Amtsblatt. Treuenbrietzener Nachrichten

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1 Amtsblatt für die Stadt Treuenbrietzen mit den Ortsteilen: Bardenitz, Brachwitz, Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf Lobbese, Lühsdorf, Marzahna, Niebel, Niebelhorst und Rietz und Treuenbrietzener Nachrichten Informationen aus der Stadt und den Ortsteilen 18. Jahrgang Treuenbrietzen, den Ausgabe 05/2008 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen... 1 Stadt Treuenbrietzen... 1 Beschlüsse aus der 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Marzahna - Lobbese - Dietersdorf zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen... 4 Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Rietz zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen... 9 Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Feldheim zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen Verfügung über die Widmung einer sonstigen öffentlichen Straße in der Gemarkung Brachwitz...14 Vergabe der entgeltlichen Jahresjagderlaubnisscheine Öffentliche Bekanntmachung über die Neueinrichtung der Liegenschaftskarte für die Stadt Treuenbrietzen Gemarkung Grabow Fluren 1 bis Öffentliche Bekanntmachung über die Neueinrichtung der Liegenschaftskarte für die Stadt Treuenbrietzen Gemarkung Grabow Flur Sitzungstermine AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stadt Treuenbrietzen Beschlüsse aus der 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom I. Öffentlicher Teil: Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters/in Beschluss Nr. 08/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Für die Kommunalwahl 2008 werden Herr Ralf Gronemeier als Wahlleiter und Frau Angela Bremer als stellv. Wahlleiterin berufen. Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst. Ausbauprogramm Straßenbau Heckenweg in Treuenbrietzen Beschluss Nr. 09/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgendes Ausbauprogramm für den Straßenbau Heckenweg Treuenbrietzen: GEHWEG Alter Zustand: Ein Gehweg ist teilweise mit einer Befestigung aus Betongehwegplatten vorhanden. Die Oberfläche ist auf Grund unzureichender Tragschichten und inhomogenen Baugrundverhältnissen uneben, die vorhandenen Betongehwegplatten verschlissen. Neue Ausführung im Bauprogramm: Ausbau entsprechend dem Regelquerschnitt: B-B, Station 1.BA 0+050,000 bis 0+053,800; 2. BA 0+051,794 bis 0+126,062 mit einer Regelbreite von 1,32 m. Bauweise Gehwege nach RSTO 01, Tafel 7, Zeile 3, Dicke des Oberbaues 30 cm Befestigung Gehwege Kleinpflaster Granit grau FAHRBAHN Alter Zustand: Fahrbahnenbefestigungen sind nicht vorhanden, im Fahrbereich stehen nicht klassifizierte Auffüllungen (Bauschutt) an. Die Oberfläche ist auf Grund unzureichender Entwässerung und inhomogenen Baugrundverhältnissen sehr uneben und bei Regenwetter stark durchfeuchtet. Neue Ausführung im Bauprogramm: Ausbau entsprechend den Regelquerschnitten: A-A, 1.BA Station 0+000,000 bis 0+050,00; 2.BA 0+000,000 bis 027,500 mit einer Regelbreite der Fahrbahn von 3,5 m C-C, Station 2.BA 0+027,500 bis 0+046,000 mit einer Regelbreite der Fahrbahn von 3,5 m und einem Rangierstreifen von 2,50 m Breite. Bauweise Fahrbahn Bauklasse V nach RSTO 01 Tafel 3, Zeile 1, Dicke des Oberbaus 50 cm Befestigung Kleinsteinpflaster Granit grau Die Befestigung der Entwässerungsrinnen, soweit erforderlich, erfolgt als 3-zeilige Läuferreihe mit Abschluss aus Granitbordsteinen mit 8 cm Auftritt in Betonbettung GRUNDSTÜCKSZUFAHRTEN Alter Zustand: Die Zufahrten sind nicht hergestellt, nur unbefestigt vorhanden. Neue Ausführung im Bauprogramm: Bauweise - Bauklasse VI nach RSTO 01 Tafel 3, Zeile 1, Dicke des Oberbaues 50 cm Befestigung mit Granitkleinsteinpflaster Bordabsenkung in der Einfahrt 3 cm PKW PARKFLÄCHEN Neue Ausführung im Bauprogramm: Herstellung von 7 PKW Stellplätzen im 2. BA bei Station 0+027,00 bis 0+047,000 Bauweise - Fahrbahn Bauklasse V nach RSTO 01 Tafel 3, Zeile 1, Dicke des Oberbaues 55 cm Befestigung Polygonpflaster Granit grau aus Beständen der Stadt Treuenbrietzen ENTWÄSSERUNG Alter Zustand: Eine geregelte Wasserfassung und Wasserführung ist nicht vorhanden. Ablauf über Randbereiche in Ablaufgraben. Im 1. BA ist im Zuge des Ausbaus der B 2 Leipziger Straße die Verrohrung des Ablaufgrabens als Verlängerung des Straßendurchlasses B 2 erneuert worden. Neue Ausführung im Bauprogramm: Bau einer Grabenverrohrung und Erneuerung eines vorhandenen Durchlasses mit Stahlbetonrohren DN 600 sowie einer Grabenanbindung mit Stahlbetonrohren DN 300, einschließlich eines Schachtes DN 1500 im Straßenausbaubereich.

2 Nr. 05/ Treuenbrietzener Nachrichten Im Bereich der Fahrbahnen wird die Straße über Straßeneinläufe mit Nasssammelräumen entwässert und an die Grabenverrohrung angeschlossen. Im Bereich des Gehweges erfolgt die Entwässerung über die Randbereiche direkt in den Ablaufgraben. Um den Wasserablauf sicherzustellen, ist die Grabensohle zwischen den verrohrten Abschnitten des Grabens höhenmäßig anzupassen und neu zu gestalten. MARKIERUNG UND BESCHILDERUNG Alter Zustand: Es ist eine, nicht mehr dem Verkehrsrecht entsprechende Beschilderung als gemeinsamer Fuß- und Radweg vorhanden. Neue Ausführung im Bauprogramm: Der Heckenweg wird an seinen Anbindungen der Leipziger Straße und Bismarkstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, der verbindende Gehweg als reiner Gehweg für den Fußgängerverkehr. GRÜNFLÄCHEN Alter Zustand: Im Baufeld sind Randstreifen und Böschungen mit Rasen bewachsen. Im geplanten Ausbaubereich befinden sich 9 Bäume, 6 davon sind bereits stark geschädigt. Neue Ausführung im Bauprogramm: Im Zuge der Verkehrssicherung und zur Herstellung der Straße sind 6 Bäume zu fällen, dafür werden Ausgleichmaßnahmen durchgeführt, die jedoch auf Grund der Enge nicht im Baufeld liegen. Randstreifen und Böschungsflächen werden durch Rasenansaat begrünt. An den verbliebenen Baumstandorten werden die Wurzelbereiche geschützt, eine Befestigung erfolgt nur mit wassergebundener Decke im Fußwegbereich. STRASSENBELEUCHTUNG Alter Zustand: Im Baubereich sind 4 technische Leuchten auf Stahlmasten ohne Korrosionsschutz vorhanden, die etwa 30 Jahre alt sind. Neue Ausführung im Bauprogramm: Die im beschlossenen Beleuchtungskonzept in den Randbereichen vorgesehenen Leuchten vom Hersteller 2K Typ Schwaben VI sind nicht mehr verfügbar. In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde werden 4 ähnliche Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m Bestückung 1x NAV 50/70 W aufgestellt. Der Beschluss wird mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen gefasst. Ausbauprogramm des Straßenausbaus der südlichen Altstadt Treuenbrietzen Grünstraße, Töpferstraße, Nagelgasse Beschluss Nr. 10/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgendes Ausbauprogramm: Südliche Altstadt Treuenbrietzen - Grünstraße, Töpferstraße, Nagelgasse. GEHWEGE/RANDSTREIFEN Alter Zustand: Gehwege sind teilweise ein- oder beidseitig der Fahrbahn in wechselnder Breite mit einer Befestigung aus Bernburger Mosaik vorhanden. An den Stellen, an denen die Straßengrundstücksbreite keine Anordnung von Gehwegen ermöglicht, ist ein befestigter Randstreifen mit Lesesteinpflaster angeordnet. Die Oberfläche ist auf Grund unzureichender Tragschichten und inhomogenen Baugrundverhältnissen sehr uneben. Das vorhandene Bernburger Mosaikpflaster ist auf Grund vieler Aufbrüche und der Witterungseinflüsse stark verschlissen. Neue Ausführung im Bauprogramm: Ausbau entsprechend den Regelquerschnitten: Gehweg Randstreifen A-A, Grünstraße Station 0+000,000 bis 1x1,00-1,20 m 1x0,50-0,80 m 0+168,643 B-B, Grünstraße Station 0+168,643 bis 2x1,10 m 2x0,20-0,80 m 0+346,066 C-C, Grünstraße Station 0+346,066 bis 2x1,20 m 2x0,00-1,20 m 0+454,250 D-D, Töpferstraße Station 0+000,000 bis 2x1,20 m 2x0,00-1,20 m 0+181,115 E-E, Nagelgasse Station 0+000,000 bis 1x1,20 m teilw. 2x0,51-1,00 m ,905 F-F, Nagelgasse Station 0+084,905 bis 1x1,60 m 2x0,00-1,80 m 0+165,969 Bauweise - Gehwege nach RSTO 01, Tafel 7, Zeile 2, Dicke des Oberbaues 40 cm Befestigung - Gehwege Mosaikpflaster Granit grau - Randstreifen Feldsteinpflaster Granit rot bunt FAHRBAHNEN Alter Zustand: Fahrbahnen sind in wechselnder Breite mit einer Befestigung aus: - Grünstraße Feldsteinpflaster (Wildpflaster) - Töpferstraße Polygonpflaster Porphyr (Saalegranit) - Nagelgasse Feldsteinpflaster mit Mittelstreifen aus Schlackesteinen vorhanden. Die Oberfläche ist auf Grund unzureichender Tragschichten und inhomogenen Baugrundverhältnissen durch Leitungsverlegungen sehr uneben. Neue Ausführung im Bauprogramm: Ausbau entsprechend den Regelquerschnitten: Fahrstreifen A-A, Grünstraße Station 0+000,000 bis 0+168,643 4,75 m B-B, Grünstraße Station 0+168,643 bis 0+346,066 4,75 m C-C, Grünstraße Station 0+346,066 bis 0+454,250 5,50 m D-D, Töpferstraße Station 0+000,000 bis 0+181,115 5,50 m E-E, Nagelgasse Station 0+000,000 bis ,905 4,15 m F-F, Nagelgasse Station 0+084,905 bis 0+165,969 5,50 m Bauweise Fahrbahn Bauklasse V nach RSTO 01Tafel 3, Zeile 1, Dicke des Oberbaues 55 cm Befestigung Polygonpflaster in der Grünstraße und Nagelgasse Granit grau, in der Töpferstraße Einsatz des vorhandenen Materials - rot. Die Befestigung der Entwässerungsrinnen erfolgt als 2-zeilige Läuferreihe mit Abschluss aus Granitbordsteinen und 6 cm Auftritt. - in der Grünstraße mit Basaltsteinen - in der Töpferstraße mit Grauwacke - in der Nagelgasse mit Kupferschlacke in Betonbettung Von der Gestaltung her wird die Pflasterung der Grünstraße als durchlaufende Straße an den Kreuzungen mit der Töpferstraße und der Nagelgasse hergestellt. GRUNDSTÜCKSZUFAHRTEN Alter Zustand: Die Zufahrten sind in unterschiedlicher Bauweise mit nicht einheitlichen Bordabsenkungen hergestellt und weisen erhebliche Verformungen auf. Neue Ausführung im Bauprogramm: Bauweise - Bauklasse VI nach RSTO 01Tafel 3, Zeile 1, Dicke des Oberbaues 50 cm Befestigung in der Grünstraße und Nagelgasse mit Granitkleinsteinpflaster in der Töpferstraße mit Basaltsteinen Bordabsenkung in der Einfahrt 2 cm ENTWÄSSERUNG Alter Zustand: Die vorhandenen Straßeneinläufe mit Nasssammelraum und Geruchsverschluss sind an den Mischwasserkanal angeschlossen oder das Regenwasser wird in den Gerinnen in die Breite Straße und Großstraße abgeleitet, wo es durch Einläufe gefasst wird. Die Dachentwässerungen sind überwiegend mit Grundleitungen im Straßenraum an den Hausanschluss des Mischwasserkanals angeschlossen. Nach heutigem Regelwerk ist die Wasserfassung unzureichend und mit Ursache der starken Verformungen der Straße (Pfützenbildung). Neue Ausführung im Bauprogramm: Bau eines Regenwasserkanals in der Grünstraße, Töpferstraße und Teilen der Nagelgasse unter Berücksichtigung der perspektivischen Entwicklung der übrigen Straßen in der südlichen Altstadt. Die Grundstücksentwässerung erfolgt über neu herzustellende Hausanschlüsse mit direktem Anschluss an den Regenwasserkanal. In den Bereichen der Nagelgasse, in denen kein Regenwasserkanal gebaut wird, werden die Fallrohre über Mulden in das Bordgerinne der Straße geleitet. Zum Anschluss an den Regenwasserkanal bzw. Aufleitung von Regenwasser in den Straßenbereich werden mit den Grundstückseigentümern Vereinbarungen zur Übernahme der Hausanschlusskosten geschlossen. Ein Rückstau im Regenwasserkanal ist nach DIN 1986 planmäßig vorgesehen, die angeschlossenen Grundstücke haben ihre Anschlüsse entsprechend zu sichern. Als Rückstauebene ist in der Regel die Oberkante Straße vor den Grundstücken anzunehmen. Hausanschlüsse sind mit einer geeigneten Revisionsöffnung zu versehen (Reinigungsöffnung in Standrohr oder Revisionsmöglichkeit in der Grundleitung auf dem Grundstück).

3 Treuenbrietzener Nachrichten Nr. 05/08 MARKIERUNG UND BESCHILDERUNG Das vorhandene Verkehrskonzept für die Innenstadt wird beibehalten. Die Verkehrzeichen sind entsprechend dem Straßenausbau anzupassen. Die vorhandenen Straßennamenschilder sind zu erneuern und zu ergänzen, die Anbringung erfolgt an den Gebäuden. STRASSENBELEUCHTUNG Alter Zustand: Zur Erstellung des Beleuchtungskonzeptes für die Altstadt wurden 1996 Musterleuchten im Baubereich aufgestellt. In der Nagelgasse befinden sich noch 4 Stahlbetonmaste mit technischen Leuchten - 25 Jahre alt. Neue Ausführung im Bauprogramm: Auf der Grundlage des beschlossenen Beleuchtungskonzeptes kommen im Baubereich 20 Stück Noralleuchten Typ Teneriffe mit einer Bestückung 1x NAV 50/70 W zum Einsatz. Auf Grund der geringen Gehwegbreiten und des fehlenden Sicherheitsstreifens ist vorrangig die Anbringung mit Wandarmen an den Gebäuden vorgesehen. Die Anbringung erfolgt wechselseitig, die speziellen Standortfestlegungen sind in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern noch zu treffen. Die Konkretisierung erfolgt in der Ausführungsplanung. Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Aufstellung eines Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Marzahna-Lobbese-Dietersdorf zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen Beschluss Nr. 11/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, gemäß 2 Absatz 1 BauGB im Gebiet der Stadt Treuenbrietzen für Teilbereiche der Gemarkung Marzahna, für Teilbereiche der Gemarkung Lobbese und für Teilbereiche der Gemarkung Dietersdorf, den Bebauungsplan Regionaler Landschaftszug Marzahna - Lobbese - Dietersdorf zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern aufzustellen. Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Marzahna - Lobbese - Dietersdorf zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen Beschluss Nr. 12/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Marzahna - Lobbese - Dietersdorf zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen. Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Aufstellung eines Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Rietz zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen Beschluss Nr. 13/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, gemäß 2 Absatz 1 BauGB im Gebiet der Stadt Treuenbrietzen für Teilbereiche der Gemarkung Rietz, den Bebauungsplan Regionaler Landschaftszug Rietz zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern aufzustellen. Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Rietz zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen Beschluss Nr. 14/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Rietz zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen. Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Aufstellung eines Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Feldheim zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen Beschluss Nr. 15/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, gemäß 2 Absatz 1 BauGB im Gebiet der Stadt Treuenbrietzen für Teilbereiche der Gemarkung Feldheim, den Bebauungsplan Regionaler Landschaftszug Feldheim zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern aufzustellen. Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Feldheim zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen Beschluss Nr. 16/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Feldheim zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen. Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Antrag der CDU-Fraktion über die Nutzung des nichtöffentlichen Weges in der Gemarkung Niebel, Flur 2, Flurstück 36 Mit Zustimmung der CDU-Fraktion wird der Antrag in die 2. Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses am verwiesen. Antrag der CDU-Fraktion über den Ausbau des Bahnhofsvorplatzes, Haltepunkt Treuenbrietzen Mit Zustimmung der CDU-Fraktion wird der Antrag in die 2. Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses am verwiesen. II. Nichtöffentlicher Teil: Bericht der Stadtwehrführung zur Umsetzung der Brandschutzkonzeption Information Nr. 01/08 Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht der Stadtwehrführung zur Umsetzung der Brandschutzkonzeption zur Kenntnis. Bestätigung des 1. Nachtrags zur Kreuzungsvereinbarung Bahnübergang km 18,8 Beschluss Nr. 17/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bestätigung des 1. Nachtrages zur Kreuzungsvereinbarung Bahnübergang Treuenbrietzen km 18,8 Dr. Paul-Moeller-Weg. Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen gefasst. Vergabe der Bauleistung zum Straßenausbau südliche Altstadt Treuenbrietzen - Grünstraße, Töpferstraße, Nagelgasse Beschluss Nr. 18/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Bauleistung zum Straßenausbau südliche Altstadt Treuenbrietzen - Grünstraße, Töpferstraße, Nagelgasse der Lose 0 anteilig und der Lose 1 und 2 an eine Firma. Für die archäologische Baubegleitung wird eine Frima empfohlen. Für die Beweissicherung wird eine Firma empfohlen. Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen gefasst. Ein Stadtverordneter hat zu Protokoll gegeben, dass er an der Abstimmung zur Beschlussvorlage 18/08 nicht teilnimmt. Vergabe der Ingenieurleistungen zum Straßenbau Heckenweg Treuenbrietzen Beschluss Nr. 19/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen zum Straßenbau Heckenweg Treuenbrietzen Ingenieurbauwerke Regenwasserkanal 1. Bauabschnitt und Ingenieurbauwerke Regenwasserkanal 2. Bauabschnitt an ein Ingenieurbüro. Der Beschluss wird mit 8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst. Ein Stadtverordneter hat zur Protokoll gegeben, dass er an der Abstimmung zur Beschlussvorlage 19/08 nicht teilnimmt. Verkauf eines Grundstücks in der Gemarkung Treuenbrietzen Beschluss Nr. 20/02/08 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Treuenbrietzen, Flur 1, Flurstück 374, Größe 2150 m². Der Beschluss wird mit 16 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Marzahna - Lobbese - Dietersdorf zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen Aufgrund von 14 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BGBl. Teil I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (BGBl. Teil 1 S. 3316) i.v.m. 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) i.d.f. der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom (GVBl. Teil 1 S. 86) hat die Stadt

4 Nr. 05/ Treuenbrietzener Nachrichten Treuenbrietzen am (Beschluss Nr. 12/02/08) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: 1 Anordnung der Veränderungssperre Gemäß 14 BauGB beschließt die Stadt Treuenbrietzen zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Regionaler Landschaftszug Marzahna - Lobbese - Dietersdorf zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen eine Veränderungssperre. 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre 1. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst entsprechend dem Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Regionaler Landschaftszug Marzahna - Lobbese - Dietersdorf zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen, die in der Anlage 1 zu dieser Satzung näher bezeichneten Grundstücke. 2. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 2 zeichnerisch dargestellt. 3. Anlage 1 und 2 sind Bestandteil dieser Satzung. 3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre 1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden; b)erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, nicht vorgenommen werden. 2. Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich oder auf Grund eines anderen Verfahrens genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 3. Gemäß 14 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. 4 In-Kraft-Treten Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft ( 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB). 5 Geltungsdauer Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist 17 BauGB maßgebend. Treuenbrietzen, den Siegel Anlage 1 Gemarkung Marzahna Gemarkung Lobbese Gemarkung Dietersdorf

5 Treuenbrietzener Nachrichten Nr. 05/08

6 Nr. 05/ Treuenbrietzener Nachrichten

7 Treuenbrietzener Nachrichten Nr. 05/08

8 Nr. 05/ Treuenbrietzener Nachrichten

9 Treuenbrietzener Nachrichten Nr. 05/08 Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Rietz zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen Aufgrund von 14 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BGBl. Teil I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (BGBl. Teil 1 S. 3316) i.v.m. 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) i.d.f. der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom (GVBl. Teil 1 S. 86) hat die Stadt Treuenbrietzen am (Beschluss Nr. 14/02/08) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: 1 Anordnung der Veränderungssperre Gemäß 14 BauGB beschließt die Stadt Treuenbrietzen zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Regionaler Landschaftszug Rietz zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen eine Veränderungssperre. 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre 1. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Regionaler Landschaftszug Rietz zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen die in der Anlage 1 zu dieser Satzung näher bezeichneten Grundstücke. 2. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 2 zeichnerisch dargestellt. 3. Anlage 1 und 2 sind Bestandteil dieser Satzung. b)erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, nicht vorgenommen werden. 2. Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich oder auf Grund eines anderen Verfahrens genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 3. Gemäß 14 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. 4 In-Kraft-Treten Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft ( 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB). 5 Geltungsdauer Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist 17 BauGB maßgebend. Treuenbrietzen, den Siegel 3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre 1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden;

10 Nr. 05/ Treuenbrietzener Nachrichten Anlage 1 Flurstücke in der Gemarkung Rietz

11 Treuenbrietzener Nachrichten Nr. 05/08

12 Nr. 05/ Treuenbrietzener Nachrichten Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Regionaler Landschaftszug Feldheim zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen Aufgrund von 14 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BGBl. Teil I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (BGBl. Teil 1 S. 3316) i.v.m. 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) i.d.f. der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom (GVBl. Teil 1 S. 86) hat die Stadt Treuenbrietzen am (Beschluss Nr. 16/02/08) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: 1 Anordnung der Veränderungssperre Gemäß 14 BauGB beschließt die Stadt Treuenbrietzen zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Regionaler Landschaftszug Feldheim zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen eine Veränderungssperre. 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre 1. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst entsprechend dem Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Regionaler Landschaftszug Feldheim Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern in Treuenbrietzen, die in der Anlage 1 zu dieser Satzung näher bezeichneten Grundstücke. 2. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 2 zeichnerisch dargestellt. 3. Anlage 1 und 2 sind Bestandteil dieser Satzung. 3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre 1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden; b)erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, nicht vorgenommen werden. 2. Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich oder auf Grund eines anderen Verfahrens genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 3. Gemäß 14 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. 4 In-Kraft-Treten Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft ( 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB). 5 Geltungsdauer Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist 17 BauGB maßgebend. Treuenbrietzen, den Siegel Anlage 1 Gemarkung Feldheim

13 Treuenbrietzener Nachrichten Nr. 05/08

14 Nr. 05/ Treuenbrietzener Nachrichten Bekanntmachungsanordnung Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigungen für die Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Treuenbrietzen um die Ortsteile Lühsdorf, Niebel, Niebelhorst, Bardenitz, Rietz, Dietersdorf, Feldheim, Marzahna, Lobbese und die des Bebauungsplanes Solarfabrik Feldheim im Amtsblatt 05/2008 an. Jedermann kann die genehmigte Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Treuenbrietzen und den genehmigten Bebauungsplan einschl. Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Treuenbrietzen (Bauverwaltung), Großstraße 105 zu den Dienststunden montags, Uhr dienstags und Uhr mittwochs, donnerstags und Uhr freitags Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Bekanntmachung Die Stadtverordnetenversammlung Treuenbrietzen hat am die Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Treuenbrietzen um die Ortsteile Lühsdorf, Niebel, Niebelhorst, Bardenitz, Rietz, Dietersdorf, Feldheim, Marzahna und Lobbese beschlossen. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes tritt am in Kraft. Das Plangebiet umfasst die Gemarkungen Lühsdorf, Niebel, Niebelhorst, Bardenitz, Rietz, Dietersdorf, Feldheim, Marzahna und Lobbese (siehe Karte 2). Jedermann kann die Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Treuenbrietzen einschl. Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Treuenbrietzen (Bauverwaltung), Großstraße 105 zu den Dienststunden montags, Uhr dienstags und Uhr mittwochs, donnerstags und Uhr freitags Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie der Vorschriften in 214 Abs. 2 über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach 214 Abs. 2 Satz 3 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden si. d.dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 BauGB) Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungseinsprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Örtliche Bauvorschrift und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bekanntmachung Die Stadtverordnetenversammlung Treuenbrietzen hat am den Bebauungsplan Solarfabrik Feldheim als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt am in Kraft. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Feldheim und grenzt östlich an die Ortslage Feldheim und wird im Norden durch das Betriebsgelände der Agrargenossenschaft begrenzt. (siehe Karte 1). Jedermann kann den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan einschl. Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Treuenbrietzen (Bauverwaltung), Großstraße 105 zu den Dienststunden montags, Uhr dienstags und Uhr mittwochs, donnerstags und Uhr freitags Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie der Vorschriften in 214 Abs. 2 über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach 214 Abs. 2 Satz 3 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 BauGB) Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungseinsprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Örtliche Bauvorschrift und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Verfügung über die Widmung einer sonstigen öffentlichen Straße in der Gemarkung Brachwitz Nach 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2005 (GVBl. I S. 218) erhält der in der Gemarkung Brachwitz im Zusammenhang mit der Schließung des Bahnüberganges BÜ neu ausgebaute Seitenweg die Eigenschaft einer sonstigen öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Der Verbindungsweg zwischen der B 2 (Abzweig Niebel) und der Kreisstraße K 6916 (Brachwitz - L 851) war lt. Beschluss Nr. 131/07/04 der Stadtverordnetenversammlung als sonstige öffentliche Straße eingestuft worden, mit der Schließung des BÜ wurden jedoch für Teilstücke dieser Straße eine Einziehung verfügt, d.h. dauerhaft dem Verkehr entzogen. Die sonstige öffentliche Straße beginnt somit an der B 2 (Abzweig Niebel) und wird nunmehr durch den neu ausgebauten Seitenweg (Flur 5, Flurstück 54 teilweise, Flur 5, Flurstück 49 und Flur 4, Flurstück 83) weitergeführt bis an die Ortsverbindungsstraße Brachwitz - B2/ Buchholz (G 841). Diese Verfügung gilt einen Tag nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Treuenbrietzen als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Treuenbrietzen, Großstraße 105 in Treuenbrietzen zu erheben.

15 Treuenbrietzener Nachrichten Nr. 05/08 Offenlegungsverordnung in der Fassung der Bekanntgabe vom 17. Februar 1999 (GVB. II S. 130) offengelegt. Die Offenlegung erfolgt im Fachdienst Kataster- und Vermessung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Teltow, Lankeweg 4, in der Zeit vom bis während der Sprechzeit dienstags von 9.00 Uhr bis Uhr. Sie haben während dieser Zeit die Möglichkeit, die digital eingerichtete Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch auf dem Bildschirm einzusehen. Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeit ist nach telefonischer Terminvereinbarung (03328/ ) möglich. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Inhalt der ALK und/oder die Fortführung des ALB kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Kataster- und Vermessungsamt, Teltow, Lankeweg 4 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Das Projekt FALKE (Forcierte ALK - Einrichtung) wird durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert Landkreis Potsdam Mittelmark Kataster- und Vermessungsamt Vergabe der entgeltlichen Jahresjagderlaubnisscheine Die Stadt Treuenbrietzen bietet zum die Möglichkeit der Bewerbung auf einen entgeltlichen Jahresjagderlaubnisschein. Das einmalig dafür zu entrichtende Entgelt beträgt 500,00 Euro. Vorkommende Wildarten: Rotwild, Schwarzwild, Rehwild Folgende Auskünfte sind von den Bewerbern mitzuteilen: - Anzahl der Jahresjagdscheine - Besitz und Rasse des Jagdhundes - Nr. und Gültigkeitsdauer des deutschen Jagdscheines Es wird erwartet, dass sich ausschließlich revierlose Jäger für die Jagderlaubnis bewerben. Die Bewerbungen sind schriftlich an die Stadt Treuenbrietzen/ Bauverwaltung, Großstraße 105 in Treuenbrietzen zu richten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Forstamt der Stadt nach Uhr, Tel Die Bewerbungsfrist endet mit dem Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vergabe der Erlaubnisscheine. Landkreis Potsdam Mittelmark Kataster- und Vermessungsamt Öffentliche Bekanntmachung über die Neueinrichtung der Liegenschaftskarte für die Stadt Treuenbrietzen Gemarkung Grabow Fluren 1 bis 3 Gemäß 12 Abs. 1 in Verbindung mit 10 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 19. Dezember 1997 (GVB. I/98 S.2), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2001 (GVB. I S. 244) und Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVB. I S. 298), ist das Liegenschaftskataster zu erneuern, wenn es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nicht genügt. Inhalt des Liegenschaftskatasters ist u.a. die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch. Die erneuerte Liegenschaftskarte in Form der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und das in diesem Zusammenhang fortgeführte Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) werden gemäß 12 Abs. 2 und 4 VermLiegG in Verbindung mit 1 der Öffentliche Bekanntmachung über die Neueinrichtung der Liegenschaftskarte für die Stadt Treuenbrietzen Gemarkung Grabow Flur 1 Gemäß 12 Abs. 1 in Verbindung mit 10 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 19. Dezember 1997 (GVB. I/98 S.2), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2001 (GVB. I S. 244) und Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVB. I S. 298), ist das Liegenschaftskataster zu erneuern, wenn es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nicht genügt. Inhalt des Liegenschaftskatasters ist u.a. die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch. Die erneuerte Liegenschaftskarte in Form der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und das in diesem Zusammenhang fortgeführte Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) werden gemäß 12 Abs. 2 und 4 VermLiegG in Verbindung mit 1 der Offenlegungsverordnung in der Fassung der Bekanntgabe vom 17. Februar 1999 (GVB. II S. 130) offengelegt. Die Offenlegung erfolgt im Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Teltow, Lankeweg 4, in der Zeit vom bis während der Sprechzeit dienstags von 9.00 Uhr bis Uhr. Sie haben während dieser Zeit die Möglichkeit, die digital eingerichtete Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch auf dem Bildschirm einzusehen. Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeit ist nach telefonischer Terminvereinbarung (03328/ ) möglich. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Inhalt der ALK und/oder die Fortführung des ALB kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Kataster- und Vermessungsamt, Teltow, Lankeweg 4 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Das Projekt FALKE (Forcierte ALK - Einrichtung) wird durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert Bekämpfung der Blauzungenkrankheit - Impfen statt Keulen Der Amtstierarzt von Potsdam-Mittelmark ruft alle Halter von Wiederkäuern auf Die für Rinder, Schafe, Ziegen und Haarwild anzeigepflichtige Blauzungenkrankheit hat inzwischen große Teile Deutschland erreicht. Bis Ende März 2008 wurden bereits Fälle amtlich gemeldet. Als Erreger wurde Bluetongue Virus vom Serotyp 8 (BTV 8) festgestellt. Überträger (Vektoren) der Tierseuche sind bestimmte Stechmücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Untersuchungen ergaben, dass auch bei uns beheimatete Gnitzenarten geeignete Überträger sind. Der Erreger ist für den Menschen ungefährlich. Bei den empfänglichen Tierarten zeigen sich teils schwere Krankheitsbilder besonders an den Schleimhäuten des Kopfes, am Euter und am Kronensaum der Klauen. Viele Tiere verenden oder behalten bleibende Schäden. Die Impfung aller Rinder, Schafe, Ziegen und des Gatterwildes schützt vor dieser gefährlichen Krankheit.

16 Nr. 05/ Treuenbrietzener Nachrichten Was ist zu beachten? - Jeder Tierhalter muss seine Tiere sowohl beim Fachdienst Veterinärwesen (Tel , vetamt@potsdam-mittelmark.de) als auch bei der Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg (Tel , info@tierseuchenkassebrandenburg.de angemeldet haben. Das gilt auch für Hobbyhaltungen! - Alle Tiere müssen eine ordnungsgemäße Kennzeichnung (Ohrmarken) haben, da Impflisten erstellt werden müssen. - Der Impfstoff wird 2008 für den Tierhalter kostenlos zur Verfügung gestellt. - Die Impfung erfolgt über amtlich beauftragte Tierärzte (in der Regel der Hoftierarzt). Die Kosten der Impfung werden über Beihilfeanträge von der Tierseuchenkasse zurückerstattet. - Es müssen alle Tiere ab einem Alter von drei Wochen in den Monaten Juni - Juli geimpft werden, auch extensiv gehaltene Arten und das Gatterwild. Dazu sind durch den Besitzer entsprechende Vorkehrungen zu treffen damit eine zügige Impfaktion gewährleistet ist. Muss der Tierarzt wegen fehlender Voraussetzungen erneut erscheinen, zahlt der Tierhalter die Kosten! Helfen Sie mit, diese gefährliche Tierseuche erfolgreich zu bekämpfen. Nur bei einer geschlossenen Impfdecke aller in menschlicher Obhut gehaltenen Wiederkäuer wird die weitere Verbreitung verhindert. Sitzungstermine Sitzungs- Uhrzeit Art der Sitzung Ort termin Uhr Bau-, Planungs-, Umwelt- Bürgerhaus Alte und Wirtschaftsausschuss Feuerwehr Uhr Ausschuss für Ordnung, Bürgerhaus Alte Sicherheit und Verkehr Feuerwehr Uhr Haupt-, Finanz- und Vergabe- Bürgerhaus Alte ausschuss Feuerwehr Uhr Sozial-, Bildungs-, Kultur- und Sitzungsort wird Gesundheitsausschuss noch benannt Uhr Anhörung aller Ortsbeiräte Bürgerhaus Alte Feuerwehr Uhr Ortsbeirat Feldheim Gemeindebüro Uhr Ortsbeirat Lobbese Gaststätte Zeuden Uhr Ortsbeirat Marzahna Aula der ehemaligen Grundschule Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten! ENDE DES AMTLICHEN TEILS Treuenbrietzener Nachrichten Inhaltsverzeichnis Aus dem Rathaus Glückwünsche Wirtschaftsförderung Treuenbrietzen Nordwalder Gäste in Treuenbrietzen Treuenbrietzener Fahne wurde übergeben Öffnungszeiten des Rathauses Treuenbrietzen ab 01. April Attraktive Grundstücksverkäufe der Stadt Treuenbrietzen Aktuelles aus der Wirtschaft Wissenswertes Sprechzeiten Großstraße 1, Treuenbrietzen, Bereitschaftsdienst der WWN Wasserwirtschaftsg. Nieplitztal mbh Öffnungszeiten unserer öffentlichen Einrichtungen Blutspende Internationaler Schüleraustausch Gastfamilien gesucht! Bibliotheksnachrichten Kinderseite Vereine / Verbände / Parteien NEUVORSTELLUNG Hundeverein (Dobermann) Treuenbrietzen Treuenbrietzener Judoverein e. V. TJV TREUENBRIETZENER BIKER-CLUB e.v TSV Infos - April SV Eintracht Feldheim 81 e.v Einladung des Kinovereins e. V. Treuenbrietzen Treuenbrietzener kämpfen in der Landesliga Judoka stellen Team Mitteilungen des MTV 1861 Treuenbrietzen e.v Treuenbrietzener Tennisclub Blau Weiß Veranstaltungen Treuenbrietzener Ela-Cup des Treuenbrietzener Judoverein e.v Himmelfahrt Der Seniorenclub informiert Kulturveranstaltungen Veranstaltungen zur 800-Jahr-Feier von Treuenbrietzen Souvenirs zur 800-Jahr-Feier der Stadt Treuenbrietzen komplett Willkommen zum Sabinchenball! Schulen / Kindereinrichtungen Welttag des Buches Mit Schülergruppe auf Reisen Projekt Schülerzeitung an der Albert- Schweitzer- Grundschule Gymnasium Am Burgwall braucht sich nicht verstecken Kirchen Ortsteile Bardenitz / Pechüle / Klausdorf Brachwitz Dietersdorf Feldheim / Schwabeck Frohnsdorf Lobbese / Pflügkuff / Zeuden Marzahna / Schmögelsdorf Niebel Jugendarbeit Treuenbrietzen Treuenbrietzener Heimatblätter Aus dem Rathaus Glückwünsche Allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, die zwischen dem und Geburtstag hatten, gratuliere ich nachträglich im Namen aller Stadtverordneten und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Insbesondere Herrn Hermann Dornbusch zum 80., Herrn Klaus Engler zum 65., Frau Gertrud Amelang zum 70., Herrn Fritz Wildgrube zum 75., Frau Marta Grieß zum 95., Herrn Manfred Neumeister zum 70., Frau Gerda Aengenheyster zum 90., Frau Hannelore Best zum 65., Frau Anna Niemann zum 92., Frau Karin Schulze zum 65., Herrn Reinhard Schlomach zum 65., Frau Margarete Boschert zum 95., Herrn Erich Lindner zum 70., Herrn Günter Schmäcke zum 70., Frau Dorothea Elsner zum 80., Herrn Ernst Friedrich August Busse zum 70., Frau Doris Becker zum 60., Herrn Horst Heilmann zum 65., Herrn Peter Schumacher zum 65., Frau Edeltraut Höhne zum 70., Frau Renate Schneider zum 65., Herrn Egon Bremer zum 65., Frau Christa Scheil zum 70., Frau Gisela Brumme zum 85., Frau Renate Grund zum 60., Frau Jenny Wittke zum 70., Frau Christa Schwerdt zum 70., Frau Ingrid Aust zum 70., Frau Amalie Eichelbaum zum 80. und Frau Ingeborg Schmitz zum 70. Geburtstag. Das Fest der Goldenen Hochzeit feierte das Ehepaar Christa und Gerhard Scheil aus Treuenbrietzen am Dazu nachträglich die herzlichsten Glückwünsche auch im Namen der Stadtverordneten. Das Fest der Goldenen Hochzeit feierte das Ehepaar Rosemarie und Gerhard Schröter aus Treuenbrietzen am Dazu nachträglich die herzlichsten Glückwünsche auch im Namen der Stadtverordneten. Wirtschaftsförderung Treuenbrietzen Die Industrie und Handelskammer Potsdam führt an jedem zweiten Dienstag im Monat einen Sprechtag für Unternehmer und Existenzgründer im Rathaus, Zimmer 108 durch. Der nächste Termin findet am von bis Uhr statt. Innere Verwaltung Treuenbrietzen Nordwalder Gäste in Treuenbrietzen Vom bis weilten Nordwalder Gäste in unserer Stadt. Einmal jährlich wird zu einem Arbeitstreffen zwischen der AG Städtepartnerschaft mit Nordwalde Treuenbrietzen und des Partnerschaftsvereins Nordwalde eingeladen und so traf man sich am um Uhr im Heimatmuseum. Gemeinsam mit Vertretern

17 Treuenbrietzener Nachrichten Nr. 05/08 Treuenbrietzener Vereine und dem Bürgermeister wurden Aktivitäten zur 8oo-Jahrfeier besprochen. Die Partnerstadt Nordwalde wird sich an die Gestaltung der Feierlichkeiten während der Sabinchenfestspiele beteiligen. Es werden Hobbykünstler am Markttreiben teilnehmen und Vereine beider Städte im Wettkampf gegen-einander antreten. Dazu werden viele Besucher aus Nordwalde in unserer Stadt eintreffen. Ein weiterer Schwerpunkt des Arbeitsbesuches war der Aufbau einer Partnerschaftsbeziehung zwischen einer 6. Klasse der Gesamtschule in Nordwalde und einer 7. Klasse unseres Gymnasiums Am Burgwall. Zu detaillierten Absprachen traf man sich im Gymnasium, wo die Schule zum Tag der offenen Tür eingeladen hat. Frau Hagenow führte uns durch die Räumlichkeiten der Bildungseinrichtung und die Gäste nutzten die Gelegenheit, sich an Experimente und Wissensteste zu beteiligen. Die Lehrerinnen der dortigen Gesamtschule konnten so neue Ideen und Anregungen mit nach Nordwalde nehmen. Nach dem Rundgang empfing uns der Schulleiter Herr Gebauer in seinem Büro. Es wurden Kontakte für eine Zusammenarbeit beider Schulen aufgebaut. Für das Treffen beider Klassen konnten konkrete Schritte besprochen werden. So werden beide Klassen im September einen Projekttag in unserem Gymnasium gestalten. Mit einer Besichtigung der Räumlichkeiten in der Großstraße 1 ging das Arbeitstreffen zu Ende. Beim Besuch unserer Partnerstadt möchte man den Gästen auch Neues aus der Region zeigen. Und so entschieden wir uns Samstagvormittag nach Wittenberg zu fahren. Dort besichtigten wir die Hundertwasser- Schule und die beiden Kirchen. Bevor unsere Gäste am Sonntagvormittag die Heimreise antraten, stiegen wir auf den Treuenbrietzener Wasserturm. Herr Meinusch ermöglichte uns kurzfristig diesen Höhepunkt und führte uns durch den Turm bis ganz nach oben. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten und ganz besonders an die Gastfamilien. AG Städtepartnerschaft mit Nordwalde i. A. Briese, Bürgeramt Treuenbrietzener Fahne wurde übergeben Am 5. und 6. April 2008 fand auf dem Gelände der Verkehrsbetriebe Schäpers die 10. Nordwalder Frühjahrsschau statt. Mehr als 75 Nordwalder Unternehmen hatten sich für diese Jubiläumsfrühjahrsschau angemeldet. So viele Aussteller gab es bisher noch nie! Besucher konnten sich u. a. in den Bereichen Handwerk, Haus und Garten, Sport + Freizeit, Auto und Verkehr, Recht und Finanzen, Tourismus und Gastronomie, Mode und Bekleidung über das jeweilige Angebot der Aussteller informieren. Viele Betriebe haben sich zusammengeschlossen und stellten ihre Fähigkeiten an einem gemeinsamen Stand dar. Während des Messerundganges wurde die Treuenbriet-zener Fahne von Bürgermeister Michael Knape an Nordwaldes Bürgermeister Dietmar Brockmeyer feierlich überreicht. Ein lang gehegter Wunsch wurde damit den Nordwaldern erfüllt. Von nun kann bei jedem Besuch der Partnerstadt die Fahne von Der Heimatverein Treuenbrietzen e.v. lädt den Heimatverein Nordwalde e.v. zu den 14. Sabinchenfestspielen ein. Treuenbrietzen gehisst werden. Die Treuenbrietzener Delegation nutze gleich die Gelegenheit Material ihrer Stadt in der Partnergemeinde auszulegen und alle Nordwalder zu den Feierlichkeiten der 800-Jahrfeier der Stadt Treuenbrietzen einzuladen. Claudia Schäfer, Stadt- und Tourismusinformation Treuenbrietzen Öffnungszeiten des Rathauses Treuenbrietzen ab 01. April 2008 Nach einer halbjährigen Testphase des veränderten Angebots der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Treuenbrietzen bleibt in Auswertung der Besucherzahlen festzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger auf das zusätzliche Angebot nicht in dem Umfang zurückgegriffen haben, wie es auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung erwartet wurde. Ab dem 01. April 2008 gelten folgende Öffnungszeiten für das Rathaus: Montag Uhr bis Uhr Dienstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, danach maximal bis Uhr nach vorheriger Anmeldung Mittwoch Donnerstag nach vorheriger Anmeldung Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, danach nach vorheriger Anmeldung Freitag nach vorheriger Anmeldung Treuenbrietzener Kneipennacht 03. Mai 2008 Attraktive Grundstücksverkäufe der Stadt Treuenbrietzen Treuenbrietzen, OT Frohnsdorf, Karl-Marx-Straße 1 Flur 32, Flurstücke 79 und 78, Größe 733 m² - bebaubar mit einer Garage, keine Wohnbebauung - Objekt ist komplett mit einem massiven Zaun eingezäunt - Objekt ist erschlossen - Verpachtung ist ebenfalls möglich Mindestgebot: EUR Treuenbrietzen, OT Lobbese, GT Zeuden, Zeudener Dorfstraße 4 a Flur 8, Flurstück 101, Größe m² - leerstehendes eingeschossiges Gebäude mit Nebengelass - sanierungsbedürftig Mindestgebot: EUR Treuenbrietzen, Leipziger Straße 202 Flur 1, Flurstück 121, Größe m² - sehr schönes gut erhaltenes Haus aus dem Jahr es handelt sich um ein massives, zweigeschossiges, voll unterkellertes Gebäude mit steilem Satteldach - zentrale Lage an der Bundesstraße B 2 - Zufahrt von der Gertraudstraße möglich - unmittelbare gute Einkaufsmöglichkeiten - das Haus ist komplett vermietet an eine Kinder- und Jugendeinrichtung Mindestgebot: EUR Treuenbrietzen, Vogelgesangstraße 64 Flur 2, Flurstück 516, Größe 237 m² - das Wohnhaus liegt im Sanierungsgebiet und ist leerstehend - erheblicher Instandhaltungsrückstau - für Ankauf und Sanierung sind Fördermittel denkbar - sehr ruhige Lage inmitten des historischen Stadtkernes - voll erschlossen Mindestgebot: EUR Treuenbrietzen, Vogelgesangstraße 42 Flur 2, Flurstück 2, Größe 514 m² - das Flurstück befindet sich hinter der Vogelgesangstraße 42 - befindet sich im Sanierungsgebiet - für Ankauf und Neubau sind Fördermittel denkbar - sehr ruhige Lage inmitten des historischen Stadtkernes Mindestgebot: 30 EUR/m² Treuenbrietzen, Burgwallstraße 1, Haus II Flur 3, Flurstück 60 Teilfläche, Größe ca. 700 m² (Verhandlungssache) - das Grundstück wird bis Ende 2007 als Gymnasium mitgenutzt - massiver Klinkerbau - voll erschlossen und liegt an einer ausgebauten Straße - gewerbliche Nutzung denkbar - teilweise an Vereine vermietet Mindestgebot: EUR Treuenbrietzen, Vogelgesangstraße 28 Flur 2, Flurstück 942, Größe 832 m² - Grundstück ist als Baulücke ausgewiesen - für Ankauf und Neubau sind Fördermittel denkbar - vorhandene Aufbauten können abgerissen werden - befindet sich im Sanierungsgebiet - sehr ruhige Lage inmitten des historischen Stadtkernes - für eine bestehende Abwasserleitung auf dem Grundstück besteht ein Grundstücksmitbenutzungsvertrag Mindestgebot: EUR Treuenbrietzen, Flur 6, Flurstück 106, Größe m² Gewerbefläche zu verkaufen - sofortige Bebauung möglich, rechtskräftiger Bebauungsplan liegt vor Mindestgebot: 26 EUR/m² Treuenbrietzen, Flur 6, Flurstück 331/2, Größe m² - 1 Baulücke an der Albert-Schweitzer-Straße - 1 Baulücke an der Leipziger Straße

18 Nr. 05/ Treuenbrietzener Nachrichten 14. Sabinchenfestspiele Juni 2008 mit historischem Festumzug - als Wohn- und gemischte Baufläche nutzbar - gesamt oder getrennt veräußerbar, da ein zusammenhängendes Flurstück - bebaubar nach 34 BauGB - ruhige Lage Mindestgebot: 26 EUR/m² Treuenbrietzen, Flur 6, Flurstück 506, Größe 880 m² - Baulücke am Kameruner Weg - Bebaubar nach 34 BauGB - ruhige Lage Mindestgebot: 26 EUR/m² Treuenbrietzen, OT Bardenitz, GT Pechüle, Pechüler Dorfstraße 27 Flur 13, Flurstücke 38/2, 39, 40 und 41, Größe m² - das Gebäude liegt inmitten des Ortskernes Pechüle - sehr stark sanierungsbedürftig - sehr viel Gartenland - ruhige, attraktive Lage Mindestgebot: EUR Treuenbrietzen, OT Dietersdorf Flur 1, Flurstücke 18/2 Teilfläche, Größe ca m² - auf dem Flurstück 18/2 muss eine Teilvermessung erfolgen - ist straßenbegleitend bebaubar mit Wohnbebauung oder mit nicht störendem Gewerbe - sehr ruhige Lage an der Bundesstraße B 2 Mindestgebot: 10 EUR/m² Treuenbrietzen, OT Marzahna, Berliner Straße 31 a Flur 3, Flurstück 91, Größe 410 m² - ehemaliges Feuerwehrgerätehaus, welches derzeit leerstehend ist - kann als Garage oder Abstellgebäude genutzt werden - Gebäude hat Bestandsschutz; bei Abriss kein Neubau - liegt direkt an der Bundesstraße B 2 am Dorfteich - Verpachtung ist ebenfalls denkbar Mindestgebot: EUR Treuenbrietzen, OT Marzahna, Flur 2, Flurstück 133, Größe 982 m² - Baulücke am Schulweg - Bebaubar nach 34 BauGB - Sehr ruhige Lage - Teilweise erschlossen Mindestgebot: 13 EUR/m² Treuenbrietzen, OT Marzahna, Flur 2, Flurstück 137, Größe 1224 m² - Baulücke am Marzahnaer Mühlenweg - Bebaubar nach 34 BauGB - Sehr ruhige Lage - Teilweise erschlossen Mindestgebot: 13 EUR/m² Interessenten melden sich bitte bei: Stadtverwaltung Treuenbrietzen Liegenschaften Herr Schulze oder Frau Becker Großstraße 105, Treuenbrietzen, Tel Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung jederzeit möglich. Aktuelles aus der Wirtschaft Institut für Kosmetik Susanne Hach Inh. Susanne Hach Großstraße 106, Treuenbrietzen Tel: 0172/ Eröffnung am 14. April um Uhr Zur Geschäftseröffnung wünscht der Bürgermeister, Herr Knape, alles Gute und eine immer zufriedene Kundschaft. Wissenswertes Bereitschaftsdienst der WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbh Der Bereitschaftsdienst der WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbh ist außerhalb der festgelegten Arbeitszeit (Arbeitszeit: Montag bis Donnerstag von 6:30 Uhr - 15:30 Uhr und Freitag von 6:30 Uhr- 12:00 Uhr) für den Bereich Versorgung (Trinkwasser) unter der Ruf- Nr / und für den Bereich Entsorgung (Abwasser) unter der Ruf-Nr / zu erreichen. Müller, Meinusch - Geschäftsführer Sprechzeiten Großstraße 1, Treuenbrietzen, Tel / Einrichtung Ansprechpartner Tel. Sprechzeiten Raum Ergänzender Begleitdienst Frau List jeden 1. Mittwoch im Monat von Uhr Beratungsraum Schuldnerberatung Frau Burkert jeden 4. Donnerstag im Monat von Uhr Beratungsraum AWO, Kreisverband PM e.v. Werder, 03327/ Soziale Dienste der Justiz Herr Seeger jeden 2. Mittwoch im Monat von Uhr Beratungsraum Landgericht Potsdam Dienstsitzsprecher Kanzlei Brandenburg, 03381/ Brandenburg, 03381/ Sozialpsychiatrischer Dienst Frau Friedrich jeden 2. Mittwoch im Monat von Uhr Selbsthilferaum Gesundheitsamt Belzig Belzig, / MS Gruppe Frau Friedrich jeden 2. Mittwoch von Uhr Seniorenraum Selbsthilfegruppen Anonyme Alkoholiker AA jeden Dienstag von Uhr Selbsthilferaum Psychisch Kranke und Angehörige Frau Höhne jeden 1. und 3. Montag im Monat Seniorenraum Johanniter- Krankenhaus Treuenbrietzen, / von Uhr Psychosomatikkranke Herr Warlich jeden Mittwoch von Uhr Selbsthilferaum Gesundheitsamt / Rheuma- Liga Frau Maßwig jeden 3. Mittwoch von Uhr Seniorenraum Landesverband Brbg. Sitz Cottbus / Sommerpause (05 07) Diabetiker- Gruppe Frau Lautenbach jeden 1. Mittwoch im Monat von 14 Uhr Selbsthilferaum BRH Bund der Ruheständler, Herr Weinert letzter Mittwoch im Monat von Uhr Seniorenraum Rentner u. Hinterbliebenen / weitere Angebote u. Veranstaltungen: Rommé jeden Dienstag von Uhr Seniorenraum PDS Frau Funke jeden 2. Mittwoch im Monat von Uhr Seniorenraum Wasserprobenprüfung lt. Terminangabe

19 Treuenbrietzener Nachrichten Nr. 05/08 Öffnungszeiten unserer öffentlichen Einrichtungen ACHTUNG! Geänderte Öffnungszeiten Sprechzeiten Rathaus Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr danach maximal bis Uhr nach vorheriger Anmeldung Mittwoch Donnerstag nach vorheriger Anmeldung 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr danach nach vorheriger Anmeldung Freitag nach vorheriger Anmeldung Stadt- und Tourismusinformation Treuenbrietzen Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Heimatmuseum Freitag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Samstag/Sonntag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Bibliothek Neue Adresse: Großstraße 1 in Treuenbrietzen Montag geschlossen Dienstag 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr Samstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Jugendclub Treuenbrietzen Montag bis Donnerstag 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr Freitag, Samstag 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr Blutspende 2008 Am findet von Uhr die nächste Blutspende im Bürgerhaus Alte Feuerwehr in der Breiten Straße statt. Wir möchten hiermit den Treuenbrietzenern für die rege Teilnahme danken. E. Meyer Pressemitteilung: Internationaler Schüleraustausch h Gastfamilien gesucht! BRASILIEN Colégio Cruzeiro, Rio de Janeiro Familienaufenthalt: 3. Juli bis 19. Juli Schüler(innen) gute Deutschkenntnisse, Jahre Ausführliche Informationen erhalten Sie bei: Schwaben International e.v., Stuttgarter Str. 67, Stuttgart Tel , Fax , schueler@schwabeninternational.de, Schwaben International im Internet: Bibliotheksnachrichten NEU IM ANGEBOT Die Zeiten der Hörspielcassetten gehen langsam in die Geschichte ein. Aber nicht traurig sein. Es gibt einen Ersatz. In der Kinderabteilung der Stadtbibliothek stehen jetzt auch Hörspiel-CDs zur Ausleihe im Regal. Recherche-PC Jeder Nutzer der Bibliothek kann jetzt selbst am Computer nachforschen ob sein Lieblingsschriftsteller oder ein bestimmtes Buch vorhanden ist. Der Recherche-PC steht im Empfangsbereich. Welttag des Buches Rund um den Welttag des Buches am 23. April laufen in den Bibliotheken viele Aktionen. In unserer Einrichtung organisieren wir vom zu den Öffnungszeiten einen Bücherflohmarkt. Wer Interesse hat, kann im Veranstaltungsraum der Bibliothek in den Flohmarktkisten stöbern. Zur Lesenacht der Albert-Schweitzer-Grundschule am 18. April kommen z.b. die Eventilatoren aus Berlin und gestalten mit den Kindern eine Buchvorstellungsshow. Diese Veranstaltung ist eine Initiative es Landkreises Potsdam-Mittelmark und wird über die Märkischen Literaturtage finanziert. Ein weiterer Höhepunkt in unserer Bibliothek wird die Austellung von Stefanie Jeschke sein. Teile ihres Illustrationsprojektes für ein Kinderbuch kann man im Veranstaltungsraum vom 3. Mai 28. Juni besichtigen. Stefanie Jeschke, als ehemalige Treuenbrietznerin, ist Jahrgang 1981 und Studentin der Uni in Weimar, Fach Grafik&Design. Wir freuen uns auf ihren Besuch! K. Coenen-Seehaus, Stadtbibliothek Treuenbrietzener Kneipennacht 03. Mai 2008 Kinderseite Liebe Kinder, das Rätsel wurde erfolgreich gelöst. Leider haben nicht alle Kinder das Bild ausgemalt und konnten daher nicht in die engere Wahl genommen werden. Der Gewinner der Kinderseite ist Eric Baade, 7 Jahre alt aus der Jahnstraße 5, Treuenbrietzen. Deinen Preis kannst du dir ab 5. Mai 2008 in der Stadtbibliothek abholen. In dieser Ausgabe gibt es leider keine Kinderseite, aber in der nächsten Ausgabe ganz sicher wieder. Also schön die Augen aufhalten. In Zusammenarbeit Stadtbibliothek und Stadtinformation Treuenbrietzen K. Coenen-Seehaus und C. Schäfer Vereine / Verbände / Parteien NEUVORSTELLUNG Hundeverein (Dobermann) Treuenbrietzen Kurz möchten wir uns den Bewohnern Treuenbrietzens und Umgebung vorstellen. Wer sind wir und vor allem was tun wir?! Wir sind eine Ansammlung begeisterter Hundebesitzer, die sich zweimal in der Woche in Pflügkuff (Mittwochs & Samstags) treffen, um dort Hundesport zu machen und unsere Hunde mit viel Freude, Spaß, aber stetiger Konsequenz ausbilden. Als Endergebnis legen wir dann eine Prüfung ab, welche dann aussagt, dass wir einen ausgebildeten Begleit- bzw. Wach -und- Schutzhund haben. Unsere Hunde sind dann sozialisiert und sehr gehorsam. Bis jetzt sind bei uns viele Dobermänner und Schäferhunde vertreten, aber wir möchten auch SIE, mit ihrem Hund, egal welcher Rasse, oder nicht Rasse herzlich einladen, wenn Sie Interesse daran haben, ihm ein paar Kommandos beizubringen, damit er besser hört. Oder aber auch, wenn er einfach nur den Umgang mit anderen Hunden lernen soll oder Sie ein besseres Verhältnis zu ihrem Hund bekommen möchten, denn nicht immer ist die Kommunikation zwischen Mensch und Hund so einfach, wie man immer glaubt. Gern möchten wir Ihnen aber auch helfen, wenn Sie einen Problemhund, oder einfach nur ein kleineres Problem mit Ihrem Hund haben. Wir haben geschulte Ausbilder, die Sie gerne anleiten, sowie mit ihrer Erfahrung, Rat und Tat zur Seite stehen. Wir bieten immer mittwochs in der Zeit von Uhr eine Welpenspielgruppe und eine Junghundausbildung an. Mit vorheriger Absprache gern auch Einzelunterricht und Problembewältigung. Wenn wir jetzt Ihr Interesse geweckt haben, oder Sie einfach nur neugierig geworden sind, dann besuchen Sie uns gern einmal. Wir heißen Sie herzlich Willkommen und freuen uns auf zahlreiche Besucher. Mit Pfötchenabdruck grüßt der Treuenbrietzener Dobermannverein Anmeldung unter Tel: bei Herrn Burghard Specht oder Hompage: Treuenbrietzener Judoverein e. V. TJV Der Treuenbrietzener Judoverein organisiert auch in diesem Jahr den traditionellen ela-cup, welcher bereits zum siebenten Mal ausgetragen wird. Am 26. April 2008 werden die Judokas in verschiedenen Altersund Gewichtsklassen ab 10:00 Uhr in der Stadthalle in Treuenbrietzen um Pokale und Medaillen kämpfen. Wir wünschen unseren teilnehmenden Judokas viel Erfolg im Kampf um die vorderen Plätze. Auch in den Sommerferien soll das Training nicht zu kurz kommen. Deshalb ist im August ein Sommercamp geplant. Die Kinder und Jugendlichen verbringen sechs Tage im Maritimen Jugenddorf in Wieck bei Greifswald. In der Kita Spielkiste, die jetzt in der Großstraße 1 untergebracht ist, hat der TJV Judomatten ausgelegt. Im Schnuppertraining sollen die Kinder für den Judosport begeistert werden. Aber auch die anderen Interessierten haben die Möglichkeit, sich bei einem dreimaligen Schnuppertraining in der Judohalle, Leipziger Straße 109 a, auszuprobieren. An dieser Stelle noch ein Hinweis auf die geänderten Trainingszeiten: Gruppe A (Anfänger und U9): Dienstag und Freitag 16:00 17:30 Uhr Gruppe B (U9 und U11): Montag und Donnerstag 17:00 18:30 Uhr Gruppe C (U11 und U14): Mittwoch 17:00 18:30 Uhr und Freitag 17:30 19:00 Uhr Männer/Frauen und U17: Montag und Mittwoch 18:30 21:00 Uhr

20 Nr. 05/ Treuenbrietzener Nachrichten 14. Sabinchenfestspiele Juni 2008 mit historischem Festumzug sowie Freitag 19:00 21:00 Uhr Telefonisch zu erreichen ist der TJV unter: / Katharina Weiss für den TJV 1. TREUENBRIETZENER BIKER-CLUB e.v. Schriftführerin: Silvia Röder Brücker Landstraße 7, Belzig, Telefon: /45766 Erste gemeinsame Ausfahrt in diesem Jahr Die Motorradfahrer/ innen des 1. Treuenbrietzener Biker-Clubs treffen sich am 1. Mai 2008 um 9.00 Uhr auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus in Treuenbrietzen. Am Vormittag fahren wir traditionell zur Saisoneröffnung nach Berlin zur Spinnerbrücke und anschließend ist eine gemeinsame Ausfahrt durch das Land Brandenburg geplant. Wie in jedem Jahr sind auch Nichtmitglieder hierzu recht herzlich eingeladen! Der Vorstand Auswertung der letzten Saison in der Jahreshauptversammlung 2008 Im März hatte der 1. Treuenbrietzener Biker-Club e. V. seine Hauptversammlung und die letzte Motorradsaison wurde ausgewertet. In dieser Saison jagte wieder ein Höhepunkt den anderen. In diese Saison starteten wir mit einem Erste-Hilfe-Lehrgang. Dort wurde nicht nur den Ausführungen des Sanitäters gelauscht, sondern auch praktisch der Ernstfall geübt. Pünktlich zum 1. Mai begann die Zeit der Ausfahrten. Wie bereits in den vergangenen Jahren ging es traditionell an diesem Tage durch das Land Brandenburg zur Spinnerbrücke nach Berlin. Nach einer kurzen Rast und Stärkung ging die Fahrt weiter zum Kloster Chorin. Dass die Ausfahrt am 1. Mai schon eine feste Größe für alle Biker rund um Treuenbrietzen geworden ist, wurde dadurch dokumentiert, dass viele Biker mitfuhren, die keine Mitglieder unseres Vereins sind. Am 6. Mai eröffneten wir offiziell die Motorradsaison mit einem gemeinsamen Fahrsicherheitstraining auf dem alten Flugplatzgelände in Altes Lager. Reinhard Rudolph hatte dieses Training wieder hervorragend organisiert. Es war ein sehr gelungenes Training und nach einzelnen Fahrübungen konnten wir das Gelernte beim zweiten Teil dieses Trainings auf dem Gelände des ADAC-Fahrsicherheitszentrums in Linthe anwenden. Den absoluten Höhepunkt bildete unsere mehrtätige Tour in den Schwarzwald nach Oberwollfach. Die ausgesuchten Touren führten uns wieder zu den schönsten Sehenswürdigkeiten und den kurvenreichsten Strecken im Schwarzwald. Es war für alle mitfahrenden Biker ein gut organisiertes und unvergessliches Erlebnis. Anlässlich der Sabinchenfestspiele nahmen wir mit unseren Maschinen am Festumzug teil. Auch in diesem Jahr durften wir uns auf dem Marktplatz in Treuenbrietzen mit dem Verkauf von Kaffee und selbstgebackenen Kuchen präsentieren. Zu diesem Anlass hat das Vereinsmitglied Axel Weisenseel mühevoll die Vereinsgeschichte aufgearbeitet, zusammengetragen und in Bild und Schrift in Szene gesetzt. Das Fachgeschäft Radio- Fernseh-Hermann hat unseren Club unterstützt und die Technik zur Verfügung gestellt, um die Geschichte unseres Vereins vorzustellen. Ein großes Dankeschön geht an alle Mitglieder und auch Nichtmitglieder, wie z. B. Ramona Sieg, die zum Gelingen unserer alljährlichen Sommerfete im Juni beigetragen und an alle Sponsoren, die für das leibliche Wohl auf dieser Veranstaltung gesorgt haben. Ebenfalls sollten unsere gemeinsamen kurzfristigen Ausfahrten nicht unerwähnt bleiben. Mit unseren Motorrädern besuchten wir ein Vereinsmitglied im Erzgebirge. Hier trafen wir uns bereits zum zweiten mal mit den Hubraumriesen und machten eine Rundfahrt durch das Erzgebirge. Sie zeigten uns ihre schönsten Ausflugsziele in der Umgebung. In diesem Jahr wollen sie uns in Treuenbrietzen besuchen und wir werden dieses Wochenende vorbereiten und eine gemeinsame Ausfahrt organisieren. Einen weiteren Höhepunkt des Vereinslebens bildete unsere Abschlussfahrt in den Norden nach Siedenbüssow. Bei herrlichstem Sonnenschein haben wir nach einer sehr schönen Fahrt durch den Norden Stralsund erreicht. Hier besuchten wir das Segelschulschiff Gorch Fock und erlebten eine interessante Führung. Nach einer Fahrt über die Insel Rügen, erreichten wir am Abend das Biker-Hotel Das Gutshaus. Zum Ende der Saison fuhren wir am 3. Oktober in die Lausitz. Dort besichtigten wir den gigantischen Abraumbagger F 60 in der Nähe von Klettwitz. Bei herrlichem Wetter buchten wir eine Führung und konnten viel Wissenswertes über den F 60 sowie über die Braunkohleförderung in der Lausitz erfahren. Wir hoffen, dass wir zu solchen Tagesausflügen in Zukunft auch Nichtmitglieder animieren können. Auch wenn unsere Maschinen eingemottet sind, das Clubleben geht auch in den Wintermonaten weiter. Das Bowlingturnier im November im Rasthaus Zum Tiefen Brunnen fand wieder sehr großen Zuspruch und bei guter Laune wurden die besten Teilnehmer mit einem Präsentkorb geehrt. Für unseren Verein gibt es keine Winterpause, denn jeden 1. Donnerstag im Monat findet der Stammtisch im Rasthaus Zum Tiefen Brunnen statt. Hierzu sind auch Nichtmitglieder herzlich willkommen. Im Dezember haben wir das Jahr bei einer gemeinsamen Weihnachtsfeier in der Gaststätte Drei Linden in Buchholz ausklingen lassen. Diese Feier hat wieder bewiesen, dass es uns auch ohne unsere geliebten Feuerstühle nicht schwer fällt, uns in geselligen Runden zusammenzufinden. Wir freuen uns jetzt schon auf die bevorstehende Saison und haben zahlreiche Aktivitäten des Vereins geplant. Dazu gehören u. a. ein gemeinsames Fahrsicherheitstraining, traditionelle Tages- und Wochenendausfahrten und die Teilnahme an diversen Veranstaltungen. Die diesjährige mehrtätige Frühjahrstour wird uns ins Allgäu führen und der Vorstand hofft auf rege Beteiligung! An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal bei allen Mitgliedern sowie vielen fleißigen Helfern und Sponsoren ganz herzlich bedanken. Ein großes Dankeschön geht an alle, die durch ihren persönlichen Einsatz bei unseren zahlreichen Veranstaltungen und Fahrten aktiv mitgewirkt haben! Vorstand des 1. Treuenbrietzener Biker-Club e. V. Schriftführerin Silvia Röder TSV Infos - April 2008 FIT AM BALL 3000 Deutschlands größtes Projekt zur Förderung des Schulsports! 3000 km 200 Schulteams 100 Tage 1 Weltrekord Ein Projekt der Deutschen Kölner Sporthochschule, das seit dem 29. Januar 2008 genau 100 Tage bis zum 07. Juni 2008, Beginn der Fußball- Europameisterschaft in Basel, durchgeführt wird. Dabei dribbeln Schülerinnen und Schüler einen Ball von Leipzig über Berlin, Hamburg, Hannover, Dortmund, Gelsenkirchen, Köln, Frankfurt/M., Kaiserslautern, Stuttgart, Nürnberg, München bis nach Basel, wo dann der Dribbelweltrekord für das Guinnessbuch der Weltrekorde perfekt sein soll. Jede Schule, die eine Patenschaft für jeweils ca. 20 km Dribbelstrecke übernimmt, ermöglicht ihren Schülern eine einmalige Gelegenheit, sich im Buch der Weltrekorde zu verewigen. Schüler aus Niemegk (Robert-Koch-Schule) und die Albert-Schweitzer-Schule aus Treuenbrietzen übernahmen die Patenschaften von Niemegk bis Beelitz und von Beelitz bis Saarmund. Mattias Bellinghausen, Sportlehrer der Sporthochschule Köln, begleitet die Kinder mit dem Rad und dem Navigationsgerät, um die Feld- und Waldwege zu orten, wo die Dribbler abseits von befahrenen Straßen das nächste Ziel erreichen. Die Kinder waren mit Begeisterung dabei und hatten Spaß an der tollen Sache. Die Treuenbrietzener Schüler erhielten von den Dribblern der Robert-Koch-Schule einen signierten Fußball, wo alle Niemegker unterschrieben haben. Dieser verbleibt als Andenken in der Albert-Schweitzer-Schule und wird immer wieder an den Weltrekord erinnern. Am 07. Juni wird die EURO 2008 in Basel eröffnet und dort wollen dann die Dribbler den Rekord perfekt machen. Für die Albert- Schweitzer-Schule dribbelten: Florian Bürger, Torsten Senft, Sebastian Lehmann, Tim Stopp, Maximilian Irmer und Patrick Bröhl. Wir wünschen dem Team FIT AM BALL 300 viel Erfolg zu dieser tollen Idee! Wer sich über den weiteren Verlauf der Staffel informieren möchte, kann dieses auf der Homepage online unter tun. Dort werden neben den zahlreichen Hintergrundinfos auch Fotos, Videos und Erlebnisberichte veröffentlicht. Sollte der Eintrag in das Buch der Weltrekorde zustande kommen, können nicht nur die Schüler sondern auch die Schulen und Eltern stolz auf diese tolle Leistung sein. Wir bedanken uns noch einmal für die tolle Betreuung von Sportlehrer Rüdiger Schulz sowie ÜL Peter Ernicke vom TSV Treuenbrietzen. Pressewart des TSV Treuenbrietzen e.v.

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