Informationen für Bewerber/innen um die Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management

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1 Informationen für Bewerber/innen um die Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, DVR

2 I. DIE JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ (ÖSTERREICH) 3 II. DIE SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT 4 III. DER BEREICH BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE 5 IV. ANFORDERUNGEN AN DIE PROFESSUR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE MIT DEM SCHWERPUNKT PUBLIC AND NONPROFIT MANAGEMENT" 6 1. Allgemeiner Fokus Forschung Lehre Weitere Anforderungen Bedeutung bzw. zeitliches Ausmaß der Aktivitäten Bewerbungsunterlagen Auskünfte V. AUSSTATTUNG Personalausstattung Räumliche Ausstattung Dotierung VI. GESETZLICHER RAHMEN Anstellungsverhältnis Pensionsrechtliche Situation VII. GEHALT 13 mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 2

3 I. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) Die Johannes Kepler Universität Linz (JKU Linz) ist eine junge europäische Universität mit spezifischen Schwerpunkten im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften sowie der Natur- und Technischen Wissenschaften. Sie hat sich in den vier Jahrzehnten ihres Bestehens durch ihre vielfältige Forschungs- und Lehrleistung als anerkannte Institution national und international etabliert. Sie ist aus einer speziellen Kombination von Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften und technisch-naturwissenschaftlichen Studienund Forschungsrichtungen entstanden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine enge Nähe zu Wirtschaft und Gesellschaft bestimmen ihre Grundausrichtung. Getragen vom Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre erbringt die JKU Linz in diesen Disziplinen durch Kreation und Transfer von Wissen Dienstleistungen mit hohem Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Ihre Kernzielgruppen sind Studierende, die Scientific Community sowie Organisationen des privaten und öffentlichen Lebens. Als die größte Forschungs- und Lehrinstitution in Oberösterreich und somit als ein Zentrum für Wissenstransfer trägt die Universität zum Erhalt und zur Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion Oberösterreich bei. Sie nimmt an Kompetenzzentren teil und entwickelt Spin-Off-Programme, die Firmenneugründungen unterstützen. Die JKU hat in ihrem Leitbild und Strategiekonzept die Grundlinien ihrer künftigen Entwicklung festgelegt. Eine ihrer Besonderheiten liegt in der Zusammenfassung der drei Fakultäten Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Technisch-naturwissenschaftliche Fakultät auf einem m² großen Campusgelände im Norden der Stadt Linz. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 3

4 II. Die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät umfasst 33 Institute. An der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bestehen die Exzellenzschwerpunkte: Dynamik und Gestaltung sozialer Systeme Management (einschließlich des Aufbauschwerpunktes Management im internationalen Kontext ) Märkte und Wirtschaftspolitik Messen, Bewerten, Evaluieren Weiters besteht der Aufbauschwerpunkt Innovationssupport Ebenso ist die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät am bereichsübergreifenden Exzellenzschwerpunkt Informations- und Kommunikationssysteme sowie den bereichsübergreifenden Aufbauschwerpunkten beteiligt. Gender Studies und Soziale und Interkulturelle Kompetenz Im Zuge der Erstellung des neuen Entwicklungsplans der JKU findet derzeit eine Überarbeitung ihrer Exzellenzfelder mit dem Ziel der Profilschärfung statt. Die sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen garantieren eine praxisorientierte, moderne Ausbildung in: Studienrichtungen Wirtschaftswissenschaften mit den Studienschwerpunkten Internationale Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (Economics) und E- Business Management. Die jeweiligen Studienschwerpunkte kommen vollständigen Studien in der betreffenden Studienrichtung, also etwa Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre Anzahl Erstsemestrige Studierende Summe belegter Studien mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 4

5 gleich. (Bachelor- bzw. Diplomstudium) Soziologie (Bachelor-/Masterstudium) Sozialwirtschaft (Bachelor-/Masterstudium) Wirtschaftsinformatik (Bachelor-/Masterstudium) Wirtschaftspädagogik (Diplomstudium) Statistik (Bachelor-/Masterstudium) Comparative Social Policy and Welfare (Masterstudium) Economics (Masterstudium) 3 3 General Management (Masterstudium) Global Business (Masterstudium) - - Kulturwissenschaften (Bachelorstudium) Management and Applied Economics (Masterstudium) 9 9 Politische Bildung (Masterstudium) PhD Program in Economics (Doktoratsstudium) 5 42 Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Doktoratsstudium) Geistes- und Kulturwissenschaften (Doktoratsstudium) 9 21 Homepage: III. Der Bereich Betriebswirtschaftslehre Der Fachbereich Betriebswirtschaftslehre wird an der Fakultät durch die Institute für Betriebliche Finanzwirtschaft Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Betriebliche und regionale Umweltwirtschaft Betriebswirtschaftslehre der Gemeinwirtschaftlichen Unternehmen Management Accounting Controlling und Consulting Handel, Absatz und Marketing Produktions- und Logistikmanagement Strategisches Management Organisation Human Resource und Change Management Internationales Management Unternehmensgründung und Unternehmensentwicklung Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 5

6 repräsentiert. Im Rahmen der Fakultätsstrategie sollen die VertreterInnen der Betriebswirtschaftslehre vor allem in der Forschung das Exzellenzfeld Management und Innovation unterstützen und fördern. Der Fachbereich ist in der Lehre in sämtlichen Studienrichtungen der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie in interfakultären Studienrichtungen (z.b. Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht) eingebunden. Den Schwerpunkt bildet aber die Lehre im Bereich der Studienrichtung Wirtschaftswissenschaften ( IV. Anforderungen an die Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management" 1. Allgemeiner Fokus Die nachzubesetzende Professur am Institut für Betriebswirtschaftslehre der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen hat in Forschung und Lehre die folgenden fachlichen Schwerpunkte zu betreuen: Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Unternehmen (öffentliche Betriebswirtschaftslehre / Public Management) sowie der (privaten) Nonprofit Organisationen (Nonprofit Management). In angemessener Weise beteiligt sich das Institut an der Ausbildung in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre in der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Enge Verbindungen des Faches bestehen neben den betriebswirtschaftlichen Fachinstituten zur Verwaltungslehre und zur Wirtschaftsinformatik. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit diesen Fachbereichen ist anzustreben. 2. Forschung Erwartet werden Forschungsleistungen auf international vergleichbarem Niveau im Bereich Public and Nonprofit Management. Die bisherige Ausrichtung des Instituts, theoretische Erkenntnisse mit der Praxis zu verbinden, soll beibehalten werden. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf Innovationen im Zuge von Verwaltungsreformen und auf die Organisation eines leistungsfähigen Haushalts- und Rechnungswesens gelegt werden. Ebenso bedeutsam sind die betriebswirtschaftliche Analyse öffentlicher Unternehmen, die Auslagerung von öffentlichen Aufgaben auf private Anbieter sowie die Befassung mit Problemstellungen des Managements von Nonprofit Organisationen. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 6

7 Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Habilitation oder gleichzuhaltende Qualifikation für das Fach Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management 2. Qualität und Quantität der vorhandenen Publikationen im Bereich Public and Nonprofit Management 3. Wissenschaftliche Vortragstätigkeit im Bereich Public and Nonprofit Management 4. Facheinschlägige Erfahrungen an in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen 5. Qualität und Quantität durchgeführter und geplanter Forschungsprojekte im Bereich des Public and Nonprofit Managements 6. Leitung von bzw. Mitarbeit an Forschungsprojekten oder Forschungsgruppen im Bereich des Public and Nonprofit Managements 7. Empirische Methodenkompetenz 8. Verankerung in der internationalen Scientific Community, Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Vereinigungen (z. B. Referee in internationalen referierten Zeitschriften) bzw. Mitgliedschaft in Editorial Boards 9. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Praxis (Öffentliche Verwaltungen, öffentliche Unternehmen, private Nonprofit Organisationen) 3. Lehre Die JKU bekennt sich zu einer forschungsgeleiteten und anwendungsorientierten Lehre. Erwartet wird die Mitwirkung in Diplomstudien, in Bachelor-Programmen, in Master- Programmen sowie im Doktorats- bzw. PhD-Programm. Es soll das Schwerpunktbzw. Spezialisierungsfach Öffentliche Betriebswirtschaftslehre und Nonprofit Management gemessen an internationalen Standards der wissenschaftlichen Community vertreten bzw. weiterentwickelt werden. Lehrveranstaltungen sind nach Maßgabe des sich aus den Studienplänen ergebenden Bedarfs im Ausmaß von acht Semesterwochenstunden durchzuführen und Prüfungen abzuhalten. Zu den Lehraufgaben gehören auch die Betreuung von Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten und Dissertationen sowie die Beteiligung an den dafür vorgesehenen Lehrveranstaltungen. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 7

8 Im Zuge der Umstellung der Studienpläne auf Bachelor- und Masterstudien werden die Beteiligung am Aufbau von und die Mitwirkung an diesen Programmen erwartet. Dies gilt insbesondere für die Bachelor-Studien Wirtschaftswissenschaften und Sozialwirtschaft sowie für die Master-Programme Finance and Accounting, Management und Ethik und Sozialwirtschaft. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Quantität und Qualität von Lehrveranstaltungen im Bereich Public and Nonprofit Management an in- und ausländischen Universitäten sowie sonstigen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors inkl. (postgradualer) Weiterbildungsprogramme 2. Evaluierungsergebnisse im Bereich der Lehre 3. Erfahrung in der Betreuung von Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten und Dissertationen 4. Weitere Anforderungen a. Kooperationen und Wissenstransfer Eine Zusammenarbeit und Koordination mit den entsprechenden Instituten, die sich auf gemeinsame Lehrprogramme (z.b. Master-Programm Finance and Accounting, Management und Ethik, Sozialwirtschaft ) beziehen, ist erforderlich. Im Kontext des Wissenstransfers in die Praxis stellen die Kooperation mit postgradualen Bildungsinstitutionen und der Kontakt zu öffentlichen Verwaltungen, öffentlichen Unternehmen und privaten Nonprofit Organisationen einen wichtigen Faktor dar. Erwartet werden die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen insbesondere im oberösterreichischen Raum, aber auch darüber hinausgehende nationale und internationale Kooperationen mit der Praxis und mit Forschungsinstitutionen. Diese Zusammenarbeit sollte auch die Einwerbung von Drittmitteln und die Durchführung von nationalen und internationalen Forschungsprojekten ermöglichen. b. Führung des Instituts BewerberInnen sollen über Führungserfahrung verfügen und dementsprechend in der Lage sein, das Institut in Forschung, Lehre und im Blick auf inneruniversitäre, nationale und internationale Belange führen zu können. Erwartet wird weiters die Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben im administrativen Bereich, etwa bei der Mitwirkung in universitären Gremien. c. JKU Frauenförderungsplan Die Johannes Kepler Universität Linz sieht Gender Studies als bereichsübergreifenden Aufbauschwerpunkt vor. Daher werden von den BewerberInnen im Sinne des mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 8

9 Frauenförderungsplanes ( 36 Abs. 4) auch Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich Gender Studies erwartet. Laut Frauenförderungsplan stellen Erfahrung in Personalentwicklung und Frauenförderung sowie die Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten auch relevante Auswahlkriterien dar. d. Beurteilungskriterien Zur Beurteilung der Qualifikation der oben genannten Anforderungen (4.a bis 4.c) werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Bisherige Kooperationsprojekte unter Einbindung der Praxis im Rahmen der Forschung im Bereich des Public and Nonprofit Managements 2. Einwerbung von Drittmitteln durch privat oder öffentlich geförderte Projekte und Kooperationen 3. Leitung von Universitäts- oder Forschungseinrichtungen oder vergleichbaren Institutionen 4. Konzeptionelle Vorstellungen zu Frauenförderungsmaßnahmen 5. Bedeutung bzw. zeitliches Ausmaß der Aktivitäten Im Bereich des vertretenen Faches bilden Lehre und Ausbildung einen Schwerpunkt. Ebenso wichtig ist ein ausgeprägter Fokus auf Forschungsaktivitäten und die Teilnahme an der nationalen und internationalen Forschungsgemeinschaft. Zudem sind am Institut bzw. an der Universität administrative Aufgaben zu erfüllen. Es wird ein ausgewogenes Verhältnis (jeweils ca. 40% der Kapazität) zwischen Forschung und Lehre angestrebt. Für administrative Aufgaben wird eine Größenordnung von ca. 20% angenommen. 6. Bewerbungsunterlagen BewerberInnen auf die Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management werden gebeten, folgende Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form an bewerbung@jku.at zu senden. Falls die Übersendung der Anlagen in elektronischer Form nicht möglich ist, sind diese in fünffacher Ausfertigung derart zu übersenden, dass diese längstens innerhalb einer Nachfrist von einer Woche nach Ende der Bewerbungsfrist beim Rektor einlangen. Allgemeines 1. Formblatt 2. Motivationsschreiben 3. Tabellarischer Lebenslauf mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 9

10 Forschung Lehre 1. Nachweis der Promotion sowie der Habilitation im Bereich Betriebswirtschaftslehre oder vergleichbarer Qualifikationen (wissenschaftliche Tätigkeiten) auf dem Gebiet des Public and Nonprofit Managements 2. Vollständige Publikationsliste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen 3. Die fünf wichtigsten Publikationen im Bereich des Public and Nonprofit Managements 4. Liste wissenschaftlicher Vorträge 5. Zusammenfassende Übersicht über die Erfahrungen an in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen (Institution, Art der Tätigkeit, Dauer) 6. Aufstellung über die Mitarbeit an bzw. Leitung von (insbesondere auch internationalen) Forschungsprojekten oder -gruppen (Funktion, Projektvolumen, Auftrag- bzw. FördergeberInnen, Dauer, ProjektleiterIn bzw. Anzahl der MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten bei Leitung des Projektes) 7. Geplante Forschungsprojekte im Bereich des Public and Nonprofit Managements (Beilage von Kurzkonzepten) 8. Aufstellung der Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Vereinigungen sowie Referee-Tätigkeiten für einschlägige wissenschaftliche Zeitschriften bzw. Mitgliedschaften in Editorial Boards relevanter wissenschaftlicher Zeitschriften des Public and Nonprofit Managements 9. Aufstellung der verfassten wissenschaftlichen Gutachten im Bereich des Public and Nonprofit Managements 10. Aufstellung über praktische Erfahrungen außerhalb von Universitäten und Forschungseinrichtungen (Organisation, Art der Tätigkeit, Dauer) 1. Liste der Lehrveranstaltungen im Bereich Public and Nonprofit Management an in- und ausländischen Universitäten sowie sonstigen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors (unter Angabe von Institution, Bezeichnung der Lehrveranstaltung, Sprache, Umfang und Dauer der Tätigkeit) der letzten fünf Berufsjahre 2. Drei Syllabi ausgewählter eigener Lehrveranstaltungen im Bereich des Public and Nonprofit Managements, die als besonders qualitätsvoll bzw. innovativ eingeschätzt werden 3. Evaluierungsergebnisse im Bereich der Lehre der letzten beiden Semester, in denen gelehrt wurde, sofern vorhanden mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 10

11 4. Liste der betreuten Diplomarbeiten und Dissertationen der letzten 2 Berufsjahre (Angabe von VerfasserIn, Thema, Jahr) 5. Auflistung von Aktivitäten zu Aufbau und Mitwirkung an postgradualen Ausbildungsprogrammen (unter Angabe von Institution, Bezeichnung des Programms; Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit) Sonstiges 1. Bisherige Kooperationsprojekte unter Einbindung der Praxis im Rahmen der Forschung im Bereich des Public and Nonprofit Managements (Funktion, Projektvolumen, KooperationspartnerInnen, Auftrag- bzw. FördergeberInnen, Dauer, ProjektleiterIn bzw. Anzahl der MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten bei Leitung des Projektes) 2. Auflistung über erfolgte Einwerbung von Drittmitteln durch geförderte Projekte und Kooperationen 3. Konzeptionelle Vorstellungen zu Frauenförderungsmaßnahmen 4. Leitung von Universitäts- oder Forschungseinrichtungen 7. Auskünfte Für eventuelle Fragen steht Univ.Prof. in Dr. in Dorothea Greiling zur Verfügung: +43 (732) , dorothea.greiling@jku.at. V. Ausstattung 1. Personalausstattung Folgende Stellen sind dem Institut für Betriebswirtschaftslehre der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen zugewiesen: 1 Professor/in 1 wiss. Mitarbeiter/in mit Doktorat (die Stelle bietet die Möglichkeit einer Qualifizierungsvereinbarung) 1 wiss. Mitarbeiter/in mit Doktorat (100 %, B1, jeweils befristet auf 6 Jahre) 1 wiss. Mitarbeiter/innen mit Diplom (100%, B1, jeweils befristet auf 4 Jahre) 1 Sekretär/in (50 %,IIIa) 2. Räumliche Ausstattung Dem Institut werden geeignete Räume im Managementzentrum für alle Mitarbeiter/innen zur Verfügung gestellt. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 11

12 3. Dotierung Für die Ausgaben für den Betrieb (Büroaufwand, Telefon- und Reisekosten, Verbrauchsmittel) wird dem Institut ein standardisiertes Grundbudget von zurzeit 1.000,-- je wissenschaftlicher Arbeitskraft zugewiesen. VI. Gesetzlicher Rahmen Mit dem Universitätsgesetz 2002 ( wurde das österreichische Universitätswesen ab grundlegend neu gestaltet: Die Universitäten sind seither selbständige vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts mit unternehmensähnlicher Struktur. Sie werden auf Basis dreijähriger Leistungsvereinbarungen mit dem Staat finanziert, verfügen über ein Globalbudget und unterliegen keinem Weisungsverhältnis zum Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Anstellungsverhältnis 1. Anstellungsverhältnis Ab unterliegen sämtliche Anstellungsverhältnisse einschließlich der Professuren dem Privatangestellten-Gesetz. Die Berufung als Universitätsprofessor/in stellt daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universität dar, für den das Angestellten-Gesetz mit den damit verbundenen arbeits-, sozial- und pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten den rechtlichen Rahmen darstellen. Gemäß Universitätsgesetz 2002 und Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten besteht für Universitätsprofessor/inn/en ein erhöhter Kündigungsschutz. 2. Pensionsrechtliche Situation a. Pension Entsprechend der dienstrechtlichen Zuordnung als Angestellte/r berechnet sich der Pensionsanspruch nach den allgemeinen österreichischen Bestimmungen der Angestellten. Für diese gilt eine Höchstbemessungsgrundlage in der Höhe von (Stand ) für die Einzahlung der Pensionsbeiträge sowie die Berechnung des höchsten erreichbaren Pensionsanspruches. Der tatsächliche Pensionsanspruch ist von verschiedenen Voraussetzungen (Erreichen eines bestimmten Lebensalters, Vorliegen einer Mindestanzahl von Versicherungsmonaten, Durchrechnungszeitraum, Gesamtzahl der Versicherungsjahre) abhängig und daher nur jeweils individuell abschätzbar. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 12

13 b. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en Nach UG 2002 ist eine besondere Pensionskassenregelung für UniversitätsprofessorInnen vorgesehen, die durch Kollektivvertrag vereinbart wird. Die Beitragsleistung durch die Universität beträgt in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten ( bis ) 7,27 %, ab % des im Kollektivvertrag jeweils vorgesehenen Mindestgehaltes. Freiwillige über das kollektivertragliche Mindestgehalt hinausgehende Gehaltszahlungen sind nicht Gegenstand der Berechnungsgrundlage der Beitragsleistungen. VII. Gehalt Seit der Reform des Dienstrechts für UniversitätslehrerInnen im Jahr 2001 besteht eine völlig flache Gehaltsregelung (mit Ausnahme der jährlich zwischen den Kollektivvertragspartnern abzuschließenden Gehaltserhöhungen). Zusätzlich können vom Rektorat Leistungsprämien - etwa auf Basis von besonderen Belastungen oder Leistungen - befristet zuerkannt werden. Die Höhe des Mindestgehaltes für die Verwendungsgruppe A 1 (Professur) ist im Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten festgelegt und beträgt Euro ,40 brutto pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt in 14 gleichen Teilen, wobei zwei Teile als Sonderzahlung zur Anweisung gelangen. Die Vereinbarungen eines über das kollektivvertraglich festgelegte Mindestgehalt im konkret abzuschließenden Arbeitsvertrag ist möglich. Für die Stelle der Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunt Public and Nonprofit Management ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Vereinbarung eines Gehaltes, das über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestgehalt liegt, vorgesehen. Abhängig von der derzeitigen Position (gegenwärtiges Gehalt) beträgt der Rahmen des jährlichen Bruttogehaltes (kollektivvertragliches Mindestgehalt zuzüglich freiwillige Mehrzahlung) ,- bis ,-. Der Nettobetrag hängt auch von persönlichen Faktoren ab; als Richtwert kann man davon ausgehen, dass ein Jahresgehalt von ,- Brutto zu einem jährlichen Nettobetrag von ca ,- führt. mit dem Schwerpunkt Public and Nonprofit Management Seite 13

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