Das neue Alterseinkünftegesetz: Datenaustausch in der Praxis
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- Marcus Günther
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1 Das neue Alterseinkünftegesetz: Datenaustausch in der Praxis Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) informiert über Details zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren CeBIT, März 2008 DRV-Bund Antje Scherbarth Beate Urban Carsten Dittrich
2 Themenübersicht 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahren 3. Vorstellung Maschinelles Anfrageverfahren zur Erlangung der Identifikationsnummer nach 139b AO (MAV) 4. Technische Konzeption a. Allgemeine Informationen sowie Voraussetzungen b. Kommunikationswege und Schnittstellen c. Eingesetzte Techniken 5. Kontakt 2
3 Ausgangslage Auslöser: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom BvL 17/99 Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vom Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz AltEinkG) vom Jahressteuergesetz 2007 vom und Jahressteuergesetz 2008 vom
4 Ziel der Neuregelung Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung (2040 = 100%) 22 EStG stufenweise Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen (2025 = 100%) 10 EStG Verpflichtung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Einrichtungen zur Übermittlung von Daten über den Rentenbezug 22a EStG Einbeziehung der ZfA in das Meldeverfahren für Alterseinkünfte 22a EStG 4
5 Rechtsgrundlage Gemäß 22a EStG haben Mitteilungspflichtige der zentralen Stelle eine Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln. Die zentrale Stelle ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ( 81 EStG). Die ZfA nimmt diese Aufgaben nach 5 Abs. 1 Nr. 18 FVG im Wege der Organleihe wahr. Die Fachaufsicht erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). 5
6 Aufgaben der ZfA Mit der Umstellung der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen auf die nachgelagerte Besteuerung ergeben sich für die zentrale Stelle folgende Aufgaben: Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RebSy) Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung Maschinelles Anfrageverfahren (MAV) Erlangung der Identifikationsnummer für den Mitteilungspflichtigen 6
7 Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RebSy) 7
8 Wer muss melden? Mitteilungspflichtige: gesetzliche Rentenversicherungsträger der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte die berufsständischen Versorgungseinrichtungen Pensionsfonds Pensionskassen Versicherungsunternehmen Unternehmen, die Verträge im Sinne des 10 Abs.1 Nr.2 Buchstabe b EStG anbieten (Rürup-Rente) Anbieter im Sinne des 80 EStG (Riester-Rente) 8
9 Was muss gemeldet werden? Identifikationsnummer ( 139b AO) Familienname und Vorname Geburtsdatum Höhe der Leibrenten Jahresbetrag darin enthaltener Anpassungsbetrag Rechtsgrund der Leistung Beginn und Ende des Leistungsbezugs Zeitraum eines vorherigen Leistungsbezuges Bezeichnung und Anschrift des Mitteilungspflichtigen 9
10 Ablauf des Verfahrens Rentenbezugsmitteilungen sind ab dem Kalenderjahr 2005 zu übermitteln => der Mitteilungspflichtige muss die Meldedaten bereits ab dem vorhalten. Zuvor muss die Identifikationsnummer nach 139b AO vom BZSt für jeden Steuerpflichtigen vergeben sein. Der Meldebeginn wird vom BZSt durch Veröffentlichung im Bundessteuerblatt bekannt gemacht. Ab Verfügbarkeit der Identifikationsnummer muss die Meldung dann laufend und rückwirkend für alle ab 2005 vorgehaltenen Daten erfolgen. 10
11 Kommunikationsszenarien RebSy Bundeszentralamt für Steuern 1 MZ01 <Mitteilung> 2 MZ01 <Berichtigung> 3 MZ01 <Stornierung> 6 ZI01 <Mitteilung> 7 IZ01 <Mitteilung> 8 ZL01 <Mitteilung> Mitteilungspflichtige 4 MZ01 <fachl. Fehler> 5 ZE99 ZfA Finanzverwaltung <Meldung> 1) Erstmalige Übersendung einer MZ01-Meldung für ein Leistungsjahr (Mitteilung) 2) Berichtigung einer MZ01-Meldung 3) Stornierung einer MZ01-Meldung 4) Rücksendung einer fachlich fehlerhaften MZ01-Meldung 5) Rücksendung einer ungültigen (invaliden) Meldung 11
12 Maschinelles Anfrageverfahren (MAV) 12
13 Die Ermittlung der Identifikationsnummer Situation zum Start des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens: für die Bestandsrenten sind Rentenbezugsmitteilungen ab dem Kalenderjahr 2005 zu erstellen zur termingerechten Übermittlung der Rentenbezugsmitteilungen benötigen die Mitteilungspflichtigen die Identifikationsnummer jährlich ca. 30 Millionen Rentenbezugsmitteilungen für Bestandsrenten bei ca Mitteilungspflichtigen Vorgehensweise nach 22a Abs. 2 EStG ist wegen des Medienbruchs fehlerträchtig, zeitaufwändig, kostenintensiv daher: Forderung nach einem maschinellen Verfahren ohne Einbeziehung des Leistungsempfängers Neue Rechtsgrundlage: Jahressteuergesetz 2008 vom (Art. 1 Rz. 37 f) bb)) 13
14 Die Identifikationsnummer im laufenden Verfahren Normalfall: Mitteilung der Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an den Mitteilungspflichtigen im Rahmen der Antragstellung auf eine Leistung Verwendung der mitgeteilten Identifikationsnummer für die Rentenbezugsmitteilung Ausnahmefall: Mitteilung der Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an den Mitteilungspflichtigen unterbleibt Mitteilungspflichtiger fordert Leistungsempfänger erfolglos zur Mitteilung der Identifikationsnummer auf 14
15 Die Ermittlung der Identifikationsnummer im Ausnahmefall Lösung: Einrichtung des maschinellen Anfrageverfahrens (MAV) nach 22a Abs. 2 EStG Anfrage des Mitteilungspflichtigen zur Identifikationsnummer über die ZfA an das BZSt/ZIVIT Ermittlung der Identifikationsnummer durch das BZSt/ZIVIT Mitteilung der Identifikationsnummer vom BZSt/ZIVIT über die ZfA an den Mitteilungspflichtigen Verwendung der mitgeteilten Identifikationsnummer für die Rentenbezugsmitteilung 15
16 Anfragedaten zur Ermittlung der Identifikationsnummer Daten der Anfrage ( 22a Abs. 2 EStG i.v.m. 139b Abs. 3 AO): Mitteilungspflichtigendaten Angaben zum Namen Geschlecht Geburtstag Geburtsort / Geburtsstaat Sterbedatum gegenwärtige oder letzte bekannte Hausanschrift Die anzugebenden Daten sind teilweise Pflicht oder fakultativ. Je mehr Daten geliefert werden, desto genauer kann das Anfrageverfahren agieren. 16
17 Kommunikationsszenarien MAV Bundeszentralamt für Steuern 2 MI01 <Weiterleitung> 3 IM01 <Antwort> 1 MI01 <Anfrage> 4 IM01 <Antwort> Mitteilungspflichtige F ZE99 <Meldung> ZfA Finanzverwaltung 1) Übermittlung der Anfrage an die ZfA 2) Weiterleitung der Anfrage an das BZSt nach Validierung und Berechtigungsprüfung 3) Übermittlung des Antwortdatensatzes an die ZfA 4) Weiterleitung des Antwortdatensatzes an den Mitteilungspflichtigen nach Validierung f) Rücksendung einer fehlerhaften Meldung 17
18 Technische Konzeption der zentralen Stelle 18
19 Das IT-Verfahren Prämissen: Nutzung von Synergieeffekten aus dem bei der ZfA betriebenen Zulagesystem zur "Riester-Rente" (zusy ) automatische Massenverarbeitung auf einer J2EE-Plattform papierloses Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz Datenaustausch im XML-Format Beibehaltung der technischen Schnittstellen für Alt- und Neukunden 19
20 Einsatz von XML Message-Descriptor (MQMD) Anwendungsdaten ID Kontrollinformationen XML-Daten.xml Kommunikationspartner Fehlerprogramm ZfA ungültig.xml Schnittstellenprogramm Schnittstellenprogramm.xml Message.xml Message.xml SAX/DOM Parser Fachprüfungen..xsd Message Queue..xsd DB- Programm Bestands- DB 20
21 Datenübermittlung Nutzung von WebSphere MQ: Datenfernübertragung per Message-Transfersystem Kommunikation zwischen zwei Programmen über Queues (Warteschlangen) zwei Message-Queues je Verfahren in der demilitarisierten Zone der ZfA (ZfA-DMZ): eine Import-Queue zum Empfang von Daten der Kommunikationspartner bei der ZfA eine Export-Queue zum Versand von Daten der ZfA an den Kommunikationspartner Alternativen bei der Nutzung von WebSphere MQ: Server to Server (S2S) Clientverbindung (C2S) 21
22 Warum WebSphere MQ? Ideal für Kommunikationsbeziehungen zu Partnern gewährleistet Transaktionssicherheit (S2S) Plattform unabhängig (Großrechner, PC, Link für SAP R/3) starke Marktdurchdringung unterstützt hohen Datendurchsatz und asynchrone Verarbeitung WebSphere MQ unterstützt JMS eignet sich für die Ausführung kritischer Geschäftsprozesse einfach, vielfältig, stabil (Zustellungsgarantie) Reduzierte Komplexität von Schnittstellen-Lösungen 22
23 Anbindung der Kunden der zentralen Stelle Datenaustausch mittels Datenfernübertragung, geschützt und authentifiziert durch ein Virtuelles Privates Netzwerk (VPN) Aufbau der Kommunikation über eine Anbindung per Internet per ISDN-Einwahl per Standleitung Alternative: Nutzung der Webformulare Aufgaben der Kommunikationspartner: Vor- und Nachteile der Varianten abwägen Auswahl der erforderlichen Hard- und Software situationsbedingt optimieren 23
24 Kommunikationsschnittstellen der ZfA Kommunikationspartner Webserver ZfA DMZ - MQ Series Server WebSphere MQ Client MQ API VPN Queue KN1_aaa.OUT RebSy Queue KN1_aaa.IN RebSy Datenversand WebSphere MQ Server zusy RebSy Datenempfang zusy VPN Queue KN2_bbb.OUT zusy Queue KN2_ccc.OUT RebSy Queue KN2_bbb.IN zusy RebSy Queue KN2_ccc.IN RebSy Web- Formular SSL MQ API Queue KN3_ddd.OUT RebSy Queue KN3_ddd.IN RebSy 24
25 Kontakt zur ZfA 25
26 Die zentrale Stelle im Internet Web-Site: Rubriken: Besteuerung von Alterseinkünften Aktuelles Allgemeines Kommunikationshandbücher Downloadbereich (geschützter Bereich) 26
27 Anbindung der Mitteilungspflichtigen Mitteilungspflichtiger druckt den Erfassungsvordruck von aus Mitteilungspflichtiger versendet den ausgefüllten Erfassungsbogens an die ZfA (per Post oder Fax) ZfA vergibt bei Bedarf Kundennummer und Passwort zum Zugriff auf den geschützten Bereich der ZfA-Website ZfA teilt dem Mitteilungspflichtigen die Zugangsdaten mit und teilt die gespeicherten Stammdaten mit ZfA richtet unter Mitwirkung des Mitteilungspflichtigen die maschinelle Anbindung an das Rentenbezugsmitteilungssystem ein Anbindung des Mitteilungspflichtigen ist abgeschlossen 27
28 Registrierung von Neu- und Bestandskunden Gemeinsamkeiten Die Registrierung als Mitteilungspflichtiger ist erforderlich. Entsprechend der technische Konzeption kann die Anbindungsvariante an das Rentenbezugsmitteilungssystem frei gewählt werden. Unterschiede Neukunden Die Registrierung als Mitteilungspflichtiger ist erforderlich. Es wird eine Kundennummer vergeben. Der Zugang zum geschützten Bereich der ZfA-Website wird freigeschaltet. Bestandskunden Die vorhandene Kundennummer aus zusy wird auch für RebSy genutzt. Der Zugang zum geschützten Bereich der ZfA-Website besteht bereits. Für zusy und RebSy sind separate Queues zu verwenden. 28
29 Ihre Fragen 29
30 Impressum Informationen zum Verfahren und Projektstand Telefon-Hotline: 030 / Internet: zfa@drv-bund.de Postanschrift: Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Berlin
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