Informationen für Bewerber/innen um die Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management
|
|
- Helmut Rothbauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen für Bewerber/innen um die Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, DVR
2 I. DIE JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ (ÖSTERREICH) 3 II. DIE SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT 4 III. DER BEREICH BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE 5 IV. ANFORDERUNGEN AN DIE PROFESSUR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE MIT DEM SCHWERPUNKT PUBLIC AND NONPROFIT MANAGEMENT" 6 1. Allgemeiner Fokus Forschung Lehre Weitere Anforderungen Bedeutung bzw. zeitliches Ausmaß der Aktivitäten Bewerbungsunterlagen Auskünfte V. AUSSTATTUNG Personalausstattung Räumliche Ausstattung Dotierung VI. GESETZLICHER RAHMEN Anstellungsverhältnis Pensionsrechtliche Situation VII. GEHALT 13 mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 2
3 I. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) Die Johannes Kepler Universität Linz (JKU Linz) ist eine junge europäische Universität mit spezifischen Schwerpunkten im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften sowie der Natur- und Technischen Wissenschaften. Sie hat sich in den vier Jahrzehnten ihres Bestehens durch ihre vielfältige Forschungs- und Lehrleistung als anerkannte Institution national und international etabliert. Sie ist aus einer speziellen Kombination von Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften und technisch-naturwissenschaftlichen Studienund Forschungsrichtungen entstanden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine enge Nähe zu Wirtschaft und Gesellschaft bestimmen ihre Grundausrichtung. Getragen vom Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre erbringt die JKU Linz in diesen Disziplinen durch Kreation und Transfer von Wissen Dienstleistungen mit hohem Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Ihre Kernzielgruppen sind Studierende, die Scientific Community sowie Organisationen des privaten und öffentlichen Lebens. Als die größte Forschungs- und Lehrinstitution in Oberösterreich und somit als ein Zentrum für Wissenstransfer trägt die Universität zum Erhalt und zur Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion Oberösterreich bei. Sie nimmt an Kompetenzzentren teil und entwickelt Spin-Off-Programme, die Firmenneugründungen unterstützen. Die JKU hat in ihrem Leitbild und Strategiekonzept die Grundlinien ihrer künftigen Entwicklung festgelegt. Eine ihrer Besonderheiten liegt in der Zusammenfassung der drei Fakultäten Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Technisch-naturwissenschaftliche Fakultät auf einem m² großen Campusgelände im Norden der Stadt Linz. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 3
4 II. Die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät umfasst 33 Institute. An der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bestehen die Exzellenzschwerpunkte: Dynamik und Gestaltung sozialer Systeme Management (einschließlich des Aufbauschwerpunktes Management im internationalen Kontext ) Märkte und Wirtschaftspolitik Messen, Bewerten, Evaluieren Weiters besteht der Aufbauschwerpunkt Innovationssupport Ebenso ist die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät am bereichsübergreifenden Exzellenzschwerpunkt Informations- und Kommunikationssysteme sowie den bereichsübergreifenden Aufbauschwerpunkten beteiligt. Gender Studies und Soziale und Interkulturelle Kompetenz Im Zuge der Erstellung des neuen Entwicklungsplans der JKU findet derzeit eine Überarbeitung ihrer Exzellenzfelder mit dem Ziel der Profilschärfung statt. Die sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen garantieren eine praxisorientierte, moderne Ausbildung in: Studienrichtungen Wirtschaftswissenschaften mit den Studienschwerpunkten Internationale Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (Economics) und E- Business Management. Die jeweiligen Studienschwerpunkte kommen vollständigen Studien in der betreffenden Studienrichtung, also etwa Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre Anzahl Erstsemestrige Studierende Summe belegter Studien mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 4
5 gleich. (Bachelor- bzw. Diplomstudium) Soziologie (Bachelor-/Masterstudium) Sozialwirtschaft (Bachelor-/Masterstudium) Wirtschaftsinformatik (Bachelor-/Masterstudium) Wirtschaftspädagogik (Diplomstudium) Statistik (Bachelor-/Masterstudium) Comparative Social Policy and Welfare (Masterstudium) Economics (Masterstudium) 3 3 General Management (Masterstudium) Global Business (Masterstudium) - - Kulturwissenschaften (Bachelorstudium) Management and Applied Economics (Masterstudium) 9 9 Politische Bildung (Masterstudium) PhD Program in Economics (Doktoratsstudium) 5 42 Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Doktoratsstudium) Geistes- und Kulturwissenschaften (Doktoratsstudium) 9 21 Homepage: III. Der Bereich Betriebswirtschaftslehre Der Fachbereich Betriebswirtschaftslehre wird an der Fakultät durch die Institute für Betriebliche Finanzwirtschaft Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Betriebliche und regionale Umweltwirtschaft Betriebswirtschaftslehre der Gemeinwirtschaftlichen Unternehmen Management Accounting Controlling und Consulting Handel, Absatz und Marketing Produktions- und Logistikmanagement Strategisches Management Organisation Human Resource und Change Management Internationales Management Unternehmensgründung und Unternehmensentwicklung Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 5
6 repräsentiert. Im Rahmen der Fakultätsstrategie sollen die VertreterInnen der Betriebswirtschaftslehre vor allem in der Forschung das Exzellenzfeld Management und Innovation unterstützen und fördern. Der Fachbereich ist in der Lehre in sämtlichen Studienrichtungen der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie in interfakultären Studienrichtungen (z.b. Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht) eingebunden. Den Schwerpunkt bildet aber die Lehre im Bereich der Studienrichtung Wirtschaftswissenschaften ( IV. Anforderungen an die Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management" 1. Allgemeiner Fokus Die nachzubesetzende Professur am Institut für Betriebswirtschaftslehre der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen hat in Forschung und Lehre die folgenden fachlichen Schwerpunkte zu betreuen: Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Unternehmen (öffentliche Betriebswirtschaftslehre / Public Management) sowie der (privaten) Nonprofit Organisationen (Nonprofit Management). In angemessener Weise beteiligt sich das Institut an der Ausbildung in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre in der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Enge Verbindungen des Faches bestehen neben den betriebswirtschaftlichen Fachinstituten zur Verwaltungslehre und zur Wirtschaftsinformatik. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit diesen Fachbereichen ist anzustreben. 2. Forschung Erwartet werden Forschungsleistungen auf international vergleichbarem Niveau im Bereich Public and Nonprofit Management. Die bisherige Ausrichtung des Instituts, theoretische Erkenntnisse mit der Praxis zu verbinden, soll beibehalten werden. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf Innovationen im Zuge von Verwaltungsreformen und auf die Organisation eines leistungsfähigen Haushalts- und Rechnungswesens gelegt werden. Ebenso bedeutsam sind die betriebswirtschaftliche Analyse öffentlicher Unternehmen, die Auslagerung von öffentlichen Aufgaben auf private Anbieter sowie die Befassung mit Problemstellungen des Managements von Nonprofit Organisationen. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 6
7 Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Habilitation oder gleichzuhaltende Qualifikation für das Fach Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management 2. Qualität und Quantität der vorhandenen Publikationen im Bereich Public and Nonprofit Management 3. Wissenschaftliche Vortragstätigkeit im Bereich Public and Nonprofit Management 4. Facheinschlägige Erfahrungen an in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen 5. Qualität und Quantität durchgeführter und geplanter Forschungsprojekte im Bereich des Public and Nonprofit Managements 6. Leitung von bzw. Mitarbeit an Forschungsprojekten oder Forschungsgruppen im Bereich des Public and Nonprofit Managements 7. Empirische Methodenkompetenz 8. Verankerung in der internationalen Scientific Community, Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Vereinigungen (z. B. Referee in internationalen referierten Zeitschriften) bzw. Mitgliedschaft in Editorial Boards 9. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Praxis (Öffentliche Verwaltungen, öffentliche Unternehmen, private Nonprofit Organisationen) 3. Lehre Die JKU bekennt sich zu einer forschungsgeleiteten und anwendungsorientierten Lehre. Erwartet wird die Mitwirkung in Diplomstudien, in Bachelor-Programmen, in Master- Programmen sowie im Doktorats- bzw. PhD-Programm. Es soll das Schwerpunktbzw. Spezialisierungsfach Öffentliche Betriebswirtschaftslehre und Nonprofit Management gemessen an internationalen Standards der wissenschaftlichen Community vertreten bzw. weiterentwickelt werden. Lehrveranstaltungen sind nach Maßgabe des sich aus den Studienplänen ergebenden Bedarfs im Ausmaß von acht Semesterwochenstunden durchzuführen und Prüfungen abzuhalten. Zu den Lehraufgaben gehören auch die Betreuung von Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten und Dissertationen sowie die Beteiligung an den dafür vorgesehenen Lehrveranstaltungen. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 7
8 Im Zuge der Umstellung der Studienpläne auf Bachelor- und Masterstudien werden die Beteiligung am Aufbau von und die Mitwirkung an diesen Programmen erwartet. Dies gilt insbesondere für die Bachelor-Studien Wirtschaftswissenschaften und Sozialwirtschaft sowie für die Master-Programme Finance and Accounting, Management und Ethik und Sozialwirtschaft. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Quantität und Qualität von Lehrveranstaltungen im Bereich Public and Nonprofit Management an in- und ausländischen Universitäten sowie sonstigen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors inkl. (postgradualer) Weiterbildungsprogramme 2. Evaluierungsergebnisse im Bereich der Lehre 3. Erfahrung in der Betreuung von Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten und Dissertationen 4. Weitere Anforderungen a. Kooperationen und Wissenstransfer Eine Zusammenarbeit und Koordination mit den entsprechenden Instituten, die sich auf gemeinsame Lehrprogramme (z.b. Master-Programm Finance and Accounting, Management und Ethik, Sozialwirtschaft ) beziehen, ist erforderlich. Im Kontext des Wissenstransfers in die Praxis stellen die Kooperation mit postgradualen Bildungsinstitutionen und der Kontakt zu öffentlichen Verwaltungen, öffentlichen Unternehmen und privaten Nonprofit Organisationen einen wichtigen Faktor dar. Erwartet werden die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen insbesondere im oberösterreichischen Raum, aber auch darüber hinausgehende nationale und internationale Kooperationen mit der Praxis und mit Forschungsinstitutionen. Diese Zusammenarbeit sollte auch die Einwerbung von Drittmitteln und die Durchführung von nationalen und internationalen Forschungsprojekten ermöglichen. b. Führung des Instituts BewerberInnen sollen über Führungserfahrung verfügen und dementsprechend in der Lage sein, das Institut in Forschung, Lehre und im Blick auf inneruniversitäre, nationale und internationale Belange führen zu können. Erwartet wird weiters die Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben im administrativen Bereich, etwa bei der Mitwirkung in universitären Gremien. c. JKU Frauenförderungsplan Die Johannes Kepler Universität Linz sieht Gender Studies als bereichsübergreifenden Aufbauschwerpunkt vor. Daher werden von den BewerberInnen im Sinne des mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 8
9 Frauenförderungsplanes ( 36 Abs. 4) auch Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich Gender Studies erwartet. Laut Frauenförderungsplan stellen Erfahrung in Personalentwicklung und Frauenförderung sowie die Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten auch relevante Auswahlkriterien dar. d. Beurteilungskriterien Zur Beurteilung der Qualifikation der oben genannten Anforderungen (4.a bis 4.c) werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Bisherige Kooperationsprojekte unter Einbindung der Praxis im Rahmen der Forschung im Bereich des Public and Nonprofit Managements 2. Einwerbung von Drittmitteln durch privat oder öffentlich geförderte Projekte und Kooperationen 3. Leitung von Universitäts- oder Forschungseinrichtungen oder vergleichbaren Institutionen 4. Konzeptionelle Vorstellungen zu Frauenförderungsmaßnahmen 5. Bedeutung bzw. zeitliches Ausmaß der Aktivitäten Im Bereich des vertretenen Faches bilden Lehre und Ausbildung einen Schwerpunkt. Ebenso wichtig ist ein ausgeprägter Fokus auf Forschungsaktivitäten und die Teilnahme an der nationalen und internationalen Forschungsgemeinschaft. Zudem sind am Institut bzw. an der Universität administrative Aufgaben zu erfüllen. Es wird ein ausgewogenes Verhältnis (jeweils ca. 40% der Kapazität) zwischen Forschung und Lehre angestrebt. Für administrative Aufgaben wird eine Größenordnung von ca. 20% angenommen. 6. Bewerbungsunterlagen BewerberInnen auf die Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management werden gebeten, folgende Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form an bewerbung@jku.at zu senden. Falls die Übersendung der Anlagen in elektronischer Form nicht möglich ist, sind diese in fünffacher Ausfertigung derart zu übersenden, dass diese längstens innerhalb einer Nachfrist von einer Woche nach Ende der Bewerbungsfrist beim Rektor einlangen. Allgemeines 1. Formblatt 2. Motivationsschreiben 3. Tabellarischer Lebenslauf mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 9
10 Forschung Lehre 1. Nachweis der Promotion sowie der Habilitation im Bereich Betriebswirtschaftslehre oder vergleichbarer Qualifikationen (wissenschaftliche Tätigkeiten) auf dem Gebiet des Public and Nonprofit Managements 2. Vollständige Publikationsliste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen 3. Die fünf wichtigsten Publikationen im Bereich des Public and Nonprofit Managements 4. Liste wissenschaftlicher Vorträge 5. Zusammenfassende Übersicht über die Erfahrungen an in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen (Institution, Art der Tätigkeit, Dauer) 6. Aufstellung über die Mitarbeit an bzw. Leitung von (insbesondere auch internationalen) Forschungsprojekten oder -gruppen (Funktion, Projektvolumen, Auftrag- bzw. FördergeberInnen, Dauer, ProjektleiterIn bzw. Anzahl der MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten bei Leitung des Projektes) 7. Geplante Forschungsprojekte im Bereich des Public and Nonprofit Managements (Beilage von Kurzkonzepten) 8. Aufstellung der Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Vereinigungen sowie Referee-Tätigkeiten für einschlägige wissenschaftliche Zeitschriften bzw. Mitgliedschaften in Editorial Boards relevanter wissenschaftlicher Zeitschriften des Public and Nonprofit Managements 9. Aufstellung der verfassten wissenschaftlichen Gutachten im Bereich des Public and Nonprofit Managements 10. Aufstellung über praktische Erfahrungen außerhalb von Universitäten und Forschungseinrichtungen (Organisation, Art der Tätigkeit, Dauer) 1. Liste der Lehrveranstaltungen im Bereich Public and Nonprofit Management an in- und ausländischen Universitäten sowie sonstigen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors (unter Angabe von Institution, Bezeichnung der Lehrveranstaltung, Sprache, Umfang und Dauer der Tätigkeit) der letzten fünf Berufsjahre 2. Drei Syllabi ausgewählter eigener Lehrveranstaltungen im Bereich des Public and Nonprofit Managements, die als besonders qualitätsvoll bzw. innovativ eingeschätzt werden 3. Evaluierungsergebnisse im Bereich der Lehre der letzten beiden Semester, in denen gelehrt wurde, sofern vorhanden mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 10
11 4. Liste der betreuten Diplomarbeiten und Dissertationen der letzten 2 Berufsjahre (Angabe von VerfasserIn, Thema, Jahr) 5. Auflistung von Aktivitäten zu Aufbau und Mitwirkung an postgradualen Ausbildungsprogrammen (unter Angabe von Institution, Bezeichnung des Programms; Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit) Sonstiges 1. Bisherige Kooperationsprojekte unter Einbindung der Praxis im Rahmen der Forschung im Bereich des Public and Nonprofit Managements (Funktion, Projektvolumen, KooperationspartnerInnen, Auftrag- bzw. FördergeberInnen, Dauer, ProjektleiterIn bzw. Anzahl der MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten bei Leitung des Projektes) 2. Auflistung über erfolgte Einwerbung von Drittmitteln durch geförderte Projekte und Kooperationen 3. Konzeptionelle Vorstellungen zu Frauenförderungsmaßnahmen 4. Leitung von Universitäts- oder Forschungseinrichtungen 7. Auskünfte Für eventuelle Fragen steht Univ.Prof. in Dr. in Dorothea Greiling zur Verfügung: +43 (732) , dorothea.greiling@jku.at. V. Ausstattung 1. Personalausstattung Folgende Stellen sind dem Institut für Betriebswirtschaftslehre der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen zugewiesen: 1 Professor/in 1 wiss. Mitarbeiter/in mit Doktorat (die Stelle bietet die Möglichkeit einer Qualifizierungsvereinbarung) 1 wiss. Mitarbeiter/in mit Doktorat (100 %, B1, jeweils befristet auf 6 Jahre) 1 wiss. Mitarbeiter/innen mit Diplom (100%, B1, jeweils befristet auf 4 Jahre) 1 Sekretär/in (50 %,IIIa) 2. Räumliche Ausstattung Dem Institut werden geeignete Räume im Managementzentrum für alle Mitarbeiter/innen zur Verfügung gestellt. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 11
12 3. Dotierung Für die Ausgaben für den Betrieb (Büroaufwand, Telefon- und Reisekosten, Verbrauchsmittel) wird dem Institut ein standardisiertes Grundbudget von zurzeit 1.000,-- je wissenschaftlicher Arbeitskraft zugewiesen. VI. Gesetzlicher Rahmen Mit dem Universitätsgesetz 2002 ( wurde das österreichische Universitätswesen ab grundlegend neu gestaltet: Die Universitäten sind seither selbständige vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts mit unternehmensähnlicher Struktur. Sie werden auf Basis dreijähriger Leistungsvereinbarungen mit dem Staat finanziert, verfügen über ein Globalbudget und unterliegen keinem Weisungsverhältnis zum Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Anstellungsverhältnis 1. Anstellungsverhältnis Ab unterliegen sämtliche Anstellungsverhältnisse einschließlich der Professuren dem Privatangestellten-Gesetz. Die Berufung als Universitätsprofessor/in stellt daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universität dar, für den das Angestellten-Gesetz mit den damit verbundenen arbeits-, sozial- und pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten den rechtlichen Rahmen darstellen. Gemäß Universitätsgesetz 2002 und Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten besteht für Universitätsprofessor/inn/en ein erhöhter Kündigungsschutz. 2. Pensionsrechtliche Situation a. Pension Entsprechend der dienstrechtlichen Zuordnung als Angestellte/r berechnet sich der Pensionsanspruch nach den allgemeinen österreichischen Bestimmungen der Angestellten. Für diese gilt eine Höchstbemessungsgrundlage in der Höhe von (Stand ) für die Einzahlung der Pensionsbeiträge sowie die Berechnung des höchsten erreichbaren Pensionsanspruches. Der tatsächliche Pensionsanspruch ist von verschiedenen Voraussetzungen (Erreichen eines bestimmten Lebensalters, Vorliegen einer Mindestanzahl von Versicherungsmonaten, Durchrechnungszeitraum, Gesamtzahl der Versicherungsjahre) abhängig und daher nur jeweils individuell abschätzbar. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 12
13 b. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en Nach UG 2002 ist eine besondere Pensionskassenregelung für UniversitätsprofessorInnen vorgesehen, die durch Kollektivvertrag vereinbart wird. Die Beitragsleistung durch die Universität beträgt in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten ( bis ) 7,27 %, ab % des im Kollektivvertrag jeweils vorgesehenen Mindestgehaltes. Freiwillige über das kollektivertragliche Mindestgehalt hinausgehende Gehaltszahlungen sind nicht Gegenstand der Berechnungsgrundlage der Beitragsleistungen. VII. Gehalt Seit der Reform des Dienstrechts für UniversitätslehrerInnen im Jahr 2001 besteht eine völlig flache Gehaltsregelung (mit Ausnahme der jährlich zwischen den Kollektivvertragspartnern abzuschließenden Gehaltserhöhungen). Zusätzlich können vom Rektorat Leistungsprämien - etwa auf Basis von besonderen Belastungen oder Leistungen - befristet zuerkannt werden. Die Höhe des Mindestgehaltes für die Verwendungsgruppe A 1 (Professur) ist im Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten festgelegt und beträgt Euro ,40 brutto pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt in 14 gleichen Teilen, wobei zwei Teile als Sonderzahlung zur Anweisung gelangen. Die Vereinbarungen eines über das kollektivvertraglich festgelegte Mindestgehalt im konkret abzuschließenden Arbeitsvertrag ist möglich. Für die Stelle der Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunt Public and Nonprofit Management ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Vereinbarung eines Gehaltes, das über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestgehalt liegt, vorgesehen. Abhängig von der derzeitigen Position (gegenwärtiges Gehalt) beträgt der Rahmen des jährlichen Bruttogehaltes (kollektivvertragliches Mindestgehalt zuzüglich freiwillige Mehrzahlung) ,- bis ,-. Der Nettobetrag hängt auch von persönlichen Faktoren ab; als Richtwert kann man davon ausgehen, dass ein Jahresgehalt von ,- Brutto zu einem jährlichen Nettobetrag von ca ,- führt. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 13
Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Produktionsund Logistikmanagement
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber um die Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Produktionsund Logistikmanagement Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040
MehrInformationen für Bewerberinnen und Bewerber um die Professur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber um die Professur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, www.jku.at, DVR 0093696 I.
MehrEnergieeffiziente analoge Schaltungen und Systeme
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber um die Professur Energieeffiziente analoge Schaltungen und Systeme Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, www.jku.at,
MehrIntegrierter Schaltungs- und Systementwurf
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber um die Professur Integrierter Schaltungs- und Systementwurf Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, www.jku.at, DVR
MehrMITTEILUNGSBLATT Jahrgang 2002 Ausgegeben am 16. Jänner 2002 3. Stück
MITTEILUNGSBLATT Jahrgang 2002 Ausgegeben am 16. Jänner 2002 3. Stück 16. Ausschreibung einer Universitätsprofessur (unbefristete Vertragsprofessur) für Psychologie mit dem Schwerpunkt Lernen und Arbeiten
MehrSächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung SächsHLeistBezVO. Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an Hochschulen (Sächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung
MehrStudienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law
Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche
MehrFinance and Accounting - Masterstudium
Finance and Accounting - Masterstudium Ziele des Masterstudiums Finance & Accounting Ziel des Masterstudiums "Finance and Accounting" ist, vertiefendes Wissen sowohl im Bereich Finance als auch im Bereich
MehrOnline-Befragung internationaler Doktorand_innen an der Universität zu Köln - Zusammenfassung der Ergebnisse -
Online-Befragung internationaler Doktorand_innen an der - Zusammenfassung der Ergebnisse - Folie: 1 Online-Befragung: Allgemein Ziel Evaluation und Weiterentwicklung des existierenden Beratungs-,Betreuungs-
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende
M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober
MehrInformationen für Bewerber/innen um die Professur Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance
Informationen für Bewerber/innen um die Professur Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, www.jku.at, DVR 0093696
MehrWirtschafts- und Sozialwissenschaften/Sozialökonomie Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Public Management
Fakultät/Fachbereich: Seminar/Institut: Wirtschafts- und Sozialwissenschaften/Sozialökonomie Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Public Management Ab dem 01.01.2015 oder später ist die Stelle
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und
MehrInformationen für Bewerberinnen und Bewerber um die Professur Arbeitsrecht und Sozialrecht
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber um die Professur Arbeitsrecht und Sozialrecht Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, www.jku.at, DVR 0093696 I. DIE
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Bachelor Internationale Betriebswirtschaft zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule
Mehr68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004
2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 67. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Fernstudium Public Relations der Donau-Universität Krems 68. Stelleninserat 67. Verordnung
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre
Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs
MehrPROFESSUR FÜR SYSTEMSTABILITÄT, WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND UNTERNEHMENSÜBERWACHUNG
PROFESSUR FÜR SYSTEMSTABILITÄT, WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND UNTERNEHMENSÜBERWACHUNG INFORMATIONEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ Altenberger Straße 69 4040 Linz, Österreich
MehrGegenstand der Erziehungswissenschaft. Institutsaufbau. Studienabschlüsse. Diplomstudiengang
Gegenstand der Erziehungswissenschaft Die Erziehungswissenschaft hat als Gegenstand das pädagogische Handeln (Praxis) und das Nachdenken über Erziehung (Theorie): Ziele und Normen, Methoden und Modelle,
MehrInformationen für Bewerberinnen und Bewerber um die Professur Wirtschaftsinformatik Information Engineering
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber um die Professur Wirtschaftsinformatik Information Engineering Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, www.jku.at, DVR
Mehr4 Pflichtmodule im Fach Betriebswirtschaftslehre. In 7 Abs. 2 wird im Fach Betriebswirtschaftslehre der Punkt c. geändert:
2675 2. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfungen im Studiengang Wirtschaftsinformatik der Westfälischen Wilhelms-Universität mit dem Abschluss Bachelor of Science vom 15. August 2006 vom 11.09.2009
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
Mehr051 Informatik und Wirtschaftsinformatik
051 Informatik und Wirtschaftsinformatik Master SKG = Studienkennzahlgruppe 051 Informatik und Wirtschaftsinformatik Uni = Universität gesamt Allgemeine Angaben Erfasste Fragebögen Jahrgang 2009 15 164
MehrSteuerwissenschaften
K 066/902 Curriculum für das Masterstudium 2_MS_ Seite 1 von 8 Inkrafttreten: 1.10.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 2 Zulassung... 3 3 Aufbau und Gliederung... 4 4 Pflichtfächer/-module...
MehrWirtschaftsprüfung. Modulschlüssel: Leistungspunkte:
Universität Bielefeld Modul: Modulschlüssel: Modulbeauftragte/r: Leistungspunkte: Turnus (Beginn): Dauer: Kompetenzen: Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftsprüfung 31-WP Amen, Matthias, Prof.
MehrLeitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für Fächer der Berufsmaturität
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Grundsatzfragen und Politik Leitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für
MehrStrategie- und Leitbildentwicklung für die Technische Universität Braunschweig Vorlage zur Senatssitzung am 25. September 2013
Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen Strategie- und Leitbildentwicklung für die Technische Universität Braunschweig Vorlage zur Senatssitzung am 25. September 2013 Platzhalter
MehrZulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013
Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher
MehrFreie Stellen an der Paris Lodron-Universität Salzburg am 18. November 2015
Freie Stellen an der Paris Lodron-Universität Salzburg am 18. November 2015 Die Paris Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg
MehrStrategische Beratung und IT-orientierte Beratung im Vergleich
Informatik Stefan Kinne Strategische Beratung und IT-orientierte Beratung im Vergleich Diplomarbeit Kinne, Stefan Vergleich Strategische Beratung IT-orientierte Beratung Diplomarbeit zur Erlangung des
MehrErste Änderungssatzung zur Studienordnung
Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (1. ÄSa - StudO-BWM) vom.. 2009 Auf der Grundlage von
MehrOnline-Befragung der Promovierenden zur Betreuungssituation an der Universität Potsdam
Fakultätsübergreifender Kurzbericht Online-Befragung der Promovierenden zur Betreuungssituation an der Universität Potsdam 30.03.2012 Befragung der Potsdam Graduate School in Zusammenarbeit mit dem PEP-Team
MehrErfolg studieren. Beruf integrieren. DER DUALE MASTER
Erfolg studieren. Beruf integrieren. DER DUALE MASTER Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist die erste duale, praxisintegrierende Hochschule in Deutschland. Gegründet am 1. März 2009 führt sie
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
MehrIn dieser Ordnung gelten maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.
Ordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB) über die Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an Professoren sowie hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien
MehrI n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011
I n f o r m a t i o n s b l a t t I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung
MehrVom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf)
Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2006/2007 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden Bewerberinnen
MehrStudien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise
Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 8/1995 Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Informatik Studien- und Prüfungsordnung
MehrDoktoratsordnung für das allgemeine Doktorat an der Theologischen Fakultät der Universität
(. April 00) A. Allgemeiner Teil I. Anwendungsbereich Anwendungsbereich Diese Doktoratsordnung enthält die ausführenden Bestimmungen für das allgemeine Doktorat an der Theologischen Fakultät auf der Grundlage
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013
Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 25. Februar 2015 (nach 4. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
MehrMinorwahl und Masterzugang
Minorwahl und Masterzugang Barbara Nickels, Studienberatung Graduate School, 9. Januar 2013 Überblick Differenzierung von Master-Programmen Zugang und Zulassung Konsekutivität und Minorwahl Master-Programme
MehrAM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013
AM 96/2013 Amtliche Mitteilungen 96/2013 Satzung der HAPUK ( Hochschulambulanz i.s.d. 117 Abs. II SGB V am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Instituts für Psychologie an der Universität
MehrSKZ Studienart Studium Anmerkung 101 - Diplomstudium Rechtswissenschaften
Rechtswissenschaftliche Fakultät 101 - Diplomstudium Rechtswissenschaften 033 500 Bachelorstudium Wirtschaftsrecht Aufnahme im WS14/15 und SS15 nicht möglich 066 901 Masterstudium Recht und Wirtschaft
MehrProzessbericht Themen wissenschaftlicher Arbeiten anbieten, zuweisen und annehmen
Prozessbericht Themen wissenschaftlicher Arbeiten anbieten, zuweisen und annehmen Inhaltsverzeichnis 1. Themen wissenschaftlicher Arbeiten anbieten, zuweisen und annehmen 3 Seite 2 von 8 1. Themen wissenschaftlicher
MehrBERUFS- UND WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK (VOCATIONOMICS)
Master BERUFS- UND WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK (VOCATIONOMICS) Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Kerndaten des Studienganges Beginn: Erstzulassung im Wintersemester 2010/2011 Zulassung in der Regel zum Wintersemester
MehrRichtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977
Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:
MehrErste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Management Science) an der Universität Leipzig
UNIVERSITÄT LEIPZIG Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Management Science) an der Universität Leipzig Vom.....0
MehrAmtliche Mitteilungen
Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 3/2001 15.02.2001 Studienordnung für den Studiengang Wirtschaft und Recht, mit den Studienrichtungen: Dienstleistungsmanagement Wirtschaftsrecht
MehrÜbersicht über die Praxisphasen
Im dualen Studium an der Berufsakademie Sachsen spielt die Verzahnung von Theorie und Praxis eine bedeutsame Rolle. Die Studierenden übertragen in der Theorie erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in die
MehrTextgegenüberstellung Curriculum des Masterstudiums Slawistik
Textgegenüberstellung Curriculum des Masterstudiums Slawistik Version 1.10.2011 Slawistik 7 Lehrveranstaltungsarten BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt 20. Stück, Nr. 137.1-2013/2014, 18.06.2014 (1) Vorlesungen
MehrSeite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein für das Studienjahr 2015/2016
Ausgabe 15 06.07.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrRichtlinie der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft. über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz
Richtlinie der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz (Beschlussfassung im Senat vom 10. Juni 2009) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit
MehrWirtschaftsinformatik
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Bachelor in Wirtschaftsinformatik www.wi.uni-erlangen.de/bachelor Bachelor in Wirtschaftsinformatik Bachelor in Wirtschaftsinformatik Voraussetzungen Zu den Voraussetzungen
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Bachelor Internationales Tourismus-Management zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrDas Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen verliehen.
Die Akkreditierung Alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sind akkreditiert. Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen
MehrPrüfungen und deren Benotung erfolgen nach den Regelungen des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften.
Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (BWL) (33CP) Im Nebenfach. Betriebswirtschaftslehre müssen beide hier aufgeführten Module erfolgreich abgeschlossen werden Prüfungen und deren Benotung erfolgen nach
Mehreidam & partner. die auslands-experten. interkulturelles training. coaching. consulting. elearning.
das eidam & partner auslandsstipendium bewerbungsunterlagen unser angebot Pro Semester bieten wir 15 deutschen Studenten ein Auslandsstipendium über 450,- Euro pro Monat. Unser Stipendium wird für Auslandspraktika
MehrBachelor of Science Wirtschaftsinformatik. Wirtschaftsinformatik. Bachelor of Science
Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsinformatik Bachelor of Science Arbeitgeberin Stadt Köln Köln ist mehr als eine Stadt: Köln ist ein Lebensgefühl! Eine pulsierende, lebendige Stadt mit
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrVerordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Master of Business Law (Corporate Law) an der Wirtschaftsuniversität Wien
Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Master of Business Law (Corporate Law) an der Wirtschaftsuniversität Der Senat der Wirtschaftsuniversität hat am 22.10.2008 auf Grund des Bundesgesetzes
MehrFakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Studienordnung für die Masterstudiengänge Business Management International Business and Management Management im Gesundheitswesen Management in Nonprofit-Organisationen
MehrNr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23
Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23 Besonderer Teil der Ordnung über die Zulassung zum Studium im Bachelor-Studiengang International Business Studies (IBS) der Fakultät IV Wirtschaft
Mehr1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?
FAQs zum EBC*L - Allgemein 1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 2) Wer gehört zur Zielgruppe des EBC*L? 3) Welchen Nutzen haben EBC*L AbsolventInnen? 4) Von wem wurde
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
Mehrwww.aau.at/rewi Masterstudium Wirtschaft und Recht
www.aau.at/rewi Masterstudium Wirtschaft und Recht Masterstudium Wirtschaft und Recht Die Fähigkeit zu vernetztem und disziplinenübergreifendem Denken ist heute eine unerlässliche Voraussetzung für eine
MehrStudienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrVerkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015
Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrZulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences
Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences für die Masterstudiengänge Business Development Management Human Resource Management IT-Audit
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
MehrPersonalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 51 AUSGEGEBEN AM 21. Dezember 2011
Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 51 AUSGEGEBEN AM 21. Dezember 2011 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE 5 Personalmitteilungsblatt
MehrFachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im
2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität
MehrAnhang zu 4 Ziff. 1 MTV (in der ab 1. 1. 2008 geltenden Fassung)
1 MTV-Anhang Anhang zu 4 Ziff. 1 MTV (in der ab 1. 1. 2008 geltenden Fassung) Tätigkeitsbeispiele zu den Gehaltsgruppen Die nachstehenden Tätigkeitsbeispiele sind nicht erschöpfend. Sie geben die übereinstimmende
MehrStudienplan für die Minor-Studiengänge auf der Bachelorund auf der Master-Stufe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern
Studienplan für die Minor-Studiengänge auf der Bachelorund auf der Master-Stufe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern vom 21. Juni 2007 mit Änderungen vom 17. April 2008, 24. März
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrAngewandte Informatik
Informatik Angewandte Informatik Theorie und Praxis im Gleichklang Das Studium der Angewandten Informatik ist im Gegensatz zu zum Beispiel Geo-Informatik oder Wirtschafts-Informatik keine Bindestrich-Informatik,
MehrÄnderung der Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal
Änderung der Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal Die Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen
MehrFinance and Accounting
K 066/979 Curriculum für das Masterstudium Finance and Accounting 3_MS_Finance and Accounting_Curriculum Seite 1 von 7 Inkrafttreten: 1.10.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil...3 2 Zulassung...3
Mehr43. Richtlinie über die Anerkennung von Studienleistungen. 44. Richtlinie über die Lehrverpflichtung der Universitätsprofessoren/innen
2006 / Nr. 16 vom 1. März 2006 43. Richtlinie über die Anerkennung von Studienleistungen 44. Richtlinie über die Lehrverpflichtung der Universitätsprofessoren/innen an der Donau-Universität Krems 43. Aufgrund
MehrSchmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.v. Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis
Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.v. Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis Ursprung Die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.v. (SG) entstand 1978 durch den Zusammenschluss
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrStudieren an den Dualen Hochschulen mit Deloitte Ein Leitfaden
Studieren an den Dualen Hochschulen mit Deloitte Ein Leitfaden Was ist ein Studium an den Dualen Hochschulen? Das Studium an den Dualen Hochschulen besteht aus einem theoretischen Bachelor-Studium (Abschluss
MehrStudienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
MehrErziehungswissenschaft. Wirtschaftspädagogik. Wahlfächer aus Betriebswirtschaft. Wahlfächer aus Erziehungswissenschaft & Wirtschaftspädagogik
Department Management Department of Management NEWSLETTER Masterstudium Wirtschaftspädagogik Sonntag, 05. Juli 2015 Neuer Studienplan 2015 Im Wintersemester 2015/16 tritt ein neuer Studienplan für das
MehrInhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2
Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrGeyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.
Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.
Mehr