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2 Spielend einfach. Entdecken Sie spielend einfach den MarktplatzRecht. Auf dem führenden Portal für Juristen und deren Mitarbeiter finden Sie alle Informationen und Dienstleistungen, die Ihnen den Kanzleialltag erleichtern. Und das rund um die Uhr kostenlos. Hans Soldan GmbH' Bocholder Straße 2S9 4S3S6 Essen' Servicetelefon: S3 33 (gebührenpflichtig, z.b. Telekom 0,062 /30 Sek.) Fax zum Nulltarif: SS5 44

3 inhalt vorwort 01 Tanja Irion Rechtsanwältin Dieter Trimborn v. Landenberg Rechtsanwalt Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Jahresende wird es Zeit für die Kanzlei Bilanz zu ziehen. Beim Stammtisch überbieten sich die Kollegen mit erreichten Fallzahlen und im stillen Kämmerlein wird fürs Finanzamt das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit errechnet. Sollten wir etwa diesmal über das steuerfreie Existenzminimum gerutscht sein? Wer dies verhindern will, kann auf die Schnelle noch etwas investieren, z.b. in neue Büroeinrichtung, das Hauptthema dieses Heftes... Das nächste Jahr verspricht einige Neuigkeiten: ZPO und Schuldrechtsreform werden uns hoffentlich mehr beschäftigen als unsere besorgten Haftpflichtversicherungen. Die Oldies unter uns freuen sich über den Wegfall der Singularzulassung und wir alle sehen dem Euro mit Spannung entgegen. Auch in der Redaktion gibt es Neuigkeiten: Dieter verlässt die Redaktion, um sich wieder mehr seinen heißgeliebten Erbrechtsfällen zu widmen. Als Schreibtriebtäter und gnadenloser Rezensent bleibt er der AdVoice aber erhalten. Die Redaktion hat darum mit knapper Mehrheit beschlossen, einstweilen auf einen Abschiedszinnteller nebst Blumenstrauß für die Frau Gemahlin zu verzichten. Einen würdigen Nachfolger werden wir demnächst hier vorstellen, freut Euch also auf ein neues Gesicht in der nächsten Ausgabe. Wir wünschen Euch ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Eure Tanja Irion Rechtsanwältin Dieter Trimborn v. Landenberg Rechtsanwalt

4 .te AnwaltFormulare Schriftsätze Verträge Erläuterungen Hrsg. von RA und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Thomas Heidel, RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Stephan Pauly und RAin Angelika Amend 2. Auflage 2000,2.481 Seiten, gebunden, CDROM mit Mustern liegt bei, früher 152 /297,29 DM, jetzt 51,13 /100 DM' ISBN Zeitmanagement tür Rechtsanwälte Mehr Erfolg und Lebensqualität Von Prof. Dr. Lothar J. Seiwert und Rechtsanwalt Hans Buschbell 3. aktualisierte Auflage 1998, 159 Seiten, gebunden, früher 25 /48,90 DM, jetzt 9 /17,60 DM' ISBN AnwaltFormulare Arbeitsrecht Schriftsätze' Verträge Erläuterungen Von RA Prof. Dr. Klaus Hümmerich 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage 1999, Seiten, gebunden, CDROM mit Mustern liegt bei, früher 85,90 /168 DM, jetzt 51,54 /100,80 DM' ISBN Arbeitsrecht Marketing tür Rechtsanwälte Von RA Dr. Wolfgang Schiefer und RA Dipl.Kfm. Dr. Ulrich Hocke 2. Auflage 1996, 148 Seiten, gebunden, früher 30 /58,67 DM, jetzt 9,20 /18 DM' ISBN Die moderne Anwaltskanzlei Gründung, Einrichtung und rationelle Organisation Herausgegeben vom Ausschuß für Büroorganisation und technik des Deutschen Anwaltvereins Schriftleitung: RA Artur Garke, 2. Auflage 1997, 640 Seiten, gebunden, früher 60,33 /118 DM, jetzt 15, 24 /29,80 DM' ISBN Anwaltliche Werbung von AZ Von Prof. Dr. Gerhard Ring 3. Auflage 1998, 258 Seiten, gebunden, früher 24,52 /48 DM, jetzt 14 /27,38 DM' ISBN Der Ehescheidungsprozeß und die anderen Eheverfahren Von VRiOLG a.d. Dr. Bruno Bergerfurth 12. Auflage 2000,1.171 Seiten, gebunden, früher 86 /168,20 DM, jetzt 26,65 /50 DM' ISBN Der Ehescheidungsprozess "... Qualität in der Anwaltskanzlei Leitfaden zum Aufbau eines Oualitätsmanagementsystems Von RAin Gabriela Freitag, Ulrich Paal, Klaus Dolch, RAin Annegret Reiniger, Josef Ruby, Christian Kamradt, RA Dr. Marcus Werner 1. Auflage 1999, 160 Seiten, gebunden, früher 29,65 /58 DM, jetzt 9,90 /19,36 DM' ISBN *Ladenpreisaufhebung/Ladenpreisänderung DeutscherAnwaltVerlag ' Wachsbleiche Bann T ' F '

5 Augen auf beim Büromöbelkauf t he m a 03 Ist der Entschluss erst einmal gefasst, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen, fangen meist die Probleme erst richtig an. Da müssen Businesspläne geschrieben und entsprechende Räume angemietet werden. Es müssen Schilder, Stempel, Formulare, Register und Journale, Büromaschinen und Büromaterial angeschafft und die notwendige Literatur ausgewählt werden. Und dann bleibt da auch noch die drängende Frage: Wie richte ich meine neuen Büroräume überhaupt ein? Reichen Schreibtisch, Stuhl und Regale aus der Studentenbude fürs erste? Angesichts der Tatsache, dass allein das Ambiente einer Kanzlei schon so manchen Mandanten verjagt hat, erübrigen sich derartige Überlegungen. Von ergonomischen Gesichtspunkten ganz zu schweigen. Doch damit ist das Problem noch nicht gelöst. Denn nun taucht die Frage auf: Woher bekommt man die Büroeinrichtung, die man wirklich braucht und die in das Arbeitsumfeld der Kanzlei passt? Und worauf gilt es zu achten? Berechtigte Fragen. Denn immerhin zahlen 90 Prozent der Käufer zuviel Geld für ihre Büroeinrichtung oder stellen zu spät fest, dass die erstandene Einrichtung wenig taugt. Dabei können selbst Laien mit nur wenigen gezielten Fragen gravierende Fehler beim Erwerb einer Büroeinrichtung vermeiden und verhindern, in die oft nicht sofort erkennbaren Fallen zu tappen. Der gesamte Prozess von der Kaufentscheidung bis zur Umsetzung der Planung setzt sich in der Praxis aus unterschiedlichen Phasen zusammen. Ist der Entschluss einmal gefasst, eine neue Einrichtung anzuschaffen, beginnt die sogenannte Selbstlaufphase. In diesem ersten Schritt gilt es, sich umfassend zu informieren, um sicherzustellen, dass man später auch genau die Büroeinrichtung bekommt, die den Bedürfnissen und ergonomischen Anforderungen des Büroalltages gerecht wird. Dabei sollte man sich unbedingt von einem Profi beraten lassen. Doch wie findet man den? Und genau hier fängt bereits das größte Problem an. Einen guten Berater erkennt man selten daran, dass er einen Titel oder eine anerkannte Ausbildung vorzeigen kann. Vielmehr lebt die Büroeinrichtungsbranche von sogenannten "Seiteneinsteigern", die überwiegend als reine Verkäufer tätig sind. Auf den Berater, der nachweislich die geplante Einrichtung bis ins Detail in die Praxis umsetzen kann, trifft man dagegen selten. Bei dem bereits erwähnten Seiteneinsteiger handelt es sich oft um einen verkaufsorientierten, engagierten Außendienstmitarbeiter, der vor Ort erste Gespräche führt und der selten ein ausgewiesener Planungs oder gar Büromöbelexperte ist. Daneben gibt es aber auch noch den Seiteneinsteiger, der sich dieser Materie mit Leib und Seele verschrieben hat und Freude an der Gestaltung von Büroeinrichtungen mitbringt. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Branche und durch regelmäßige Besuche von Produkt und Richtlinienseminaren ist er ein optimaler Partner für ein Beratungsgespräch. Der dritte Beratertyp, auf den man treffen kann, ist der geprüfte Büroberater MBA (Mensch und Büro Akademie). Er verfügt über ein umfassendes und belegbares Fachwissen z.b. über die EURichtlinie zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, die heute für jeden Arbeitsplatz vorgeschrieben ist. Eine erste Orientierungshilfe auf der Suche nach einem Büroeinrichter bieten z.b. die Gelben Seiten (Rubrik Büroeinrichtung), aus denen maximal vier Büroeinrichter ausgewählt werden sollten. Wenn dann der erste telefonische Kontakt aufgenommen wird, sollte man als erstes klären, mit wem man es zu tun hat. Erklären Sie, dass Sie kompetenten Rat und eine fachlich fundierte Beratung bei der Gestaltung Ihres Büros suchen, und fragen Sie ganz direkt, ob der Gesprächspartner oder einer seiner Kollegen geprüfter Büroberater ist. Stellen Sie diese Frage ohne Scheu, es geht immerhin um Ihr Geld! Wenn ihr Gesprächspartner kein geprüfter Büroberater ist, dann erkundigen Sie sich, wie lange er bereits in der Branche tätig ist. Lassen Sie sich Zeit, die Frage können Sie auch im Verlauf des ersten lockeren Gesprächs stellen. Tipp: Eine mehr als fünfjährige Tätigkeit in der Branche ist sehr gut! Fragen Sie nach Referenzen! Erkundigen Sie sich, ob es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Unternehmen um ein Fachhandelsgeschäft oder den Direktvertrieb eines Herstellers handelt. Ein Fachhändler hat erfahrungsgemäß mindestens zwei bis drei verschiedene Produkthersteller zur Auswahl mit insgesamt 20 bis 50 verschiedenen Einrichtungssystemen. Handelt es sich um einen Herstellerdirektvertrieb, gibt es auch nur eine Produktpalette mit ca. 10 Systemen. Dies hat allerdings wieder den Vorteil, dass der Preis wahrscheinlich günstiger ausfallen wird. Tipp: Bei einem Hersteller kann man günstiger einkaufen. Man braucht jedoch für die Umsetzung (Lieferung, Montage, etc.) den "Mann vor Ort". Diese Leistung kann in den meisten Fällen nur der Fachhändler erbringen! Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Frage, was für das bevorstehende Beratungsgespräch und für die eventuell daraus entstehenden Einrichtungsvorschläge

6 t he m a 04 an Kosten anfällt. Hier wird oft um den "heißen Brei" geredet. Am häufigsten ist die Aussage zu hören, dass der Service selbstverständlich kostenlos ist. Hier ist Vorsicht geboten. Niemand arbeitet selbstverständlich kostenlos! Beratung und Einrichtungsvorschläge leben von Ideen und kreativen Einfällen, die von gut bezahlten Menschen stammen, die ihre guten Ideen im Rahmen einer konkreten, individuellen Planung entwickeln. Tipp: Was nichts kostet, ist zwar nicht immer schlecht, aber reicht es für Ihr Vorhaben aus? Wird dagegen eine Summe X genannt, stehen die Chancen gut, die spätere Einrichtung günstig einzukaufen. Das hat einen einfachen Grund. Der selbstverständlich kostenlose Service wird im Warenpreis dem Kunden "untergejubelt". Auf diese Weise erhöht sich der Preis und gleichzeitig wird auch verhindert, dass der Kunde einen fairen Marktvergleich unter verschiedenen Anbietern vornehmen kann. Eine weitere Variante besteht darin, den Planungsaufwand mit einem Betrag zwischen 5 und 10 DM pro geplantem Quadratmeter abzurechnen. Erfahrungsgemäß die beste aller Möglichkeiten, um für den Endverbraucher die gewünschte Transparenz zu schaffen. Auf diese Weise wird auch nur das abgerechnet, was wirklich geplant werden soll. Unberührte Bereiche wie Sanitär oder Flurräume können somit ausgeschlossen werden. Legitim ist ebenfalls die Frage, ob der angesprochene Büroeinrichter auch eine produktneutrale Planung, also einen Einrichtungsvorschlag entwickelt, der mit den meisten Systemen der gängigsten Hersteller (allein in Deutschland gibt es 150 produzierende Betriebe) umgesetzt werden kann. Tipp: Ein guter Berater wird Ihnen sogar anbieten, die Planungskosten, im Falle dass Sie sich für seine Angebotspalette entscheiden, wieder zu erstatten. Abschließend gilt noch zu klären, ob und in welcher Größe der Anbieter über eine Büromöbelausstellung verfügt. Dies ist ein wichtiger Beratungsfaktor, da man sich nur auf diesem Weg einen Eindruck von der Qualität und den Variationsmöglichkeiten verschaffen kann. Ausstellungsräume in der Größenordnung ab 150 qm aufwärts sind sehr aussagekräftig. Dabei sollten auch weitere Entfernungen in Kauf genommen werden, um sich von dem potentiellen Partner zu überzeugen. Tipp: Ein Berater, der auf keine oder auf eine sogenannte werkseitige Ausstellung, also eine Herstellerausstellung verweist, spart an der falschen Stelle! Sie müssen die Einrichtung "live" erleben, sich an den Schreibtisch setzen können, um diesen objektiv beurteilen zu können. Eine Entscheidung über "bunte Bilder" aus Prospekten zu treffen, kann schnell zu einer Fehlentscheidung führen. Checkliste "Drehstuhl" 1. Richtige Sitz und Schreibtischhöhe. Test der Sitztiefe ~ bis zur Hinterkante des Sitzes setzen (Kontakt zwischen Rücken und Lehne), ~ Füße liegen auf dem Fußboden, zwischen Ober und Unterschenkel muss ein 90 Winkel gebildet werden, ~ zwischen Sitzvorderkante und Kniekehle müssen mindestens 4Fingerbreit Spielraum sein, ~ Körper (Becken) leicht aufrichten und an den Schreibtisch fahren, ~ Hände auf die Tischplatte legen, ~ zwischen Ober und Unterarm muss ebenfalls ein 90 Winkel gebildet werden können, ~ Rückenlehnhöhe bis Schulterblätter, alles was darüber ist (Ausnahme ist die Nacken oder Kopfstütze) bezahlen Sie unnötig, da es ergonomisch nicht erforderlich ist Tipp: Die,,90 o WinkelRegel" ist eine generelle Faustformel, da in dieser Position ein ermüdungsfreies Arbeiten möglich ist. Durch modeme Büromöbel können die Höhen am Schreibtisch und Drehsessel so verändert werden, dass Ihre individuelle Höhe eingerichtet werden kann. Generell ist jedoch für ein "gesundes Sitzen" sehr viel Selbstdisziplin erforderlich. Nur durch den ständigen Wechsel der Arbeitshaltung (Sitzen und Stehen) können Sie präventiv einwirken. Beispiel: 1 Stunde sitzende Tätigkeit bedeutet mindestens alle 15 Minuten tür 5 Minuten aufstehen und bewegen. 2. Anforderungen an den Drehsessel ~ getrennter Sitz und Lehnenkörper. Die Luft kann somit zirkulieren und verhindert Wärmestauungen im Lendenwirbelbereich, ~ richtige Sitztiefe (siehe Punkt 1) oder durch Schiebesitz veränderbar, ~ Sitztiefenfederung, um Stauchungen der Wirbelsäule zu vermeiden, ~ Synchronmechanik, besser Similarmechanik, da hierdurch eine Abstützung der Lendenwirbel auch beim dynamischen Sitzen gewährleistet wird, d.h. gleich welche Position Sie haben, Sie werden immer optimal gestützt, ~ bei längeren PCTätigkeiten sind 3Dverstellbare Armlehnen sinnvoll, beachten Sie hierbei aber auch eine besondere Sitz und Arbeitsposition,

7 t he m a 05 ~ lastabhängig gebremste Rollen für Teppichoder Stein(Holz)fußboden, diese gewährleisten, dass der Drehsessel gegen unkontrolliertes Wegrollen gebremst wird, sobald Sie sitzen, ~ ein Fußkreuz aus Aluminium oder Stahl pulverbeschichtet, nicht lackiert und ohne Kunststoffüberzug, erhöht die Langlebigkeit und ist robuster; ~ kein vollflächig verklebter Sitz oder Rückenbezug, hierdurch können schnell Falten entstehen, ~ austauschbare (geclipste) Sitz und Rückenpolster; können schnell und kostengünstig nach Verschleiß erneuert werden. Sie sparen einen Neukauf oder teuren Kundendienst, ~ eine Garantiezeit von mindestens 5 Jahren spricht für die Qualität, die zusätzlich mindestens durch das GS und TÜVSiegel bestätigt wird. ~ Sitzen Sie mindestens 5, besser 10 Minuten, ohne Unterbrechung Probe. Wenn Sie dann noch immer der Meinung sind, dass Sie es in diesem Drehsessel auch bis zu 10 Stunden aushalten könnten, dann haben Sie die schwierigste Hürde genommen. Entscheiden Sie letztendlich, wenn die oben ausgeführten Kriterien erfüllt wurden, nach Ihrem persönlichen Gefühl. Nachdem diese elementaren Fragen zufriedenstellend geklärt sind, kann ein erster Besuchs oder Beratungstermin in der Ausstellung des Anbieters vereinbart werden. Dieses erste Beratungsgespräch dauert in der Regel ca. zwei Stunden. Dieser Termin soll dazu dienen, den Berater kennen zu lernen. Für die weitere Vorgehensweise ist in dieser Phase entscheidend, ob der Berater in Frage kommt. Kann ich dem Berater vertrauen? Was für einen "ersten Eindruck" habe ich von dem Berater und der Ausstellung? Wie sieht es mit der fachlichen Qualifikation aus? Sehe ich in meinem Gesprächspartner wirklich einen Berater (neutral, objektivetc.) oder eher einen Verkäufer? Tipp: Suchen Sie sich nur einen Berater aus, mit dem Sie von A Z alles behandelt haben. Prüfen Sie andere Anbieter auf die oben beschriebenen wesentlichen Punkte und nutzen Sie diese dann, um die Angebote einem Preisvergleich zu unterziehen. Im nächsten Schritt erhält der Berater vom Kunden einen Grundriss der betroffenen Räumlichkeiten, die eingerichtet werden sollen, im Maßstab 1:50. Dazu sind folgende Zusatzinformationen für die Arbeit des Beraters wichtig: Lage der Räumlichkeiten (Adresse, Stockwerk etc.) Zugang zu den Räumen (Aufzug, Treppen etc.) Anzahl der Arbeitsplätze technische Ausstattung (PC, Drucker; Kopierer etc.) benötigte Bestuhlung Position der Elektro, EDV und Telefonanschlüsse Angabe zu der Raumhöhe Position der Leuchtkörper (Deckenlampen) Beschaffenheit des Fußbodens (Teppich, Holz etc.) Angaben zu der Tätigkeit des Anwenders, Beispiel: eine Buchhalterin arbeitet belegorientiert, eine Telefonbetreuung arbeitet PCorientiert, ein Berater benötigt Fläche für Besucher; ein Geschäftsführer braucht kombinierte Flächen und benutzt häufig die EDV nur als Infosystem. Um einen realistischen Preisvergleich anstellen zu können, ist jetzt von Bedeutung, welche Produkte der Berater anbieten kann. Wie heißen die Hersteller und Produkte? Beim Kauf eines VW Golf käme ja auch kein Mensch auf die Idee, das PreisLeistungsVerhältnis eines Golfs mit dem eines Mercedes zu vergleichen. Wie in jeder Branche unterscheiden sich auch die Büromöbelhersteller in verschiedenen Details, was sich dementsprechend auf den Preis auswirkt. Wichtige Details, auf die unbedingt geachtet werden sollte, sind die Höheneinstellung der Schreibtische, die Elektrifizierung, die Materialien, die Verbindungs und Plattenvielfalt, die Flexibilität, die Montage und nicht zuletzt die Nachkaufgarantie. Höheneinstellung der Schreibtische Wenn kein kombinierter Steh und Sitzarbeitsplatz nötig ist, ist eine einfache Einstellung mittels Schraubmechanismus ausreichend. Die Tischhöhe wird bei der Anlieferung auf die erforderliche Arbeitshöhe eingestellt. Der Verstellbereich sollte zwischen 680 und 820 mm liegen. Tipp: Ein "genormter" Mensch mit einer Körpergröße von ca. 170 cm kommt mit der richtigen Sitzhaltung in 95 % der Fälle auch mit einer starren Höhe von 720 mm aus. Dies ist jedoch individuell abhängig von den unterschiedlichen Körperproportionen (lange Beine, kurzer Oberkörper etc.). Elektrifizierung Dieser Begriff steht für eine ordentliche, horizontale Kabelführung unter der Tischplatte sowie eine Grundversorgung an Stromleitungen. Die Kabel der auf dem Tisch positionierten Elektrogeräte wie Telefon, Tischleuchte, Tischrechner etc. können hier "versteckt" werden. Dabei ist auf die Größe dieser Kabelschächte zu achten, da sie eventuell ein Netzgerät für die Tischleuchte oder das Diktiergerät aufnehmen können müssen. Eine vertikale, seitlich am Gestell angebrachte Kabelführung ist ebenfalls von Vorteil. Tipp: Die oft vertretene Ansicht, dass die teure einfache "Dreifachsteckdose" des Lieferanten durch marktüb

8 06 t he m a liehe zu ersetzen ist, ist ein Fehler. Es handelt sich bei der Elektrifizierung der Büromöbelindustrie um ein hochwertiges SteckVerbindungsprinzip, in dem sogar Telefondosen und getrennte EDVZuleitungen integriert werden können. Sparen Sie daher nicht an der falschen Stelle. Materialien Wenn Holz gewünscht wird, so sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, denn Massivholz ist in der Büromöbelbranche selten und wenn, dann eher bei skandinavischen Anbietern zu finden. Eine Erklärung zu dem Thema Holz würde hier den Rahmen sprengen. Nur soviel: Grundsätzlich bildet die Spanplatte das sogenannte Trägermaterial. Stellen Sie sich einfach ein Sandwich vor. Die untere und die obere Scheibe Brot stehen für die Beschichtung. Dies kann Kunststoff (Melaminharz) oder Holz (Furnierblätter) sein. Der Belag steht für die Spanplatte. Für eine faire Beurteilung sind jedoch folgende Qualitätsmerkmale ausschlaggebend. Danach sollte der Berater immer gefragt werden. Das Trägermaterial ist zu 99 % immer die Spanplatte nach Güteklasse E1 Die Stärke der Spanplatten soll 19 oder besser 25 mm betragen Tipp: Manche Anbieter verwenden, um Kosten zu sparen, häufig nur 16 mm starke Materialien. Der Nachteil liegt eindeutig in der Belastbarkeit! Unter dem Gewicht von Aktenordnern und dicken Büchern biegen sich beispielsweise die Regalbretter schnell durch. Melaminharzbeschichtungen werden beidseitig auf das Trägermaterial gebracht. Achten Sie hier auf die Stärke von ca. 3 mm. Die Kanten aus PVC sollten ebenfalls 3 mm stark sein, keine Papierkante. Auszugs und Schubladensysteme sollten aus Stahl von "Hettich" sein. Scharniere bei Schränken aus Stahl mit großem Öffnungswinkel. Verbindungs und Plattenvielfalt Die Anzahl der verschiedenen Verbindungs und Tischplattenformen für das System sollte 10 bis 20 betragen. Dabei gilt: Je mehr Varianten vorhanden sind, desto größer ist die Flexibilität des Programms. Das kann, wenn z.b. nach zwei Jahren das System umgebaut werden soll, von großem Vorteil sein. Flexibilität Eine besondere Bedeutung für die Flexibilität eines Systems kommt der Gestellkonstruktion zu. Sind z.b. die Teile verschweißt, gibt es keine Möglichkeit mehr; den Arbeitsplatz z.b. nach einem Umzug seitenverkehrt wieder aufzubauen. Gestell und Stahlteile die verschraubt sind, bieten hier bessere Möglichkeiten. Checkliste "Regal oder Schrank" ~ das Regal soll nicht zerlegt oder demontiert sein, eine fest verleimte Bauweise (Korpusbauweise) ist stabiler verarbeitet, ~ die Ausgleichsschrauben für Bodenunebenheiten sind durch den untersten Boden oder durch abnehmbare Sockelblenden leicht erreich und regulierbar; ~ die Materialstärke muss mindestens 19 mm betragen, besser sind 25 mm, um eine höhere Belastung zu gewährleisten, ~ die Seitenwände sind von innen mit einer durchgehenden Lochreihe versehen, um die Einlegeböden individuell verstellen zu können, ~ das Breitenmaß von 800 mm ist zur Aufnahme aller handelsüblichen Organistationsteile bestens geeignet, ~ eine Kombination durch Grund und Aufbauelemente sowie Decken und Wandblenden gewährleistet auch nachträglich eine raumhohe Gestaltung. Zusätzliche Anforderungen bei Schränken ~ die Türen sollten mit Scharnieren aus Stahl oder Aluminium und mit einem Öffnungswinkel von mindestens versehen sein, ~ der Schrank sollte durch ein Drehstangenschloß abschließbar sein, da diese Variante zumindest gegen leichtes Einbruchswerkzeug schützt. ~ Eine Nachkaufgarantie von 10 Jahren ab Kaufdatum gewährleistet eine problemlose nachträgliche Aufrüstung der Regale/Schränke. Ebenso spricht neben GS und TÜVSiegel auch dieses Merkmal für Qualität. 1Montage Dann bleibt da noch die Frage, wer (wenn überhaupt) die Möbel montiert. Auch in diesem Punkt sparen viele Unternehmen, was wiederum der Kunde zu spüren bekommt. So wird häufig auf externe Partner; z.b. Speditionsunternehmen zurückgegriffen. Sie verfügen durch die Verbände über eine sehr gute Logistik, die es ermöglicht, sehr schnell und unkompliziert Waren von München nach Hamburg zu transportieren. Selten jedoch handelt es sich bei diesen Mitarbeitern um geschulte Möbelmonteure. Gut sind hier externe Partner wie Schreinerunternehmen. Diese werden das zu liefernde System nicht in allen Details kennen, aber sie wissen zumindest mit

9 ~7. Möbeln umzugehen. Die optimale Lieferung und Montage erfolgt durch geschulte Mitarbeiter des Herstellers. Tipp: Wenn man Ihnen die Montage inklusive, also im Möbelpreis als enthalten verkaufen will, bestehen Sie auf Transparenz. Fragen Sie danach, wer das System montiert. Wenn es sich um externe Schreiner handelt, dann können Sie einen aus Ihrer Umgebung auf eigene Rechnung beauftragen. Sie können in diesem Fall viel Geld sparen. Aber Achtung! Die Montage selbst durchzuführen, weil Sie ein begnadeter Heimwerker sind, kann Sie teuer zu stehen kommen und die Gewährleistungsansprüche außer Kraft setzen.. :;...,,:,,',<>.>::...'" ~ handelt ~ einen Einz~lti~pb,so; die Tischpll;;l.tt mindestens ar~it bis 1OOCm.'[I"ief und 25 mm ~ das.. :rr ~g~trilaterial besteht a.~~,~lper.$ pergüteklasse E10defeiner Ma atte, Tischges~enii:st in"sich nicht vel"$c sondern.. verschraubt, Um einen später bau (zjl" dach,llmzug) ohne Probleme währl.. zuikönnen ~ An~i:il~t;msi9h eil1el1 Schrl;;l.ubmech.,. chel1de Arbeit:sf'\ö.l1e passel1, falls in der Lage zu beurteilen, wie kompetent Sie "beraten" worden sind. Denken Sie jedoch daran, sich vorläufig für nur einen Berater zu entscheiden. Jetzt kann der Anbieter, für den man sich entschieden hat, mit der eigentlichen Arbeit beginnen der Erstellung des Einrichtul1gsvorschlages. Zu diesem Zeitpul1kt sollte auch die weitere Vorgehensweise mit dem jeweiligen Berater festgelegt und feste Folgetermine definiert werden. Für die Präsentation des Einrichtungsvorschlages geben Sie 10 Arbeitstage vor und besprechen Sie hierbei die Änderungswünsche für das bevorstehende Angebot.... die Vorlage des Preisangebotes geben Sie 5 Arbeitstage nach der Planungspräsentation vor und holel1 Sie sich auf dieser Basis die Angebote der Mitbewerber ein.... die Vergabeverhandlung für den Auftrag geben Sie sich maximal 15 Arbeitstage Zeit, um die Angebote der Mitbewerber bis zu diesem Termil1 geprüft zu haben.... die Auftragserteilung direkt nach der El1tscheidungsphase der Vergabe. "Wie lange ist die Lieferzeit?!" Das ist die am häufigsten gestellte Frage der Kunden. Anhand dieser Zeiträume kann man jedoch sehr schnell erkennel1, dass bei der Beschaffung der neuen Einrichtung nicht hauptsächlich die Lieferzeit des einzelnen Anbieters entscheidend ist. Vielmehr ist es wichtig, dass mal1 innerhalb von mindestens 30 Arbeitstagen (siehe Aufstellung Folgetermine) entschiedel1 hat, wer nun die Umsetzung der Planung in die Praxis übernimmt. Dies funktioniert nur, wenn man die Folgetermine organisiert und sich an das erstellte Zeitschema hält. Büromöbe/berater Antonio Cabrera Hans So/dan GmbH Vermittle Rechtsanwaltskanzleien bundesweit zur Beteiligung/Übernahme z.b. im Raum Dortmund, Mülheim/R., Recklinghausen, Oberhausen, Köln, Koblenz, Frankfurt/M., Aschaffenburg, Darmstadt, Kaiserslautern, Stuttgart, München. Weitere Kanzleien auf Anfrage! Unternehmensvermittlung ULRICH GLAWE Lehmbacher Weg 110 a, Köln Tel.: (0221) , Fax: Dep. HannoverGarbsen, Tel.: (05137) auch im Internet unter: Nachkaufgarantie Viele der seriösen Anbieter bieten eine Nachkaufgarantie über 5 Jahre an. Dies ist schon sehr gut, doch länger ist besser. Einige wenige garantieren bereits 10 Jahre ab Kaufdatum. Nach diesem Muster können nun weitere Gespräche mit anderen Anbietern geführt werden. Sie sind eben

10 08 f 0 rum Faltblatt Faltblatt Gesundes Arbeiten am Pe Was jeder dafür tun kann Bereits seit Dezember 1996 ist die Bildschirmarbeitsverordnung in Kraft. Sie richtet sich insbesondere an die Arbeitgeber, die Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigen. Sie haben die Bildschirmarbeit so zu organisieren, dass für die Beschäftigten keine ungünstigen Beanspruchungen entstehen, ihnen eine Untersuchung des Sehvermögens und des Bewegungsapparats in Hinblick auf die Bildschirmtätigkeit (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz "Bildschirmarbeitsplätze" G 37) anzubieten sowie dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze und die Arbeitsumgebung sicher und ergonomisch gestaltet sind. Die Arbeitsbedingungen an den Bildschirmarbeitsplätzen müssen regelmäßig beurteilt werden. Die VerwaltungsBerufsgenossenschaft (VBG) bietet ihren Mitgliedsunternehmen vielfältige Informationen, Hilfen sowie umfassende Beratungen zur Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung an. Sie können kostenlos Informationsschriften der VBG zur Gestaltung und Einrichtung von Bildschirm und Büroarbeitsplätzen sowie Checklisten zur Beurteilung erhalten (siehe Kasten). Informationsschriften der VerwaltungsBerufsgenossenschaft zu diesem Thema SP 2.1 "Bildschirm und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung" SP 2.2 "Arbeitssystem Büro Hilfen für das systematische Planen und Einrichten von Büros" SP 2.6/2 "Flächennutzung im Büro Beispiele verschiedener Arbeitsplätze" Einkaufsführer (auch unter arbeitssicherheit/gs/ekf/ Faltblatt Checkliste index.html) "Gesund arbeiten am PC" "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz" "Gymnastik im Büro" "Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirm und Büroarbeitsplätzen" Sie können diese und weitere Informationsschriften über herunterladen oder bestellen. Die Prüf und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses Verwaltung bei der (VBG) prüft Arbeitsmittel der Büro und Informationstechnik sowie Büromöbel. Die Arbeitsmittel, die das GS bzw. das BGPRÜFZERTZeichen erhalten haben, werden im Einkaufsführer veröf fentlicht (siehe ebenfalls Kasten). Mit der Beschaffung solcher Arbeitsmittel kann der Unternehmer sicher gehen, dass sie den sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen entsprechen. Außerdem kann sich jedes Mitgliedsunternehmen für Fragen zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen an die regional zuständige Bezirksverwaltung der VerwaltungsBerufsgenossenschaft wenden sowie eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Wenn der Arbeitgeber sichere und ergonomische Arbeitsmittel sowie Möbel zur Verfügung gestellt hat und die Arbeitsumgebungsbedingungen (Beleuchtung, Klima, Lärm) stimmen, müssen auch die Beschäftigten selbst noch einen wichtigen Teil zu ihrer Gesundheit beitragen, indem sie die Arbeitsmittel richtig nutzen. Mit diesem Artikel geben wir Ihnen Tipps, wie jeder seine Arbeitssituation am Bildschirmarbeitsplatz selbst positiv beeinflussen kann. Organisation der Arbeit Organisieren Sie sich Ihre Arbeit nach Möglichkeit so, dass Sie längere Phasen der Arbeit am Bildschirmgerät durch Tätigkeiten unterbrechen, zu denen Sie Ihren PC nicht benötigen, z.b. durch Kopierarbeiten, Abholen von Druckaufträgen, Kontrollieren von ausgedruckten Texten, Abstimmungsgespräche mit Kollegen. Eine zu starke Beanspruchung vor allem des Bewegungsapparates wird vermieden, wenn Sie dabei auch Ihre Körperhaltung wechseln. Zum Beispiel stehen Sie auf und gehen Sie zur Aktenablage, zum Kopierer oder Drucker sowie zum persönlichen Gespräch zu Ihren Kollegen und bleiben Sie für kürzere Gespräche stehen. Meiden Sie den Aufzug, benutzen Sie möglichst immer die Treppe. Werden Sie angerufen, stehen Sie während des Telefonierens auch einmal auf. Während der Eingabetätigkeit am PC können Sie kurze "Denkpausen" dazu nutzen, um sich weit zurückzulehnen, die Arme auszustrecken und kurz aus dem Fenster zu blicken. Falls Sie ununterbrochen am Bildschirm arbeiten müssen, stoppen Sie Ihre Arbeit regelmäßig kurz, z.b. alle ein bis zwei Stunden für 5 Minuten. Nutzen Sie unbedingt diese Unterbrechung, um aufzustehen und sich zu bewegen. Am besten führen Sie einige gymnastische Übungen durch. Untersuchung der Augen und des Sehvermögens Wenn Sie regelmäßig am PC arbeiten, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Nehmen Sie unbedingt dieses Angebot wahr. Die Untersuchung wird im Rahmen des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 durch einen ermächtigten Betriebsarzt durchgeführt. Bei einer solchen Untersuchung wird u.a. festgestellt, ob Ihr Sehvermögen für die Arbeit am Bildschirm ausreicht bzw. ob es ausreichend durch eine Brille korrigiert ist. Der ermächtigte

11 f 0 rum 09 Betriebsarzt kann außerdem feststellen, ob Sie Beschwerden haben, die auf die Arbeit am Bildschirm zurückgeführt werden können. I Umgang mit der Software 1Die Software, mit der Sie arbeiten, ist eines Ihrer wichtigsten Arbeitsmittel. Je besser Sie diese beherrschen, umso effektiver können Sie damit arbeiten. Daher sollte eine Grundlagenschulung bei Einführung einer neuen Software selbstverständlich sein. Den gesamten Funktionsumfang einer umfangreichen Software, zusätzliche oder veränderte Funktionen von Updates oder von weiteren Programmteilen eines Programmpakets können Sie sich auch über Hilfen und Lernroutinen der Programme aneignen. Bildschirmanzeige Eine gut lesbare Bildschirmanzeige kann über entsprechende Einstellungen der Software und des Bildschirmgerätes realisiert werden. Für die Anzeige sollten Sie einen hellen Untergrund wählen, auf dem die Zeichen dunkel dargestellt sind (Positivdarstellung). Bei dieser Darstellung machen sich Spiegelungen weniger störend bemerkbar als bei einer Negativdarstellung (helle Zeichen auf dunklem Untergrund). Außerdem werden Ihre Augen weniger durch Anpassungen an verschiedene Helligkeiten belastet. Gehen Sie mit Farben sparsam um. Blau und Rottöne kann das Auge nicht eindeutig scharf erkennen. Sie stellen daher eine höhere Belastung für den Sehapparat dar. Wenn sich die Zeichen nicht stark genug vom Hintergrund bzw. voneinander abheben, können stärkere visuelle Beanspruchungen auftreten. Visuelle Überbeanspruchungen, die zu Kopfschmerzen, brennenden, tränenden Augen oder Flimmern vor den Augen führen, werden auch durch flimmernde Bildschirmanzeigen hervorgerufen! Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bildschirm flimmert, können Sie dies über die SystemeinsteIlungen (WINDOWS: Hauptgruppe/Systemsteuerung/Anzeige) prüfen; die Bildfrequenz soll mind. 85 Hz, besser 100 Hz betragen. Ist die Anzeige nicht so eingestellt, kann über die Einstellung einer niedrigeren Auflösung die Bildfrequenz erhöht werden. Übrigens: Flachbildschirme flimmern nicht, da bei ihnen der Bildaufbau anders als bei Kathodenstrahlröhren funktioniert. Wichtig ist auch die Zeichengröße, Sie sollten alle wichtigen Informationen auf dem Bildschirm ohne Schwierigkeiten erkennen können. Für Textanwendung sollte die Zoomfunktion so eingestellt sein, dass sich für den Großbuchstaben "E" eine Höhe von mindestens 3,2 mm ergibt. Regeln Sie die Kontrast und Helligkeitseinstellung am Bildschirm so, dass die Zeichen scharf und deutlich dargestellt sind. An den meisten Bildschirmen können Sie auch Verzerrungen aufheben und die Lage der Anzeige regulieren. Bringen Sie die Anzeige in die Bildschirmmitte und nutzen Sie die gesamte Bildschirmfläche aus. Bestens eingerichtet. Damit Ihre Traumkanzlei kein Traum bleibt, gehen die SoldanEinrichtungsberater mit Ihnen gemeinsam den Weg von der ersten Planung bis hin zur kompletten Umsetzung. Natürlich individuell, qualitätsbewusst und erstaunlich günstig. Erfahrene Innenarchitekten und Handwerksbetriebe geben hier bei Bedarf ihre Hilfestellung. Alles aus einer Hand. Bei Soldan finden Sie, was Ihrem Büro noch fehlt: vom ergonomischen Stuhl über designstarke Beistellmöbel bis hin zur kompletten Einrichtung Geschmack. Qualität serienmäßig. alles nach Ihrem Alle Möbel von Soldan werden umweltschonend verarbeitet. Ständige Kontrollen garantieren, dass alle Produkte qualitativ hochwertig und von entsprechend hohem Gebrauchsnutzen sind. Wie bieten Ihnen viel Qualität für wenig Geld. Hans Soldan GmbH, Bocholder Straße 2S9. 4S356 Essen Servicetelefon: (gebührenpflichtig, z. B. Telekom 24 PflMin.). Fax zum Nulltarif: Soldan Dienste für Anwälte

12 1~ Die VerwaltungsBerufsgenossenschaft gesetzliche Unfallversicherung Ihre Die VerwaltungsBerufsgenossenschaft kurz VBG ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und heute für mehr als Unternehmen mit über 7 Millionen Pflicht und FreiwilligVersicherten zuständig. Zu den Mitgliedsunternehmen der VBG gehören Banken, Versicherungen und Verwaltungen, die freien Berufe, Dienstleistungsunternehmen und besondere Unternehmen. Zu den freien Berufen zählen auch Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände und Rentenberater. Ungefähr Unternehmen mit ca Versicherten sind aus dieser Branche bei der VBG versichert. Die in den Mitgliedsunternehmen Beschäftigten stehen kraft Gesetzes unter dem Versicherungsschutz der VBG. Für die Unternehmer selbst besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei der VBG zu versichern. Ziel der VerwaltungsBerufsgenossenschaft ist es, die ihr per Gesetz übertragenen Aufgaben qualitativ hochwertig, effizient und kostenbewusst zum Nutzen ihrer Versicherten und Mitglieder zu erfüllen. Zu den Aufgaben der VerwaltungsBerufsgenossenschaft gehört es, mit allen geeigneten Mitteln Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation der Verletzten und Berufserkrankten zu gewährleisten. die Verletzten und Berufserkrankten sowie ihre Angehörigen und Hinterbliebenen durch Geldleistungen finanziell abzusichern und zu entschädigen. Für Fragen und Mitteilungen zu Prävention, Rehabilitation sowie Ihrem Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an Ihre regional zuständige Bezirksverwaltung. Arbeitshaltung Um bei der Arbeit am Bildschirmgerät eine ergonomische Haltung einnehmen zu können, sollten Sie sich unbedingt mit den Verstellmöglichkeiten für Ihren Stuhl und Tisch vertraut machen. Dazu können Sie sich anhand der Herstellerhinweise informieren oder vom Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen unterrichten lassen. Wie stellen Sie die richtige Arbeitshöhe von Stuhl und Tisch ein? Wenn Sie einen Schreibtisch haben, der über eine Höhenverstellung verfügt, dann stellen Sie zuerst Ihren Bürodrehstuhl in der Höhe ein. Wählen Sie die Sitzhöhe so, dass sich bei aufgestellten Füßen zwischen Ober und Unterschenkel ein Winkel von 90 oder etwas mehr ergibt oder Sie stellen einfach die Sitzfläche auf Ihre Kniekehlenhöhe ein. Die Oberschenkel müssen eine waagerechte Position einnehmen. Die Tischhöhe muss dann so angepasst werden, dass bei Auflage der Hände auf der Tastatur zwischen Oberund Unterarm ebenfalls ein Winkel von 90 oder etwas mehr eingenommen wird. Dabei sollen die Oberarme locker herabhängen und die Schultern entspannt sein. So werden ungünstige Arbeitshaltungen mit Verspannungen im SchulterNackenbereich vermieden. Kann der Tisch bis zu Stehhöhe verstellt werden, nutzen Sie diese Möglichkeit unbedingt zum Wechsel Ihrer Körperhaltung aus. Auch beim Arbeiten im Stehen soll sich die gleiche Armhaltung wie im Sitzen ergeben. Wenn Sie nicht über einen höhenverstellbaren Tisch verfügen, gehen Sie wie folgt vor: Zuerst sollten Sie über die Verstellung der Sitzhöhe die richtige Armhaltung erreichen (siehe oben). Dann testen Sie, ob Sie Ihre Füße, wenn Sie die ganze Sitzfläche ausnutzen und Ihr Rücken an der Rückenlehne anliegt, noch ganzflächig auf den Boden setzen können. Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie eine Fußstütze. Damit Ihre Wirbelsäule auch bei längerem Sitzen nicht einseitig belastet wird, ist es wichtig, dass Sie dynamisch sitzen, d.h. mal vorgeneigt, mal aufrecht und mal nach hinten gelehnt. Dabei sollten Sie die ganze Sitzfläche nutzen und Ihren Rücken immer an der Rückenlehne abstützen. Dazu ist es notwendig, dass die Rückenlehne des Bürodrehstuhls neigbar ist. Je nach Stuhlmodell kann die Andruckkraft für die Neigungsverstellung entsprechend Körpergröße und gewicht variiert und die geneigte Rückenlehne festgestellt werden. Bei einigen Modellen verändert sich auch die Neigung der Rückenlehne und der Sitzfläche zueinander (Synchronverstellung). Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, alle Verstellmöglichkeiten Ihres Stuhles kennen zu lernen und ihn für Sie richtig einzustellen. Anordnung der Arbeitsmittel auf dem Tisch Der Sehabstand zum Bildschirm sollte je nach Zeichengröße 50 cm bis 80 cm betragen. Stellen Sie den Bildschirm nicht auf den DesktopRechner, denn sonst könnte der oberste Bereich der Bildschirmanzeige über Ihrer Augenhöhe liegen. Optimal für das Sehvermögen bei Bildschirmarbeit ist die Blickrichtung nach unten. Dies ist aus zwei Gründen besonders vorteilhaft: Erstens ist die Sehleistung der Augen in dieser Stellung am größten und zweitens werden so Verspannungen der Hals und Nackenmuskulatur immerhin die häufigsten Beschwerden am Bildschirmarbeitsplatz vermieden. Stellen Sie Ihre Tastatur möglichst flach auf, um eine stärkere Abwinklung der Hände bei der Eingabe zu vermeiden. Für Pausen während der Eingabe soll vor der Tastatur eine Fläche von ca. 10 cm bis 15 cm für die Auflage der Hände vorhanden sein.

13 Das neue Mietrecht im Überblick. Typische Mandate (Kündigung, Mieterhöhung, Mietmängel, Nebenkosten) Optimale Abrechnung. Marketing im Mietrecht Die Grundausstattung für das mietrechtliche Referat RAin Daniela Best Wiesbaden Augsburg 16. Februar 2002 IBIS Hotel beim Königsplatz SeminarNr. Z Leipzig 4. Mai G rling Versicherung SeminarNr. Z Grundzüge des einstweiligen Rechtsschutzes im Zivilrecht Besonderheiten im Familien und Wettbewerbsrecht Tatsächliche Aspekte bei der Rechtsverfolgung Kostenaspekte und Honorarvereinbarungen RAin Barbara HammSchulte Wasserburg Bonn. 2. März IBIS Hotel SeminarNr. Z ' Typische Fälle im Arbeitsrecht und ihre häufigsten Probleme. Wissensmanagement für Arbeitsrechtier (wie komme ich an Urteile, Tarifverträge etc., welche Literatur brauche ich) Verhandlungstaktik im Kündigungsschutzprozess RA Walther Grundstein Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt/M. Frankfurt ruar Gerling Versicherung.;:.<"':e:::::minarNr. Z Das Seminar vermittelt alle wesentlichen Änderungen im Zuge der Schuldrechtsreform mit ihren Auswirkungen aufdie anwaltliche Praxis. Neben der rein rechtlichen Information werden Haftungsfallen, aber auch neue Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. RA Klaus Hebrank. Kassel Hannover 16. März Gerling Versicherung _peminarnr. Z Leipzig 20. April 2002 erling Versicherung ~ SeminarNr. Z Sämtliche Seminare beginnen um Uhr und enden um Uhr. Wir bedanken uns beim GerlingKonzern für die freundliche Unterstützung zur Durchführung der Seminare.. ehmergebühr: 70, E für Mitglieder des FORUMs 110, EUR für I glieder der Anwaltvereine. 150, EUR für Nichtmitglieder jeweils zzgl. 16% Ust. Ansprechpartner: DeutscheAnwaltAkademie Herr Frank Ritter Fon 030/ Fax 188

14 12 f 0 rum Auch für das Mousepad und das Bewegen der Mouse sollten Sie sich genügend Freiraum auf der Tischfläche schaffen. Arbeiten Sie häufig mit Vorlagen, sollten Sie einen Vorlagenhalter nutzen, der im gleichen Sehabstand wie der Bildschirm aufgestellt ist. Dies ist wichtig, um dem Auge ständig wechselnde Entfernungseinstellungen zu ersparen. Aufstellung des Arbeitsplatzes im Büroraum Ihr Arbeitsplatz soll so aufgestellt sein, dass der Bildschirm weder schräg noch frontal zum Fenster ausgerichtet ist. Ebenso sollten sich bei der Bildschirmarbeit die Fenster nicht hinter Ihnen befinden. Ansonsten ergeben sich zu hohe Helligkeitsunterschiede im Gesichtsfeld bzw. die Fenster spiegeln sich auf der Bildschirmanzeige. Ihre Augen werden dadurch zu stark belastet. Auch auf die Anordnung des Bildschirmes zum künstlichen Licht muss geachtet werden. Wird das Licht von den Leuchten direkt in den Raum abgegeben, sollte der Bildschirm möglichst zwischen zwei Leuchtenbändern aufgestellt sein. Je größer der Indirektanteil der Leuchten ist, d.h. das Licht wird erst an die Decke abgestrahlt und dann in den Raum reflektiert, umso unabhängiger kann der Bildschirm zu den Leuchten angeordnet werden. Steht Ihnen eine Schreibtischleuchte zur Verfügung, sollte auch diese so ausgerichtet sein, dass sie sich nicht auf der Bildschirmanzeige spiegelt. Schalten Sie nicht nur allein Ihre Schreibtischleuchte an, wenn der Rest des Raumes im Dunkeln liegt. Dadurch entstehen zu starke Helligkeitsunterschiede. Nutzen Sie zuerst die Raumbeleuchtung und schalten Sie dann die Schreibtischleuchte zu. Bei der Aufstellung des Arbeitsplatzes muss darauf geachtet werden, dass genügend Fläche für das dynamische Sitzen und den Wechsel der Körperhaltungen vorhanden ist. Hierfür muss eine freie Fläche von mind. 1,5 m 2 Größe und mind. 1 Meter Tiefe vorhanden sein. Dipl.Ing. Sylke Neumann Darf der Anwalt "Mediator" heißen? Zur Frage, ob sich ein Rechtsanwalt Mediator nennen darf, werden derzeit drei Auffassungen vertreten: a) Anwälte dürfen sich generell nicht als "Mediator" bezeichnen (so etwa Seip, in: Berliner AnwBI. 2000, ). b) Sie dürfen es nur unter bestimmten (bislang nicht positiv definierten) Voraussetzungen (so die h.m., etwa HolI, in: Hartung/HolI, Anwaltliche Berufsordnung, 2. Aufl. 2001, 48 BerufsO Rn. 50). c) Sie dürfen es grundsätzlich, natürlich innerhalb der allgemeinen Grenzen der 1, 3 LJNG (so Römermann, z.b. in Hartung/HolI, 7 BerufsO Rn. 67; ZKM 2000, 83 f.). Die Rechtsprechung hat die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Mediator" in den bislang entschiedenen Einzelfällen bejaht und sich damit jedenfalls gegen die Meinung a) ausgesprochen (AGH NordrheinWestfalen, MDR 2000, 611 m. Anm. Schwartz; AGH BadenWürttemberg, AnwBI. 2001, 517, MDR 2001, 1019 m. Anm. Römermann). Die Kollegen Axmann und Dr. Römermann waren so freundlich, für die AdVoice Ihre unterschiedlichen Meinungen auf den Punkt zu bringen. Contra "Mediator" Die Rechtsanwaltkammer Stuttgart ist der Ansicht, dass der Rechtsanwalt sich de lege lata nicht als Mediator bezeichnen darf. Die Aussage, es sei ein "Armutszeugnis einer Anwaltkammer, wenn sie... ihren Zwangsmitgliedern... die Eroberung neuer Geschäftsfelder für die Anwaltschaft zu blockieren versucht" (Römermann, MDR 2001, 1019, 1020) ist aus der Luft gegriffen und dient nur der Stimmungsmache. Richtig ist vielmehr Folgendes: Die RAK Stuttgart ist Beteiligte eines laufenden Verfahrens zu der hier streitigen Frage. In erster Instanz erging vom Anwaltsgerichtshof BadenWürttemberg eine Entscheidung, die bereits mehrfach veröffentlicht wurde (AGH BadenWürttemberg, MDR 2001, 1019 mit Anm. Römermann; NJW, 2001, 3199). Leider geht aus den Veröffentlichungen nicht hervor, dass die RAK Stuttgart bereits das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt hat, weshalb die Entscheidung des AGH BadenWürttemberg nicht rechtskräftig geworden ist und nun in letzter Instanz der BGH entscheidet. Parallel dazu bemüht sich die für die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) zuständige Satzungsversammlung durch einen neuen 7a BORA Klarheit zu schaffen. Sie wird sich in der Sitzung am 22. November 2001 damit befassen, ob 7a BORA folgenden Wortlauts aufgenommen wird: "Als Mediator darf sich bezeichnen, wer durch geeignete Ausbildung und praktische Tätigkeit gewährleistet, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht und anwendet." Das Vorgehen der Satzungsversammlung zeigt deutlich, dass das Gremium selbst davon ausgeht, dass eine KlarsteIlung notwendig ist, weil sich aus der Berufsordnung bisher nicht ergibt, dass die Führung der Bezeichnung "Mediator" zulässig ist. Angesichts dieser Fakten ist es unverständlich, den Rechtsanwaltskammern, deren gesetzliche Aufgabe es ist, für die Einhaltung der Berufsordnung zu sorgen, vorzuwerfen, sie würden mit der Untersagung der Titelführung der gesamten Anwaltschaft das Betätigungsfeld Mediation verwehren. Es wird gern übersehen, dass die Untersagungsverfügung im Ausgangsfall sich nur auf die Befugnis bezog, die Bezeichnung "Mediator" auf einem anwaltlichen Briefbogen zu führen. Andere Werbemittel des betroffenen Anwalts waren gar nicht Gegenstand des Verfahrens. Es ist nicht anzuneh

15 f 0 rum 13 men, dass der Anwaltschaft der zweifelsohne umkämpfte Markt der Mediation deshalb verloren geht, weil Anwälte auf ihrem Briefbogen die Bezeichnung "Mediator" nicht führen, zumal über die Zulässigkeit der Titelführung in anderen Werbemitteln, wie z.b. Kanzleibroschüren oder Internethomepages nicht entschieden wurde. Die Kritiker übersehen ferner, dass nach jetziger Rechtslage ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorliegt, wenn ein Anwalt den Titel "Mediator" führt. Es liegt ein Verstoß gegen 7 Abs. 1 S. 1 BORA vor, da nach dieser Vorschrift als Teilbereiche der (anwaltlichen) Berufstätigkeit nur Interessen und/oder Tätigkeitsschwerpunkte benannt werden dürfen. 7 Abs. 1 S.1 BORA ist anwendbar, weil Mediation ein Teilbereich anwaltlicher Berufstätigkeit ist. Es ist anerkannt, dass Meditation der anwaltlichen Tätigkeit zuzuordnen ist (Henssler/Schwackenberg, MDR 1999, 409, 410 m.wn.; Henssler, AnwBI. 1997, 129, 130), was sich auch aus 18 BORA ergibt. Die Mediatorentätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Mediator kein einseitiger Parteivertreter ist, sondern neutraler und objektiver Vermittler. Diese Merkmale finden sich auch bei der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, Konkursverwalter oder Schiedsrichter, deren Zuordnung zur originären Anwaltstätigkeit niemals in Frage gestellt wurde (so auch Henssler, AnwBI. 1997, 129, 130 m.w.n.). Schlichten und Vermitteln gehören seit jeher zu den klassischen Aufgabenbereichen des Rechtsanwaltes (Hartung/HoliHo11, 18, Rn. 19). Mediation stellt mithin anwaltliche Tätigkeit dar. Diese Auffassung wurde auch von der Satzungsversammlung bei der Schaffung des 18 BORA vertreten (SVMat. 41/96, 4 f.). Das anwaltliche Berufsrecht enthält mit 7 Abs. 1 BORA und der Fachanwaltsordnung (FAO) ein fein differenziertes System der Qualifikationen. Zu Recht wird das von der Satzungsversammlung festgelegte System als "Qualifikationsleiter" bezeichnet (AGH BadenWürttemberg, MDR 2000, 178; Feuerich/Braun 7 BO, Rn. 4; Hartung/HolIRömermann, 7, Rn. 7). Die Abstufungen Interessenschwerpunkt Tätigkeitsschwerpunkt Fachanwaltsbezeichnung sollen der rechtsuchenden Bevölkerung eine Klassifizierung ermöglichen (Hartung/HolIRömermann, 7, Rn. 26). Es ist nicht Sache einzelner Rechtsanwälte, dieses System durch selbstgewählte Titel oder Bezeichnungen zu erweitern. Das ist Sache der Satzungsversammlung, die mit dem neuen 7a BORA Klarheit schaffen könnte. Es müsste dann aber dafür gesorgt werden, dass die Erlangung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Mediator" durch Absolvierung eines rechtsförm Als Anwalt erleben Sie häufig, wie schnell sich im Leben vieles ändern kann. Da stellt sich oft die berechtigte Frage, wie gut die eigene berufliche Existenz abgesichert ist. Die Gerling Berufshaftpflicht hilft Ihnen, in jeder Situation festen Boden unter den Füßen zu behalten mit einer individuellen Haftungsanalyse, die auch Spezialthemen Ihrer Beratungstätigkeit berücksichtigt. Ganz nebenbei profitieren angehende Rechtsanwälte von unserem speziellen Knowhow für Existenzgründer und interessanten Konditionen. Mehr über Ihre perfekte Absicherung unter (0,24 DM/Min.) oder G GERLING Wir unternehmen Sicherheit.

16 14 f 0 rum lichen Verfahrens möglich ist, wofür bisher die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Grundlagen fehlen. Für den Tätigkeitsbereich Mediation besteht keine Ausnahmeregelung. Mediatoren haben sich an die Bestimmung des 7 BORA zu halten und können nicht selbstgewählte Berufsbezeichnungen führen (Zuck, AnwaltsABC Berufsrecht, 1999, S. 166). Es wäre eine Ungleichbehandlung, wenn man die anwaltlichen Mediatoren ohne gesetzliche Grundlage mit besonderen Privilegien hinsichtlich der Bezeichnung ausstatten würde. Dann müsste allen Anwälten zugestanden werden, Bezeichnungen wie z.b. "Schiedsrichter, Vermittler, Schlichter, ErbrechtIer, Mietrechtier, Mietrechtsspezialist, Erbrechtsexperte" usw. zu führen. Auch die oft angesprochene Konkurrenzsituation, vor allem zu psychosozialen Berufen rechtfertigt die Bevorzugung der Mediatoren nicht. Es ist bekannt, dass die Anwaltschaft überall unter erhöhtem Konkurrenzdruck steht. Außerhalb der Mediation gibt es genügend Beispiele, dass Rechtsanwälte mit viel größerer Konkurrenz zu kämpfen haben. Wenn Banken, Versicherungen, Mietervereine erlaubter oder unerlaubtermaßen Rechtsberatung ausüben ohne an ein besonderes Berufsrecht gebunden zu sein, sehen sich z.b. die betroffenen Mietrechtsanwälte ebenso einer Konkurrenz ausgesetzt, ohne dass dies bisher als zulässiges Argument für die Lockerungen des anwaltlichen Werberechts gebraucht worden wäre. Zusammenfassend ist festzuhalten : 1.) Berufspolitische Überlegungen rechtfertigen keine Ausnahmen für Mediatoren. 2.) Das Verbot der Führung der Bezeichnung "Mediator" dient dem Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung. Der Verbraucher muss weiterhin die bestehende "Qualifikationsleiter" als Klassifikationsinstrument benutzen können, ohne dass es zu unkontrollierten "Verwässerungen" kommt. 3.) Die Suche nach einem geeigneten und qualifizierten Anwalt darf nicht durch einen "Dschungel" unzähliger, selbstgewählter Bezeichnungen unmöglich gemacht werden. Pro "Mediator" Rechtsanwalt Mario Axmann Geschäftsführer der RAK Stuttgart Was sollte rechtlich gegen die uneingeschränkte Befugnis zur Kundgabe der Tätigkeit als "Mediator" sprechen? Aus Art. 12 GG folgt: Erlaubt ist, was keinem Verbot unterliegt. Anwälten ist die zusätzliche Bezeichnung als "Mediator" nicht verboten. Im Gegenteil: 18 BerufsO erwähnt sogar ausdrücklich die Tätigkeit "als... Mediator". Ersichtlich geht es in 18 BerufsO um eine eigenständige Tätigkeit, die über die bloßen Schwerpunktbezeichnungen nach 7 BerufsO hinausgeht. Auf die Bezeichnung "Mediator", die im Übrigen keinem bestimmten Rechtsgebiet zugeordnet werden kann, ist 7 BerufsO daher nicht anwendbar (vgl. Hartung/HolIRömermann, 7 BerufsO Rn. 67). Darin liegt gerade der entscheidende Unterschied etwa zu Bezeichnungen wie "Erbrechtier, Mietrechtier, Mietrechtsspezialist" etc. Die Satzungsversammlung ist sich dessen offenbar bewusst, sonst wäre der Vorschlag eines neuen 7a BerufsO überflüssig. Von einer "KlarsteIlung" zu reden, entspricht einer nicht ganz unüblichen Gesetzgeberrhetorik, neue Verbote unter dem Mäntelchen der Klarstellung einzuführen. Niemand benötigt die Einführung einer "Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Mediator durch die Berufsordnung diese Berechtigung folgt unmittelbar aus der Berufsfreiheit; niemand will das "System" des 7 BerufsO (das die Verbraucher im Übrigen nie verstanden haben) "erweitern", die Möglichkeit der Bezeichnung "Mediator" ergibt sich aus 6 BerufsO. Die Vortragsbörse ein neuer Service für Mitglieder des FORUMs Vortragstätigkeit ist bekanntlich ein ideales Marketinginstrument. Kolleginnen und Kollegen, die hierin Erfahrung haben, wissen aber auch, daß es viel Arbeit kostet, einen Vortrag vorzubereiten. Exklusiv für Mitglieder des FORUMs bietet die AdVoice daher ab sofort einen besonderen Service: Ihr schickt uns Euer Vortragsskript (idealerweise mit Handout und Vorlagen für Folien) und erhaltet im Gegenzug eine Liste aller in unserem Pool vorhandenen Vorträge, von denen Ihr beliebig viele anfordern dürft, und zwar kostenlos. Im Gegenzug stellt Ihr Euren Vortrag dem Pool zur Verfügung, den dann ein Kollege, allerdings nur außerhalb Eures LGBezirks, halten kann. Vorträge zu folgenden Themen stehen momentan zur Auswahl: Das neue Insolvenzrecht Grundzüge des Betäubungsmittelrechts Haftungsrisiken für Unternehmer Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Werkvertragsrecht Existenzgründung Internetadressen für Juristen Geringfügig entlohnte Beschäftigte Leistungsstörungen und Produkthaftung Zurückweisung verspäteten Vorbringens Internet rechtliche Gefahren Das neue Verzugsrecht Greencard Recht und Praxis der Zwangsversteigerung Erben und Vererben Familienrecht Rechtsformen für Unternehmen Also nichts wie ran an den Kopierer und sendet Euren Vortrag an die Redaktion AdVoice c/o Dieter Trimborn v. Landenberg Stichwort: Vortragsbörse Postfach 1449,56804 Cochem

17 f 0 rum 15 Die MDR. Für den täglichen Kampf um das Zivilrecht. In der Satzungsversammlung war man sich weitgehend darüber einig, dass die Mediation ein wichtiges "Geschäftsfeld" der Zukunft darstellen könnte, das Anwälte tunlichst besetzen sollten, bevor es andere Berufe tun. Manche Kammern haben diesen Ansatz bislang nicht verstanden. Sie sehen nicht die Chance, dass die Anwaltschaft durch engagierte Berufskollegen das neue Betätigungsfeld besetzt und dadurch auf dem Rechtsberatungsmarkt gegenüber anderen Professionen an Boden gewinnt. Anstatt derartige Bestrebungen zu fördern, scheint man seine Gedanken darauf zu konzentrieren, wie Hürden aufgebaut und der Elan anwaltlicher Mediatoren gebremst werden können. Eine BRAK Arbeitsgruppe erließ ganz nach dem Vorbild der früheren, mangels Ermächtigungsgrundlage verfassungswidrigen "Standesrichtlinien" sog. "Empfehlungen" (zu deren Kartellrechts und Verfassungswidrigkeit bereits Römermann, ZKM 2000, 83). Der eigens eingesetzte Ausschuss 6 der Satzungsversammlung empfiehlt einen neuen 7a BerufsO (Protokoll der Sitzung vom , SVMat. 32/01, S. 6). Statt Abbau überflüssiger Restriktionen soll es also ohne erkennbare Grundlage im Gesetz ( 5gb BRAO) eine Ausweitung geben. Verwundert fragt man sich, wie oft das BVerfG Die MDR, das einzigartige InfoKomplettSystem zum Zivilrecht. Erstens: alle 14 Tage als aktuelle Zeitschrift. Mit allen News, die für die Zivilrechtspraxis relevant sind. Aufsätze, Rechtsprechung und Tendenzen. Kurz und bündig aufbereitet. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Zweitens: die MDRCD. Mit allen Jahrgängen seit Eine riesige Datenbank mit regelmäßigen Updates, in der Sie schnell mal recherchieren können. Drittens: Machen Sie ein Testspiel mit der MDR! Sie bekommen dafür 1 MDRProbeheft plus 1 MDRDemoCD gratis. oder Fax: I M IP Zeitschrift für die ZivilrechtsPraxis eigentlich noch Machtworte im anwaltlichen Werberecht sprechen muss, bis es gehört wird (zu 7 BerufsO in letzter Zeit Beschl. v , MDR 2001, 776 m. Anm. Römermann; v BvR 2252/00 und v BvR 1063/00). Angesichts des klaren Wortlauts in 18 BerufsO ("Mediator") kann diese Berufsbezeichnung nach heutigem Stand des Berufsrechts nicht untersagt werden. Für wahrheitsgemäße Angaben muss stets Raum bleiben (so die soeben zitierten Beschlüsse des BVerfG). Die allgemeinen Grenzen der 1, 3 UWG sind selbstverständlich zu beachten, einer wahrheitsgemäßen Angabe der Bezeichnung "Mediator" stehen sie aber nicht entgegen. Soweit einzelne Anwaltskammern in diesen Fällen mit Verboten arbeiten, sollten die Berufskollegen dies nicht hinnehmen, sondern gerichtlich dagegen vorgehen. In dem Bemühen, ihrer "gesetzlichen Aufgabe..., für die Einhaltung der Berufsordnung zu sorgen" (so Axmann in seiner Stellungnahme), nachzukommen, schießt nämlich manche Kammer zuweilen über das Ziel hinaus und wendet "Verbotsnormen" an, die es bei näherer Betrachtung gar nicht gibt. Rechtsanwalt Or. Volker Römermann Hannover

18 16 fo rum Die Kammern und die Werbung Nachtrag Der Themenartikel der AdVoice 5/01 befasste sich mit der Handhabung des anwaltlichen Werberechts durch die Kammern. Hierzu wurden Fragebögen mit Beispielsfällen an alle Kammern mit der Bitte um berufsrechtliche Bewertung versendet. Leider wollten die wenigsten Kammern in dieser Form Farbe bekennen. Nach Redaktionsschluss erreichten uns aber noch zwei Antworten der Kammern in Koblenz und Düsseldorf, die wir im Folgenden wie folgt nachtragen wollen: Für zulässige Werbemaßnahmen wurden von beiden Kammern folgende Fälle gehalten: Zwei Rechtsanwälte, die noch nicht mit einem Tätigkeitsschwerpunkt werben dürfen, schließen sich zusammen und sind ausschließlich im Mietrecht tätig. Sie nennen sich "Müller & Meier Kanzlei für Mietrecht". Ein neu zugelassener Rechtsanwalt wirbt in einer Zeitungsanzeige mit dem Hinweis "Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV", ohne gleichzeitig auf Interessenschwerpunkte hinzuweisen. Der gleiche Rechtsanwalt weist auf die Mitgliedschaft in seiner Kanzleibroschüre hin. Auf den Türen seines Geschäftsfahrzeugs hat ein Rechtsanwalt mit Klebefolie folgende Beschriftung aufgebracht: "Rechtsanwalt Günter Wolter, Interessenschwerpunkt Unfallrecht, Telefon 03456/4030". Ein Rechtsanwalt, der ausweislich seiner Schwerpunkte nur im Wirtschaftsrecht tätig ist, wirbt im Mitteilungsblatt der IHK mit dem Satz "Mein Stundensatz beträgt 250 DM + Umsatzsteuer." Zur Kanzleieröffnung schreibt ein Rechtsanwalt sämtliche Gewerbetreibenden der Stadt an und lädt sie mit folgenden Worten zur Kanzleieröffnung ein: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie ganz herzlich zu meiner Kanzleieröffnung am... ein. Meine Interessenschwerpunkte liegen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, des Handelsrechts und des Forderungseinzugs. Wenn Sie sich näher über mein Dienstleistungsangebot informieren wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen". Ein Kollege unterstützt finanziell die Veranstaltung eines klassischen Konzerts. Im Gegenzug bedankt sich der Veranstalter im Programm und auf Plakaten für die Unterstützung, indem er ihn neben drei anderen Sponsoren namentlich nennt. Außerdem erhält er 20 Eintrittskarten (Wert je 40 DM), die er an gute Mandanten verschenkt. Ein Rechtsanwalt schaltet täglich neben den Todesanzeigen in der Zeitung eine Kleinanzeige mit folgendem Inhalt: "Erbrechtsprobleme? Mein Interessenschwerpunkt! Rechtsanwalt Bleibtreu, Telefon 03456/9020". Unter dem Kanzleischild an der Straße hat eine Kanzlei einen Ständer angebracht, in dem Kanzleibroschüren zur Mitnahme ausliegen. Auf seiner Homepage nennt ein Rechtsanwalt einige seiner Mandanten, nachdem diese vorher ihr Einverständnis erteilt haben. Es führen Links zu den Homepages der Mandanten. Zu Weihnachten versendet ein Rechtsanwalt an jeden Mandanten zwei Weinflaschen im Präsentkarton (Wert 30 DM) und bedankt sich mit einer Karte für das entgegengebrachte Vertrauen, verbunden mit den besten Wünschen zum Jahreswechsel. Eine Kanzlei, die ihr Büro an einer vielbefahrenen Kreuzung unterhält, bringt in Höhe des ersten Stockwerks ein 1,5 mal 2 Meter großes Kanzleischild an, auf dem steht: "Schmidt Groß & Coll., Rechtsanwälte Telefon: ". In einer Zeitungsanzeige wirbt ein Kollege mit dem Satz: "Hausbesuche auf Wunsch". Für übereinstimmend unzulässig hielten es die Kammern Koblenz und Düsseldorf, wenn eine Anwaltskanzlei, der keine Notare angehören, in ihrem Prospekt das Landeswappen verwendet. Unterschiedlich wurden folgende Fälle beurteilt: Ein Rechtsanwalt wirbt in einer Zeitungsanzeige mit dem Satz "Erstberatung in Familiensachen pauschal 150 DM". Während die Kammer Koblenz diese Form der Preiswerbung ablehnt, möchte sich die Kammer in Düsseldorf hier nicht festlegen. Nach einem Sturm, der am Kanzleiort von Rechtsanwalt R viele Häuser und PKW beschädigt hat, inseriert er in der Lokalzeitung: "Sind Sie von Sturmschäden betroffen? Ich berate Sie, ob und wieviel Ihre Versicherung Ihnen ersetzen muß. Rechtsanwalt R Telefon 03456/5030". Diese Anzeige hielt die Kammer Koblenz für unzulässig, wohingegen die Düsseldorfer Kammer damit keine Probleme hätte. Wiederum einmütig unentschieden bewerteten die beiden rheinischen Kammern folgenden Fall, der Firmierung unter Phantasienamen betrifft: Eine Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten ist vorwiegend im Steuerrecht tätig. Sie hat sich den Namen "Protax" schützen lassen und nennt sich neuerdings "Protax Steuerberater und Rechtsanwälte". Auf dem Kanzleischild und auf dem Briefkopf sind darunter bzw. daneben die Mitglieder der Sozietät mit ihren jeweiligen Berufen namentlich benannt. Dieser Fall ist der sog. "Artax"Entscheidung nachgebildet, die noch nicht rechtskräftig ist. Abschließend kann in Ergänzung zu den Ergebnissen der letzten Ausgabe festgestellt werden, dass der Kammervorstand Düsseldorf 15 von 18 Fällen für zulässig hielt und damit knapp vor Karlsruhe und Koblenz (jeweils 14 Fälle) liegt. Die Ergebnisse der Befragung steilen wohlgemerkt nur einen ungefähren Anhaltspunkt für die offizielle Kammermeinung dar, die sich unter dem Einfluss einer wandelnden Rechtsprechung oder eines personell erneuerten Kammervorstandes ändern kann. Weil bekanntlich jeder Fall anders ist, gehen Sie

19 rel en le nie I zum ~erslen eslen. grel en esleṉ le zum o er. ZÖLLER ZivilprozeßordIiung Bearbeitet von ('.eimer, Gre~er. Gummer, Herget. l'hllippl, Staber. Vollkommer vertlg Dr.OfioSchmidt Köln 23.Außage Der neue Zöller, das Prachtstück der Prozessrechtsliteratur, erscheint bereits im Februar. Alle Reformen sind dann in der gewohnten Qualität vollständig eingearbeitet. Also: Greifen Sie nicht zum ersten Besten. Bestellen Sie den neuen Zöller. Bestellen Sie bei Ihrer Buchhandlung oder beim Verlag Dr. Otto Schmidt. Postfach Köln BES' El l S ehe I N ~ Ich habe begriffen. Ich bestelle mit 14tägigem Rückgaberecht. Zöller Zivilprozessordnung 23., neu bearbeitete Auflage 2002, rd Seiten Fax: 0221/ Lexikonformat, gbd. ca. 150, E [DJ (Bis : ca. 300, DM). Preisstand: Oktober ISBN Name Straße PLZ Datum Ort Unterschrift ous Verlag Dr.OttoSchmidt Köln

20 18 f 0 rum den sicheren Weg, wenn Sie vorab die Zulässigkeit einer geplanten Werbemaßnahme selbst oder durch Dritte prüfen lassen. Rechtsanwalt Dieter Trimborn v. Landenberg Arbeitsgemeinschaft Familien und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein Wer wir sind Cochem In der Arbeitsgemeinschaft Familien und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein haben sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied in einem dem Deutschen Anwaltverein angeschlossenen örtlichen Anwaltverein sind, zusammengeschlossen, deren besonderes berufliches Interesse dem Ehe/Familien und Erbrecht gilt. Die Arbeitsgemeinschaft ist im April 1993 als Arbeitsgemeinschaft "Familienrecht" gegründet worden. Sie hat 1997 beschlossen, ihre Tätigkeit auf das Erbrecht auszudehnen. Heute hat die Arbeitsgemeinschaft mehr als 4000 Mitglieder. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 100,00 DM. Die Arbeitsgemeinschaft ist organisiert auf der Grundlage einer vom Vorstand des Deutschen Anwaltvereins beschlossenen Geschäftsordnung. Organe sind die Mitgliederversammlung und der mit acht Personen besetzte Geschäftsführende Ausschuss. IWas wir wollen 1Die Arbeitsgemeinschaft hat die Ziele und Aufgaben, die Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern, dem Informations und Erfahrungsaustausch der im Familien und Erbrecht tätigen Kollegen zu dienen; sich mit berufspolitischen Fragen, die sich aus anwaltlicher Tätigkeit im familien und erbrechtlichen Bereich ergeben, auseinanderzusetzen. Was wir Mitgliedern bieten Die Arbeitsgemeinschaft unterrichtet ihre Mitglieder durch Fachveranstaltungen, Kurzlehrgänge, Informationsmitteilungen und andere geeignete Mittel über die Entwicklung im Familien und Erbrecht sowie über die damit verbundenen berufsrechtlichen Fragen. Sie gibt die Zeitschrift FORUM FAMILlEN und ERBRECHT und eine Schriftenreihe heraus. Die Teilnahme an den Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft steht in der Regel allen Interessierten offen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zahlen vergünstigte Teilnehmerbeiträge. Sie haben weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Arbeitsgemeinschaft Familien und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein, Littenstraße 11, Berlin, Tel.: 030/ , Fax: 030/ Der Kanzlei Manager Software im Praxistest Die meisten Kolleginnen und Kollegen kennen dieses Phänomen, egal auf welchem Gebiet sie spezialisiert sind: Auf jeder Party, oder vergleichbaren Ansammlung von Menschen, kommt früher oder später ein folgenschwerer Satz aus dem Mund eines ersten mutigen Mitmenschen: "Ach so, du bist Anwalt..." Meist kommt dann für den Adressaten der Frage die letzte Chance, die Party fluchtartig zu verlassen oder das Thema noch einmal rumzureißen. Wem das nicht gelingt, wird schließlich spätestens in diesem Zeitpunkt den sog. "Dolchstoß" erhalten, eingeleitet mit den Worten: "Ich habe dann mal kurz 'ne Frage..." Als Rechtsanwalt, der seit vielen Jahren ausschließlich im Bereich des EDV/ Internetrechts tätig ist, kann auch ich es meistens nicht vermeiden, immer wieder in diese "Zwickmühle" zu geraten. Sind die Teilnehmer solcher Menschenansammlungen dann auch noch liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt sie mit Sicherheit, die Frage nach der besten Kanzleisoftware. Leider kann ich nie so antworten, wie die Fragenden sich dies meist wünschen. Der Grund dafür ist jedoch relativ einfach: Die Nutzung einer Software im eigenen täglichen Arbeitsumfeld innerhalb einer Kanzlei und eine Beschäftigung mit Programmen aus der Sicht eines die Interessen des Mandanten vertretenden Anwaltes sind einfach zu verschieden. Nicht wenige werden daher dem Volksmund Glauben schenken müssen, wenn dieser sagt: Der Schuster selbst trägt meist die schlechtesten Schuhe. Um vielleicht dennoch ein paar Kolleginnen oder Kollegen weiterzuhelfen, halte ich es für interessant, dass die Nutzer einer Software einen Erfahrungsbericht darüber verfassen sollten, wie sich das von ihnen tatsächlich genutzte Programm im eigenen Berufsalltag bewährt hat. Aus eigenen Erfahrungen möchte ich dabei darum bitten, auf eine ausschweifende technische Bewertung jedoch soweit wie möglich zu verzichten. Ich werde daher, obwohl es häufig schwer fällt, versuchen bei meiner kleinen Vorstellung nicht in die rein technischen Ebenen abzudriften. Aus dem o.a. Grund werde ich heute mit einer hoffentlich von anderen Kolleginnen und Kollegen weitergeführten Reihe beginnen und das oben angegebene System vorstellen. Aber Vorsicht: Wer sich über einen langen Zeitraum mit einer Software beschäftigt, wird immer nur eine rein subjektive Bewertung abgegeben können. Wer also einen objektiven Bericht lesen möchte, sollte zu einem der allgemeinen Vergleichstest wechseln und den vorliegen Artikel einfach übersehen. Für alle, die jetzt noch dabei sind: Der Kanzlei Manager ist sehr gut, zum Teil sogar ausgezeichnet. Um einen einfachen Einstieg zu finden, hier ein paar Daten über die Software, die von mir über einen Zeitraum von knapp einem Jahr intensiv getestet wurde. Der Kanzleimanager ist eine integrierte Lösung für alle anfallenden Aufgaben innerhalb einer Rechtsanwalts.

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