Mitgliedertag von KSA und OKV
|
|
- Paulina Heinrich
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mitgliedertag von KSA und OKV EEG-Anlagen Spielräume, Chancen und Risiken für Kommunen Rechtsanwalt Dr. Dominik Greinacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Cottbus, 2. Juli 2014 Folie 1
2 Gliederung 1. EEG - Überblick über das System 2. Kommunale Rahmenbedingungen 3. Kommune als Betreiber Folie 2
3 Gliederung 1. EEG - Überblick über das System 2. Kommunale Rahmenbedingungen 3. Kommune als Betreiber Folie 3
4 Überblick» Erneuerbare Energien nach dem EEG Erzeugung von Strom aus Wind Solarenergie (PV Photovoltaik) Wasser Biomasse Biogas und ähnlichen Gasen Gas aus Vergärung von Biomasse Deponiegas Klärgas Grubengas Erneuerbarer Energie gleichgestellt Geothermie» Erzeugung in Deutschland (einschließlich AWZ) Folie 4
5 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz» Aktuell: EEG 2012 (seit 1. Januar 2012)» Novellierung durch Gesetzesbeschluss am 27. Juni 2014 EEEG 2014: ab 1. August 2014» Vorgängergesetze: EEG 2009 (bis 31. Dezember 2011) EEG 2004 (bis 31. Dezember 2008) EEG 2000 (bis 31. Juli 2004) Jeweils sehr komplizierte Übergangsvorschriften Ursprünglich: Stromeinspeisungsgesetz 1991 Folie 5
6 Regelungssystem» Vorrangiger Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien» Vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung zu festen Preisen dieses Stroms» Künftig: Direktvermarktung, Ausschreibung» Bundesweiter Ausgleich des vergüteten Stroms Umlagesystem, jeder Letztverbraucher zahlt grds. gleich viel pro kwh, derzeit 6,24 ct/kw/h» Übergeordnetes Ziel: Nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung, Klimaschutz Folie 6
7 Kardinalspflichten der Netzbetreiber» Unverzüglich vorrangiger Anschluss an ihr Netz» Unverzüglich vorrangige Abnahme, Übertragung und Verteilung des gesamten angebotenen EE-Stroms» Vergütung des abgenommenen Stroms entsprechend der besonderen Vergütungsvorschriften» Netzbetreiber = Betreiber von Netzen aller Spannungsebenen für die allgemeine Versorgung Folie 7
8 Gesetzliches Schuldverhältnis» Netzbetreiber dürfen Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht von Abschluss eines Vertrages abhängig machen» Von den gesetzlichen Vorschriften darf grundsätzlich weder zu Lasten des Anlagenbetreibers noch zu Lasten des Netzbetreibers abgewichen werden» Neu: Fernsteuerbarkeit in Abhängigkeit von der Netzsituation Reduzierung der Einspeisung auf Verlangen Netzbetreiber Für Anlagen > 100 kw Folie 8
9 Gliederung 1. EEG - Überblick über das System 2. Kommunale Rahmenbedingungen 3. Kommune als Betreiber Folie 9
10 Kommunale Steuerungsmöglichkeiten» Kommunale Rahmenbedingungen Hoheitlich (ermöglichen)./. privatrechtlich (selbst betreiben)» Hoheitliche Möglichkeiten Vor allem durch Planungsrecht Für PV-Anlagen im EEG geregelt Für Windkraftanlagen im BauGB geregelt Jeweils über die kommunale Planungshoheit PV-Anlage: Voraussetzungen für die Vergütungspflichten Änderungen von Version zu Version EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, EEG 2014 Folie 10
11 PV-Anlagen» PV-Anlagen Planungsrechtliche Voraussetzungen PV-Anlage: Voraussetzungen für die Vergütungspflichten Sehr komplex Änderungen von Version zu Version EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012; EEG 2014 Regelungen für Freiflächen-PV-Anlagen mit besonderen planungsrechtlichen Anforderungen Gebäude-PV-Anlagen ohne PV-spezifische planungsrechtliche Anforderungen Folie 11
12 Freiflächen-PV-Anlagen (1)» Freiflächen-PV-Anlagen - alternative Anforderungen Nach B-Plan zulässig Großer (maßgeblicher) Einfluss der Kommune Jede Art von B-Plan Qualifizierter B-Plan Vorhabenbezogener B-Plan Einfacher B-Plan Auf baulichen Anlagen ( Gebäude) sowie daneben An planfestgestellten Anlagen (Fernstraßen, Schienenwege, Flughäfen, Kanäle etc.) Wenig Einfluss der Kommune Folie 12
13 Freiflächen-PV-Anlagen (2)» Anforderungen an B-Plan zeitlich gestaffelt: B-Pläne vor 1. September 2003: generelle Zulässigkeit reicht aus, oder B-Pläne vor 1. Januar 2010: GE / GI-Gebiete nach BauNVO, oder B-Plan nach dem 1. September 2003 Wenn B-Plan auch zum Zwecke der Errichtung von PV- Anlagen erstellt wurde und Für 110 m-streifen längs von Autobahnen / Schienenwege Folie 13
14 Freiflächen-PV-Anlagen (3)» Versiegelte Flächen/Konversionsflächen Höhere Vergütung für Flächen-PV-Anlagen auf Zum Zeitpunkt des B-Plan-Beschlusses versiegelte Flächen Konversionsflächen Industriebrachen Alte Verkehrsanlagen Militärflächen Ehemalige Flächen für Wohnungsbau Tagebauflächen Es sei denn: Naturschutzgebiet, Naturpark Folie 14
15 Freiflächen-PV-Anlagen (4) Weitere Voraussetzungen Konversionsflächen B-Planbeschluss nach dem 1. September 2003 B-Plan auch zur Ermöglichung von PV-Anlagen (sollte in der Begründung der textlichen Festsetzungen enthalten sein) Nicht mehr enthalten: Grünflächen, die vor Aufstellungsbeschluss drei Jahre als Acker genutzt wurden Künftig: Ausschreibung von Freiflächen-PV Bezieht sich auf den Vergütungssatz Nach einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung Folie 15
16 Gebäude-PV-Anlagen (1)» Gebäude-PV-Anlagen erhalten eine höhere Vergütung als Freiflächen-PV-Anlagen» Voraussetzungen PV-Anlagen, an oder auf einem Gebäude einer Lärmschutzwand Gebäude: Selbständig nutzbar überdeckte bauliche Anlage die von Menschen betreten werden können und dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen dienen keine Unterbauung von Freiflächen-Modulen Folie 16
17 Gebäude-PV-Anlagen (2)» Keine gesonderten planungsrechtlichen Voraussetzungen» Möglicherweise: Spezielle Satzungsregelungen denkbar Marburger Solarsatzung siehe unten Folie 17
18 Windkraft-Anlagen (1)» Windkraft-Anlagen Zulässig als privilegierte Vorhaben im Außenbereich, 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Kommunale Steuerungsmöglichkeit: 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB durch Flächennutzungsplan (FNP) Stellt ein FNP Flächen für Windkraftnutzung dar, ist Windkraftnutzung an anderer Stelle gesperrt (B-Plan - gleiche Wirkung des FNP) Jedoch: Keine Verhinderungsplanung es muss ausreichend Raum für Windkraft dargestellt werden Folie 18
19 Windkraft-Anlagen (2)» Sicherungsmöglichkeit noch nicht abgeschlossener Planung Zurückstellung nach 15 BauGB Voraussetzung: Aufstellungsbeschluss FNP Frist: 6 Monate nach Kenntnis von Vorhaben Unabhängig von der Art des Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlage (BImSchG/Baurecht) Folie 19
20 Weitere kommunale Steuerungsmöglichkeiten» Klimasatzung (Marburger Solarsatzung) Landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage Gemeindeordnung Bauordnung Rechtlich komplexe Anforderung Fraglich, ob neben EEG, EEWärmeG, CO 2 -Emissionshandel noch auf lokaler Ebene zulässig» Möglicher Schadenersatz bei späterer Unwirksamkeit Folie 20
21 Gliederung 1. EEG - Überblick über das System 2. Kommunale Rahmenbedingungen 3. Kommune als Betreiber Folie 21
22 Kommunen als Betreiber (1)» Kommunen als Betreiber Kommunale Bürgerwindparks Ansonsten: vor allem PV-Anlagen Auf kommunalen Gebäuden Behördengebäude Schulen, Sport- Schwimmhallen Kommunaler Wohnungsbestand In Eigenregie oder durch Verpachtung von Dachflächen Künftig: Eigenvermarktung, damit größere marktwirtschaftliche Einflüsse Folie 22
23 Kommunen als Betreiber (2)» Kommunale Bürgerwindparks Betreibergesellschaften mit Kommune und Einwohnern als Gesellschaften (GmbH & Co. KG) Planen, errichten und betreiben Windpark auf dem Gemeindegebiet Kommune unterstützt durch bauplanungsrechtliche Ausweisung das Vorhaben Vorhabenbezogener B-Plan Sondergebietsfestsetzung kommunaler Bürgerwindpark Ggf. Ausnutzung des Vorkaufsrechts, 25 BauGB Folie 23
24 Kommunen als Betreiber (3)» Bewertung: Bauplanungsrechtlich kritisch, weil Sicherung der Betreiberstellung angestrebt kein Bodenrecht Gemeindewirtschaftsrecht Schrankentrias Öffentlicher Zweck Angemessenheit Subsidiarität Insgesamt weniger kritisch, Einzelfallbetrachtung Folie 24
25 Kommunen als Betreiber (4) Finanzielle Förderung nach EEG 2012 Einspeisevergütung 16 ff. EEG 2012 Optionale Direktvermarktung 33a ff. EEG 2012 Marktprämie Grünstromprivileg Sonstige Direktvermarktung Folie 25
26 Kommunen als Betreiber (5) Finanzielle Förderung EEG 2014-Neuanlagen Veräußerungsformen Finanzielle Förderung Marktprämie Einspeisevergütung für kleine Anlagen Einspeisevergütung in Ausnahmefällen Sonstige Direktvermarktung Folie 26
27 Kommunen als Betreiber (6) Finanzielle Förderung EEG 2012-Bestandsanlagen Optionale Einspeisevergütung nach E-EEG 2014/EEG 2012 Direktvermarktung nach E-EEG 2014 Marktprämie Sonstige Direktvermarktung Folie 27
28 Kommunen als Betreiber (7)» Kosten für Netzverknüpfung 30 kw: Grundstücksanschluss wenn vorhanden > 30 kw: nächstgelegener Netzverknüpfungspunkt (Luftlinie) Kosten Anschluss (bis Netzverknüpfungspunkt): Anlagenbetreiber Netzausbau: Netzbetreiber» Chance: Eigenverbrauch bei PV-Anlagen Früher: vergütet bei Anlagen 500 kw < 16,38 ct/kwh hinzuzurechnen: Einsparung für Strombeschaffung Heute: Keine Beteiligung bei Anlagen bis 10 kw und bis zu 10 MWh, ansonsten grds. anteilig Folie 28
29 Kommunen als Betreiber (8)» Risiko: Abnahmestruktur in der Zukunft Direktvermarktung von > 10 % Monatliche Degression Leistungsschwellen: Zusammenfassung mehrerer Anlagen» Vergütungsanspruch In voller Höhe nur nach Meldung an BNetzA Bei Anlagen > 100 kw: Ferngesteuerte Reduzierung Einspeiseleistung, Abruf der Ist-Einspeisung Folie 29
30 Kommunen als Betreiber (9)» Geothermie Tatsächlich interessant wegen Grundlastfähigkeit bei der Stromerzeugung Wärmeauskopplung (Fernwärmenutzung) Große Zuverlässigkeit des Energiedargebots Rechtlich erforderlich: Gewinnungsrecht nach Bergrecht (Bewilligung / Bergwerkseigentum) keine besonderen Planungsrechtlichen Hürden / kommunalen Einflussmöglichkeiten Wirtschaftliches Risiko: Fündigkeit (teure Bohrung vor der Hacke ist s duster ) Bergschäden (Landau, Basel: Erdbeben, Stauffen: Hebungen) Geringe Betriebserfahrung Lebensdauer der Anlagen Folie 30
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit SCHOLTKA & PARTNER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Rechtsanwalt Dr. Dominik Greinacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meinekestraße 4 D Berlin Tel: (49) Fax: (49) Internet: greinacher@scholtka-partner.de Folie 31
Kommunalversicherungsform 2012
Kommunalversicherungsform 2012 EEG-Anlagen Spielräume, Chancen und Risiken für Kommunen Rechtsanwalt Dr. Dominik Greinacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Köln, 25. Juni 2012 Folie 1 Gliederung 1. EEG
MehrVerpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb?
Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb? enreg-workshop am 29. Juni 2015, Berlin Dr. Guido Hermeier Agenda I. Entwicklung und Bedeutung
MehrEinspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik
Photovoltaik Photovoltaik ( 32 und 33 EEG) Inbetriebnahme ab 01.04.2011 01.05.2012 01.06.2012 01.07.2012 01.08.2012 01.09.2012 Anlagengröße bis 10 kw 19,5 19,31 19,11 18,92 18,73 18,54 ab 10 kw 16,5 16,34
MehrPhotovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion
WWW.GOETZE.NET Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße 15, 04109 Leipzig AGENDA 1. Gesetzgebungsprozess 2.
MehrInformationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH
Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.
MehrGesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien. (Erneuerbare-Energien-Gesetz) EEG
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) EEG 1 Historie 01. Jan. 2000 Inkrafttreten des EEG 01. Jan. 2004 Inkrafttreten des Photovoltaik- Vorschaltgesetzes zum EEG 01.Juni
Mehr3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013
3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur
MehrIhr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege.
Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege. Wind- und Solarenergie Direktvermarktung www.clens.eu Clean Energy Sourcing Das Unternehmen Kennzahlen 213 78.. Konzernumsatz
MehrRechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells. Dr. Steffen Herz
Rechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells Workshop zum EEG 2014 Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin 10. Dezember 2014 Dr. Steffen Herz Über uns Erneuerbare
MehrHinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,
EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:
Mehr2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung
Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte
MehrVorreiter Deutschland? Das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) 04. Juni 2008
Vorreiter Deutschland? Das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) 04. Juni 2008 Green City Energy GmbH Goethestraße 34 80336 München Tel.: 089/ 89 06 68 21 www.greencity-energy.de 1 Inhalt 1. Wir stellen uns
MehrTagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014
Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Verpflichtende Direktvermarktung und neue Einspeisevergütung Regelungen des EEG 2014 Dr. Thorsten Behle 18. September
MehrTechnische Vorgaben für das Einspeisemanagement aktuelle Fragen zum Einspeisemanagement aus Sicht der BNetzA
Technische Vorgaben für das Einspeisemanagement aktuelle Fragen zum Einspeisemanagement aus Sicht der BNetzA Annemarie Wind, Referentin 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Berlin, 08.03.2016 www.bundesnetzagentur.de
MehrVBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013
VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte
Mehr1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2
Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Netz der Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2
MehrZwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen. Geiser & von Oppen
Zwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen Seite 1 Inhaltsübersicht Vergütungsfähigkeit von Freiflächenanlagen - Übersicht Hemmnisse und Handlungsoptionen
MehrNachrüstung von PV-Anlagen mit Einrichtungen zur Wirkleistungsbegrenzung
Nachrüstung von PV-Anlagen mit Einrichtungen zur Wirkleistungsbegrenzung für SUNNY BOY, SUNNY MINI CENTRAL, SUNNY TRIPOWER Inhalt Nach 66 des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) müssen Bestandsanlagen mit
MehrBürgeranlagen Regionale Netzwerke. Dipl.-Ing. Betriebswirt (vwa) Volker Stammer, Geschäftsführer Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH
Bürgeranlagen Regionale Netzwerke Dipl.-Ing. Betriebswirt (vwa) Volker Stammer, Geschäftsführer Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen - Gesellschaftsformen bei Bürgeranlagen -
MehrVerantwortung der gesetzlichen Vertreter
Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1
MehrPhotovoltaik - Speicherung und Eigenverbrauch
Photovoltaik - Speicherung und Eigenverbrauch Dipl.-Phys. Jörg Sutter Präsident DGS e.v. (München) GF Energo GmbH (Pforzheim) 26.11.2011, Stuttgart Folie 1 Die DGS Aktivitäten der DGS: www.dgs.de Folie
Mehrene't Anwendertage 2011
ene't Anwendertage 2011 Konzessionsabgabenverordnung - Vorgaben zur Bemessung von Konzessionsabgaben für Gaslieferungen Rechtsanwalt Toralf Baumann Bonn, 8. Juni 2011 Folie 1 Gliederung I. Konzessionsverträge
MehrFotovoltaik-Förderung 2015
Fotovoltaik-Förderung 2015 Info-Day für Elektrotechniker 21. November 2014 Dr. Karl Dörler Vorarlberger Ökostrom unser Fördermodell bewirkt viel» Die VKW-Ökostrom GmbH engagiert sich für die Energieautonomie
MehrMerkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7
Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 2 Merkblatt - Anlagen- und Netzbetreiber Mit dem Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
MehrVerbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08.
Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Gemarkung, Flurstück 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb
MehrUrteil des OLG Oldenburg:
Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14
MehrAusweisung von Eignungsflächen für Windkraft. Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs
Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs Agenda Begrüßung Norbert Jordan (Amt Schlei-Ostsee) Historie und planungsrechtliche Situation, Stand der Kreis- und
MehrRechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung
Rechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung Biomethan Perspektiven nach der EEG-Novelle 2014 Fachforum der Biogaspartnerschaft der dena Energy Decentral am 12. November 2014 in Hannover Rechtsanwalt
MehrWindenergie und Naturschutz
Windenergie und Naturschutz Mathias Reitberger Rechtsanwalt- Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert-
MehrMarktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung. Berliner Energietage, 25.05.2012 Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG
Marktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung Berliner Energietage, 25.05.2012 Seite 1 Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG Inhalt Agenda 1. Grundlagen 2. Vergleich Marktprämie - 39 EEG 3. Beispiel
MehrGEWI AG Dienstleister für Direktvermarktung 5. September 2013
GEWI AG Dienstleister für Direktvermarktung 5. September 2013 Unternehmensprofil GEWI AG Die GETEC Energie Holding GmbH Energiecontracting Projektentwicklung Anlagenbau Energieversorgung Energiehandel
MehrDirektvermarktung und Marktprämie
Direktvermarktung und Marktprämie Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten 30.09.2011 von Dominik ik Neetzel Direktvermarktung und Marktprämie 2/23 Vermarktungsmöglichkeiten im EEG EEG System ÜNB Börse
MehrEinführung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. auch für Eigenversorgung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. Newsletter-Abo
NEWSLETTER ERNEUERBARE ENERGIEN AUGUST 2014 Eigenstromnutzung aus EEG-Anlage nach 1.8.2014 Was müssen Bestandsanlagen nach dem neuen EEG 2014 beachten Einführung Seit 1. August 2014 gilt das EEG 2014 nicht
MehrTechnische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012
Technische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012 Installationsanforderungen für EEG-Anlagen mit Funkrundsteuerempfänger oder
Mehr23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG. 08.03.2016 00416-16 / 2979434 BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB
Technische Einrichtungen nach 9, 36 EEG Pflichten, Rechte & Sanktionen: Was ist erforderlich? Welche Pflichten haben die Beteiligten und welche Rechtsfolgen gibt es? 23. Fachgespräch der Clearingstelle
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrKundennummer: Bitte vollständig ausfüllen!
Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen kleiner 7,69 kwp nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08.2014) Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen!
MehrRechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen
Rechtsanwälte für Jena Hildburghausen 30. August 2013 Die alternative Stromvermarktung von Photovoltaik-Strom Neue Wege der Stromvermarktung für Bürgerenergieinitiativen Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur
MehrDie Stadtwerke machen das für Sie.
Lippe Energieforum 07.02.11 Seite 1 Strom l Gas l Trinkwasser l Fernwärme l Bäder l Stadtbus l Parken Lippe Energie Verwaltungs GmbH Dipl.-Ing. Arnd Oberscheven Geschäftsführer der Stadtwerke Lemgo GmbH
MehrAktuelle politische Rahmenbedingungen für Biogasanlagen BioFit Schulungs-Seminar in Hannover
Aktuelle politische Rahmenbedingungen für Biogasanlagen BioFit Schulungs-Seminar in Hannover Regionalbüro Nord Aktuelle politische Diskussionen Strommarktdesign Kein Kapazitätsmarkt Energy only Markt Chance
MehrWindkraft, überall ein heißes Thema!
Windkraft, überall ein heißes Thema! Seit die Energiewende mit ihren ambitionierten Zielen propagiert wurde, geht es um das Überleben Deutschlands als Industrienation gegenüber einem energiepolitisch anders
MehrErneuerbare Energien
Erneuerbare Energien mit besonderer Berücksichtigung der Windenergie Baden-Baden, 20. Oktober 2011 Dr. Walter Witzel Landesvorsitzender BWE - Baden-Württemberg Inhalt: 1. Überblick über die Erneuerbaren
MehrWindkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen
Praktikerseminar Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen am 16.11.2011 in München Referenten: Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Müller-Wrede & Partner,
MehrWie weiter mit Wind in
Wie weiter mit Wind in Thüringen? 1. Entwicklung der Windenergie in Deutschland und in Thüringen bis 2014 2. Landesentwicklungsplan 2025 Vorgaben für erneuerbare Energien 3. Ausbauziele der Landesregierung
MehrTechnische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz
Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz der KEEP GmbH (Eisenberg, Hettenleidelheim, Ramsen, Obrigheim und Wattenheim) Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz der KEEP GmbH (Eisenberg,
MehrMesswesen bei EEG-Anlagen
Messwesen bei EEG-Anlagen Wesentliche Problemstellungen aus Sicht des SFV Dipl.-Ing. Susanne Jung Solarenergie-Förderverein Deutschland e.v. (SFV) - Bundesgeschäftsstelle - Zählerplatz? Zähler von wem?
MehrEntwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom
Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August
MehrInbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende
Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Dezember 2009 Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Die hohe Nachfrage nach Anschlüssen von Photovoltaikanlagen zum Jahresende hat bei vielen Netzbetreibern
MehrAusbau der Niederspannungsnetze minimieren Durch Integration dezentraler Speicher
Ausbau der Niederspannungsnetze minimieren Durch Integration dezentraler Speicher Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) Dipl.-Ing. Wolf von Fabeck Vordringliches Problem: Anschluss von Solarstromanlagen
MehrEnergiepolitische Rahmenbedingungen für Windenergieprojekte in Griechenland. Ulrich Laumanns Hamburg, 22. September 2014. Seite 1
Energiepolitische Rahmenbedingungen für Windenergieprojekte in Griechenland Ulrich Laumanns Hamburg, 22. September 2014 Seite 1 Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Die
MehrWindkraft in der Planungsregion Landshut
Windkraft in der Planungsregion Landshut Möglichkeiten, Herausforderungen, Steuerungsalternativen Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 05.07.2011 1 Gliederung Aktuelle Daten und Fakten zur
MehrDie Direktvermarktung von
Sonja Hemke Die Direktvermarktung von Strom aus Windenergie 13. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, 23. November 2012 Inhalt 1. Marktprämienmodell im Jahre 2012 Rückblick 2. Managementprämien Verordnung
MehrTOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation
TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation 1. Bund Atomausstieg und Energiewende Atomausstiegsgesetz im Jahre 2002 Atomunfall von Fukushima im März 2011 Änderung des Atomgesetzes im Juni 2011:
MehrNetzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)
Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr
MehrPV-Anlagen mit Batteriespeicher Optimierung Eigenverbrauch
PV-Anlagen mit Batteriespeicher Optimierung Eigenverbrauch Anton Adelwarth Energieberater Lechwerke AG 25.11.2014 Seite 1 Starker Partner mit regionalem Kundenfokus Die Lechwerke >... sind regionaler Energiedienstleister
MehrEinspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
Einspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Installationshinweise für das Einspeisemanagement bei EEG Anlagen mit Rundsteuer-Empfänger im Netzgebiet der StWL Städtischen
MehrANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014
ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 30.09.2014 Energie Regulierung & Governmental Affairs Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 ist das bislang geltende EEG 2012
MehrWarum Deutschland neue Netze braucht! Energieeffizienzmesse Frankfurt
Warum Deutschland neue Netze braucht! Energieeffizienzmesse Frankfurt 01.09.2015 Dr. Heinrich Gartmair TenneT auf einen Blick Europas erster grenzüberschreitender ÜNB Fakten & Zahlen 2014 (in Klammern:
MehrQuelle: www.bad-endorf.de. energie.concept.bayern. ecb GmbH & Co.KG Hochriesstraße 36 83209 Prien am Chiemsee
Quelle: www.bad-endorf.de ecb GmbH & Co.KG Hochriesstraße 36 83209 Prien am Chiemsee Inhalt 1. Ist-Zustandsanalyse 2. Potenzialanalyse 3. Konzept & Maßnahmen 4. Fazit 2 2. Ist-Zustand Aufteilung nach Strom
MehrDas Rücktrittsrecht I
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10001099 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):
MehrÖkostromprodukte 2.0. Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom. Vortragender: Andrés Acosta
Vortragsreihe Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Ökostromprodukte 2.0 Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom Vortragender: Andrés Acosta Betreuer: Andreas Grübel Organisation
MehrEin Jahr Energiewende - wie geht die Reise weiter?
Ein Jahr Energiewende - wie geht die Reise weiter? 19. KKV-Herbstforum Energiewende Technische Herausforderung soziale und wirtschaftliche Folgen Essen 5.11. 2012 Volker Eickholt / Financial Times Deutschland,
MehrEnergiekonzepte der Wohnungswirtschaft
RA Dr. Andreas Klemm Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems? 7. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze
MehrNovellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter?
Regionale Bioenergie im Kulturland Kreis Höxter e.v. Mitgliederversammlung 15. Juli 2014 Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.v. Novellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter?
MehrGenehmigungsverfahren für Kleinwindanlagen
Genehmigungsverfahren für Kleinwindanlagen Dr. Phillip Fest Referat Wasserkraft, Windenergie und Netzintegration der Erneuerbaren Energien Kassel, 17. Oktober 2009 A. Ausgangslage Rahmenbedingungen 1.
MehrBürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht. Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
Wertschöpfungsmodell lokales BürgerEnergieProjekt Beteiligungsformen und Geschäftsmodelle Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht Gemeinde Groß Pankow
MehrTechnische Mindestanforderungen. Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
Technische Mindestanforderungen Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Verteilnetz Strom der REWAG Netz GmbH Stand: Februar 2012 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anforderungen
Mehr"Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung"
"Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung" KWK konkret 2014 Berliner Energierechtstage, 21. Mai 2014 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,
MehrInhaltsverzeichnis. http://d-nb.info/1027695248
Inhaltsverzeichnis A. Einführung 11 B. Überblick über Erneuerbare Energien in der Landwirtschaft 12 I. Bioenergie 12 1. Biogas 12 2. Kraftstoffproduktion 13 3. Thermische Nutzung von flüssiger und fester
MehrDie neuen Regelungen des EEG 2012 sind sehr umfassend. In dieser Produktinformation wird nur der Bereich Einspeisemanagement behandelt.
1 EEG-Richtlinie 2012? Alles geregelt! Seit 2009 gibt es in Deutschland gesetzliche Vorgaben, dass sich Photovoltaikanlagen am Einspeise - und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen
Mehr8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung
8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft Weinstadt, 20.06.2012, Schnaiter Halle Rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangssituation nach dem bestehenden
MehrBundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)
Das EEG 2012 Schwerpunkt: Direktvermarktung 13. Fachgespräch der Clearingstelle EEG und 5-jähriges Jubiläum Direktvermarktung von Solarstrom René Groß, Referent Energierecht Berlin, 23.11.2012 Bundesverband
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrErgänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen
Stand 01.01.2013 Ergänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätze 2 Technische Umsetzung der Anforderungen nach 6 EEG 2.1 Erläuterung
MehrGUNDELFINGER Umweltstrom. Natürlich und nachhaltig, jetzt umschalten.
GUNDELFINGER Umweltstrom Natürlich und nachhaltig, jetzt umschalten. Natürlich naheliegend: GUNDELFINGER Umweltstrom Unser Anspruch Ihr Vorteil Mit der Entscheidung, Gundelfinger Umweltstrom zu beziehen,
MehrTechnische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. der Pfalzwerke Netz AG
Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Stand: ON 2/7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines, Geltungsbereich... 3 2. Technische Vorgaben...
MehrStatt Erzeugungsanlagen abzuschalten, könnte Strom in S10-Hauskraftwerke eingespeichert werden.
E3/DC GmbH Vertriebspartner E3/DC Name: Petra Richter Telefon: 0541 760 268 63 Mail: petra.richter@e3dc.com Datum: 08.10.2014 store2market Sehr geehrter Vertriebspartner, das store2market Programm der
MehrWas bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft
Was bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft Veranstalter Landwirtschaftskammer NRW, ZNR Haus Düsse, EnergieAgentur.NRW und FNR in Verbindung BMELV 01.12.2011 auf Haus Düsse Elmar
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrRegelungen und Anforderungen an die Biomethanerzeugung im EEG 2012. biogaspartner die konferenz
Regelungen und Anforderungen an die Biomethanerzeugung im EEG 2012 biogaspartner die konferenz am 1. Dezember 2011 in Berlin Rechtsanwalt Dr. Florian Valentin Schnutenhaus & Kollegen Reinhardtstraße 29
MehrBÜRGERENERGIE ALS TREIBER DER ENERGIEWENDE UND DIE BEDEUTUNG DER DEZENTRALITÄT
BÜRGERENERGIE ALS TREIBER DER ENERGIEWENDE UND DIE BEDEUTUNG DER DEZENTRALITÄT BÜNDNIS BÜRGERENERGIE (BBEN) E.V. Zusammenschluss von lokalen, regionalen und bundesweit agierenden Bürgerenergie- Netzwerken,
MehrErhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2009 der Bundesnetzagentur. Deckblatt
Deckblatt Erhebungsbogen der aggregierten EEG-Jahresendabrechnung für Verteilnetzbetreiber (einschließlich Übertragungsnetzbetreiber, die eine Meldung für direkt angeschlossene EEG-Anlagen abgeben) Version
MehrBericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009
Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens
MehrJetzt Sonne kaufen und für die Zukunft vorsorgen!
Jetzt Sonne kaufen und für die Zukunft vorsorgen! Photovoltaik Strom aus der Sonne! Die Energie AG zählt seit Jahren zu den Vorreitern im Bereich der erneuerbaren Energien. Mit der Aktion Solarenergie
MehrEnergie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu
Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Gemeindeblatt für die Gemeinde Günzach Die vorliegende Energie- und CO 2-Bilanz umfasst sämtliche Energiemengen, die für elektrische und
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrAnlage zu Hinweisverfahren 2012_30. Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell
Anlage zu Hinweisverfahren 2012_30 Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell 1. Ist 33 Abs. 1 Satz 1 EEG2012 für PV-Installationen von mehr als 10 Kilowatt nur für den über 10 kw hinausgehenden Leistungsanteil
MehrInformationen zur Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV
Informationen zur Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Information über Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV - Betreiber von vor
MehrFotovoltaik-Förderung 2016. Info-Day für Elektrotechniker Dr. Karl Dörler 27.11.2015
Fotovoltaik-Förderung 2016 Info-Day für Elektrotechniker Dr. Karl Dörler 27.11.2015 Vorarlberger Ökostrom unser Fördermodell bewirkt viel Die VKW-Ökostrom GmbH engagiert sich für die Energieautonomie Vorarlbergs.
MehrRAe Dr. Reip & Köhler Jena - Hildburghausen. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien
RAe Dr. Reip & Köhler Jena - Hildburghausen Rechtsanwälte für Recht der Rechtliche Aspekte bei der Bereitstellung kommunaler Dachflächen für die PV-Nutzung Energieworkshop: Photovoltaik auf kommunalen
MehrStadt Porta Westfalica
Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits
MehrKommunale Wertschöpfung und Beschäftigung durch Erneuerbare Energien
Kommunale Wertschöpfung und Beschäftigung durch Erneuerbare Energien Treiber einer dezentralen Energiewende ausgewählte Studienergebnisse und allgemeine Aspekte Die Energiewende vor Ort richtig gestalten
MehrKlima- und Umweltbündnis Stuttgart 19.5.2015. Stromspeicher. die Energiezentrale im Haus. Referent: Manuel Schmid. www.bs-solar.de
Stromspeicher die Energiezentrale im Haus bs-solar wer ist das? - Team von Ingenieuren, Meistern und Technikern - Wir befassen uns mit Anlagentechnik im Bereich der erneuerbaren Energien - Beratung, Planung,
MehrFernsteuerbarkeitsbonus 2013: Eine Lösung für jeden Windpark!
Fernsteuerbarkeitsbonus 2013: Eine Lösung für jeden Windpark! PowerInterfaces PowerInterfaces sind ENERTRAG-Komponenten, die im Windpark oder am Netzverknüpfungspunkt die IST-Einspeisung jederzeit abrufen
MehrÄnderungen bei der Windenergie
Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen
MehrBiogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen
Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen Vortrag Haus Düsse am 10.04.2014 Rechtsanwalt Philipp Wernsmann Weberstraße
MehrAnforderungen an eine ordnungsgemäße Bilanzierung des unbundelten Netzbereiches nach 6 b EnWG
www.pwc.de Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bilanzierung des unbundelten Netzbereiches nach 6 b EnWG Workshop zum Unbundling, Berlin AGENDA 1. Rechtliche Grundlagen nach 6 b EnWG 2. Ordnungsgemäße
MehrBericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014
Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:
Mehr