Mining the Cities - Infrastruktur und Produktverantwortung?

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1 Mining the Cities - Infrastruktur und Produktverantwortung? Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme Dipl.-Ing. Peter Krämer M.Sc. Iserlohn, 13. Juni 2012

2 Gliederung Definition des Begriffs Infrastruktur Beteiligte Akteure Hintergründe und Motivation für eine Herstellerverantwortung sowie deren Herausforderung Rechtliche Rahmenbedingungen für Infrastruktur- (Bau und Abbruch-) Identifikation möglicher Maßnahmen durch den Vergleich mit existierenden Regelungen anderer Produkte Möglichkeiten (nicht-)gesetzlich regulierter Regelungen für eine Herstellerverantwortung Verantwortlichkeiten

3 Definition und Eingrenzung des Begriffs Infrastruktur Infrastruktur Soziale Infrastruktur (Funktionen der Infrastruktur) Technische Infrastruktur (Gebiete der Infrastruktur) Bildungseinrichtungen Gesundheitssystem Umwelttechnische Infrastruktur Kommunikationsinfrastruktur Öffentliche Sicherheit Kulturelle Einrichtungen Verkehrsinfrastruktur Verteidigungsinfrastruktur Dienstleistungssektor Etc. (Öffentliche-) Gebäudeinfrastruktur Etc.

4 Arten von Infrastruktur und Eingrenzung Umwelttechnische Infrastruktur Kommunikations- Infrastruktur Gebäude- Infrastruktur Verkehrs- Infrastruktur Verteidigungs- Infrastruktur etc.

5 Beteiligte Akteure Neubau Abbruch /Rückbau Subunternehmer Genehmigungsbehörden (Z. B. Bauämter, Umweltämter ) Abbruchunternehmen Material-/ Bauteil- Lieferanten Architekt / Konstrukteur / Planer / Ingenieur Behandlungsanlage für Bau- & Abbruchabfälle Bauunternehmer/ Konstrukteur/ Vertragspartner Investor / Kunde Ingenieurbüro für Gebäudrerückbau Secondary Raw Materials Bestellung / Beauftragung Koordination Sekundär-Stoff- und Materialströme

6 Hintergründe - Motivation - Herausforderungen o Bevölkerungswachstum [2]: 1950: ~ 2.5 Milliarden Menschen 2008: ~ 6.7 Milliarden Menschen 2030: ~ 8.3 Milliarden Menschen o Zunehmender Matrialverbrauch [1] Beispiel: Während in einem Gründerzeithaus (~1850) auf 100 m² rund 250 Mg Baumaterialen inklusive ca kg Metalle verbaut wurden, befinden sich in 100 m² heutiger Wohnbauten, mit ca kg, etwa die fünffache Menge an Metallen. o Wanderungstendenzen vom Land in die Stadt [1]: 1950: ~ 30 % der Weltbevölkerung leben in Städten 2008: > 50% der Weltbevölkerung (~ 3.3 Milliarden) leben in Städten 2030: ~ 60% der Weltbevölkerung werden in Städten leben Auswirkungen: Wachsende urbane Systeme Anstieg des anthropogenen Lagers Abnehmende Reichweiten von Primärrohstoffen (steigende Primärrohstoffpreise) z. T. überdimensionierte Infrastruktureinrichtungen in ländlichen Gebieten

7 Hintergründe - Motivation - Herausforderungen Derzeitiges anthropogenes Lager je Einwohner (Beispiel für Österreich) [1]: kg Eisen oder 40 lfd. Meter Schienenstrang 340 kg Aluminium oder 180 m² Aluminiumfassade 200 kg Kupfer oder 50 lfd. Meter Kupferrohre 40 kg Zink oder 40 m² verzinktes Stahlblech Angewandt auf 81,7 Mio. Einwohner in Deutschland bedeutet dies ein Gesamtlager von 367,0 Mio. Mg Stahl 27,8 Mio. Mg Aluminium 16,3 Mio. Mg Kupfer 3,3 Mio. Mg Zink

8 Hintergründe - Motivation - Herausforderungen Derzeitige Herausforderungen: o gering ausgeprägte Lebenszyklus- und Nachhaltigkeitsgedanken bei Auftraggebern und Herstellern von Infrastrukturmaßnahmen (Vermeidung zusätzlicher Kosten bei generell relativ teuren Infrastrukturmaßnahmen) o keine gesetzlichen Vorgaben wie nach der Beendigung des Lebenszyklus mit Infrastruktureinrichtungen zu verfahren ist. o mangelhafte oder keine Dokumentation von Qualität, Quantität und Lokation, sowohl von wertvollen Ressourcen als auch von Schadstoffen (Schwermetalle, Asbest, PAK, PCB etc.)

9 Rechtliche Rahmenbedingungen für Infrastruktur-(Bau-& Abbruch-)Abfälle Die relevantesten gesetzlichen Regelungen für Infrastrukturabfälle sind: EU Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EC, Artikel 11 (2b): Die Mitgliedstaaten sollen bis 2020 u. a. mindestens 70 % der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle recyceln und verwerten. Zur Erreichung dieser Zielvorgabe sollen die Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um ein qualitativ hochwertiges Recycling zu fördern auch KrWG seit Gewerbeabfallverordnung 8 Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung haben Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen die folgenden Abfallfraktionen, soweit diese getrennt anfallen, getrennt zu halten. Glas, Kunststoff, Metall, Beton, Ziegel. Im Hinblick auf die Produktverantwortung existieren keine spezifischen Gesetze für den Sektor der Infrastruktureinrichtungen

10 Rechtliche Rahmenbedingungen für Infrastruktur-(Bau-& Abbruch-)Abfälle Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EC, Artikel 8 (1): Zur Verbesserung der Wiederverwendung und der Vermeidung, des Recyclings und der sonstigen Verwertung von Abfällen können die Mitgliedstaaten Maßnahmen mit und ohne Gesetzescharakter erlassen, um sicherzustellen, dass jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig Erzeugnisse entwickelt, herstellt, verarbeitet, behandelt, verkauft oder einführt (Hersteller des Erzeugnisses), eine erweiterte Herstellerverantwortung trägt. Diese Maßnahmen können die o Rücknahme zurückgegebener Erzeugnisse und von Abfällen, die nach der Verwendung dieser Erzeugnisse übrig bleiben, sowie o die anschließende Bewirtschaftung der Abfälle und die finanzielle Verantwortung für diese Tätigkeiten umfassen. Diese Maßnahmen können o die Verpflichtung umfassen, öffentlich zugängliche Informationen darüber zur Verfügung zu stellen, inwieweit das Produkt wiederverwendbar und recycelbar!! ist.

11 Rechtliche Rahmenbedingungen für Infrastruktur-(Bau-& Abbruch-)Abfälle Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EC, Artikel 8 (2): Die Mitgliedstaaten können geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Erzeugnisse so gestaltet werden, dass bei deren Herstellung und anschließendem Gebrauch die Umweltfolgen und die Entstehung von Abfällen verringert wird, und um zu gewährleisten, dass die Verwertung und Beseitigung der Erzeugnisse, die zu Abfällen geworden sind stattfinden.

12 Identifikation möglicher Maßnahmen durch den Vergleich mit existierenden Regelungen anderer Produkte Akzeptanz zurückgegebener Produkte Aufgrund des langen Lebenszyklus, der Unbeweglichkeit und komplexen Zusammensetzung technischer Infrastruktureinrichtungen, sind bestehende Regelungen für andere Produkte, wie z. B. für Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungsabfälle oder Altautos, für diesen Sektor nicht übertrag- respektive anwendbar. Bewirtschaftung der Abfälle und die finanzielle Verantwortung für diese Tätigkeiten In Anlehnung an die Verordnung über Elektro- und Elektronikgeräten oder Verpackungen und Verpackungsabfälle könnte ein System zur Finanzierung von Maßnahmen zur Bewirtschaftung anfallender Abfälle oder des gesamten obligatorischen Rückbaus etabliert werden.

13 Identifikation möglicher Maßnahmen durch den Vergleich mit existierenden Regelungen anderer Produkte Umweltfreundliche Gestaltung von Produkten Ähnlich wie bei der Verpackungsverordnung ist es auch im Bereich technische Infrastruktureinrichtungen möglich, durch geeignete (gesetzliche) Vorschriften die umwelt- respektive recyclingfreundliche Gestaltung von Produkten und Bauteilen zu fördern. Bereitstellung von (öffentlich zugänglichen) Informationen Wie bei der Altautoverordnung ist es möglich Regelungen zu implementieren, um eine Dokumentation relevanter Informationen (z. B. über die Materialzusammensetzung und -lokation) sicherzustellen.

14 Möglichkeiten (nicht-)gesetzlich regulierter Regelungen für eine Herstellerverantwortung Einführung eines Bauwerkpasses (nach RECHBERGER [4]) Erhebung relevanter Informationen während der Planungsphase einer Infrastruktureinrichtung Dokumentation relevanter (wertvollen) Ressourcen und Schadstoffe (Qualität, Quantität, Lokation) [6] [7]

15 Möglichkeiten (nicht-)gesetzlich regulierter Regelungen für eine Herstellerverantwortung Implementierung von Rückbaukonzepten während der Planungsphase, basierend z. B. auf Daten eines Bauwerkspasses Bildung von Rückstellungen in Abhängigkeit vom Aufwand des Rückbaus (Vorkommen von Schadstoffen, Anzahl komplexer Verbindungen etc.) und dem Anteil nichtverwertbarer Abfälle

16 Vorschlag einer geteilten Produktverantwortung für Infrastruktureinrichtungen Besitzer / Auftraggeber Material- und Bauteillieferanten Architekt / Konstrukteur / Planer/ Ingenieur Bauunternehmer Bildung von Rückstellungen für den Rückbau und ggf. Rückbaukonzept Finanzielle Verantwortung für die Bewirtschaftung der anfallenden Abfälle Erstellen eines Rückbaukonzeptes Gestaltung / Lieferung von umwelt- und recyclingfreundlichen Produkten bzw. Bauteilen Dokumentation aller relevanten Rohstoffe und Schadstoffe (Quantität, Qualität, Lokation) Erfassen aller Daten und Erstellung eines Gebäudepasses

17 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

18 Sources [1] Daxbeck H., Flath J., Lixia, R., Neumayer, S., Buschmann, H.: Ressourcenpotenzial in Bauwerken. In Münsteraner Schriftemn zur Abfallwirtschaft, hersg. von S. Flamme u. a., Münster 2011 S [2] URL: Seitenaufruf [3] DIRECTIVE 2008/98/EC OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on waste and repealing certain Directives, 19 November 2008 [4] Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety: Ordinance on the Management of Municipal Wastes of Commercial Origin and Certain Construction and Demolition Wastes (Commercial Wastes Ordinance CWO), 19 June 2002 [5] Rechberger, H.: Die Relevanz des anthropogenen Rohstofflagers für die Ressourcenschonung. Vortrag auf der Re-source Ressourcen- und Recyclingstrategien von der Idee zum Handeln, Berlin, Juni 2009 [6] Figure: URL: /BauzeichnungSchnitt 500x.JPG; Seitenaufruf [7] Figure: URL: http: //t0.gstatic.com/images?q=tbn:and9gcqzkqczp0 JheJjUixDeWvcXXwC0ytAf_7PCNlg5LOcTTXwU_eAe9HzCVCE; Seitenaufruf

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