Richtlinien zur Kostenrechnung. für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen
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1 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen vom 4. März 008
2 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite Inhaltsverzeichnis. Ausgangslage...3. Rechtliche Grundlagen Anwendungs- und Geltungsbereiche Grundsätze Kostenarten Kostenstellen Vor- und Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen Kostenträger Umlagen und Umlageschlüssel Definition Umlagenabwicklung und Umlageschlüssel Kennzahlen Schlussbestimmungen...0 Anhang : Aufbau Grobkonzept zur Umsetzung der Kostenrechnung gemäss IVSE... Anhang : Muster-BAB...
3 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 3. Ausgangslage Der Kanton St.Gallen ist am. Januar 006 den Bereichen A und B und am. Januar 008 dem Bereich D der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen IVSE (sgs 38.3) beigetreten. Art. 34 IVSE verpflichtet die Standortkantone, dafür zu sorgen, dass die ihnen unterstellten Einrichtungen eine Kostenrechnung führen. Im Abschnitt B der IVSE Richtlinien zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung vom 7. Dezember 007 werden zur Kostenrechnung lediglich einige Grundsätze aufgestellt und Begriffe definiert. Die nähere Ausgestaltung wird den Kantonen überlassen. Der Kanton St.Gallen hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der die Bereiche A (Kinder- und Jugendheime) sowie B (Einrichtungen für erwachsene Personen mit Behinderung) vertreten waren. Die nachfolgenden Richtlinien verfolgen verschiedene Ziele: Die Konkretisierung der rechtlichen Grundlagen. Das Aufzeigen eines sinnvollen und praktikablen Weges zur Einführung der Kostenrechnung. Die Schaffung einer einheitlichen Grundlage für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen, für die Berechnung von Leistungspauschalen sowie für die Ermittlung von Kennzahlen.. Rechtliche Grundlagen Diese Richtlinien stützen sich auf Art. 34 IVSE, die IVSE-Richtlinien zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung vom 7. Dezember 007 ( sowie auf die Art. 3, 7 und 8 der Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (sgs 387.). 3. Anwendungs- und Geltungsbereiche Sämtliche IVSE-anerkannte sozialen Einrichtungen mit Standort im Kanton St.Gallen sind zur Führung einer Kostenrechnung verpflichtet. Ausgenommen sind Einrichtungen, die nur eine Leistung anbieten bzw. nur über einen Kostenträger verfügen (Definition siehe Ziffer 7), unabhängig davon, ob dies eine nach der IVSE anerkannte oder nicht anerkannte Leistung ist. Einrichtungen, die die IVSE-Anerkennung beantragen und noch über keine IVSE-konforme Kostenrechnung verfügen, haben dem Amt für Soziales ein Grobkonzept zur Einführung und Umsetzung einer IVSE-konformen Kostenrechnung zur Genehmigung zu unterbreiten. Einrichtungen, die bereits eine Kostenrechnung führen, haben das entsprechende Grobkonzept zur Anpassung der bestehenden Kostenrechnung an die IVSE-Regeln einzureichen. Das Grobkonzept umfasst aktuelle betriebsspezifische Grundlagen, die geplante Struktur der Kostenrechnung und Angaben zur terminlichen und finanziellen Umsetzung (Muster siehe Anhang ). 4. Grundsätze Die Kostenrechnung muss als Vollkostenrechnung geführt werden. Dies bedeutet, dass der gesamte Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung in die Kostenrechnung überführt und dort als Kosten und Erlöse direkt oder mittels Umlageschlüsseln vollumfänglich den Kostenträgern zugewiesen wird.
4 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 4 Kosten und Erlöse haben dem periodengerechten Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung zu entsprechen. Sie dürfen daher in der Kostenrechnung nicht zusätzlich zeitlich und sachlich abgegrenzt werden. 3 Kosten und Erlöse sind nach dem Verursacherprinzip denjenigen Objekten (Kostenstellen und Kostenträger) zu belasten und zu verrechnen, die diese verursacht bzw. erzielt haben. 4 Die Kostenrechnung wird nur als Ist-Rechnung vorgeschrieben (vergangenheits-bezogene Kostenrechnung, welche die tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigt). Durch den Einbezug einer Erwartungsrechnung (vollständige Zuweisung und Umlage der Budget-Zahlen) resp. einer Plankostenrechnung sowie den Einbezug eines Soll-Ist-Vergleichs kann die Kostenrechnung auch als innerbetriebliches Planungs- und Führungsinstrument genutzt werden. 5 Die Kostenrechnung ist klar und übersichtlich zu führen. Für die Bestimmung der Leistungsabgeltung sind dem Amt für Soziales der Betriebsabrechnungsbogen (abgekürzt BAB) oder eine vergleichbare, nach Kostenstellen und Kostenträger gegliederte Darstellung der Kostenrechnung einzureichen. Beizulegen sind der Kennzahlenbericht im Jahresvergleich sowie allfällige konzeptionelle Änderungen der Kostenrechnung (z.b. Änderungen der Kostenstellen, Kostenträger oder der Umlageschlüssel). Das Amt für Soziales kann weitere Unterlagen verlangen. 6 Die Rechnung der Trägerschaft (Vereinsrechnung, Stiftungsrechnung usw.) sowie sämtliche von der IVSE nicht anerkannten Leistungen (z.b. berufliche Eingliederungs- oder Integrationsmassnahmen der Invalidenversicherung) sind als separate Hauptkostenstellen oder Kostenträger auszuweisen. 5. Kostenarten Die Kostenarten beantworten die Frage, welche Kosten und Erlöse in den Einrichtungen anfallen. Sie entsprechen den Aufwand- und Ertragskonten der Finanzbuchhaltung und sind nach dem CURAVIVA Kontenrahmen für soziale Einrichtungen IVSE 008 zu gliedern. Die Kostenarten werden unterteilt in: Einzelkosten (direkte Kosten) Gemeinkosten (indirekte Kosten) Zurechnung auf Kostenträger Zurechnung auf Kostenstellen 3 Öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die ihre Rechnung nach staatlichem Kontenplan führen, können bei der Erstellung der Kostenarten vom CURAVIVA Kontenrahmen abweichen, sofern die grundlegenden Anforderungen an die Berechnung der Leistungsabgeltung erfüllt sind. Für die Leistungsabgeltung sind in Bilanz, Erfolgsrechnung und Kostenrechnung die entsprechenden Konti gemäss den Überführungsrichtlinien des CURAVIVA Kontenrahmens (vgl. Ziffer 4 des CURAVIVA-Kontenrahmens) anzugeben.
5 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 5 6. Kostenstellen Die Kostenstellen zeigen auf, wo die Kosten und Erlöse in der Einrichtung anfallen. Sie werden nach Verantwortungsbereichen, räumlichen, funktionalen, aufbauorganisatorischen oder verrechnungstechnischen Aspekten gebildet. Die Kostenstelle ist ein Kostenrechnungsobjekt mit der Aufgabe, die in einem Unternehmensteil, meist einer Abteilung, angefallenen Kosten zu sammeln. Die Kostenstellen sollen die Betriebsstruktur der Einrichtung abbilden. Als Grundsatz wird empfohlen, für jeden Verantwortungsbereich eine Vor-, Hilfs- oder Hauptkostenstelle zu bilden. Arbeitet eine Person für mehrere Kostenstellen oder Kostenträger, muss ihre Besoldung anteilmässig auf die verschiedenen Kostenstellen bzw. Kostenträger aufgeteilt werden (z.b. prozentual nach Stellenplan oder mittels Zeiterfassung). 6. Vor- und Hilfskostenstellen Vor- und Hilfskostenstellen sind vorgelagerte Kostenstellen und werden auf andere Kostenstellen umgelegt. Der Unterschied liegt in der Art der Verrechnung. Bei Vorkostenstellen werden die Kosten gemäss einem Schlüssel weiterverrechnet (z.b. Gebäudestellen nach Quadratmeter). 3 Hilfskostenstellen sind Stellen eines Hilfsbetriebes, die aufgrund einer Buchung gemäss Betriebsdatenerfassung abgerechnet werden. Ein Hilfsbetrieb verrechnet die Kosten spezifisch gemäss Auftrag oder Leistung. So verrechnen innerbetriebliche Abteilungen wie beispielsweise eine Wäscherei die Kosten pro kg. 6. Hauptkostenstellen Die Hauptkostenstellen werden via Umlagen mit den Nettoergebnissen der Vor- und Hilfskostenstellen belastet. In den Hauptkostenstellen werden die Kosten für die einzelnen Angebote als Ganzes abgebildet. Die Nettoergebnisse der Hauptkostenstellen werden via Umlage auf die Kostenträger abgegeben. 7. Kostenträger Die Kostenträger zeigen auf, wofür die Kosten und Erlöse in den Einrichtungen anfallen bzw. stellen die eigentlichen Leistungen dar. Sie führen damit letztlich zur Kalkulation der in den Einrichtungen erbrachten Leistungen, die im Leistungskonzept im Rahmen des Betriebskonzepts bewilligt wurden. Die Kostenträger nehmen die in den Einrichtungen direkt zurechenbaren Kosten und Erlöse der erbrachten Leistungen auf. Zudem werden sie mit den Nettoanteilen der Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen belastet. Es ist darauf zu achten, dass die Kosten wo möglich direkt den Kostenträgern belastet werden (Verursacherprinzip). Bei der Festlegung der Kostenträger ist von der folgenden Strukturierung auszugehen:
6 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 6 IVSE-Bereich Leistungsgruppe / Kostenträger A Schule Wohnen und Grundbetreuung Wohngruppe geschlossene Wohngruppe Aussenwohngruppe Übergangswohngruppe Wohnen für IV-Eingliederung Begleitetes Wohnen (nicht kollektiv) Nachbetreuung Erstmalige Berufliche Ausbildung (Art. 6 IV) Weitere Angebote für Kinder und Jugendliche B Wohnen und Grundbetreuung D Schule Wohnheim Aussenwohngruppe mit ständiger Betreuung Aussenwohngruppe mit zeitweiser Betreuung (betreutes Wohnen) Wohnschule / Wohntraining Wohnen für IV-Eingliederung Begleitetes Wohnen (nicht kollektiv; Art. 74 IVG) Nachbetreuung (nach Austritt) Wohnen mit integrierter Beschäftigung Tagesstättenplatz / Beschäftigungsplatz (ohne Lohn/Arbeitsvertrag) Beschäftigungsplatz (mit Lohn/Arbeitsvertrag) Geschützter Arbeitsplatz (mit Lohn/Arbeitsvertrag) in der Institution mit internen Leistungen (Küche, Wäscherei, technischer Dienst usw.) Geschützter Arbeitsplatz (mit Lohn/Arbeitsvertrag) in der Institution mit externen Leistungen (Produkte und Dienstleistungen, die verkauft werden) Eingliederungs-Arbeitsplatz (mit Lohn/Arbeitsvertrag, nicht geschützt, im ersten Arbeitsmarkt) Erstmalige berufliche Ausbildung (Art. 6 IVG) Berufliche Wiedereingliederung (Art. 7 IVG) Berufliche Integration (Art. 4a IVG) Weitere Angebote für Erwachsene Tagesbetreuung Früherziehung Pädagogisch-therapeutische Dienste (wenn diese Leistungen nicht innerhalb des Regelschulangebots erbracht werden) Logopädie Psychomotoriktherapie Weitere ambulante Angebote für Kinder und Jugendliche Nur, wenn die Tagesstruktur/Beschäftigung nicht sinnvoll als separater Kostenträger abgegrenzt werden kann.
7 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 7 3 Die im Anhang aufgezeigte mögliche Gliederung der Kostenstellen und Kostenträger sowie die Zuordnung der Kostenarten dient als Beispiel und ist nicht abschliessend. Die Zuordnung soll die tatsächlichen Gegebenheiten der Einrichtungen möglichst präzise abbilden. 8. Umlagen und Umlageschlüssel 8. Definition Mittels Umlagen werden die Nettoergebnisse der Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen auf die nachfolgenden Kostenstellen und Kostenträger verteilt. Als Schlüssel wird dabei eine Bezugsgrösse eingesetzt, welche das Verhältnis der abgebenden zu der empfangenden Kostenstelle am besten ausdrückt. Um die Aussagekraft und die Genauigkeit der Kostenrechnung zu steigern, wird die Einführung oder Anpassung einer kostenstellengerechten Zeit- und Leistungserfassung empfohlen. Dies erhöht insbesondere die Möglichkeit zur direkten Kostenzuordnung an die Kostenträger und vereinfacht die Festlegung präziserer Umlageschlüssel. 3 Beispiele: Die Nettokosten der Verpflegung können anhand von geleisteten Verpflegungstagen oder pro gelieferte Menüeinheit an die Abteilung oder den Bereich abgerechnet werden. Die Nettokosten der Reinigung werden über gereinigte Quadratmeter (z.b. Wischflächen) auf die entsprechenden Kostenstellen umgelegt. 8. Umlagenabwicklung und Umlageschlüssel Die unten aufgeführten Umlageschlüssel dienen lediglich der Illustration resp. als Hilfestellung bei der Suche nach sinnvollen Berechnungsgrundlagen. Umlage Vorkostenstelle Kapitaldienst Beispiele Umlageschlüssel Nettokosten vor Umlagen der Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen abzüglich der Betriebsbeiträge aus Mitfinanzierung. Gebäude Nutzfläche (m ) Umlage Hilfskostenstellen Leitung und Verwaltung Transportdienst Technischer Dienst Reinigung Wäscherei Beispiele Umlageschlüssel Nach Anzahl Mitarbeiter oder nach Lohnsummen. Nach gefahrenen Kilometern oder Fahrt- und Betreuungszeit, gemäss Fahrtenbuch. Nach m Nutzflächen oder nach Stundenrapporten. Nach m Nutzflächen. Die Flächen können aufgrund der Reinigungsintensität gewichtet werden. Arbeitsanteile (Std.) oder kg pro Kostenstelle
8 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 8 Verpflegung Medizinisch-therapeutische Massnahmen Anzahl der ausgegebenen Mahlzeiten, evtl. gewichtet nach Mahlzeiten (Äquivalenzziffer): Morgenessen Faktor 0.5 oder /6 Mittagessen Faktor.0 oder 3/6 Abendessen Faktor 0.75 oder /6 Nach Arbeitseinsätzen Umlage Hauptkostenstellen Werkstätten Beispiele Umlageschlüssel Dauerarbeitsplätze (D-Plätze): Nettokosten Hauptkostenstelle x Anzahl bezahlte Arbeitsstunden Summe (Anzahl bezahlte Arbeitsstunden + Anzahl Präsenzstunden) Plätze für berufliche Erst- und Wiedereingliederung und Integration (B-Plätze): Nettokosten Hauptkostenstelle x Anzahl B-Plätze Summe (Anzahl B-Plätze + Anzahl D-Plätze) Wohnen mit Grundbetreuung (mit AHV-Rentnern gemischt) Nettokosten Hauptkostenstelle x Anzahl Aufenthaltstage pro Kostenträger Summe der Aufenthaltstage (Dauerwohnplätze, AHV-Rentner) Die voraussichtlichen Umlageschlüssel müssen im Grobkonzept zur Umsetzung der Kostenrechnung gemäss IVSE aufgeführt werden und sind im Sinne der Stetigkeit für die Folgejahre beizubehalten. Ab Abschluss 009 sind dem Amt für Soziales zusammen mit der Jahresrechnung jeweils der BAB (oder eine vergleichbare, nach Kostenstellen und Kostenträger gegliederte Darstellung der Kostenrechnung) und die Umlageschlüssel einzureichen. Änderungen der Umlageschlüssel sind zu Beginn eines Beitragsjahres dem Amt für Soziales bekannt zu geben und zu begründen. 9. Kennzahlen Die Kostenrechnung muss einen separaten Kennzahlenbericht enthalten. Die Einrichtungen und Institutionen erhalten damit ein zielorientiertes Instrument zur finanziellen Steuerung. Sie sind zudem verpflichtet, eine Anwesenheitsstatistik über die betreuten Personen zu führen. Umfang und Gliederung des Kennzahlenberichtes sind den Bedürfnissen der Einrichtungen anzupassen. Der Bericht muss mindestens die nachfolgenden Kennzahlen enthalten (für die gesamte Einrichtung und unterteilt nach Kostenträgern): IVSE-Bereich A Anzahl bewilligte Plätze, differenziert nach Kostenträger Betreuungsschlüssel (Verhältnis Anzahl betreute Personen / Anzahl Betreuungspersonen) Gesamtkosten, differenziert nach Kostenträger Belegungsgrad Belegungsgrad = Belegungstage x 00 / maximale Kapazität (Anzahl Plätze x 365 bzw. 366)
9 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 9 Kosten pro Belegungstag 3 Leistungsabgeltung gemäss IVSE 4 Nettoerfolg pro Belegungstag 5 IVSE-Bereich B (Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung): Wohnen und Grundbetreuung Anzahl bewilligte Plätze, differenziert nach Kostenträger Betreuungsschlüssel (Verhältnis Anzahl betreute Personen / Anzahl Betreuungspersonen) Fachpersonalquote (Stellenprozente ausgebildetes Fachpersonal 6 / Total Stellenprozente Betreuungspersonal) Gesamtkosten, differenziert nach Kostenträger Leistungsabgeltung gemäss IVSE 4 Nettoerfolg pro Belegungstag 5 Belegungsgrad Anwesenheitsgrad 7 Anwesenheitsgrad 8 Taxe (Heimtaxe, Pensionstaxe, Kostenbeteiligung usw.) IVSE-Bereich B (Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung): Beschäftigung Anzahl bewilligte Plätze, differenziert nach Kostenträger Betreuungsschlüssel (Verhältnis Anzahl betreute Personen / Anzahl Betreuungspersonen) pro Kostenträger Fachpersonalquote (Stellenprozente ausgebildetes Fachpersonal 6 / Total Stellenprozente Betreuungspersonal) Gesamtkosten, differenziert nach Kostenträger Belegungsgrad Anwesenheitsgrad 7 Anwesenheitsgrad 8 Taxe (Beschäftigungszuschlag, Kostenbeteiligung usw.) 3 Belegungstage = Kalendertage zwischen Eintritt und Austritt (Abwesenheiten z.b. an Wochenenden werden damit nicht berücksichtigt resp. gelten als belegt) 4 Leistungsabgeltung gemäss IVSE = Anrechenbarer Nettoaufwand =. Anrechenbarer Aufwand./. Anrechenbarer Ertrag./. allfälliger Betriebsbeitrag des Bundes (EJPD; bei Justizheimen) 5 Nettoerfolg = Differenz zwischen der budgetierten Leistungsabgeltung gemäss IVSE und der definitiven Leistungsabgeltung gemäss IVSE (sog. "Restdefizit") 6 Definition Fachpersonal Wohnheim siehe IVSE-Rahmenrichtlinien zu den Qualitätsanforderungen, Ziff. 6. b) 7 Anwesenheitsgrad = Anwesenheitstage x 00 / maximale Kapazität (=Anzahl Plätze x 365 bzw. 366) 8 Anwesenheitsgrad = Anwesenheitstage x 00 / Belegungstage
10 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 0 IVSE-Bereich B (Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung): Tages- und Werkstätten Tagesstätte: Anwesenheitsgrad 7 Werkstätten: Auslastungsgrad (Verhältnis maximale Kapazität 9 in Arbeitsstunden / bezahlte Arbeitsstunden) Kosten pro bezahlte Arbeitsstunde Nettokosten (Restdefizit) pro bezahlte Arbeitsstunde Erlös pro bezahlte Arbeitsstunde Werkstätten: Fachpersonalquote (Stellenprozente ausgebildetes Fachpersonal 0 / Total Stellenprozente Betreuungspersonal) 0. Schlussbestimmungen Die Einführung der Kostenrechnung hat spätestens per. Januar 009 zu erfolgen. Dem Amt für Soziales des Kantons St.Gallen ist bis zum 3. Juli 008 ein Grobkonzept zur Umsetzung der Kostenrechnung gemäss IVSE einzureichen (Muster siehe Anhang ). 9 Kapazität = Tagesstunden x Öffnungstage x Anzahl Arbeitsplätze 0 Definition Fachpersonal Werkstätten siehe IVSE-Rahmenrichtlinien zu den Qualitätsanforderungen, Ziff. 6. a)
11 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite Anhang : Aufbau Grobkonzept zur Umsetzung der Kostenrechnung gemäss IVSE. Betriebliche Organisation. Organisationsstruktur Organigramm der Institution. Personal Auflistung Planstellen in % nach Organisationsstruktur. Finanzen. Verwendeter Kontenplan muss auf CURAVIVA Kontenrahmen für soziale Einrichtungen IVSE 008 basieren. Liegenschaftsverzeichnis (Inventarliste, Anlagespiegel) 3. Kostenrechnung 3. Kostenstellen Auflistung mit kurzer Beschreibung der geplanten Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen (Auszugehen ist vom Modell Kostenrechnung für soziale Einrichtungen IVSE, Version 006, von CURAVIVA) 3. Kostenträger Auflistung der angebotenen Leistungen der Einrichtung mit kurzer Beschreibung der geplanten Kostenträger 3.3 Umlagen Auflistung mit kurzer Beschreibung der voraussichtlichen Umlageschlüssel 4. Umsetzung 4. Terminplan Etappierung der Umsetzung und Einführung der Kostenrechnung 4. Voraussichtliche Kosten geschätzter Aufwand für Umsetzung und Einführung (nur Fremdleistungen) Bemerkungen: Die unter Ziffer und aufgeführten Grundlagen sind nicht neu zu gestalten; es genügt eine Zusammenstellung aktueller, bereits bestehender Dokumente. Ziffer 3: Die Darstellung eines BAB wird im Grobkonzept nicht erwartet. Im Sinne einer Projektkurzbeschreibung sind aber die voraussichtlichen Kostenstellen, Kostenträger und Umlagen aufzulisten
12 Richtlinien zur Kostenrechnung Anhang Seite Kostenarten Kostenstellen Kostenträger Anhang : Muster-BAB Wohnheim Vor-KST Hilfs-KST Haupt-KST Werkstätten Nebenbetr ff Finanzbuchhaltung Zeitl./Sachl. Abgr. Kostenrechnung Kapitaldienst Gebäude Leitung und Verwaltung Transportdienst Verpflegung Geschützte Werkstätten allgemein Wohnheim für Erwachsene ff. Dauerarbeitsplätze Ersteingliederungsplätze Integrationsplätze Dauerwohnplätze Betreutes Wohnen Wohnplätze für betagte Menschen (vor AHV- keine IV-Rente) Total Betrieb Nebenbetriebe Trägerschaft Total Institution A Direkte Kosten 3 Personalaufwand 30 Besoldung Ausbildung 3 Besoldung Betreuung 3 Besoldung Therapie 33 Besoldung Leitung und Verwaltung 34 Besoldung Ökonomie und Hausdienst 35 Besoldung Technische Dienste 36 Besoldung geschützte Werkstätten 37 Sozialleistungen 38 Personalnebenaufwand 39 Honorare für Leistungen Dritter 4 Sachaufwand 40 Medizinischer Bedarf 4 Lebensmittel und Getränke 4 Haushalt 43 Unterhalt und Reparaturen 44 Aufwand für Anlagenutzung 45 Energie und Wasser 46 Schulung, Ausbildung und Freizeit 47 Büro und Verwaltung 48 Werkzeug- und Mat. Aufwand Werkstätten 49 übriger Sachaufwand Zwischentotal direkte Kosten
13 Anhang : Muster-BAB Kostenarten Kostenstellen Kostenträger Finanzbuchhaltung Vor-KST Hilfs-KST Haupt-KST Werkstätten Wohnheim Nebenbetr ff Zeitl./Sachl. Abgr. Kostenrechnung Kapitaldienst Gebäude Leitung und Verwaltung Transportdienst Verpflegung Geschützte Werkstätten allgemein Wohnheim für Erwachsene ff. Dauerarbeitsplätze Ersteingliederungsplätze Integrationsplätze Dauerwohnplätze Betreutes Wohnen Wohnplätze für betagte Menschen (vor AHV- keine IV-Rente) Total Betrieb Nebenbetriebe Trägerschaft Total Institution Richtlinien zur Kostenrechnung B interne Verrechnungen von Hilfs- oder Hauptkostenstellen an Hilfs- oder Hauptkostenstellen Zwischentotal interne Verrechnungen C Umlagen von Vorkostenstellen von Kapitaldienst von Gebäude (Liegenschaften) D Umlagen von Hilfskostenstellen von Leitung und Verwaltung von Transportdienst von Verpflegung E Umlagen von Hauptkostenstellen von Geschützten Werkstätten allgemein von Wohnheim für Erwachsene von ff Zwischentotal Umlagen von Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen Total anrechenbarer Aufwand F ERTRAG 6 Ertrag 60 Ertrag Sonderschule 6 Ertrag Berufliche Ausbildung 6 Ertrag Selbstzahler für Wohnheime 63 Ertrag aus Produktion 65 übrige Erträge aus Leistungen für Betreute 66 Miet- und Kapitalzinsertrag 67 Erlöse Cafeteria / Restaurant 68 Ertrag aus Leistungen an Personal und Dritte Zwischentotal direkte Leistungen Anhang Seite 3
14 Anhang : Muster-BAB Kostenarten Kostenstellen Kostenträger Finanzbuchhaltung Vor-KST Hilfs-KST Haupt-KST Werkstätten Wohnheim Nebenbetr ff Zeitl./Sachl. Abgr. Kostenrechnung Kapitaldienst Gebäude Leitung und Verwaltung Transportdienst Verpflegung Geschützte Werkstätten allgemein Wohnheim für Erwachsene ff. Dauerarbeitsplätze Ersteingliederungsplätze Integrationsplätze Dauerwohnplätze Betreutes Wohnen Wohnplätze für betagte Menschen (vor AHV- keine IV-Rente) Total Betrieb Nebenbetriebe Trägerschaft Total Institution Richtlinien zur Kostenrechnung G Entlastung der Vorkostenstellen Entlastung Kapitaldienst Entlastung Gebäude H Entlastung der Hilfskostenstellen Entlastung Leitung und Verwaltung Entlastung Transportdienst Entlastung Verpflegung I Entlastung der Hauptkostenstellen Entlastung Geschützte Werkstätten allg. Entlastung Wohnheim für Erwachsene Entlastung ff. Total Entlastung Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen Total Nettokosten vor Leistungsentschädigung J Beiträge und Subventionen 69 Beiträge und Subventionen Total Beiträge und Subventionen Unter- bzw. Überdeckung K Übertrag Ergebnisse auf engeren Betrieb auf Total Betrieb auf Total Institution L Verrechnungseinheiten Belegungstage Anwesenheitstage bezahlte Arbeitsstunden M Kosten pro Verrechnungseinheit Kosten pro Belegungstag Kosten pro Anwesenheitstag Kosten pro bezahlte Arbeitsstunde Anhang Seite 4
Zusammenhang zwischen Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger: Kostenarten der Ergebnistabelle
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