Konzeption Tagesstätte für Menschen mit psychischen Erkrankungen

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1 Konzeption Tagesstätte für Menschen mit psychischen Erkrankungen Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII zur Förderung von Alltagskompetenz, Tagesstruktur, Kontaktgestaltung und Teilnahme am öffentlichen Leben Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII zur Schaffung von Voraussetzungen für Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung Träger: Lebensbrücke e.v. Feldstraße 42 / Mühlhausen

2 Gliederung 1. Beschreibung des Trägers der Einrichtung 2. Notwendigkeit und Zielstellung 3. Lage, Größe und bauliche Struktur 4. Einrichtungscharakter und aufzunehmender Personenkreis 5. Realisierung der Zielstellung 5.1 Grundzüge der Betreuung 5.2 Betreuungskonzept zur beruflichen Integration 5.3 Personaleinsatz 5.4 Hilfeplanung und Dokumentation 6. Finanzierung 7. Verwaltung

3 1. Vorstellung der Dachorganisation Lebensbrücke e.v. Der Verein Lebensbrücke e.v. wurde 1990 nach der politischen Wende als Zusammenschluss Betroffener, Angehöriger, psychiatrisch Tätiger und interessierter Bürger gegründet. Viele psychisch erkrankte Menschen haben Schwierigkeiten, sich in unserem komplizierten sozialen Leben zu behaupten und in ihrem Umfeld zu orientieren. Das Zusammenleben mit Angehörigen und Bekannten gestaltet sich oft schwierig, da die psychischen Veränderungen nicht verstanden werden. Häufig verlieren die Betroffenen dadurch Kontakte und es droht die Vereinsamung. Die Lebensbrücke e.v. will ihnen eine Brücke ins Leben bauen. Die Aufgaben des Vereins bestehen in der Schaffung und Aufrechterhaltung von Angeboten für eine gemeindenahe Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeitgestaltung, medizinischer Rehabilitation und Pflege. Hierdurch sollen langfristige Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken entweder verhindert oder verkürzt werden und den Betroffenen trotz ihrer Erkrankung ein Verbleib in ihrem gewohnten sozialen Umfeld ermöglicht werden. Die Lebensbrücke e.v. unterstützt Vorhaben, die eine gesellschaftliche Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen fördern. Der Verein ist als mildtätig anerkannt. Die hauptamtliche Mitarbeiterschaft wird durch viele ehrenamtliche Helfer unterstützt. Folgende Dienste und Einrichtungen werden von der Lebensbrücke e.v. betrieben und bieten den Klienten individuelle Hilfe in verschiedenen Lebensbereichen: Begegnungszentrum (seit 1990) Ambulant Betreutes Wohnen (seit 1991) Tagesstätte (seit 1992) Wohnstätte Dr. Norbert Fröhlich (seit 1994) Psychosoziales Zentrum mit Beratungsstelle und Kontaktcafé (seit 1998) Außenwohnbereich für psychisch kranke junge Erwachsene (seit 2001) Ambulante Soziotherapie nach SGB V (seit 2004) Seniorendomizil für alt gewordene psychisch Kranke ( seit 2007) Geschützter Wohnbereich nach 1906 BGB (seit 2010) Betreutes Wohnen für Menschen mit Suchterkrankungen (seit 2012) Psychiatrische Pflege/ Soziotherapie und Psychoedukation im Rahmen der Integrierten Versorgung nach SGB V (seit 2013) Weiterhin gibt es unter dem Dach der Lebensbrücke e.v. ca. zehn Selbsthilfegruppen für psychisch Erkrankte bzw. deren Angehörige mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten.

4 2. Notwendigkeit und Zielstellung Die Tagesstätte für psychisch kranke Menschen ist eine teilstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe ( 53ff. SGB XII in Verbindung mit P-LT 2.1 des Thüringer Landesrahmenvertrages gemäß 79 Abs. 1 SGB XII) und bietet Leistungen an, die vorrangig der beruflichen und sozialen Eingliederung chronisch psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen dienen. Es wird ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht; eigene Fähigkeiten, Möglichkeiten und Bedürfnisse sollen aktiviert und eingebracht werden. Individuelle Voraussetzungen für weitere Rehabilitationsmaßnahmen insbesondere in Richtung Arbeit und Beschäftigung können geschaffen oder gestärkt werden. Die Lebensbrücke e.v. betreibt bereits seit 1992 diese Tagesstätte für psychisch Kranke. Die Einrichtung hat in den 20 Jahren ihres Bestehens bewiesen, dass viele der genannten Zielstellung bei einer großen Zahl von Klienten erreicht werden können und deren Lebensqualität und Teilhabemöglichkeiten trotz krankheitsbedingter Beeinträchtigungen nachhaltig verbessert wurden. Problematisch gestaltete sich jedoch bisher die Verwirklichung des Rehabilitationszieles zur Schaffung von Voraussetzungen in Richtung Arbeit und Beschäftigung. Diese konzeptionelle Überarbeitung in Abstimmung mit dem örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger ist die Basis zur Schaffung der notwendigen konzeptionellinhaltlichen, räumlichen, personellen und kapazitiven Möglichkeiten, die berufliche Wiedereingliederung entsprechend den Vorgaben des SGB XII sowie des Leistungstyps P-LT 2.1 des Thüringer Landesrahmenvertrages als gleichwertige und bezüglich der Umsetzung realistische Zielstellung zu etablieren und die Chancen eines auf Grund des Fachkräftemangels sich auch für Personen mit Handicap wieder öffnenden Arbeitsmarktes zu nutzen. 3. Lage, Größe und bauliche Struktur Die Tagesstätte befindet sich im Objekt der Lebensbrücke e.v. Haus am Erfurter Tor, Erfurter Straße 18a in Mühlhausen, welches nur ca. 150 m vom Altstadtzentrum Mühlhausens entfernt liegt. Im Rahmen der Kapazitätsausweitung und konzeptionellen Betonung des Schwerpunktes der beruflichen Integration sind die bisher von der Tagesstätte genutzten Räumlichkeiten nicht mehr ausreichend. Durch den Umzug eines anderen Dienstes ist es jedoch möglich, die Tagesstätte bedarfsgerecht im bestehenden Objekt zu erweitern. Es

5 werden kleinere und größere Gruppenräume, welche entsprechend der therapeutischen Angebote ausgestattet sind, ein Dienst- und Bürobereich, eine Trainingsküche, Hauswirtschafts- und Sanitärbereich sowie außen ein Hof- und Gartenbereich vorgehalten. Die Einrichtung ist rollstuhlgerecht, alle Ebenen über einen Personenaufzug erreichbar. Ein detailliiertes Raumprogramm ist als Anlage beigefügt. Es umfasst 422 m² direkte Nutzfläche sowie 94,5 m² anteilige Verkehrsfläche entsprechend des Flächenanteils der Tagesstätte an der Gesamtnutzfläche des Gebäudes. 4. Einrichtungscharakter und aufzunehmender Personenkreis Es handelt sich um eine teilstationäre Eingliederungshilfeeinrichtung im Sinne des 53ff. SGB XII in Verbindung mit dem im Thüringer Landesrahmenvertrag definierten Leistungstyp P-LT 2.1 zur Tagesstrukturierung und zur sozialen und/ oder beruflichen Eingliederung von erwachsenen Menschen mit chronifizierten psychischen Erkrankungen/ seelischen Behinderungen. Für diese Personen ist ein offenes Kontakt- und Beratungsangebot nicht ausreichend; die Tätigkeit in einer WfbM jedoch würde eine Überforderung darstellen oder aus anderen aus dem Einzelfall abzuleitenden Gründen ungeeignet sein. Bedingung für die Aufnahme in die Tagesstätte ist eine Kostenzusage bezüglich Leistungen der Eingliederungshilfe des zuständigen Sozialhilfeträgers, welcher eine entsprechende Antragstellung des Klienten (ggf. mit Unterstützung eines gerichtlich bestellten Betreuers) vorausgeht sowie freie Betreuungskapazitäten der Einrichtung entsprechend der Leistungsvereinbarung. Im Rahmen einer individuellen Behandlungs- und Rehabilitationsplanung nach standardisierten Verfahren (derzeit IHP Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz/ sollte in Thüringen flächendeckend der ITP eingeführt werden, würde dieser für alle Eingliederungshilfeleistungen der Lebensbrücke e.v. übernommen) werden für jeden einzelnen Klienten die Ziele, welche durch den Besuch der Einrichtung realisiert werden sollen, definiert. Personen mit dem vorrangigen Ziel der beruflichen Integration werden intern zu einer eigenen Gruppe zusammengefasst und erhalten spezialisierte therapeutische Angebote bis hin zur externen Begleitung bei Praktika und potentiellen Arbeitsstellen. Für diese spezielle Zielgruppe werden 10 der insgesamt 25 Plätze der Einrichtung vorgehalten. Darüber hinaus bietet die Lebensbrücke e.v. dem Kostenträger die Komplexleistung oder auch einzelne Leistungselemente der Tagesstätte im Rahmen des Trägerübergreifenden

6 Persönlichen Budgets nach 57 SGB XII an. Auf Grund der unterschiedlichen Zielstellungen und der daraus resultierenden therapeutischen Maßnahmen, des Raumbedarfes sowie des Personaleinsatzes für beide Zielgruppen werden separate Vergütungs-, Leistungsund Prüfungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Arbeit der Tagesstätte konzentriert sich somit auf folgende Personengruppen: Personen, die einer Arbeit nachgehen wollen, aber auf Grund ihrer Erkrankung bzw. Behinderung einer Tätigkeit in der WfbM und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (noch) nicht gewachsen sind; Personen, die noch keiner Arbeit nachgehen können und auf ein solches Arbeitsverhältnis vorbereitet werden sollen; Personen, die ein tagesstrukturierend/ sozialpädagogisch und ergotherapeutisch orientiertes Setting benötigen, um soziale Isolation und Dekompensation zu verhindern; Personen, die einer ergänzenden Therapie zu einer Klinikbehandlung oder zu einer ambulanten psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Behandlung bedürfen. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Personen mit ausschließlicher geistiger Behinderung und primärer Suchterkrankung. 5. Realisierung der Zielstellung 5.1 Grundzüge der Betreuung Die Struktur der Betreuung und Rehabilitation unterscheidet sich im Wesentlichen danach, ob es sich bezüglich der individuellen Zielstellung vorwiegend um Leistungen zur Förderung von Alltagskompetenz, Tagesstruktur und Kontaktgestaltung oder um Leistungen zur Schaffung der Voraussetzungen für Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung handelt. Daher sind zunächst Rahmenbedingungen darzustellen, die für beide Zielgruppen gleichermaßen gelten: Die Leistung der Einrichtung wird an 250 Werktagen (Montag Freitag) mit mindestens 6 Stunden, zuzüglich Vor- und Nachbereitungszeiten und sonstiger nicht klientenbezogener Tätigkeiten vorgehalten. Art, Umfang und Dauer der Leistungen richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf, welcher nach einem standardisiertem Verfahren (IHP) erhoben und fortgeschrieben wird.

7 Die therapeutischen Angebote sind für Gruppen, Kleingruppen und Einzelpersonen konzipiert. Es wird eine warme Mittagsmahlzeit gereicht, wobei für Klienten in externen Praktika abweichende Regelungen getroffen werden können. Es besteht eine Kommstruktur; die Klienten sind für das Aufsuchen der Einrichtung und den Heimweg somit grundsätzlich selbst verantwortlich. Individuelle Einschränkungen oder infrastrukturelle Besonderheiten dürfen jedoch kein Hinderungsgrund bezüglich des Tagesstättenbesuchs sein; in diesem Fall stellt die Einrichtung ein Fahrdienst zur Verfügung. Grundleistungen in Form von vielfältigen tagesstrukturierenden Angeboten in den o.g. entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten Individuelle Behandlungs- und Rehabilitationsplanung inklusive der Kooperation mit sonstigen am Hilfeprozess beteiligten Personen, Institutionen und Kostenträgern Leitungs- und Verwaltungsaufgaben, haustechnische Dienste, Objektreinigung Direkte Betreuungsleistungen zur Unterstützung von Selbsthilfeansätzen, zur Förderung von Alltagskompetenzen, zur Tages- und Kontaktgestaltung, zur Teilnahme am öffentlichen Leben sowie zur Freizeitgestaltung. Diese direkten Betreuungsleistungen dienen zum Aktivieren und Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten (Umgang mit Geld, Einkaufen, Nahrungszubereitung, Orientierungsgänge etc.), zum Wahrnehmen von Terminen zur medizinisch- psychiatrischen Versorgung, zur Entlastung von Angehörigen, zur Förderung zwischenmenschlicher Kontakte, zur sinnvollen Freizeitgestaltung, zur selbstständigen Lebensführung und zum Umgang mit Krisen und Konfliktsituationen. Mittelbare Betreuungsleistungen in Form von Öffentlichkeitsarbeit, Angehörigenarbeit etc. 5.2 Betreuungskonzept zur beruflichen Integration Für die Klienten, welche die Schaffung von Voraussetzungen für Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung zum Ziel haben, kann es sinnvoll sein, sie zur Stabilisierung des allgemeinen Sozialverhaltens und von grundlegenden vorauszusetzenden Fähigkeiten im Bereich der Tagesstruktur (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit etc.) zunächst zeitlich befristet in den allgemeinen Tagesstättenbetrieb mit denen unter 5.1. benannten Leistungskomponenten zu integrieren.

8 Für Klienten, die diese Fähigkeiten bereits weitgehend besitzen, ist dies nicht erforderlich. Die Klienten, welche die Schaffung von Voraussetzungen für Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung anstreben, durchlaufen im Wesentlichen ein gestuftes Programm in drei Phasen: 1. Phase: Arbeits- und Belastungserprobung 2. Phase: Beschäftigung im Haus / auf Praktikumplätzen 3. Phase: Begleitung und Betreuung während der regulären Arbeit außer Haus Insbesondere in den Phasen 1 und 2 finden mehrere strukturelle Elemente (Mahlzeiten, Morgenrunde, kognitives Training etc.) für beide Klientengruppen statt. Deutliche Unterschiede bestehen jedoch im Rahmen der Inhalte der beiden großen Therapieblöcke am Vor- und Nachmittag, wo für die Klienten mit der Zielstellung Arbeit und Beschäftigung folgende Aspekte maßgeblich sind: Arbeits- und Belastungserprobung: Zunächst werden mit Hilfe von einem Testverfahren (hamet2) die Fähigkeiten und Fertigkeiten der einzelnen Klienten festgestellt. Es wird erprobt in wieweit der Einzelne belastbar bzw. nicht belastbar ist. Seine Kompetenzen und der damit verbundene Unterstützungsbedarf werden ermittelt. Bei diesen Verfahren werden aber auch die fachlichen Kenntnisse zu bestimmten Arbeitsbereichen, die Bedürfnisse und Fähigkeiten, die persönlichen Interessen und sozialen Kompetenzen unter Einbeziehung beruflicher Vorkenntnisse und Abschlüsse festgestellt. Auf dieser Grundlage können dann Betriebe oder Dienstleistungsunternehmen gesucht werden, wo der Klient später Praktika absolvieren oder regulär arbeiten kann. Bevor der Klient allerdings die Beschäftigung beginnt, sollten die Anforderungsprofile seitens des Arbeitgebers und das Fähigkeitsprofil seitens des Klienten miteinander abgestimmt werden und einander entsprechen. Beschäftigung im Haus bzw. auf Praktikumsplätzen: Das anschließende Ziel ist die stufenweise Heranführung des Beschäftigten an das Erwerbsleben. Es gibt die Möglichkeit der Aktivitäten zur Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit sowie Erhöhung bzw. Erhaltung der Leistungsfähigkeit. Desweiteren gibt es die Möglichkeit, vorab ein Praktikum in Behörden oder Betrieben zu leisten, dessen Dauer individuell festzulegen ist, um herauszufinden, welche Arbeit die geeignete ist. Gezielte Trainings in Behörden und Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sind angedacht. Auf der Basis bisheriger Kooperationen im Rahmen stiftungsfinanzierter Arbeitsprojekte sowie

9 sonstiger Kontakte verfügt die Lebensbrücke e.v. über eine große Anzahl von Kontakten zu potentiellen Kooperationspartnern insbesondere in der Bau- und Bausanierungsbranche, im Bereich Gartenbau und Landwirtschaft, in der Kommunalverwaltung und Kommunalwirtschaft sowie zum Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft. Die Mitarbeiter betreuen den Klienten während des Praktikums und darüber hinaus als individuelle Bezugsbetreuung im Sinne eines Jobcoaching. Falls diese Beschäftigungsphase im Dienstleistungssektor der Dienste und Einrichtungen der Lebensbrücke e.v. stattfindet, gibt es sowohl Beschäftigungsmöglichkeiten im gastronomischen Bereich (Kochen, Backen etc. in der Küche des Café KAOS) als auch hausmeisterliche Tätigkeiten (Hilfe bei Umzügen, Grünflächenpflege, kleinere Reparaturarbeiten in und am Haus etc.). Begleitung und Betreuung während der regulären Arbeit außer Haus Wenn ein Angebot für eine sinnvolle Arbeitstätigkeit gefunden wurde, wird zunächst der Betrieb darauf hin geprüft, ob er für die Beschäftigung seelisch behinderter Menschen geeignet ist. In der ersten Zeit, also während der Einarbeitung, erfolgt eine intensive Betreuung und Begleitung, welche dann individuell und im Laufe der Zeit angepasst und reduziert werden kann. Die Betreuung erfolgt direkt am Arbeitsplatz und ist tätigkeitsbezogen. Da nicht alle Klienten am gleichen Ort tätig sind, wie das im allgemeinen Bereich der Tagesstätte oder der Werkstatt der Fall ist, muss der Tagesstättenmitarbeiter/ Jobcoach hohe Flexibilität aufbringen. Die Eignung, Qualifikation, Erreichbarkeit und eventuelle Berufserfahrungen des Klienten sollten beachtet werden, und desweiteren auch die Erwartungen des Arbeitgebers. Wichtig ist auch hier wieder, dass man Über- und Unterforderung des Klienten vermeidet. Dies setzt eine intensive Kommunikation zwischen Jobcoach, Arbeitgeber und Klient voraus. Kann der Abschluss eines regulären Arbeitsvertrages (geringfügige Beschäftigung, Teilzeit oder perspektivisch Vollzeit) erreicht werden, ist darüber der derzeitig zuständige Sozialhilfeträger zu informieren, um eventuell eine Zuständigkeitsprüfung im Sinne des 14 SGB IX durchzuführen. Insbesondere bei der Vereinbarung einer durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden ist davon auszugehen, dass sich der Status der Erwerbsfähigkeit laut Definition des 8 Abs. 1 SGB II geändert hat und möglicherweise ein anderer der im 6 SGB IX benannten Träger der beruflichen Rehabilitation (vorzugsweise die Agentur für Arbeit) zuständig wird. Für diesen Fall erklärt sich die Lebensbrücke e.v.

10 bereit, im Sinne einer Betreuungskontinuität die einzelfallbezogene Maßnahme lückenlos und zu den gleichen Konditionen, wie sie in der Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger getroffen wurden, fortzuführen. Diese arbeitsbegleitenden Maßnahmen umfassen folgende Aspekte: Allgemeine Beratung von Arbeitgeber und Klient/ Arbeitnehmer Verhinderung und Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung außer Haus Information über Leistungen, die die Teilhabe am Arbeitsleben und somit eine gesellschaftliche Integration ermöglichen Kontinuierliche Beratung und Betreuung in den ersten Wochen/ Monaten der Beschäftigungsverhältnisse Vermeidung von Kündigungen Beratungs- und Betreuungsleistungen an den Klienten/ Arbeitnehmer: in allen Fragen des Arbeitslebens bei persönlichen Schwierigkeiten bei Problemen am Arbeitsplatz bei der Umsetzung der Tätigkeit bei Fragen im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung bei Konflikten mit Kollegen oder dem Arbeitgeber bei Gefährdung des Arbeitsplatzes bei Bedarf Hilfe zum Erreichen des Arbeitsplatzes Unterstützung vor Ort am Arbeitsplatz Beratungs- und Betreuungsleistungen an den Arbeitgeber: Beratung über den Umgang mit den psychischen Erkrankungen der Arbeitnehmer Beratung bei Problemen mit den psychisch erkrankten Mitarbeitern Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten bei Konflikten In dieser 3. Phase hat also der Klient unabhängig davon, welcher Rehabilitationsträger im Sinne des 6 SGB IX zuständig ist, sowohl den Status eines Arbeitnehmers (Rechtsbeziehung gegenüber dem Betrieb) als auch eines Tagesstättenklienten (Rechtsbeziehung mit zuständigem Rehabilitationsträger und Leistungserbringer Lebensbrücke e.v.).

11 Es wird vorgeschlagen, in dieser 3. Phase, die ja bereits eine hohe Verselbstständigung des Klienten voraussetzt, regelhaft pro Woche 2,5 Tage entsprechend der Leistungs-, Vergütungsund Prüfungsvereinbarung für die Klientengruppe mit der Zielstellung der Schaffung von Voraussetzung für Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung anzuerkennen (somit füllen 2 Klienten der Phase 3 einen regulären Platz). In Krisensituationen sollte in Abstimmung mit dem zuständigen Rehabilitationsträgerträger ebenfalls auf der Berechnungsbasis von Betreuungstagen bedarfsgerecht ein zusätzliches Zeitkontingent zur Verfügung gestellt werden. 5.3 Personaleinsatz Beim Personaleinsatz erfolgt eine Differenzierung nach den bezüglich der Zielstellung gebildeten Klientengruppen, aus welcher dann auch 2 separate Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen resultieren. Für die Gruppe der Klienten (15 Personen), die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII zur Förderung von Alltagskompetenz, Tagesstruktur, Kontaktgestaltung und Teilnahme am öffentlichen Leben erhalten (identisch mit bisherigem inhaltlichen Profil der Tagesstätte) wird im Wesentlichen der in der Leistungs-, Vergütungsund Prüfungsvereinbarung vom definierte und in der Praxis bewährte Personalschlüssel fortgeschrieben: Leitung/ Geschäftsführung: 0,10 VK Verwaltung: 0,35 VK Gruppendienst/ Betreuung: 3,75 VK Helfer/ HW/ Reinigung: 0,45 VK Für die Gruppe der Klienten (10 Personen), die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII zur Schaffung von Voraussetzungen für Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung erhalten, wurde bezüglich des Betreuungsschlüssels ein niedrigerer Wert angesetzt, da in der Leistungsphase 1 vieles in Gruppenarbeit realisiert werden kann und auch die Betreuung in den Praktika keine permanente Personalpräsenz vor Ort erfordert. Der Aufwand bezüglich Leitung und Verwaltung ist pro Klient in der Gesamteinrichtung etwa identisch; der Bereich Helfer/ Reinigung wurde ebenfalls etwas geringer angesetzt: Leitung/ Geschäftsführung: 0,10 VK Verwaltung: 0,20 VK Betreuung/ Coaching: 1,25 VK

12 Helfer /HW/ Reinigung: 0,15 VK Der Personalbestand für diese Klientengruppe basiert auf Erfahrungen des Trägers Lebensbrücke e.v. aus zeitlich befristeten stiftungsfinanzierten Projekten zur beruflichen Integration. Diese Personalausstattung ist für beide Gruppen flexibel entsprechend dem festgesetzten Hilfebedarf der Klienten zu nutzen und einzusetzen. Zum geeigneten Fachpersonal zählen insbesondere Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Ergotherapeuten sowie weitere Fachkräfte, die über einen medizinischen oder pädagogischen Fachschulabschluss verfügen. Die Fachlichkeit der Mitarbeiter wird durch Fort- und Weiterbildungen sichergestellt und weiterentwickelt, ebenso wird Supervision als reflektierende Begleitung des beruflichen Alltags umgesetzt. 5.4 Hilfeplanung und Dokumentation Die Hilfeplanung ist die Basis der fachlichen Betreuungsarbeit, die Dokumentation ein wesentliches Hilfsmittel, damit alle, die mit dem Klienten arbeiten, einen einheitlichen Informationsstand haben. Die Dokumentation von Betreuungsleistungen und Rehabilitationsleistungen werden im Sinne eines ganzheitlichen Konzeptes in einem einheitlichen standardisierten Dokumentationssystem erfasst. Als Instrumentarium für beide Personengruppen wird der Individuelle Hilfeplan (IHP) Modell Rheinland Pfalz genutzt. Entscheidend ist eine übergreifende Hilfeplanung, die also andere Lebensbereiche des Klienten (Wohnen, Gesundheit, Freizeit etc.) und die eventuell dort bereits laufenden Hilfen mit einbezieht. Alle Mitarbeiter sind in das Hilfeplanungs- und Dokumentationssystem einzuweisen und haben sämtliche erbrachte Leistungen dort zu erfassen. 6. Finanzierung Um den kostendeckenden Betrieb der Einrichtung zu gewährleisten, wird mit dem zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger im Einvernehmen mit dem zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger ein betreuungstäglicher Kostensatz entsprechend der Vorgaben des 79 SGB XII in Verbindung mit dem Thüringer Landesrahmenvertrag vereinbart. Diese werden

13 als teilstationäre Eingliederungshilfe gemäß SGB XII 53ff vom örtlichen Sozialhilfeträger gezahlt. Weiterhin bietet der Träger Lebensbrücke e.v. an, diese Komplexleistung oder Teilleistungen auch im Rahmen des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets nach 57 SGB XII zu erbringen. In Phase 3 bezüglich der Klientengruppe, die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII zur Schaffung von Voraussetzungen für Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung erhält, ist im Rahmen der in Punkt 5.2 erfolgten Erörterungen ein Wechsel der Kostenträgerschaft der im Sinne des 6 SGB IX in Frage kommenden Rehabilitationsträger möglich. In diesem Falle würde diesen die Fortführung der Leistung zu identischen Konditionen der mit dem Sozialhilfeträger zu schließenden Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung angeboten. 7. Verwaltung Die Verwaltung der Einrichtung wird aus Gründen der Effektivität und Spezialisierung zentral in der Verwaltung des Trägers Lebensbrücke e.v. in dessen Geschäftsstelle in Mühlhausen/ Feldstraße 42 mit angesiedelt. Die Teileinrichtung delegiert dauerhaft die in Punkt 5.3 benannten anteiligen Verwaltungskräfte dorthin ab. Im Gegenzug dafür erledigt die zentrale Verwaltung alle notwendigen Arbeiten wie doppelte kaufmännische Buchführung, Betreuungskostenabrechnung, Rechnungslegung und Rechnungsbearbeitung, Lohn- und Gehaltsrechnung und Bilanzierung. Inkraftsetzung:. Mit dem Datum der Inkraftsetzung verliert die Konzeption der Tagesstätte für psychisch Kranke der Lebensbrücke e.v. vom inklusive Überarbeitung vom ihre Gültigkeit. Erstellung: Marcel Jäger Bearbeitungsstand:

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