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1 Antrag auf Fahrberechtigung von Dienstfahrzeugen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Antragsteller/in Verwaltung/Fachbereich/Dekanat:... Einrichtung /Institut:... Vorname:... Nachname:... Tel.-Nr.:... -Adresse (dienstl):.. I. Grundsätzliches 1. Für den Erhalt der Fahrberechtigung von Dienstfahrzeugen gelten Kontrollpflichten, welche sich insbesondere aus dem Gesetz ( 21 STVG) ergeben. 2. Die Zuständigkeit für die Angelegenheiten der Dienstkraftfahrzeuge liegt bei der bei der Gruppe Transport und Logistik. Die Dienstkraftfahrzeuge werden von der bei der Gruppe Transport und Logistik in regelmäßigen Abständen überprüft und gewartet. 3. Das Führen von Dienstkraftfahrzeugen ist nur Personen gestattet, die während der Dauer der Fahrt in einem Beschäftigungsverhältnis zur Goethe-Universität ( vgl. Ziffer II 3) stehen. Voraussetzung zur Führung von Dienstkraftfahrzeugen ist der Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis (Führerschein)( vgl. Ziffer II 3). 4. Für die Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge ist die Genehmigung des/ der Dienstvorgesetze/n Voraussetzung. 5. Privatfahrten mit Dienstkraftfahrzeugen, die nicht der Erledigung von Dienstgeschäften dienen, sind untersagt. 6. Für Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften wie die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie andere rechtliche Vorschriften ist der jeweilige Fahrer selbst verantwortlich und haftbar. Bußgelder, Punkte oder Strafen, die im Zusammenhang mit der Benutzung von Dienstfahrzeugen entstehen, gehen zu Lasten des/der Fahrers/in. 7. Das Führen eines Dienstkraftfahrzeuges unter Alkoholeinwirkung oder dem Einfluss berauschender Mittel ist untersagt. 1

2 8. Alle Fahrer/innen sind zu größtmöglicher Sorgfalt verpflichtet. Durch eine unvorsichtige Fahrweise bringt der Fahrer/ die Fahrerin nicht nur sein Leben und seine Gesundheit sowie Leben und Gesundheit anderer in Gefahr, sondern er/sie setzt sich auch sonstigen schweren, mitunter existenzgefährdenden Nachteilen aus (z.b. Entzug der Fahrerlaubnis; Ersatzansprüche wegen Beschädigung von Eigentum der Goethe-Universität, insbesondere wegen Beschädigung des Dienstkraftfahrzeuges; Ersatzansprüche Dritter, arbeits- und disziplinarrechtliche Folgen). 9. Der/Die Fahrer/in ist für den sauberen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. 10. In Dienstkraftfahrzeugen zur Personenbeförderung und sonstigen Dienstkraftwagen mit mitfahrenden Beschäftigten darf nicht geraucht werden. 11. Die maximale Dauer der Nutzung pro Fahrtzweck ist auf 2 Wochen begrenzt. II. Fahrberechtigung 1 Zweck der Fahrberechtigung Die Fahrberechtigung erlaubt dem Personenkreis unter 3 die Benutzung von Dienstfahrzeugen. Ein Anspruch auf Überlassung eines Dienstfahrzeuges besteht nicht. 2 Dauer der Fahrberechtigung Die Fahrberechtigung kann nur für die Dauer von sechs Monaten erteilt werden. Die Fahrberechtigung wird nur nach Vorlage des Führerscheins im Original bei dem Team Fuhrparkund Parkraumangelegenheiten oder bei einer der in 4 genannten Prüfstellen verlängert. Mit Erteilung der Fahrberechtigung wird ein Hologramm-Barcode auf den Führerschein des Antragsstellers geheftet, der einen Zahlencode enthält. Der Barcode darf während der bestehenden Fahrberechtigung weder beschädigt noch entfernt werden. Bei mehrmaliger Beschädigung oder Entfernung des Barcodes kann die Verlängerung der Fahrberechtigung versagt werden. Die Fahrberechtigung wird nach erfolgreicher Überprüfung der Fahrerlaubnis erneut für sechs Monate ausgestellt. 3 Personenkreis Beschäftigte in einem befristeten oder unbefristeten Vollzeit- sowie Teilzeitarbeitsverhältnis mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität(ausgenommen sind z. B. studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte), die den amtl. Führerschein der Klasse III bzw. EU-Klasse B besitzen, können eine Fahrberechtigung für Dienstfahrzeuge über ihren /ihrer Dienstvorgesetzten (z. B. den/die Dekan/in, Geschäftsführende/n Direktor/in, Abteilungsleiter/in bzw. Bereichsleiter/in) beantragen. 4 Antrag, Verlängerung und Erteilung der Fahrerlaubnis 2

3 1. Die Fahrberechtigung kann nur bei einem vollständig ausgefüllten Formular erteilt werden. 2. Der / die Antragsteller / in hat bei Antragsstellung seinen/ ihren Führerschein im Original bei der Gruppe Transport und Logistik vorzulegen. Der Führerschein wird mit einem Barcodesiegel gemäß 2 versehen. 3. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis kann sowohl bei der Gruppe Transport und Logistik als auch bei jeder Aral-Tankstelle mittels eines Barcodescanners erfolgen. 4. Der/die Antragsteller/in erhält nach Nachweis der Voraussetzung 2-4 nach der Belehrung über die Nutzung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten sowie das Führen von Fahrtenbüchern (Muster siehe Anlage 1) und das Verhalten bei einem Unfall (siehe 7) die Fahrberechtigung. Die Fahrberechtigung gilt für alle Dienstfahrzeuge der Universität und wird auf der Goethecard vermerkt. 5 Einsatz der Dienstfahrzeuge 1. Die Dienstfahrzeuge dürfen nur für den Transport von Material oder Personen eingesetzt werden, wenn aus zwingenden Gründen öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzt werden können. Dies gilt auch für mehrtägige Dienstfahrten mit Dienstfahrzeugen. Die Nutzung von Dienstfahrzeugen bedarf, vor Antritt seiner/ihrer Fahrt der Genehmigung durch seinen/ ihren Dienstvorgesetzte/n. Die besonderen Bedingungen einer generellen Dienstreisegenehmigung sind zu beachten. 2. Der Transport von Gefahrgütern, die der Gefahrgut VO unterliegen, ist grundsätzlich im Rahmen der Verordnung nur in den dafür vorgesehenen Fahrzeugen und nach Absprache mit dem/ der Gefahrgutbeauftragten, erlaubt. Der/die Fahrer/in muss sich jedoch vor Antritt des Transportvorganges über die Bestimmungen kundig machen. 3. Die Dienstfahrzeuge sind Eigentum bzw. Leasingfahrzeuge der Goethe-Universität. Für jede Dienstfahrt mit einem Dienstfahrzeug ist die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuches gesetzlich vorgeschrieben. 6 Fahrtenbuch 1. Folgende Punkte sind beim Führen des Fahrtenbuches einzuhalten: Für jedes Fahrzeug wird jeweils ein Fahrtenbuch für gerade und ein Fahrtenbuch für ungerade Monate geführt. Am Monatsende ist das Fahrtenbuch ihren /ihrer Dienstvorgesetzten (z. B. dem/der geschäftsführenden/r Direktor / in, Dekan/in, Abteilungsleiter/in ) vom Fahrer/ Fahrerin vorzulegen. Diese haben im Fahrtenbuch auf ordnungsgemäße Eintragung zu achten, den dienstlichen Zweck der Fahrten zu prüfen und 3

4 dieses mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Danach ist das Fahrtenbuch bis spätestens am 15. des nachfolgenden Monats an den zuständigen Sachbearbeiter bei der Gruppe Transport & Logistik weiterzuleiten. 2. Folgende Informationen muss das Fahrtenbuch enthalten: Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel,(Ort,Strasse) und Reiseroute Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner/in Umwegfahrten 3. Sollten diese Eintragungen falsch oder nicht vollständig gemacht werden, kann das Finanzamt diese Fahrten als Privatfahrten (geldwerter Vorteil) auslegen und den/ die Antragsteller/in persönlich zur Steuerzahlung heranziehen. Die Einleitung von arbeitsrechtlichen / dienstrechtlichen Schritten bleibt vorbehalten. Ein Muster eines ausgefüllten Fahrtenbuches ist als Anlage 1 beigefügt. 7 Verhaltensmaßnahmen bei einem Unfall mit einem Dienstfahrzeug: 1. An der Unfallstelle - Warnweste anlegen. - Unfallstelle so absichern, dass weitere Unfälle vermieden werden. - Verletzten ist Erste Hilfe zu leisten. Erforderlichenfalls ist so schnell wie möglich ein Arzt bzw. ein Krankenwagen herbeizurufen. - Die Polizei ist zwingend, unabhängig von der Schadenshöhe, zu benachrichtigen. Der / die Antragsteller/in hat sich in jedem Fall die Vorgangsnummer und das zuständige Polizeirevier mitteilen zu lassen. - Name und Anschrift von Zeugen sind zu notieren. Dem Geschädigten/ der Geschädigten ist die HDI- Versicherungskarte zu überreichen. Zur Schuldfrage darf weder mündlich noch schriftlich Stellung genommen werden. Es dürfen keine Zusagen über die Schadensregulierung gemacht werden. - Der Unfallbericht ist vollständig auszufüllen. Weitere Fragen bezüglich des Unfalls sind unverzüglich und wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Meldung an die Versicherung erfolgt ausschließlich über die Gruppe Transport und Logistik, Team Fuhrpark- und Parkraumangelegenheiten. 4

5 - Ein Exemplar des Unfallberichts ist Bestandteil der mitzuführenden Kfz-Papiere. Eine Unfallskizze (Straßenverlauf, Markierungen, Beschilderung sowie Endstellung der Fahrzeuge) ist anzufertigen. 2. Unverzüglich nach der Rückkehr zur Dienststelle: - Der/die Dienststellenleiter/in bzw. Kfz-Sachbearbeiter/in ist über den Unfall zu informieren. - Eine Äußerung zum Unfallhergang und zur Art des ausgeführten Dienstgeschäftes ist unaufgefordert schriftlich zur Unfallmeldung abzugeben. - Hat der/die Fahrer/in den Verkehrsunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, so hat sie/er der Goethe-Universität den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 8 Verhaltensregeln im Falle einer Panne mit einem Dienstfahrzeug Bei einer Panne ist unverzüglich die Gruppe Logistik zu informieren, um nach Absprache weitere Schritte einzuleiten. Sollte die Gruppe Transport und Logistik nicht erreichbar sein, ist der Fahrzeughersteller zu informieren. Den Fahrzeughersteller und die jeweiligen Servicenummern können Sie dem Bordbuch im Handschuhfach entnehmen. 9 Mitteilungspflichten / Informationspflichten I) Der/Die Antragssteller/in verpflichtet sich, der Gruppe Transport und Logistik unverzüglich mitzuteilen, insbesondere wenn a) ihm/ihr die bestehende Fahrerlaubnis ganz, teilweise oder auch nur vorläufig entzogen wurde, b) gegen ihn/sie ein zeitlich begrenztes Fahrverbot erlassen wurde, c) sein/ihr Führerschein eingezogen wurde. Der/die Antragssteller/in verpflichtet sich, hat sich vor jedem Fahrtantritt über neue Regelungen zur Fahrberechtigung zu informieren (z. B. Formularschrank des Intranets) 10 Verlust der Fahrberechtigung Die Fahrtberechtigung wird insbesondere entzogen, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig an der in 4 Abs.3 genannten Stellen vorgelegt wurde. (1) Regelungen dieses Antrages missachtet werden, (2), wenn der/die Mitarbeiter/in nicht im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist. 5

6 Unterschrift des/der Vorgesetzten:... Datum:.. Unterschrift des/der Antragstellers/in auf Fahrberechtigung:... Datum:... 6

7 Anlage 1: Muster eines ausgefüllten Fahrtenbuches Die Ausfüllanweisung auf der Innenseite des Deckblattes vom Fahrtenbuch ist zu beachten. Anmerkung: Das Fahrtenbuch ist nur mit Kugelschreiber oder Füllfederhalter lesbar und vollständig auszufüllen. Muster Fahrtenbucheintragung Monat April 2012: Abfahrt Rückkehr Betriebsstoffempfang Datum / Stand des Stand des Datum / gefahrene Öl Kraftstoff Uhrzeit km-zählers km-zählers Uhrzeit km Übertrag: : : : : l 50 Fahrteilnehmer: Tatsächliche Fahrtstrecke a) Unterschrift Fahrer(in) Bemerkungen (Mängel, besondere Vorkommnisse, Prüf-/Sichtvermerke) Mustermann 2 FB 17 Uni FFM (Senckenberganlage, Frankfurt) Kassel Hauptstr. 30 Uni FFM (Senckenberganlage, Frankfurt) Geschäftspartner : Hr. Müller Reisezweck: Besprechung a) Mustermann 1 b) Mustermann 2 Reifen überprüfen Mustermann 2 FB 17 Uni FFM (Senckenberganlage, Frankfurt) München Berliner Str. 30 Uni FFM (Senckenberganlage, Frankfurt)Geschäftspartner : Hr. Maier Reisezweck : Begehung a) Mustermann 1 b) Mustermann 2 Reifen überprüft OK 7

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