Es gilt das gesprochene Wort!
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- Timo Kaufer
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1 Rede der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries MdB, bei der Veranstaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz Vernachlässigtes Kapital Datenschutz in der Privatwirtschaft am 3. November 2008 in Mainz Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter Herr Wagner, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren haben alle Bundesländer umfangreiche Imagekampagnen gestartet. Die Slogans, die dabei entwickelt worden sind, passen mal mehr auf das eine Land, mal mehr auf das andere. Eigentlich rühmt sich ja Sachsen-Anhalt ein Land der Frühaufsteher zu sein. Wenn es aber um den Datenschutz in der Privatwirtschaft geht, dann scheint dieser Ehrentitel Rheinland-Pfalz zu gebühren. Schon bevor die spektakulären Versäumnisse in einigen Unternehmen publik geworden sind, ist die Entscheidung gefallen, dass Sie, Herr Wagner, künftig auch den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich überwachen. Dass diese wichtige Kontrollfunktion künftig nicht mehr allein von der Ministerialverwaltung wahrgenommen wird, sondern auch außerhalb der Exekutive, ist ein deutliches Zeichen für einen starken und unabhängigen Datenschutz. Dies ist ein wichtiges Signal zur richtigen Zeit. Manchmal ist es eben ganz vernünftig, wenn in der Landespolitik die Devise gilt: Wir machen s einfach. Titel und Thema der heutigen Veranstaltung sind klug gewählt. Es soll heute nicht nur darum gehen, die bekannt gewordenen Defizite beim Datenschutz in der Privatwirtschaft zu beklagen, sondern wir wollen nach Lösungen suchen. Nach Lösungen, die nicht nur auf staatliches Handeln setzen, sondern auch auf die Kräfte des Marktes. Die Frage ist durchaus berechtigt: Haben die Unternehmen den Schutz der persönlichen Daten von Mitarbeitern und Kunden bislang ausreichend als ihr Kapital erkannt oder nicht? Eigentlich liegt der Wert dieses Kapitals auf der Hand. Wenn ich mich frage, ob ich jemandem einem Freund, einem Geschäftspartner vertrauen kann, dann geht es oft auch um die Vertraulichkeit von Informationen. Das Vertrauen seiner Kunden ist seit jeher für einen ehrbaren Kaufmann die Grundlage
2 2 für erfolgreiche Geschäfte und dazu gehört eben auch der sorgsame Umgang mit Kenntnissen, die er über seine Kunden erlangt. Heute, im Zeitalter der elektronischen Informationsverarbeitung, sprechen wir nicht mehr nur von Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz sind die Fachtermini. Deren Grundlage ist aber die gleiche wie früher: Vertrauen. Die Defizite beim Datenschutz, die in den vergangenen Wochen und Monaten bekannt geworden sind, werfen wahrlich ein schlechtes Licht darauf, wie es einzelne Unternehmen mit dem Vertrauen halten. Da war die Supermarktkette, die ihren Mitarbeitern hinterher spioniert, da waren die Datenpannen bei der Telekom und schließlich der Handel mit Verbraucherdaten in riesigem Umfang. Für 850 Euro hat eine Verbraucherzentrale auf dem Schwarzmarkt mehrere Millionen Kundendaten gekauft, zum Großteil mit Kontodaten. Angesichts dieser Geschehnisse bekommt man schon den Eindruck, dass viele Unternehmen noch nicht erkannt haben, dass Datenschutz und Kundenvertrauen ein ökonomisches Kapital sind, das sie pflegen müssen. So weit es zu Gesetzesverstößen gekommen ist, sind nun die Aufsichtsbehörden und die Justiz gefordert. Sie müssen Rechtsverletzungen aufklären und ahnden und ich habe keinen Zweifel daran, dass dies auch mit dem nötigen Nachdruck geschieht. Allerdings wäre es kurzsichtig, den Blick nur auf die schwarzen Schafe zu richten und das Thema dann wieder schnell zu den Akten zu legen. Wenn Einzelfälle die Symptome einer generellen Fehlentwicklung sind, dann muss die Politik handeln. Die Datenschutzgesetze müssen mit dem technischen Fortschritt und seinen neuen Möglichkeiten Schritt halten. Das macht dann an der einen oder anderen Stelle auch eine Neujustierung der rechtlichen Grenzen für die legale Datenverarbeitung nötig. Tatsache ist: Kaum ein anderer Bereich ist in den letzten Jahren solch rasanten Entwicklungen unterworfen wie die Informationstechnik. Vor 25 Jahren formulierte das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und stellte damit den Verfassungsrang des Datenschutzes fest. Zu dieser Zeit steckte die Informationstechnik, gemessen an ihren heutigen Möglichkeiten, noch in den Kinderschuhen. Für die Kundendaten eines Unternehmens war damals ein großes Rechenzentrum nötig; heute passen diese Daten auf einen USB-Stick in die Hosentasche. Der technische Fortschritt hat
3 3 die Menge und die Verfügbarkeit der Daten vervielfacht. Im Zeitalter der Rabattmarken wurde noch nicht erfasst, wer was wann gekauft hat. Das ist heute häufig anders. Nicht von ungefähr hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass sich in den privaten Datenbeständen ein ganz wesentlicher Anteil aller gespeicherten personenbezogenen Daten befindet. Das hat das Gericht übrigens im Urteil zur Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen festgestellt. Es hat deutlich gemacht, dass anders als zu Zeiten der Volkszählung nicht nur die Datenverarbeitung durch den Staat, sondern vor allem durch Private von wachsender Relevanz für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist. Dieses Grundrecht ist schließlich nicht nur ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Es prägt auch das Privatrecht und kann Schutzpflichten des Staates begründen. Mit seinem Urteil zur Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Datenschutzes nun grundlegend weiterentwickelt. Das neue Grundrecht wird hoffentlich so große Bedeutung gewinnen, wie sein Name lang ist: Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Dieses Grundrecht ist die Konsequenz daraus, dass IT-Systeme im Alltag für nahezu jeden von uns immer mehr an Bedeutung gewinnen, dass damit aber auch neue Risiken für den Schutz von persönlichen Daten verbunden sind. Aufgabe der Politik ist es, mit ihren Gesetzen einen vernünftigen Ausgleich zu schaffen, zwischen dem neuen Grundrecht und dem Datenschutz auf der einen Seite und zum Beispiel der Berufsfreiheit von Unternehmen, die Kundendaten nutzen wollen, auf der anderen Seite. An diesem Ausgleich haben wir schon lange gearbeitet, bevor die jüngsten Datenskandale Schlagzeilen gemacht haben. Im Juli hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Wir wollen damit die Datenverarbeitung durch Auskunfteien und das sogenannte Scoring neu regeln: Die Rechte und Pflichten von Auskunfteien wie etwa der Schufa wollen wir gesetzlich klar definieren. Wir wollen außerdem mehr Transparenz beim Scoring schaffen. Die Unternehmen sollen offenlegen, auf welcher Grundlage sie Prognosen über das Verhalten von Menschen treffen.
4 4 Außerdem bekommen die Betroffenen mehr Auskunfts- und Informationsansprüche. Dies ist wichtig, um sich gegen fehlerhafte oder unrechtmäßige Datenerhebungen zu wehren und dies ist auch für das Geschäftsleben wichtig. Die Betroffenen sollen wissen, aufgrund welcher Informationen ihnen etwa eine Bank einen Kredit verwehrt, denn nur dann können sie Zweifel an ihrer Bonität gezielt ausräumen. Auskunfteien und Scoring sind nur zwei Baustellen der Reform des Datenschutzrechts. Die aktuellen Verstöße gegen den Datenschutz in Unternehmen nimmt die Bundesregierung sehr ernst und wir sind entschlossen, auch beim Umgang mit Kundendaten das Recht zu verbessern. Ich bin sehr froh, dass der Datenschutzgipfel beim Bundesinnenminister im September meinen Vorschlägen weitgehend gefolgt ist. Der wichtigste Ansatz ist die Einführung der sogenannten Einwilligungslösung. In Zukunft wird die Übermittlung und Nutzung von Kundendaten zu Zwecken des Adresshandels nur noch erlaubt sein, wenn die Betroffenen vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Diese Verschärfung ist notwendig, weil das derzeit geltende Recht zu vage ist in Sachen Adressenhandel. Das sogenannte Listenprivileg erlaubt die Weitergabe von Daten für die Werbung und Meinungsforschung, wenn so heißt es im Gesetz kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Man kann sich gut vorstellen, dass diejenigen, die Kundendaten verkaufen wollen, die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen nicht allzu hoch veranschlagen. Es gibt hier also eine beträchtliche rechtliche Grauzone und die Bundesregierung ist entschlossen, hier für mehr Klarheit zu sorgen. Die Einwilligungslösung wäre eine klare Sache, sowohl rechtlich als auch praktisch. Ob der Betroffene eingewilligt hat, dass seine Daten verwendet werden, muss dann ausdrücklich dokumentiert werden. Verstöße hiergegen ließen sich bei Kontrollen leicht feststellen. Natürlich haben die Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran, die Daten ihrer Kunden zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies soll weiterhin möglich sein, sofern die Kunden nicht widersprechen. Als weitere Maßnahme prüfen wir, ob eine Kennzeichnungspflicht für Daten eingeführt werden soll, um deren Herkunft erkennen zu können. Außerdem überlegen wir, ob man Unternehmen verpflichten sollte, im Fall einer
5 5 Datenschutzpanne ihre Kunden rasch zu informieren. Alle diese Details werden derzeit noch beraten. Das Bundesinnenministerium hat hier die Federführung, aber weil es um den Schutz der Bürger- und Verbraucherrechte geht, ist auch das Bundesjustizministerium stark beteiligt und ich hoffe sehr, dass wir auch den zweiten Gesetzentwurf bald in der Bundesregierung beschließen können. gesetzliche Verbote, Kontrollen und Sanktionen sind unverzichtbar. Die besten Paragraphen nützen aber nur dann, wenn auch ihre Anwendung sichergestellt ist. Dies verlangt auch eine wirksame Datenschutzaufsicht. Gerade die jüngsten Vorfälle haben gezeigt, dass wir sie nicht vernachlässigen dürfen. Die Datenschutzbeauftragten brauchen zum Beispiel eine ordentliche Personalausstattung, damit ihre Kontrollen effektiv sein können. Wie wir die Wirksamkeit des bestehenden Rechts verbessern können, beraten derzeit Experten von Bund und Ländern und ich bin gespannt darauf, welche konkreten Vorschläge sie auf den Tisch legen. neben einer Stärkung der staatlichen Aufsichtsbehörden muss auch die Wirtschaft selbst mehr Eigenverantwortung übernehmen. Der Staat muss und kann dies fördern, zum Beispiel mit einem Datenschutzaudit, also einem Gütesiegel für Unternehmen, die mit persönlichen Daten vorbildlich umgehen oder besonders datenschutzfreundliche Produkte anbieten. Ein Audit würde für Unternehmen neue Anreize schaffen, sich datenschutzkonform zu verhalten und datenschutzgerechte Produkte zu entwickeln. Außerdem könnten sie damit dokumentieren, dass sie freiwillig über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen. Vorbildlicher Datenschutz soll sich für Unternehmen lohnen. Nicht nur in der Weise, dass sie die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden nicht fürchten müssen, sondern auch als echter Wettbewerbsvorteil. Mit einem Datenschutzaudit sollen Unternehmen für sich und ihre Produkte werben können. Dies wäre ein guter Weg, um die Datenschutzkultur und die Selbstverantwortung in Unternehmen zu stärken. Das Ansehen eines jeden Gütesiegels hängt allerdings davon ab, dass es nicht zu leichtfertig vergeben wird. Wir müssen deshalb hohe Qualitätsanforderungen im Gesetz definieren, denn ohne sie wäre dieses Gütesiegel nichts wert und könnte
6 6 seinen Zweck auch nicht erfüllen. Auch dies ist eine weitere Baustelle des Datenschutzrechts auf Bundesebene. Sie haben gesehen, dass der Bund eine Menge dafür tut, um persönliche Daten wirksam zu schützen. Allerdings sollten wir eines nicht vergessen: In einem freien Land kann der Staat den Bürger nur sehr begrenzt vor sich selbst schützen. Es ist schon erstaunlich, wie gedankenlos heute viele Menschen wegen eines geringfügigen Rabattes oder einer Gewinnchance ihre persönlichen Daten preisgeben. Auf Websites oder in Chatrooms findet heute oftmals ein digitaler Datenstriptease im Netz statt. Die Privatsphäre wird hier oft sehr leichtfertig zu Gunsten der Selbstdarstellung preisgegeben. Jeder sollte allerdings bedenken, dass Interneteinträge oft noch nach Jahrzehnten recherchierbar sind. Ich meine, auch hier müssen Staat und Wirtschaft mehr Aufklärung leisten und auf die Risiken hinweisen, die es beim Umgang mit modernen Medien gibt. Beim Schutz der persönlichen Daten gibt es also auch weiterhin eine Menge zu tun. Die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und der Staat sind hier gemeinsam gefordert. Ich bin mir sicher, dass ein wirksamer Datenschutz nicht nur ein rechtsstaatliches Gebot ist, sondern auch ein Wettbewerbsfaktor für die Wirtschaft sein kann und sein muss. Vertrauenswürdigkeit und Integrität sind Werte, die ein Unternehmen auszeichnen. Sie neu zu entdecken und für sich nutzbar zu machen, dies ist die Aufgabe der Unternehmen. Mein Appell an die Wirtschaft ist daher ganz einfach: Schlagen Sie Kapital aus dem Schutz Ihrer Kundendaten!
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