Krebs was leisten Sozialversicherungen? Eine Information der Krebsliga für Betroffene und Angehörige

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1 Krebs was leisten Sozialversicherungen? Eine Information der Krebsliga für Betroffene und Angehörige

2 Impressum _Herausgeberin Krebsliga Schweiz Effingerstrasse 40 Postfach Bern Tel Fax _Projektleitung Eliane Boss, Fachspezialistin Sozialversicherungen und Gesundheitspolitik, Krebsliga Schweiz, Bern _Fachberatung Georges Pestalozzi-Seger, Fürsprecher Rechtsdienst Integration Handicap, Zürich _Texte Barbara Michel, Sozialarbeiterin, Bernische Krebsliga, Bern Eliane Boss, Krebsliga Schweiz, Bern _Redaktion Susanne Lanz, Krebsliga Schweiz, Bern Anne Rüegsegger, Ligerz BE _Fotos Titelbild: Keystone S. 4, 16, 32: ImagePoint AG, Zürich _Design Wassmer Graphic Design, Zäziwil _Druck Geiger AG, Bern Diese Information ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich. 2014, 2009 Krebsliga Schweiz, Bern 2., unveränderte Auflage Abkürzungen der Sozialversicherungen AHV AHVG BVG EL ELG IV IVG KVG UVG VVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Ergänzungsleistungen Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung Invalidenversicherung Bundesgesetz über die Invalidenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Unfallversicherung Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag KLS / / 1500 D / 1811

3 Inhaltsverzeichnis Editorial 5 Grundlegendes zu den Sozialversicherungen 6 Welche Sozialversicherung bezahlt wofür? 6 Grundversicherung: Franchise und Selbstbehalt 8 Zusatzversicherungen 9 Medizinische Untersuchungen, Behandlung, Rehabilitation 10 Medizinische Untersuchungen 10 Ambulante Behandlung 11 Stationäre Behandlung 12 Arzneimittel 12 Pflegekosten 12 Weitere Kosten 12 Komplementärmedizinische Behandlung 13 Rehabilitation 14 Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsausfall, Invalidität 17 Kündigung 17 Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit 18 Krankentaggeldversicherung 19 Informationspflicht 22 Berufliche Eingliederung, Umschulung 24 Massnahmen der IV 25 Invalidität 25 Finanzielle Notlagen 27 Pflegebedürftigkeit, Hilfsbedürftigkeit 29 Pflegebedürftigkeit 29 Hilflosigkeit 30 Hilflosenentschädigung 30 Im Todesfall 31 Leben mit Krebs 33 Anhang 34 Krebs was leisten Sozialversicherungen? 3

4 4 Krebs was leisten Sozialversicherungen?

5 Liebe Leserin, lieber Leser Wird im Text nur die männliche oder weibliche Form verwendet, gilt sie jeweils für beide Geschlechter. Die Diagnose Krebs kommt meist unerwartet. Sie schockiert und weckt Ängste. Denn sie betrifft nicht nur unmittelbar das Leben des erkrankten Menschen und seiner Angehörigen, sondern wirkt sich auf sämtliche Lebensbereiche aus. Auch die wirtschaftliche Situation ist in der Regel davon betroffen. Oftmals muss das Arbeitspensum reduziert oder die Arbeit unterbrochen werden, Arzt- und Spitalrechnungen belasten das Budget, Medikamente oder Hilfsmittel müssen bezahlt werden. Zu den gesundheitlichen Problemen kommen finanzielle Sorgen. In dieser Lage ist es wichtig, sich über die Leistungen unserer Sozialversicherungen zu informieren und die arbeitsrechtlichen Regelungen zu kennen. Kann der Arbeitgeber mir kündigen, während ich krankgeschrieben bin? Übernimmt die Krankenkasse die vom Arzt verschriebene Therapie vollumfänglich? Die vorliegende Broschüre gibt Ihnen Antworten auf solche und ähnliche Fragen. Sie soll Ihnen helfen, sich im oftmals komplizierten System der Sozialversicherungen zurechtzufinden. Und sie gibt Ihnen Tipps, wie Sie Leistungen geltend machen, Leistungslücken vermeiden und so eine finanzielle Notlage verhindern können. Natürlich kann diese Broschüre nicht alle Fragen beantworten. Zögern Sie deshalb nicht, die Beratungsangebote der Krebsliga in Anspruch zu nehmen, wenn Sie zusätzliche Auskünfte brauchen. Die Fachpersonen werden Ihnen gerne weiterhelfen. Ihre Krebsliga Krebs was leisten Sozialversicherungen? 5

6 Grundlegendes zu den Sozialversicherungen Welche Sozialversicherung zahlt wofür? Wie hoch sind Selbstbehalt und Franchise bei der Grundversicherung? Die Sozialversicherungen wurden geschaffen, um die finanziellen Probleme abzufedern, die beispielsweise durch Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder wegen des Alters entstehen können. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen, die zu einem Leistungsbezug in einer solchen Risikosituation berechtigen. Auch die Höhe der Leistung und die Koordination mit den anderen Sozialversicherungen werden durch das Gesetz geregelt. Welche Sozialversicherung bezahlt wofür? Risiko Sozialversicherungszweig Leistung Bedingung (Gesetzliche Grundlage) Krankheit, Krankenversicherung* Medizinische Obligatorische Unfall (KVG) Behandlung, Pflege, Krankenpflege- Medikamente, Mittel versicherung und Gegenstände (Grundversicherung) für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Unfallversicherung Medizinische Bei Berufs- (UVG) Behandlung krankheiten Invalidenversicherung Medizinische Vor dem (IVG) Behandlung von 20. Altersjahr Geburtsgebrechen Invalidenversicherung Hilfsmittel Vor dem AHV- (IVG) Rentenbezug * Viele Versicherer bieten für Leistungen, die nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung («Grundversicherung») gedeckt sind, privatrechtlich geregelte Zusatzversicherungen an. 6 Krebs was leisten Sozialversicherungen?

7 Risiko Sozialversicherungszweig Leistung Bedingung (Gesetzliche Grundlage) Krankheit, Alters- und Hinter- Hilfsmittel Bei AHV- Unfall lassenenversicherung Rentenbezug (AHVG) Erwerbs- Krankenversicherung Krankentaggeld Freiwillige ausfall (KVG, bzw. VVG**) Versicherung Invalidität Invalidenversicherung Invalidenrente, Für IV-Versicherte (IVG) Kinderrente Berufliche Vorsorge Invalidenrente, Für BVG- (BVG) Kinderrente Versicherte Ergänzungsleistung Ergänzungsleistung Für bedürftige (ELG) IV-Renten- BezügerInnen Hilflosigkeit Invalidenversicherung Hilflosen- Mind. 1 Jahr (IVG) entschädigung dauernde Hilflosigkeit Alters- und Hilflosen- Mind. 1 Jahr Hinterlassenen- entschädigung dauernde versicherung (AHVG) Hilflosigkeit Tod Alters- und Witwen-, Witwer- Obligatorische Hinterlassenen- und Waisenrente Versicherung versicherung (AHVG) Berufliche Vorsorge Witwen-, Witwer- Für BVG- (BVG) und Waisenrente Versicherte ** Bei den meisten Krankentaggeldversicherern ist nicht das KVG, sondern das VVG massgebend. Krebs was leisten Sozialversicherungen? 7

8 Grundversicherung: Franchise und Selbstbehalt Seit 1996 ist die Grundversicherung gemäss KVG für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Die versicherungspflichtigen Personen können unter den zugelassenen Versicherern (Krankenkassen) frei wählen; die Versicherer müssen am Ort ihrer Tätigkeit jede versicherungspflichtige Person vorbehaltlos aufnehmen. Die Krankenkassen sind für die Durchführung der Grundversicherung zuständig. Die Grundversicherung deckt die Kosten für die medizinische Behandlung im Krankheitsfall. Die Versicherten müssen einen Teil der Kosten der von ihnen in Anspruch genommenen medizinischen Behandlung selber übernehmen. Kostenbeteiligung seitens des Versicherten Stand 2009: > Franchise: minimal Fr pro Jahr (nur für Volljährige). > Selbstbehalt: 10% der Behandlungskosten, welche die Franchise übersteigen, maximal jedoch jährlich Fr bei Erwachsenen und Fr bei Kindern. Der Selbstbehalt beträgt 20%, wenn eine versicherte Person als Arzneimittel ein Originalpräparat wählt, obschon ein entsprechendes Generikum (billigeres Präparat mit demselben Wirkstoff) registriert ist, das mindestens 20% weniger kostet. Verschreibt der Arzt oder die Ärztin ausdrücklich aus medizinischen Gründen das Originalpräparat, bleibt der Selbstbehalt bei 10%. 8 Krebs was leisten Sozialversicherungen?

9 Beispiel Frau Bischof erhält im Januar eine Rechnung von Fr von ihrer Hausärztin, die sie umgehend bezahlt und ihrer Krankenkasse zur Abrechnung zuschickt. Frau Bischof ist mit einer Franchise von Fr versichert. Im März erhält sie eine Rechnung von Fr für die medizinische Behandlung beim Onkologen. Die Abrechnung der Krankenkasse Franchise Fr % Selbstbehalt, max. Fr /Jahr Rechnung Fr Fr Hausärztin zu Lasten Januar Frau B. Rechnung Fr Fr % von Fr = Fr Onkologe zu Lasten gehen zu Lasten von Frau B.; die März Frau B. restlichen Fr werden von der Krankenkasse übernommen. Zusatzversicherungen Für Behandlungen, die von der Grundversicherung nicht gedeckt sind oder von nicht-ärztlichen Personen durchgeführt werden, bieten Krankenkassen verschiedene freiwillige Zusatzversicherungen an (gemäss VVG). Weitere Zusatzversicherungen werden für die Behandlung in privaten und halbprivaten Abteilungen der Spitäler oder für Komplementärmedizin angeboten, die von der Grundversicherung nicht gedeckt ist. Zusatzversicherungen müssen nicht bei der gleichen Krankenkasse abgeschlossen werden, bei welcher die Grundversicherung besteht. Es lohnt sich, Preisvergleiche zu machen. Einschränkung Wer bereits erkrankt ist, kann oft nur mit Vorbehalt eine Zusatzversicherung abschliessen. Grund: Zusatzversicherungen sind privatrechtlich geregelt (VVG) und somit frei in ihrem Angebot von Dienstleistungen. Prüfen Sie die Bedingungen verschiedener Krankenkassen. Krebs was leisten Sozialversicherungen? 9

10 Medizinische Untersuchungen, Behandlung, Rehabilitation Bezahlt mir die Krankenkasse eine Darmspiegelung? Werden die Kosten für die medizinische Behandlung einer Erkrankung und die Medikamente von der Krankenkasse übernommen? Wie steht es mit den Pflegeleistungen? Übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für komplementärmedizinische Therapien? Muss ich die Kosten für eine Perücke oder die Sprachrehabilitation selber tragen? Bezahlt die Krankenkasse einen Rehabilitations- Aufenthalt? Medizinische Untersuchungen Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Untersuchungen, die der Diagnose oder der Behandlung einer Krankheit dienen. Untersuchungen zur Früherkennung Zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten übernehmen die Krankenkassen die Kosten für gewisse, ärztlich durchgeführte Untersuchungen: > Gynäkologische Untersuchung inklusive Krebsabstrich, Kostenübernahme der ersten beiden Untersuchungen im Jahresintervall und danach bei normalen Befunden alle drei Jahre wieder. > Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) bei Mädchen im Schulalter und bei Frauen bis 19 Jahre, sofern die Impfung im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms erfolgt. > Mammographie (Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust): Kostenübernahme einerseits bei familiär erhöhtem Risiko (Brustkrebs bei Mutter, Tochter oder Schwester), andererseits für alle Frauen ab dem 50. Altersjahr jedes zweite Jahr, sofern die Mammographie im Rahmen eines Programms zur Früherkennung von Brustkrebs erfolgt. > Genetische Beratung, Untersuchungen und Laboranalysen bei familiär erhöhtem Krebsrisiko (siehe Broschüre «Familiäre Krebsrisiken», S. 35). > Darmspiegelung bei familiär erhöhtem Risiko für Darmkrebs. > Untersuchung der Haut bei familiär erhöhtem Hautkrebsrisiko. 10 Krebs was leisten Sozialversicherungen?

11 Ambulante Behandlung Die Grundversicherung deckt die Kosten ärztlicher Untersuchungen und Behandlungen ab, wenn diese die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Als «ärztliche Untersuchungen und Behandlungen» gelten auch die Handlungen, die von ärztlich angestelltem medizinischem Personal unter direkter Aufsicht und in den Praxisräumen des Arztes oder der Ärztin vorgenommen werden. Dafür kommen beispielsweise Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen, Ernährungsberater, Logopädinnen und Psychotherapeuten in Frage. Chiropraktoren sind bezüglich Abrechnung über die Grundversicherung den Ärzten gleichgestellt. Um die Kassenpflichtigkeit bei ambulanten Behandlungen von Krebserkrankungen abzuklären, wurden verschiedene onkologische Massnahmen auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit hin überprüft. Folgende spezifische Behandlungen sind kassenpflichtig (Stand 2009): > autologe und allogene hämatopoetische Stammzell-Transplantation > extra-korporelle Photochemotherapie > isolierte Extremitäten-Perfusion > Low-Dose-Rate-Brachytherapie mit Jod-125- oder Palladium- 103-seeds > Protonen-Strahlentherapie > künstliche Befruchtung Die Aufbewahrung von Spermien vor einer Chemo- oder Strahlentherapie (präventive Spermienasservierung) ist allerdings nicht kassenpflichtig. Der operative Wiederaufbau der Brust nach einer Brustkrebs-Operation ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Dagegen ist die operative symmetrische Anpassung der gesunden Brust nur dann eine Pflichtleistung, wenn die Brust-Asymmetrie Beschwerden oder Funktionseinbussen verursacht. Die Kosten für eine Korrekturoperation der gesunden Brust zur Herstellung der Symmetrie aus rein ästhetischen Gründen werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Bei Grössenunterschieden von mindestens einer BH-Körbchengrösse bezahlen die Krankenkassen in der Regel die Korrekturoperation. Der Chirurg muss diese aber vorgängig begründen und die Kostenübernahme garantieren lassen. Krebs was leisten Sozialversicherungen? 11

12 Stationäre Behandlung Die Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Grundversicherung die Kosten des Aufenthalts in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, falls die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: > Das Spital ist zur Tätigkeit zu Lasten der Grundversicherung zugelassen. > Die versicherte Person wird ärztlich überwiesen. > Die Behandlung erfüllt die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Für Aufenthalt und Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung eines Spitals ist eine entsprechende Zusatzversicherung notwendig (s. Kapitel «Grundlegendes zu den Sozialversicherungen», S. 6). Verschiedene Medikamente, die in der Tumorbehandlung verwendet werden, sind nicht kassenpflichtig; sie werden nur für bestimmte Diagnosen oder unter genau umschriebenen Bedingungen von den Krankenkassen übernommen. Die Krebsliga empfiehlt, sich beim Arzt oder direkt bei der Krankenkasse zu erkundigen, ob eine Behandlung oder ein Medikament von der Kasse übernommen werden. Pflegekosten Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für ambulante Pflegemassnahmen, wenn diese ärztlich angeordnet sind und von zugelassenen Pflegefachpersonen und Spitex-Organisationen erbracht werden (siehe S. 29). Arzneimittel Medikamente und Arzneimittel werden nur dann von der Grundversicherung bezahlt, wenn sie auf der Arzneimittelliste mit Tarif und der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit BAG aufgeführt sind. Die Spezialitätenliste findet man im Internet auf der Website des BAG (siehe Anhang). Weitere Kosten Reise- und Transportkosten Im Rahmen der Grundversicherung leisten die Krankenkassen einen Beitrag von 50% an die Kosten medizinisch notwendiger Krankentransporte, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von Fr pro Kalenderjahr. 12 Krebs was leisten Sozialversicherungen?

13 Der Beitrag wird nur gewährt, wenn der Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin den Transport in einem anderen öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht zulässt. Wenden Sie sich an Ihre kantonale Krebsliga (siehe S. 28), wenn Sie aufgrund von hohen Transportkosten in eine finanzielle Notlage geraten. Hilfsmittel Siehe S. 14. Zahnärztliche Behandlung Strahlen- und Chemotherapien im Kieferbereich können zu Schäden am Zahnfleisch und am Halteapparat der Zähne führen und eine zahnärztliche Behandlung notwendig machen. Wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die Parodontitis (Parodontose) eine Folge der Krebsbehandlung ist, muss die Krankenkasse die Kosten für die Zahnbehandlung übernehmen. Komplementärmedizinische Behandlung Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für komplementärmedizinische Massnahmen (Stand Frühjahr 2009). Ausnahmen: > Für Behandlungen mittels Akupunktur besteht eine Leistungspflicht in der Grundversicherung. > Die Kosten für das Mistelpräparat Iscador werden von der Grundversicherung übernommen. Andere komplementärmedizinischen Behandlungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von entsprechenden Zusatzversicherungen bezahlt. Es empfiehlt sich, bei der Krankenkasse eine Liste der anerkannten Therapien und Therapeuten anzufordern. Dieser Nachweis ist im Einzelfall oft schwierig zu erbringen. Die Krebsliga empfiehlt Betroffenen, vor Therapiebeginn den Zustand der Zähne überprüfen zu lassen. Sprachrehabilitation nach Kehlkopfoperation Siehe S. 15. Krebs was leisten Sozialversicherungen? 13

14 Rehabilitation Hilfsmittel Oftmals benötigen Menschen nach einer Krebsbehandlung spezielle Hilfsmittel wie eine Prothese, eine Perücke, Sprechhilfegeräte, einen Rollstuhl oder ein Elektrobett. Vor dem Bezug einer AHV-Rente erfolgt die Vergütung solcher Hilfsmittel durch die IV, bei AHV- Rentenbezug durch die AHV. Anspruch und Leistungen der IV und AHV bei den Hilfsmitteln Vergütung durch die IV Vergütung durch die AHV Anspruchsberechtigte Höhe der Beträge Personen, die noch keine AHV-Rentnerinnen und AHV-Rente beziehen. -Rentner Die AHV bezahlt jeweils einen kleineren Betrag an das Hilfsmittel als die IV*. Ausnahmen: > Elektrobetten Die IV vergütet die AHV-Rentnerinnen und Kosten für Elektrobetten -Rentner erhalten für (exkl. Matratzen). Elektrobetten keine Vergütung. > Brust-Exoprothesen Die IV vergütet die Wer im AHV-Alter eine Kosten für Brust- Brust-Exoprothese benötigt, Exoprothesen erhält die Kosten von der Grundversicherung vergütet und nicht von der AHV. * Je nach Höhe der Anschaffungskosten von Hilfsmitteln werden diese nur leihweise abgegeben. 14 Krebs was leisten Sozialversicherungen?

15 Maximal-Beträge Für die Vergütung der Hilfsmittel haben IV und AHV meist Maximal- Beträge festgelegt. Wie viel die IV bzw. AHV für einzelne Hilfsmittel vergütet, erfahren Sie bei der kantonalen IV-Stelle bzw. bei Ihrer AHV-Zweigstelle. Für die Vergütung durch die IV bzw. AHV muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Es ist bei der IV- Stelle bzw. bei Ihrer AHV-Zweigstelle erhältlich. Sprachrehabilitation Bestimmte Erkrankungen können die Sprechfähigkeit einschränken, so dass eine Sprachrehabilitation notwendig wird. Wenn die betroffene Person das 20. Altersjahr noch nicht erreicht hat, muss die Massnahme im Spital durchgeführt werden, damit die IV die Kosten der Sprachrehabilitation übernimmt. Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik Ist für die Rehabilitation des Patienten oder der Patientin ein Klinikaufenthalt angezeigt, klärt die Krankenkasse zunächst ab, ob eine ärztliche Überweisung vorliegt. Entscheidend bei dieser Abklärung ist der Bericht des einweisenden Arztes: Er muss die Notwendigkeit einer stationären Rehabilitation überzeugend darlegen und begründen. Verschreibt er lediglich einen Aufenthalt zu Erholungszwecken oder eine «Badekur», so wird die Kasse aus der Grundversicherung kaum Leistungen erbringen. Eine stationäre Rehabilitation wird zudem immer nur nach vorgängiger Gutsprache der Krankenkasse aufgrund einer ausdrücklichen Bewilligung des Vertrauensarztes übernommen. Nach Erreichen des 20. Altersjahrs kommt die Grundversicherung für die Kosten der Sprachrehabilitation durch Ärztinnen und Ärzte sowie durch Logopädinnen auf, sofern diese unter ärztlicher Aufsicht tätig sind. Krebs was leisten Sozialversicherungen? 15

16 16 Krebs was leisten Sozialversicherungen?

17 Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsausfall, Invalidität Kann mir während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die Stelle gekündigt werden? Wird mein Lohn im Krankheitsfall weiterhin bezahlt? Bin ich verpflichtet, den Arbeitgeber über meine Krankheit zu informieren? Muss ich bei einem Bewerbungsgespräch sagen, dass ich Krebs habe? Wann muss ich mich bei der IV anmelden? Wer hilft weiter in einer finanziellen Notlage? Kündigung Kündigungssperrfrist im Krankheitsfall Die im Gesetz (Obligationenrecht) festgelegte Sperrfrist verhindert, dass einem Arbeitnehmenden, der ohne eigenes Verschulden wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig wird, gekündigt werden kann. Diese Sperrfrist richtet sich nach der Dauer des Anstellungsverhältnisses und beträgt: > im 1. Dienstjahr 30 Tage > im 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage > ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage Eine Kündigung, die während der Sperrfrist ausgesprochen wird, ist ungültig. Sie hat keine Wirkung und muss nach Ablauf der Sperrfrist wiederholt werden. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt bevor die betroffene Person wegen einer Krankheit arbeitsunfähig geworden ist, kann sich die Kündigungsfrist verlängern. Die Sperrfrist während der Arbeitsunfähigkeit führt in diesem Fall zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist. Die oben beschriebene Regelung der Sperrfristen entspricht dem gesetzlichen Minimum. Einzelne Gesamtarbeitsverträge sehen längere Kündigungssperrfristen vor. Gesetzliche Kündigungsfrist Wenn schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, kann ein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit mit folgenden Fristen gekündigt werden: > im 1. Dienstjahr mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Monats. > im 2. bis 9. Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats. > ab dem 10. Dienstjahr mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Monats Dies sind gesetzlich vorgeschriebene Minimalfristen. Längere Kündigungsfristen gelten, falls dies Krebs was leisten Sozialversicherungen? 17

18 schriftlich vereinbart worden ist oder falls ein anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag längere Fristen vorsieht. Eine Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Monats bei der Gegenpartei eingetroffen sein, damit die Frist am ersten Tag des darauffolgenden Monats zu laufen beginnt. Kündigung durch Arbeitnehmende Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmenden mit gesundheitlichen Problemen nahelegen, das Arbeitsverhältnis selber zu kündigen. Hier ist grösste Vorsicht angesagt: Lassen Sie sich nie zu einer Kündigung drängen. Arbeitnehmende sollten nur dann selber kündigen, wenn eine neue Stelle bereits schriftlich zugesichert ist. Ansonsten bringt eine Kündigung den Arbeitnehmenden ausschliesslich Nachteile, und zwar in Bezug auf > die Arbeitslosenversicherung: mögliche Einstellung von Taggeldern wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit; > die Krankentaggeld-Versicherung: frühzeitige Beendigung des kollektiven Versicherungsschutzes; > die Invalidenversicherung und Pensionskasse: Unklarheiten, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen zwingend war. Fristlose Entlassung Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit oder nachlassende Leistungen eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin infolge einer Krankheit dürfen niemals Grund für eine fristlose Entlassung sein. Sollte dieser Fall eintreten, muss der Betroffene unverzüglich schriftlich gegen die Entlassung protestieren. Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit Die Gerichte haben festgelegt, dass für die Regelung der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit in jedem Schweizer Kanton eine der drei existierenden Skalen (Basler, Berner oder Zürcher Skala) zur Anwendung kommt. Fragen zum Arbeitsplatz? Wenden Sie sich an Ihre kantonale Krebsliga, wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz haben. Dort erhalten Sie die nötige Unterstützung und Beratung. 18 Krebs was leisten Sozialversicherungen?

19 Die Skala legt die Dauer der Lohnfortzahlung (abhängig vom Dienstalter) fest. Welche Skala vor Ort massgebend ist, erfahren Sie beim örtlich zuständigen Arbeits- und Zivilgericht. Oftmals sind im Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag entweder längere Lohnfortzahlungen vorgesehen oder die Lohnfortzahlung wird durch eine Krankentaggeldversicherung mit weitergehenden Leistungen gewährleistet. Eine Lohnfortzahlung umfasst den gesamten Lohn inklusive regelmässige Nacht- und Dienstzulagen, Trinkgelder und Provisionen. Krankentaggeldversicherung Kollektivversicherung Viele Arbeitgebende haben für ihre Angestellten freiwillig eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Für die Versicherungsbedingungen ist entscheidend, ob eine Taggeldversicherung den Regeln des Sozial- oder des Privatversicherungsrechts untersteht. Entsprechend sind die rechtlichen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes KVG oder des Versicherungsvertragsgesetzes VVG massgebend. Kollektiv-Versicherung Taggeldversicherung Taggeldversicherung gemäss KVG gemäss VVG Beitritt Freiwillig, Freiwillig, durch Arbeitgeber durch Arbeitgeber Vorbehalte möglich möglich Prämien Gemäss Vertrag Gemäss Vertrag Höhe des Taggeldes mindestens 80% des Lohnes frei festlegbar: gemäss Police Dauer des Anspruchs 720 Tage innerhalb von 900 frei festlegbar: aufeinanderfolgenden Tagen gemäss Vertrag oder bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses Krebs was leisten Sozialversicherungen? 19

20 Als Arbeitnehmende haben Sie das Recht zu erfahren, bei welchem Versicherer Ihr Arbeitgeber die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Erkundigen Sie sich, ob es sich um eine Versicherung gemäss KVG oder VVG handelt und welches die Versicherungsbedingungen sind. Einzelversicherung Der Abschluss einer Einzel-Taggeldversicherung empfiehlt sich für alle Personen, die nicht im Rahmen einer Kollektiv-Versicherung gegen Erwerbsausfall versichert sind. Wenn Sie beruflich selbständig erwerbend oder freischaffend sind, sollten Sie eine Einzel-Taggeldversicherung abschliessen. Einzelversicherung Taggeldversicherung Taggeldversicherung gemäss KVG gemäss VVG Beitritt Recht auf Beitritt, Je nach Resultat der Gesundheitsabklärung Gesundheitsabklärung möglich kann der Versicherungsabschluss verweigert werden. Vorbehalte Die Versicherung kann Die Versicherung kann vorbestehende Krankheiten vorbestehende Krankmit einem Vorbehalt von heiten mit einem 5 Jahren ausschliessen. zeitlich unbegrenzten Vorbehalt ausschliessen. Prämien Abstufung nach Eintrittsalter Abstufung nach Risiko (Alter, Geschlecht) Höhe des Taggeldes Vereinbarter Frankenbetrag, Vereinbarter Frankengemäss Police betrag, gemäss Police Dauer des Anspruchs 720 Tage innerhalb von 900 frei festlegbar: aufeinanderfolgenden Tagen gemäss Police 20 Krebs was leisten Sozialversicherungen?

21 Übertritt von der Kollektivin die Einzelversicherung Arbeitnehmende, die einen Betrieb verlassen, ohne eine neue Erwerbstätigkeit aufzunehmen, können ein Gesuch um Übertritt von der Kollektiv- in die Einzelversicherung stellen. Das ist ebenso bei einem Stellenwechsel möglich, wenn die neue Firma keine (oder eine schlechtere) Kollektiv-Taggeldversicherung abgeschlossen hat. Wechsel von Kollektiv- Taggeldversicherung Taggeldversicherung zu Einzelversicherung gemäss KVG gemäss VVG Einreichefrist für das 3 Monate nach Mitteilung 30 Tage nach Übertrittsgesuch Mitteilung Übertrittsbedingungen Gleiche Bedingungen wie Gemäss Versicherungsim Kollektivvertrag bedingungen; in der Regel gleiche Bedingungen wie im Kollektivvertrag. Neue Vorbehalte Keine neuen Vorbehalte Gemäss Versicherungsmöglich bedingungen; in der Regel werden keine neuen Vorbehalte angebracht. Änderung des Versicherungsschutzes Wünscht die übertretende Person eine Verbesserung des Versicherungsschutzes, können seitens der Versicherung Vorbehalte angebracht werden. Krebs was leisten Sozialversicherungen? 21

22 Die Krankentaggeldversicherer sind verpflichtet, aus der Kollektivversicherung austretende Personen über die Möglichkeit des Übertritts in die Einzelversicherung zu informieren. Sowohl die Frist zur Einreichung des Übertrittsgesuchs wie auch die Versicherungsmodalitäten unterscheiden sich, je nachdem, ob es sich um eine Versicherung nach KVG oder nach VVG handelt: > Für Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die bei einer Kollektivversicherung nach KVG versichert sind, empfiehlt sich nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein Übertritt in die Einzelversicherung. > Bei einer Versicherung nach VVG klären Sie ab, ob das Taggeld auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiterhin bezogen werden kann. Falls ja, macht ein Übertritt in die Einzelversicherung keinen Sinn. > Nach einem Übertritt in die Einzelversicherung muss die betreffende Person die teilweise sehr hohen Prämien selber bezahlen. Falls Sie gesundheitlich beeinträchtigt sind, sollten Sie diesen Versicherungsschutz allerdings trotzdem aufrechterhalten. Informationspflicht Informationspflicht bei bestehender Anstellung Grundsätzlich gilt, dass Informationen über die Diagnose, Krankheit und Behandlung zur Privatsphäre einer Person gehören. Sie können deshalb selber darüber entscheiden, wem Sie Informationen weitergeben möchten und wem nicht. Auf der anderen Seite hat der Arbeitgeber das Recht, sich nach der Dauer der Arbeitsabwesenheit und nach den Bedingungen einer erneuten Arbeitsaufnahme und der Leistungsfähigkeit zu erkundigen. Es empfiehlt sich, bei einer Krebserkrankung mit dem Arbeitgeber den Kontakt während der Krankheit aufrechtzuerhalten und ihn über die Krankheitssituation und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit zu informieren. 22 Krebs was leisten Sozialversicherungen?

23 Informationspflicht gegenüber neuem Arbeitgeber Verliert eine Person ihre bisherige Stelle, so wird sie sich um eine neue Anstellung bewerben, wenn die gesundheitlichen Verhältnisse dies zulassen. Es stellt sich dabei die Frage, ob sie verpflichtet ist, im Anstellungsgespräch sowie bei Vertragsabschluss über eine bestehende oder vergangene gesundheitliche Beeinträchtigung zu informieren. Stellt ein Arbeitgeber konkret die Frage nach bestehenden oder vergangenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, so ist diese wahrheitsgetreu zu beantworten. Nur wenn früher eine Krankheit bestanden hat, bei der heute keine ernsthafte Rückfallgefahr mehr besteht, muss keine Auskunft erteilt werden. Wer eine bestehende Krankheit trotz entsprechender Frage verschweigt, begeht eine Täuschung. Wird diese später aufgedeckt, muss man damit rechnen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt oder sogar sofort auflöst. Es ist rechtlich umstritten, ob der Arbeitgeber die Anstellung vom Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung abhängig machen darf. Allerdings werden Bewerber und Bewerberinnen, die sich weigern, eine Untersuchung machen zu lassen, die gewünschte Stelle kaum erhalten. Stellt der Arbeitgeber keine Fragen nach dem Gesundheitszustand, müssen Bewerbende mit bestehender Krankheit im Anstellungsgespräch nur dann darüber informieren, wenn diese Erkrankung die Erfüllung des Arbeitsvertrages wesentlich beeinträchtigen würde. Bei Krebs besteht eine Informationspflicht dann, wenn sich die Krankheit in akutem Zustand befindet und kurzfristig mit einer Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden muss. Liegt die letzte Operation hingegen 6 Monate zurück und besteht berechtigte Hoffnung, dass es zu keinem Rückfall kommt, muss über eine Krebskrankheit nicht informiert werden. Krebs was leisten Sozialversicherungen? 23

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