Preis- und Leistungsverzeichnis für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase )
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- Irmela Fuchs
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1 Preis- und Leistungsverzeichnis für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) A. Entgelte für Wertpapierdienstleistungen für Privatanleger Abrechnungsmodalitäten Alle nachfolgenden Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet und eingezogen. I. Entgelte für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (alle Angaben verstehen sich inkl. der ggf. anfallenden derzeit gültigen Umsatzsteuer [USt.] und passen sich bei Änderung der USt. entsprechend an) Orderentgelte Ausführung im Inland (Kommissionsgeschäft) Orderentgelt 0,35 % des Ordervolumens, mind. 15,00 EUR Orderentgelt maximal 90,00 EUR ggf. zzgl. Telefonzuschlag 9,90 EUR ggf. zzgl. Fax-/Briefzuschlag 9,90 EUR Orderentgelte Ausführung im Ausland (Kommissionsgeschäft) Orderentgelte 0,35 % des Ordervolumens, mind. 45,00 EUR Orderentgelte maximal 150,00 EUR ggf. zzgl. Telefonzuschlag 9,90 EUR ggf. zzgl. Fax-/Briefzuschlag 9,90 EUR Zuschlag für Orders am Börsenplatz USA 15,00 EUR Sonstige Entgelte bei Orderausführung Börsenplatzabhängiges Entgelt beim Handel über Xetra 0,0015% des Ordervolumens, mind. 1,50 EUR übrige inländische Börsen 0,0025% des Ordervolumens, mind. Makler-Courtagen bzw. variable Börsenspesen i. d. R. 0,08 % vom Ordervolumen Über Details und Mindest- oder Maximalbeträge muss sich der Kunde bei der jeweiligen Börse informieren. Dem Depot-/Kontoinhaber werden alle jeweiligen Steuern (wie z. B. die französische Finanztransaktionssteuer) bei Wertpapiertransaktion ge - gen über erhoben und abgerechnet. Maßgeblich für die Belastung der Steuer sind die jeweils gültigen Vorgaben der jeweiligen Finanzbehörde. Beispiel: Besteuert wird der entgeltliche, einen Eigentumsübergang begründende Erwerb von Aktien von Unternehmen mit Sitz in Frankreich mit einer Marktkapitalisierung von über 1 Mrd. EUR. Die Steuer wird unabhängig vom Handelsplatz, an dem die jeweilige Transaktion ausgeführt wird, erhoben. Bei Kommissionsgeschäften in ausländischen Wertpapieren wird von der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend ebase genannt) ein pauschales Abwicklungsentgelt (Clearstream) erhoben. Die Höhe dieses Entgelts beträgt bei: ausländischen Wertpapieren, die im jeweiligen Heimatland verwahrt werden 2,20 EUR ausländischen Wertpapieren mit Verwahrung über Clearstream (CBL/CBF) 2,00 EUR Wichtiger Hinweis: Marktbedingt kann es zu Teilausführungen kommen, woraufhin eine Order ggf. nur in zwei oder mehreren Teilen aus - geführt werden kann. Bei mehreren Teilausführungen einer Order am gleichen Handelstag werden die Orderentgelte Ausführung Inland/ Ausland nur einmalig, die sonstigen Entgelte bei Orderausführung pro Teilausführung berechnet. Erteilung eines limitierten Auftrags mit taggleicher Ausführung Erteilung eines limitierten Auftrags ohne Ausführung Erteilung, Änderung, Streichung eines limitierten Börsenauftrags (Nichtausführung durch Verfall oder Streichung möglich) Übermittlung Abrechnungen, Depotauszüge und Benachrichtigungen Dokumente im Online-Postkorb -Benachrichtigung über neue Nachrichten im Online-Postkorb Einzelversand der Abrechnungen und/oder Depotauszüge per Post Depotauszug am Ende eines Kalenderjahres bzw. bei Depotauflösung per Post Steuerliche Bescheinigungen (gesetzlich vorgeschrieben) per Post Steuerliche Informationen (über die gesetzliche Beauskunftungspflicht hinausgehend) Stand: 1. Mai 2015 Aufwandsersatz für Postretouren 1 10,00 EUR Ein möglicher Anspruch der ebase auf Ersatz von weiteren Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Auslagen für fremde Kosten Neben den von der ebase vereinnahmten Entgelten und Provisionen werden fremde Kosten in der Wertpapierabrechnung weiterbelastet. Auf die Höhe und Gestaltung fremder Kosten hat die ebase keinen Einfluss. Bei Änderungen von fremden Kosten wird die ebase nicht informiert, daher erfolgt in diesen Fällen auch keine Kundeninformation. Über die jeweils zu erwartenden fremden Spesen und Entgelte kann der Kunde sich jederzeit gerne bei der ebase informieren. II. Depotführung Depotführungsentgelte (alle Angaben verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer [USt.] und passen sich bei Änderung der USt. entsprechend an) Pauschale Depotführungsentgelte 12,00 EUR pro Kalenderjahr Die Belastung des Depotführungsentgelts erfolgt pro Quartal nachträglich entweder bereits am Ende eines Quartals oder spätestens am Anfang des darauf folgenden Quartals. Übertragung von Wertpapieren von einer anderen depotführenden Stelle auf ein Wertpapierdepot bei der ebase Übertragung von Wertpapieren von der ebase auf eine andere depotführende Stelle Interne Übertragung von Wertpapieren von einem bei der ebase geführten Wertpapierdepot auf ein anderes Wertpapierdepot bei der ebase Kapitalveränderungen Ausübung von Bezugsrechten Bei Bezug neuer Aktien durch Zahlung des Bezugspreises oder Resteinzahlungen fallen die üblichen Orderentgelte unter I. Punkt Entgelte für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren an. Handel/Verwertung von Bezugsrechten Es fallen die üblichen Orderentgelte sowie auch fremde Spesen unter I. Punkt Entgelte für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren an, bei Verkäufen fallen Orderentgelte jedoch erst ab einem Order volumen von an. Bei einem Ordervolumen unter werden lediglich fremde Spesen berechnet und belastet. Übernahmeangebot/Barabfindung/Rückkaufangebote/Umtäusche Es fallen die üblichen Orderentgelte sowie auch fremde Spesen unter I. Punkt Entgelte für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren an, bei European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) Postfach D München Telefon: +49 (0) 89/ Telefax: +49 (0) 89/ wertpapierdepot@ebase.com Gläubiger-ID: DE68ZZZ /5
2 Verkäufen fallen Orderentgelte jedoch erst ab einem Order volumen von an. Bei einem Ordervolumen unter werden lediglich fremde Spesen berechnet und belastet. Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen und Zertifikaten Ausübung von Wandelrechten (Inland) Ausübung von Wandelrechten (Ausland) Sonstige Dienstleistungen Einlösung fälliger Wertpapiere Depotaufstellung auf Kundenwunsch 9,90 EUR Lagerstellenwechsel (Cross-Border-Aufträge) 100,00 EUR (zzgl. fremder Spesen der Lagerstelle) Eintrittskartenbestellung inländischer Hauptversammlungen Eintrittskartenbestellung ausländischer 50,00 EUR Hauptversammlungen (zzgl. fremder Spesen) Aufwandsersatz für Verpfändung (einmalig anfallendes Entgelt pro Verpfändungsauftrag) Entgelte für die Umschreibung beim Erwerb von Namensaktien 0,60 EUR Ausländische Quellensteuer Antrag auf Durchführung einer automatisierten Quellensteuerrückerstattung 29,90 EUR Für die Durchführung der automatisierten Quellensteuerrückerstattung ist Voraussetzung, dass der Kunde im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Derzeit werden u. a. folgende Länder auf eine Rückerstattungsmöglichkeit der Quellensteuer geprüft: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien (nur Dividenden), Niederlande (nur für Stiftungen), Norwegen, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien, Tschechien, Ungarn. Den Auftrag an die ebase zur Durchführung der automatisierten Quellensteuerrückerstattung muss der Kunde gegenüber der ebase mittels dem von der ebase zur Verfügung gestellten Formular erteilen. Zur Durchführung der automatisierten Quellensteuerrückerstattung ist eine separate Vollmachtserteilung des Kunden an die ebase notwendig. Das Auftrags-/Vollmachtsformular ist auf Anfrage bei der ebase erhältlich. Antrag auf Durchführung einer manuellen Quellensteuerrückerstattung 49,90 EUR Für einige Länder, die nicht im Rahmen des automatisierten Quellensteuerrückerstattungsverfahrens angeboten werden, ist ggf. eine manuelle Quellensteuerrückerstattung möglich. In diesen Fällen muss ein Antrag des jeweiligen Landes eingereicht werden. Hinweis an den Kunden: Die Anträge der jeweiligen Länder stehen ggf. nur in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung. Für welche Länder ein manuelles Quellensteuerrückerstattungsverfahren möglich ist, kann bei der ebase erfragt werden. Vorabbefreiung ausländischer Quellensteuer 5,90 EUR Die Möglichkeit der Vorabbefreiung von der ausländischen Quellensteuer besteht nur für bestimmte Länder. In diesen Fällen muss ein Antrag des jeweiligen Landes eingereicht werden. Hinweis an den Kunden: Die Anträge der jeweiligen Länder stehen ggf. nur in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung. Für welche Länder eine Vorabbefreiung von der ausländischen Quellensteuer möglich ist, kann bei der ebase erfragt werden. III. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger 1 Ein-/Auszahlungen in von EUR abweichender Währung In von EUR abweichender Währung getätigte Einzahlungen/Überweisungen werden zunächst von der Empfängerbank (derzeit die Commerzbank AG) anhand des jeweils gültigen Devisenbriefkurses in EUR umgerechnet und dann bearbeitet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der um Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Eingangstags ermittelte und im Internet ( dort unter der Rubrik Marktdaten/ Kurs informationen/devisenkurse) veröffentlichte Briefkurs verwendet. Beauftragt der Kunde die ebase mit dem Erwerb von Wertpapieren, die in einer anderen Währung als EUR geführt werden, ist die ebase berechtigt, den hierfür vom Kunden angeschafften EUR-Betrag zum jeweils gültigen Devisengeldkurs in die jeweilige Währung des Wertpapiers umzurechnen. Beauftragt der Kunde die ebase mit dem Verkauf von Wertpapieren, die in einer anderen Währung als EUR geführt werden, ist die ebase berechtigt, den Verkaufserlös in die Währung des jeweiligen Wertpapiers zum jeweils gültigen Devisenbriefkurs in EUR umzurechnen. Grundlage ist der Devisenkurs des auf die Kursfeststellung folgenden Bankarbeitstags der ebase. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der ab Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Handelstags ermittelte und im Internet ( veröffentlichte Geld- bzw. Briefkurs verwendet. 2 Erträge und Wiederanlagen Erträge und Wiederanlagen erfolgen stets in EUR. Erträge von Wertpapieren in von EUR abweichender Währung werden anhand des jeweils gültigen Devisenbriefkurses in EUR umgerechnet und dann bearbeitet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der ab Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Zahlbarkeitstags des Wertpapiers ermittelte und im Internet ( veröffentlichte Briefkurs verwendet. Wiederanlagen von in EUR abweichender Währung werden anhand des jeweils gültigen Devisengeldkurses umgerechnet und dann bearbeitet. Grundlage ist der Devisenkurs des auf die Kursfeststellung folgenden Bankarbeitstags der ebase. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der ab Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Handelstags ermittelte und im Internet ( veröffentlichte Geldkurs verwendet. IV. Service-Hotline und Servicezeiten der ebase für das Telefon-Banking bzw. für die Faxordernummer Handelstage an der Börse/Geschäfts- und Bankarbeitstage der ebase Service-Hotline/Servicezeiten Die derzeitig angebotenen Servicezeiten der jeweils aktuell gültigen Service-Hotline der ebase für das Telefon-Banking sowie die jeweils aktuell gültige Faxordernummer für Transaktionen für das Wertpapierdepot sind auf der Homepage der ebase ( veröffentlicht und können dort jederzeit eingesehen werden. Handelstage an der Börse Handelstage sind alle Börsentage, mit Ausnahme der Börsenfeiertage, welche auf der Homepage der ebase ( veröffentlicht sind. An diesen Handelstagen kann der Kunde Transaktionen tätigen, auch wenn es sich dabei um keinen Geschäftstag/Bankarbeitstag der ebase handelt. Schriftliche Aufträge per Post und per Fax sowie telefonische Aufträge können an diesen Handelstagen, die keine Geschäftstage/Bankarbeitstage bei der ebase sind, nur innerhalb der auf der ebase Homepage veröffentlichen Servicezeiten erteilt werden. Die Bearbeitung der Aufträge im Rahmen von Wertpapiergeschäften erfolgt an den Handelstagen an der Börse im Rahmen des ordnungs - gemäßen Arbeitsablaufs bei der ebase. Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Auftrags nicht auf einen Handelstag an der Börse, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Handelstag an der Börse bzw. bei der ebase als zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Handelstag an der Börse bzw. bei der ebase. Geschäftstage/Bankarbeitstage der ebase Geschäftstag/Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die ebase unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen während der ebase Servicezeiten mit folgenden Ausnahmen: Samstage, 24. und 31. Dezember, alle gesetzlichen Feiertage, außer an den Feiertagen, an denen an der Frankfurter Wertpapierbörse Handel stattfindet, und Werktage, an denen die ebase wegen örtlicher Besonderheiten (z. B. regionale Feiertage oder sonstige Gründe) geschlossen hat. 2/5
3 V. Zuwendungen/Provisionen Die vom Kunden zu tragenden und in der Wertpapierabrechnung und/ oder durch sonstige Rechnungslegung ausgewiesenen Entgelte und Spesen (auch fremde) werden vom bestehenden Vermögen des Konto flex eingezogen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der ebase bei der Abwicklung von Wertpapieraufträgen für den Kunden von den jeweiligen Emittenten finanzielle Zuwendungen (z. B. laufende Vertriebsprovisionen) gewährt werden können. Zudem können der ebase im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten und anderen strukturierten Finanz produkten ebenfalls Zuwendungen gewährt werden. Die Höhe der durchschnittlich an die ebase gewährten Zuwendungen entspricht 0,4 % des entsprechenden Volumens. Bei Neuemission von Aktien und anderen Wertpapieren können Emittenten Provisionen von durchschnittlich 1,5 %, im Einzelfall bis zu 3 % des Zuteilungsvolumens an die ebase gewähren. In diesem Zusammenhang weist die ebase den Kunden darauf hin, dass die ebase diese Zuwendungen teilweise oder ganz als Provision für die Vermittlung von Wertpapieren an die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden bzw. an den Vermittler des Kunden weitergeben kann, sofern die gesetzliche (Vertriebs-)Zulassung der Vertriebsorganisation bzw. des Vermittlers dies erlaubt. Des Weiteren wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ebase im Zusammenhang mit der Abwicklung von Aufträgen Orderentgelte erhebt und vereinnahmt. Die Orderentgelte sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend Preis- und Leistungsverzeichnis genannt) ange - geben. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ebase die im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Order entgelte teilweise oder ganz als Orderprovision für die Vermittlung von Wertpapieren, an die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden bzw. an den Vermittler des Kunden weitergeben kann, sofern die gesetzliche (Vertriebs-)Zulassung der Vertriebsorganisation bzw. des Vermittlers dies erlaubt. Die maximale Orderprovision entspricht dabei höchstens dem im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen maximal gültigen Orderentgelt. Darüber hinaus gewährt die ebase dem Vermittler bzw. dessen Vertriebs - organisation unter Umständen Sachleistungen in Höhe von jährlich maximal 8,00 EUR, bezogen auf die Anzahl der jeweils vermittelten Wert - papierdepots. Nähere Einzelheiten zu den von der ebase gewährten Vergütungen sind auf Anfrage bei der ebase zu erfahren. Der Kunde erklärt sich mit den oben dargestellten Provisionsflüssen in Bezug auf die Gewährung und Weitergabe von Orderprovisionen von der ebase an die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden bzw. den Vermittler des Kunden einverstanden. Ebenfalls ist der Kunde mit der Gewährung und Weitergabe von Provisionen an die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden bzw. den Vermittler des Kunden bzw. an dessen IT-Dienstleister zur Weiterleitung an den Vermittler/Vertriebsorganisation durch die ebase einverstanden, vorausgesetzt, dass die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden bzw. der Vermittler des Kunden die Zuwendungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere 31 d WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen die ebase und der Kunde die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung ( 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die ebase und/oder den Vermittler des Kunden und/oder die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden auf Herausgabe der Zuwendungen nicht entsteht. Zudem erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die ebase die von den Emittenten an sie geleisteten Zuwendungen behält, vorausgesetzt, dass die ebase die Zuwendungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere 31 d WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen die ebase und der Kunde die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung ( 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die ebase und/oder den Vermittler des Kunden und/oder die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden auf Herausgabe der Zuwendungen nicht entsteht. Für gewerbliche Anleger behält sich die ebase eine gesonderte Preis - regelung vor. B. Preis- und Leistungsverzeichnis für Konten bei der ebase I. Preise/Abrechnungsmodalitäten 1 Entgelte für die Kontoführung Produktbezeichnung/Serviceleistung Kontoführungsentgelt derzeit Sonstige Entgelte (alle Angaben verstehen sich inkl. der derzeit gültigen USt. und passen sich bei Änderung der USt. entsprechend an) Monatliche Online-Kontoauszüge 2 Online-Kontoauszug zum mindestens halbjährlichen Rechnungsabschluss Einzelversand der monatlichen Kontoauszüge per Post (die konkret anfallenden Portokosten können bei der ebase erfragt werden) Einzelversand des Kontoauszugs zum mindestens halbjährlichen Rechnungsabschluss per Post Regelmäßiger Versand von Zweitschriften an eine Zusatzadresse per Post Steuerliche Bescheinigungen (die gesetzlich vorgeschriebenen) per Post Steuerliche Informationen (über die gesetzliche Beauskunftungspflicht hinausgehend) Portokosten pro Kalenderjahr Aufwandsersatz für vorzeitige Verfügung über die Festgeldanlage Postretouren 1 10,00 EUR 2 Abrechnungsmodalitäten Alle sonstigen Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet und eingezogen. Ein möglicher Anspruch der ebase auf Ersatz von weiteren Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. II. Zahlungsverkehrsmodalitäten bei Zahlungs - diensten 1 Geschäftstage/Bankarbeitstage der ebase Bankarbeitstage sind alle Geschäftstage gemäß Abschnitt A. Punkt IV. dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses. Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs. Geht der Auftrag nach dem in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen bestimmten Zeitpunkt (z. B. Annahmefristen für Überweisungen) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Geschäftstag. 2 Inlandsüberweisung 3, SEPA-Überweisung 4 sowie SEPA-Lastschrift 5 Transaktionsentgelte für Aufträge im ebase Online-Banking Inlandsüberweisung 3 und SEPA-Überweisung 4 per Online-Auftrag SEPA-Lastschrift 5 per Online-Auftrag Einrichtung/Änderung/Löschung eines Dauerauftrags für Überweisungen/SEPA-Lastschriften 5 im ebase Online-Banking 3/5
4 Transaktionsentgelte für schriftliche Aufträge (alle Angaben verstehen sich inkl. der derzeit gültigen USt. und passen sich bei Änderung der USt. entsprechend an) Eil-Überweisung 6 Inlandsüberweisung 3 und SEPA-Überweisung 4 bei schriftlichem Auftrag SEPA-Lastschrift 5 per schriftlichem Auftrag Einrichtung/Änderung/Löschung eines Dauerauftrags für Überweisungen/SEPA-Lastschriften 5 bei schriftlichem Auftrag Sonstige Entgelte Überweisungs- und Lastschrifteingang Rückruf einer Überweisung Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Überweisungsausführung Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Lastschrift 5 smstan-verfahren (inkl. SMS-Versand) 15,00 EUR 5,00 EUR 11,00 EUR pro Rückruf 5,00 EUR pro Unterrichtung derzeit Ausführungsfristen für Überweisungsausgänge Die ebase ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Betrag des Zahlungsauftrags spätestens beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers wie folgt eingeht: SEPA-Überweisung in EUR: maximal ein Bankarbeitstag auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten. Voraussetzungen: Der Überweisende hat die IBAN des Zahlungsempfängers und bei grenzüberschreitenden Zahlungen zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angegeben. Bei beleghaft erteilten Überweisungen kann sich die Ausführungsfrist wegen der erforderlichen Belegverarbeitungszeit jeweils noch um einen weiteren Bankarbeitstag verlängern. Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Bankarbeitstags, an dem ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben auf dem Konto flex vorhanden ist und die nach den Bedingungen für den Zahlungsverkehr unter Punkt I, Unterpunkte 2.1 und 3.1 Erforderliche Angaben der Bedingungen für den Überweisungsverkehr vorliegen. Eil-Überweisung in EUR: gleichtägig auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten, wenn die Eil-Überweisung bis spätestens Uhr (MEZ 7 ) eines Bank - arbeitstags bei der ebase eingegangen ist. Ausführungsfristen für SEPA-Basislastschriften Die ebase ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Bankarbeitstag der ebase beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 3 Grenzüberschreitende Überweisungen 8 (außer SEPA-Überweisung 4 ) Überweisung per schriftlichem Auftrag ins Ausland 9,10 (außer SEPA-Überweisung 4 ) Überweisungs- und Lastschrifteingang Rückruf einer Überweisung Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Überweisungsausführung 30,00 EUR 11,00 EUR pro Rückruf Entgeltregelungen Die ebase führt grundsätzlich Überweisungen als SHARE-Überweisungen aus, d. h., dass eigene Entgelte zulasten des Überweisenden und fremde Entgelte zulasten des Zahlungsempfängers berechnet werden (die Abrechnung erfolgt in Entgeltteilung). In den derzeit von der ebase berechneten 30,00 EUR sind die Entgelte für den überweisenden Kunden der ebase bereits enthalten. Ausführungsfristen für Überweisungsausgänge Überweisungen werden baldmöglichst bearbeitet. Überweisungsaufträge sind nur per schriftlichem Auftrag möglich. III. Wertstellung Für Überweisungsausgänge (Inlandsüberweisung und SEPA-Überweisung) in EUR: Buchungstag Für Überweisungseingänge (Inlandsüberweisung und SEPA-Überweisung) in EUR: taggleich Grenzüberschreitende Überweisungsausgänge außerhalb des SEPA- Raums 11 : Buchungstag Grenzüberschreitende Überweisungseingänge außerhalb des SEPA- Raums 11 : taggleich IV. Annahmefristen für Überweisungen und Lastschriften Beleglose Aufträge: bis Uhr an Geschäfts-/Bankarbeitstagen der ebase Beleghafte Aufträge: bis Uhr an Geschäfts-/Bankarbeitstagen der ebase Alle nach den Annahmefristen eingehenden Zahlungsaufträge gelten als am folgenden Geschäfts-/Bankarbeitstag zugegangen. Die ebase haftet nicht gegenüber dem Kunden, soweit der Auftrag des Kunden aufgrund höherer Gewalt nicht weitergeleitet und/oder aus - geführt werden kann. V. Sonstiges/Kosten Der Kunde wurde von der ebase ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ebase dem Vermittler des Kunden für seine Vermittlungstätigkeit bzw. an dessen Vertriebsorganisation Entgelte gewähren kann. Die Höhe der laufenden Vertriebsprovision für Konten bei der ebase berechnet sich als prozentualer Wert, bezogen auf den durchschnittlichen Konto - bestand 12. Dem Kontoinhaber entstehen aus der laufenden Vertriebsprovision keine zusätzlichen Kosten, da diese nicht aus dem Kontoguthaben oder aus anderen dem Kunden zustehenden Beträgen entnommen wird. Darüber hinaus gewährt die ebase dem Vermittler des Kunden bzw. dessen Vertriebsorganisation unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen in Höhe von jährlich maximal 8,00 EUR, bezogen auf die Anzahl der jeweils vermittelten Konten. Nähere Einzelheiten zu den von der ebase gewährten Vergütungen sind auf Anfrage bei der ebase zu erfahren. Für die in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leis tun gen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die ebase die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen ( 315 BGB) bestimmen. Der Kunde trägt alle Auslagen und fremde Spesen, die anfallen, wenn die ebase in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (z. B. für Ferngespräche, Porti, Courtagen) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden. Soweit keine besonderen Angaben erfolgen, sind diese Auslagen und Fremdkosten in den ausgewiesenen Entgelten nicht enthalten. Alle Entgelte verstehen sich ggf. inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und passen sich bei Änderung der USt. entsprechend an. Für gewerbliche Anleger behalten wir uns eine gesonderte Preisregelung vor. C. Einlagensicherung Die ebase ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. angeschlossen. Die für die Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung ergeben sich aus dem Punkt Einlagensicherung der aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger. 4/5
5 D. Außergerichtliche Streitschlichtung für Privatkunden Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der ebase besteht für den Privatkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird und unter eingesehen werden kann. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach , Berlin, zu richten. Der Kunde trägt alle Auslagen und fremde Spesen, die anfallen, wenn die ebase in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (z. B. für Ferngespräche, Porti, Courtagen) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden. Soweit keine besonderen Angaben erfolgen, sind diese Auslagen und Fremdkosten in den ausgewiesenen Entgelten nicht enthalten. Alle Preise verstehen sich ggf. inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die ebase ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Näheres entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen. 1 Dieses Entgelt wird nur erhoben, sofern der Kunde die Adressnachforschung aufgrund einer Postretoure zu vertreten hat. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der ebase kein oder geringer Schaden entstanden ist. 2 Ein monatlicher Kontoauszug wird nur erstellt, falls im betreffenden Kalendermonat Umsätze auf dem jeweiligen Konto bei der ebase stattgefunden haben. 3 Bei Inlandsüberweisungen müssen folgende Angaben für die Durchführung der Überweisung gemacht werden: Name des Begünstigten, IBAN des Begünstigten (ggf. BIC und Name des Kredit instituts des Begünstigten), Währung, Betrag, Name und IBAN des Kontoinhabers und sofern gefordert der BIC des überweisenden Kreditinstituts, Datum und Unterschrift oder die Legitimations- und Identifikationsdaten bei elektronisch erteilten Überweisungen (z. B. PIN/TAN). 4 SEPA-Überweisungen sind Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums in EUR, bei denen die Internationale Kontonummer (IBAN) und die Bankleitzahl des Kreditinstituts (BIC) des Überweisenden und des Begünstigten angegeben werden. 5 SEPA-Lastschriften sind nur zugunsten bzw. zulasten der angegebenen externen Bankverbindung möglich. 6 Eil-Überweisungen sind nur im Inland möglich. 7 Mitteleuropäische Zeit. 8 Grenzüberschreitende (Dauer-)Überweisungen (außer SEPA-Überweisung) per Online-Auftrag ins Ausland sind nicht möglich. 9 Auslandsüberweisungen sind nur mit Angabe von IBAN und BIC möglich. 10 Der Kontoinhaber trägt die Entgelte, die für die Überweisung anfallen; insbesondere können weitere Entgelte bei der Empfängerbank anfallen, welche der Empfänger zu tragen hat. 11 Die Aufzählung der zum SEPA-Raum gehörenden Staaten und Gebiete findet sich im Anhang der Bedingungen für den Zahlungsverkehr. 12 Kalendertäglicher Durchschnitt der valutarischen Salden. Geschäftsführer der ebase: Rudolf Geyer, Marc Schäfer; Vorsitzender des Aufsichtsrats: Holger Hohrein (Stand 1. Oktober 2013*); Sitz der Gesellschaft: Aschheim; Amtsgericht München HRB ; USt-IdNr ; ebase ist Unternehmen der comdirect Gruppe. *Änderungen sind vorbehalten, der aktuelle Stand ist jederzeit im Handelsregister ersichtlich. 5/5 F /2014
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