Handlungskonzept zum Umgang mit Suchtmittel konsumierenden Schülern
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- Arwed Kopp
- vor 5 Jahren
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1 Suchtprävention an der Hohentwiel-Gewerbeschule Singen Handlungskonzept zum Umgang mit Suchtmittel konsumierenden Schülern Das Konzept ist angelehnt an bereits vorhandene Modelle aus dem Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Stuttgart sowie einem Modell, welches im Landkreis Waldshut erarbeitet wurde. Beteiligt ist außerdem die Fachstelle Sucht Singen beim bw-lv für Prävention und Rehabilitation Thesen zum Umgang mit suchtgefährdeten Schülerinnen und Schülern 1. Alle Jugendlichen haben als Entwicklungsaufgabe herauszufinden, wo ihre Grenzen liegen. 2. Dabei müssen sie u.a. auch ihren Standpunkt zu Suchtmitteln finden. 3. Wer seine Grenzen auslotet, fällt auf und bringt auch seine Mitwelt an ihre Grenzen. 4. Suchtmittelkonsum erschwert oder verhindert die Wahrnehmung von Grenzen und beeinträchtigt dadurch die Fähigkeit, sich an Vereinbarungen zu halten und Regeln zu akzeptieren. 5. Dadurch bekommt die Lehrerschaft der Schule, sowie die einzelne Lehrerin oder der einzelne Lehrer, ernsthafte Schwierigkeiten bei der Bewältigung ihrer Aufgaben. 6. Wenn die Lehrkraft ihr Problem nicht wahrnimmt, kommt es i.d.r. zu Extremreaktionen. 7. Um zu klaren Vereinbarungen mit der Schülerin oder dem Schüler zu kommen, muss die Lehrkraft erkennen, dass sie ein Problem mit dem Schüler hat und nicht umgekehrt. Sie muss von der eigenen Problemsituation ausgehend Hilfen anbieten. 8. Wird das Hilfsangebot ausgeschlagen und das beanstandete Verhalten nicht geändert, muss dies pädagogische Konsequenzen nach sich ziehen. Nur so entsteht ein konstruktiver Druck, dass Hilfen auch in Anspruch genommen werden.
2 Schematische Darstellung des Stufenplans Erster Schritt Gesprächsteilnehmer: Lehrer, Schüler Auffälligkeiten benennen Verbindung zum Konsum herstellen Vereinbarung über Verhaltensänderung treffen Hinweis auf mögliche Einbindung der Eltern als Konsequenz bei Nichteinhaltung der Vereinbarung Vereinbarung eingehalten? ja nein Ausstieg aus dem Stufenplan Zweiter Schritt Gesprächsteilnehmer: Lehrer, Schüler, Eltern, Schulsozialarbeiterin Vereinbarung über Verhaltensänderung treffen Inanspruchnahme interner Hilfe fordern auf externe Hilfen hinweisen Hinweis auf mögliche Einbindung der Schulleitung bei Nichteinhaltung der Vereinbarung Vereinbarung eingehalten? ja nein Ausstieg aus dem Stufenplan Dritter Schritt Gesprächsteilnehmer: Lehrer, Schüler, Eltern, Schulsozialarbeiterin, Schulleitung Vereinbarung treffen zur Inanspruchnahme interner und externer Hilfen verpflichten Schweigepflichtentbindung Hinweis auf drohenden Schulverweis Vereinbarung eingehalten? ja nein Ausstieg aus dem Stufenplan Vierter Schritt Gesprächsteilnehmer: Lehrer, Schüler, Eltern, Schulsozialarbeiterin, Schulleitung, externe Fachkraft Vereinbarung treffen Hinweis auf die letzte Möglichkeit, einen Schulverweis zu vermeiden Vereinbarung eingehalten? ja nein Ausstieg aus dem Stufenplan Ende des Stufenplans Schulausschluss
3 Vorgespräch: Schematische Übersicht der Gesprächsteilnehmer Klassen-/Fachlehrer/in oder oder oder Schulsozialarbeiterin Suchtpräventionslehrer/in Vertrauenslehrer/in Beratungslehrer/in Erster Schritt: Schüler/in Zweiter Schritt: + - Dritter Schritt: plus Eltern + - plus Schulleitung Vierter Schritt: + - plus externe Fachkraft
4 Handlungskonzept für Suchtmittel konsumierende Schüler An Schulen kommt es immer wieder vor, dass Schüler aufgrund des Konsums von Alkohol und/oder Drogen auffällig werden, oder dass ein begründeter Verdacht von Lehrern besteht, ein solcher Konsum würde vorliegen und mit schulischen Auffälligkeiten, wie häufigem Zuspätkommen, Fernbleiben, Unkonzentriertheit etc., zusammenhängen. Gibt es keine klaren schulischen Vereinbarungen, ob und wie derartige Auffälligkeiten angesprochen werden sollen, erzeugt der persönliche Ermessensspielraum der Lehrer zusätzliche Belastung. Lehrer stellen sich dann z.b. Fragen, wie folgende: Ist das überhaupt meine Aufgabe? Wann soll ich es ansprechen? Wie soll ich es ansprechen? Was ist, wenn Schüler sich verweigern? So vergeht mitunter kostbare Zeit, bis eine schulische Intervention erfolgt. Oftmals engagieren sich Lehrer andererseits persönlich sehr stark und werden dadurch selbst psychisch belastet. Darüber hinaus bindet das Vorgehen oft Zeit und Energie, ohne wirklich effektiv zu sein. Handlungskonzepte bieten eine formale und inhaltliche Struktur, die das Vorgehen in besagten Fällen regelt. Die Vorteile sind: Lehrer werden persönlich entlastet Zeit wird effektiv eingesetzt weitere Bezugspersonen mit einbezogen dem Schüler wird Verantwortung übertragen Klare Konsequenzen erleichtern die Verantwortungsübernahme des Schülers und begünstigen Verhaltensänderungen. Handlungskonzepte in Form von Stufenplänen werden bereits seit vielen Jahren erfolgreich in Betrieben eingesetzt und haben sich über diesen Rahmen hinaus auch für den schulischen Bereich als nützlich erwiesen. Die Zielrichtung des Konzepts ist immer, dem Schüler zu ermöglichen, weiterhin an der Schule zu bleiben und in angemessener Art und Weise am Unterricht teilzuhaben. Dies bedingt eine wohlwollende Grundhaltung der beteiligten Lehrer. Diese wohlwollende Grundhaltung ist eher zu erreichen oder beizubehalten, wenn nicht bereits mehrere Interventionen des Lehrers über längere Zeit erfolglos und für ihn frustrierend verliefen und der Schüler ihm zunehmend Ärger und eigene Belastung bereitet. Diese Gefahr ist besonders dann gegeben, wenn zu spät interveniert wird und/oder Lehrer in der Rolle als Sozialarbeiter oder Therapeut überfordert sind. Insofern trägt das Konzept dazu bei, eine positive Haltung der Lehrer zu fördern und wenig konstruktive oder gar destruktive Gefühle zu vermeiden.
5 Vorüberlegungen zum Einsatz des Stufenplans Auffälligkeiten, die zur Inanspruchnahme des Handlungskonzepts führen, sind: Schüler/in ist angetrunken oder unter der Wirkung von Drogen im Unterricht oder bei schulischen Veranstaltungen andere Personen, z.b. Mitschüler/innen, Hausmeister, Pausenaufsicht o.ä. berichten darüber, dass ein Schüler während der Schulzeit konsumiert Schüler ist aufgrund des Konsums in der Freizeit im Unterricht nicht mehr aufnahmefähig bzw. zeigt deutliche Symptome vorhergehenden starken Konsums In Zusammenhang mit dem Verdacht des Konsums können weitere Auffälligkeiten stehen: häufiges Zuspätkommen regelmäßiges Zuspätkommen am Montagmorgen auffällige Fehlzeiten / Schwänzen Schläfrigkeit bzw. Einschlafen im Unterricht aber auch Verhaltensweisen, die für den Schüler atypisch erscheinen und nicht zu ihm passen: aggressives Auftreten, Gewaltandrohungen oder -handlungen gegen andere, auffälliges Redebedürfnis, sich zurückziehen, unerklärliche Demotivation, großspuriges Auftreten, unsicheres Auftreten, unerklärbarer Leistungsabfall, fadenscheinige Ausreden, Lügen veränderter Freundeskreis u.ä. Sind Auffälligkeiten bei einem Schüler anderen Personen als dem Klassenlehrer (z.b. Fachlehrern) deutlich geworden, so muss dieser zunächst informiert werden.
6 Der Klassenlehrer zieht darauf die Schulsozialarbeiter (oder den Suchtpräventionslehrer oder den Vertrauenslehrer oder Beratungslehrer) zwecks gemeinsamer Beratung hinzu. Dabei klären sie folgende Punkte: 1. Soll das Handlungskonzept eingesetzt werden? 2. Auf welcher Stufe wird begonnen? 3. Wer soll am ersten Gespräch teilnehmen? 4. Wer soll die Gesprächsführung und den Verlauf federführend übernehmen? 5. Wie erfolgt die Rückkopplung mit der Lehrer oder dem Schulsozialarbeiter? 6. Wie erfolgt die Information und Beteiligung anderer Fachlehrer? Der Schüler wird informiert Der Klassenlehrer oder, je nach dem Ergebnis der Vorbesprechung, der Schulsozialarbeiter, teilt dem Schüler den Anlass und einen Termin für ein Gespräch mit und erklärt ihm, dass damit die erste Stufe des Stufenplans angewendet wird. Er teilt dem Schüler auch mit, wer an dem Gespräch teilnimmt. Fallbeispiel: Der Mathematikunterricht findet an einem Wochentag nach der großen Pause statt. Dem Fachlehrer fällt auf, dass Schüler A 10 Minuten zu spät erscheint. Zur Erklärung erzählt, dass er im Schulsekretariat noch etwas zu erledigen gehabt habe. Er wirkt dann im Unterricht irgendwie komisch. Er scheint nicht bei der Sache, wirkt schläfrig und unkonzentriert. In der nächsten Mathestunde, die an einem anderen Tag und vor der großen Pause stattfindet, ist der Schüler von Beginn an anwesend und zeigt auch keine der vorherigen Auffälligkeiten. Für den Mathelehrer ist damit die letztmalige Auffälligkeit vom Tisch. In der nächsten Woche kommt es jedoch wiederholt zu Zuspätkommen und Schläfrigkeit. Der Schüler entschuldigt sich, er habe noch zur Toilette gemusst. Der Mathelehrer erinnert sich an die vorherige Woche und beschließt, die Sekretärin zu befragen. Es stellt sich heraus, dass Schüler A in der vorherigen Woche gar nicht im Sekretariat war. Der Mathelehrer informiert die Klassenlehrerin über das Vorgefallene. Die Klassenlehrerin erkundigt sich bei anderen Fachlehrer/innen nach Auffälligkeiten und erhält weitere Rückmeldungen über Unkonzentriertheit und Unlust des Schülers. Ihr selbst sind ebenfalls zumindest zeitweise die beschriebenen Verhaltensweisen aufgefallen. Die Klassenlehrerin geht zum/zur Schulsozialarbeiter/in und bespricht das weitere Vorgehen. Sie beschließen, das Handlungskonzept einzusetzen. Es wird weiter beschlossen, dass die Klassenlehrerin das Konzept federführend durchführt und den/die Schulsozialarbeiter/in auf dem Laufenden hält. Gemeinsam besprechen sie das Ziel des Gesprächs.
7 Ablauf des Stufenplans Jedes stattfindende Gespräch wird mit einer Vereinbarung abgeschlossen, die gemeinsam von allen Beteiligten unterschrieben wird. Jedes Gespräch wird von den federführenden schulischen Mitarbeitern stichwortartig dokumentiert. In Zusammenhang mit Sanktionen ist das Schulgesetz zu beachten. Erstes Gespräch Gesprächsteilnehmer: Lehrer (oder beauftragte Person, wie Schulsozialarbeiter etc.) Schüler Inhalt Der Lehrer teilt dem Schüler mit, was Anlass für die Aufnahme in den Stufenplan ist und erklärt ihm den Ablauf. Dann nennt er die beobachteten Auffälligkeiten, wie Zuspätkommen etc. oder die Beobachtung des Konsums z.b. von Alkohol. Hilfreich ist es, wenn Belege (z.b. Klassenbuch) zu den Auffälligkeiten vorhanden sind. Er äußert seinen Verdacht bzw. den Nachweis auf einen Zusammenhang zu einem vorliegenden Konsum von Alkohol und/oder Drogen und weist den Schüler auf die diesbezüglichen Schulregeln hin. Der Schüler erhält die Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen. Der Lehrer formuliert die Ziele einer gemeinsamen Vereinbarung, welche die Forderung einer Verhaltensänderung beinhaltet. Die Ziele sollen möglichst konkret sein und die Möglichkeiten des Schülers berücksichtigen. Schüler und Lehrer unterschreiben die Vereinbarung. Der Lehrer weist den Schüler darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Vereinbarung als Konsequenz ein weiteres Gespräch erfolgen wird, zu dem auch die Eltern eingeladen werden und dass dann eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme schulinterner Hilfen erfolgen wird. Er informiert auch darüber, was bei Einhaltung der Vereinbarung geschieht. Der Lehrer weist den Schüler auf die Risiken seiner weiteren schulischen und persönlichen Entwicklung hin und teilt ihm seine diesbezüglichen Befürchtungen mit. Er legt dem Schüler nahe, die schulinternen Möglichkeiten zu seiner Unterstützung (Schulsozialarbeit) in Anspruch zu nehmen. Ein nächster Termin in angemessener Frist wird vereinbart.
8 Zweites Gespräch Gesprächsteilnehmer: Lehrer Schüler Eltern Schulsozialarbeiter (oder Suchtpräventionslehrer etc.) Hat der Schüler bis zum Gesprächstermin die im ersten Gespräch erfolgten Vereinbarungen eingehalten, gibt der Klassenlehrer darüber eine positive Rückmeldung. Hat der Schüler schulinterne Hilfen in Anspruch genommen, nehmen die entsprechenden Personen am Gespräch teil. Dem Schüler wird mitgeteilt, dass der Stufenplan damit fürs erste keine weitere Anwendung erhält. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass bei erneuten gleichen oder ähnlichen Auffälligkeiten sofort mit der zweiten Stufe begonnen wird. Ist vorher absehbar, dass der Schüler die Vereinbarungen nicht erfüllt hat, werden die Eltern zu dem zweiten Gesprächstermin eingeladen. Inhalt des Gesprächs: Der Lehrer verdeutlicht die weiterhin bestehenden Auffälligkeiten. Dies geschieht auch zur genaueren Information der Eltern. Er spricht seine Befürchtungen zum weiteren Verlauf bei gleich bleibendem Verhalten des Schülers aus (z.b. schlechtere Noten, Versetzung in Gefahr, Ausschluss vom Unterricht...). Der Schüler erhält Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Die Eltern werden dazu gehört. Der Lehrer erläutert ihnen den Fortgang des Stufenplans und fordert sie auf, die Bemühungen der Schule zu unterstützen und zu kooperieren. Der Lehrer verpflichtet den Schüler, schulinterne Unterstützung in Anspruch zu nehmen, sollte dies bisher noch nicht geschehen sein. Er gibt außerdem Hinweise auf mögliche externe Angebote zur Unterstützung des Schülers und/oder der Eltern und legt ihnen nahe, diese in Anspruch zu nehmen. Eine Vereinbarung wird getroffen und von allen unterschrieben. Der Lehrer stellt klar, dass als weitere Konsequenz bei Nichteinhaltung der Vereinbarung die Schulleitung am nächsten Gespräch teilnehmen wird und eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme externer Hilfsangebote erfolgt. Festlegung eines neuen Gesprächstermins
9 Drittes Gespräch Gesprächsteilnehmer: Lehrer Schüler Eltern Schulsozialarbeiter Schulleitung Hat der Schüler bis zum Gesprächstermin die im zweiten Gespräch erfolgten Vereinbarungen eingehalten, gibt der Klassenlehrer darüber eine positive Rückmeldung. Dem Schüler und den Eltern wird mitgeteilt, dass der Stufenplan damit fürs erste keine weitere Anwendung erhält. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass bei erneuten gleichen oder ähnlichen Auffälligkeiten sofort mit der dritten Stufe begonnen wird. Eltern und Schüler werden nahegelegt, die begonnenen internen und/oder externen Hilfen weiter in Anspruch zu nehmen. Inhalt des Gesprächs: Der Lehrer verdeutlicht den Verlauf seit dem zweiten Gespräch und die weiterhin bestehenden Auffälligkeiten. Er spricht seine Befürchtungen bei gleich bleibendem Verhalten des Schülers eindringlich aus und weist auf die sich abzeichnende Gefahr hin, dass der Schüler/in durch die Nichteinhaltung der Vereinbarungen die weitere Zusammenarbeit und den Verbleib an der Schule sehr stark gefährdet. Der Schüler und die Eltern erhalten Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Der Lehrer fordert verpflichtend, externe Angebote zur Unterstützung in Anspruch zu nehmen und kündigt an, dies auch zu kontrollieren. Eine gemeinsame Vereinbarung wird von allen Beteiligten unterschrieben. Eine Schweigepflichtentbindung der beratenden Fachkraft gegenüber der Schule sollte Bestandteil der Vereinbarung sein. Als Konsequenz bei Nichteinhaltung weißt der Lehrer darauf hin, dass es nur noch ein einziges weiteres Gespräch geben wird und ohne Verhaltensänderungen danach der Schulverweis ausgesprochen wird. Festlegung eines neuen Gesprächstermins
10 Viertes Gespräch Gesprächsteilnehmer: Lehrer Schüler Eltern Schulsozialarbeiter Schulleitung Mitarbeiter der externen Institution Hat der Schüler bis zum Gesprächstermin die im dritten Gespräch erfolgten Vereinbarungen eingehalten, gibt der Klassenlehrer darüber eine positive Rückmeldung. Hier ist besonders relevant, ob die externen Hilfsangebote in Anspruch genommen wurden und wie die Rückmeldungen der betreffenden Fachkräfte ausfallen. Eltern und Schüler wird mitgeteilt, dass bei weiterem positivem Verlauf der Stufenplan damit fürs erste keine weitere Anwendung findet. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass bei erneuten gleichen oder ähnlichen Auffälligkeiten ein Schulverweis unabänderlich erfolgen wird. Die weitere Inanspruchnahme der internen und externen Hilfen wird gefordert. Wurde die Vereinbarung nicht eingehalten, erfolgt ein letztes gemeinsames Gespräch zur Suche nach Lösungsmöglichkeiten. Inhalt des Gesprächs: Der Lehrer verdeutlicht nochmals die weiterhin beobachteten Verhaltensauffälligkeiten auch zur weiteren Information der Eltern. Er weist insbesondere darauf hin, dass die Situation mittlerweile derart gravierend ist, dass der Verbleib auf der Schule nur noch schwer zu gewährleisten ist. Schüler und Eltern erhalten Gelegenheit, sich zur Angelegenheit zu äußern. Sollte eine externe Fachkraft am Gespräch teilnehmen, berichtet sie über den Verlauf der Beratungen. Liegen lediglich Informationen der Fachkraft vor, berichtet der Lehrer darüber. Alle Beteiligten erarbeiten eine ultimative Vereinbarung, mit dem Ziel, einen Schulverweis abzuwenden. Die beteiligten Vertreter der Schule stellen klar, dass auf jeden Fall ein Schulverweis erteilt wird, sollte die Vereinbarung in der festgelegten Zeit nicht eingehalten werden. Weiterer Verlauf Der Schüler erfüllt die Auflagen: Das Verhalten des Schülers wird weiter beobachtet. Er erhält die Auflage, mit den internen und externen Hilfen im regelmäßigen Kontakt zu bleiben. Es ändert sich nichts: Der Schüler wird ganz oder für eine bestimmte Zeit vom Schulbetrieb ausgeschlossen. Ein zeitweiliger Ausschluss sollte immer mit bestimmten Auflagen verknüpft sein, von denen dann letztlich die Entscheidung zur Wiederaufnahme abhängt.
11 Sanktionen und Belohnungen Ob es sinnvoll ist, neben den Auflagen, welche in den Vereinbarungen beschrieben werden, zusätzliche Sanktionen auszusprechen, muss im Einzelfall entschieden werden. Zu beachten ist, dass sich der Schüler womöglich in einer psychischen oder sozialen Belastungssituation befindet und zusätzliche Sanktionen ihn eher zusätzlich belasten können., Dadurch kann das eigentliche Ziel, nämlich Verhaltensänderungen zu erwirken, erschwert werden. Ob und in welcher Belastungssituation sich ein Schüle3r befindet, wird oft nicht in einem Gespräch deutlich sondern zeigt sich eher im Verlauf. Insofern ist von der Verhängung einer Sanktion beim ersten Gespräch abzuraten. Andererseits können die Sanktionen für den betroffenen Schüler selbst eine Art konstruktiven Drucks bedeuten und die Ernsthaftigkeit des Handlungskonzepts unterstreichen. Auch gegenüber den anderen Schülern könnten Sanktionen ein entsprechendes Zeichen oder Signal darstellen. Sanktionen sollten weniger Strafcharakter haben sondern eher eine Möglichkeit zur Rehabilitation bieten. Beispiele für Sanktionen könnten Unterrichtsbeiträge zur Problematik des Konsums von Suchtmitteln oder sozial geprägte Dienste und Aufgaben, die der Schule als Institution zugute kommen, sein. Anerkennung oder Belohnung für die Erfüllung der getroffenen Vereinbarungen können die Motivation des Schülers positiv beeinflussen. Sie können ebenfalls dazu beitragen, eine engere Bindung des Schülers an die Schule oder an die betroffenen Lehrkräfte zu entwickeln. Das gleiche gilt für die nicht betroffenen Mitschüler, die erleben, dass auch in schwierigen Situationen Anerkennung möglich ist. Anerkennung kann der Schüler durch die positiven Rückmeldungen der beteiligten Lehrkräfte oder Schulsozialarbeiter erhalten. Weitere Belohnungen könnten z.b. darin bestehen, den Schüler von bestimmten Aufgaben zu befreien.
12 Einführung des Handlungskonzepts an der Schule Bedingung zur Integration des Handlungskonzepts in den Schulablauf sind: Verbindlichkeit Transparenz Verbindlichkeit Die Anwendung des Handlungskonzepts gilt verbindlich für alle Lehrer. Die Vorstellung des Konzepts erfolgt daher am besten in einer GLK. Eine Prozessbegleitung steht nach Bedarf zur Verfügung. Es gilt grundsätzlich ebenso verbindlich für alle Schüler. Wenn sich herausstellt, dass das Handlungskonzept wegen gravierender Verstöße gegen die Schulregeln zum Alkohol- und Drogenkonsum oder durch schwerwiegende psychische, andere gesundheitliche und/oder soziale Probleme des Schülers mit ihm nicht durchzuführen ist, wird das alternative Vorgehen deutlich als Ausnahme gekennzeichnet und begründet. Transparenz Die Struktur und der Ablauf des Konzeptes müssen transparent für alle sein. Insbesondere muss deutlich sein, welche Konsequenzen mit der Nichteinhaltung der geschlossenen Vereinbarungen oder des faktischen Boykotts eines Schülers verbunden sind. Die Konsequenzen ergeben sich aus der Einbindung weiterer Personen in die folgenden Gespräche. Darüber hinaus können Sanktionen verhängt werden. Es muss auch deutlich sein, was mit der Erfüllung der Vereinbarungen verbunden ist. Transparenz gilt auch den Eltern gegenüber. In welcher Form es den Eltern vorgestellt wird, bleibt den einzelnen Schulen überlassen. Denkbar ist z.b., dass das Konzept den Elternbeiräten detailliert vorgestellt wird und alle Eltern Kurzinformationen darüber erhalten und die Information, dass es an der Schule angewendet werden soll. In diesem Zusammenhang wird auf die gegebenenfalls notwendige Mitarbeit der Eltern hingewiesen. Auch die schulischen Mitarbeiter aus dem nicht-pädagogischen Bereich werden informiert. Ihnen wird auch deutlich gemacht, an wen sie sich bei beobachteten Auffälligkeiten wenden sollten. In einigen Fällen kann es sich als sinnvoll erweisen, wenn z.b. der Hausmeister an einem Gespräch mit dem Schüler beteiligt wird und so aktiv in das Konzept eingebunden ist. Inwieweit die Schüler vor der Einführung des Konzepts eingebunden werden, muss jede Schule selbst entscheiden. Denkbar wäre die Beteiligung der SMV-Mitglieder zu bestimmten Aspekten, z.b. welche Sanktionen und/oder Belohnungen angebracht wären. Die Entscheidung über die Einführung des Konzepts liegt bei der Schulleitung.
13 Schulregeln zum Alkohol- und Drogenkonsum von Schülern 1. Kein Konsum von Alkohol und illegalen Substanzen vor oder während des Schulbesuchs 2. Keine Teilnahme am Unterricht in einem nicht mehr aufnahmefähigen Zustand 3. Kein Konsum vor oder während schulischer Veranstaltungen, wie z.b. Klassenfahrten, Theaterbesuche, Projekttage, Klassen- und Schulfeste etc. 4. Keine Annahme und kein Kauf von Alkohol und illegalen Drogen auf dem Schulgelände 5. Keine Weitergabe und kein Handel innerhalb und außerhalb des Schulgeländes
14 Externe Hilfen zur Prävention und Beratung 1. Fachstelle Sucht BWLV Bereich Singen/Radolfzell Julius-Bührer-Straße 4, DAS Singen Tel.: 07731/ Fax. :07731/ fs-singen@bw-lv.de Außenstelle Radolfzell Schützenstraße 2, Radolfzell Tel.: 07732/ Drogenberatung (PSB) Fachstelle für illegale Drogen Konstanz Untere Laube Konstanz Tel.: 07531/ Fax: 07531/ info@drogenberatung-konstanz.de Singen Mühlenstraße Singen Tel.: 07731/ Fax: 07731/
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