Praxisletter Nr. 18/2008 mit IGeL-Tips

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1 Seite 1 von 9 Praxisletter Nr. 18/2008 Exklusive Sponsoren Klicken Sie hier für weitere Informationen! Das bieten wir Ihnen: Impressum Arzneimittelpreis Monitor Neuigkeiten vom Markt IGeL-Infos - So bleiben Sie beim IGeLn unangreifbar Nach einer aktuellen Umfrage unter gesetzlich Krankenversicherten zu privat zu zahlenden ärztlichen Zusatzleistungen fehlte bei 62,2 Prozent dieser Leistungen die erforderliche schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient vor der Behandlung. Jede sechste erbrachte Leistung erfolgte ohne Rechnung. Wir nehmen dies zum Anlass, wieder einmal auf wichige Formalien bei Individuellen Gesundhdeitsleistungen (IGeL) hinzuweisen. Arzt und Finanzen - Investitionen finanzieren: Eigenkapital, Darlehen oder Leasen? Ärzte, die gerne in Medizintechnik, Praxisumbau oder anderes investieren möchten, müssen sich entscheiden: Finanziere ich die Investition mit vorhandenem Eigenkapital, nehme ich lieber einen Kredit auf oder bei Technik: Ist Leasing möglicherweise die günstigere Variante? Günter Balharek, alpha Steuerberatungsgesellschaft, erklärt worauf Sie achten müssen. Arzneimittel News - Aktuell zeitsparend bequem: Fortbildung mit Lilly Pharmako Vigilanz - Botulinumtoxin: Unerwünschte Wirkungen

2 Seite 2 von 9 Pharma Lexikon von A-Z - von Ihrem Apotheker...für Sie - Wunderbeere Handelsname Hersteller Form neuer Preis Preisdiff. PZN Bicalutamid beta 50 mg betapharm 30 Filmtbl. 108,97-0, Bicalutamid beta 50 mg betapharm 90 Filmtbl 296,98-0, Carbamazepin 200-1A-Pharma 1A-Pharma 50 Tbl. 12,57-0, Carbamazepin 200-1A-Pharma 1A-Pharma 100 Tbl. 15,82-0, Carbamazepin 200-1A-Pharma 1A-Pharma 200 Tbl. 21,32-0, Fluvastatin Winthrop 20mg Winthrop 30 Hartkps. 12,21-1, Fluvastatin Winthrop 20mg Winthrop 50 Hartkps. 14,13-1, Fluvastatin Winthrop 20mg Winthrop 100 Hartkps. 19,16-4, Omeprazol AL 40 Aliud 100 Hartkps. 83,51-23, Omeprazol AL T 40 Aliud 100 Hartkps. 83,51-23, Neu von ALIUD PHARMA: Olanzapin AL Ab dem ergänzt das Neuroleptikum Olanzapin AL als Schmelztablette in 4 Wirkstärken das Sortiment der ALIUD PHARMA.: Olanzapin 5 mg Schmelztabletten Olanzapin AL 10 mg Schmelztabletten Olanzapin AL 15 mg Schmelztabletten Olanzapin AL 20 mg Schmelztabletten Alle vier Wirkstärken sind erhältlich in Packungen mit 35 (N2) und 70 (N3) Schmelztabletten. Olanzapin ist indiziert bei Schizophrenie und zur Behandlung von mäßig schweren bis schweren manischen Episoden. Zolmitriptan Nasenspray (AscoTop Nasal) ist in Deutschland jetzt auch für die Behandlung des Cluster-Kopfschmerzes zugelassen. Die Zulassung wurde nach dem europäischen Verfahren der gegenseitigen Anerkennung erteilt und folgt dem positiven Votum der schwedischen Arzneimittelbehörde. Mit der Zulassungserweiterung steht Patienten, die unter Cluster-Kopfschmerz leiden, eine hoch effektive und schnell wirksame Therapieoption zur Verfügung, heißt es in einer Mitteilung der Firma AstraZeneca. Aufgrund der Darreichung als Nasenspray ist AscoTop Nasal leicht und AscoTop Nasal: unkompliziert anzuwenden. Je nach Häufigkeit des Cluster-Kopfschmerzes kann es Zulassung für die flexibel dosiert werden. Die aktuelle Indikationserweiterung stützt sich auf zwei Behandlung von multizentrische, doppelblinde, randomisierte Crossover-Studien, in die insgesamt 144 Cluster-Kopfschmerz Patienten mit Cluster-Kopfschmerz eingeschlossen waren. In beiden Studien zeigte AscoTop Nasal in den Dosierungen 5 mg und 10 mg eine signifikante Besserung der Kopfschmerz-Symptome gegenüber Placebo. Die Intensität des Kopfschmerzes wurde mit Hilfe einer fünf Punkte-Skala bewertet: keine, milde, moderate, schwere und sehr schwere Schmerzen. Primärer Endpunkt war die Kopfschmerzlinderung nach 30 Minuten, definiert als Verbesserung von moderaten, schweren oder sehr schweren Schmerzen zu milden oder keinen Schmerzen. Methylprednisolon Ab dem ergänzt das Glucocorticoid Methylprednisolon AL Tabletten in der zusätzlichen Wirkstärke 32 mg das Sortiment der ALIUD PHARMA. Indikationen: Rheumatische Erkrankungen

3 Seite 3 von 9 AL 32mg Tabletten neu von ALIUD PHARMA Bronchial- und Lungenkrankheiten Erkrankung der oberen Luftwege Hautkrankheiten Blutkrankheiten Magen-Darm Erkrankungen Hormonersatzbehandlung So bleiben Sie beim IGeLn unangreifbar IGeL können und dürfen nicht nur im Bereich der Prävention oder Wellness angeboten werden (dort haben sie natürlich auch ihren festen Platz), sondern auch Kranken als Ergänzung zur Kassenmedizin. Dabei darf die Individuelle Gesundheitsleistung freilich nicht dazu dienen, knappe Kassenbudgets zu entlasten. Was der Patient auf Chipkarte beanspruchen kann, muss er in der Kassenpraxis auch bekommen. Zur Abgrenzung hilft folgende schon mehrfach in Medical Tribune stets unbestritten veröffentlichte IGel-Definition weiter: IGeL sind ärztliche Leistungen die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, die dennoch vom Patienten nachgefragt werden und die ärztlich empfehlenswert oder bei dringendem Patientenwunsch zumindest ärztlich vertretbar sind. Dabei kann das erste oben genannte Kriterium aus verschiedenen Gründen erfüllt sein: Es handelt sich um Leistungen, die im EBM nicht definiert sind oder die zwar EBM-Bestandteil sind aber nicht indiziert sind. Mithin gilt als Faustregel: Patient ist erkrankt, Verfahren ist jedoch nicht EBM-Bestandteil: IGeL-Leistung. Verfahren ist EBM-Bestandteil, Patient ist aber nicht erkrankt, sondern wünscht Sportuntersuchung, Hilfe bei Stress, Prävention über GKV-Katalog hinaus etc.: IGeL-Leistung Patient ist erkrankt plus Verfahren ist indiziert und EBM-Leistung: Chipkarte

4 Seite 4 von 9 Diese Abgrenzungskriterien sind juristisch wasserdicht und bieten mehr Spielraum für Angebote, als ihn die meisten Praxisinhaber bisher nutzen. Weitere Formalia sollten beachtet werden, um sich nicht angreifbar zu machen: IGeL sind eindeutig nach GOÄ zu berechnen, es gelten alle Bestimmungen der Privatgebührenordnung. Nach deren 1 (2) dürfen Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, nur berechnet werden, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht werden. Nach 12 (3) der GOÄ sind diese Leistungen auf der Rechnung als solche zu bezeichnen. Da Selbstzahlerleistungen beim Kassenpatienten ja immer auf Verlangen des Patienten erbracht werden (sonst wären es ja keine), gehört dieser Hinweis auf jede IGeL-Rechnung. Der Patient muss nur Rechnungen begleichen, die die formalen Anforderungen der GOÄ erfüllen. Auch bei Privatpatienten, die einen erweiterten Check wünschen, muss streng genommen dieser Hinweis auf die Rechnung. Denn nach 1, 2b der Mustervertragsbedingungen der PKV leisten deren Unternehmen im Bereich der Prävention für ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Und zu den gezielten Vorsorgeuntersuchungen gehört z.b. die Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen. Die Privatversicherungen zahlen nach Mustervertragsbedingungen Vorsorge also in genau dem gleichen Umfang wie die GKV-Kassen, da sie auf die sozialrechtlichen Präventionsprogramme Bezug nehmen. Einige Versicherer bieten Tarife an, die auch die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen vorsehen, die über den Rahmen der gesetzlich eingeführten Programme hinausgehen aber sie nicht unterschreiten! Die mithin korrekte Kennzeichnung von Wunschleistungen führt allerdings oft zu Diskussionen mit dem Privatpatienten, da seine private Krankenkasse dann die Rechnung nicht erstattet, wenn der Betreffende keinen Tarif mit Zusatzleistungen hat. Bei Kassenpatient nur mit Vertrag! Vor Behandlungsbeginn ist bei Kassenpatienten immer eine schriftliche Vereinbarung zu schließen (Muster Seite 13). Sonst ist die spätere GOÄ- Rechnung im Streitfall wertlos, der Patient muss nicht zahlen. Das gilt auch für Leistungen, die ohnehin nicht Kassenleistung sind! Denn laut Bundesmantelvertrag darf der Vertragsarzt von einem Versicherten eine Vergütung verlangen, wenn für Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind, vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und dieser auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen wurde. Wer sich an diese Bestimmungen nicht hält, riskiert nicht nur sein Honorar, sondern auch Ärger mit Kasse und KV, da er gegen vertragsärztliche Pflichten verstößt. Die Beratung ist unteilbar so lautet zwar eine scheinbar eherne Abrechnungsregel. Das stimmt auch aber immer nur innerhalb einer Gebührenordnung und für einen Kostenträger. Folglich kann zum Beispiel eine Beratung nach EBM auf Chipkarte mit der KV mit der Versichertenpauschale und in derselben Sitzung eine Beratung bezüglich einer IGeL mit dem Patienten und sogar eine weitere über einen Berufsunfall mit der BG berechnet werden. Fallbeispiel: Ein Patient kommt in die Praxis wegen eines Arbeitsunfalls und wird untersucht und beraten. Er hat sich sein Sprunggelenk verletzt. Der Arzt diagnostiziert zudem einen Fußpilz bei dem Patienten. Dann fragt der Patient, ob er trotz des kranken Fußes demnächst in Urlaub fliegen darf und welche Impfungen er dazu benötigt. Hier sind drei getrennte Vergütungs- und Abrechnungsbereiche angesprochen worden. Wenn Sie eine Leistung erbringen, die nicht in der GOÄ enthalten ist, kommt

5 Seite 5 von 9 bekanntlich deren 6 Abs. 2 zum Tragen. Er lautet: Selbstständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden. Es gibt ein Verzeichnis der Bundesärztekammer mit Analognummern, das aber nicht abschließend ist. Jeder Arzt darf jederzeit eigene Abgriffe vornehmen. Setzen Sie dazu einfach ein entsprechend zu der von Ihnen gewählten Nummer und den Text des 6 Abs. 2 hinzu. Eine zur Analogbewertung herangezogene Leistungsposition der GOÄ darf dabei nicht verändert werden, z. B. bei der Punktzahl. Eine Analogbewertung ist nur möglich, wenn die Leistung tatsächlich nicht in der GOÄ enthalten ist nicht etwa, wenn die vorhandene Position zu niedrig bewertet ist. Hier kann möglicherweise mit Begründung ein höherer Steigerungsfaktor helfen. Beim analogen Abrechnen können nur vergleichbare Leistungspositionen der GOÄ herangezogen werden. Wobei sich die Vergleichbarkeit auf die technische Durchführung, den normalen Schwierigkeitsgrad, den Zeitaufwand und die Kosten bezieht. Foto: bilderbox.de Investitionen finanzieren: Eigenkapital, Darlehen oder Leasen? Sofern Eigenkapital vorhanden und nicht anderweitig verplant ist, sollte dieses grundsätzlich zur Finanzierung eingesetzt werden, rät Steuerberater Günter Balharek. Denn in der Regel liegt der Schuldzins für den Kredit immer höher als die Zinsen, die mit angelegtem Geld erzielt werden können. Dies verdeutlicht der Steuerexperte an folgendem Beispiel: Dr. Muster verfügt über Eigenkapital in Höhe von Euro. Alternativ erhält er ein Angebot über ein Darlehen zu einem Schuldzins von 6%. Jährlich hat Dr. Muster Euro Zinsen zu tragen. Die Steuerbelastung soll bei 35% liegen. Im Beispiel muss er mit folgendem Aufwand rechnen: Schuldzinsen = Euro Steuerersparnis 35% von Euro = -630 Euro Eigenaufwand nach Steuern: Euro = 1170 Euro.

6 Seite 6 von 9 Das nicht eingesetzte Eigenkapital legt Dr. Muster zu einem Zinsertrag von 5% in Wertpapiere an. Jährlich fließen aus der Anlage Euro Guthabenzinsen an den Arzt. Auch hier soll die Steuerbelastung 35% betragen. Im Beispiel erzielt Dr. Muster unterm Strich also folgenden Ertrag: Guthabenzinsen = Euro Steuerbelastung 35% von Euro = Euro. Nettoertrag nach Steuer: Euro 525 Euro = 975 Euro. Würde Dr. Muster also die Investition über ein Darlehen finanzieren und gleichzeitig sein Eigenkapital anlegen, müsste er im Vergleich zum direkten Einsatz des Eigenkapitals 195 Euro ( Euro = 195 Euro) mehr bezahlen. Banker, macht Günter Balharek aufmerksam, raten Ärzten natürlich gerne dazu, ein Darlehen aufzunehmen und das Eigenkapital anzulegen. Schließlich verdienen sie an beiden Geschäften. Genaues Nachrechnen ist also erforderlich. Die Kombination: Eigenkapital anlegen, Fremdfinanzieren lohnt sich nur dann, wenn mit dem Eigenkapital eine deutlich höhere Rendite erwirtschaftet werden kann als der zu zahlende Schuldzins. Das könnte eventuell der Fall sein, wenn der Arzt z.b. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder andere Fördermittel an einen sehr günstigen Kredit kommt. Oder aber der Arzt legt sein Geld zu einer Traumrendite an. Derzeit gilt aber, warnt Balharek: Alle Bankprodukte, die mehr als 5% Zinsen versprechen, sind mit einem deutlich höheren Risiko behaftet. Je höher der Zins, desto höher in der Regel das Risiko, lautet die Faustformel. Hier sollte der Arzt den Banker auch festnageln: Sind das garantierte oder lediglich wahrscheinlich erzielbare Zinsen? Aber nicht immer verfügt ein Arzt über Eigenkapital, und er ist auf die Fremdfinanzierung angewiesen. Klassisches Instrument ist das Praxisdarlehen, Laufzeit ab 12 Monaten für maximal 5-7 Jahre. Eine Zinsfestschreibung ist üblich. Ganz wichtig ist, betont Steuerberater Balharek, dass die Laufzeit des Kredits an die Nutzungsdauer des finanzierten Gegenstands angepasst wird. In der Steuerberaterkanzlei tauchen immer wieder Praxen auf, so Balharek weiter, in denen z.b. die EDV-Anlage über 6 Jahre finanziert wird, längst wurden die Geräte aber wegen Überalterung ausgetauscht. Anhaltspunkt für die Laufzeit des Kredites sollte die Abschreibungsdauer des jeweilig finanzierten Gegenstands sein (beim Steuerberater erfragen). Meist wird beim Praxisdarlehen eine Annuitätentilgung vereinbart, d.h. die Tilgungsraten werden in gleichmäßigen, festen Raten (Teilbetrag Darlehen + Schuldzins) zurückgezahlt. Der Nachteil dieser Form: Zins- und Tilgung sind während der Laufzeit nicht veränderbar. Laufen die Geschäfte gut und der Arzt verfügt plötzlich wieder über liquide Mittel, ist keine kurzfristige Anpassung (z.b. schnellere Rückzahlung) ohne größere Verluste möglich. Da die Zinsen für Darlehen derzeit trendmäßig gehen, ist jedoch eine längere Laufzeit zu einem festen (niedrigeren) Zins empfehlenswert. Eine weitere Variante des Praxisdarlehens ist das so genannte endfällige Darlehen ohne Tilgung. Der Arzt nimmt also ein Darlehen über eine bestimmte Laufzeit auf und spart gleichzeitig regelmäßig einen bestimmten Betrag über ein weiteres Bankprodukt (Lebensversicherung, Fondssparplan, Rentenversicherung etc.) an. Am Ende der Laufzeit wird dann der gesamte Darlehensbetrag inklusive Zinsen fällig, der hoffentlich durch das zweite Bankprodukt gedeckt ist. Hat der Arzt Glück mit der Anlage, kann er möglicherweise sogar einen Vorteil erzielen. Läuft die Lebensversicherung am Ende jedoch nicht so gut, muss der Arzt den Differenzbetrag aufbringen.

7 Seite 7 von 9 Möchten Ärzte hier durchaus ein gewisses Risiko in Kauf nehmen, so der Tipp von Steuerberater Balharek, können sie den Darlehensbetrag ja auch aufsplitten. Bei einem Darlehen von z.b Euro, könnten Euro über ein Annuitätendarlehen und Euro über ein endfälliges Darlehen mit zweitem Bankprodukt abgewickelt werden. Kontokorrentkredite, so der weitere Ratschlag des Steuerberaters, sollten nur für kurzfristige Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden. Denn diese Kredite sind sehr teuer (in der Regel 11-15% Schuldzinsen). Dabei wird dem Arzt von der Bank ein gewisser Spielraum der Kontoüberziehung (bei Ärzten üblicherweise Euro, so Balharek) eingeräumt, um die laufenden Praxisausgaben zu finanzieren. Die Vorteile des Kontokorrents: Sind die KV Abschlagszahlungen noch nicht eingetroffen, es sind aber aktuelle Rechnungen zu bezahlen, muss der Arzt nicht jedes Mal bei der Bank nachfragen. Länger als zwölf Monate, rät Balharek, sollte solch ein Kredit aber nicht in Anspruch genommen werden. Dann empfiehlt es sich eher, ein gesondertes Darlehen aufzunehmen, da die Zinsen hier eben wesentlich günstiger sind. Leasing ist grundsätzlich im Vergleich zur Bankfinanzierung die teurere Variante, so Steuerberater Balharek, da die Leasinggesellschaft ebenfalls Gewinne erwirtschaften möchte. Der Vorteil: Eine weitere Kreditaufnahme ist nicht nötig und die Bonität bei Banken kann erhöht werden. Unter Umständen kann Leasing auch steuerliche Vorteile bringen, da die Leasingraten steuerlich sofort abzugsfähig sind und sich schneller in den Praxisausgaben niederschlagen. Allerdings: Hier schauen die Finanzämter genau hin. Wird ein Gerät z.b. über zehn Jahre abgeschrieben, erkennt das Finanzamt Leasingraten über vier Jahre nicht an. Lohnen kann sich Leasing z.b. bei medizinischen Geräten mit schneller technischer Weiterentwicklung oder etwa bei bevorstehender Praxisbeendigung bzw. Veräußerung, um den Kaufpreis niedriger zu halten. Bei Leasing ist auf jeden Fall empfehlenswert, vor der Entscheidung auch den eigenen Steuerberater zu konsultieren. Aktuell zeitsparend bequem : Fortbildung mit Lilly Interaktive Kurzfortbildungen zu Diabetes oder erektiler Dysfunktion und innovativen Therapieoptionen stehen für Ärzte auf online. Bei eigener Zeiteinteilung können die Fortbildungen jederzeit im Internet durchgeführt werden. Das Portal bietet aktuell aufbereitete neue Studien und Daten, sowie Ergebnisse umfangreicher Recherchen. Jeder Teilnehmer kann bequem selbst bestimmen, wann und wo er sich informiert und fortbildet. Die Inhalte der Seite stehen ausschließlich medizinischem Fachpublikum zur Verfügung. Den verschiedenen Fachbereichen entsprechend findet der User medizinisch-wissenschaftliche Informationen zu individuellen Interessensgebieten. Mehr Inhalte auf

8 Seite 8 von 9 GELBE LISTE IDENTA: 30 Jahre Arzneimittelsicherheit Deutschlands einzigartige Bestimmungsliste zum Identifizieren von festen oralen Arzneimitteln feiert ihren runden Geburtstag. Mit originalgetreuen Farbabbildungen zu mehr als 5000 Präparaten inkl.angabe zu Gewicht, Länge, Breite, Höhe,Durchmesser ermöglicht die GELBE LISTE IDENTA seit 30 Jahren die schnelle und sichere Bestimmung von Medikamenten. Für viele Apotheken und Ärzte ist sie unverzichtbar in der täglichen Praxis. Durch zusätzliche Informationen wie die Angaben zu Teilbarkeit ist sie im Laufe der Jahre immer nützlicher geworden. 30 Jahre Sicherheit. 30 Jahre Vertrauen. 30 Jahre Qualität: Das möchten die Macher der Gelben LISTE IDENTA mit Ihnen feiern: Sie sind herzlich eingeladen, auf der Expopharm München vom in Halle B - Stand D20 vorbeizuschauen und sich mit Kaffeehaus-Spezialitäten verwöhnen zu lassen. Die GELBE LISTE IDENTA freut sich auf Ihren Besuch. Botulinumtoxin: Unerwünschte Wirkungen Zu Berichten über Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Arzneimitteln, die Botulinumtoxin enthalten, erklärt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Der Wirkstoff Botulinumtoxin ist in Deutschland seit 1993 zur Behandlung bestimmter schwerwiegender krampfartiger Bewegungsstörungen zugelassen, die z.b. Folge einer Schädigung des zentralen Nervensystems sind. Außerdem beziehen sich die Zulassungsgebiete auf die Behandlung einer übermäßigen Schweißaussonderung in den Achseln sowie auf die Glättung von Stirnfalten (nur: Dysport, Vistabel ). Es ist bekannt, dass auch andere Botulinumtoxin-haltige Zubereitungen zu kosmetischen Zwecken, z.b. der Glättung von altersbedingten Hautfalten im Gesicht, eingesetzt werden. Allerdings haben wir keine Informationen über das Ausmaß der Anwendung von Botulinumtoxin außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete. Botulinumtoxin ist eine hochwirksame Substanz, deren medizinische Anwendung durch Ärzte mit besonderer Erfahrung vorgenommen werden sollte. Dem BfArM liegen seit der erstmaligen Zulassung von Botulinumtoxin etwa 210 Berichte über Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen jeglicher Art und aller Schweregrade vor. Unter den Berichten über schwerwiegende Wirkungen sind auch fünf Berichte, in denen ein tödlicher Verlauf beschrieben wird. Die Patienten erhielten Botulinumtoxin wegen Bewegungsstörungen aufgrund schwerer Erkrankungen, z.b. ZNS-bedingte Muskelkrämpfe oder Bewegungsstörungen. In keinem dieser Fälle ist ein ursächlicher Zusammenhang mit der Anwendung von Botulinumtoxin sicher erwiesen. Berichte über schwerwiegende oder gar tödlich verlaufene

9 Seite 9 von 9 Nebenwirkungen nach Anwendung von Botulinumtoxin zu kosmetischen Zwecken liegen dem BfArM nicht vor. Wunderbeere Sie stammt aus Westafrika und ist als Pflanze unter der lateinischen Bezeichnung Synsepalum dulciferum bekannt. Das in der Pflanze und vor allem in der Beere enthaltene Glykoprotein Miraculin ist ein Geschmackswandler. Der Wirkstoff bindet reversibel an die Zungenpapillen und das Wunder besteht darin, dass Saures, z. B. Zitrone, auf einmal süß schmeckt. Die Pflanze wird in Afrika, Asien, Puerto Rico und Florida auch unter dem Namen Miracle Fruit oder Miraculinbeere angebaut. Die Pflanze ist nicht frostbeständig und wächst langsam. Die Früchte können frisch oder getrocknet gegessen werden, es gibt Miraculin auch in Pulverform oder als Tablette, allerdings bisher vorwiegend im Internethandel. Die Wirkung hält zwischen zehn Minuten und zwei Stunden lang an. [Newsletter ändern/abbestellen] Datenschutzbestimmungen: Medical Tribune Verlagsgesellschaft mbh Wir sind ein Unternehmen der Süddeutscher Verlag Mediengruppe. Ihre persönlichen Daten werden von uns und den Unternehmen der Mediengruppe, unseren Dienstleistern sowie anderen ausgewählten Unternehmen für Marketingzwecke genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben und Sie über Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Sollten Sie dies jedoch nicht wünschen, können Sie uns das jederzeit schriftlich mitteilen an: Medical Tribune Verlagsgesellschaft mbh, Redaktion Medical Tribune, Unter den Eichen 5, Wiesbaden, kontakt@medical-tribune.de. Alle bisher erschienenen Ausgaben des PraxisLetters finden Sie im Archiv auf der Website Das Passwort lautet "doc". YUM new media Newsletter System v.3.3.0

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