Die wirtschaftliche Betätigung der. Stadt Bottrop. Beteiligungsbericht. Berichtsjahr 2014

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1 Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop Beteiligungsbericht 2015 Berichtsjahr 2014

2 - 2 - Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop IMPRESSUM: Herausgeber: Redaktion: Druck: Stadt Bottrop Oberbürgermeister Fachbereich Finanzen Gerichtsstraße 10 Postfach Bottrop Druckerei der Stadt Bottrop November 2015

3 - 3 - Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop INHALTSVERZEICHNIS Seite Abkürzungsverzeichnis 6 I. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop 7 II. Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung 7 1. Gemeindeordnung als rechtlicher Rahmen 7 2. Rechtsformen kommunaler Unternehmen Betriebe in öffentlich-rechtlicher Form Regiebetrieb Eigenbetrieb und eigenbetriebsähnliche Einrichtung Anstalt des öffentlichen Rechts Betrieb gewerblicher Art / Hoheitsbetrieb Betriebe in privatrechtlicher Form Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aktiengesellschaft Eingetragene Genossenschaft 16 III. Überblick über die Beteiligungen der Stadt Bottrop Bestand der Beteiligungen Änderungen im Vergleich zum Beteiligungsbericht Übersicht der Beteiligungen Zusammenstellung der Beteiligungen Wirtschaftliches Ergebnis aus Beteiligungen Ausgliederungsquote und Beschäftigtenanteil in den Beteiligungen 26 IV. Steuerung der Beteiligungen der Stadt Bottrop 28 V. Berichterstattung über die wirtschaftliche Betätigung Art und Weise der Berichterstattung Gegenstand des Beteiligungsberichtes Umfang der Darstellung 31

4 - 4 - Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Seite VI. Darstellung der Unternehmen 33 Geschäftsbereiche: Versorgung: 1. Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh (RWW) Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) RWE AG RW Holding AG Verband der kommunalen Aktionäre des RWE, GmbH (VkA) Bottroper Sonnenkraft eg Entsorgung: 7. Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH (WRB) Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbh (GVB) Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST) Wirtschaftsförderung/Dienstleistungen: 10. WIN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbh Arbeitsförderungsgesellschaft mbh (GAFÖG) Gründerzentrumsgesellschaft Prosper III mbh (GZP III) Innovation City Management GmbH (ICM) Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland Emscher-Lippe-AöR (CVUA MEL AöR) Verkehr: 16. Vestische Straßenbahnen GmbH Freizeit/Kultur: 17. Bottroper Sport- und Bäderbetrieb Revierpark Vonderort GmbH Betriebsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbh & Co. KG Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbh Wohnungsbau: 21. Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbh Gemeinnützige Baugenossenschaft Kirchhellen eg Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eg Banken/Sparkassen: 24. Sparkasse Bottrop (Gewährträgerschaft) Volksbank Kirchhellen eg

5 - 5 - Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop VII. Perspektiven 239 Anhang Anlage 1: Erläuterung zu der Berechnung und Aussage kraft der ausgewiesenen Kennzahlen und der Kapitalflussrechnung Anlage 2: Auszug aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Anlage 3: Auszug aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz 255

6 - 6 - Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Abkürzungsverzeichnis AG Aktiengesellschaft BEST Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR BgA Betrieb gewerblicher Art BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGT Bottroper Gründer- und Technologiezentrum GmbH CVUA MEL AöR Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland- Emscher-Lippe-AöR (CVUA MEL AöR) e. V. eingetragener Verein e. G. eingetragene Genossenschaft ELE Emscher Lippe Energie GmbH GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft -gemeinnützige GmbH- GenG Genossenschaftsgesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GVB Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen GZP Gründerzentrumgesellschaft Prosper III mbh GG Grundgesetz GO NRW Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen HGB Handelsgesetzbuch ICM Innovation City Management GmbH MdL Mitglied des Landtages MdB Mitglied des Bundestages MGG Montan Grundstücksgesellschaft mbh ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr REL Lokalfunk Radio Emscher Lippe RWE RWE AG RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh SpkG Sparkassengesetz Stv./stellv. Stellvertretende/r TEUR Tausend Euro VKA Verband der kommunalen Aktionäre des RWE VRR Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr WiN WiN Emscher-Lippe-Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbh WRB Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH

7 - 7 - Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop I. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop Die Stadt Bottrop hat als Gebietskörperschaft für ihre Bürger eine Vielzahl von öffentlichen Aufgaben zu erfüllen und Dienstleistungen bereitzustellen. Die Bereiche ihrer Tätigkeit erstrecken sich auf die Bewirtschaftung der für die Gemeindeaufgaben erforderlichen Mittel (Haushaltswirtschaft) und den Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen (Unternehmerwirtschaft). Sie ist somit ein Teil der örtlichen Wirtschaft. Die Stadt stellt durch diese vielfältige Aufgabenstellung sowohl mit ihrer Verwaltungstätigkeit als auch mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor der Region dar. Sie ist Auftraggeber der Wirtschaft, sie schafft Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und trägt als zweitgrößter lokaler Arbeitgeber zum Wirtschaftskreislauf bei. II. Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung Eine Begründung für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ist im Wesentlichen im Auftrag zur Bedarfsdeckung der Bürger mit existentiell notwendigen Dienstund Sachleistungen zu sehen. Die wirtschaftliche Betätigung ist verfassungsrechtlich durch das Grundgesetz und die Landesverfassung garantiert. Sie gehört zu dem in Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 78 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen geschützten Wesenskern der kommunalen Selbstverwaltung. 1. Gemeindeordnung als rechtlicher Rahmen Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt richtet sich nach den Bestimmungen der 107 ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Gemeindeordnung unterscheidet zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Betätigung der Gemeinde. Als wirtschaftliche Betätigung definiert 107 Abs. 1 GO NRW den Betrieb von Unternehmen, "die als Hersteller, Anbieter oder Verteiler von Gütern oder Dienstleistungen am Markt tätig werden, sofern die Leistung ihrer Art nach auch von einem Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnte."

8 - 8 - Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Voraussetzung für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde ist u. a., dass 1. ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und 2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht, 3. bei einem Tätigwerden außerhalb der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telekommunikationsdienstleistungen der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Als nichtwirtschaftliche Betätigung definiert 107 Abs. 2 GO NRW u. a. die Einrichtungen für die soziale und kulturelle Betreuung der Einwohner sowie Einrichtungen zum Umweltschutz (darunter auch Abwasser- und Abfallentsorgung). Während sich 107 GO NRW auf die Gesamtheit aller kommunalen Aktivitäten unabhängig von der wirtschaftlichen Zielsetzung und der Organisationsform (Regiebetrieb, öffentlich oder privatrechtlich) bezieht, wird die für diesen Beteiligungsbericht wesentliche privatrechtliche Betätigungsform gesondert in 108 GO NRW geregelt.

9 - 9 - Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Danach gelten als Voraussetzungen für die Gründung einer kommunalen Eigengesellschaft oder die Beteiligung an einem Unternehmen, dass 1. ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und dieser im Gesellschaftsvertrag, in der Satzung oder einem sonstigen Organisationsstatut festgeschrieben wird, 2. die Wahl der Rechtsform gewährleistet, dass die Haftung der Gemeinde auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist, 3. die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit steht, 4. die Gemeinde sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet, 5. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere in einem Überwachungsorgan, erhält und dieser durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder in anderer Weise gesichert wird, 6. der Jahresabschluss und der Lagebericht entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften bzw. entsprechend den Vorschriften für Eigenbetriebe aufgestellt und geprüft wird, 7. bei Unternehmen der Telekommunikation einschließlich von Dienstleistungen im Gesellschaftsvertrag die unmittelbare oder im Rahmen einer Schachtelbeteiligung die mittelbare Haftung der Gemeinde auf den Anteil der Gemeinde bzw. des kommunalen Unternehmens am Stammkapital beschränkt ist, 8. im Anhang zum Jahresabschluss die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des 285 Nr. 9 des HGB der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitgliedes dieser Personengruppe unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des 285 Nr. 9 Buchstabe a des HGB angegeben werden.

10 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Eine betriebswirtschaftliche Zielsetzung wird in den "Wirtschaftsgrundsätzen" des 109 GO NRW definiert. Demnach ist die Führung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmen und Einrichtungen so auszurichten, dass diese "einen Ertrag für den Haushalt abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird." Angestrebt wird dabei ein Jahresgewinn des Unternehmens, der neben den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendige Rücklagenbildung auch eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals ermöglicht. Die Erwirtschaftung eines Ertrages für den städtischen Haushalt wird somit zwar angestrebt, ist aber der öffentlichen Zwecksetzung stets nachgeordnet. Das Gesetz zur Stärkung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich der Telekommunikationsleistungen vom soll den Gemeinden und Gemeindeverbänden hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Betätigung in diesem Bereich eine größere Flexibilität gestatten. Vor der Entscheidung über die Gründungen von bzw. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Unternehmen im Sinne von 107 Abs. 1 GO NRW ist der Rat auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Gesetzesänderung sieht in 107 Abs. 1 Satz 1 GO NRW u. a. im Bereich der Telekommunikation für eine wirtschaftliche Betätigung nunmehr vor, dass die Beteiligung einen öffentlichen Zweck erfordert und das der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen ebenso gut und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Die Angemessenheit der Betätigung in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinde bleibt ergänzend bestehen. Zur Wahrung gleicher Wettbewerbschancen wird in 108 Abs. 1 Ziffer 10 GO NRW ergänzend geregelt, dass die Gemeinde für diese Unternehmen (Bereich Telekommunikation) weder Kredite nach Maßgabe kommunalwirtschaftlicher Vorzugskonditionen in Anspruch nehmen noch Bürgschaften und Sicherheiten im Sinne von 87 GO NRW leisten darf.

11 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Um gemeinsam mit anderen Gemeinden bestimmte kommunale Aufgaben wahrnehmen zu können, ist die Stadt Bottrop Mitglied in verschiedenen Zweckverbänden, wie z. B. Emschergenossenschaft Regionalverband Ruhr Landschaftsverband Westfalen-Lippe Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Zweckverband KRZN Diese Zweckverbände sind nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die den Gemeinden eine interkommunale Kooperation ermöglichen sollen. Auch die Betätigung in diesen Zweckverbänden hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, gilt aber nicht als wirtschaftliche Betätigung im Sinne der Gemeindeordnung.

12 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop 2. Rechtsformen kommunaler Unternehmen Für die organisatorische Ausgestaltung kommunaler Unternehmen stehen öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisationsformen zur Verfügung. Das folgende Schaubild skizziert die Systematik der am häufigsten anzutreffenden öffentlichen Betriebe: Öffentliche Betriebe in öffentlich-rechtlicher Form - Regiebetrieb - Eigenbetriebsähnliche Einrichtung - Eigenbetrieb - Anstalt des öffentlichen Rechts in privatrechtlicher Form - GmbH - GmbH + Co. KG - Aktiengesellschaft - Genossenschaft - rechtsfähige Stiftung - rechtsfähiger Verein - Kommanditgesellschaft 2.1 Betriebe in öffentlich-rechtlicher Form Regiebetrieb Der Regiebetrieb ist ein rechtlich und wirtschaftlich unselbständiger Betriebszweig der Stadt. Seine Erträge und Aufwendungen werden im Haushaltsplan veranschlagt. Für die Stadt Bottrop handelt es sich hierbei um den Rettungsdienst, die Parkhäuser Bottrop, die Abwasserbeseitigung, das Marktwesen und das Friedhofswesen. Diese Einrichtungen sind sogenannte kostenrechnende Einrichtungen, die eine jährliche Gebührenkalkulation und Betriebsabrechnung vorlegen. Regiebetriebe unterliegen aufgrund ihrer direkten Einbindung in die Verwaltung der ständigen direkten Einflussnahme und Kontrolle.

13 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Eigenbetrieb und eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bei einem Eigenbetrieb handelt es sich um einen vermögensmäßig verselbständigten Betrieb mit eigener Betriebssatzung und eigenem Rechnungswesen (kaufmännisches Rechnungswesen), jedoch ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Das Vermögen ist als Sondervermögen vom übrigen Vermögen der Gemeinde getrennt. Im Haushalt erscheint anstelle einer getrennten Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben nur noch das saldierte Nettoergebnis des Betriebes. Der Eigenbetrieb verfügt einerseits über besondere Leitungs- und Kontrollorgane (Betriebsleitung und Betriebsausschuss), untersteht andererseits dem Rat und dem Oberbürgermeister als Verwaltungschef. Bei den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen handelt es sich um eine Einrichtung gemäß 107 Abs. 2 S. 2 GO NRW. Das kommunale Wirtschaftsrecht lässt die Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bei der Erfüllung sogenannter nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten der Gemeinde zu. Seit dem führt die Stadt Bottrop den Bereich Bäder als eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Zum wurden die Bereiche Förderung des Sports und Eigene Sportstätten mit dem Bereich Bäder zusammengefasst. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung führt nun den Namen Bottroper Sport- und Bäderbetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts Die rechtsfähige oder auch selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine Zusammenfassung von personellen und sachlichen Mitteln zur dauerhaften Verfolgung eines bestimmten öffentlichen Zwecks. Sparkassen waren entstehungsgeschichtlich zunächst rechtlich unselbständige Teile der Kommunalverwaltung mit dem Charakter eines Sondervermögens. Seit ihrer rechtlichen Verselbständigung im Jahre 1958 sind sie als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts zu errichten. Daran hält das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen fest Das SpkG normiert vielfache organisatorische, personelle und haftungsrechtliche Verknüpfungen zwischen den Gemeinden und Gemeindeverbänden als Gewährträger und den Sparkassen. Namentlich sind die Errichtung von Sparkassen Sache des Gewährträgers ( 1 Abs. 1 SpkG).

14 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Ferner hat der Hauptverwaltungsbeamte ( 17 SpkG) des Gewährträgers entsprechend der Regelung des 54 Abs. 2 GO NRW eine Beanstandungspflicht bei Beschlüssen des Verwaltungsrates, die das geltende Recht verletzen. Neben der allgemeinen Kommunalaufsicht besteht zudem eine staatliche Sparkassenaufsicht SpkG), die gemeinhin als Sonder-Kommunalaufsicht betrachtet wird. Im Gegensatz zur Geschäftstätigkeit der Privatbanken, die langfristig eine Steigerung der Gewinne anstreben, führen die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen, aber ohne Absicht der Gewinnmaximierung. Sie sind zugleich gemeinwohlorientiert. Mit der Novellierung der GO NRW wurde durch die Einfügung des 114 a GO NRW der Gemeinde ermöglicht, Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts zu errichten oder bestehende Regie- und Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtungen im Wege der Gesamtnachfolge in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts umzuwandeln Betrieb gewerblicher Art/Hoheitsbetrieb Die Begriffe Betrieb gewerblicher Art (BgA) und "Hoheitsbetrieb" sind inhaltlich von den zuvor dargestellten juristischen Ausgestaltungen der wirtschaftlichen Betätigungsformen zu trennen und haben in diesem Zusammenhang nur steuerrechtliche Bedeutung. Während die privatrechtlichen Unternehmensformen kraft Rechtsform steuerpflichtig sind, greift die Steuerpflicht für Regieund Eigenbetriebe nur insoweit, als diese nicht überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). Solche Betriebe werden steuerrechtlich als Betriebe gewerblicher Art bezeichnet. Übersicht über die BgA der Stadt Bottrop: Bezeichnung Theater Vermessungs- und Katasterwesen Parkhäuser Bottrop Kirmesveranstaltungen/Märkte Gutachterausschuss Saalbau Feuerwehr Amt für Informationswesen

15 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop 2.2 Betriebe in privatrechtlicher Form Aufgrund der Vorschriften über die Begrenzung der kommunalen Haftung nach 108 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW ist die Wahl der privatrechtlichen Organisationsform eingeschränkt. Geeignete Rechtsformen wären demnach die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die eingetragene Genossenschaft (eg). Bei der kombinierten Form einer GmbH & Co. KG ist die kommunale Beteiligung als Kommanditist (Teilhafter) möglich, nicht jedoch als Komplementär (Vollhafter). So ist die Stadt Bottrop als Kommanditistin an der Betriebsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbh Emscher-Lippe mbh & Co. KG beteiligt. Ist die Gemeinde im Besitz aller Geschäftsanteile einer Gesellschaft, so ist diese eine kommunale Eigengesellschaft. Sind weitere Körperschaften oder auch Private an der Gesellschaft beteiligt, so spricht man von einer Beteiligungsgesellschaft. Neben den unmittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften des privaten Rechts sind auch mittelbare Beteiligungen möglich, indem eine Gemeinde über die Beteiligung an einer Gesellschaft an einer weiteren Gesellschaft beteiligt ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gesellschaft, an der sich die Gesellschafter mit Einlagen auf das Stammkapital beteiligen, ohne persönlich für die Schulden der Gesellschaft zu haften. Die Gesellschafter können die innere Struktur der Gesellschaft ohne wesentliche Einschränkungen frei regeln. Dadurch kann die GmbH durch den Gesellschaftsvertrag so ausgestattet werden, wie es dem jeweiligen Zweck der Gesellschaft am besten entspricht. Als Organe besitzt die GmbH die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Es kann ein Aufsichtsrat gebildet werden.

16 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Gemäß 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW darf sich eine Gemeinde an einem Unternehmen oder einer Einrichtung in Gesellschaftsform nur beteiligen, wenn der Rat den von der Gemeinde bestellten oder auf Vorschlag der Gemeinde gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats Weisungen erteilen kann, soweit die Bestellung eines Aufsichtsrates gesetzlich nicht vorgeschrieben ist Aktiengesellschaft Ebenso wie die GmbH besitzt auch die Aktiengesellschaft (AG) eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Aktionäre erwerben ihre Rechte durch die Übernahme von Anteilen des in Aktien zerlegten Grundkapitals. Für Schulden der Gesellschaft haftet auch hier nur das Gesellschaftsvermögen. Im Gegensatz zur freien Gestaltung des Gesellschaftsverhältnisses in der GmbH enthält das Aktiengesetz umfangreiche bindende Regelungen und Formvorschriften, so daß für ergänzende Ausgestaltungen des Vertragsverhältnisses der Aktionäre untereinander wenig Raum bleibt. Als Organe besitzt die AG den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung Eingetragene Genossenschaft Die eingetragene Genossenschaft (eg) ist eine juristische Person und hat als solche Rechte und Pflichten. Sie ist nach 1 Abs. 1 GenG eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezweckt. Eine unmittelbare Inanspruchnahme der Genossenschaftsmitglieder für Verbindlichkeiten der Genossenschaft gibt es nicht, wobei allerdings durch Satzung Nachschusspflichten vereinbart werden können. Die Genossenschaft handelt durch die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung.

17 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop III. Überblick über die Beteiligungen der Stadt Bottrop 1. Bestand von Beteiligungen Das Schwergewicht der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt Bottrop konzentriert sich auf den öffentlichen Personennahverkehr, die Wirtschaftsförderung, die Wohnungswirtschaft sowie die Abfallentsorgung. Ergänzt wird die kommunale wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop durch weitere Beteiligungen, u. a. im Bereich der Freizeiteinrichtungen. Die Energieversorgung mit Strom und die Versorgung mit Gas, Fernwärme und Wasser hat die Stadt Bottrop durch Wasserlieferungs-, Gesellschafts-, Konzessions- und Gestattungsverträge auf Dritte übertragen. Die Stadt Bottrop ist am Energieversorger Emscher Lippe Energie GmbH mit 16,634 % beteiligt, an der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbh (RWW) mit 5,61 %. 2. Änderungen im Vergleich zum Beteiligungsbericht 2014 Die Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH (VEKS) wurden zum aufgelöst.

18 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Übersicht Beteiligungsgesellschaften "Konzern" Stadt Bottrop Geschäftsfeld Versorgung Geschäftsfeld Entsorgung Geschäftsfeld Dienstleistungen Geschäftsfeld Verkehr Geschäftsfeld Freizeit / Kultur Geschäftsfeld Wohnungsbau Geschäftsfeld Banken RWW GmbH 5,610 % WRB GmbH 74,900 % WIN Emscher Lippe GmbH 5,750 % Vestische Straßenbahnen GmbH 10,730 % Bottroper Bäderbetrieb ( 100,000 % ) Gesellshaft für Bauen und Wohnen mbh 80,000 % Sparkasse Bottrop ( 100,000 % ) ELE GmbH 16,634 % GVB GmbH 51,000 % GAFÖG mbh 12,500 % Revierpark Vonderort GmbH 25,000 % Gem. Baugenossenschaft Kirchhellen 1,09 % Volksbank Kirchhellen eg ( 0,003 % ) RWE AG 0,090 % BEST AöR 100,000 % Gründerzentrumsgesellschaft Prosper 6,000 % REL GmbH & Co. KG 0,710 % Gem. Wohnungsgenossenschaft 7,52 % RWHolding AG 0,160 % ICM GmbH 10,000 % Betriebsverwges. REL mbh 6,000 % VkA GmbH 0,630 % Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide 49,000 % Bottroper Sonnenkraft eg 0,435 % CVUA-MEL-AöR 6,250 %

19 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop 4. Zusammenstellung der Beteiligungen Die Stadt Bottrop ist an folgenden Unternehmen zum Teil unmittelbar und zum Teil mittelbar beteiligt. Überwiegend haben diese Unternehmen die Rechtsform der GmbH, bei der Sparkasse Bottrop und der BEST AöR die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt. Beteiligung an Haftungskapital bzw. Geschäftsguthaben in EUR Anteil in EUR Anteil in % Anteilseigner Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh Emscher-Lippe Energie GmbH (ELE) = 5,610 % = 10,000 % = 4,240 % = 79,780 % = 0,360 % 600,00 = 0,010 % ,00 = 16,63 % ,00 = 16,63 %% ,00 = 16,63 % ,00 = 50,11 % Stadt Bottrop Stadt Mülheim Stadt Gladbeck RWE Aqua GmbH Kreis Recklinghausen Stadt Oberhausen Stadt Bottrop Stadt Gladbeck Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbh, Gelsenkirchen RWE Deutschland AG RWE AG = 0,090 % = 99,910 % Stadt Bottrop übrige Aktionäre RW Holding AG , Aktien Aktien = 0,160 % , Aktien = 99,840 % Bottroper Sonnenkraft eg , ,00 0,44 % ,00 99,56 % Stadt Bottrop sonstige Gesellschafter Stadt Bottrop übrige Genossen

20 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Beteiligung an Haftungskapital bzw. Geschäftsguthaben in EUR Anteil in EUR Anteil in % Anteilseigner Verband der kommunalen Aktionäre des RWE, GmbH , = 0,630 % Stadt Bottrop ,07 = 99,370 % Sonstige Gesellschafter - 21 Städte - 34 Kreise - 5 Komm. Verbände - 29 weitere Gesellschafter Betriebsgesellschaft Radio Emscher-Lippe mbh & Co. KG ,00 710,00 = 0,710 % Stadt Bottrop (Kommanditist) 5.290,00 = 5,290 % ,00 = 75,000 % ,00 = 19,000 % Rechtsanwalt P. Fiele Treuhänder Verleger Holding Radio Emscher Lippe GmbH & Co. KG (Kommanditist) Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbh ohne Einlage Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio Emscher-Lippe mbh (Komplementärin) Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio Emscher-Lippe mbh , ,00 = 6,000 % Stadt Bottrop (Komplementärin der Betriebsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbh) ,00 = 75,000 % Verleger-Holding Radio Emscher Lippe GmbH & Co. KG 5.700,00 = 19,000 % Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbh Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH = 74,900 % Stadt Bottrop = 25,100 % REMONDIS GmbH, Essen Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbh = % Stadt Bottrop WIN Emscher-Lippe-Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbh = 49,000 % , ,57 = 5,750 % ,90 = 45,920 % ,07 = 40,00 % ,59 = 8,33 % BEST AöR Stadt Bottrop 11 weitere kommunale Gesellschafter 31 andere Unternehmen Eingezogene Geschäftsanteile

21 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Beteiligung an Haftungskapital bzw. Geschäftsguthaben in EUR Anteil in EUR Anteil in % Anteilseigner Arbeitsförderungsgesellschaft -gemeinnützige GmbH- (GAFÖG) Gründerzentrumgesellschaft Prosper III mbh Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh = 12,500 % = 28,125 % = 9,375 % = 21,875 % = 3,125 % = 3,125 % = 3,125 % = 3,125 % = 3,125 % = 3,125 % = 3,125 % = 3,125 % = 3,125 % = 6,00 % = 94,00 % , ,65 = 49,00 % 5.368,56 = 21,00 % 1.278,23 = 5,00 % Stadt Bottrop Stadt Gelsenkirchen Stadt Gladbeck GAFÖG GmbH, Gelsenkirchen Pilkington-Deutschland AG, Gelsenkirchen GGG Grüner Großmarkt Gelsenkirchen, Düsing GmbH & Co. KG Firma Karl Oexmann, Inh. W. Oexmann, Gelsenkirchen AC-Gelsenkirchen Autozentrum GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen Storck-Baugesellschaft mbh, Gelsenkirchen Bauunternehmung Liesenklas GmbH & Co. KG, Bottrop-Kirchhellen IBK Wiesehahn GmbH, Bottrop MC-Bauchemie, Müller GmbH & Co., Essen Innenausbau Seibel & Weyer GmbH & Co. KG, Bottrop Stadt Bottrop Montan-Grundstücksgesellschaft Essen Stadt Bottrop Stadt Dinslaken Stadt Voerde 1.278,23 = 5,00 % 5.112,92 = 20,00 % Gemeinde Hünxe Kreis Wesel

22 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Beteiligung an Haftungskapital bzw. Geschäftsguthaben in EUR Anteil in EUR Anteil in % Anteilseigner Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher- Lippe-Anstalt öffentlichen Rechts (CVUA-MEL-AöR) , ,00 = 6,25 % ,00 = 93,75 % Vestische Straßenbahnen GmbH , = 10,73 % = 76,89 % = 12,38 % Stadt Bottrop übrige Mitglieder Stadt Bottrop Kreis Recklinghausen Stadt Gelsenkirchen Innovation City Management GmbH , = 10,00 % = 10,00 % ,00 = 61,00 % 2.250,00 = 9,00 % 2.500,00 = 10,00 % Revierpark Vonderort , ,00 = 25,00 % ,00 = 50,00 % ,00 = 25,00 % Stadt Bottrop BETREM Emscherbrennstoffe GmbH Initiativkreis Ruhr GmbH agiplan GmbH RAG Montan Immobilien GmbH Stadt Bottrop Kommunalverband Ruhrgebiet Stadt Oberhausen Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbh Gemeinnützige Baugenossenschaft Kirchhellen Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop = 80,000 % = 20,00 % ,00 153,39 = 1,09 % ,61 = 98,91 % , ,00 = 7,52% ,41 = 92,48 % Stadt Bottrop Sparkasse Bottrop Stadt Bottrop übrige Mitglieder Stadt Bottrop übrige Mitglieder

23 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Beteiligung an Haftungskapital bzw. Geschäftsguthaben in EUR Anteil in EUR Anteil in % Anteilseigner Volksbank Kirchhellen ,53 160,00 = 0,003 % ,53 = 99,997 % Stadt Bottrop übrige Mitglieder Sondervermögen Stammkapital Anteil in % Anteilseigner Bottroper Bäderbetrieb ,00 % Stadt Bottrop Gewährträgerschaft Sparkasse Bottrop Der Träger unterstützt die Sparkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Sparkasse gegen den Träger oder eine sonstige Verpflichtung des Trägers, der Sparkasse Mittel zur Verfügung zu stellen, nicht besteht. Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Der Träger der Sparkasse haftet nicht für deren Verbindlichkeiten. Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST) Gemäß 114 a GO NRW haftet die Stadt Bottrop als Gewährträger unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der BEST AöR.

24 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop 5. Wirtschaftliches Ergebnis aus den Beteiligungen Erträge aus Beteiligungen Beteiligung an Betrag / EUR RWW mbh ,00 BEST AöR ,00 RWE AG ,00 Emscher Lippe Energie GmbH ,52 Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbh ,00 Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH ,00 Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH 0,00 Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbh ,00 Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eingetragene Gesellschaft 1.223,40 Vestische Straßenbahnen GmbH 9.922,04 Volksbank Kirchhellen eg 8,09 Bottroper Sonnenkraft eg 33,13 Sparkasse Bottrop ,00 Erträge ,18 Aufwendungen aus dem Beteiligungsgeschäft Beteiligung an Betrag / EUR Vestische Straßenbahnen GmbH ,15 WiN Emscher Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbh ,00 Gründerzentrumsgesellschaft Prosper III mbh 8.897,44 Revierpark Vonderort ,00 Verband der Kommunalen Aktionäre des RWE 1.220,00 Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh ,00 CVUA MEL AöR ,56 Aufwendungen ,15 Erträge ,18./. Aufwendungen , ,03

25 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Einnahmen aus Konzessionsverträgen Unternehmen Betrag / EUR Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) ,00 Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh , ,44 Wirtschaftliches Ergebnis aus Beteiligungen ,03 Einnahmen aus Konzessionsverträgen , ,47 Die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) gewährte bis einschließlich 2014 einen investiven Zuschuss in Höhe von ,74 EUR, der für energiesparende Maßnahmen zweckgebunden ist. Von der STEAG Fernwärme GmbH wurde ein Gestattungsentgelt in Höhe von ,18 EUR für die Durchleitung von Fernwärme durch das Bottroper Netz gewährt.

26 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop 6. Ausgliederungsquote und Beschäftigtenanteil in den Beteiligungen Alle Bezirksregierungen haben im Auftrag des Innenministeriums im Jahr 2000 eine umfangreiche Sonderprüfung der kommunalen Beteiligten durchgeführt. Ein Resultat dieser Maßnahme waren Empfehlungen für die inhaltliche Ausgestaltung von Beteiligungsmaßnahmen. Neben zusätzlichen Kennzahlen sollte auch dargestellt werden, wie hoch der Anteil der ausgegliederten öffentlichen Aufgaben ist. Als Indikator hierfür wurde der - rechnerische - Anteil (nach Geschäftsanteilen) an dem Personal der Beteiligungen vorgeschlagen. Diese Anregung wurde erstmalig für den Beteiligungsbericht 2003 umgesetzt. Die dargestellten Zahlen bedeuten zum Beispiel nicht, dass 64 Beschäftigte der Stadt Bottrop beim RWE arbeiten, sondern dass der Stadt Bottrop anhand ihres Aktienpaketes dieses Personal zuzuordnen wäre. Der theoretische Anteil ist eine ungefähre Aussage über das Personal, das die Stadt Bottrop tatsächlich beschäftigen müsste, wenn sie die öffentliche Aufgabe Energieversorgung selbst wahrnehmen würde. Der Beschäftigtenanteil der ELE GmbH wäre noch hinzuzurechnen. Wenn man berücksichtigt, dass die ehemaligen Bottroper Stadtwerke in den dreißiger Jahren an das RWE verkauft wurden, ist diese Aussage gar nicht so wirklichkeitsfremd. Auch die Sparkasse Bottrop ist eine Ausgründung aus der Stadtverwaltung. Die kommunalen Sparkassen waren vor ihrer rechtlichen Selbständigkeit in der Regel Abteilungen der Hauptämter. Die sich aus der oben erläuterten Kennzahl ergebende theoretische Ausgliederungsquote von 35,49 % gibt einen Hinweis darauf, dass in Bottrop noch 64,51 % der öffentlichen Aufgaben in der Kernverwaltung wahrgenommen werden.

27 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Anzahl der Beschäftigten in den Beteiligungen Gesamt Anteil Stadt Geschäftsbereiche: Bottrop Versorgung: 1. Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh (RWW) Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft (RWE) RW Holding AG Verband der kommunalen Aktionäre des RWE, GmbH (VkA) Bottroper Sonnenkraft eg 0 0 Entsorgung: 7. Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH (WRB) Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbh (GVB) Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST) Wirtschaftsförderung/Dienstleistungen: 10. WIN Emscher-Lippe-Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbh Arbeitsförderungsgesellschaft mbh (GAFÖG) Gründerzentrumsgesellschaft Prosper III mbh (GZP III) Innovation City Management GmbH (ICM) Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe- AöR Verkehr: 16. Vestische Straßenbahnen GmbH Freizeit/Kultur: 17. Bottroper Sport- und Bäderbetrieb Revierpark Vonderort GmbH Betriebsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbh & Co. KG Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbh 0 0 Wohnungsbau: 21. Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbh Gemeinnützige Baugenossenschaft Kirchhellen eg Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eg 8 1 Banken/Sparkassen: 24. Sparkasse Bottrop (Gewährträgerschaft) Volksbank Kirchhellen eg Beschäftigte in den Beteiligungen 807 Beschäftigte der Stadt Bottrop Gesamt Ausgliederungsquote 35,49 %

28 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop IV. Steuerung der Beteiligungen der Stadt Bottrop Nach 41 Abs. 1, S. 2, Buchst. k, l und m der GO NRW liegt die Entscheidungsbefugnis über die Gründung, die Erhöhung sowie die vollständige oder teilweise Veräußerung einer Beteiligung an einer Gesellschaft oder an einer anderen Vereinigung des privaten Rechts ausschließlich beim Rat der Stadt Bottrop. Zudem ist der Rat der Stadt Bottrop nach 113 Abs. 2 GO NRW für die Bestellung von Vertretern der Stadt in den Organen der kommunalen Unternehmen zuständig. In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazuzählen. Diese Vertreter nehmen die Interessen der Kommune wahr. Gemäß 113 Abs. 3 der GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge und Satzungen das Recht auf Entsendung von städtischen Vertretern in die Aufsichtsräte der Unternehmen festzuschreiben. Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten der Unternehmen können sowohl Ratsmitglieder, Vertreter der Verwaltung als auch sonstige vom Rat der Stadt bestellte dritte Vertreter sein. Weiterhin üben Vertreter der Stadt Bottrop die Mitgliedschaftsrechte der Stadt in den Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen der Unternehmen aus. Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Bottrop ist organisatorisch dem Fachbereich Finanzen zugeordnet. Aufgabe der Beteiligungsverwaltung ist neben der informellen Unterstützung (z. B. bei Ratsbeschlüssen zu Gesellschaftsgründungen, Investitionen, Kapitalerhöhungen) auch die regelmäßige Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Beteiligungen.

29 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop Während Entscheidungen über die Bestellung von Vertretern der Stadt Bottrop für die Organe der Unternehmen vom Rat der Stadt getroffen werden, liegt zur Zeit eine der Hauptaufgaben der Beteiligungsverwaltung in der Betreuung der Beteiligungsgesellschaften bei der Einhaltung gesellschaftsrechtlicher und kommunalrechtlicher Bestimmungen, sowie in der Verwaltung der Aufwendungen und Erträge und die Analyse von Vorlagen und Niederschriften. Die Weiterentwicklung der Beteiligungsverwaltung in Richtung eines umfassenden Beteiligungs-Controllings wird nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Verlagerung "klassischer" städtischer Aufgaben in privatrechtliche Organisationsformen erforderlich. Neue Aufgabenstellungen ergeben sich beispielsweise aus Notwendigkeiten im Hinblick auf die Orientierung der Gesellschaften an den Zielen des "Konzerns Stadt" und die Optimierung der Beteiligungsstrukturen unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten. Verwiesen wird auf die Ausführungen zu Punkt VII des Beteiligungsberichtes.

30 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop V. Berichterstattung über die wirtschaftliche Betätigung 1. Art und Weise der Berichterstattung 1.1 Gegenstand des Beteiligungsberichtes In früheren Jahren erfolgte eine Information des Rates und der Einwohner der Stadt Bottrop lediglich bei den wirtschaftlich herausragenden städtischen Beteiligungsunternehmen (z. B. durch Wirtschaftspläne, die dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt wurden, der Feststellung des Jahresabschlusses oder selektiv im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen, der Gewährung von Ertragszuschüssen oder Verlustausgleichszahlungen). Gemäß 117 GO NRW i. V. m. 52 GemHVO hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligten, Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten." Als Adressaten des Beteiligungsberichtes werden Ratsmitglieder und die Einwohner der Gemeinde genannt. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Der Beteiligungsbericht der Stadt Bottrop umfasst alle unmittel- und mittelbaren städtischen Beteiligungen sowie das Sondervermögen der Stadt Bottrop (eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bottroper Sport- und Bäderbetrieb) und die Anstalten des öffentlichen Rechts (BEST AöR) und will neben den genannten gesetzlichen "Pflichtinformationen" als wesentlichen Inhalt einen Abriss der wirtschaftlichen Situation der einzelnen Gesellschaften sowie ihrer Bedeutung für den städtischen Haushalt (Leistungserbringung außerhalb der eigentlichen Verwaltung und finanzielle Verflechtung mit dem Haushaltsplan) darstellen.

31 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop 1.2 Umfang der Darstellung Als Informationsgrundlage für die Darstellung der einzelnen Beteiligungen der Stadt Bottrop dienen die Jahresabschlüsse und die dazugehörigen Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfungsunternehmen der letzten 5 Jahre. Hierdurch lassen sich bessere Erkenntnisse über die geplanten Entwicklungstendenzen gewinnen. Ausgehend von diesem Informationsmaterial werden die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschaften in komprimierter Form dargestellt. Soweit die Jahresabschlussberichte Kapitalflussrechnungen enthalten, werden diese im Beteiligungsbericht übernommen. Die Angaben über die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt beziehen sich auf die tatsächlichen Zahlungen im Haushaltsjahr 2014.

32 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop

33 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop VI. Darstellung der Unternehmen

34 Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop

35 Beteiligungsbericht 2015 RWW Stadt Bottrop 1. Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh (RWW) Am Schloß Broich Mülheim a. d. Ruhr Beteiligungsverhältnis Stammkapital EUR EUR % Stadt Bottrop ,61 Stadt Mülheim an der Ruhr ,00 Stadt Gladbeck ,24 RWE Aqua GmbH ,78 Kreis Recklinghausen ,36 Stadt Oberhausen (Rheinland) 600 0,01 Beteiligungen der Gesellschaft IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH, Mülheim an der Ruhr Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbh ENO, Oberhausen WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbh, Herten EUR % Buchwert 1,00 15, ,00 2, ,46 0,83 SEG Stadtentwässerung Schwerte GmbH ,30 48,00 Wasserverbund Niederrhein GmbH, Krefeld ,50 26,00 Wasserwerk Paderborn ,16 9,97

36 Beteiligungsbericht 2015 RWW Stadt Bottrop Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist a) die Erfüllung wassertechnischer und wasserwirtschaftlicher Aufgaben und Dienstleistungen auf dem Wasser- und Abwassersektor. Dazu gehören insbesondere Planung, Bau und Betrieb von Wasserversorgungseinrichtungen und Durchführung aller Geschäfte, die mit der Beschaffung, Gewinnung, Aufbereitung, Fortleitung und Lieferung von Wasser zusammenhängen; Planung, Bau und Betrieb von Wasserentsorgungseinrichtungen und Durchführung aller Geschäfte, die mit der Fortleitung von Abwässern, der Behandlung von Abwässern und Fortleitung der behandelten Abwässer sowie mit der Behandlung, Verwertung und Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung anfallenden Rückstände zusammenhängen; b) die Erfüllung aller sonstigen Aufgaben und Dienstleistungen der Ver- und Entsorgung einschließlich der Kommunikation sowie allgemeiner kommunaler Dienste. Dazu gehören insbesondere Planung, Bau und Betrieb von Einrichtungen und Durchführung aller Geschäfte, die mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben und Dienstleistungen zusammenhängen, c) Durchführung von Maßnahmen und Geschäften in verwandten Betätigungsbereichen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Aufgaben sowie zur Erbringung der Dienstleistungen und damit zur Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes an anderen Unternehmen beteiligen, sie gründen, fremde Unternehmen erwerben oder pachten sowie Hilfsund Nebenbetriebe errichten. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks ergibt sich aus dem Gegenstand des Unternehmens. Durch die entsprechende Aufgabenerledigung der RWW mbh wird dieser tatsächlich eingehalten.

37 Beteiligungsbericht 2015 RWW Stadt Bottrop Besetzung der Organe: A. Aufsichtsrat: Bernd Böddeling, RWE Rhein-Ruhr AG, Vorsitzender Hermann Hirschfelder, Stadt Bottrop, stellv. Vorsitzender Uwe Bonan, Angestellter, Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH, stellv. Vorsitzender Bernd Brockmann, Dreher, Arbeitnehmervertreter, Mülheim a. d. Ruhr Markus Püll, Bürgermeister Mülheim an der Ruhr Dr. Christoph Hilz, RWE Aqua GmbH (bis ) Gaetano Randazzo, Arbeitnehmervertreter, Oberhausen Roland Bernet, RWE AG (bis ) Jürgen Holzmann, Stadt Gladbeck Dr. Arndt Neuhaus, RWE AG (bis ) Andrea Dorsch-Kellermann, RWE AG Tim Wehling, Arbeitnehmervertreter, Oberhausen Jürgen Hüttermann, RWE Group Business Services GmbH (ab ) Dr. Martina Sanfleber, RWE AG (ab ) B. Geschäftsführung: Dr. Franz Josef Schulte C. Gesellschafterversammlung: Stadt Bottrop, Stadtkämmerer Willi Loeven

38 Beteiligungsbericht 2015 RWW Stadt Bottrop UNTERNEHMENSLEITBILD, UNTERNEHMENSPOLITIK UND LEISTUNGSPROGRAMM Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh, Mülheim an der Ruhr (im Folgenden RWW` genannt), gehört als regionaler Trinkwasserdirektversorger zu den größten deutschen Wasserversorgungsunternehmen. RWW wurde 1912 gegründet und versorgt in Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gladbeck, Dorsten, Reken, Velen, Gescher, Schermbeck und Raesfeld ca Einwohner als Direktversorger mit hochwertigem Trinkwasser. Darüber hinaus versorgt RWW als Trinkwasservorlieferant der Stadtwerke Velbert, Wülfrath, Ratingen und Borken indirekt weitere ca Einwohner. Im Bereich der unteren Ruhr in Essen-Kettwig, in Mülheim an der Ruhr sowie am Rhein in Duisburg-Mündelheim betreibt RWW fünf Flusswasserwerke, die ausgehend von der traditionell im Ruhrtal weit verbreiteten künstlichen Grundwasseranreicherung in einem modernen und leistungsfähigen mehrstufigen Aufbereitungsprozess qualitativ hochwertiges Trinkwasser liefern. Im nördlichen Versorgungsgebiet verfügt RWW im Verbreitungsgebiet der Halterner Sande" über drei Wasserwerke, die Grundwasser fördern. Betriebswasser gewinnt RWW aus dem Seewasserwerk in Dorsten. Die Wasserverteilung erfolgt über ein weit verzweigtes Rohrnetz mit einer Gesamtlänge von ca km. Zur Wartung und Reparatur des Rohrnetzes sind vier regionale Service-Points im Versorgungsgebiet eingerichtet, die über die zentrale Betriebsdirektion in Bottrop gesteuert werden. Geführt wird die RWW von der RWE Deutschland AG. Die Gesellschaft mit Sitz in Essen bündelt die deutschen Aktivitäten des RWE Konzerns in den Bereichen Netz, Vertrieb und Energieeffizienz und führt die deutschen Regionalgesellschaften. RWW stellt als regionales Kompetenzcenter Wasser die Expertise der RWE Deutschland AG im Wassergeschäft dar. RWE Aqua GmbH ist mit 79,8% Hauptgesellschafter der RWW. Die Städte Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Gladbeck, Oberhausen sowie der Kreis Recklinghausen sind darüber hinaus Gesellschafter des Unternehmens. Die Gesellschaft erfüllt mit ihrer Tätigkeit vollumfänglich den dringenden öffentlichen Zweck der Trinkwasserversorgung ( 107f GO NW). Die o. g. Kommunen/Gebietskörperschaften sind in den Aufsichtsgremien des Unternehmens unmittelbar vertreten. RWW verfolgte auch in 2014 die konsequente Weiterentwicklung der innerbetrieblichen Prozesse sowie der Planung und Umsetzung von Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Sicherung von Qualität und Versorgungsleistung. Basierend auf dem RWW-Fachwissen und dem wasserwirtschaftlichen Anlagevermögen konnten zusätzlich erfolgreich vertriebliche Themenstellungen bearbeitet und mit kommunalen Partnern und den Kunden umgesetzt werden. Die Strategie, das ausgeprägte Fachwissen der RWW in den verschiedenen Bereichen der Trinkwasserversorgung für die Vermarktung von Dienstleistungen einzusetzen, wurde im Jahr 2014 erfolgreich und konsequent weitergeführt. Die verschiedenen technischen Dienstleistungen im Netzbetrieb (Armaturenkontrolle, Wasserverlustanalyse und Leckortung) sowie das Produkt Wasserspender und die dazugehörigen Dienstleistungen wurden auch im Jahr 2014 weiternachgefragt. Mit der Entwicklung und Einführung des so genannten Systempreismodells für Trinkwasserpreise hat RWW eine führende Position bei innovativen Preissystemen entwickelt. In Kooperation mit der Hochschule Ruhr West (HRW) wurde dieses Know-How in ein Beratungsprodukt umgewandelt, das mittlerweile bundesweit nachgefragt wird. Das Angebot zielt auf die Entwicklung individueller Preissysteme für Trinkwasserversorger ab und besteht aus modular aufgebauten Beratungselementen. Die Beratung zur Entwicklung eines Systempreismodells wurde in 2013 bei neun Wasserversorgungsunternehmen bzw. Stadtwerken erbracht. Zwei davon, die Stadtwerke Aschersleben GmbH und die Hochsauerlandwasser GmbH, führten zum einen Systempreis ein. Zum übernahmen auch die Stadtwerke Krefeld im Nachgang zu den Beratungen durch die RWW das Systempreismodell für Trinkwasser. In 2014 wurden weitere Projekte bei Trinkwasser gestartet. Mittlerweile wird die Vorgehensweise in zwei Projekten auch auf Fernwärme übertragen.

39 Beteiligungsbericht 2015 RWW Stadt Bottrop Wachstum für RWW, das auf dem Tagesgeschäft aufbaut, das Wassergeschäft der RWE Deutschland AG, die kontinuierliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die nachhaltige Absicherung der erreichten Wertsteigerungen sind die wesentlichen mittel- und langfristigen Ziele des Unternehmens. Erfolge im Vertriebsbereich und damit verbundenes externes Wachstum sind wichtig für das Erreichen der gesetzten Ziele. RWW wird sich daher zukünftig weiter auf den Ausbau der vertrieblichen Aktivitäten und den Aufbau von Kooperationen mit benachbarten Versorgern konzentrieren. Die Absicherung der derzeitigen Position des Unternehmens im Versorgungsgebiet bildet zukünftig ebenso einen Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der RWW wie das Erreichen eines organischen Wachstums in den Bereichen Trinkwasser-Konzessionen und Vorlieferantenpositionen für Weiterverteiler sowie die Übernahme von Betriebsführungs- und Dienstleistungsfunktionen. In den folgenden Jahren wird RWW sich darauf konzentrieren, auslaufende Konzessionsverträge zu verlängern. In der Position als Vorlieferant für Trinkwasser und in dem Ausbau von wassernahen Dienstleistungen sieht RWW die Chance, weitere Wachstumsziele zu generieren. Die Aktivitäten zur Ausweitung von Tätigkeiten im Abwassersektor werden auch in den kommenden Geschäftsjahren fortgesetzt. Darüber hinaus wird Wachstum durch den Erwerb ausgewählter Beteiligungen an Wasser- und Abwasserunternehmen in (Teil-) Privatisierungsverfahren angestrebt. RWW steht - in sich langsam verändernden Wasserteilmärkten - im Wettbewerb zu anderen Wasserversorgungsunternehmen. Die Gesellschaft wird daher zur Erreichung der gesteckten Ziele insbesondere auch Chancen zur Zusammenarbeit mit Partnern innerhalb und außerhalb des RWE-Konzerns nutzen. Auch in diesem Zusammenhang spielen die Möglichkeiten von Kooperationen mit benachbarten Versorgungsunternehmen eine strategische Rolle. Die vorgesehenen Investitionen des kommenden Jahres konzentrieren sich mit einem Volumen von rund 10,8 Mio. auf Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen. Für das kommende Geschäftsjahr wird ein Betriebsergebnis von ca. 21,0 Mio. erwartet. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass RWW bei annähernd gleich hohen Aufwendungen den vertrieblichen Bereich weiterentwickelt und somit seine Marktposition als leistungsfähiger Wasserversorger ausbaut. Das prognostizierte Betriebsergebnis basiert auf einer Absatzmenge von ca. 79,0 Mio. m 3. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Zinsschmelze" auf den Kapitalmärkten weiter fortschreitet und damit den Jahresüberschuss - als wirtschaftliche Basis der Dividende -, durch hohe Zinszuführungen zu den Pensionsrückstellungen, weiter belastet. Die Geschäftsführung geht unverändert zum Vorjahr von einer Dividendenzahlung in Höhe von 10,0 Mio. aus.

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