Geodätische Messtechnik - Prof. Dr. H. Ingensand ETH Zürich Engineering Geodesy II Mietpreise von Instrumenten Bis vor einigen Jahren war es noch übli

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9 Geodätische Messtechnik - Prof. Dr. H. Ingensand ETH Zürich Engineering Geodesy II Mietpreise von Instrumenten Bis vor einigen Jahren war es noch üblich, dass für Vermessungsarbeiten die Kosten der Instrumente, ja sogar die der Computer und der Software generell verrechnet werden konnten. Heute ist dies praktisch nur noch bei Spezialinstrumenten und spezieller Soft- und Hardware möglich. So gehören PC, Standard-Vermessungsprogramme, Ausgleichungsprogramme, Totalstationen, Nivelliergeräte und Standard- Zubehör zur erwarteten Ausrüstung eines Vermessungsbüros und deren Kosten sollten somit in den Honoraren inbegriffen sein. Die folgende Liste gibt deshalb in erster Linie einen Eindruck der Grössenordnung der Preise. Verrechenbar sind aber im Normalfall noch die Instrumente in Schrägschrift. Wie bei den Honoraren besteht auch bei diesen Rechnungspositionen wegen des ständig steigenden Konkurrenzkampfes ein Preiszerfall. Gerät Typ Kosten in Fr. / Tag Tachymeter (je nach Ausführung) TC700 TCA bis Präzisionsdistanzmesser Mekometer ME bis Kreisel (ohne Operateur und Auswertung) Gyromat bis Kreisel (mit Operateur und Auswertung) Gyromat bis GPS-Empfänger pro Stück (mind. 2 nötig) Leica System bis Präzisionsnivelliergerät mit Invar-Latten NA3000, DINI GIS ArcInfo / Intergraph 40.- / Stunde 1 Mautz L:\06_Engineering_Geodesy_II\2010\Exercise\Swissmetro\04_PreislisteInstrumente.doc

10 Mögliches Vorgehen für die Kalkulation des Ansatzes für Spezialinstrumente (z.b. ME 5000): Investition von 100'000.- Amortisation (5 Jahre) 20'000.- Zins (5 % der Hälfte der Investition) 2'500.- Service, Verbrauchskosten, Datensicherung 7'500.- Total Kosten pro Jahr 30'000.- Die verrechenbare Einsatzzeit sei 50 Tage, bzw. 400 Stunden: Stundenansatz: 30'000.-/400 ergibt ca Fr./Std. oder 600.-Fr./Tag Materialkosten Punktversicherung In der Ingenieurvermessung genügen die auf dem Markt erhältlichen Versicherungsmaterialien oft nicht. Spezialanfertigungen oder modifizierte Standard- Elemente sind erforderlich. Es braucht nicht selten Phantasie und Materialkenntnisse, um geeignetes Zubehör zu erhalten oder herstellen zu lassen. Die Nullmessungen erfolgen meistens bereits während der Bauzeit eines Objektes oder unmittelbar nach dessen Fertigstellung. Wird die vor Ort tätige Bauunternehmung für die Punktversicherung beigezogen, können massiv Kosten eingespart werden. Sind zum Beispiel die Baugerüste für eine Brücke entfernt, können Vermessungsbolzen nur noch mit Spezialkränen angebracht werden. Vermarkungsmaterial ca. Fr. pro Stück Messpfeiler, je nach Baugrund und Fundament, einfach oder 2'800.- bis 3'800.- doppelwandig, örtliche Gegebenheiten (Helikopter für Material?) Massive Bodenplatte aus Beton Pfeilergrundplatten, z.b. Typ Kern mit Bajonettverschluss Pfeilerplatte, einfaches System: zentr. Loch für Theodolitbefestigung Nieten / Pflöcke 5.- Bolzen 10.- bis Mautz L:\06_Engineering_Geodesy_II\2010\Exercise\Swissmetro\04_PreislisteInstrumente.doc

11 Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d ouvrage publics Conferenza di coordinamento degli organi della costruzione e degli immobili dei committenti pubblici Coordination Group for Construction and Property Services Verträge mit Architekten und Ingenieuren - Empfehlungen zur Honorierung - Ansätze für Vergaben im freihändigen Verfahren 2010 Erarbeitet von der KBOB (Bund, Kantone/BPUK, Gemeinden/SGV sowie Städte/SSV) unter Mitwirkung von SBB AG und DIE POST Im vorliegenden Text wird der Übersichtlichkeit halber für Funktionsbezeichnungen immer die männliche Form gewählt. Die Aussagen gelten in gleicher Form auch für Funktionsträgerinnen. 1. Honorare in den Vergabeverfahren, die offen, selektiv oder auf Einladung durchgeführt werden Im offenen, selektiven sowie im Einladungsverfahren werden die Honorare in wirtschaftlichem Wettbewerb unter den Anbietern ermittelt. Massgebend sind daher die Honorare gemäss jenem Angebot, das den Zuschlag erhalten hat. Dieses Angebot gilt auch für Nachträge zu bestehenden Verträgen. Die KBOB empfiehlt für die Ergebnis- und/oder Leistungsbeschreibung die Anwendung der Instrumente des SIA, wie das Leistungsmodell LM 112 sowie die Leistungs- und Honorarordnungen LHO 102, 103, 108 (Ausgabe 2003). Die Art und Weise der Honorarkalkulation ist grundsätzlich dem Anbieter zu überlassen. Eine klare und präzise Leistungsbeschreibung ist für alle Beteiligten von grösster Bedeutung und erfordert höchste Sorgfalt. Soweit notwendig sind entsprechende Grundlagen vorgängig im Rahmen eines separaten Auftrages zu erarbeiten. Allfällige Nacht- und Sonntagsarbeit ist separat zu regeln. Ist eine klare und präzise Leistungsbeschreibung nicht möglich, empfiehlt sich die Anwendung des Art. 7 des Honorarberechnungsmodells nach LHO 102, 103, 108, Ausgabe 2003 des SIA. Nach Möglichkeit sind Verträge abzuschliessen, bei denen das Honorar pauschal bestimmt ist. 2. Preisänderungsabrechnung Preisänderungsanpassungen sind nur für Verträge mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren zu vereinbaren. Sofern auf Grund der vertraglichen Vereinbarung eine Preisänderungsabrechnung erfolgt, hat diese bei allen Formen der Honorierung (ausgenommen bei Pauschalverträgen) nach der Gleitpreisklausel (Fixanteil 20%, Lohnanteil 80%) mit einmaliger Indexanpassung pro Jahr zu erfolgen. Zu beachten: Preisänderungsabrechnungen sind so zu vereinbaren, dass diese erst ab einer mit der Gleitpreisformel berechneten Veränderung von über 2% anwendbar sind (fett gedruckte Zahlen in der Tabelle). Die Erkenntnis, dass sich die Kosten im Planerbereich nicht mehr entsprechend dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) entwickeln, hat die KBOB bewogen, längerfristig auf die Berechnung mit dem Nominallohnindex der Wirtschaftszweige umzustellen. Um sicherzustellen, dass Preisänderungen in laufenden Verträgen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen weiterhin mit dem LIK abgerechnet werden können, werden die Preisänderungsfaktoren gemäss LIK parallel zu den neuen Faktoren gemäss Nominallohnindex noch während mehreren Jahren publiziert. In neu abzuschliessenden Planerverträgen wird empfohlen, die Preisänderungsverrechnung mit dem Nominallohnindex, Wirtschaftszweige (Quelle: BFS) gemäss Ziffer 2.2 zu vereinbaren. Bei laufenden Verträgen kann seit Januar 2009 auf die neue Indexreihe gewechselt werden, wenn die Parteien dies vereinbaren. Mitglieder der KBOB BBL, armasuisse, ETH-Bereich, ASTRA, BAV, BPUK, SGV, SSV Sekretariat KBOB Holzikofenweg 36, 3003 Bern Schweiz Tel , Fax kbob@bbl.admin.ch

12 2.1 Preisänderungsfaktoren mit dem Landesindex der Konsumentenpreise Für 2010 ergeben sich die folgenden Preisänderungsfaktoren t x : Vertragsbeginn Preisänderungsfaktoren t x für das Anwendungsjahr (Fette Zahlen > 0.02) Index der Konsumentenpreise (Basis Mai 93) Im Faktor t x eingerechnet sind: Festanteil 20 %, Lohnanteil 80 %. Gleitpreisformel t x = ( 0,2 + 0,8 x J 1 / J 0 ) 1 Legende: t x = Preisänderungsfaktor für die im betrachteten Jahr erbrachten Leistungen J x = Landesindex der Konsumentenpreise (LIK), Wert Oktober (Basis Mai 1993 = 100 Punkte) J 1 = aktueller Wert LIK J 0 = LIK bei Vertragsabschluss 0,2 = festgelegter Festanteil (nach dem vierten Vertragsjahr darf bei mehr als fünfjährigen Verträgen ein Wert von 0,15 vereinbart werden) 0,8 = festgelegter indexabhängiger Anteil (nach dem vierten Vertragsjahr darf bei mehr als fünfjährigen Verträgen ein Wert von 0,85 vereinbart werden) KBOB Verträge mit Architekten und Ingenieuren 2010 Seite 2 von 6

13 2.2 Preisänderungsfaktoren mit dem Nominallohnindex Wirtschaftszweige Für 2010 ergeben sich die folgenden Preisänderungsfaktoren t x : Preisänderungsfaktoren t x für das Anwendungsjahr Vertragsbeginn (Fette Zahlen > 0.02) Nominallohnindex 1993 = 100 Stand Juni Vorj Im Faktor t x eingerechnet sind: Festanteil 20 %, Lohnanteil 80 %. Gleitpreisformel t x = ( 0,2 + 0,8 x J 1 / J 0 ) 1 Legende: t x = Preisänderungsfaktor für die im betrachteten Jahr erbrachten Leistungen J x = Nominallohnindex der Wirtschaftszweige 70-74, Wert Basisjahr (Basis 1993 = 100 Punkte) J 1 = aktueller Nominallohnindex J 0 = Nominallohnindex bei Vertragsabschluss 0,2 = festgelegter Festanteil 0,8 = festgelegter indexabhängiger Anteil 3. Im freihändigen Verfahren festgelegte Honorare Im freihändigen Verfahren sind Leistungen und Honorare auszuhandeln. Die Leistungen sind detailliert zu beschreiben. Nach Möglichkeit sind Verträge abzuschliessen, bei denen das Honorar pauschal bestimmt ist. Werden Aufträge nach Zeitaufwand abgerechnet (in der Regel kleinere oder einfachere Aufträge), sind die oberen Grenzen des zu vereinbarenden Honorars durch die untenstehenden maximalen Stundenansätze vorgegeben. Honorierung nach dem Zeitaufwand 1 (exkl. MWSt.), gem. Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich der KBOB. Maximale Stundenansätze 2010 in CHF im freihändigen Verfahren a) Mittelansatz pro Arbeitsstunde für Planungsgruppen (Richtwerte für den Anforderungsfaktor "a siehe nachfolgend) b) Stundenansätze nach Kategorien (Umschreibung der Kategorien nach SIA) Jahr / Kat. A B C D E F G Für die Berechnung von Pauschalen für Expertentätigkeit sind die folgenden Stunden- und Tagesansätze nicht massgebend. 2 Dieser Wert ist nicht anzuwenden bei der Honorierung nach den Baukosten KBOB Verträge mit Architekten und Ingenieuren 2010 Seite 3 von 6

14 Zuordnung der Kategorien sia 102: Architektur sia 103: Bauingenieure sia 104: Forstingenieure Funktion sia 105: Landschaftsarchitekten sia 108: Maschinen-, Elektro- und Haustechnik sia 110: Raumplaner Stufen Projekt Bauleitung Administration Hilfsfunktion Projektleiter interdisziplinäre Grossprojekte, Experte Projektleiter, Chefarchitekt Leitender Architekt Projektleiter interdisziplinäre Grossprojekte, Experte, Prüfingenieur Projektleiter, Fachkoordinator, Chefingenieur, Leitender Ingenieur Experte, Prüfingenieur Chefingenieur Leitender Ingenieur Experte Chef Landschaftsarchitekt Leitender Landschaftsarchitekt Architekt Ingenieur Ingenieur Landschaftsarchitekt Bautechniker Techniker, Techniker, Bautechniker Zeichner- Zeichner- Konstrukteur Konstrukteur, GIS- Sachbearbeiter Zeichner Zeichner Zeichner Landschaftsbauzeichner Chefbauleiter bei interdisziplinären Grossprojekten Chefbauleiter, Oberbauleiter Chefbauleiter bei interdisziplinären Grossprojekten Chefbauleiter, Oberbauleiter Chefbauleiter bei interdisziplinären Grossprojekten Chefbauleiter, Oberbauleiter Chefbauleiter Projektleiter interdisziplinäre Grossprojekte, Experte, Prüfingenieur Projektleiter, Fachkoordinator, Chefingenieur Leitender Ingenieur Projektleiter interdisziplinäre Grossprojekte, Experte Chefraumplaner Leitender Raumplaner / Fachexperte Ingenieur Raumplaner D D C Techniker, Zeichner- Konstrukteur Raumplaner- Assistent B C A A B F E D Zeichner Zeichner G F E Chefbauleiter bei interdisziplinären Grossprojekten Chefbauleiter, Oberbauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter E D C Hilfsbauleiter Hilfsbauleiter, Hilfsbauleiter, Hilfsbauleiter Hilfsbauleiter G F E Bauaufseher Bauaufseher Leitendes Administrationspersonal Leitendes Administrationspersonal Leitendes Administrationspersonal Leitendes Administrationspersonal Sekretariatspersonal Hilfspersonal, technisch, kaufmännisch und auf der Baustelle Sekretariatspersonal Sekretariatspersonal Sekretariatspersonal Hilfspersonal Hilfspersonal Hilfspersonal, technisch, kaufmännisch und auf der Baustelle Leitendes Administrationspersonal B C Sekretariatspersonal Hilfspersonal, technisch, kaufmännisch und auf der Baustelle Leitendes Administrations- / kaufmännisches Personal F E D Sekretariatspersonal G F E Hilfspersonal G F F Lehrling Lehrling Lehrling Lehrling *** *** Lehrlinge 3. und 4. Lehrjahr 0.75 G / Lehrlinge 1. und 2. Lehrjahr 0.5 G Grundlagen für die Einstufung nach Qualifikationskategorien bilden: Die der Funktion zugeordneten Qualifikationskategorien Der effektive Zeitaufwand (inkl. Reisezeit) Die objektspezifisch angebotenen Stundensätze der Qualifikationskategorien Für die Einstufung in die Qualifikationskategorien ist die Funktion des Architekten / Ingenieurs und der eingesetzten Mitarbeiter im Rahmen des Auftrages massgebend, nicht aber deren Stellung in der Firma. A B Die jeder Funktion zugeordneten Stufen 1 bis 3 ermöglichen es, das Können und die Erfahrung zu berücksichtigen. Stufe 1 ist die niedrigste, Stufe 3 die höchste. Ordnung für Leistungen der Geologen und Geologinnen SIA LHO 106: Weder die Zuordnung nach Qualifikationskategorien noch die Einstufung sind mit denjenigen der oben aufgeführten LHO vergleichbar. Bei der Vergabe von Dienstleistungen an Geologen wird empfohlen, die SIA LHO 106, Art. 6 zu konsultieren. KBOB Verträge mit Architekten und Ingenieuren 2010 Seite 4 von 6

15 Maximale Ansätze 2010 in CHF für Jurymitglieder bei Planungswettbewerben, exkl. Spesen Stundenansatz Halb-Tagesansatz Tagesansatz '200 2'000 Vergleichswerte zur Beurteilung von Angeboten Mittelansatz pro Stunde für Planungsgruppen: Anforderungsfaktor "a" Phase Bereich für "a" Bemerkungen, Auftragscharakterisierung Vorstudien 0.95 < a < 1.10 anspruchsvolle Aufträge mit einer begrenzten Projektdurchlaufzeit - oberer Wert bei zeitlich begrenzter Mitwirkung von überdurchschnittlich vielen Spezialisten Vorprojekt 0.85 < a < 1.00 höhere a-werte, wenn Anteil von Spezialisten hoch Bauprojekt 0.75 < a < 0.85 Aufträge mit üblichen Projektierungsteams Bauleitung komplex 1.00 < a < 1.10 Aussergewöhnlich anspruchsvolle Überwachungs- und Kontrollaufgaben Bauleitung mit erhöhten Anforderungen 0.90 < a < 1.00 Bauleitung / Montageleitung / Baukontrolle mit erhöhten Anforderungen Bauleitung üblich 0.80 < a < 0.90 Bauleitung / Montageleitung / Baukontrolle von üblichen Bauvorhaben Bauleitung einfach 0.75 < a < 0.80 Bauleitung / Montageleitung / Baukontrolle von einfachen Bauvorhaben Expertise 1.05 < a < 1.15 zeitlich eng begrenzte Aufträge mit einem besonders hohen Anteil von hochqualifizierten Mitarbeitern. Bem: Honorierung mit Stundensätzen nach Kategorien oft zweckmässiger Die Auftragnehmer setzen das den Aufgaben und den Anforderungen entsprechende Personal ein. Wenn das eingesetzte Personal nicht den Anforderungen entspricht, kann die Bauherrschaft die Einsetzung von Personal verlangen, welches die zur Erfüllung der Aufgaben entsprechende Qualifikation aufweist. 4. Nebenkosten Nebenkosten sind grundsätzlich in die vereinbarten Honorare einzubeziehen (bürointerne Kosten sind nicht verrechenbar), ausgenommen die Reprokosten für die vom Auftraggeber bestellten Arbeitsergebnisse (wie Berichte, Plandokumentationen, Ausschreibungsunterlagen). Folgende Ansätze, bzw. Auslagen (exkl. MWSt.) für bestellte Leistungen werden bei Einzelabrechnung akzeptiert: - Fahrspesen Bahn Halbpreis - Fahrspesen Auto (abzugelten sind nur die variablen Kosten) CHF 0.60 / km - Hauptmahlzeit CHF Übernachtung (inkl. Frühstück) max. CHF Fotokopien s/w (Formate A3/A4) pro Stück: lokale Konkurrenzpreise, max. CHF 0.20 Die Preise und die Bedingungen zur Erstellung von Planplots sind regional sehr unterschiedlich. Den Vertragsparteien wird empfohlen, die Preise für Planplots vor Vertragsbeginn entsprechend den ortsüblichen Preisen vertraglich zu vereinbaren. 3 Entspricht der Kat. A gemäss der Honorierung nach dem Zeitaufwand KBOB Verträge mit Architekten und Ingenieuren 2010 Seite 5 von 6

16 5. Grundlagen zur Honorierung nach Planerwettbewerben Planerwettbewerbe sind für die Bauherren ein erprobtes Mittel, um für eine Aufgabe die optimale planerische Lösung zu finden. Im Sinne der Transparenz für die Teilnehmenden vor dem Wettbewerb und der Vereinfachung der Vertragsverhandlungen nach dem Zuschlag sollten die objektspezifischen Kennwerte gemäss SIA LHO bereits im Wettbewerbsprogramm festgelegt werden. Empfohlene Angaben Die Faktoren Z1 und Z2 (werden vom SIA periodisch veröffentlicht) Die Bauwerkskategorie (Architektur) Der Schwierigkeitsgrad n Der Anpassungsfaktor r Der Leistungsanteil q (für jede Phase des Projektes) Die prognostizierten Baukosten In besonderen Fällen anzugeben Der Umbauzuschlag Der KBOB Mittelansatz pro Arbeitsstunde für Planungsgruppen als maximal anwendbarer Honoraransatz Die vom Bauherr vorgesehenen Eigenleistungen Anlässlich der Vertragsverhandlungen mit dem Wettbewerbsgewinner zu vereinbaren Teamfaktor i (phasenweise) Der Faktor s für Sonderleistungen Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) 01. Dezember 2009 (Bund, Kantone/BPUK, Gemeinden/SGV, Städte/SSV) KBOB Verträge mit Architekten und Ingenieuren 2010 Seite 6 von 6

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20 A K T U E L L A C T U E L HAUPTARTIKEL ARTICLE DE FOND Submissionsverfahren für Planerleistungen 1 Das «Freienbacher Modell» Procédures de soumission pour études de projet Le modèle «Freienbach» La pratique des concours publics est bien connue: les études de projet, en particulier lorsqu il s agit d ingénierie, sont peut-être jugées d après leur qualité, mais surtout d après leur prix. Or, les offres bon marché économisent forcément quelque part sur les prestations par exemple. Il n est donc pas rare de voir des projets d étude ou d'ingénierie réduits au strict minimum se transformer en réalisations extrêmement coûteuses pour le mandant, qui doit en plus se contenter de solutions moins bonnes. Le modèle «Freienbach» résout ce paradoxe en proposant une approche équilibrée entre impératifs qualitatifs et impératifs économiques. Bid Procedure for Construction Work and Management The «Freienbach Model» Who knows about public construction bids, is aware of the fact that besides the quality of the offered services, the price plays a major role. The lower the price bid, the fewer the services. This in turn results in the fact that, in the end, the builder has to pay more instead of less for the construction due to the outermost reduction in planning and construction management. In addition, the builder has to take the risk of quality loss. The «Freienbach Model» shows that allowances can be made for both quality and cost effectiveness. Wer die Praxis bei öffentlichen Planer-, insbesondere Ingenieurwettbewerben kennt, weiss, dass neben der Qualität der offerierten Leistung vor allem der Preis im Vordergrund steht. Wer billig offeriert, spart beim Aufwand. Das wiederum führt vielfach dazu, dass das Bauwerk für den Bauherrn, wegen Reduktion der Planungs- und Bauleitungsleistungen auf das absolute Minimum, letztlich nicht billiger, sondern teurer zu stehen kommt. Darüber hinaus muss er das Risiko von Qualitätseinbussen in Kauf nehmen. Mit dem «Freienbacher Modell» wird ein Weg aufgezeichnet, bei dem qualitative und wirtschaftliche Elemente in ausgewogener Weise berücksichtigt werden können. 1. Einleitung Hannes Zehnder Ob ein Bauwerk besser oder schlechter gelingt, hängt vom Zusammenwirken zwischen Planer, Bauleitung und Bauherrn ab. Die Wahl des richtigen Planers oder Bauleiters ist deshalb nicht bloss eine der wichtigsten, sondern auch eine der heikelsten Entscheidungen für private und öffentliche Bauherren. Während private Bauherren ihre Planer nach eigenem Gutdünken und vielfach mehr oder weniger zufällig bestimmen, hat die Öffentlichkeit bei der Auswahl ihrer Planer häufig die strengen Regeln der einschlägigen, öffentlichrechtlichen Submissionsvorschriften zu beachten. Vor dieser Situation stand der Abwas- 1 Wenn im Folgenden von Planerleistungen oder von Planer gesprochen wird, sind die Bauleitungsarbeiten und die Bauleitung immer mitgemeint. gwa 9/

21 A K T U E L L A C T U E L HAUPTARTIKEL ARTICLE DE FOND Abwasserverband Höfe legt Wert auf höchste Qualität der Arbeit, da die Sanierungsarbeiten sehr dauerhaft sein müssen (Benutzbarkeit: mindestens 30 Jahre). Umfang der Ingenieursubmission Projektierung und Bauleitung, Ingenieur als Gesamtleiter, für die bauliche Sanierung der Sandfänge und Vorklärbecken, sowie bauliche Anpassungen an bestehenden Bauten der ARA Freienbach. Der verbindliche detaillierte Leistungsbeschrieb ist in Beilage 2 enthalten. 3 Abb. 1 Sanierung der Vorklär- und Sandfangbecken der ARA Freienbach. serverband Höfe mit Sitz in Freienbach SZ, als er einen Ingenieur als Gesamtleiter für die Planung und Ausführung der baulichen Sanierung seiner Vorklär- und Sandfangbecken in der zentralen Abwasserreinigungsanlage auswählen musste. Erklärtes Ziel des Abwasserverbandes Höfe war, dass der beste, nicht der billigste Planer den Zuschlag erhalten müsse. Die Vergabe erfolgte zwar in einem Einladungsverfahren. Doch können die vom Abwasserverband Höfe angewandten Grundsätze prinzipiell auch im offenen Verfahren angewandt werden. 2. Aufgabe Wie bereits erwähnt, war ein Ingenieur für die bauliche Sanierung der Vorklär- und Sandbecken zu bestimmen. Als Gesamtleiter hat er diese Arbeiten zu planen und zu leiten. In den Ausschreibungsunterlagen wurde seine Aufgabe wie folgt definiert: Allgemeines Der Abwasserverband Höfe lädt im Rahmen eines Einladungsverfahrens drei Bewerber zu einem Qualifikations- und Preiswettbewerb ein. Die anstehende Sanierung der Sandfänge und Vorklärbecken der ARA Freienbach stellt eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe 2 dar, da der ständige Weiterbetrieb der ARA gewährleistet sein muss. Dabei hat der Bauingenieur als Gesamtleiter eng mit dem Verfahrensingenieur zusammenzuarbeiten. Der 2 Der Hinweis in den Ausschreibungsunterlagen über den Schwierigkeitsgrad des Objektes dient als Warnung an die Anbieter, die Aufgabe nicht zu unterschätzen. Er kann auch für das Beschwerdeverfahren von Bedeutung sein. 3 Ein blosser Verweis auf die SIA-Ordnung 103 ist nicht empfehlenswert, denn dieser erweckt den Anschein von Unbeholfenheit. Zwar bildet die SIA-Ordnung 103 in aller Regel einen tauglichen Ausgangspunkt für die Bestimmung der zu erbringenden Leistungen. Doch ist geboten, die projektspezifischen Arbeiten zu erfassen und zu definieren. Erst so ist die geschuldete Leistung, die das Äquivalent für den Preis bildet, hinreichend bestimmt. Im vorliegenden Fall liess der Abwasserverband Höfe einen detaillierten Leistungsbeschrieb erstellen, der auf seine speziellen Bedürfnisse angepasst war. 3. Zuschlagskriterien Um die erforderliche Transparenz der Vergabe zu gewährleisten, sind die Zuschlagskriterien, und zwar sowohl die Haupt- und die Unterkriterien, klar zu umschreiben. Zudem ist ihre prozentuale Gewichtung bekannt zu geben. 3.1 Erfahrung und Fachwissen Zunächst galt es für den Abwasserverband Höfe, die Erfahrung und das Fachwissen der sich bewerbenden Ingenieurbüros zu ermitteln. Dafür legte der Abwasserverband Höfe die Kriterien wie folgt fest: Erfahrung/Firmenprofil: Gewichtung 25% I. Erfahrung mit Sanierungen im allgemeinen unter Bekanntgabe von Referenzen (die Bauherrschaft behält sich Nachfragen vor). Die Gewichtung dieses Elements im Rahmen des Zuschlagskriteriums «Erfahrung/ Firmenprofil» erfolgt mit 40%. II. Erfahrungen im Kläranlagenbau oder im Bau ähnlicher Objekte im Besonderen unter Bekanntgabe von Referenzen (die Bauherrschaft behält sich Nachfragen vor). Die Gewichtung dieses Elements im Rahmen des Zuschlagskriteriums «Erfahrung/Firmenprofil» erfolgt mit 40%. III. Berufshaftpflichtversicherungen für Bautenschäden und reine Vermögensschäden. Die Gewichtung dieses Elements im Rahmen des Zuschlagskriteriums «Erfahrung/ Firmenprofil» erfolgt mit 20%. 4 Wie üblich, ist nicht bloss die Erfahrung und das Fachwissen der Büros, sondern auch jener der zum Einsatz kommenden Angestellten zu bewerten: 658 gwa 9/2004

22 A K T U E L L A C T U E L HAUPTARTIKEL ARTICLE DE FOND Qualifikation Schlüsselpersonen: Gewichtung 25% I. Qualifikation der Schlüsselperson 1 (Projektleiter) a) Referenzen von ausgeführten Objekten b) Ausbildung c) Berufserfahrung II. Qualifikation der Schlüsselperson 2 (Bauleiter) a) Referenzen von ausgeführten Objekten b) Ausbildung c) Berufserfahrung Die Schlüsselperson 1 und die Schlüsselperson 2 werden im Rahmen des Zuschlagskriteriums «Qualifikation Schlüsselperson» mit je 50% gewichtet. Die Schlüsselpersonen dürfen während der ganzen Abwicklung des Auftrages nicht ausgewechselt werden. 5 Das alles ist eigentlich bekannt und findet sich in ähnlicher Form auch in anderen Ausschreibungsbedingungen. 3.2 Offertpreis Zu offerieren war im vom Abwasserverband Höfe durchgeführten Vergabeverfahren ein Globalpreis, der für zwei Jahre Gültigkeit haben musste. Ausserdem hatten die Bewerber in den Offertunterlagen in einer Aufwandschätzung bekannt zu geben, mit wie vielen Stunden pro Mitarbeiter sie in jeder Leistungsphase rechneten. Bei keinen anderen Wettbewerben im Bauwesen kommen derart riesige Preisunterschiede vor wie bei Planerwettbewerben. Die Differenzen beim Preis sind häufig derart enorm, dass der an sich für eine Aufgabe besser geeignete Planer den Nachteil, den er sich gegenüber den anderen Bewerbern beim Kriterium Preis eingehandelt hat, nicht mehr aufholen kann. Man kann dagegen einwenden, die Öffentlichkeit habe durch die tieferen Planungskosten gespart. Diese Begründung greift indessen zu kurz. Zwischen der Planung, den Baukosten und der Qualität des Bauwerks besteht immer ein Zusammenhang. Je besser die Planung, desto geringer sind in der Regel die Kosten der Bauausführung und desto «währschafter» ist das Bauwerk. Mit einer «billigen» Planung ist dem Bauherrn in der Regel nicht geholfen. Schon gar nicht ergibt sich dadurch eine Kostenersparnis. Eine gute Planung erfordert immer einen entsprechenden Aufwand und ist nicht gratis zu haben. Die Bauabläufe müssen genau geplant, die Kosten exakt ermittelt, die Unternehmer streng überwacht, Bauherrschaft und Bauwerk betreut sein usw. Wer nicht auf seine Kosten kommt, macht in aller Regel Abstriche an seiner Leistung. Um dem vorne dargelegten Postulat der Aufwandadäquanz, aber auch dem Wettbewerbsprinzip Rechnung zu tragen und es geeigneteren Bewerbern zu ermöglichen, allfällige Nachteile beim Kriterium Preis durch Vorteile bei den anderen Zuschlagskriterien wieder aufholen zu können, hat sich der Abwasserverband Höfe etwas Neues einfallen lassen: Neben der Wettbewerbssituation sollte ein von einem Fachexperten zum vornherein ermittelter Richtpreis massgebend sein. Konkret sah dies so aus: Offertpreis: Gewichtung 25% I. Einhaltung des von der Bauherrschaft bestimmten Richtpreises Um aufwandadäquate und leistungsgerechte Angebote zu erhalten, hat die Bauherrschaft intern einen Richtpreis auf der Basis der SIA-Ordnung 103, Ausgabe 2001, festgelegt. Die Maximalpunktzahl beträgt 6 Punkte. Jede Abweichung um 10% nach unten oder nach oben ergibt einen Punkt weniger. Bei geringerer Abweichung wird auf Zehntelpunkte abgerundet (z.b. bei einer Abweichung von 7% erhält der Bewerber 5.3 Punkte). Die Gewichtung dieses Elements im Rahmen des Zuschlagskriteriums «Offertpreis» erfolgt mit 40%. II. Offertpreis im Verhältnis zu den Konkurrenten Der tiefste Offertpreis erhält die Maximalpunktzahl 6. Jede Abweichung um CHF... (Betrag ohne MWST) gegenüber dem tiefsten Offertpreis ergibt einen Abzug von einem Punkt. Bei geringerer Abweichung wird auf Zehntelpunkte abgerundet. Die Gewichtung dieses Elements im Rahmen des Zuschlagskriteriums «Offertpreis» beträgt 60%. Denkbar wäre auch gewesen, den Richtpreis mit einem Drittel und die Wettbewerbssituation mit zwei Dritteln zu gewichten. Kritisch unter dem Aspekt des Wettbewerbsgedankens wäre es aber, Richtpreis und Wettbewerbssituation gleich zu gewichten. Submissionsrechtlich wohl überhaupt nicht zulässig dürfte es sein, auf einen blossen Richtpreis abzustellen. 3.3 Aufgabenanalyse und Präsentation 6 Durch die vorangehenden Zuschlagskriterien waren die Bewerber und ihre Preise bekannt. Die Bewerber hatten in ihren Offertunterlagen überdies Überlegungen zur gestellten Aufgabe anzustellen. Ausserdem hatten sie sich persön- 4 Die Wahl des Unterkriteriums Haftpflichtversicherung mag Baulaien etwas überraschen. Doch beinhaltet dies immer auch ein gewisses Rating eines sachverständigen Dritten (der Versicherung). 5 Es kommt leider immer wieder vor, dass die Planungsbüros während der Planung oder Ausführung andere (und häufig weniger qualifizierte) Personen einsetzen als jene, mit deren Qualitäten sie die Submission gewonnen haben. 6 Bei offenen Verfahren wäre es natürlich zu aufwendig, mit allen Bewerbern eine Präsentation durchzuführen. Hier könnten allenfalls die drei Erstrangierten der Zwischenrangliste (nach Bewertung aller Kriterien ohne Präsentation) zur Präsentation eingeladen werden. gwa 9/

23 A K T U E L L A C T U E L HAUPTARTIKEL ARTICLE DE FOND lich zu präsentieren. Der Planer ist die Vertrauensperson der Bauherren. Ziel dieser Präsentation bestand namentlich darin, einen Eindruck darüber zu erhalten, ob der Planer diese «Schlüsselstellung» auch tatsächlich verdient. Das soll sich im Gespräch mit dem Bewerber herauskristallisieren. Das entsprechende Zuschlagskriterium wurde wie folgt gefasst. Aufgabenanalyse und Präsentation: Gewichtung 25% Aufgabenanalyse und persönliche Präsentation werden nach folgenden Kriterien beurteilt. Gewicht/ Teilkriterium I. Organisation / Personaleinsatz 10% II. Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag 25% III. Überlegungen zum 25% Angebot und Anmerkungen zum Leistungsbeschrieb IV. Gesamteindruck 40% In den Vergabebedingungen wurden auch die Details der Präsentation definiert. Der Bewerber hatte sich zu den folgenden Punkten zu äussern: Präsentation Ingenieurbüro und Schlüsselpersonen Präsentation adäquate Referenzen Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag Überlegungen zum Angebot und Anmerkungen zum Leistungsbeschrieb Fragen der Bauherrschaft 3.4 Weitere Vergabebestimmungen Schliesslich wurde in den Submissionsunterlagen bestimmt: Die Vergabe erfolgt aufgrund der Bewertung der Zuschlagskriterien an das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Dies ist das wirtschaftlich beste Angebot. In seinen Submissionsunterlagen hat der Abwasserverband Höfe bewusst den Begriff des «wirtschaftlich besten Angebots» verwendet. Das entspricht nicht der gesetzlichen Terminologie (z.b. Art. 13 lit. f. IVöB), die vom «wirtschaftlich günstigsten Angebot» spricht. Der gesetzlichen Terminologie haftet der Makel an, dass sie nicht das umschreibt, was eigentlich gemeint ist. Der Begriff «günstig» wird im allgemeinen Sprachgebrauch immer mit billig gleichgesetzt. Und auch bei den Behörden und Gerichten, welche das Submissionsrecht anwenden, wird günstig (trotz anderslautenden Beteuerungen in ihren Entscheiden) häufig mit billig assoziiert. Daher wäre es angezeigt, den unpassenden Begriff des wirtschaftlich günstigsten Angebotes durch den Begriff des wirtschaftlich besten Angebotes zu ersetzen. 4. Benotungsgrundsätze Die vorne dargestellten Zuschlagskriterien wurden den Bewerbern in den Vergabebestimmungen mitgeteilt. Die Vergabestelle hatte indessen auch die Benotungskriterien und den Richtpreis festzulegen. Dies musste vor (mindestens aber gleichzeitig mit) der Mitteilung der Vergabebestimmungen an die Bewerber erfolgen. Es geht auf dem Hintergrund des Fairnessprinzips nicht an, die Benotung oder den Richtpreis erst festzulegen, nachdem der Inhalt der einzelnen Offerten bekannt ist. Bei der Benotung und dem Richtpreis handelt es sich um interne Richtlinien der Vergabestelle, die den Bewerbern nicht bekannt gegeben werden müssen und dürfen. Die Zuschlagskriterien waren ja hinreichend bekannt. Die internen Richtlinien sollten eine gleichmässige Behandlung der Bewerber gewährleisten. Die vom Abwasserverband Höfe verwendeten Beurteilungsmatrixen sind in Tabelle 1 dargestellt. Generell ist zur Benotung anzumerken, dass nur das bewertet werden soll und darf, was in den Offertunterlagen steht oder von den Bewerbern an der Präsentation erklärt wird. Das Nichterklärte darf nicht bewertet werden, auch wenn es die bewertende Vergabestelle allenfalls kennt. Würde das Nichterklärte mitbewertet, würde der Wettbewerb, bei dem das Offertverhalten der Bewerber mitbeurteilt wird, verzerrt und das Gleichbehandlungsprinzip verletzt. Noch ein Wort zum internen Richtpreis: Der Richtpreis wurde vom Fachexperten wie dies in den Submissionsunterlagen festgelegt und den Bewerbern mitgeteilt wurde auf der Basis der SIA-Ordnung 103 kalkuliert. Dabei wurde der Wettbewerbssituation angemessen, mit einem Abschlag zum «Normpreis» der SIA-Ordnung 103, Rechnung getragen. Bei seiner Kalkulation fertigte der Fachexperte überdies eine Aufwandschätzung an, damit feststellbar war, ob die Angaben der Bewerber über ihren Aufwand überhaupt realistisch waren. 5. Wettbewerb Der Wettbewerb verlief äusserst spannend. Zunächst wurden die Offerten bezüglich der Zuschlagskriterien Erfahrung/Firmenprofil, Qualifikation Schlüsselpersonen und Preis ausgewertet. Darüber hinaus nahm der Fachexperte eine Bewertung der Offerten bezüglich Aufgabenanalyse vor, welche als Vornote für die Präsentation diente. Vor der Präsentation lagen zwei Büros (auf einer 600 Punkte-Skala) nur einen Punkt auseinander. Nach der Präsentation ergab sich zwischen dem erstrangierten und dem zweirangierten Bewerber ein Punkteabstand von nur 6.9 Punkten. Der Bewerber, der mit Abstand den tiefsten Preis offeriert hatte, erreichte Platz drei, weil er trotz des tiefen Preises die anderen Bewerber, welche für diese spezielle Aufgabe wesentlich besser qualifiziert waren und entsprechend benotet wurden, nicht einholen konnte. Die Präsentation erfolgte vor dem gesamten Vorstand des Abwasserverbandes Höfe. Jedes Vorstandsmitglied hat die Leistungen der Bewerber benotet, wobei die Vorstandsmitglieder über die Vornoten keine Kenntnis hatten. So wurde das «poli- 660 gwa 9/2004

24 A K T U E L L A C T U E L HAUPTARTIKEL ARTICLE DE FOND tische Gremium» in den Entscheidungsprozess eingebunden. Aus diesen Noten ergab sich alsdann ein ziemlich repräsentativer Querschnitt über die Bewerber und ihr Angebot. Abwasserverband Höfe ARA Freienbach, Sanierung Ausschreibung Ingenieurleistungen ANLEITUNG FÜR DIE BEURTEILUNG DER QUALIFIKATION UND DES OFFERTPREISES A. Erfahrung / Firmenprofil 25 % Beurteilung 0 Punkte Beurteilung 1 Punkt Beurteilung 2 Punkte Beurteilung 3 Punkte Firmenreferenz Sanierungen * 40 % kein adäquates Referenzobjekt 1-3 adäquate Referenzobjekte 4-6 adäquate Referenzobjekte 7-8 adäquate Referenzobjekte Firmenreferenz Kläranlagen * 40 % kein adäquates Referenzobjekt 1 adäquates Referenzobjekt 2-3 adäquate Referenzobjekte 4-5 adäquate Referenzobjekte Berufshaftpflichtversicherung 20 % keine 2 Mio. 3 Mio. > 3 Mio. B. SCHLÜSSELPERSONEN 25 % Beurteilung 0 Punkte Beurteilung 1 Punkt Beurteilung 2 Punkte Beurteilung 3 Punkte Schlüsselperson 1 Projektleiter 50 % Referenzen * kein adäquates Referenzobjekt 1 adäquates Referenzobjekt 2 adäquate Referenzobjekte 3 adäquate Referenzobjekte Erfahrung < 3 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre > 10 Jahre Grund- und Zusatzausbildung/ Verbandsmitgliedschaft Schlüsselperson 2 Bauleiter 50 % Berufslehre HTL ETH oder HTL + relevante Weiterausbildung ETH (SIA Mitglied) Referenzen * kein adäquates Referenzobjekt 1 adäquates Referenzobjekt 2 adäquate Referenzobjekte 3 adäquate Referenzobjekte Erfahrung < 3 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre > 10 Jahre Grund- und Zusatzausbildung/ Verbandsmitgliedschaft Berufslehre Bauleiter, Konstrukteur eidg. dipl. Bauleiter HTL oder ETH C. Offertpreis 25 % Beurteilung 3 Punkte Beurteilung 4 Punkte Beurteilung 5 Punkte Beurteilung 6 Punkte Einhaltung Richtpreis 40 % gleich Richtpreis +/- 30% = 3 Pkt gleich Richtpreis +/- 20 % =4 Pkt gleich Richtpreis +/- 10% = 5 Pkt gleich Richtpreis = 6 Pkt. Offertpreis im Verhältnis zur Konkurrenz 60 % + CHF = 3 Pkt. + CHF = 4 Pkt. + CHF = 5 Pkt. tiefstes Angebot = 6 Pkt. D. Aufgabenanalyse/Präsentation 25 % Beurteilung 0 Punkte Beurteilung 1 Punkt Beurteilung 2 Punkte Beurteilung 3 Punkte Organisation / Personaleinsatz 10 % keine Angaben / unangemessen unbefriedigend befriedigend gut Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag 25 % keine relevanten Überlegungen, unbrauchbare Vorschläge Überlegungen zum Angebot + Anmerkungen zum Leistungsbeschrieb brauchbare Vorschläge, teilweise aber unzweckmässig, Prioritäten der Bauherrschaft nicht erkannt. 25 % keine Angaben Kalkulation nicht nachvollziehbar, Aufwand unter- oder überschätzt Brauchbare Vorschläge, keine neuen innovativen Vorschläge, gute und umsetzbare Planung mit zweckmässigen Reserven und Haltepunkten Transparente Kalkulation, Aufwand wird als unterschätzt beurteilt Gesamteindruck Präsentation 40 % unbefriedigend befriedigend gut sehr gut sehr interessante, umsetzbare Vorschläge mit neuen, innovativen Ideen. Gute, umsetzbare Planung mit zweckmässigen Reserven + Halte - punkten Transparente Kalkulation mit Ergebnis im erwarteten Bereich. *Korrektur für bekannte schlechte Referenz -1 Pkt. Die ersten beiden Kriterien D werden aufgrund der Papierunterlagen bewertet und erhalten daraus eine Vornote. Im Rahmen der Präsentation werden diese nochmals benotet. Vornote und Präsentationsnote erhalten Gewicht von 50%. Die beiden letzten Kriterien D werden nur im Rahmen der Präsentation bewertet. Tab. 1 Beurteilungsmatrixen. 6. Ausblick Die hier propagierte Mischung zwischen Richt- und Wettbewerbspreis ist allein für sich genommen schon ein geeignetes Mittel, um den unerwünschten reinen Preiswettbewerb bei Planerleistungen bestmöglich auszuschliessen und leistungsgerechte Angebote zu erhalten. Wenn der Weg zu Leistungs- und Qualifikationswettbewerben beschritten werden soll, so ist dieser konsequent zu begehen. Darum ist den Leistungs- und Qualifikationskriterien bei der Formulierung der Zuschlagskriterien und Bewertung der Angebote die gebotene Aufmerksamkeit zu schenken. Das vom Abwasserverband Höfe durchgeführte Vergabeverfahren ist sowohl für die Vergabe- stelle wie auch für die Bewerber ziemlich aufwändig. Zudem hatte die Bauherrschaft bei der Submission einen unabhängigen Fachexperten beizuziehen, was mit gewissen Kosten verbunden ist. Wenn aber der beste und nicht der billigste Planer den Zuschlag erhalten soll, führt kein Weg an diesem Aufwand vorbei: Je besser die Planersubmission, desto besser ist der Vergabeentscheid und damit letztlich das Bauobjekt. Keywords Submissionsverfahren Richtund Wettbewerbspreis Offertpreis Adresse der Autoren Dr. Hannes Zehnder Rechtsanwalt und Urkundsperson Rathausweg 4 CH-8808 Pfäffikon SZ Tel. +41 (0) Fax +41 (0) dr.h.zehnder@bluewin.ch Max Birchler Dipl. Bauingenieur ETH Birchler, Pfyl + Partner AG Riedstrasse 7 CH-5430 Schwyz max.birchler@bpp-ing.ch gwa 9/

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