Freitag, den 16. Februar 2007 Wir danken Ihnen bereits jetzt ganz herzlich für Ihre Kooperation!

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1 Wirkungsforschung zur Experimentierklausel nach 6c SGB II: 2. Welle der -Befragung des IAW Tübingen zur organisatorischen Umsetzung des SGB II in den regionalen Einheiten Befragung der Geschäftsführung der ARGEn Tübingen, den 22. nuar 2007 Sehr geehrte Damen und Herren, das IAW Tübingen führt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Wirkungsforschung die zweite Welle der flächendeckenden SGB II-Trägerbefragung zur Experimentierklausel nach 6c SGB II durch. Ziel der Erhebung ist es, ein möglichst differenziertes flächendeckendes Bild von der Vielfalt der organisatorischen Umsetzung des SGB II vor Ort und ihrer Veränderung seit dem Vorjahr zu zeichnen. Dies ist gerade für eine fundierte Analyse der Wirkungen des SGB II, auch und gerade im Hinblick auf Unterschiede zwischen den ARGEn und den zugelassenen kommunalen Trägern sowie den regionalen Einheiten mit getrennter Aufgabenwahrnehmung, von wesentlicher Bedeutung. Um belastbare Ergebnisse zu erzielen, sind wir wie bereits bei der ersten Welle, bei der die Rücklaufquote über 90% betrug, auf einen möglichst vollständigen Rücklauf aus allen regionalen Einheiten angewiesen. Daher möchten wir Sie auch in diesem hr wieder herzlich um Ihre Mitarbeit bitten. Aufgrund der erheblichen Bedeutung des Evaluationsvorhabens erfährt die Befragung eine breite Unterstützung von Seiten der Akteure des Arbeitskreises Evaluation, insbesondere des Bundes, der Länder, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bundesagentur für Arbeit (siehe auch beiliegende Empfehlungsschreiben). Das Fragebogenformular ist in diesem Word-Dokument enthalten. Vorab finden Sie noch einige wichtige Hinweise sowie eine Übersicht über wesentliche, im Fragebogen verwendete Begriffe. Bitte achten Sie auch auf die mit Pfeil gekennzeichneten und gelb hinterlegten Filter. Diese zeigen an, in welchen Fällen Sie eine oder mehrere Fragen überspringen sollen. Bitte verzichten Sie beim Ausfüllen auf Begriffe und Abkürzungen, die nur in Ihrer ARGE gebräuchlich bzw. nicht allgemein verständlich sind, wie z.b. Amt 40, Team Migration, Klienten-Typ 7c o.ä.. Wenn im Fragebogen organisatorische Aspekte abgefragt werden, die in Ihrer ARGE nicht einheitlich geregelt sind (z.b. in verschiedenen Dienststellen), so beziehen Sie sich bei Ihrer Antwort bitte auf die überwiegende Vorgehensweise in Ihrer ARGE. Nach jedem Abschnitt finden Sie ein Formularfeld, in das Sie bei Bedarf Ihre Kommentare und Hinweise zu den Fragen eintragen können. Für die Auswertungen ist es von großer Wichtigkeit, dass alle Fragen vollständig beantwortet werden. Im Fall unvollständiger Angaben müssen wir uns nochmals telefonisch oder per an Sie wenden. Um aufwändige Rückfragen zu vermeiden, möchten wir Sie daher bitten, sich bei Fragen und Problemen Ihrerseits direkt mit Frau Christine Hamacher, Tel.: , Fax: , in Verbindung zu setzen. Bitte speichern Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen nochmals ab und mailen ihn an: Wir bitten Sie um eine möglichst rasche Bearbeitung des Fragebogens. Bitte mailen Sie uns den Fragebogen bis spätestens: Freitag, den 16. Februar 2007 Wir danken Ihnen bereits jetzt ganz herzlich für Ihre Kooperation! Mit freundlichen Grüßen Anonymitätszusicherung Die Befragungsergebnisse werden nur den Forschungsinstituten zur Verfügung gestellt, die die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Rahmen der gesetzlichen Wirkungsforschung nach 6c oder 55 SGB II im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersuchen. Gegenüber dem Auftraggeber, dem Arbeitskreis Evaluation und der Öffentlichkeit werden die Ergebnisse nur in aggregierter Form und damit anonymisiert ausgewiesen. Es erfährt also außer den Vertretern der Wissenschaft niemand, wie man speziell in Ihrer regionalen Einheit zu bestimmten Aspekten verfährt und urteilt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Angaben einzelner regionaler Einheiten nicht zu Controlling- oder Benchmarking-Zwecken genutzt werden. Wichtige Hinweise zur Bearbeitung und Rücksendung des Fragebogens Der Fragebogen wurde von uns so gestaltet, dass er unmittelbar in diesem Word-Dokument beantwortet werden kann. Bitte speichern Sie dieses Dokument zunächst unter dem Namen Ihrer ARGE auf Ihrer Festplatte ab. Sie können sich im Fragebogen mit der Maus oder der Tabulator-Taste bewegen. Die gelben Kästchen können Sie per Mausklick oder mit der Leertaste ankreuzen bzw. das Kreuz wieder entfernen. In die grauen Formularfelder können Sie (beliebig langen) Text eintragen. Dr. Harald Strotmann (IAW-Geschäftsführer) Wichtige Hinweise zu den im Fragebogen verwendeten Begriffen U25: Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 hren Ü25: Personen, die 25 hre und älter sind Eingliederungsleistungen: Alle Hilfestellungen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die zur Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit beitragen (einschl. flankierender sozialintegrativer Leistungen, sozialer Dienstleistungen und sonstiger weiterer Leistungen nach 16 Abs. 2 SGB II). Diese Leistungen können durch die ARGE selbst (z.b. Beratung/Vermittlung/Fallmanagement) und/oder durch von ihr beauftragte Träger erbracht werden. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: Diese umfassen Regelleistungen, Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Materielle Leistungen/Passive Leistungen: Diese umfassen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kosten der Unterkunft.

2 1. Organisatorische Rahmenbedingungen 1.1 Welche Rechtsbasis/-form hat Ihre ARGE (Stand: )? Bitte nur eine Nennung: Öffentlich-rechtlicher Vertrag Anstalt des öffentlichen Rechts GmbH ggmbh 1.2 Wo war Ihre ARGE zum räumlich angesiedelt? Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an, Mehrfachnennungen sind möglich: Räumliche Ansiedlung bei der zuständigen Agentur für Arbeit Räumliche Ansiedlung bei der kommunalen Verwaltung Getrennte räumliche Ansiedlung 1.3 Wie viele Stimmen in der Träger-/Gesellschafterversammlung Ihrer ARGE hatten der kommunale Träger einerseits und die zuständige Agentur für Arbeit andererseits zum ? Anzahl der Stimmen des kommunalen Trägers (einschließlich kreisangehöriger Gemeinden): Anzahl der Stimmen der zuständigen Agentur für Arbeit: 1.4 Wer stellte den/die Vorsitzende/n der Träger-/Gesellschafterversammlung zum ? Kommunaler Träger (einschließlich kreisangehöriger Gemeinden) Zuständige Agentur für Arbeit Weder der kommunale Träger, noch die zuständige Agentur für Arbeit. Es gab eine/n neutrale/n Vorsitzende/n. weiter mit Frage 1.6 Es gab keine/n feste/n Vorsitzende/n. weiter mit Frage Ist vorgesehen, dass der/die Vorsitzende der Träger-/Gesellschafterversammlung abwechselnd von der Agentur und der Kommune gestellt wird (Stand: )?, ein Wechsel ist jeweils nach hren vorgesehen. 1.6 Wie wurden in der Träger-/Gesellschafterversammlung Ihrer ARGE Entscheidungen getroffen (Stand: )? Generelles Einstimmigkeitsprinzip weiter mit Frage 1.8 Einstimmigkeitsprinzip bei bestimmten Einzelfragen, ansonsten Mehrheitsentscheidungen Generell Mehrheitsentscheidungen 1.7 War die Stimme des/r Vorsitzenden der Träger-/Gesellschafterversammlung in Pattsituationen bei Mehrheitsentscheidungen grundsätzlich ausschlaggebend (Stand: )? 1.8 Gab es in Ihrer ARGE zwei gleichberechtigte Geschäftsführer/innen, eine/n Geschäftsführer/in und eine/n Stellvertreter/in oder nur eine/n Geschäftsführer/in (ohne Stellvertretung) (Stand: )? Zwei gleichberechtigte Geschäftsführer/innen weiter mit Frage 1.10 Eine/n Geschäftsführer/in und eine/n Stellvertreter/in Nur eine/n Geschäftsführer/in (ohne Stellvertretung) 1.9 Ist vorgesehen, dass der/die Geschäftsführer/in abwechselnd von der Agentur und der Kommune gestellt wird (Stand: )?, ein Wechsel ist jeweils nach hren vorgesehen Hat es in der Zeit vom bis zum einen personellen Wechsel in der ARGE- Geschäftsführung gegeben? Bitte geben Sie ggf. den Grund für diesen Wechsel an., und zwar aus folgendem Grund: 1.11 Wer stellte zum die ARGE-Geschäftsführung? Bitte machen Sie in jeder Spalte genau ein Kreuz: Kommunaler SGB II-Träger Kreisangehörige Gemeinde Agentur für Arbeit Weder die Kommune noch die Agentur für Arbeit. Es wurde eine externe Person eingestellt ARGE-Geschäftsführer/in Falls vorhanden: Zweite/r gleichberechtigte/r Geschäftsführer/in oder Stellvertretende/r Geschäftsführer/in 1.12 Gab es zum in Ihrer ARGE eine bzw. mehrere Person(en), die für Chancengleichheit/Gender Mainstreaming am Arbeitsmarkt zuständig war(en) und falls ja, wo war(en) diese Person(en) institutionell verortet? Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an, Mehrfachnennungen sind möglich:, es gab eine solche Person ausschließlich für die ARGE., es gab eine solche Person gemeinsam mit dem SGB III-Bereich der zuständigen Agentur für Arbeit., es gab eine solche Person gemeinsam mit dem kommunalen SGB II-Träger., es gab keine solche Person. weiter mit Frage In welchem Maße war(en) diese Person(en) im hr 2006 an der Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Strategien und/oder der Ausgestaltung arbeitsmarktpolitischer Initiativen/Maßnahmen beteiligt? Bitte machen Sie genau ein Kreuz: überhaupt nicht in hohem Maße 1 2

3 1.14 Wie groß schätzen Sie für das hr 2006 die Einflussmöglichkeiten der ARGE- Geschäftsführung hinsichtlich der folgenden angeführten Sachverhalte ein? Sachverhalt Grundsätzliche Umgestaltung der Organisationsstruktur Umgestaltung von Details der Organisationsstruktur Arbeitsmarktprogramm/Strategische Zielsetzung Maßnahmenplanung/Einkauf von Maßnahmen bei freien Trägern/Ausschreibungen Umwidmungen zwischen Eingliederungs- und Verwaltungstitel im Haushalt Einstellung zusätzlichen Personals Personalauswahl Grundsätzliche Aufgabenverteilung des Personals Personalentwicklung/Weiterbildungsplanung für das Personal Geschäftsausstattung (z.b. Hardware/Software/Möbel) Anmietung von zusätzlichen oder neuen Räumlichkeiten Einrichtung zusätzlicher Dienststellen Einflussmöglichkeiten der Geschäftsführung im hr 2006 sehr gering sehr groß 1.15 Wie bewerten Sie die folgenden Aspekte der Umsetzung des SGB II in Ihrer ARGE zum ? Aspekt Umsetzung des Gender Mainstreamings im Hinblick auf Beratung, Betreuung und Eingliederung der SGB II-Kunden/innen Funktionsfähigkeit der Integrationssoftware Funktionsfähigkeit der Leistungssoftware Zusammenarbeit von Mitarbeitern/innen aus Agentur für Arbeit und Kommune Kooperation der Kommune und der örtlichen Agentur für Arbeit Handhabung unterschiedlicher Regelungen (z.b. hinsichtlich Arbeitszeiten, Bezahlung, Beurteilungskriterien) für Mitarbeiter/innen aus Agentur für Arbeit und Kommune Bewältigung der Schnittstelle mit dem SGB III bei der Betreuung von U25-Kunden/innen Bewältigung der Schnittstelle mit dem SGB III bei den Aufstockern Bewältigung der Schnittstelle mit dem SGB III im Bereich Reha mangelhaft sehr gut 1.16 Gab es im hr 2006 regelmäßige Sprechstunden der ARGE in einzelnen Gemeinden außerhalb Ihrer ARGE-Geschäftsstelle(n)? Falls ja, wie häufig fanden diese statt?, und zwar ca. alle Wochen 1.17 Wie viele Geschäftsstellen für SGB II-Kunden/innen gab es zum insgesamt im Zuständigkeitsbereich Ihrer ARGE? Anzahl der Geschäftsstellen für SGB II-Kunden/innen: 1.18 In wie vielen der in Frage 1.17 angegebenen Geschäftsstellen waren zum jeweils die folgenden Aufgabenbereiche angesiedelt? Aufgabenbereiche Erstkontakt/Antragsannahme Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Eingliederungsleistungen für Ü25 Fallmanagement für Ü25 Eingliederungsleistungen für U25 Fallmanagement für U25 Zahl der Geschäftsstellen für SGB II- Kunden/innen 1.19 Auf welche Art von Gebietskörperschaften erstreckte sich der regionale Zuständigkeitsbereich Ihrer ARGE (Stand: )? Bitte machen Sie nur ein Kreuz, und geben Sie ggf. die Anzahl der SGB II-Delegationsgemeinden an: Eine kreisfreie Stadt Ein oder mehrere Stadtbezirke (im Fall von Stadtstaaten) Mit SGB II- Delegationsgemeinden Ein Landkreis und zwar Anzahl: Mehrere komplette Landkreise und zwar Anzahl: Ein (mehrere) komplette(r) Landkreis(e) und eine (mehrere) kreisfreie Stadt (Städte) und zwar Anzahl: Ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zuzüglich einer oder mehrerer angrenzenden(r) Gemeinde(n) und zwar Anzahl: Teilgebiete eines Landkreises und zwar Anzahl: Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 1 (nur bei Bedarf): 2. Angaben zum Personal Ohne SGB II- Delegationsgemeinden 2.1 Über wie viele Mitarbeiter/innen (in Vollzeit-Äquivalenten, kurz: VZ-Äquivalenten) verfügte Ihre ARGE zum insgesamt? Bitte beziehen Sie sich auf alle Beschäftigten der ARGE, unabhängig von deren Aufgabe, institutioneller Zugehörigkeit, institutioneller Herkunft, Anstellungsform oder Vergütungsgruppe. Bitte nennen Sie jeweils die Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen sowie die Anzahl weiblicher Mitarbeiter (in VZ-Äquivalenten): Gesamtzahl Mitarbeiter/innen (VZ-Äquivalente): davon weiblich (VZ-Äquivalente): Wie viele der in Frage 2.1 angegebenen Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen (in VZ-Äquivalenten) waren in Ihrer ARGE zum befristet beschäftigt? Wie viele befristet Beschäftigte (in VZ-Äquivalenten) entfielen jeweils auf die beiden Träger? Wie viele Mitarbeiter/innen (in VZ- Äquivalenten) hatten insgesamt eine Befristung von weniger als einem hr? Bitte nennen Sie jeweils die Anzahl der Mitarbeiter/innen (in VZ-Äquivalenten): Gesamtzahl der befristet Beschäftigten (in VZ-Äquivalenten) davon Mitarbeiter/innen des kommunalen SGB II-Trägers (in VZ-Äquivalenten) davon Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit (in VZ-Äquivalenten) Gesamtzahl der befristet Beschäftigten mit einer Befristung von weniger als einem hr (in VZ-Äquivalenten)

4 2.3 Bei wie vielen befristet Beschäftigten (in VZ-Äquivalenten) laufen im ersten Halbjahr 2007 die Verträge aus und können nicht verlängert werden? Anzahl der befristet Beschäftigten, deren Verträge im ersten Halbjahr 2007 auslaufen und nicht verlängert werden können (in VZ-Äquivalenten): 2.4 Bitte geben Sie an, wie sich das in Frage 2.1 angegebene gesamte Personal (in VZ- Äquivalenten) in Ihrer ARGE zum in Bezug auf die institutionelle Zugehörigkeit der Mitarbeiter/innen zusammensetzte. Bitte nennen Sie die Anzahl der Mitarbeiter/innen (in VZ-Äquivalenten) und achten Sie darauf, dass die genannte Summe Ihren Angaben aus Frage 2.1 entspricht: Personalgestellung (z.b. Abordnung, Zuweisung) und/oder Dienstleistungsüberlassung, und zwar... von Agentur gestellt (in VZ-Äquivalenten) vom kommunalen SGB II-Träger gestellt (in VZ-Äquivalenten) von kreisangehörigen Gemeinden gestellt (in VZ-Äquivalenten) von ARGE selbst eingestellt (in VZ-Äquivalenten) Amtshilfe (in VZ-Äquivalenten) Arbeitnehmerüberlassung von Zeitarbeitsfirmen (in VZ-Äquivalenten) Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen (in VZ-Äquivalenten) (vgl. 2.1) 2.5 Wie viele der in Frage 2.1 genannten Mitarbeiter/innen (in VZ-Äquivalenten) waren für Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement zuständig? Bitte berücksichtigen Sie hierbei ggf. auch die entsprechenden zuständigen Leitungspersonen (anteilig) und falls vorhanden Personal des Backoffice. Hinweis: Falls in Ihrer ARGE Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von denselben Personen erbracht wurden, bitte schätzen Sie den für Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement aufgewendeten Zeitanteil in VZ-Äquivalenten. Zahl der Mitarbeiter/innen, die für Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement zuständig waren (in VZ-Äquivalenten): Wie viele der in Frage 2.5 genannten Mitarbeiter/innen (in VZ-Äquivalenten) waren in Ihrer ARGE für U25-Kunden/innen zuständig? Hinweis: Falls in Ihrer ARGE Mitarbeiter/innen gleichzeitig sowohl Ü25- als auch U25-Kunden/innen betreuten, bitte schätzen Sie den für die Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement von U25-Kunden/innen aufgewendeten Zeitanteil in VZ-Äquivalenten. Zahl der Mitarbeiter/innen, die für Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement von U25-Kunden/innen zuständig waren (in VZ-Äquivalenten): Bitte schätzen Sie, wie viel Prozent Ihres Personals, das mit Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement befasst war, vor Eintritt in die ARGE jeweils über konkrete berufliche Vorerfahrungen in den folgenden Bereichen verfügte (Personalbestand ). Die Summe der Schätzwerte kann 100% überschreiten, da einzelne Personen Erfahrungen in verschiedenen Bereichen haben können: Anteil der Personen (in %) mit der Tätigkeitsbereich jeweiligen beruflichen Vorerfahrung vor Eintritt in die ARGE ( ) Arbeitsvermittlung (einschl. Arbeitsberatung) für 1. und 2. Arbeitsmarkt ca. % Soziale Beratung und Betreuung/Qualifizierung/Training ca. % Leistungsberechnung und -gewährung ca. % Personalwesen/-disposition ca. % Sonstige kaufmännische Tätigkeiten ca. % Sonstiges, im Wesentlichen: ca. % Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 2 (nur bei Bedarf): 3. Personalqualifizierung 3.1 Bitte schätzen Sie: Wie viele Mitarbeiter/innen Ihrer ARGE haben im gesamten hr 2006 an Schulungen (intern und/oder extern) teilgenommen, und wie hoch war die durchschnittliche Anzahl der Vollzeit-Schulungstage je Teilnehmer/in? Hinweis: Unter Schulungen verstehen wir keine Besprechungen, die sich ausschließlich auf einen konkreten Fall beziehen. Zahl der Personen, die insgesamt im hr 2006 an Schulungen teilgenommen haben (Bitte keine Mehrfachzählungen von Personen, die an mehreren Schulungen teilgenommen haben!) Durchschnittliche Anzahl der Vollzeit-Schulungstage je Teilnehmer/in 3.2 Welche Bedeutung für die Personalentwicklung hatten in Ihrer ARGE im hr 2006 die folgenden Schulungsarten (sowohl intern als auch extern)? Art der Schulung Allgemeine rechtliche Schulungen zum SGB II Fallmanagement-Schulungen Schulungen zum Thema sozialintegrative Leistungen (z.b. Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) Schulungen zum Thema Vermittlung, Stellenakquise, Zusammenarbeit mit Arbeitgebern Schulungen zum Thema Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II Gender-Schulungen für Führungskräfte Gender-Schulungen für Mitarbeiter/innen im Bereich Eingliederungsleistungen bzw. Fallmanagement Schulungen zu IT-Verfahren und allgemeine Computerschulungen Bedeutung gar keine Bedeutung hohe Bedeutung Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 3 (nur bei Bedarf): 5 6

5 4. Interne Organisation 4.1 War die Organisation der Kundenbetreuung in Ihrer ARGE de facto in mehrere Subeinheiten (Teams, Dienststellen o.ä.) untergliedert (Stand: )? weiter mit Fragenblock Waren die Subeinheiten (Teams, Dienststellen o.ä.) auf der untersten Ebene de facto überwiegend funktionsübergreifend (Mitarbeiter/innen aus Eingliederung und Leistungssachbearbeitung in einer Subeinheit) oder funktional abgegrenzt (Mitarbeiter/innen aus Eingliederung und Leistungssachbearbeitung in separaten Subeinheiten) (Stand: )? Überwiegend funktionsübergreifende Subeinheiten Überwiegend funktional abgegrenzte Subeinheiten Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 4 (nur bei Bedarf): 5. Aktivierung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Kundensegmentierung nach Arbeitsmarktnähe 5.1 Inwieweit wurden die folgenden Personengruppen in Ihrer ARGE im hr 2006 aktiviert? Damit meinen wir, dass sie hinsichtlich Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung, ggf. Fallmanagement und sozialintegrativer Leistungen nach 16 Abs. 2, Satz 1-4) betreut wurden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen und einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt von mehr als 15 Stunden nachgehen (nicht arbeitslos) in keinem Fall in allen Fällen Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die dem Arbeitsmarkt nach 10 Abs. 1, Satz 3-5 SGB II (ohne Schüler/innen) sowie nach 65 SGB II in Verbindung mit 428 SGB III nicht zur Verfügung stehen müssen in keinem Fall in allen Fällen Hinweis: Die folgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf diejenigen Personen, die in Ihrer ARGE grundsätzlich in die Betreuung hinsichtlich Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung, ggf. Fallmanagement und sozialintegrativer Leistungen nach 16 Abs. 2, Satz 1-4) einbezogen werden. Diese Personen werden im Folgenden zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige genannt. 5.2 Wurden die zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Ü25 in Ihrer ARGE in der Regel nach der Arbeitsmarktnähe in bestimmte Gruppen eingeteilt (wir meinen damit keine Einteilung beispielsweise in Ältere und Jüngere, Alleinerziehende, Schwerbehinderte)? Falls ja, welche Einteilung wurde in Ihrer ARGE vorgenommen (Stand: )?, Einteilung nach dem Betreuungsstufenkonzept der BA für SGB II-Kunden/innen, und zwar seit: (Monat) (hr), Einteilung nach dem BA-Modell für SGB III-Kunden/innen (d.h. Einteilung in Marktkunden/innen, Beratungskunden/innen A u. B, Betreuungskunden/innen), andere Einteilung nach der Arbeitsmarktnähe, und zwar: weiter mit Fragenblock Existierten für die in Frage 5.2 genannten Gruppen in Ihrer ARGE schriftlich fixierte Betreuungs- und Maßnahmeempfehlungen und/oder ein Maßnahmenkatalog (Handlungsprogramme), nach denen sich die Betreuer/innen im Rahmen ihrer Ermessensspielräume grundsätzlich richten sollten (Stand: )? Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 5 (nur bei Bedarf): 6. Organisation der Kundenbetreuung für Kunden/innen Ü25 Allgemeiner Hinweis: Die Fragen in diesem Abschnitt beziehen sich jeweils - auf diejenigen Personen, die in Ihrer ARGE grundsätzlich in die Betreuung hinsichtlich Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung, ggf. Fallmanagement und sozialintegrativer Leistungen nach 16 Abs. 2, Satz 1-4) einbezogen werden. Diese Personen werden im Folgenden als zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige bezeichnet. - auf die Kunden/innen Ü25 (25 hre und älter), d.h. die Vorgehensweisen in Bezug auf Jugendliche/junge Erwachsene U25 (unter 25 hre) sind nicht Gegenstand dieses Abschnitts. - auf den überwiegenden Teil Ihrer ARGE (falls es organisatorische Unterschiede, z.b. zwischen Dienststellen oder Teams gab). 6.1 Wurde das in Ihrer ARGE praktizierte Fallmanagement auf alle zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) angewendet oder erhielt lediglich ein Teil dieser Personen Fallmanagement (Stand: )? Alle zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Ü25) erhielten das Fallmanagement. weiter mit Frage 6.4 Fallmanagement erhielt lediglich ein Teil dieser Personen, und zwar zum ca. % der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Ü25). 6.2 Zu welchem Zeitpunkt im Betreuungsprozess wurde in Ihrer ARGE im hr 2006 entschieden, ob Fallmanagement angewendet werden soll (nur Ü25)? Bitte geben Sie die häufigste sowie ggf. die zweithäufigste Vorgehensweise an. Bitte machen Sie in der ersten Spalte genau ein Kreuz, in der zweiten Spalte höchstens ein Kreuz: Zeitpunkt im Betreuungsprozess Bereits nach Antragstellung auf Grundlage der Aktenlage Auf Grundlage des Erstgesprächs zu eingliederungs- und vermittlungsrelevanten Fragestellungen (unabhängig davon, von wem das Gespräch geführt wurde) Erst im weiteren Verlauf des Betreuungsprozesses Häufigste Vorgehensweise Zweithäufigste Vorgehensweise 6.3 Von wem wurde in Ihrer ARGE das Fallmanagement (nur Ü25) überwiegend durchgeführt (Stand: )? Fallmanagement wurde von Personen durchgeführt, die sowohl Fallmanagement-Kunden/innen als auch Nicht- Fallmanagement-Kunden/innen betreuten. Für das Fallmanagement wurden dabei keine weiteren hauseigenen Experten/innen hinzugezogen. Fallmanagement wurde von Personen durchgeführt, die sowohl Fallmanagement-Kunden/innen als auch Nicht- Fallmanagement-Kunden/innen betreuten. Für das Fallmanagement konnten jedoch bei Bedarf noch zusätzliche hauseigene Experten/innen für (vertieftes) Fallmanagement hinzugezogen werden. Fallmanagement wurde von Personen durchgeführt, die ausschließlich Fallmanagement-Kunden/innen betreuten. Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen wurden durch anderes Personal betreut. weiter mit Frage

6 6.4 Waren in Ihrer ARGE die Mitarbeiter/innen, die zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige (nur Ü25) hinsichtlich Eingliederungsleistungen und Fallmanagement betreuten, überwiegend auch für die unmittelbare Vermittlung dieser Personen auf den ersten Arbeitsmarkt zuständig (Stand: )? 6.5 Wer führte in Ihrer ARGE überwiegend die Berechnung und Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (materielle Leistungen) für zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige (nur Ü25) durch (Stand: )? Personen, die zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige auch hinsichtlich Eingliederungsleistungen und Fallmanagement betreuten weiter mit Frage 6.8 Spezialisierte Leistungssachbearbeiter/innen 6.6 Mit wie vielen Leistungssachbearbeitern/innen arbeitete eine für Eingliederungsleistungen bzw. Fallmanagement zuständige Person in Bezug auf ihren Kundenkreis (Ü25) in Ihrer ARGE typischerweise zusammen (Stand: )? Bitte geben Sie die Bandbreite an: Zusammenarbeit mit bis Leistungssachbearbeitern/innen 6.7 Wer beantwortete in Ihrer ARGE überwiegend Fragen der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) im Hinblick auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Stand: )? Personen, die zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige auch hinsichtlich Eingliederungsleistungen und Fallmanagement betreuten Spezialisierte Leistungssachbearbeiter/innen 6.8 Wurden in Ihrer ARGE zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige (nur Ü25) hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut (Stand: )? Falls ja, geben Sie auch den Anteil der davon betroffenen Kunden/innen an. Bitte machen Sie nur ein Kreuz, und geben Sie ggf. den entsprechenden Anteil an:, und zwar wurden zum ca. % aller zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut., es wurden keine zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut. weiter mit Frage War die Funktion der Zuweisung der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) zum Fallmanagement in Ihrer ARGE organisatorisch in Form einer zentralen Stelle (Clearingstelle) spezialisiert oder erfolgte die Zuweisung zum Fallmanagement dezentral durch die Mitarbeiter/innen im Bereich Eingliederungsleistungen (Stand: )? Die Zuweisung zum Fallmanagement erfolgte durch eine zentrale Stelle (Clearingstelle). Die Zuweisung zum Fallmanagement erfolgte dezentral durch die Mitarbeiter/innen im Bereich Eingliederungsleistungen War in Ihrer ARGE überwiegend der/die Fallmanager/in für die unmittelbare Vermittlung von Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) auf den ersten Arbeitsmarkt zuständig (Stand: )? 6.11 Wer führte in Ihrer ARGE überwiegend die Berechnung und Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (materielle Leistungen) für Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) bzw. Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) durch (Stand: )? Bitte machen Sie in jeder Zeile nur ein Kreuz: Fallmanagement-Kunden/innen Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen Dieselben Personen, die für Eingliederungsleistungen/ Fallmanagement zuständig waren Spezialisierte Leistungssachbearbeiter/innen 6.12 Mit wie vielen Leistungssachbearbeitern/innen arbeitete eine für Eingliederungsleistungen bzw. Fallmanagement zuständige Person in Bezug auf ihren Kundenkreis (Ü25) in Ihrer ARGE typischerweise zusammen (Stand: )? Bitte geben Sie jeweils die Bandbreite an: Fallmanagement-Kunden/innen Zusammenarbeit mit bis Leistungssachbearbeitern/innen Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen Zusammenarbeit mit bis Leistungssachbearbeitern/innen 6.13 Wer beantwortete in Ihrer ARGE überwiegend Fragen der Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) bzw. der Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) im Hinblick auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Stand: )? Bitte machen Sie in jeder Zeile nur ein Kreuz: Dieselben Personen, die für Eingliederungsleistungen/Fallmanagement zuständig waren Fallmanagement-Kunden/innen Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen Spezialisierte Leistungssachbearbeiter/innen 6.14 Wurden in Ihrer ARGE Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) und/oder Nicht- Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut (Stand: )? Falls ja, geben Sie jeweils auch den Anteil der davon betroffenen Kunden/innen an. Bitte machen Sie in jeder Zeile nur ein Kreuz, und geben Sie jeweils ggf. den Anteil der betroffenen Kunden/innen an: und zwar % aller Fallmanagement- Fallmanagement-Kunden/innen, Kunden/innen (Ü25) zum Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen, und zwar % aller Nicht-Fallmanagement- Kunden/innen (Ü25) zum In wie vielen Fällen wurden in Ihrer ARGE im hr 2006 die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (ggf. außer Kinder unter 15 hren) im Laufe des Beratungs- und Betreuungsprozesses mindestens einmal gemeinsam einbestellt? Nie In Einzelfällen In der Regel 9 10

7 6.16 Wurde im hr 2006 zur unmittelbaren Vermittlung von zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) auf den ersten Arbeitsmarkt auf spezialisiertes Vermittlungspersonal außerhalb der ARGE zurückgegriffen? Spezialisiertes Vermittlungspersonal des SGB III-Bereichs der Agentur für Arbeit (ohne Arbeitgeberservice) Spezialisiertes Vermittlungspersonal von beauftragten freien Trägern Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 6 (nur bei Bedarf):, gar nicht, in allen Fällen, gar nicht, in allen Fällen 7. Betreuung von U25 Kunden/innen (Jugendliche und junge Erwachsene) Allgemeiner Hinweis: Die Fragen in diesem Abschnitt beziehen sich jeweils - auf diejenigen Personen unter 25 hren (U25), die in Ihrer ARGE grundsätzlich in die Betreuung hinsichtlich Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung, ggf. Fallmanagement und sozialintegrativer Leistungen nach 16 Abs. 2, Satz 1-4) einbezogen werden. Diese Personen werden im Folgenden U25-Kunden/innen genannt. - auf den überwiegenden Teil Ihrer ARGE (falls es organisatorische Unterschiede, z.b. zwischen Dienststellen oder Teams gab). 7.1 Wurden in Ihrer ARGE U25-Kunden/innen in Bezug auf Eingliederungsleistungen separat von den Kunden/innen des Ü25-Bereichs betreut? Falls ja, wie erfolgte die Betreuung (Stand: )? Bitte kreuzen Sie an, Mehrfachnennungen sind möglich:, in einem separaten Jobcenter der ARGE speziell für U25, in einem separaten Jobcenter speziell für U25 in der Trägerschaft eines Dritten (beauftragter freier Träger), durch separate eigene Teams der ARGE speziell für U25, durch einzelne auf die Betreuung von U25 spezialisierte Mitarbeiter/innen der ARGE, ausschließlich durch Mitarbeiter/innen des SGB III-Bereichs der zuständigen Agentur für Arbeit, im Rahmen eines gemeinsamen U25-Teams mit dem SGB III-Bereich der zuständigen Agentur für Arbeit, keine separate Betreuung von U25-Kunden/innen 7.2 Wurde das in Ihrer ARGE praktizierte Fallmanagement auf alle U25-Kunden/innen angewendet oder erhielt lediglich ein Teil dieser Personen Fallmanagement (Stand: )? Alle U25-Kunden/innen erhielten das Fallmanagement. weiter mit Frage 7.5 Fallmanagement erhielt lediglich ein Teil der U25-Kunden/innen, und zwar ca. % der U25-Kunden/innen. 7.3 Zu welchem Zeitpunkt im Betreuungsprozess wurde in Ihrer ARGE im hr 2006 entschieden, ob Fallmanagement für U25-Kunden/innen angewendet werden soll? Bitte geben Sie die häufigste sowie ggf. die zweithäufigste Vorgehensweise an. Bitte machen Sie in der ersten Spalte genau ein Kreuz, in der zweiten Spalte höchstens ein Kreuz: Zeitpunkt im Betreuungsprozess Bereits nach Antragstellung auf Grundlage der Aktenlage Auf Grundlage des Erstgesprächs zu eingliederungs- und vermittlungsrelevanten Fragestellungen (unabhängig davon, von wem das Gespräch geführt wurde) Erst im weiteren Verlauf des Betreuungsprozesses Häufigste Vorgehensweise Zweithäufigste Vorgehensweise 7.4 Von wem wurde in Ihrer ARGE das Fallmanagement für U25-Kunden/innen überwiegend durchgeführt (Stand: )? Fallmanagement wurde von Personen durchgeführt, die sowohl Fallmanagement-Kunden/innen als auch Nicht- Fallmanagement-Kunden/innen betreuten. Für das Fallmanagement wurden dabei keine weiteren hauseigenen Experten/innen hinzugezogen. Fallmanagement wurde von Personen durchgeführt, die sowohl Fallmanagement-Kunden/innen als auch Nicht- Fallmanagement-Kunden/innen betreuten. Für das Fallmanagement konnten jedoch bei Bedarf noch zusätzliche hauseigene Experten/innen für (vertieftes) Fallmanagement hinzugezogen werden. Fallmanagement wurde von Personen durchgeführt, die ausschließlich Fallmanagement-Kunden/innen betreuten. Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen wurden durch anderes Personal betreut. weiter mit Frage Waren in Ihrer ARGE die Personen, die U25-Kunden/innen hinsichtlich Eingliederungsleistungen und Fallmanagement betreuten, überwiegend auch für die unmittelbare Vermittlung dieser Personen auf den ersten Arbeitsmarkt zuständig (Stand: )? 7.6 Wurden in Ihrer ARGE U25-Kunden/innen hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut (Stand: )? Falls ja, geben Sie auch den Anteil der davon betroffenen U25-Kunden/innen an. Bitte machen Sie nur ein Kreuz, und geben Sie ggf. den entsprechenden Anteil an:, und zwar wurden zum ca. % aller U25-Kunden/innen hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut., es wurden keine U25-Kunden/innen hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut. weiter mit Frage War in Ihrer ARGE überwiegend der/die Fallmanager/in für die unmittelbare Vermittlung von Fallmanagement-Kunden/innen im Bereich U25 auf den ersten Arbeitsmarkt zuständig (Stand: )? 7.8 Wurden in Ihrer ARGE Fallmanagement-Kunden/innen und/oder Nicht-Fallmanagement- Kunden/innen im Bereich U25 hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut (Stand: )? Falls ja, geben Sie jeweils auch den Anteil der davon betroffenen Kunden/innen an. Bitte machen Sie in jeder Zeile nur ein Kreuz, und geben Sie jeweils ggf. den Anteil der betroffenen Kunden/innen an: Fallmanagement-Kunden/innen, Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen, und zwar % aller Fallmanagement- Kunden/innen (U25) zum und zwar % aller Nicht-Fallmanagement- Kunden/innen (U25) zum

8 7.9 Haben Sie in Ihrer ARGE im hr 2006 U25-Kunden/innen zwar nicht komplett hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen, sondern nur für die unmittelbare Arbeits- und/oder Ausbildungsvermittlung an freie Träger abgegeben? Arbeitsvermittlung, gar nicht, in allen Fällen Ausbildungsvermittlung, gar nicht, in allen Fällen 7.10 War zum die Arbeitsvermittlung und/oder Ausbildungsvermittlung für U25-Kunden/innen an die Agentur für Arbeit rückübertragen? Arbeitsvermittlung, vollständig, teilweise Ausbildungsvermittlung, vollständig, teilweise 7.11 Welche Formen des Austauschs und der Kooperation wurden zwischen Ihrer ARGE einerseits und den unten genannten Institutionen andererseits in Bezug auf die berufliche und soziale Eingliederung von U25-Kunden/innen praktiziert (Stand: )? Bitte kreuzen Sie in jeder Spalte Zutreffendes an, Mehrfachnennungen sind möglich:... SGB III-Bereich der zuständigen Agentur für Arbeit Zwischen ARGE und......kommunaler Kinderund Jugendhilfe (SGB VIII)...freien Trägern der Jugendhilfe Telefonische Einzelfallabsprachen Gemeinsame einzelfallbezogene Hilfeplanung Regelmäßige Besprechungen und/oder Fallkonferenzen Gemeinsame Konzeption und Vergabe von Maßnahmen für Jugendliche Erarbeitung einer gemeinsamen Eingliederungsstrategie für Jugendliche Jugendkonferenz bzw. gemeinsame Steuerungsgruppe Erarbeitung von Schnittstellenpapieren Sonstiges und zwar: und zwar: und zwar: Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 7 (nur bei Bedarf): 8. Ablauf der Kundenbetreuung (Ü25 und U25) 8.1 Hat sich in der Zeit vom bis zum die inhaltliche Ausgestaltung des Fallmanagements in Ihrer ARGE grundsätzlich geändert?, und zwar in folgender Hinsicht: 8.2 Wie häufig wurden die folgenden Tätigkeiten im hr 2006 in Ihrer ARGE bereits an dem Tag durchgeführt, an dem der/die Kunde/in zum ersten Mal persönlich in der ARGE vorsprach? Bitte differenzieren Sie nach Ü25- und U25-Kunden/innen, und machen Sie in jeder Zelle genau ein Kreuz: Ü25 U25 Tätigkeiten gar nicht immer gar nicht immer Aufnahme von Kontaktdaten (z. B. Name, Adresse) Fragen zu Antrag/Antragsausgabe/ Antragsentgegennahme Klärung von Fragen zum Leistungsrecht Kurzanamnese/Grobprofiling Terminvergabe für das Erstgespräch zu betreuungsund vermittlungsrelevanten Fragestellungen Erstgespräch zu betreuungs- und vermittlungsrelevanten Fragestellungen Jobangebot auf dem 1. Arbeitsmarkt Angebot auf dem 2. Arbeitsmarkt Angebot einer Trainingsmaßnahme Ausbildungsplatzangebot Hinweis: Die folgenden Fragen beziehen sich wieder ausschließlich auf die Personen, die in Ihrer ARGE grundsätzlich in die Betreuung hinsichtlich Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung, ggf. Fallmanagement und sozialintegrativer Leistungen nach 16 Abs. 2, Satz 1-4) einbezogen werden. Diese werden im Folgenden zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige genannt. 8.3 Ab welchem Zeitpunkt begannen Sie in Ihrer ARGE im hr 2006 in der Regel mit der Betreuung der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Hinblick auf Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung, ggf. Fallmanagement und sozialintegrativer Leistungen nach 16 Abs. 2, Satz 1-4)? Bitte differenzieren Sie dabei nach Ü25- und U25-Kunden/innen. Bitte machen Sie in jeder Spalte nur ein Kreuz: Beginn der Betreuung im Hinblick auf Eingliederungsleistungen in der Regel Ü25 U25 ab Antragsausgabe ab Eingang des schriftlichen Antrags auf SGB II-Leistungen ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen zum Antrag ab Antragsbewilligung 8.4 Zu welcher Zeit erfolgte das Erstgespräch zu betreuungs- und vermittlungsrelevanten Fragestellungen mit den zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Ihrer ARGE? Bitte beziehen Sie Ihre Antwort nur auf Neueintritte im hr Bitte schätzen Sie jeweils, für welchen Anteil der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Erstgespräch innerhalb der genannten Zeiträume stattfand. Bitte differenzieren Sie dabei nach Ü25- und U25-Kunden/innen: Zeitpunkt des Erstgesprächs Anteil an allen zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Ü25 (in Prozent) Anteil an allen zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen U25 (in Prozent) Vor der Antragsbewilligung % % Bis zu zwei Wochen nach der Antragsbewilligung % % Innerhalb von 2 Wochen bis zu 1 Monat nach der Antragsbewilligung % % Innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach der Antragsbewilligung % % Mehr als drei Monate nach der Antragsbewilligung % % Gar nicht % % Gesamt = 100 % = 100 % 13 14

9 8.5 Bitte schätzen Sie, wie viele Minuten das Erstgespräch zu vermittlungs- und betreuungsrelevanten Fragestellungen in Ihrer ARGE im hr 2006 durchschnittlich dauerte. Bitte differenzieren Sie bei Ihrer Antwort nach Ü25- und U25-Kunden/innen: Durchschnittliche Dauer des Erstgesprächs mit Ü25-Kunden/innen (in Minuten): Durchschnittliche Dauer des Erstgesprächs mit U25-Kunden/innen (in Minuten): 8.6 Mit wie viel Prozent aller zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hatten Sie in Ihrer ARGE zum eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen? Bitte differenzieren Sie bei Ihrer Antwort nach Ü25- und U25-Kunden/innen: Anteil an allen zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Eingliederungsvereinbarungen Ü25 (in Prozent) U25 (in Prozent) Formal, d.h. mit Rechtsfolgenbelehrung ca. % ca. % Nur eher informeller (schriftlicher) Eingliederungsplan, d.h. ohne Rechtsfolgenbelehrung ca. % ca. % 8.7 Bitte schätzen Sie, wie viele Gespräche zu eingliederungsrelevanten Fragestellungen (mit einer Dauer von mindestens 15 Minuten) in Ihrer ARGE im hr 2006 durchschnittlich mit einem/r Kunden/in bis zum Abschluss der schriftlichen Eingliederungsvereinbarung geführt wurden? Bitte differenzieren Sie bei Ihrer Antwort nach Ü25- und U25-Kunden/innen: Durchschnittliche Anzahl der Gespräche pro Ü25-Kunde/in: Durchschnittliche Anzahl der Gespräche pro U25-Kunde/in: 8.8 Wie häufig wurden in Ihrer ARGE im hr 2006 bei Auftreten der folgenden Sachverhalte Sanktionen (Kürzung der materiellen Regelleistung) durchgeführt? Bitte unterscheiden Sie jeweils zwischen Ü25- und U25-Kunden/innen sowie bei den Ü25-Kunden/innen danach, ob es sich um Ü25-Kunden/innen mit oder ohne Kind(er) handelte. Bitte machen Sie in jeder Zelle genau ein Kreuz: Sachverhalte Verweigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen Verstoß gegen Verpflichtungen aus einer abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, bzw. Abbruch einer zumutbaren Arbeit Weigerung, ein Angebot auf dem 2. Arbeitsmarkt (z.b. ABM, Arbeitsgelegenheit) anzunehmen, bzw. Abbruch einer Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Weigerung, an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen, bzw. Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme Inkorrekte Angabe von Einkommen und Vermögen Verantwortungsloser Umgang mit gewährten monetären Leistungen Unentschuldigtes Fehlen bei einem Termin, z.b. im Job-Center oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 8 (nur bei Bedarf): Ü25 Kunden/innen Ü25 Kunden/innen U25 Kunden/innen ohne Kind(er) mit Kind(ern) gar nicht immer gar nicht immer gar nicht immer 9. Stellenakquise, Arbeitgeberkontakte und Zusammenarbeit mit wirtschaftsnahen Institutionen vor Ort 9.1 Gab es für Ihre ARGE zum einen Arbeitgeberservice?, und zwar ausschließlich für die ARGE, und zwar gemeinsam mit dem Arbeitgeberservice des SGB III-Bereichs der zuständigen Agentur für Arbeit, es gab keinen Arbeitgeberservice. weiter mit Frage Inwiefern wurden die Handlungsprogramme-Arbeitgeber der Agentur für Arbeit im Arbeitgeberservice angewendet (Stand: )? Bitte machen Sie nur ein Kreuz, und geben Sie ggf. an, inwiefern die Handlungsprogramme-Arbeitgeber angepasst wurden bzw. hinsichtlich welcher Sachverhalte eigene Kriterien entwickelt wurden: Die Handlungsprogramme-Arbeitgeber wurden auch für den SGB II-Bereich vollständig übernommen. Der Arbeitgeberservice hat die Handlungsprogramme-Arbeitgeber für den SGB II-Bereich angepasst, und zwar in Bezug auf: Der Arbeitgeberservice hat eigene Kriterien für den SGB II-Bereich entwickelt, die nicht den Handlungsprogrammen-Arbeitgeber entsprechen, und zwar hinsichtlich: 9.3 Wie viel Personal (aus dem SGB II-Bereich) in VZ-Äquivalenten stand dem Arbeitgeberservice zur Verfügung (Stand: )? Personal des Arbeitgeberservice aus dem SGB II-Bereich (in VZ-Äquivalenten): 9.4 Welche Rolle spielte der Arbeitgeberservice überwiegend bei der stellenorientierten Vermittlung (Stand: )? Der Arbeitgeberservice vermittelte überwiegend nicht selbst, sondern gab die Stellen an die Mitarbeiter/innen im Bereich Eingliederung/Vermittlung weiter. Der Arbeitgeberservice nahm die Vermittlung überwiegend selbst vor. Beides in gleichem Maße 9.5 In welchem Umfang wurden von Ihrer ARGE im hr Stellen am 1. Arbeitsmarkt durch einen Arbeitgeberservice akquiriert?...beauftragte freie Träger (ohne PSA) mit der Akquise von Stellen am 1. Arbeitsmarkt befasst?...die zentralen Stellenangebote der Agentur für Arbeit (1. Arbeitsmarkt) genutzt? andere Stellenbörsen zur Stellenakquise am 1. Arbeitsmarkt genutzt?...von den Mitarbeitern/innen, die für die überwiegende Betreuung der Kunden/innen hinsichtlich Eingliederungsleistungen zuständig waren, regelmäßig Stellen am 1. Arbeitsmarkt akquiriert? überhaupt nicht in hohem Umfang überhaupt nicht in hohem Umfang überhaupt nicht in hohem Umfang überhaupt nicht in hohem Umfang überhaupt nicht in hohem Umfang 9.6 In welchem Umfang haben Kunden/innen Ihrer ARGE im hr 2006 eine Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt in Regionen außerhalb Ihres regionalen Zuständigkeitsbereichs aufgenommen? überhaupt nicht in hohem Umfang 15 16

10 9.7 Hatte Ihre ARGE im regionalen Zuständigkeitsbereich anderer SGB II-Einheiten Anlaufstellen für dort ansässige Arbeitgeber (Stand: )? Bitte geben Sie ggf. an, in welchem(n) Kreis(en) sich diese befand(en)., und zwar in folgenden Kreisen: 9.8 Gab es im regionalen Zuständigkeitsbereich Ihrer ARGE zum eine (ggf. mehrere) kommunale Wirtschaftsförderung(en) (auch bei Städten und Gemeinden)?, und zwar Anzahl: weiter mit Frage Wurde zwischen Ihrer ARGE und der Wirtschaftsförderung im hr 2006 zusammengearbeitet? weiter mit Frage In welchem Maße treffen folgende Aussagen über die Form der Zusammenarbeit zwischen ARGE und Wirtschaftsförderung zu? Bitte beziehen Sie sich auf das hr Es existierte ein regelmäßiger Austausch zwischen ARGE und Wirtschaftsförderung. Die Wirtschaftsförderung berücksichtigte das Arbeitskräfteangebot im SGB II-Bereich bei der Standortpolitik. Die Wirtschaftsförderung kommunizierte an die ARGE die Arbeitskräfte- und Qualifikationsanforderungen der örtlichen und ansiedlungswilligen Arbeitgeber, damit diese bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch die ARGE berücksichtigt werden konnten. trifft nicht zu trifft voll zu trifft nicht zu trifft voll zu trifft nicht zu trifft voll zu 9.11 Gab es in Ihrer ARGE ein Gremium (Beirat o.ä.), das die operative Umsetzung des SGB II vor Ort begleitete (Stand: )? Wir meinen damit nicht den zuständigen Ausschuss der kommunalen Vertreterversammlung. weiter mit Frage Welche Institutionen gehörten diesem Gremium an (Stand: )? Bitte kreuzen Sie an, Mehrfachnennungen sind möglich: IHK HWK, Kreishandwerkerschaft Arbeitsagentur(en) Kirchen Wohlfahrtsverbände Gewerkschaften Wirtschaftsförderung/Arbeitsförderung Mitglieder der kommunalen Vertreterversammlung(en) Arbeitgeber-/Unternehmerverbände Verwaltung des kommunalen SGB II-Trägers Frauenverbände und/oder Gleichstellungsbeauftragte Verwaltung der kreisangehörigen Gemeinden Sonstige, und zwar: Freie Träger 9.13 Welchen Einfluss hatte dieses Gremium im hr 2006 auf die Geschäftspolitik Ihrer ARGE? Bitte machen Sie genau ein Kreuz: keinen Einfluss sehr starken Einfluss 9.14 In welchem Maße trafen die folgenden Aussagen über die Zusammenarbeit Ihrer ARGE mit wirtschafts- oder arbeitgebernahen Institutionen, wie z.b. IHK, HWK, Kreishandwerkerschaft im hr 2006 zu? Es gab keine Zusammenarbeit mit wirtschafts- und arbeitgebernahen Institutionen. Die Anforderungen der arbeitgebernahen Institutionen an potenzielle Arbeitskräfte wurden durch die ARGE in die Planung der aktiven Arbeitsmarktpolitik einbezogen. Die Arbeitgeber konnten aktiv in die Pflicht genommen werden, Arbeitsstellen für SGB II-Klienten/innen bereitzustellen. Die Arbeitgeber konnten aktiv in die Pflicht genommen werden, Ausbildungs- und Praktikumsplätze für SGB II-Klienten/innen bereitzustellen. Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 9 (nur bei Bedarf): 10. Arbeitsmarktpolitische Ziele und Strategien trifft nicht zu trifft voll zu trifft nicht zu trifft voll zu trifft nicht zu trifft voll zu 10.1 Welchen Stellenwert für die Geschäftspolitik in Ihrer ARGE hatten im hr 2006 die folgenden Ziele? Ziele Integration in den 1. Arbeitsmarkt Ü25 Integration in den 1. Arbeitsmarkt U25 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Soziale Stabilisierung Reduzierung der Kosten je Integration Reduzierung der Kosten von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Reduzierung der Kosten der Unterkunft Reduzierung der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Gleichstellung v. Männern u. Frauen bei Arbeitsmarktintegration u. Maßnahmenzuweisung Stellenwert sehr niedrig sehr hoch 10.2 Hat Ihre ARGE für 2006 eine örtliche Zielvereinbarung abgeschlossen, d.h. eine Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern in der Trägerversammlung und der Geschäftsführung der ARGE? weiter mit Frage In welchem Ausmaß haben einerseits die einzelnen bundesweiten Ziele aus dem Zielvereinbarungsprozess für das SGB II, die 2006 von der BA und dem BMAS formuliert wurden, und andererseits regionalspezifische Gesichtspunkte Eingang in diese örtliche Zielvereinbarung gefunden? Einzelne bundesweite Ziele für das SGB II, von der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und in geringem Maße in hohem Maße Soziales formuliert Regionalspezifische Gesichtspunkte in geringem Maße in hohem Maße 17 18

11 10.4 Unabhängig von der Finanzierung über 16 Abs. 1 oder 16 Abs. 2: Welchen Stellenwert hatten in der Strategie Ihrer ARGE im hr 2006 die folgenden Instrumente, Maßnahmen bzw. Leistungen für die Gesamtheit der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen? Instrumente/Maßnahmen Beschäftigungsgelegenheiten auf dem 2. Arbeitsmarkt (Arbeitsgelegenheiten, ABM, etc.) darunter: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung darunter: Arbeitsgelegenheiten (Entgeltvariante) darunter: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) Existenzgründungsförderung (z.b. Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit) Finanzielle arbeitnehmerseitige Anreize (z.b. Einstiegsgeld zur Unterstützung bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit) Finanzielle arbeitgeberseitige Anreize (z.b. Lohnkostenzuschüsse, Eingliederungszuschüsse) Förderung fachlicher Qualifikationen darunter: Betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Dauer von bis zu 12 Wochen darunter: Betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 12 Wochen darunter: Außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Dauer von bis zu 12 Wochen darunter: Außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 12 Wochen EDV-Schulungen Bewerbungstraining Sprachförderung Integrationskurse Betriebspraktika Beauftragung von freien Trägern mit Vermittlung/Eingliederung PSA Vermittlungsgutschein Unterstützende Leistungen der Beratung und Vermittlung, insbesondere Übernahme von Bewerbungskosten Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, insbesondere Mobilitätshilfen Förderung von benachteiligten Jugendlichen Förderung von Schwerbehinderten Sonstige Leistungen Schuldnerberatung Psychosoziale Betreuung Sucht-/Drogenberatung Sicherstellung von Kinderbetreuung Unterstützung bei der häuslichen Pflege von Angehörigen Wichtige in Ihrer ARGE durchgeführte Maßnahmen/Instrumente, die hier nicht aufgeführt sind: Stellenwert sehr niedrig sehr hoch 10.5 Wurden in Ihrer ARGE im hr 2006 spezielle Maßnahmenkombinationen bzw. Maßnahmenbündel aus mindestens zwei der in Frage 10.4 abgefragten Instrumente/Maßnahmen besonders häufig angewendet? Falls dies der Fall war, bitte nennen Sie die wichtigsten drei Maßnahmenkombinationen. Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an, und nennen Sie ggf. die wichtigsten drei Kombinationen:, und zwar: Wie viel Prozent der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind in Ihrer ARGE auf absehbare Zeit (ca. 3 hre) nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar? Welcher Anteil dieser Personengruppe war weiblich (Stand: )? Bitte schätzen Sie: Ca. % der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen insgesamt, davon weiblich ca. % 10.7 Welchen Stellenwert hatten in Ihrer ARGE im hr 2006 die folgenden Vorgehensweisen im Umgang mit zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die auf absehbare Zeit (ca. 3 hre) nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können? Art der Vorgehensweise Einsatz von Arbeitsgelegenheiten Verlängerung der Dauer von Arbeitsgelegenheiten ABM oder ähnliche Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Reduzierung der Kontaktdichte Intensives Fallmanagement Lösung psychosozialer Probleme bzw. anderer schwerwiegender Vermittlungshemmnisse Stellenwert sehr niedrig sehr hoch 10.8 Welche Strategie hinsichtlich des Maßnahmeneinkaufs (außer Arbeitsgelegenheiten) verfolgten Sie in Ihrer ARGE im hr 2006 überwiegend? Überwiegend Einkauf von Maßnahmen für größere Gruppen von Kunden/innen Überwiegend Einkauf einzelner Maßnahmenplätze In ungefähr gleichem Maße sowohl Einkauf von Maßnahmen für größere Gruppen von Kunden/innen als auch Einkauf einzelner Maßnahmenplätze 10.9 In welchem Maße nutzten Sie in Ihrer ARGE im hr 2006 die folgenden Fördermöglichkeiten außerhalb der Regelförderung nach SGB II und SGB III? Art der Vorgehensweise Landesarbeitsmarktprogramme (inklusive ESF) Sonderprogramme des Bundes Grad der Nutzung nicht in sehr hohem Maße Welche Strategie verfolgte Ihre ARGE im hr 2006 im Hinblick auf den überwiegenden Teil Ihrer SGB II-Kunden/innen? Die Kunden/innen sollten möglichst schnell auf den Arbeitsmarkt oder in eine Maßnahme vermittelt und damit aktiviert werden. Vor jeder Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt oder in eine Maßnahme sollte sich der/die zuständige Mitarbeiter/in zunächst ein sehr umfangreiches persönliches Bild von den Stärken und Schwächen des/der Kunden/in sowie dem persönlichen und familiären Hintergrund machen. Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 10 (nur bei Bedarf): 19 20

12 11. Externe Maßnahmenträger 11.1 In welchem Umfang hat Ihre ARGE im hr 2006 das regionale Einkaufszentrum der BA (REZ) für Ausschreibungen genutzt? Das regionale Einkaufszentrum der BA (REZ) wurde im hr 2006 für alle Ausschreibungen genutzt. für den überwiegenden Teil der Ausschreibungen genutzt. für einzelne Ausschreibungen genutzt. nie genutzt Wie häufig wurden von Ihrer ARGE im hr 2006 Maßnahmen gemeinsam mit dem SGB III- Bereich der zuständigen Agentur für Arbeit konzipiert und/oder vergeben? Nie In Einzelfällen Häufig 11.3 Wurden von Ihrer ARGE im hr 2006 systematische/regelmäßige Kontrollen bei beauftragten freien Maßnahmenträgern durchgeführt, und falls ja, von wem wurden diese durchgeführt? Bitte kreuzen Sie an, Mehrfachnennungen sind möglich:, es wurden Kontrollen von der ARGE selbst durchgeführt., es wurden Kontrollen durch das REZ durchgeführt., es wurden keine Kontrollen durchgeführt. Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 11 (nur bei Bedarf): 12.2 In welchem Maße trafen die folgenden Aussagen zum Vorgehen der Mitarbeiter/innen bei Bedarf nach Betreuung für minderjährige oder behinderte Kinder nach 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II auf Ihre ARGE im hr 2006 zu? Der/die Mitarbeiter/in kümmerte sich direkt um Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Der/die Mitarbeiter/in verfügte über enge Kontakte zu einer kommunalen Stelle, die sich direkt um Kinderbetreuungsmöglichkeiten für SGB II-Klienten/innen kümmerte. Der/die Mitarbeiter/in verwies die Klienten/innen an die zuständige kommunale Stelle. Der/die Mitarbeiter/in verwies die Klienten/innen direkt an die Kinderbetreuungseinrichtungen War die Aufgabe der Schuldnerberatung zum an die ARGE übertragen? weiter mit Frage 12.5 Leistung nicht vorhanden weiter mit Frage 12.9 gar nicht vollständig 12.4 War Ihre ARGE im hr 2006 an der Angebotsplanung im Rahmen der Schuldnerberatung beteiligt? 12.5 Wer war im hr 2006 im regionalen Zuständigkeitsbereich Ihrer ARGE für die operative Durchführung der Schuldnerberatung (Erst- sowie Folgeberatung) jeweils zuständig? Bitte machen Sie in jeder Zeile mindestens ein Kreuz: 12. Flankierende soziale und sozialintegrative Leistungen nach 16 Abs. 2, Satz 1-4 SGB II Durchführung der Erstberatung Durchführung der Folgeberatung ARGE selbst Kommunaler Träger Freie(r) Träger 12.1 Welche der folgenden Aussagen über das Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten für minderjährige oder behinderte Kinder nach 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II trafen im hr 2006 für den regionalen Zuständigkeitsbereich Ihrer ARGE zu? Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an, Mehrfachnennungen sind möglich: Es gab generell dem Bedarf entsprechende Kinderbetreuungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen. Es gab feste Platzkontingente für Kinder von SGB II-Klienten/innen. Die Kinder von SGB II-Klienten/innen wurden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt Waren die Mitarbeiter/innen der Schuldnerberatung im hr 2006 an der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung beteiligt? Falls ja, in welcher Form?, der von den Mitarbeitern/innen der Schuldnerberatung erstellte Hilfeplan wurde als Orientierungshilfe bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung berücksichtigt., die Mitarbeiter/innen der Schuldnerberatung wurden direkt an der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung beteiligt. Bei Bedarf wurden kurzfristig zusätzliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten für SGB II-Klienten/innen eingerichtet. Die ARGE wurde in die kommunale Angebotsplanung für Kinderbetreuung einbezogen. Es gab Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die speziell auf die Bedürfnisse von Teilnehmern/innen in Maßnahmen abgestimmt waren (z.b. Platzkontingente für Maßnahmenteilnehmer/innen, Hilfe bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz). Nichts davon 21 22

13 12.7 Welche Formen der direkten Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern/innen der Schuldnerberatung und den Mitarbeitern/innen im Bereich Eingliederungsleistungen wurden im hr 2006 in Ihrer ARGE praktiziert? Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an, Mehrfachnennungen sind möglich: Keine Abstimmung/Zusammenarbeit Regelmäßige Abstimmungen über grundsätzliche Vorgehensweisen hinsichtlich Zuweisung und Informationsübermittlung Regelmäßige Abstimmungen zu spezifischen Einzelfragestellungen Regelmäßige interdisziplinäre Fallkonferenzen/Fallbesprechungen Fallbezogene Einzelabsprachen Welche Formen der direkten Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern/innen der Sucht-/Drogenberatung und den Mitarbeitern/innen im Bereich Eingliederungsleistungen wurden im hr 2006 in Ihrer ARGE praktiziert? Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an, Mehrfachnennungen sind möglich: Keine Abstimmung/Zusammenarbeit Regelmäßige Abstimmungen über grundsätzliche Vorgehensweisen hinsichtlich Zuweisung und Informationsübermittlung Regelmäßige Abstimmungen zu spezifischen Einzelfragestellungen Regelmäßige interdisziplinäre Fallkonferenzen/Fallbesprechungen Fallbezogene Einzelabsprachen 12.8 Wie beurteilen Sie die Kapazitäten für Schuldnerberatung in Bezug auf SGB II-Kunden/innen im regionalen Zuständigkeitsbereich Ihrer ARGE im hr 2006? Kann nicht beurteilt werden mangelhaft sehr gut Wie beurteilen Sie die Kapazitäten für Sucht-/Drogenberatung in Bezug auf SGB II- Kunden/innen im regionalen Zuständigkeitsbereich Ihrer ARGE im hr 2006? Kann nicht beurteilt werden mangelhaft sehr gut 12.9 War die Aufgabe der Sucht-/Drogenberatung zum an die ARGE übertragen? weiter mit Frage Leistung nicht vorhanden weiter mit Fragenblock War Ihre ARGE im hr 2006 an der Angebotsplanung im Rahmen der Sucht-/Drogenberatung beteiligt? Wer war im hr 2006 im regionalen Zuständigkeitsbereich Ihrer ARGE für die operative Durchführung der Sucht-/Drogenberatung (Erst- sowie Folgeberatung) jeweils zuständig? Bitte machen Sie in jeder Zeile mindestens ein Kreuz: Durchführung der Erstberatung Durchführung der Folgeberatung ARGE selbst Kommunaler Träger Freie(r) Träger Waren die Mitarbeiter/innen der Sucht-/Drogenberatung im hr 2006 an der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung beteiligt? Falls ja, in welcher Form?, der von den Mitarbeitern/innen der Sucht-/Drogenberatung erstellte Hilfeplan wurde als Orientierungshilfe bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung berücksichtigt., die Mitarbeiter/innen der Sucht-/Drogenberatung wurden direkt an der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung beteiligt. Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 12 (nur bei Bedarf): 13. Schnittstellen 13.1 Wie häufig gab es beim Übergang eines/r Klienten/in vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II folgende Formen des Austauschs zwischen Ihrer ARGE und der zuständigen Agentur für Arbeit? Form des Austauschs Nie In Einzelfällen Häufig Immer Datenaustausch Persönlicher Kontakt über eingliederungsrelevante Fragestellungen 13.2 Für wie viel Prozent der ursprünglich erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stellte sich im hr 2006 im Betreuungsprozess heraus, dass eine Erwerbsfähigkeit nicht gegeben war? Bitte schätzen Sie: ca. % 13.3 Welcher Anteil der in Frage 13.2 genannten Personen konnte daher im hr 2006 ins SGB XII überführt werden? Bitte schätzen Sie: ca. % 13.4 Für wie viele Fälle wurde die gesetzlich vorgesehene Einigungsstelle im hr 2006 eingeschaltet? Gesetzlich vorgesehene Einigungsstelle zum (noch) nicht vorhanden Zahl der Fälle, für die die Einigungsstelle eingeschaltet wurde: 13.5 Welche Aufgaben hat Ihre ARGE zum an die Agentur für Arbeit ganz oder teilweise rückübertragen? Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 13 (nur bei Bedarf): 23 24

14 14. Controlling und Steuerung 14.1 Konnten in Ihrer ARGE die folgenden Indikatoren für die Leistungserbringung der ARGE insgesamt gemessen werden? Falls ja, wurden diese Indikatoren zur Steuerung der ARGE insgesamt herangezogen? Erfolgte dabei auf Basis der einzelnen Indikatoren ggf. eine geschlechterdifferenzierende Steuerung (Stand: )? Indikator Kontaktdichte im Bereich Eingliederungsleistungen Anzahl der abgeschlossenen schriftlichen Eingliederungsvereinbarungen Konnte der Indikator für die Leistungserbringung der ARGE insgesamt grundsätzlich gemessen werden? Falls ja: Wurde dieser Indikator zur Steuerung der ARGE insgesamt verwendet? Falls ja: Erfolgte auf Basis des jeweiligen Indikators eine geschlechterdifferenzierende Steuerung? Kosten je Integration Zahl der Eingliederungen auf den 1. Arbeitsmarkt insgesamt Zahl der Eingliederungen U25 auf den 1. Arbeitsmarkt Zahl der ungeförderten Eingliederungen auf den 1. Arbeitsmarkt Passive Leistungen Arbeitgeberkontakte Sanktionen 14.2 Konnten in Ihrer ARGE die folgenden Indikatoren für die Leistungserbringung einzelner Teams/Dienststellen und/oder einzelner Mitarbeiter/innen gemessen werden? Falls ja, wurden diese Indikatoren zur Steuerung einzelner Teams/Dienststellen und/oder einzelner Mitarbeiter/innen herangezogen? Wurden für diese Indikatoren jeweils schriftliche Zielvereinbarungen mit den Teams/Dienstellen und/oder einzelnen Mitarbeitern/innen abgeschlossen (Stand: )? Indikator Kontaktdichte im Bereich Eingliederungsleistungen Anzahl der abgeschlossenen schriftlichen Eingliederungsvereinbarungen Konnte der Indikator für die Leistungserbringung einzelner Teams/Dienststellen und/oder einzelner Mitarbeiter/innen gemessen werden? Falls ja: Wurde dieser Indikator zur Steuerung einzelner Teams/Dienststellen und/oder einzelner Mitarbeiter/innen verwendet? Falls ja: Wurden für diesen Indikator jeweils schriftliche Zielvereinbarungen mit den Teams/Dienststellen und/oder einzelnen Mitarbeitern/innen abgeschlossen? Kosten je Integration Zahl der Eingliederungen insgesamt auf den 1. Arbeitsmarkt Zahl der Eingliederungen U25 auf den 1. Arbeitsmarkt Zahl der ungeförderten Eingliederungen auf den 1. Arbeitsmarkt Passive Leistungen Arbeitgeberkontakte Sanktionen 14.3 Wie viel Personal (aus dem SGB II-Bereich) in VZ-Äquivalenten war zum in Ihrer ARGE mit Controlling-Aufgaben befasst? Personal des SGB II-Bereichs für Controlling-Aufgaben (in VZ-Äquivalenten): Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 14 (nur bei Bedarf): 15. Orientierung an externen Standards und Nutzung zentraler Dienste 15.1 Inwieweit wurde die Rahmenvereinbarung vom 1. August 2005 zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften gemäß 44b SGB II in Ihrer ARGE bis zum umgesetzt? Die Rahmenvereinbarung wurde vollständig umgesetzt. Beginn der Umsetzung seit: (Monat) (hr) Die Rahmenvereinbarung wurde teilweise umgesetzt, und zwar die folgenden Bestandteile: Die Rahmenvereinbarung wurde nicht umgesetzt Welche der folgenden Einrichtungen und Dienstleistungen der BA wurden von Ihrer ARGE genutzt (Stand: )? Bitte kreuzen Sie an, Mehrfachnennungen sind möglich: Regionales Call-Center (Servicecenter Telefonie) der BA Personalstelle/-service der Agentur für Arbeit (regional zuständige Agentur) Haushaltsabteilung der Agentur für Arbeit (regional zuständige Agentur) IT-Abteilung der Agentur für Arbeit (regional zuständige Agentur) Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 15 (nur bei Bedarf): Bitte machen Sie abschließend noch einige kurze allgemeine Angaben zu folgenden Punkten: Regionaler Zuständigkeitsbereich der ARGE (Name der Stadt/des Landkreises): Ggf. Name der ARGE: Name des/r Geschäftsführers/in: Name des/r Fragebogen-Bearbeiters/in (falls abweichend von Geschäftsführer/in): (für Rückfragen): Telefonnummer (für Rückfragen): Name des/der Beauftragten für Chancengleichheit, bzw. des/der Gleichstellungsbeauftragten bzw. einer Ansprechperson für Gender Mainstreaming: Telefonnummer: Name einer Ansprechperson für die Integration von SGB II-Kunden mit Migrationshintergrund: Telefonnummer: Vielen Dank für Ihre Kooperation! Bitte speichern Sie jetzt den ausgefüllten Fragebogen nochmals unter dem Namen Ihrer ARGE ab und senden Sie diesen an folgende -Adresse: 25 26

15 Wirkungsforschung zur Experimentierklausel nach 6c SGB II: 2. Welle der -Befragung des IAW Tübingen zur organisatorischen Umsetzung des SGB II in den regionalen Einheiten Befragung der operativen Leitung der zugelassenen kommunalen Träger Tübingen, den 22. nuar 2007 Sehr geehrte Damen und Herren, das IAW Tübingen führt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Wirkungsforschung die zweite Welle der flächendeckenden SGB II-Trägerbefragung zur Experimentierklausel nach 6c SGB II durch. Ziel der Erhebung ist es, ein möglichst differenziertes flächendeckendes Bild von der Vielfalt der organisatorischen Umsetzung des SGB II vor Ort und ihrer Veränderung seit dem Vorjahr zu zeichnen. Dies ist gerade für eine fundierte Analyse der Wirkungen des SGB II, auch und gerade im Hinblick auf Unterschiede zwischen den ARGEn und den zugelassenen kommunalen Trägern sowie den regionalen Einheiten mit getrennter Aufgabenwahrnehmung, von wesentlicher Bedeutung. Um belastbare Ergebnisse zu erzielen, sind wir wie bereits bei der ersten Welle, bei der die Rücklaufquote über 90% betrug, auf einen möglichst vollständigen Rücklauf aus allen regionalen Einheiten angewiesen. Daher möchten wir Sie auch in diesem hr wieder herzlich um Ihre Mitarbeit bitten. Aufgrund der erheblichen Bedeutung des Evaluationsvorhabens erfährt die Befragung eine breite Unterstützung von Seiten der Akteure des Arbeitskreises Evaluation, insbesondere des Bundes, der Länder, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bundesagentur für Arbeit (siehe auch beiliegende Empfehlungsschreiben). Das Fragebogenformular ist in diesem Word-Dokument enthalten. Vorab finden Sie noch einige wichtige Hinweise sowie eine Übersicht über wesentliche, im Fragebogen verwendete Begriffe. Anonymitätszusicherung Die Befragungsergebnisse werden nur den Forschungsinstituten zur Verfügung gestellt, die die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Rahmen der gesetzlichen Wirkungsforschung nach 6c oder 55 SGB II im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersuchen. Gegenüber dem Auftraggeber, dem Arbeitskreis Evaluation und der Öffentlichkeit werden die Ergebnisse nur in aggregierter Form und damit anonymisiert ausgewiesen. Es erfährt also außer den Vertretern der Wissenschaft niemand, wie man speziell in Ihrer regionalen Einheit zu bestimmten Aspekten verfährt und urteilt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Angaben einzelner regionaler Einheiten nicht zu Controlling- oder Benchmarking-Zwecken genutzt werden. Wichtige Hinweise zur Bearbeitung und Rücksendung des Fragebogens Der Fragebogen wurde von uns so gestaltet, dass er unmittelbar in diesem Word-Dokument beantwortet werden kann. Bitte speichern Sie dieses Dokument zunächst unter dem Namen Ihrer regionalen Einheit auf Ihrer Festplatte ab. Sie können sich im Fragebogen mit der Maus oder der Tabulator-Taste bewegen. Die gelben Kästchen können Sie per Mausklick oder mit der Leertaste ankreuzen bzw. das Kreuz wieder entfernen. In die grauen Formularfelder können Sie (beliebig langen) Text eintragen. Bitte achten Sie auch auf die mit Pfeil gekennzeichneten und gelb hinterlegten Filter. Diese zeigen an, in welchen Fällen Sie eine oder mehrere Fragen überspringen sollen. Bitte verzichten Sie beim Ausfüllen auf Begriffe und Abkürzungen, die nur in Ihrer regionalen Einheit gebräuchlich bzw. nicht allgemein verständlich sind, wie z.b. Amt 40, Team Migration, Klienten-Typ 7c o.ä.. Wenn im Fragebogen organisatorische Aspekte abgefragt werden, die in Ihrer regionalen Einheit nicht einheitlich geregelt sind (z.b. in verschiedenen Dienststellen), so beziehen Sie sich bei Ihrer Antwort bitte auf die überwiegende Vorgehensweise in Ihrer regionalen Einheit. Nach jedem Abschnitt finden Sie ein Formularfeld, in das Sie bei Bedarf Ihre Kommentare und Hinweise zu den Fragen eintragen können. Für die Auswertungen ist es von großer Wichtigkeit, dass alle Fragen vollständig beantwortet werden. Im Fall unvollständiger Angaben müssen wir uns nochmals telefonisch oder per an Sie wenden. Um aufwändige Rückfragen zu vermeiden, möchten wir Sie daher bitten, sich bei Fragen und Problemen Ihrerseits direkt mit Frau Christine Hamacher, Tel.: , Fax: , in Verbindung zu setzen. Bitte speichern Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen nochmals ab und mailen ihn an: Wir bitten Sie um eine möglichst rasche Bearbeitung des Fragebogens. Bitte mailen Sie uns den Fragebogen bis spätestens: Freitag, den 16. Februar 2007 Wir danken Ihnen bereits jetzt ganz herzlich für Ihre Kooperation! Mit freundlichen Grüßen Dr. Harald Strotmann (IAW-Geschäftsführer) Wichtige Hinweise zu den im Fragebogen verwendeten Begriffen SGB II-Einheit: Wenn wir im Folgenden von Ihrer SGB II-Einheit sprechen, dann meinen wir stets alle Verwaltungseinheiten, Eigenbetriebe o.ä., die in Ihrem Stadt- oder Landkreis unmittelbar mit der organisatorischen Umsetzung des SGB II befasst sind. Operative SGB II-Leitung: Jene Person, die in Ihrer SGB II-Einheit federführend die operative Umsetzung des SGB II leitet U25: Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 hren Ü25: Personen, die 25 hre und älter sind Eingliederungsleistungen: Alle Hilfestellungen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die zur Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit beitragen (einschl. flankierender sozialintegrativer Leistungen, sozialer Dienstleistungen und sonstiger weiterer Leistungen nach 16 Abs. 2 SGB II). Diese Leistungen können durch die SGB II-Einheit selbst (z.b. Beratung/Vermittlung/Fallmanagement) und/oder durch von ihr beauftragte Träger erbracht werden. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: Diese umfassen Regelleistungen, Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Materielle Leistungen/Passive Leistungen: Diese umfassen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kosten der Unterkunft.

16 1. Organisatorische Rahmenbedingungen 1.1 Handelt es sich bei Ihrem Kreis um eine kreisfreie Stadt, einen Landkreis ohne SGB II- Delegationsgemeinden oder einen Landkreis mit SGB II-Delegationsgemeinden (Stand: )? Bitte machen Sie nur eine Nennung: Kreisfreie Stadt Landkreis ohne SGB II-Delegationsgemeinden Landkreis mit SGB II-Delegationsgemeinden, und zwar Anzahl: 1.2 Welche Aufgabenbereiche des SGB II sind innerhalb der Verwaltung des kommunalen SGB II- Trägers, welche bei kreisangehörigen Gemeinden und welche ggf. außerhalb der kommunalen Verwaltung angesiedelt, und wo sind diese Aufgabenbereiche jeweils institutionell verortet (Stand: )? Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an: Erstkontakt/Antragsannahme Eingliederungsleistungen Ü25 Eingliederungsleistungen U25 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Arbeitsplatzakquise Wo verortet? Innerhalb der Verwaltung des kommunalen SGB II- Trägers Dezernat/Fachbereich/ Amt/Abteilung: In kreisangehörigen Gemeinden Außerhalb der Verwaltung des kommunalen SGB II-Trägers (z.b. kommunale Beschäftigungsgesellschaft als Eigenbetrieb oder GmbH) Art/Rechtsform und Name der Einrichtung: 1.3 Wie viele Geschäftsstellen für SGB II-Kunden/innen gab es zum insgesamt im Zuständigkeitsbereich Ihrer SGB II-Einheit? Anzahl der Geschäftsstellen für SGB II-Kunden/innen: 1.4 In wie vielen der in Frage 1.3 angegebenen Geschäftsstellen waren zum jeweils die folgenden Aufgabenbereiche angesiedelt? Aufgabenbereiche Erstkontakt/Antragsannahme Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Eingliederungsleistungen für Ü25 Fallmanagement für Ü25 Eingliederungsleistungen für U25 Fallmanagement für U25 Zahl der Geschäftsstellen für SGB II-Kunden/innen 1.5 Gab es im hr 2006 regelmäßige Sprechstunden der SGB II-Einheit in einzelnen Gemeinden außerhalb Ihrer Geschäftsstelle(n) der SGB II-Einheit? Falls ja, wie häufig fanden diese statt?, und zwar ca. alle Wochen 1.6 Wie groß schätzen Sie für das hr 2006 die Einflussmöglichkeiten der SGB II-Leitung hinsichtlich der folgenden angeführten Sachverhalte ein? Sachverhalt Grundsätzliche Umgestaltung der Organisationsstruktur Umgestaltung von Details der Organisationsstruktur Arbeitsmarktprogramm/Strategische Zielsetzung Maßnahmenplanung/Einkauf von Maßnahmen bei freien Trägern/Ausschreibungen Umwidmungen zwischen Eingliederungs- und Verwaltungstitel im Haushalt Einstellung zusätzlichen Personals Personalauswahl Grundsätzliche Aufgabenverteilung des Personals Personalentwicklung/Weiterbildungsplanung für das Personal Geschäftsausstattung (z.b. Hardware/Software/Möbel) Anmietung von zusätzlichen oder neuen Räumlichkeiten Einrichtung zusätzlicher Dienststellen Einflussmöglichkeiten der SGB II-Leitung im hr 2006 sehr gering sehr groß 1.7 Wie bewerten Sie die folgenden Aspekte der Umsetzung des SGB II in Ihrer SGB II-Einheit zum ? Aspekt Umsetzung des Gender Mainstreamings im Hinblick auf Beratung, Betreuung und Eingliederung der SGB II-Kunden/innen Funktionsfähigkeit der Integrationssoftware Funktionsfähigkeit der Leistungssoftware Bewältigung der Schnittstelle mit dem SGB III bei der Betreuung von U25-Kunden/innen Bewältigung der Schnittstelle mit dem SGB III bei den Aufstockern Bewältigung der Schnittstelle mit dem SGB III im Bereich Reha mangelhaft sehr gut 1.8 Gab es zum in Ihre SGB II-Einheit eine bzw. mehrere Person(en), die für Chancengleichheit/Gender Mainstreaming am Arbeitsmarkt zuständig war(en) und falls ja, wo war(en) diese Person(en) institutionell verortet? Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an:, es gab eine solche Person ausschließlich für die SGB II-Einheit., es gab eine solche Person in der Kommune, die auch für die SGB II-Einheit zuständig war., es gab keine solche Person. weiter mit Frage In welchem Maße war(en) diese Person(en) im hr 2006 an der Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Strategien und/oder der Ausgestaltung arbeitsmarktpolitischer Initiativen/Maßnahmen beteiligt? Bitte machen Sie genau ein Kreuz: überhaupt nicht in hohem Maße 1 2

17 1.10 Wo kamen der/die zum amtierende operative SGB II-Leiter/in und falls vorhanden der/die Stellvertreter/in her? Bitte machen Sie in jeder Spalte ein Kreuz: Operative/r SGB II- Ggf. Stellvertreter/in Leiter/in Aus der kommunalen Verwaltung des SGB II-Trägers Aus einer Kreisgemeinde Aus einem Eigenbetrieb einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft o.ä. Von der Agentur für Arbeit Es wurde eine externe Person eingestellt 1.11 Hat es in der Zeit vom bis zum einen personellen Wechsel in der operativen SGB II-Leitung gegeben? Bitte geben Sie ggf. den Grund für diesen Wechsel an. 2.3 Bei wie vielen befristet Beschäftigten (in VZ-Äquivalenten) laufen im ersten Halbjahr 2007 die Verträge aus und können nicht verlängert werden? Anzahl der befristet Beschäftigten, deren Verträge im ersten Halbjahr 2007 auslaufen und nicht verlängert werden können (in VZ-Äquivalenten): 2.4 Wie viele der in Frage 2.1 genannten Mitarbeiter/innen (in VZ-Äquivalenten) waren für Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement zuständig? Bitte berücksichtigen Sie hierbei ggf. auch die entsprechenden zuständigen Leitungspersonen (anteilig) und falls vorhanden Personal des Backoffice. Hinweis: Falls in Ihrer SGB II-Einheit Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von denselben Personen erbracht wurden, bitte schätzen Sie den für Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement aufgewendeten Zeitanteil in VZ-Äquivalenten., und zwar aus folgendem Grund: Zahl der Mitarbeiter/innen, die für Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement zuständig waren (in VZ-Äquivalenten): Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 1 (nur bei Bedarf): 2. Angaben zum Personal Allgemeiner Hinweis: Die folgenden Fragen sollen die Mitarbeiterstruktur der SGB II-Einheit insgesamt abbilden, d.h. einschließlich der Beschäftigten, die in kreisangehörigen Gemeinden bzw. Delegationsgemeinden oder außerhalb der kommunalen Verwaltung des SGB II-Trägers (z.b. Eigenbetriebe, GmbH) angesiedelt sind. Addieren Sie daher bitte ggf. jeweils die Werte für alle genannten Einrichtungen auf. 2.1 Über wie viele Mitarbeiter/innen (in Vollzeit-Äquivalenten, kurz: VZ-Äquivalenten) verfügte Ihre SGB II-Einheit zum insgesamt? Bitte beziehen Sie sich auf alle Beschäftigten der SGB II-Einheit, unabhängig von deren Aufgabe, institutioneller Zugehörigkeit, Anstellungsform oder Vergütungsgruppe. Bitte nennen Sie jeweils die Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen sowie die Anzahl weiblicher Mitarbeiter (in VZ-Äquivalenten): Gesamtzahl Mitarbeiter/innen (VZ-Äquivalente): davon weiblich (VZ-Äquivalente): Wie viele der in Frage 2.1 angegebenen Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen (in VZ-Äquivalenten) waren in Ihrer SGB II-Einheit zum befristet beschäftigt? Wie viele davon hatten eine Befristung von weniger als einem hr? Bitte nennen Sie jeweils die Anzahl der Mitarbeiter/innen (in VZ-Äquivalenten): 2.5 Wie viele der in Frage 2.4 genannten Mitarbeiter/innen (in VZ-Äquivalenten) waren in Ihrer SGB II-Einheit für U25-Kunden/innen zuständig? Hinweis: Falls in Ihrer SGB II-Einheit Mitarbeiter/innen gleichzeitig sowohl Ü25- als auch U25- Kunden/innen betreuten, bitte schätzen Sie den für die Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement von U25-Kunden/innen aufgewendeten Zeitanteil in VZ-Äquivalenten. Zahl der Mitarbeiter/innen, die für Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement von U25-Kunden/innen zuständig waren (in VZ-Äquivalenten): Bitte schätzen Sie, wie viel Prozent Ihres Personals, das mit Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement befasst war, vor Eintritt in die SGB II-Einheit jeweils über konkrete berufliche Vorerfahrungen in den folgenden Bereichen verfügte (Personalbestand ). Die Summe der Schätzwerte kann 100% überschreiten, da einzelne Personen Erfahrungen in verschiedenen Bereichen haben können: Anteil der Personen (in %) mit der jeweiligen beruflichen Vorerfahrung Tätigkeitsbereich vor Eintritt in die SGB II-Einheit ( ) Arbeitsvermittlung (einschl. Arbeitsberatung) für 1. und 2. Arbeitsmarkt ca. % Soziale Beratung und Betreuung/Qualifizierung/Training ca. % Leistungsberechnung und -gewährung ca. % Personalwesen/-disposition ca. % Gesamtzahl der befristet Beschäftigten (VZ-Äquivalente): davon mit Befristung von weniger als einem hr (VZ-Äquivalente): Sonstige kaufmännische Tätigkeiten ca. % Sonstiges, im Wesentlichen: ca. % Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 2 (nur bei Bedarf): 3 4

18 3. Personalqualifizierung Allgemeiner Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie auch bei den folgenden Fragen zur Personalqualifizierung, dass ggf. auch die Mitarbeiter/innen einbezogen werden sollen, die in den kreisangehörigen Gemeinden oder z.b. in Eigenbetrieben oder GmbHs außerhalb der kommunalen Verwaltung des SGB II-Trägers angesiedelt waren (kein Personal beauftragter freier Träger!). 3.1 Bitte schätzen Sie: Wie viele Mitarbeiter/innen Ihrer SGB II-Einheit haben im gesamten hr 2006 an Schulungen (intern und/oder extern) teilgenommen, und wie hoch war die durchschnittliche Anzahl der Vollzeit-Schulungstage je Teilnehmer/in? Hinweis: Unter Schulungen verstehen wir keine Besprechungen, die sich ausschließlich auf einen konkreten Fall beziehen. Zahl der Personen, die insgesamt im hr 2006 an Schulungen teilgenommen haben (Bitte keine Mehrfachzählungen von Personen, die an mehreren Schulungen teilgenommen haben!) Durchschnittliche Anzahl der Vollzeit-Schulungstage je Teilnehmer/in 3.2 Welche Bedeutung für die Personalentwicklung hatten in Ihrer SGB II-Einheit im hr 2006 die folgenden Schulungsarten (sowohl intern als auch extern)? 5. Aktivierung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Kundensegmentierung nach Arbeitsmarktnähe 5.1 Inwieweit wurden die folgenden Personengruppen in Ihrer SGB II-Einheit im hr 2006 aktiviert? Damit meinen wir, dass sie hinsichtlich Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung, ggf. Fallmanagement und sozialintegrativer Leistungen nach 16 Abs. 2, Satz 1-4) betreut wurden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen und einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt von mehr als 15 Stunden nachgehen (nicht arbeitslos) in keinem Fall in allen Fällen Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die dem Arbeitsmarkt nach 10 Abs. 1, Satz 3-5 SGB II (ohne Schüler/innen) sowie nach 65 SGB II in Verbindung mit 428 SGB III nicht zur Verfügung stehen müssen in keinem Fall in allen Fällen Hinweis: Die folgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf diejenigen Personen, die in Ihrer SGB II-Einheit grundsätzlich in die Betreuung hinsichtlich Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung, ggf. Fallmanagement und sozialintegrativer Leistungen nach 16 Abs. 2, Satz 1-4) einbezogen werden. Diese Personen werden im Folgenden zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige genannt. Art der Schulung Allgemeine rechtliche Schulungen zum SGB II Fallmanagement-Schulungen Schulungen zum Thema sozialintegrative Leistungen (z.b. Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) Schulungen zum Thema Vermittlung, Stellenakquise, Zusammenarbeit mit Arbeitgebern Schulungen zum Thema Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II Gender-Schulungen für Führungskräfte Gender-Schulungen für Mitarbeiter/innen im Bereich Eingliederungsleistungen bzw. Fallmanagement Schulungen zu IT-Verfahren und allgemeine Computerschulungen Bedeutung gar keine Bedeutung hohe Bedeutung 5.2 Wurden die zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Ü25 in Ihrer SGB II-Einheit in der Regel nach der Arbeitsmarktnähe in bestimmte Gruppen eingeteilt (wir meinen damit keine Einteilung beispielsweise in Ältere und Jüngere, Alleinerziehende, Schwerbehinderte)? Falls ja, welche Einteilung wurde in Ihrer SGB II-Einheit vorgenommen (Stand: )?, Einteilung nach dem Betreuungsstufenkonzept der BA für SGB II-Kunden/innen, und zwar seit: (Monat) (hr), Einteilung nach dem BA-Modell für SGB III-Kunden/innen (d.h. Einteilung in Marktkunden/innen, Beratungskunden/innen A u. B, Betreuungskunden/innen), andere Einteilung nach der Arbeitsmarktnähe, und zwar: weiter mit Fragenblock 6 Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 3 (nur bei Bedarf): 4. Interne Organisation 4.1 War die Organisation der Kundenbetreuung in Ihrer SGB II-Einheit de facto in mehrere Subeinheiten (Teams, Dienststellen o.ä.) untergliedert (Stand: )? weiter mit Fragenblock Existierten für die in Frage 5.2 genannten Gruppen in Ihrer SGB II-Einheit schriftlich fixierte Betreuungs- und Maßnahmeempfehlungen und/oder ein Maßnahmenkatalog (Handlungsprogramme), nach denen sich die Betreuer/innen im Rahmen ihrer Ermessensspielräume grundsätzlich richten sollten (Stand: )? Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 5 (nur bei Bedarf): 4.2 Waren die Subeinheiten (Teams, Dienststellen o.ä.) auf der untersten Ebene de facto überwiegend funktionsübergreifend (Mitarbeiter/innen aus Eingliederung und Leistungssachbearbeitung in einer Subeinheit) oder funktional abgegrenzt (Mitarbeiter/innen aus Eingliederung und Leistungssachbearbeitung in separaten Subeinheiten) (Stand: )? Überwiegend funktionsübergreifende Subeinheiten Überwiegend funktional abgegrenzte Subeinheiten Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 4 (nur bei Bedarf): 5 6

19 6. Organisation der Kundenbetreuung für Kunden/innen Ü25 Allgemeiner Hinweis: Die Fragen in diesem Abschnitt beziehen sich jeweils - auf diejenigen Personen, die in Ihrer SGB II-Einheit grundsätzlich in die Betreuung hinsichtlich Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung, ggf. Fallmanagement und sozialintegrativer Leistungen nach 16 Abs. 2, Satz 1-4) einbezogen werden. Diese Personen werden im Folgenden als zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige bezeichnet. - auf die Kunden/innen Ü25 (25 hre und älter), d.h. die Vorgehensweisen in Bezug auf Jugendliche/junge Erwachsene U25 (unter 25 hre) sind nicht Gegenstand dieses Abschnitts. - auf den überwiegenden Teil Ihrer SGB II-Einheit (falls es organisatorische Unterschiede, z.b. zwischen Dienststellen oder Teams gab). 6.1 Wurde das in Ihrer SGB II-Einheit praktizierte Fallmanagement auf alle zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) angewendet oder erhielt lediglich ein Teil dieser Personen Fallmanagement (Stand: )? Alle zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Ü25) erhielten das Fallmanagement. weiter mit Frage 6.4 Fallmanagement erhielt lediglich ein Teil dieser Personen, und zwar zum ca. % der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Ü25). 6.2 Zu welchem Zeitpunkt im Betreuungsprozess wurde in Ihrer SGB II-Einheit im hr 2006 entschieden, ob Fallmanagement angewendet werden soll (nur Ü25)? Bitte geben Sie die häufigste sowie ggf. die zweithäufigste Vorgehensweise an. Bitte machen Sie in der ersten Spalte genau ein Kreuz, in der zweiten Spalte höchstens ein Kreuz: Zeitpunkt im Betreuungsprozess Bereits nach Antragstellung auf Grundlage der Aktenlage Auf Grundlage des Erstgesprächs zu eingliederungs- und vermittlungsrelevanten Fragestellungen (unabhängig davon, von wem das Gespräch geführt wurde) Erst im weiteren Verlauf des Betreuungsprozesses Häufigste Vorgehensweise 6.3 Von wem wurde in Ihrer SGB II-Einheit das Fallmanagement (nur Ü25) überwiegend durchgeführt (Stand: )? Zweithäufigste Vorgehensweise Fallmanagement wurde von Personen durchgeführt, die sowohl Fallmanagement-Kunden/innen als auch Nicht- Fallmanagement-Kunden/innen betreuten. Für das Fallmanagement wurden dabei keine weiteren hauseigenen Experten/innen hinzugezogen. Fallmanagement wurde von Personen durchgeführt, die sowohl Fallmanagement-Kunden/innen als auch Nicht- Fallmanagement-Kunden/innen betreuten. Für das Fallmanagement konnten jedoch bei Bedarf noch zusätzliche hauseigene Experten/innen für (vertieftes) Fallmanagement hinzugezogen werden. Fallmanagement wurde von Personen durchgeführt, die ausschließlich Fallmanagement-Kunden/innen betreuten. Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen wurden durch anderes Personal betreut. weiter mit Frage Wer führte in Ihrer SGB II-Einheit überwiegend die Berechnung und Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (materielle Leistungen) für zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige (nur Ü25) durch (Stand: )? Personen, die zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige auch hinsichtlich Eingliederungsleistungen und Fallmanagement betreuten weiter mit Frage 6.8 Spezialisierte Leistungssachbearbeiter/innen 6.6 Mit wie vielen Leistungssachbearbeitern/innen arbeitete eine für Eingliederungsleistungen bzw. Fallmanagement zuständige Person in Bezug auf ihren Kundenkreis (Ü25) in Ihrer SGB II- Einheit typischerweise zusammen (Stand: )? Bitte geben Sie die Bandbreite an: Zusammenarbeit mit bis Leistungssachbearbeitern/innen 6.7 Wer beantwortete in Ihrer SGB II-Einheit überwiegend Fragen der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) im Hinblick auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Stand: )? Personen, die zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige auch hinsichtlich Eingliederungsleistungen und Fallmanagement betreuten Spezialisierte Leistungssachbearbeiter/innen 6.8 Wurden in Ihrer SGB II-Einheit zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige (nur Ü25) hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut (Stand: )? Falls ja, geben Sie auch den Anteil der davon betroffenen Kunden/innen an. Bitte machen Sie nur ein Kreuz, und geben Sie ggf. den entsprechenden Anteil an:, und zwar wurden zum ca. % aller zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut., es wurden keine zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut. weiter mit Frage War die Funktion der Zuweisung der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) zum Fallmanagement in Ihrer SGB II-Einheit organisatorisch in Form einer zentralen Stelle (Clearingstelle) spezialisiert oder erfolgte die Zuweisung zum Fallmanagement dezentral durch die Mitarbeiter/innen im Bereich Eingliederungsleistungen (Stand: )? Die Zuweisung zum Fallmanagement erfolgte durch eine zentrale Stelle (Clearingstelle). Die Zuweisung zum Fallmanagement erfolgte dezentral durch die Mitarbeiter/innen im Bereich Eingliederungsleistungen. 6.4 Waren in Ihrer SGB II-Einheit die Mitarbeiter/innen, die zu aktivierende erwerbsfähige Hilfebedürftige (nur Ü25) hinsichtlich Eingliederungsleistungen und Fallmanagement betreuten, überwiegend auch für die unmittelbare Vermittlung dieser Personen auf den ersten Arbeitsmarkt zuständig (Stand: )? War in Ihrer SGB II-Einheit überwiegend der/die Fallmanager/in für die unmittelbare Vermittlung von Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) auf den ersten Arbeitsmarkt zuständig (Stand: )? 8

20 6.11 Wer führte in Ihrer SGB II-Einheit überwiegend die Berechnung und Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (materielle Leistungen) für Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) bzw. Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) durch (Stand: )? Bitte machen Sie in jeder Zeile nur ein Kreuz: Fallmanagement-Kunden/innen Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen Dieselben Personen, die für Eingliederungsleistungen/ Fallmanagement zuständig waren 9 Spezialisierte Leistungssachbearbeiter/innen 6.12 Mit wie vielen Leistungssachbearbeitern/innen arbeitete eine für die Eingliederungsleistungen bzw. Fallmanagement zuständige Person in Bezug auf ihren Kundenkreis (Ü25) in Ihrer SGB II- Einheit typischerweise zusammen (Stand: )? Bitte geben Sie jeweils die Bandbreite an: Fallmanagement-Kunden/innen Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen Zusammenarbeit mit bis Leistungssachbearbeitern/innen Zusammenarbeit mit bis Leistungssachbearbeitern/innen 6.13 Wer beantwortete in Ihrer SGB II-Einheit überwiegend Fragen der Fallmanagement- Kunden/innen (nur Ü25) bzw. der Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) im Hinblick auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Stand: )? Bitte machen Sie in jeder Zeile nur ein Kreuz: Fallmanagement-Kunden/innen Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen Dieselben Personen, die für Eingliederungsleistungen/Fallmanagement zuständig waren Spezialisierte Leistungssachbearbeiter/innen 6.14 Wurden in Ihrer SGB II-Einheit Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) und/oder Nicht- Fallmanagement-Kunden/innen (nur Ü25) hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung und ggf. Fallmanagement, aber ggf. ohne Fallsteuerung) von beauftragten freien Trägern betreut (Stand: )? Falls ja, geben Sie jeweils auch den Anteil der davon betroffenen Kunden/innen an. Bitte machen Sie in jeder Zeile nur ein Kreuz, und geben Sie jeweils ggf. den Anteil der betroffenen Kunden/innen an: und zwar % aller Fallmanagement- Fallmanagement-Kunden/innen, Kunden/innen (Ü25) zum Nicht-Fallmanagement-Kunden/innen, und zwar % aller Nicht-Fallmanagement- Kunden/innen (Ü25) zum In wie vielen Fällen wurden in Ihrer SGB II-Einheit im hr 2006 die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (ggf. außer Kinder unter 15 hren) im Laufe des Beratungs- und Betreuungsprozesses mindestens einmal gemeinsam einbestellt? Nie In Einzelfällen In der Regel 6.16 Wurde im hr 2006 zur unmittelbaren Vermittlung von zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nur Ü25) auf den ersten Arbeitsmarkt auf spezialisiertes Vermittlungspersonal außerhalb der SGB II-Einheit zurückgegriffen? Spezialisiertes Vermittlungspersonal des SGB III-Bereichs der Agentur für Arbeit (ohne Arbeitgeberservice), gar nicht, in allen Fällen Spezialisiertes Vermittlungspersonal von beauftragten freien Trägern, gar nicht, in allen Fällen Kommentare/Hinweise zu Abschnitt 6 (nur bei Bedarf): 7. Betreuung von U25 Kunden/innen (Jugendliche und junge Erwachsene) Allgemeiner Hinweis: Die Fragen in diesem Abschnitt beziehen sich jeweils - auf diejenigen Personen unter 25 hren (U25), die in Ihrer SGB II-Einheit grundsätzlich in die Betreuung hinsichtlich Eingliederungsleistungen (einschließlich Vermittlung, ggf. Fallmanagement und sozialintegrativer Leistungen nach 16 Abs. 2, Satz 1-4) einbezogen werden. Diese Personen werden im Folgenden U25-Kunden/innen genannt. - auf den überwiegenden Teil Ihrer SGB II-Einheit (falls es organisatorische Unterschiede, z.b. zwischen Dienststellen oder Teams gab). 7.1 Wurden in Ihrer SGB II-Einheit U25-Kunden/innen in Bezug auf Eingliederungsleistungen separat von den Kunden/innen des Ü25-Bereichs betreut? Falls ja, wie erfolgte die Betreuung (Stand: )? Bitte kreuzen Sie an, Mehrfachnennungen sind möglich:, in einem separaten Jobcenter der SGB II-Einheit speziell für U25, in einem separaten Jobcenter speziell für U25 in der Trägerschaft eines Dritten (beauftragter freier Träger), durch separate eigene Teams der SGB II-Einheit speziell für U25, durch einzelne auf die Betreuung von U25 spezialisierte Mitarbeiter/innen der SGB II-Einheit, ausschließlich durch Mitarbeiter/innen des SGB III-Bereichs der zuständigen Agentur für Arbeit, im Rahmen eines gemeinsamen U25-Teams mit dem SGB III-Bereich der zuständigen Agentur für Arbeit, keine separate Betreuung von U25-Kunden/innen 7.2 Wurde das in Ihrer SGB II-Einheit praktizierte Fallmanagement auf alle U25-Kunden/innen angewendet oder erhielt lediglich ein Teil dieser Personen Fallmanagement (Stand: )? Alle U25-Kunden/innen erhielten das Fallmanagement. weiter mit Frage 7.5 Fallmanagement erhielt lediglich ein Teil der U25-Kunden/innen, und zwar ca. % der U25-Kunden/innen. 7.3 Zu welchem Zeitpunkt im Betreuungsprozess wurde in Ihrer SGB II-Einheit im hr 2006 entschieden, ob Fallmanagement für U25-Kunden/innen angewendet werden soll? Bitte geben Sie die häufigste sowie ggf. die zweithäufigste Vorgehensweise an. Bitte machen Sie in der ersten Spalte genau ein Kreuz, in der zweiten Spalte höchstens ein Kreuz: Zeitpunkt im Betreuungsprozess Bereits nach Antragstellung auf Grundlage der Aktenlage Auf Grundlage des Erstgesprächs zu eingliederungs- und vermittlungsrelevanten Fragestellungen (unabhängig davon, von wem das Gespräch geführt wurde) Erst im weiteren Verlauf des Betreuungsprozesses 10 Häufigste Vorgehensweise Zweithäufigste Vorgehensweise

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