Richtlinien zur Kostenrechnung. für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Richtlinien zur Kostenrechnung. für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen"

Transkript

1 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen vom 4. März 008

2 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite Inhaltsverzeichnis. Ausgangslage...3. Rechtliche Grundlagen Anwendungs- und Geltungsbereiche Grundsätze Kostenarten Kostenstellen Vor- und Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen Kostenträger Umlagen und Umlageschlüssel Definition Umlagenabwicklung und Umlageschlüssel Kennzahlen Schlussbestimmungen...0 Anhang : Aufbau Grobkonzept zur Umsetzung der Kostenrechnung gemäss IVSE... Anhang : Muster-BAB...

3 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 3. Ausgangslage Der Kanton St.Gallen ist am. Januar 006 den Bereichen A und B und am. Januar 008 dem Bereich D der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen IVSE (sgs 38.3) beigetreten. Art. 34 IVSE verpflichtet die Standortkantone, dafür zu sorgen, dass die ihnen unterstellten Einrichtungen eine Kostenrechnung führen. Im Abschnitt B der IVSE Richtlinien zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung vom 7. Dezember 007 werden zur Kostenrechnung lediglich einige Grundsätze aufgestellt und Begriffe definiert. Die nähere Ausgestaltung wird den Kantonen überlassen. Der Kanton St.Gallen hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der die Bereiche A (Kinder- und Jugendheime) sowie B (Einrichtungen für erwachsene Personen mit Behinderung) vertreten waren. Die nachfolgenden Richtlinien verfolgen verschiedene Ziele: Die Konkretisierung der rechtlichen Grundlagen. Das Aufzeigen eines sinnvollen und praktikablen Weges zur Einführung der Kostenrechnung. Die Schaffung einer einheitlichen Grundlage für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen, für die Berechnung von Leistungspauschalen sowie für die Ermittlung von Kennzahlen.. Rechtliche Grundlagen Diese Richtlinien stützen sich auf Art. 34 IVSE, die IVSE-Richtlinien zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung vom 7. Dezember 007 ( sowie auf die Art. 3, 7 und 8 der Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (sgs 387.). 3. Anwendungs- und Geltungsbereiche Sämtliche IVSE-anerkannte sozialen Einrichtungen mit Standort im Kanton St.Gallen sind zur Führung einer Kostenrechnung verpflichtet. Ausgenommen sind Einrichtungen, die nur eine Leistung anbieten bzw. nur über einen Kostenträger verfügen (Definition siehe Ziffer 7), unabhängig davon, ob dies eine nach der IVSE anerkannte oder nicht anerkannte Leistung ist. Einrichtungen, die die IVSE-Anerkennung beantragen und noch über keine IVSE-konforme Kostenrechnung verfügen, haben dem Amt für Soziales ein Grobkonzept zur Einführung und Umsetzung einer IVSE-konformen Kostenrechnung zur Genehmigung zu unterbreiten. Einrichtungen, die bereits eine Kostenrechnung führen, haben das entsprechende Grobkonzept zur Anpassung der bestehenden Kostenrechnung an die IVSE-Regeln einzureichen. Das Grobkonzept umfasst aktuelle betriebsspezifische Grundlagen, die geplante Struktur der Kostenrechnung und Angaben zur terminlichen und finanziellen Umsetzung (Muster siehe Anhang ). 4. Grundsätze Die Kostenrechnung muss als Vollkostenrechnung geführt werden. Dies bedeutet, dass der gesamte Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung in die Kostenrechnung überführt und dort als Kosten und Erlöse direkt oder mittels Umlageschlüsseln vollumfänglich den Kostenträgern zugewiesen wird.

4 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 4 Kosten und Erlöse haben dem periodengerechten Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung zu entsprechen. Sie dürfen daher in der Kostenrechnung nicht zusätzlich zeitlich und sachlich abgegrenzt werden. 3 Kosten und Erlöse sind nach dem Verursacherprinzip denjenigen Objekten (Kostenstellen und Kostenträger) zu belasten und zu verrechnen, die diese verursacht bzw. erzielt haben. 4 Die Kostenrechnung wird nur als Ist-Rechnung vorgeschrieben (vergangenheits-bezogene Kostenrechnung, welche die tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigt). Durch den Einbezug einer Erwartungsrechnung (vollständige Zuweisung und Umlage der Budget-Zahlen) resp. einer Plankostenrechnung sowie den Einbezug eines Soll-Ist-Vergleichs kann die Kostenrechnung auch als innerbetriebliches Planungs- und Führungsinstrument genutzt werden. 5 Die Kostenrechnung ist klar und übersichtlich zu führen. Für die Bestimmung der Leistungsabgeltung sind dem Amt für Soziales der Betriebsabrechnungsbogen (abgekürzt BAB) oder eine vergleichbare, nach Kostenstellen und Kostenträger gegliederte Darstellung der Kostenrechnung einzureichen. Beizulegen sind der Kennzahlenbericht im Jahresvergleich sowie allfällige konzeptionelle Änderungen der Kostenrechnung (z.b. Änderungen der Kostenstellen, Kostenträger oder der Umlageschlüssel). Das Amt für Soziales kann weitere Unterlagen verlangen. 6 Die Rechnung der Trägerschaft (Vereinsrechnung, Stiftungsrechnung usw.) sowie sämtliche von der IVSE nicht anerkannten Leistungen (z.b. berufliche Eingliederungs- oder Integrationsmassnahmen der Invalidenversicherung) sind als separate Hauptkostenstellen oder Kostenträger auszuweisen. 5. Kostenarten Die Kostenarten beantworten die Frage, welche Kosten und Erlöse in den Einrichtungen anfallen. Sie entsprechen den Aufwand- und Ertragskonten der Finanzbuchhaltung und sind nach dem CURAVIVA Kontenrahmen für soziale Einrichtungen IVSE 008 zu gliedern. Die Kostenarten werden unterteilt in: Einzelkosten (direkte Kosten) Gemeinkosten (indirekte Kosten) Zurechnung auf Kostenträger Zurechnung auf Kostenstellen 3 Öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die ihre Rechnung nach staatlichem Kontenplan führen, können bei der Erstellung der Kostenarten vom CURAVIVA Kontenrahmen abweichen, sofern die grundlegenden Anforderungen an die Berechnung der Leistungsabgeltung erfüllt sind. Für die Leistungsabgeltung sind in Bilanz, Erfolgsrechnung und Kostenrechnung die entsprechenden Konti gemäss den Überführungsrichtlinien des CURAVIVA Kontenrahmens (vgl. Ziffer 4 des CURAVIVA-Kontenrahmens) anzugeben.

5 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 5 6. Kostenstellen Die Kostenstellen zeigen auf, wo die Kosten und Erlöse in der Einrichtung anfallen. Sie werden nach Verantwortungsbereichen, räumlichen, funktionalen, aufbauorganisatorischen oder verrechnungstechnischen Aspekten gebildet. Die Kostenstelle ist ein Kostenrechnungsobjekt mit der Aufgabe, die in einem Unternehmensteil, meist einer Abteilung, angefallenen Kosten zu sammeln. Die Kostenstellen sollen die Betriebsstruktur der Einrichtung abbilden. Als Grundsatz wird empfohlen, für jeden Verantwortungsbereich eine Vor-, Hilfs- oder Hauptkostenstelle zu bilden. Arbeitet eine Person für mehrere Kostenstellen oder Kostenträger, muss ihre Besoldung anteilmässig auf die verschiedenen Kostenstellen bzw. Kostenträger aufgeteilt werden (z.b. prozentual nach Stellenplan oder mittels Zeiterfassung). 6. Vor- und Hilfskostenstellen Vor- und Hilfskostenstellen sind vorgelagerte Kostenstellen und werden auf andere Kostenstellen umgelegt. Der Unterschied liegt in der Art der Verrechnung. Bei Vorkostenstellen werden die Kosten gemäss einem Schlüssel weiterverrechnet (z.b. Gebäudestellen nach Quadratmeter). 3 Hilfskostenstellen sind Stellen eines Hilfsbetriebes, die aufgrund einer Buchung gemäss Betriebsdatenerfassung abgerechnet werden. Ein Hilfsbetrieb verrechnet die Kosten spezifisch gemäss Auftrag oder Leistung. So verrechnen innerbetriebliche Abteilungen wie beispielsweise eine Wäscherei die Kosten pro kg. 6. Hauptkostenstellen Die Hauptkostenstellen werden via Umlagen mit den Nettoergebnissen der Vor- und Hilfskostenstellen belastet. In den Hauptkostenstellen werden die Kosten für die einzelnen Angebote als Ganzes abgebildet. Die Nettoergebnisse der Hauptkostenstellen werden via Umlage auf die Kostenträger abgegeben. 7. Kostenträger Die Kostenträger zeigen auf, wofür die Kosten und Erlöse in den Einrichtungen anfallen bzw. stellen die eigentlichen Leistungen dar. Sie führen damit letztlich zur Kalkulation der in den Einrichtungen erbrachten Leistungen, die im Leistungskonzept im Rahmen des Betriebskonzepts bewilligt wurden. Die Kostenträger nehmen die in den Einrichtungen direkt zurechenbaren Kosten und Erlöse der erbrachten Leistungen auf. Zudem werden sie mit den Nettoanteilen der Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen belastet. Es ist darauf zu achten, dass die Kosten wo möglich direkt den Kostenträgern belastet werden (Verursacherprinzip). Bei der Festlegung der Kostenträger ist von der folgenden Strukturierung auszugehen:

6 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 6 IVSE-Bereich Leistungsgruppe / Kostenträger A Schule Wohnen und Grundbetreuung Wohngruppe geschlossene Wohngruppe Aussenwohngruppe Übergangswohngruppe Wohnen für IV-Eingliederung Begleitetes Wohnen (nicht kollektiv) Nachbetreuung Erstmalige Berufliche Ausbildung (Art. 6 IV) Weitere Angebote für Kinder und Jugendliche B Wohnen und Grundbetreuung D Schule Wohnheim Aussenwohngruppe mit ständiger Betreuung Aussenwohngruppe mit zeitweiser Betreuung (betreutes Wohnen) Wohnschule / Wohntraining Wohnen für IV-Eingliederung Begleitetes Wohnen (nicht kollektiv; Art. 74 IVG) Nachbetreuung (nach Austritt) Wohnen mit integrierter Beschäftigung Tagesstättenplatz / Beschäftigungsplatz (ohne Lohn/Arbeitsvertrag) Beschäftigungsplatz (mit Lohn/Arbeitsvertrag) Geschützter Arbeitsplatz (mit Lohn/Arbeitsvertrag) in der Institution mit internen Leistungen (Küche, Wäscherei, technischer Dienst usw.) Geschützter Arbeitsplatz (mit Lohn/Arbeitsvertrag) in der Institution mit externen Leistungen (Produkte und Dienstleistungen, die verkauft werden) Eingliederungs-Arbeitsplatz (mit Lohn/Arbeitsvertrag, nicht geschützt, im ersten Arbeitsmarkt) Erstmalige berufliche Ausbildung (Art. 6 IVG) Berufliche Wiedereingliederung (Art. 7 IVG) Berufliche Integration (Art. 4a IVG) Weitere Angebote für Erwachsene Tagesbetreuung Früherziehung Pädagogisch-therapeutische Dienste (wenn diese Leistungen nicht innerhalb des Regelschulangebots erbracht werden) Logopädie Psychomotoriktherapie Weitere ambulante Angebote für Kinder und Jugendliche Nur, wenn die Tagesstruktur/Beschäftigung nicht sinnvoll als separater Kostenträger abgegrenzt werden kann.

7 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 7 3 Die im Anhang aufgezeigte mögliche Gliederung der Kostenstellen und Kostenträger sowie die Zuordnung der Kostenarten dient als Beispiel und ist nicht abschliessend. Die Zuordnung soll die tatsächlichen Gegebenheiten der Einrichtungen möglichst präzise abbilden. 8. Umlagen und Umlageschlüssel 8. Definition Mittels Umlagen werden die Nettoergebnisse der Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen auf die nachfolgenden Kostenstellen und Kostenträger verteilt. Als Schlüssel wird dabei eine Bezugsgrösse eingesetzt, welche das Verhältnis der abgebenden zu der empfangenden Kostenstelle am besten ausdrückt. Um die Aussagekraft und die Genauigkeit der Kostenrechnung zu steigern, wird die Einführung oder Anpassung einer kostenstellengerechten Zeit- und Leistungserfassung empfohlen. Dies erhöht insbesondere die Möglichkeit zur direkten Kostenzuordnung an die Kostenträger und vereinfacht die Festlegung präziserer Umlageschlüssel. 3 Beispiele: Die Nettokosten der Verpflegung können anhand von geleisteten Verpflegungstagen oder pro gelieferte Menüeinheit an die Abteilung oder den Bereich abgerechnet werden. Die Nettokosten der Reinigung werden über gereinigte Quadratmeter (z.b. Wischflächen) auf die entsprechenden Kostenstellen umgelegt. 8. Umlagenabwicklung und Umlageschlüssel Die unten aufgeführten Umlageschlüssel dienen lediglich der Illustration resp. als Hilfestellung bei der Suche nach sinnvollen Berechnungsgrundlagen. Umlage Vorkostenstelle Kapitaldienst Beispiele Umlageschlüssel Nettokosten vor Umlagen der Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen abzüglich der Betriebsbeiträge aus Mitfinanzierung. Gebäude Nutzfläche (m ) Umlage Hilfskostenstellen Leitung und Verwaltung Transportdienst Technischer Dienst Reinigung Wäscherei Beispiele Umlageschlüssel Nach Anzahl Mitarbeiter oder nach Lohnsummen. Nach gefahrenen Kilometern oder Fahrt- und Betreuungszeit, gemäss Fahrtenbuch. Nach m Nutzflächen oder nach Stundenrapporten. Nach m Nutzflächen. Die Flächen können aufgrund der Reinigungsintensität gewichtet werden. Arbeitsanteile (Std.) oder kg pro Kostenstelle

8 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 8 Verpflegung Medizinisch-therapeutische Massnahmen Anzahl der ausgegebenen Mahlzeiten, evtl. gewichtet nach Mahlzeiten (Äquivalenzziffer): Morgenessen Faktor 0.5 oder /6 Mittagessen Faktor.0 oder 3/6 Abendessen Faktor 0.75 oder /6 Nach Arbeitseinsätzen Umlage Hauptkostenstellen Werkstätten Beispiele Umlageschlüssel Dauerarbeitsplätze (D-Plätze): Nettokosten Hauptkostenstelle x Anzahl bezahlte Arbeitsstunden Summe (Anzahl bezahlte Arbeitsstunden + Anzahl Präsenzstunden) Plätze für berufliche Erst- und Wiedereingliederung und Integration (B-Plätze): Nettokosten Hauptkostenstelle x Anzahl B-Plätze Summe (Anzahl B-Plätze + Anzahl D-Plätze) Wohnen mit Grundbetreuung (mit AHV-Rentnern gemischt) Nettokosten Hauptkostenstelle x Anzahl Aufenthaltstage pro Kostenträger Summe der Aufenthaltstage (Dauerwohnplätze, AHV-Rentner) Die voraussichtlichen Umlageschlüssel müssen im Grobkonzept zur Umsetzung der Kostenrechnung gemäss IVSE aufgeführt werden und sind im Sinne der Stetigkeit für die Folgejahre beizubehalten. Ab Abschluss 009 sind dem Amt für Soziales zusammen mit der Jahresrechnung jeweils der BAB (oder eine vergleichbare, nach Kostenstellen und Kostenträger gegliederte Darstellung der Kostenrechnung) und die Umlageschlüssel einzureichen. Änderungen der Umlageschlüssel sind zu Beginn eines Beitragsjahres dem Amt für Soziales bekannt zu geben und zu begründen. 9. Kennzahlen Die Kostenrechnung muss einen separaten Kennzahlenbericht enthalten. Die Einrichtungen und Institutionen erhalten damit ein zielorientiertes Instrument zur finanziellen Steuerung. Sie sind zudem verpflichtet, eine Anwesenheitsstatistik über die betreuten Personen zu führen. Umfang und Gliederung des Kennzahlenberichtes sind den Bedürfnissen der Einrichtungen anzupassen. Der Bericht muss mindestens die nachfolgenden Kennzahlen enthalten (für die gesamte Einrichtung und unterteilt nach Kostenträgern): IVSE-Bereich A Anzahl bewilligte Plätze, differenziert nach Kostenträger Betreuungsschlüssel (Verhältnis Anzahl betreute Personen / Anzahl Betreuungspersonen) Gesamtkosten, differenziert nach Kostenträger Belegungsgrad Belegungsgrad = Belegungstage x 00 / maximale Kapazität (Anzahl Plätze x 365 bzw. 366)

9 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 9 Kosten pro Belegungstag 3 Leistungsabgeltung gemäss IVSE 4 Nettoerfolg pro Belegungstag 5 IVSE-Bereich B (Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung): Wohnen und Grundbetreuung Anzahl bewilligte Plätze, differenziert nach Kostenträger Betreuungsschlüssel (Verhältnis Anzahl betreute Personen / Anzahl Betreuungspersonen) Fachpersonalquote (Stellenprozente ausgebildetes Fachpersonal 6 / Total Stellenprozente Betreuungspersonal) Gesamtkosten, differenziert nach Kostenträger Leistungsabgeltung gemäss IVSE 4 Nettoerfolg pro Belegungstag 5 Belegungsgrad Anwesenheitsgrad 7 Anwesenheitsgrad 8 Taxe (Heimtaxe, Pensionstaxe, Kostenbeteiligung usw.) IVSE-Bereich B (Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung): Beschäftigung Anzahl bewilligte Plätze, differenziert nach Kostenträger Betreuungsschlüssel (Verhältnis Anzahl betreute Personen / Anzahl Betreuungspersonen) pro Kostenträger Fachpersonalquote (Stellenprozente ausgebildetes Fachpersonal 6 / Total Stellenprozente Betreuungspersonal) Gesamtkosten, differenziert nach Kostenträger Belegungsgrad Anwesenheitsgrad 7 Anwesenheitsgrad 8 Taxe (Beschäftigungszuschlag, Kostenbeteiligung usw.) 3 Belegungstage = Kalendertage zwischen Eintritt und Austritt (Abwesenheiten z.b. an Wochenenden werden damit nicht berücksichtigt resp. gelten als belegt) 4 Leistungsabgeltung gemäss IVSE = Anrechenbarer Nettoaufwand =. Anrechenbarer Aufwand./. Anrechenbarer Ertrag./. allfälliger Betriebsbeitrag des Bundes (EJPD; bei Justizheimen) 5 Nettoerfolg = Differenz zwischen der budgetierten Leistungsabgeltung gemäss IVSE und der definitiven Leistungsabgeltung gemäss IVSE (sog. "Restdefizit") 6 Definition Fachpersonal Wohnheim siehe IVSE-Rahmenrichtlinien zu den Qualitätsanforderungen, Ziff. 6. b) 7 Anwesenheitsgrad = Anwesenheitstage x 00 / maximale Kapazität (=Anzahl Plätze x 365 bzw. 366) 8 Anwesenheitsgrad = Anwesenheitstage x 00 / Belegungstage

10 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite 0 IVSE-Bereich B (Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung): Tages- und Werkstätten Tagesstätte: Anwesenheitsgrad 7 Werkstätten: Auslastungsgrad (Verhältnis maximale Kapazität 9 in Arbeitsstunden / bezahlte Arbeitsstunden) Kosten pro bezahlte Arbeitsstunde Nettokosten (Restdefizit) pro bezahlte Arbeitsstunde Erlös pro bezahlte Arbeitsstunde Werkstätten: Fachpersonalquote (Stellenprozente ausgebildetes Fachpersonal 0 / Total Stellenprozente Betreuungspersonal) 0. Schlussbestimmungen Die Einführung der Kostenrechnung hat spätestens per. Januar 009 zu erfolgen. Dem Amt für Soziales des Kantons St.Gallen ist bis zum 3. Juli 008 ein Grobkonzept zur Umsetzung der Kostenrechnung gemäss IVSE einzureichen (Muster siehe Anhang ). 9 Kapazität = Tagesstunden x Öffnungstage x Anzahl Arbeitsplätze 0 Definition Fachpersonal Werkstätten siehe IVSE-Rahmenrichtlinien zu den Qualitätsanforderungen, Ziff. 6. a)

11 Richtlinien zur Kostenrechnung für IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen im Kanton St.Gallen Seite Anhang : Aufbau Grobkonzept zur Umsetzung der Kostenrechnung gemäss IVSE. Betriebliche Organisation. Organisationsstruktur Organigramm der Institution. Personal Auflistung Planstellen in % nach Organisationsstruktur. Finanzen. Verwendeter Kontenplan muss auf CURAVIVA Kontenrahmen für soziale Einrichtungen IVSE 008 basieren. Liegenschaftsverzeichnis (Inventarliste, Anlagespiegel) 3. Kostenrechnung 3. Kostenstellen Auflistung mit kurzer Beschreibung der geplanten Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen (Auszugehen ist vom Modell Kostenrechnung für soziale Einrichtungen IVSE, Version 006, von CURAVIVA) 3. Kostenträger Auflistung der angebotenen Leistungen der Einrichtung mit kurzer Beschreibung der geplanten Kostenträger 3.3 Umlagen Auflistung mit kurzer Beschreibung der voraussichtlichen Umlageschlüssel 4. Umsetzung 4. Terminplan Etappierung der Umsetzung und Einführung der Kostenrechnung 4. Voraussichtliche Kosten geschätzter Aufwand für Umsetzung und Einführung (nur Fremdleistungen) Bemerkungen: Die unter Ziffer und aufgeführten Grundlagen sind nicht neu zu gestalten; es genügt eine Zusammenstellung aktueller, bereits bestehender Dokumente. Ziffer 3: Die Darstellung eines BAB wird im Grobkonzept nicht erwartet. Im Sinne einer Projektkurzbeschreibung sind aber die voraussichtlichen Kostenstellen, Kostenträger und Umlagen aufzulisten

12 Richtlinien zur Kostenrechnung Anhang Seite Kostenarten Kostenstellen Kostenträger Anhang : Muster-BAB Wohnheim Vor-KST Hilfs-KST Haupt-KST Werkstätten Nebenbetr ff Finanzbuchhaltung Zeitl./Sachl. Abgr. Kostenrechnung Kapitaldienst Gebäude Leitung und Verwaltung Transportdienst Verpflegung Geschützte Werkstätten allgemein Wohnheim für Erwachsene ff. Dauerarbeitsplätze Ersteingliederungsplätze Integrationsplätze Dauerwohnplätze Betreutes Wohnen Wohnplätze für betagte Menschen (vor AHV- keine IV-Rente) Total Betrieb Nebenbetriebe Trägerschaft Total Institution A Direkte Kosten 3 Personalaufwand 30 Besoldung Ausbildung 3 Besoldung Betreuung 3 Besoldung Therapie 33 Besoldung Leitung und Verwaltung 34 Besoldung Ökonomie und Hausdienst 35 Besoldung Technische Dienste 36 Besoldung geschützte Werkstätten 37 Sozialleistungen 38 Personalnebenaufwand 39 Honorare für Leistungen Dritter 4 Sachaufwand 40 Medizinischer Bedarf 4 Lebensmittel und Getränke 4 Haushalt 43 Unterhalt und Reparaturen 44 Aufwand für Anlagenutzung 45 Energie und Wasser 46 Schulung, Ausbildung und Freizeit 47 Büro und Verwaltung 48 Werkzeug- und Mat. Aufwand Werkstätten 49 übriger Sachaufwand Zwischentotal direkte Kosten

13 Anhang : Muster-BAB Kostenarten Kostenstellen Kostenträger Finanzbuchhaltung Vor-KST Hilfs-KST Haupt-KST Werkstätten Wohnheim Nebenbetr ff Zeitl./Sachl. Abgr. Kostenrechnung Kapitaldienst Gebäude Leitung und Verwaltung Transportdienst Verpflegung Geschützte Werkstätten allgemein Wohnheim für Erwachsene ff. Dauerarbeitsplätze Ersteingliederungsplätze Integrationsplätze Dauerwohnplätze Betreutes Wohnen Wohnplätze für betagte Menschen (vor AHV- keine IV-Rente) Total Betrieb Nebenbetriebe Trägerschaft Total Institution Richtlinien zur Kostenrechnung B interne Verrechnungen von Hilfs- oder Hauptkostenstellen an Hilfs- oder Hauptkostenstellen Zwischentotal interne Verrechnungen C Umlagen von Vorkostenstellen von Kapitaldienst von Gebäude (Liegenschaften) D Umlagen von Hilfskostenstellen von Leitung und Verwaltung von Transportdienst von Verpflegung E Umlagen von Hauptkostenstellen von Geschützten Werkstätten allgemein von Wohnheim für Erwachsene von ff Zwischentotal Umlagen von Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen Total anrechenbarer Aufwand F ERTRAG 6 Ertrag 60 Ertrag Sonderschule 6 Ertrag Berufliche Ausbildung 6 Ertrag Selbstzahler für Wohnheime 63 Ertrag aus Produktion 65 übrige Erträge aus Leistungen für Betreute 66 Miet- und Kapitalzinsertrag 67 Erlöse Cafeteria / Restaurant 68 Ertrag aus Leistungen an Personal und Dritte Zwischentotal direkte Leistungen Anhang Seite 3

14 Anhang : Muster-BAB Kostenarten Kostenstellen Kostenträger Finanzbuchhaltung Vor-KST Hilfs-KST Haupt-KST Werkstätten Wohnheim Nebenbetr ff Zeitl./Sachl. Abgr. Kostenrechnung Kapitaldienst Gebäude Leitung und Verwaltung Transportdienst Verpflegung Geschützte Werkstätten allgemein Wohnheim für Erwachsene ff. Dauerarbeitsplätze Ersteingliederungsplätze Integrationsplätze Dauerwohnplätze Betreutes Wohnen Wohnplätze für betagte Menschen (vor AHV- keine IV-Rente) Total Betrieb Nebenbetriebe Trägerschaft Total Institution Richtlinien zur Kostenrechnung G Entlastung der Vorkostenstellen Entlastung Kapitaldienst Entlastung Gebäude H Entlastung der Hilfskostenstellen Entlastung Leitung und Verwaltung Entlastung Transportdienst Entlastung Verpflegung I Entlastung der Hauptkostenstellen Entlastung Geschützte Werkstätten allg. Entlastung Wohnheim für Erwachsene Entlastung ff. Total Entlastung Vor-, Hilfs- und Hauptkostenstellen Total Nettokosten vor Leistungsentschädigung J Beiträge und Subventionen 69 Beiträge und Subventionen Total Beiträge und Subventionen Unter- bzw. Überdeckung K Übertrag Ergebnisse auf engeren Betrieb auf Total Betrieb auf Total Institution L Verrechnungseinheiten Belegungstage Anwesenheitstage bezahlte Arbeitsstunden M Kosten pro Verrechnungseinheit Kosten pro Belegungstag Kosten pro Anwesenheitstag Kosten pro bezahlte Arbeitsstunde Anhang Seite 4

Zusammenhang zwischen Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger: Kostenarten der Ergebnistabelle

Zusammenhang zwischen Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger: Kostenarten der Ergebnistabelle 1 REWE ÜBUNG 8 REWE II Inhalte: Kostenstellenrechnung, Betriebsabrechnungsbogen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Anbauverfahren, Iterationsverfahren, Gleichungsverfahren 1. Kostenstellenrechnung

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) vom 3. Juli 2002 (Stand am 17. September 2002) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Kreisschreiben 25 - vom 18. Januar 2008 Unter Ziffer I dieses Kreisschreibens werden die Rahmenbedingungen für Spesenreglemente

Mehr

IVSE-Richtlinien zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung

IVSE-Richtlinien zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung IVSE-Richtlinien zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung Gültigkeit/Anwendungsbereiche Die nachfolgenden Richtlinien zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung haben Gültigkeit für alle Bereiche.

Mehr

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Sicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonales Sozialamt Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Mit meinen Ausführungen möchte

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern Kanton St.Gallen Amt für Soziales Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache Departement des Innern Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales

Mehr

Foliensammlung. VL 23 Kostenstellenrechung. VL 2.3. Kostenstellenrechnung Prof. Dr. Jörg Schmidt

Foliensammlung. VL 23 Kostenstellenrechung. VL 2.3. Kostenstellenrechnung Prof. Dr. Jörg Schmidt Foliensammlung VL 23 Kostenstellenrechung Gliederung 2.3. Die betriebliche Kostenstellenrechnung Methoden der Gemeinkostenverrechnung 2.3.1. Die Aufgaben und Methoden der Kostenstellenrechnung 2.3.2. Der

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Taxordnung der Psychiatrieverbunde

Taxordnung der Psychiatrieverbunde Taxordnung der Psychiatrieverbunde vom 25. März 2015 Der Verwaltungsrat der Psychiatrieverbunde erlässt in Anwendung von Art. 7 Bst. d des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde vom 25. Januar 2011 1 als

Mehr

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen

Mehr

BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung. Teil 2: Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanz- und Leistungscontrolling

BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung. Teil 2: Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanz- und Leistungscontrolling REDI AG Treuhand - Freie Strasse 11-8501 Frauenfeld 052 725 09 30-052 725 09 31 - info@redi-treuhand.ch www.redi-treuhand.ch Ihre Referentin: Patricia Ruprecht BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung Dipl.

Mehr

1. Grundlagen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung

1. Grundlagen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung II. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung II. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 1. Grundlagen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung a) Diskussion in der Pizzeria Palazzo Nachdem Ophelia ihren

Mehr

Bedienungsanleitung Pinus Betriebsbuchhaltung (inkl. Zuweisung an Kostenträger direkt aus der Finanzbuchhaltung) 31.08.2009

Bedienungsanleitung Pinus Betriebsbuchhaltung (inkl. Zuweisung an Kostenträger direkt aus der Finanzbuchhaltung) 31.08.2009 Bedienungsanleitung Pinus Betriebsbuchhaltung (inkl. Zuweisung an Kostenträger direkt aus der Finanzbuchhaltung) 31.08.2009 2009 Pinus AG, www.pinus.ch Inhaltsverzeichnis Pinus Bebu 3 1. Allgemeine Informationen

Mehr

Praxiswissen Geprüfter Handelsfachwirt

Praxiswissen Geprüfter Handelsfachwirt 3.5.1.11 Begriffe im Rechnungswesen: Von Auszahlungen bis Kosten Nun tauchen im Unternehmen ja häufig ganz verschiedene Begriffe auf; neben den Kosten kennen wir die Begriffe Einzahlungen/Auszahlungen,

Mehr

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Kapitel 1: Einrichten der Kostenrechnung. Kanzleientwicklungsdialog, Stand 04 11, DATEV Seite 1 von 8

Kapitel 1: Einrichten der Kostenrechnung. Kanzleientwicklungsdialog, Stand 04 11, DATEV Seite 1 von 8 Welchen Mandanten können Sie eine Kostenrechnung anbieten und wie gestalten Sie diese? Sie möchten einem Mandanten eine Kostenrechnung anbieten. Vor allem Unternehmen mit mehreren Standorten oder einem

Mehr

L A K Luzerner Altersheimleiter und- leiterinnen Konferenz

L A K Luzerner Altersheimleiter und- leiterinnen Konferenz L A K Luzerner Altersheimleiter und- leiterinnen Konferenz KORE Langzeitinstitutionen Teilnehmerkreis Z-CH 22.12.2006 Noldi Hess 1 Ziel Wir wollen durch die Führung der Kostenrechnung die Transparenz bezüglich

Mehr

Kostenübersicht über die einzelnen Betriebsbereiche. Kontrolle der Wirtschaftlichkeit am Ort der Kostenentstehung

Kostenübersicht über die einzelnen Betriebsbereiche. Kontrolle der Wirtschaftlichkeit am Ort der Kostenentstehung Kosten- und Erfolgsrechnung WS 2007/2008 Kostenstellenrechnung Die 4 Stufen der Kostenrechnung Überleitung Kostenrechnung Kostenartenrechnung Welche Kosten sind angefallen? Kostenstellenrechnung Wo sind

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Kosten-Leistungsrechnung Rechenweg Plankostenrechnung (bei Outputmenge), Seite 1

Kosten-Leistungsrechnung Rechenweg Plankostenrechnung (bei Outputmenge), Seite 1 Rechenweg Plankostenrechnung (bei Outputmenge), Seite 1 Um was geht s? Die Plankostenrechnung ist ein Instrument, bei dem zwischen den - am Anfang der Periode - geplanten n/ und den am Ende der Periode

Mehr

Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06.

Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06. Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06. Juni 04 KITA-Verordnung vom 06. Juni 04 Allgemeine Bestimmungen Grundsatz

Mehr

Finanz- und Rechnungswesen Serie 1

Finanz- und Rechnungswesen Serie 1 Serie 1 Arbeitsblätter Prüfungsdauer: 180 Minuten Hilfsmittel: Nichtdruckender, netzunabhängiger Taschenrechner (Telekommunikationsmittel sind nicht zugelassen) Auszug aus Kontenrahmen KMU Name: Kand.-Nummer:

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus

Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus (erlassen von der Gemeindeversammlung am 25. November 2011) Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen...3

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Internes Rechnungswesen 1 (Übungsaufgaben)

Internes Rechnungswesen 1 (Übungsaufgaben) Internes Rechnungswesen 1 (Übungsaufgaben) Christina Lehmann Version 1.2 (Stand 09.2013) Copyright Christina Lehmann. Alle Rechte vorbehalten. Weitergabe und Vervielfältigung dieses Skripts oder von Teilen

Mehr

Wohn- und Beschäftigungsstätte Lindenweg

Wohn- und Beschäftigungsstätte Lindenweg Wohn- und Beschäftigungsstätte Lindenweg Gebäude des Wohnheim Lindenweg gemalt von Pius Zimmermann (Bewohner) Wohn- und Beschäftigungsstätte Lindenweg Lindenweg 1 8556 Wigoltingen Tel. 052 762 71 00 Fax

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

Betriebsbuchhaltung leicht verständlich

Betriebsbuchhaltung leicht verständlich Betriebsbuchhaltung leicht verständlich Martin (Wiss) http://homepage.swissonline.ch/wiss Roadmap (Semesterplanung) Datum Kapitel* Inhalt 20.04.09 1 + 2 Grundlagen des Rechnungswesens Aufbau der Betriebsbuchhaltung

Mehr

Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich

Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich (Kindergarten und Primarschule) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 2 1 Anwendungsbereich 2 B. Gebühren 2 2 Gebührenbemessung

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Postf. 10 24 07, 34024 Kassel oder Ständeplatz 6-10, 34117

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

Memorandum zur Elternarbeit

Memorandum zur Elternarbeit ANLAGE 3 zu Ziffer 8 zum Schulvertrag vom Memorandum zur Elternarbeit Liebe Eltern, unsere Montessori-Schule hat sich durch Elternarbeit zu einer Schule für alle Kinder entwickelt. Dabei sind neben Ansprüchen,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II 315. Verordnung: Schwankungsrückstellungs-Verordnung 2016 VU-SWRV 2016 315. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

(Formulierung gemäss den IVSE-Rahmenrichtlinien vom 1. Januar 2008 zu den Qualitätsanforderungen)

(Formulierung gemäss den IVSE-Rahmenrichtlinien vom 1. Januar 2008 zu den Qualitätsanforderungen) Seite 1 Anforderungen an das Fachpersonal (für beitragsberechtigte Invalideneinrichtungen gemäss IEG) Werkstätten In Werkstätten verfügt mindestens die Hälfte der Betreuungspersonen über einen eidgenössisch

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT

der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT 1. Allgemeine Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern durch den Solidaritätsfonds der Baugenossenschaft

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen ILGENMOOS und ILGENPARK Aufnahmereglement Aufnahmebedingungen Aufnahmeverfahren Erster Kontakt Ein erster Kontakt als Anfrage für einen freien Platz findet in der Regel telefonisch oder per E-Mail durch

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Reglement über die Abgabe von Parkkarten im Universitätsspital Basel

Reglement über die Abgabe von Parkkarten im Universitätsspital Basel Seite: 1 von 5 über die Abgabe von Parkkarten im Universitätsspital Basel Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2 2. Zweck des vorliegenden s 2 3. Parkieren im Parkhaus City Generell 2 4. Allgemeine Grundsätze

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen 4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Im Fragebogen wird häufiger nach pflegenden Angehörigen gefragt. Wir verstehen in diesem Kontext unter pflegenden Angehörigen Personen, die

Im Fragebogen wird häufiger nach pflegenden Angehörigen gefragt. Wir verstehen in diesem Kontext unter pflegenden Angehörigen Personen, die Fragebogennummer xx xxxx Fragebogen für Anbieter sozialer Dienste Definition pflegende Angehörige Im Fragebogen wird häufiger nach pflegenden Angehörigen gefragt. Wir verstehen in diesem Kontext unter

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben

Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Organisation 15. Januar 2014 Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben Seit Beginn des Schuljahrs 2013/14

Mehr

Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK

Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK HRM Verwaltungsrechnung Aktiven Passiven Finanzvermögen Verwaltungsvermögen Fremdkapital Spezialfinanzierungen Aufwand

Mehr

Gültig ab Schuljahr 2015/16

Gültig ab Schuljahr 2015/16 Beitragsreglement Gültig ab Schuljahr 2015/16 Die Schule Hombrechtikon erlässt folgendes Beitragsreglement (BR): 1. Geltungsbereich Art. 1 Das Beitragsreglement gilt für alle Erziehungsberechtigten, die

Mehr

Modul 4 Kostenrechnung

Modul 4 Kostenrechnung IWW-Studienprogramm Grundlagenstudium Modul 4 Kostenrechnung von Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch Kurs 4 Kostenrechnung 1 I. Gliederung 1 Grundlagen 1 1.1 Stellung und Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung

Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung Kinderbetreuungsverordnung 680. Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung vom 5. September 005 Der Grosse Stadtrat, gestützt auf Art. 5 des Gemeindegesetzes vom 7. August

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Konzept. Ferienbetreuung. Markt

Konzept. Ferienbetreuung. Markt Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis

Mehr

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Bedienungsanleitung zum Anlageinventar in der Buchhaltung Gültig ab Version 3.9, November 2009

Bedienungsanleitung zum Anlageinventar in der Buchhaltung Gültig ab Version 3.9, November 2009 Bedienungsanleitung zum Anlageinventar in der Buchhaltung Gültig ab Version 3.9, November 2009 2009 Pinus AG, www.pinus.ch Inhaltsverzeichnis Anlageinventar 3 1. Einstellen/Aktivieren 3 2. Eröffnungssaldo

Mehr

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170. M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,

Mehr

Spesen- und Entschädigungsreglement

Spesen- und Entschädigungsreglement EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Spesen- und Entschädigungsreglement (DGO 2014 vom 12.12.2013) 1. Geltungsbereich Das vorliegende Spesen- und Entschädigungsreglement bildet einen integrierten Bestandteil der

Mehr

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe 687.0 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 7. November 000 (Stand. Januar 00) Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt,

Mehr

Vision für Mac BENUTZERHANDBUCH

Vision für Mac BENUTZERHANDBUCH Vision für Mac BENUTZERHANDBUCH Copyright 1981-2015 Netop Business Solutions A/S. Alle Rechte vorbehalten. Teile unter Lizenz Dritter. Senden Sie Ihr Feedback an: Netop Business Solutions A/S Bregnerodvej

Mehr

Kostenstellenrechnung

Kostenstellenrechnung ENZYKLOPÄDIE BWL TEIL: Kosten- und Erfolgsrechnung rechnung Die 4 Stufen der Kostenrechnung Kostenrechnung Kostenartenrechnung Welche Kosten sind angefallen? rechnung Wo sind die Kosten angefallen? Kostenträgerrechnung

Mehr

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder. Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste

Mehr

Teilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009

Teilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009 com Plan Teilliquidationsreglement Gültig ab 1. Juni 2009 Genehmigt am 29.November 2012 Dieses Reglement ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich Inhaltsverzeichnis 4 Einleitung 4

Mehr

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel AJR Informatique Conseil Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel Kurzanleitung Version 01-17 Februar 2009 1 Zugang zur Datenbank Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter www.dblap.ch. Zum Training können

Mehr

Kapitel 8.3: Kalkulation vom Hundert und im Hundert. Kapitel 8.4: Durchführung der Absatzkalkulation an einem Beispiel

Kapitel 8.3: Kalkulation vom Hundert und im Hundert. Kapitel 8.4: Durchführung der Absatzkalkulation an einem Beispiel 1 von 7 04.10.2010 15:59 Hinweis: Diese Druckversion der Lerneinheit stellt aufgrund der Beschaffenheit des Mediums eine im Funktionsumfang stark eingeschränkte Variante des Lernmaterials dar. Um alle

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr

213.512 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen 1 2

213.512 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen 1 2 .5 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen (Vom 7. Januar 975) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 Abs. des Justizgesetzes vom 8. November

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Mit dem Abteilungspflegesatz werden die Kosten pro Abteilung gesondert ermittelt. Hierdurch wird die Transparenz des Leistungsgeschehens erhöht.

Mit dem Abteilungspflegesatz werden die Kosten pro Abteilung gesondert ermittelt. Hierdurch wird die Transparenz des Leistungsgeschehens erhöht. 1. a) Definieren Sie den Begriff Abteilungspflegesatz (7 Punkte): Mit dem Abteilungspflegesatz werden die Kosten pro Abteilung gesondert ermittelt. Hierdurch wird die Transparenz des Leistungsgeschehens

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr