverfahren und die Anträge auf Berücksichtigung als Härtefall bzw. Bonusanträge getrennte Verfahren sind. Während Widersprüche innerhalb der vorgegebenen Frist (siehe FAQs) eingelegt werden müssen, können zukünftige Härtefälle jeweils bis Ende des Semesters, indem der Härtefall eintritt, gestellt werden. Es sei zudem allen empfohlen, sich in den Newsletter des ABS NRW einzutragen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Dies kann man unter machen. Dies ist alleine deshalb ratenswert, da die ASten des Landes NRW und das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren derzeit Klagen vor den Verwaltungsgerichten gegen die Studiengebühren führen. Daher können noch Änderungen eintreten, über die wir Euch dann per informieren können. Jana Schultheiss (Bildungspolitikreferentin) Klemens Himpele (Berater Studiengebühren)

3 3 Inhalt Die Grundlagen des Studienkontenmodells 4 Studienkonten 4 Ausnahmen von der Gebührenpflicht 5 Alphabetische Themenliste 5 Informationen zu den Formularen 11 Widerspruchsformular 11 Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand 11 Frequently Asked Questions (FAQ) 14 Schematischer Überblick 20 Weitere Infos und AnsprechpartnerInnen 23 Kontakte 23 Weitere Infos 23

4 4 Grundlagen AStA-Rückmeldung Die Grundlagen des Studienkontenmodells Dieser Text ist eine überarbeitete Fassung eines Textes des AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er ist nach bestem Wissen erstellt, es kann aber keine Gewähr übernommen werden. Vorbemerkung Das Studienkontenmodell ist so kompliziert, unausgereift und voller Sonderregelungen, dass selbst das Ministerium für Wissenschaft und Forschung und die Universitätsverwaltung nicht richtig durchblicken. Wir versuchen hier, Euch einen Überblick zu geben, damit Ihr Euch selbst ausrechnen könnt, ob oder wann Ihr fällig seid. Aber auch, wenn Ihr in absehbarer Zeit keine Gebühren zahlen müsst, solltet ihr Euch gründlich informieren. Denn ein Restguthaben auf dem Studienkonto kann für eine spätere Weiterbildung oder Aufbaustudiengänge verwendet werden. Nach einer kurzen Erläuterung der Grundzüge des Studienkontenmodells könnt Ihr im alphabetisch geordneten Verzeichnis detaillierte Infos zu den einzelnen Begriffen und Fallgruppen erhalten. Studienkonto - Was das ist und wer eins kriegt Alle Studierenden, die in einem Studiengang zum Erwerb ihres ersten berufsqualifizierenden Abschlusses oder in einem konsekutiven Studiengang eingeschrieben sind (-> Master), erhalten zum Sommersemester 2004 ein Studienkonto. Das Konto umfasst zu Beginn des Studiums soviel Studienguthaben, dass es für die 1,5- fache Regelstudienzeit reicht. Schon vor dem SS 2004 studierte Semester werden bereits bei Erstellung des Kontos abgebucht. Diese Abbuchungen heißen Regelabbuchungen und werden unten genauer erklärt. Ist das Konto leer, muss gezahlt werden Euro pro Semester, die in den Landeshaushalt fließen. Kein Konto erhalten Studis im Zweitstudium (nicht zu verwechseln mit Parallelstudium) oder so genannte SeniorstudentenInnen ab 60. Sie müssen direkt zahlen. Auch kein Konto erhalten GasthörerInnen, ZweithörerInnen und Promotionsstudierende. Sie müssen in der Regel nicht zahlen.

5 Grundlagen 5 Ausnahmen von der Gebührenpflicht Nicht sofort zahlen müssen natürlich alle, deren Studienkonto noch nicht leer ist. Ansonsten gibt es folgende Befreiungen von der Gebührenpflicht: - Bonusguthaben, die für Kindererziehung, Gremienarbeit, Behinderung oder schwere Krankheit gewährt werden. Sie können nur bei einem bestehenden Studienkonto (auch, wenn es leer ist) in Anspruch genommen werden. Wer etwa als Senior- oder ZweitstudentIn kein Konto hat, kann Gebührenerlass nur noch über Ausnahmen oder Härtefallregelung erhalten. - Für Urlaubssemester, während BAföG-Bezugszeiten, sowie fürauslands- und Praxissemester werden keine Gebühren fällig, ebenso nicht für das praktische Jahr der MedizinerInnen, oder bei Einschreibung in ein Studienkolleg. - Eine Härtefallregelung greift für Studierende, bei denen eine wirtschaftliche Notlage vorliegt und die gleichzeitig entweder unmittelbar vor dem Examen stehen (-> Abschlussprüfung), Kinder unter 6 Jahren erziehen, Verwandte pflegen oder wegen einer anderen unbilligen Härte im Einzelfall befreit sind. - Promotionsstudierende bleiben grundsätzlich gebührenfrei, Lehramtsstudierende in bestimmten Fällen. Alphabetische Themenliste Abschlussprüfung Studierende, die in einer wirtschaftlichen Notlage sind und kurz vor der Abschlussprüfung stehen, können die Gebühren nach der Härtefallregelung erlassen bekommen. Wartet eine gebührenpflichtiger StudentIn noch auf das Ergebnis der letzten Abschlussprüfung, während die Rückmeldefrist für das nächste Semester abläuft, muss er / sie sich zwar zurückmelden, kann aber die Stundung der Gebühr beantragen. Die Gebühr würde dann nur bei nicht bestandener Prüfung eingezogen. Auslandssemester Ein Auslandssemester wird nicht auf das Studienkonto angerechnet, wenn es ein integrierter Teil des Studiums ist, d.h. in der Studienordnung vorgeschrieben ist. Wer ein freiwilliges Semester im Ausland studiert, bekommt dies nicht auf dem Studienkonto angerechnet, wenn ein Urlaubssemester genommen wird. Wer allerdings während des Auslandssemesters erbrachte Leistungen für sein Studium anerkannt bekommen möchte, kann das Semester nicht als Urlaubssemester nehmen. Ausländische Studierende und Studium im Ausland Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss aus einem Land der EU werden sofort gebührenpflichtig und erhalten kein Studienkonto, wenn ihre Abschlüsse

6 6 in Deutschland als berufsqualifizierend anerkannt werden. Dies gilt nicht, wenn dieser Abschluss als vergleichbar mit dem deutschen Bachelor gilt. Dann gibt es für das Masterstudium ein neues Konto. Studierende mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss aus Nicht-EU-Staaten, die im SS 2004 an der Uni Köln eingeschrieben waren, fallen unter die Vertrauensschutzregelung und erhalten ein Studienkonto, sie müssen erst zahlen, wenn dies leer ist. Sind Semester aus einem angefangenen Studium im Ausland an ein Studium in NRW angerechnet worden, so wird die Anzahl der angerechneten Semester auf dem Studienkonto verbucht. Studierende, die innerhalb eines Austauschprogramms an einer Hochschule in NRW studieren, müssen nicht bezahlen. Für alle ausländischen Studierenden, auch für jene, die unter die Vertrauensschutzregelung fallen, gilt: Alle schon an deutschen Hochschulen studierten Semester werden vom Studienkonto abgebucht. Studierende aus einem nicht EU- Land, die bereits ein Studium absolviert haben, müssen in jedem Fall Studiengebühren bezahlen, egal, ob ihr Abschluss berufsqualifizierend ist oder nicht. Nicht-EU-AusländerInnen werden hier bewusst schlechter behandelt. Bachelor / Master siehe Master Behinderung und schwere Krankheit Behinderte und schwer oder chronisch Kranke haben Anspruch auf so viele Grundlagen AStA-Rückmeldung Bonussemester, wie sie nachweisen können, dass sich ihre Behinderung bzw. Krankheit studienzeitverlängernd ausgewirkt hat oder auswirkt. Diese Studierenden haben das Recht, auch nach dem SS 04 bis zu 4 Bonussemester gleichzeitig zu beantragen, und zwar nachträglich, mittendrin oder im Voraus. Ein fachärztliches Attest muss Umfang und Zeitraum dieser Einschränkung belegen. Eine schwere Erkrankung liegt vor, wenn die Krankheit zum Versäumnis mindestens der Hälfte des Semesters führt. Auch für den Studiengangs- oder Fachwechsel gilt eine Sonderregelung. Die sonst nur zweisemestrige Orientierungsphase dehnt sich auf 4 Semester aus, wenn sich der Grund des Wechsels auf Behinderung oder Krankheit zurückführen lässt. Bonusguthaben/Bonussemester Ein Bonusguthaben bedeutet, dass für ein Semester keine Regelabbuchung vorgenommen wird. Es sind sozusagen Bonussemester, die über die 1,5-fache Regelstudienzeit hinaus kostenlos studiert werden können. Es gibt sie in folgenden Fällen: Kindererziehung, Mitarbeit in bestimmten Gremien, Behinderung oder Krankheit. Bonusguthaben müssen in dem Semester beantragt werden, in dem der jeweilige Grund dafür vorliegt. Ausnahme sind die vor dem SS 2004 angefallenen Bonussemester, die im Paket bis spätestens zum Ende des SS 2004 beim Studierendensekretariat beantragt werden können. Mit anderen Worten: Alle, die einen Bonustatbestand geltend machen wollen, der sich auf ein Ereignis VOR SS 04 oder IM SS 04 bezieht, müssen den

7 Bonusantrag bis zum gestellt haben! Nach dem SS 2004 gilt jedoch: ist das Studienkonto einmal leer, können keine Bonusguthaben mehr beantragt werden. Dann hilft nur noch die Härtefallregelung. Zur Anrechnung von Bonussemestern gibt es Formulare auf der Homepage des Studierendensekretariats. Fachwechsel siehe Studiengangwechsel Grundlagen diesen Gremien können zusammen bis zu drei Bonussemester gewährt werden. b) Wahrnehmung des Amtes der studentischen Gleichstellungsbeauftragten. Auch hierfür können zusätzlich zu den oben genannten Gremien bis zu 3 Semester anerkannt werden. In allen Fällen der Gremientätigkeit gilt nach dem SS 2004: Ist das Studienkonto einmal leer, können keine Bonusguthaben mehr beantragt werden. Dann hilft nur noch die Härtefallregelung. 7 Gesetzliche Grundlagen Grundlagen des Studienkontenmodells sind: das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz (StKFG), die Rechtsverordnung zum StKFG (RVO-StKFG) und die Verwaltungsvorschriften für die Auslegung des StKFG (VV-StKFG). Bezug genommen wird auch auf das Landeshochschulgesetz NRW (LHG). Den Paragraphensalat könnt ihr auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung finden. Nicht rechtsverbindlich ist der Leitfaden, der dort auch bereitgestellt wird. Gremientätigkeit Bonusguthaben - bis zu eins pro Semester - werden gewährt für: a) die Mitwirkung als gewählter VertreterIn in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft oder der Studentenwerke. Konkret sind dies Senat, AStA, Studierendenparlament, Verwaltungsrat /Verwaltungsausschuss des Studentenwerks. Für die Arbeit in Härtefallregelung In bestimmten Härtefällen werden die Gebühren erlassen, auch wenn kein Bonussemester gewährt wurde: a) bei einer unverschuldeten wirtschaftliche Notlage kurz vor Ende des Studiums. Notlage bedeutet, im Monat nicht mehr als 693,33 Euro zur Verfügung zu haben - hier wird jede Form des Einkommens und eigenes Vermögen über dem BAföG-Freibetrag berücksichtigt. Liegt das Einkommen zwischen 585 und 693,33 Euro, so wird die Gebühr nach Entscheidung der Uni verringert, unter 585 Euro erlassen. Für Verheiratete oder Studis mit Kindern gelten natürlich andere Grenzen; für den Unterhalt der/des EhegattIn erhöht sich der Betrag um 480 Euro und pro minderjährigem Kind um 435 Euro. Als Einkommensbelege werden Einkommensteuernachweis oder elterliche Bescheinigung über Zuwendungen akzeptiert. Kurz vor Ende des Studiums bedeutet, dass das Studium voraussichtlich im aktuellen oder nächsten Semester ab-

8 8 geschlossen wird. Dazu muss eine Bescheinigung des Prüfungsamtes oder Prüfungsausschusses ausgestellt werden. Eventuell gibt es diese nur bei erfolgter Anmeldung zur Prüfung oder bei Scheinfreiheit. b) bei einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage (s.o.) und gleichzeitiger besonderer familiärer Belastung. Dazu zählt die Betreuung des/der pflegebedürftigen eigenen EhepartnerIn, Eltern oder Kindern sowie die Erziehung von Kindern unter 6 Jahren. Grundlagen AStA-Rückmeldung an, auch bei gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder. Studieren beide Partner, müssen sie sich entscheiden, wer die Bonussemester in Anspruch nimmt. Es ist auch möglich, dass ein Elternteil drei Semester in Anspruch nimmt, das andere eins (oder auch zwei : zwei). Als Beleg gilt die Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Statt eines Bonussemesters können zur Kindererziehung auch Urlaubssemester genommen werden, in denen aber keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden können. c) wer Opfer einer Straftat wurde und daher im entsprechenden Semester nicht studieren konnte, muss auch nicht zahlen. Zur Anerkennung von Härtefällen gibt es Formulare auf der Homepage des Studierendensekreatriats. Hochschulwechsel Auch für Semester, die an anderen staatlichen Hochschulen studiert wurden, werden Abbuchungen vom Studienkonto vorgenommen. Wer an einer Hochschule im Ausland studiert hat, bekommt Abbuchungen für alle Semester, die im aktuellen Studiengang anerkannt wurden. Kindererziehung Wer ein oder mehrere Kinder erzieht oder erzogen hat, bekommt Bonussemester angerechnet. Pro Kind gibt es maximal vier Bonussemester. Pro Studiensemester fällt nur ein Bonussemester Kontoauszug Bei Einrichtung des Studienkontos (also seit SS 2004 ), bei Änderungen des Kontostandes, die nicht auf einer Regelabbuchung beruhen, und bei der Exmatrikulation wird ein Kontoauszug erstellt, der verbindlich den Stand des Studienkontos wiedergibt. Lehramtsstudium Wer schon an einer Schule als Lehrkraft arbeitet und nun zusätzlich ein weiteres Fach nach Maßgabe der Landes oder der Schule studiert, ist in diesem Studiengang für 8 Semester gebührenfrei. Diese Mängelfächer sind im Moment: für Haupt-, Real-, Gesamtschule alle Fächer; für Gymnasien ev. Religion, Latein, Physik, Informatik, Kunst, Mathe, Musik und Technik. Wer nach einem abgeschlossenen Lehramtsstudium Deutsch als Zweitsprache / Interkulturelle Pädagogik studiert, kann dies gebührenfrei weiter-

9 betreiben. Hier muss dann jedoch ein Abschluss erreicht werden, da sonst rückwirkend Gebühren fällig werden. Bei einer Paralleleinschreibung für Sek. I und Sek. II sowie Grund-/Haupt- /Realschule parallel zu gymnasialer Lehrerausbildung wird die höhere Regelstudienzeit, also 9 Semester als Berechnungsgrundlage, angesetzt. Masterstudium Zwar zählt der Bachelor laut Gesetz als erster berufsqualifizierender Abschluss, dennoch ist das Masterstudium als konsekutiver Studiengang gebührenfrei. Es gibt quasi ein Studienkonto für beide Studiengänge. Die Regelstudienzeiten von Bachelor und Master werden addiert, um so die 1,5-fache Regelstudienzeit zu ermitteln. Die weitere Abbuchung hängt davon ab, wann der Bachelor absolviert wurde: - Wer vor dem SS 04 einen Bachelor erworben hat, bekommt pauschal das 1,5-fache der Bachelor-Regelstudienzeit vom Konto abgezogen; es wird sozusagen kein Bonusguthaben vom Bachelor ins Masterstudium mitgenommen, sondern es bleibt für das Masterstudium auch regulär die 1,5- fache Regelstudienzeit. - Wer ab dem SS 04 ein Bachelorstudium beendet, bekommt nur die real studierten Bachelor- Semester vom Konto abgezogen, hat also für das Masterstudium mehr Zeit. Auch nach dem Masterstudium bleibt ein eventuelles Restguthaben auf dem Studienkonto bestehen. Grundlagen Ministerium für Wissenschaft und Forschung: Verantwortlich für das Studienkontengesetz. (Ministerin ist Hannelore Kraft). Online erreichbar unter: weiterklicken zu Studienkonten. Auch gerne für Euch da: die Info-Hotline, die bei Fragen und Kritik zum Studienkonto für Euch bereitsteht : 0180 / Parallelstudium Wer zwei Studiengänge gleichzeitig studiert, bekommt nur ein Studienkonto und pro Semester auch nur eine Regelabbuchung. Deren Höhe richtet sich nach dem Studiengang mit der kürzeren Regelstudienzeit. Sobald einer der Studiengänge beendet wird, wird der zweite automatisch zum Zweitstudium und damit u. U. gebührenpflichtig (-> Restguthaben). Eine Ausnahme bildet das Lehramtsstudium. Promotionsstudium Promotionsstudierende sind vom Studienkontengesetz ausgenommen, sofern sie nicht gleichzeitig in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind. MedizinerInnen, die parallel zum Staatsexamen ihre Doktorarbeit schreiben, sind also nicht ausgenommen - auch, wenn sich dadurch ihre Studienzeit verlängert. Sie könnten ja schließlich ihre Doktorarbeit auch nach dem Studium schreiben, so die Argumentation der Landesregierung. 9

10 10 Studierende, die Ergänzungsstudien vornehmen, um ihre Promotionsberechtigung zu erlangen, sind ebenfalls ausgenommen von der Gebührenpflicht. Regelabbuchung Grundlagen AStA-Rückmeldung beträgt die Regelabbuchung pauschal 25 SWS; ausgenommen konsekutive Studiengänge) oder es mit einer Gebühr für GasthörerInnen oder eine Weiterbildung an einer öffentlich-rechtlichen Institution verrechnen. Dabei gilt der Kurs: eine SWS auf dem Konto entspricht 30 Euro. Mit dem Studienkonto erhält jeder ein Guthaben von 200 SWS, die jedoch keinen realen Bezug zu den SemesterWochenStunden Eures Studiums haben. Sie dienen nur als Verrechnungseinheit. Für jedes studierte Semester wird eine Regelabbuchung vorgenommen in der Höhe: 200 SWS geteilt durch die 1,5-fache Regelstudienzeit. Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach der 1,5-fachen Regelstudienzeit (bei gleichbleibend hohen Regelabbuchungen) das Studienkonto leer ist und gezahlt werden muss. Bei krummen Ergebnissen wird aufgerundet. z.b: 1,5 mal 9 Semester Regelstudienzeit ergibt 13,5. Also können 14 Semester ohne Gebühren studiert werden. Restguthaben Wer vor dem Sommersemester 2004 sein Erststudium beendet hat, erhält kein Restguthaben, auch wenn er/sie unter der 1,5-fachen Regelstudienzeit geblieben ist; denn vor dem SS 2004 gibt es noch kein Studienkonto, also auch kein Restguthaben... Wer nach dem späteren Abschluss des Studiums noch Guthaben auf seinem Studienkonto übrig hat, kann dies für Teile eines späteren Zweit- oder Aufbaustudiums verwenden (dann Seniorstudierende Ab dem 60. Lebensjahr ist ein Studium ausnahmslos gebührenpflichtig. Wird das Studium in dem Semester aufgenommen, das der Vollendung des 60. Lebensjahres vorausgeht, wird kein Studienkonto mehr eingerichtet; in den anderen Fällen verfällt das Guthaben mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. Sonderfälle Ein Studium an Fachhochschulen, die ausschließlich für den öffentlichen Dienst ausbilden, wird nicht auf das Studienkonto angerechnet. Ein weiteres Studium danach gilt also nicht als Zweitstudium. Studierende SpitzensportlerInnen (A, B, C-Olympia-Kader) bekommen auf Antrag pro Semester nur eine halbe Regelabbuchung. Bei offiziellen Teilzeitstudiengängen (z.b. Fernuni Hagen) wird nur eine halbe Regelabbuchung vorgenommen. Als Teilzeitstudierende gelten solche, die nicht gleichzeitig anderswo als Vollzeitstudierende eingeschrieben sind. Wer aufgrund einer Einstufungsprüfung in ein höheres Fachsemester als das erste zugelassen wird, bekommt für die

11 Informationen 11 Informationen zu den Formularen In der Mitte dieses Heftes findet Ihr zwei Formulare, die Ihr herauslösen und ausfüllen könnt. Widerspruchsformular Das Widerspruchsformular ist eine generell gehaltene Möglichkeit zum einlegen eines Widerspruches. Dieses kann immer verwendet werden, empfiehlt sich jedoch insbesondere dann, wenn sich Euer Widerspruch nicht auf spezielle Gründe richtet sondern auf Gründe generellerer Art (Vertrauensschutz etc.). Ihr könnt auf diesem Formular einen oder mehrere Begründungspunkte ankreuzen. Solltet Ihr weitere Formulare benötigen findet Ihr dieses unter: Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand Diesen Antrag müsst Ihr stellen, wenn ihr aus triftigem Grund nicht fristgerecht Widerspruch einlegen konntet, beispielsweise, wenn Ihr die gesamte Widerspruchszeit nicht zu Hause wart und den Bescheid daher nicht erhalten habt. Wir haben hier exemplarisch die häufigsten Gründe zum ankreuzen vorbereitet, Ihr könnt so einen Antrag aber auch an Eure Bedürfnisse anpassen. Wichtig ist, dass Ihr gleichzeitig mit diesem Antrag auch den Widerspruch einreichen solltet. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass viele von Euch das Formular nicht benötigen werden, da die Bescheide Euch rechtzeitig erreichen. Ein Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand muss spätestens zwei Wochen nach Wegfall des Hinderungsgrundes eingereicht werden. Siehe hierzu auch bei den Frequently Asked Questions dieses Heftes. Antrag auf Härtefall, Bonussemesster und Korrektur des Studienkontos diese Anträge müssen beim Studierendensekretariat gestellt werden. Dort liegen die entsprechenden Formulare aus, die man auch im Internet unter: findet.

12 12 eingesparten Semester keine Regelabbuchungen. Studiengangwechsel Wer seinen Studiengang gewechselt hat bzw. in Zukunft wechselt, bekommt die im alten Studiengang studierten Semester von seinem Studienkonto abgebucht. Die Höhe der Regelabbuchungen für die Semester im alten Studiengang hängt davon ab, wo dieser studiert wurde: Nur für Studierende, die ihr Studium im WS 02/03 oder später begonnen haben, gilt: Bei einem Studiengangwechsel bis zum Beginn des 3. Hochschulsemesters wird für den neuen Studiengang das Studienkonto wieder aufgefüllt, d.h. die ersten zwei Semester werden nicht mitgezählt.gegen diesen Ausschluss der Altfälle laufen derzeit Klagen. Der vom Verwaltungsgericht Köln gefällte Beschluss lässt hoffen, dass diese Klagen von uns gewonnen werden. Der Newsletter des ABS-NRW ( hält Euch auf dem Laufenden. Dies gilt auch, wenn nur ein Nebenfach gewechselt wird, etwa in Magisterstudiengängen. Bei späterem Studiengangwechsel als nach dem 2. Semester werden die ersten Semester dagegen nicht gelöscht. Auf jeden Fall vom Konto abgebucht werden aber Teile des alten Studiums, die auf das neue angerechnet wurden. Grundlagen AStA-Rückmeldung Universität. Widersprüche gegen einen Gebührenbescheid, Anträge auf Bonussemester, Anerkennung von Härtefällen o. ä. müssen fristgerecht bei der Verwaltung eingehen. Bei Widersprüchen beträgt die Frist ein Monat. (Genaueres siehe FAQs!) Alle Anträge können zunächst einmal formlos sein, weitere Gründe oder Belege können nachgereicht werden. Lasst Euch die Abgabe Eurer Anträge beim Studierendensekretariat schriftlich bestätigen oder schickt sie per Einschreiben. Siehe hierzu auch die Frequently Asked Questions in dieser Rückmeldung. Urlaubssemester Für Urlaubssemester werden keine Abbuchungen vom Studienkonto vorgenommen; sie sind grundsätzlich gebührenfrei. Allerdings gibt es für die Bewilligung einer Beurlaubung strenge Kriterien; dazu gehört nicht die Vorbereitung auf Abschlussprüfungen. Während eines Urlaubssemesters können auch keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht werden. Falls Ihr Euch beurlauben lassen wollt, wenn Ihr bereits einen Gebührenbescheid bekommen habt, so gilt dieser bei Gewährung des Urlaubssemesters als zurückgenommen. Zweitstudium Studierendensekretariat Auch wenn die Landesregierung für das Studienkonto verantwortlich ist: Eure verbindliche Ansprechpartnerin ist die Ein Zweitstudium ist ein Studium nach dem Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (-> Parallelstudium). Studierende, die sich im Zweitstudium befinden, erhalten kein

13 Studienkonto, sie müssen direkt 650 Euro pro Semester zahlen. Wer jedoch im SS 04 noch im Erststudium ist und sein so erhaltenes Studienkonto nicht ganz aufbraucht, kann den Rest für einen Teil eines späteren Zweitstudiums verwenden (-> Restguthaben). Ein konsekutives Masterstudium zählt nicht als Zweitstudium. Eine Ausnahme gibt es auch beim Lehramtsstudium. Grundlagen 13

14 14 FAQ AStA-Rückmeldung Frequently Asked Questions (FAQ) 1. Fehlerhafte Bescheide Fehlerhafte Bescheide liegen dann vor, wenn entweder eine falsche Studiendauer vorliegt oder Bonussemester nicht berücksichtigt worden sind (z.b. aus Gründen der Kindererziehung, Krankheit, Behinderung, Gremienarbeit, Exmatrikulation ), Ihr also auch laut Gesetz noch nicht zahlen müsstet. Wenn Ihr einen inhaltlich fehlerhaften Bescheid bekommt, dann müsst Ihr auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch einlegen. Ihr könnt dazu das Formular des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) und des Landes-ASten-Treffens (LAT) verwenden. Dieses kann unter heruntergeladen werden. 2. Formal korrekte Bescheide Darüber hinaus gibt es formal korrekte Bescheide, d.h. sie entsprechen dem Studienkonten- und -finanzierungsgesetz. Auch gegen diese Bescheide solltet Ihr, am besten mit dem ABS-Formular aus der Heftmitte Widerspruch einlegen. Wenn Ihr keinen Widerspruch einlegt, dann akzeptiert Ihr den Bescheid und bekommt selbst in dem Fall, dass wir vor Gericht gewinnen das Geld nicht zurück. 3. Aufschiebende Wirkungbzw. Aussetzung des Vollzugs oder: Muss ich trotz des Widerspruches die 650 Euro zahlen? Wenn eine Behörde von einem/einer BürgerIn etwas verlangt, dann hat ein Widerspruch des/der Bürgers/BürgerIn grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Aufschiebende Wirkung (Aussetzung des Vollzugs) bedeutet, dass die Behörde aus dem eigenen Bescheid keine für den/die BürgerIn negativen Konsequenzen ziehen darf. Wer also nach einer behördlichen Aufforderung, die Garage abzureißen, Widerspruch einlegt, muss behördliche Konsequenzen erst einmal nicht befürchten - etwa dass der Bagger kommt. Aber es gibt Ausnahmen. Dass ein Widerspruch gegen polizeiliche Aufforderungen meist keine aufschiebende Wirkung hat, bekam mancher u.u. schon zu spüren. Gleiches gilt, wenn man zu Gebühren herangezogen wird. Auch hier hat der Widerspruch erst einmal keine aufschiebende Wirkung. Diese muss erst angeordnet werden. Deshalb steht im Widerspruchsformular ein Satz, mit dem die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bzw. dieaussetzung des Vollzugs beantragt wird. Erst wenn die Hochschule die aufschiebende Wirkung anordnet, entfällt für die Dauer des Widerspruchsverfahrens die Zahlungsverpflichtung.

15 Solange dies nicht der Fall ist, muss auf jeden Fall fristgerecht gezahlt werden! Das sollte jeder beantragen, der/die völlig klamm ist (alle anderen können dies natürlich auch tun). Wird der Antrag abgelehnt oder droht die Hochschule mit Exmatrikulation kann die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht beantragt werden. Dazu braucht man formal keinen Anwalt. Man geht jedoch bereits mit dem Antrag ein gewisses Kostenrisiko von etwa 12,50 EUR ein. Wer will, kann das im Internet nachrechnen lassen: framesets/gerichte_kostengkg.html (Beträge sind zwar in DM, aber als Näherungswerte brauchbar) Das Verwaltungsgericht nimmt dann eine Interessensabwägung vor, die sich zunächst an der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheids orientiert. Nur mit der Erklärung man habe kein Geld kommt man hier also nicht weiter. Die ASten werden natürlich auch Mustereilverfahren durchführen. FAQ 4. Wie lang sind die Fristen? 15 Die Widerspruchsfrist beträgt, wie auf dem Gebührenbescheid angegeben, einen Monat. Wichtig ist aber, dass ein normal zugestellter Brief erst drei Tage nach dem Poststempel als bekannt gegeben gilt, und erst ab da die Frist läuft. Geht der Bescheid später als nach drei Tagen ein, dann kommt es auf dieses Datum an. Beispiel: Der Bescheid vom (Datum des Bescheides) geht dem Studierenden am zu. Er trägt das Datum des Poststempels vom In diesem Fall gilt der Bescheid am als bekannt gegeben. Die Frist endet also am An diesem Tag muss der Widerspruch bei der Hochschule eingegangen sein. Ist der entsprechende Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, endet die Frist erst am folgenden Werktag.

16 16 FAQ AStA-Rückmeldung 5. Was ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? Wer Fristen aus triftigem Grund versäumt, z. B. weil er/sie aus Urlaubsgründen den Gebührenbescheid zu spät erhalten hat, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Beispiel: Der Studierende kommt am aus einem zwei monatigem Praktikum zurück und findet einen Bescheid vom mit dem Poststempel vom Dieser Bescheid galt am als eingegangen, die Frist war demnach am abgelaufen. Der/die Studierende muss nun eine Wiedereinsetzung beantragen. Dabei ist folgendes zu beachten: Es gilt eine Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Grundes, weshalb man nicht eher Widerspruch eingelegt hat. Wer also am aus dem Praktikum zurückkehrt, muss diesen Antrag spätestens bis zum stellen. Außerdem muss man innerhalb dieser zwei Wochen dann die Einlegung des Widerspruch gegen den Bescheid nachholen. Am besten macht man das gleichzeitig. Außerdem müssen die Tatsachen glaubhaft gemacht werden, weshalb man nicht rechtzeitig Widerspruch einlegen konnte. Man muss also dann ausführen, dass man im Praktikum/Urlaub o.ä. war und das belegen (z.b. durch Zugtickets). Ein Antrag könnte also wie folgt lauten: Hiermit lege ich gegen den Gebührenbescheid vom Widerspruch ein. Gleichzeitig beantrage ich, mir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ich bin erst am aus meinem Praktikum zurückgekehrt, das ich Ende November begonnen habe. Flugtickets füge ich bei. Ich konnte deshalb nicht rechtzeitig Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Für die Klagefrist gilt: Sie beträgt gleichfalls einen Monat und beginnt mit der Zustellung des Widerspruchsbescheides. Die Zustellung erfolgt förmlich. Hier kommt es auf den tatsächlichen Zugang an. Wird der Widerspruchsbescheid etwa mit Postzustellungsurkunde zugestellt, dann erhält man - wenn man bei der Zustellung nicht zu Hause ist - einen Benachrichtigungszettel. Die Zustellung ist hier bereits erfolgt, wenn der Zettel im Briefkasten liegt. 6. Was sind Musterverfahren? Die ASten in NRW koordinieren die Klagen gegen das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz. Wir haben für alle sieben Verwaltungsgerichtsstandorte in NRW (Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster) MusterklägerInnen für die Standardfälle ausgesucht. Diese MusterklägerInnen werden anwaltlich vertreten, so dass Ihr Euch ggf. nur an diese Verfahren dranhängen müsst. Auf dem in dieser Rückmeldung eingehefteten Musterwiderspruch bitten wir die Hochschulen daher, zunächst

17 keine Widerspruchsbescheide zu versenden. Damit soll der Aufwand für alle möglichst gering gehalten werden. 7. Was ist der Musterwiderspruch? FAQ Unser Anwalt hat ein Musterwiderspruchsformular entworfen. Ihr findet dieses unter und in dieser Rückmeldung. Das Musterformular liegt darüber hinaus im AStA aus. Am Ende enthält der Musterwiderspruch folgenden Passus: Sollten Sie meinen Widerspruch nicht für begründet erachten und ihm nicht in vollem Umfang abhelfen bitte ich darum, über meinen Widerspruch zunächst noch nicht zu entscheiden. Mit Unterstützung der Allgemeinen Studierendenausschüsse (ASten) der Hochschulen werden derzeit vor den Verwaltungsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen Klageverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geführt. Ich halte es für sinnvoll, wenn wir zunächst den Ausgang dieser Klageverfahren abwarten. Nennenswerte Nachteile entstehen der Hochschule dadurch nicht, da ich die Studiengebühren zunächst gezahlt habe. Es können so für beide Seiten aufwendige Klageverfahren vermieden werden. Damit werden die Hochschulen gebeten, den Widerspruch nur zu behandeln, wenn sie ihm stattgeben. Dies machen wir deshalb, weil der Aufwand so am geringsten gehalten wird. Wenn sich die Hochschule darauf einlässt, dann bekommt ihr keinen Widerspruchsbescheid und müsst entsprechend auch nicht Klage einreichen Was ist ein Widerspruchsbescheid? Wenn sich die Hochschule nicht darauf einlässt, was bei der Uni Köln bisher freundlicher Weise nicht der Fall war, Euren Widerspruch im Falle einer Ablehnung bis zur Gerichtsentscheidung liegen zu lassen oder wenn Ihr einen anderen Widerspruch formuliert habt als den Musterwiderspruch, dann bekommt Ihr einen Widerspruchsbescheid. In diesem steht, dass Euer Widerspruch als unbegründet erachtet wird. Wenn Ihr weiterhin an den Verfahren dran bleiben wollt, müsst Ihr dann fristgerecht Klage erheben. Wenn nicht, dann ist die Sache für Euch nach Zahlung der Studiengebühren erledigt, Ihr habt aber auch kein Anrecht auf Rückzahlung des Geldes im Falle eines Klagegewinns in den Musterprozessen. Ein Klageformular findet ihr unter 9. Was ist ein Abhilfebescheid? Wenn Ihr einen Abhilfebescheid erhaltet, dann kann die Behörde Eurem Widerspruch abhelfen, d.h. sie gibt Euch recht.

18 18 FAQ 10. Welche Kosten entstehen mir? AStA-Rückmeldung Der Widerspruch kostet Euch nichts (abgesehen von der Briefmarke, dem Papier und dem Briefumschlag). Wenn die Hochschule sich darauf einlässt, Euren Widerspruch erst dann zu behandeln, wenn die Musterverfahren abgeschlossen sind, dann entstehen keine weitere Kosten. Sendet Euch die Hochschule vor Abschluss der Verfahren einen Widerspruchsbescheid, so müsst Ihr Klage einreichen. Unter stehen Musterformulare für die Musterklagen bereit und wir haben die Gerichte gebeten, das Verfahren nicht zu behandeln, bis die Musterverfahren abgeschlossen sind. Darauf lassen sich die Gerichte oft ein. Nach dem Abschluss der Musterverfahren wird das Gericht die Verliererseite anschreiben. Sollten unsere Musterverfahren gewonnen werden, dann werden die Hochschulen angeschrieben mit der Bitte, die vergleichbaren Fälle ebenso zu behandeln. Sollten die Musterverfahren verloren werden, dann wir das Gericht Euch fragen, ob Ihr die Klage aufrecht erhalten wollt. In diesem Moment solltet Ihr die Klagen zurücknehmen. Wenn sich das Gericht nicht darauf einlässt, Euer Verfahren ruhen zu lassen, kann beantragt werden, einen Entscheid durch Gerichtsbescheid zu erlassen. Im Falle einer Niederlage entstehen dann Kosten in Höhe von 45 Euro. Sollte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, dann können Gerichtskosten in Höhe von 157,50 Euro entstehen. Da sich die Hochschulen i.d.r. keine Anwälte nehmen, entstehen keine Anwaltskosten. Die Ansetzung einer mündlichen Verhandlung dauert meist Jahre. Nach den von uns eingeleiteten Eilverfahren können wir die Erfolgsaussichten der Klageverfahren ggf. neu beurteilen. Solltet Ihr Mitglied in einer Gerwerkschaft sein, so erkundigt Euch, ob diese eine entsprechende Rechtschutzversicherung anbietet. ACHTUNG: Durch eine Änderung des Gerichtskostengesetzes ergibt sich auch für Klageverfahren gegen Studiengebühren eine wesentliche Änderung. Bislang entstanden keinerlei Gerichtskosten unter anderem dann, wenn die Klage innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor einer mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird. Das ermöglichte es allen Studierenden, zunächst einmal ohne ein nennenswertes Kostenrisiko, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Durch die Klageerhebung konnte verhindert werden, dass die Gebührenbescheide bestandskräftig werden. Der Ausgang der Mustereilverfahren konnte abgewartet werden. Zum ist eine Neureglung des Gerichtskostengesetzes in Kraft getreten. Diese Neuregelung betrifft alle Klageverfahren, die am oder später eingereicht werden. Für alle bisherigen KlägerInnen ergeben sich also keine Änderungen. Wer seine Klage jedoch nach dem einreicht muss auch für den Fall, dass er die Klage zurücknimmt, Gerichtskosten zahlen. Diese Gerichtskosten betragen 45,00. Mit anderen Worten: Nach dem ist es

19 FAQ 19 nicht mehr möglich, gerichtskostenfrei Klage zu erheben. Gerichtskostenfreiheit entsteht nur noch dann, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Für die Beantragung von Prozesskostenhilfe muss man besondere Formulare benutzen. Diese sind auch im Internet abrufbar unter folgender Adresse: h t t p : / / w w w. j u s t i z. n r w. d e / B S / Gerichte/Verwaltungsgericht/pkh_ text/pkh.html Dort findet man nähere Informationen über die Prozesskostenhilfe, z.b. zu den Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie das Formular, das für die Beantragung von Prozesskostenhilfe zwingend verwendet werden muss. Die Berechnung des einzusetzenden Einkommens ist relativ kompliziert. Man kann dies an Hand eines Rechenbogens selbst nachvollziehen, den man im Internet unter: h t t p : / / w w w. b a g - schuldnerberatung.de/download/ rechenbogen pdf herunterladen kann. Ergibt sich danach etwa ein Einkommen von nur 375,00 zzgl. Mietkosten, müssen keinerlei Gerichtskosten gezahlt werden. Man kann den Prozesskostenhilfeantrag gemeinsam mit der Klageschrift einreichen. Freilich geht man hier das Risiko ein, dass für den Fall, dass Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird, dann eben doch Gerichtskosten anfallen können. Wer das Gerichtskostenrisiko in vollem Umfang vermeiden möchte, muss den folgenden, etwas komplizierten, Weg gehen: Es muss innerhalb der Klageschrift ein Prozesskostenhilfeantrag vollständig ausgefüllt beim Gericht eingereicht werden. D.h., es müssen alle Angaben in dem Antrag gemacht sein und auch alle Anlagen beigefügt sein. Dem Prozesskostenhilfeantrag wird folgendes Schreiben beigefügt: An das Verwaltungsgericht Münster Antrag auf Prozesskostenhilfe des (Namen des/der AntragstellerIn)

20 20 Schematischer Überblick Ich beantrage Prozesskostenhilfe für die im Entwurf beigefügte Klageschrift. Die Klage soll erst erhoben werden, wenn mir Prozesskostenhilfe bewilligt ist, da ich auf Grund meiner finanziellen Situation ohne die Bewilligung von Prozesskostenhilfe den Prozess nicht führen kann. Für den Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe beantrage ich schon jetzt, mir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Beigefügt ist dann eine Klageschrift, die ausgefüllt, aber nicht unterschrieben ist. Zur Erläuterung: Wer ohne sein Verschulden gehindert ist, eine Klagefrist einzuhalten, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Man ist ohne sein eigenes Verschulden gehindert, Klage zu erheben, wenn man nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt. Deshalb reicht es aus, einen Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Klagefrist zu stellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn man auf Grund der eigenen Vermögens- und Einkommensverhältnisse vernünftigerweise nicht damit rechnen kann, dass Prozesskostenhilfe gewährt wird. Wird dann dem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben, oder der Antrag wird abgelehnt, dann kann man innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang des entsprechenden Beschlusses des Gerichts, Wiedereinsetzung beim Verwaltungsgericht beantragen. D.h. auch dann, wenn der Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt wird, kann immer noch das Klageverfahren fortgesetzt werden. AStA-Rückmeldung Voraussetzung ist freilich, dass der Prozesskostenhilfeantrag selbst vollständig ist. Wer also einen unvollständigen Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Klagefrist einreicht, kann später keine Wiedereinsetzung beantragen. Das ganze Verfahren ist natürlich in gewisser Weise ziemlich kompliziert und arbeitsaufwendig, aber der einzige Weg, um die Gerichtskostenfreiheit des Verfahren zu erhalten. Das Kostenrisiko bei Durchführung des Verfahrens beläuft sich nach dem für den Fall, dass eine Verhandlung in der Sache selbst stattfindet, im Übrigen auf 135,00. Daneben kann die jeweilige Universität ihre Kosten geltend machen, die sich aber im Wesentlichen auf Portokosten etc. belaufen. Diese Kosten können in Höhe von 20,00 pauschaliert geltend gemacht werden. Nochmal: Es ist gut möglich, dass die Hochschulen Euch bis zum Abschluss der Gerichtsverfahren keinen Widerspruchsbescheid zukommen lässt, da es für beide Seiten einfacher ist, die Sachen erst einmal ruhen zu lassen. 11. Wann muss ich Klage einlegen? Wenn Ihr einen Widerspruchsbescheid erhalten habt, dann könnt Ihr vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wir werden unter Formulare bereitstellen, in denen wir das Gericht bitten, Eure Klage nicht zu behandeln, bis die Musterklageverfahren abgeschlossen sind. Wenn sich das Gericht darauf einlässt entstehen zunächst keine Kosten.

21 Schematischer Überblick Kann ich mich exmatrikulieren? Wenn Ihr einen Bescheid erhalten habt und Euch nun exmatrikulieren wollt, dann ist es der sauberste Weg, sich erst zu exmatrikulieren und dann Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, Begründung: Exmatrikulation. 13. Ich habe immer noch Fragen...dann schreib uns doch eine oder schau auf unserer Homepage unter nach. Klemens Himpele und Jana Schultheiss (Bildungspolitikreferat)

22 22 Impressum AStA-Rückmeldung Herausgeber: AStA der Universität zu Köln Universitätsstr. 16, Köln Tel. (0221) Redaktion: Layout: Titelbild: V.i.S.d.P.: Druck: Jana Schultheiss, Klemens Himpele Sebastian Schweitzer, Christoph Haas, Tamus Rosengarten Touhid Saman Sebastian Schweitzer, Öffentlichkeitsreferent Universitätsstr. 16, Köln A&A Schnelldruck, Sülzburgstr. 108, Köln Erscheinungsdatum: Auflage: 2. AUflage, Juli Exemplare Außerdem gibts alles wesentliche auch hier:

23 Infos und Kontakte Weitere Informationen 23 Homepage des Studierendensekretariats Hier gibt es eine Menge Stoff zum Nachlesen Homepage des Wissenschaftsministeriums NRW Unter dem Menüpunkt Studienkontenmodell gibt es das Gesetz und die zugehörigen Verordnungen. Außerdem findet man dort noch einen Leitfaden, der allerdings ziemlich einseitig die Gesetzesinterpretation des Ministeriums wiedergibt. Aktionsbündnis gegen Studiengebühren Weitere Infos und Musterformulare, ständig der aktuelle Stand der Klagen Hier kann man sich auch in einen Newsletter eintragen Kontakte AStA-Kontakt-Mailadresse Sprechstunden des AStA-Bildungspolitikreferats siehe (aktuelles)

24

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