Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin* für Radiologie am Institut für Diagnostische Radiologie, Universitätsklinikum Düsseldorf

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1 Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin* für Radiologie am Institut für Diagnostische Radiologie, Universitätsklinikum Düsseldorf (* In diesem Weiterbildungsprogramm gilt grundsätzlich für alle Funktionen natürlicher Personen die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Der Lesbarkeit halber wird jedoch nur die männliche Form verwendet) 1. Anforderungen Weiterbildungsordnung Grundlage ist die Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Nordrhein ( 2. Weiterbildungsverantwortlicher Univ.-Prof. Dr. med. Ulrich Mödder 3. Struktur des Instituts Das Institut verteilt sich auf fünf Standorte (Innere Medizin / Neurologie, Chirurgie, Neuroradiologie in der Neurochirurgie, Kinderradiologie, Radiologie in der Frauenklinik und im Brustzentrum), die mit insgesamt 8 Oberärzten und 20 Ärzten in Weiterbildung (WB) besetzt sind. 49 Medizinisch-Technische Röntgenassistenten und assistentinnen (MTRA) sind an den drei Kernspintomographen, drei Mehrzeilen- Computertomographen, vier digitalen Subtraktionsangiographie-Einheiten, vier digitalen Fluoroskopie-Einheiten, der digitalen Mammographie sowie den vier Sonographie-Einheiten eingesetzt. Ein MR-Physiker verstärkt das Team, zu dem 10 Schreibkräfte zählen. 4. Praktische Ausbildung nach Weiterbildungsordnung Die praktische Ausbildung erfolgt in regelmäßigen Rotationen, welche - bedingt durch Nachtdiensteinsätze und Abwesenheiten - modifiziert in wichtigen Bereichen auch zweimal durchlaufen werden. Die Assistenzärzte und die für die jeweiligen Arbeitsbe-

2 reiche zuständigen Oberärzte tragen gemeinsam die Verantwortung für diese praktische Weiterbildung. Konventionelle Radiologie: Thorax, Muskuloskeletal (Innere Medizin, Chirurgie), Konventionelle Funktionsdiagnostik ( Durchleuchtungsarbeitsplatz ) Mammographie/Mammasonographie Computertomographie (Innere Medizin, Chirurgie) Angiographie/Intervention (Innere Medizin, Chirurgie, Neuroradiologie) Magnetresonanztomographie Neuroradiologie: integriert in CT, MRT und Angiographie Kinderradiologie Gegebenenfalls: Weiterbildung in einer Klinik mit Stationsdienst je nach individuellem Bedarf, nach WBO nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Die Zusatzweiterbildungen Neuroradiologie und pädiatrische Radiologie können nach Absprache mit der Institutsleitung erworben werden. 5. Lernziele für jede Rotation werden bei Dienstbeginn gesondert und detailliert aufgelistet und richten sich nach den erforderlichen Zeiten und Richtzahlen der WBO. 6. Theoretische Ausbildung Neben der die Theorie anwendenden praktischen Ausbildung (s. Rotationen) sind die WB-Assistenten verpflichtet, sich parallel durch Literaturstudium die notwendigen Fachkenntnisse theoretisch zu erarbeiten, insbesondere in den Grundlagenfächern und der normalen Röntgenanatomie, aber auch bezüglich der Pathologie aller Subspezialitäten des Faches. Hierbei stehen die ausbildenden Fach- und Oberärzte beratend zur Seite. Die Institutsbibliothek inkl. Lehrarchiv steht allen Mitarbeitern zur Verfügung (Präsenzbibliothek; Bücher und Zeitschriften dürfen nur über Tag an den Arbeitsplatz mitgenommen werden). Die Teilnahme an den Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen des Instituts ist für alle Mitarbeiter - soweit es die sonstigen dienstlichen Verpflichtungen erlauben - obligatorisch und wichtiger Bestandteil der Aus- und Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie. Hierzu zählen folgende Fortbildungsveranstaltungen des Instituts: Fallbericht (jeden Montag, Uhr, Vorstellung jeweils durch einen Mitarbeiter)

3 Institutshauptfortbildung (jeden Montag, Uhr, entsprechend dem ausgehängten bzw. im Internet veröffentlichten Programm) Journal-Club (jeden 1. Freitag im Monat, Uhr, entsprechend dem ausgehängten und per verteilten Programm) Diagnostic-Day Düsseldorf (Schwerpunktveranstaltung zweimal im Jahr, Samstag 9-13 Uhr, nach spezieller Ankündigung) Sonstige Veranstaltungen und Symposien des Instituts für Diagnostische Radiologie (nach Ankündigung) Es wird erwartet, dass jeder WB-Assistent pro Jahr durchschnittlich eine Institutsfortbildung, zwei Journal-Club Präsentationen sowie zwei Fallberichte aktiv gestaltet und selbst vorträgt. Die übrigen Veranstaltungen werden gesondert geregelt. 7. Radiologische Besprechungen bzw. Klinische Konferenzen Die Konferenzen mit zuweisenden Kliniken dienen neben der chef-/oberärztlichen Besprechung von Befunden und Patienten anhand von klinischen und radiologischen Befunden auch dem regelmäßigen Austausch von Meinungen und neuen wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen. Sie unterstreichen die Präsenz der Radiologie im klinischen Alltag und sind ein wichtiges Kommunikationsforum. Sie sind unterteilt in die täglich stattfindenden Klinikbesprechungen und spezielle Konferenzen, die durch Ankündigung am schwarzen Brett für Ärzte bekannt gemacht werden. Nach Absolvieren etwa der ersten Hälfte der Weiterbildung werden die Assistenzärzte in die Durchführung einzelner Besprechungen eingearbeitet; sie sollen im letzten Weiterbildungsjahr in der Lage sein, einfache Besprechungen - nötigenfalls nach Vorbesprechung mit einem Facharzt - durchzuführen. Spezielle Konferenzen werden grundsätzlich von Fach- oder Oberärzten betreut. WB-Assistenten sollen nach Möglichkeit an den Spezialkonferenzen ihrer jeweiligen Rotation teilnehmen. Die Vorbereitung der jeweiligen Besprechungen ist durch das vorhandene Radiologie- Informations-System (RIS) sowie das derzeitige institutseigene digitale Bildarchiv (PACS) vereinfacht.

4 8. Bereitschaftsdienst in der Nacht und am Wochenende Die 24-Stunden-Präsenz zur unverzüglichen Durchführung von radiologischen Notfalluntersuchungen wird mittels durchgehender ärztlicher Präsenz (Assistenzarzt = Dienstarzt) und eines Oberarzthintergrunddienstes gewährleistet. Am Wochenende steht zusätzlich ein neuroradiologischer Fachhintergrunddienst in der Zeit von 9-15h zur Verfügung. Die regelmäßige Teilnahme am Notfalldienst (Spätdienst, Nachtdienst, Wochenenddienst) ist integraler Bestandteil der Weiterbildung. Nach Beendigung des Dienstes wird unter der Woche bzw. am Montag eine 8-stündige Ruhezeit gewährt. 9. Wissenschaftliche Tätigkeit Das Erarbeiten von Publikationen, Kongressbeiträgen, Postern etc. wird von der Institutsleitung ausdrücklich gewünscht und gefördert. Prospektive Datenerhebungen oder retrospektive Auswertungen im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten aber auch zur Qualitätsverbesserung und die konsequente Umsetzung in wissenschaftliche Veröffentlichungen wird von der Institutsleitung als notwendig erachtet. 10. Konferenzen, Kurse und Kongresse Die Assistenzärzte sind eingeladen, an den hausinternen und interdisziplinären Besprechungen und Konferenzen des Universitätsklinikums (z.b. monatliche große Fallkonferenz etc.) teilzunehmen, soweit dies die Patientenbetreuung nicht beeinträchtigt. Die Teilnahme an (inter-)nationalen Meetings, Kursen und Kongressen wird im Rahmen der Einhaltung des Dienstleistungsauftrages gefördert. Mitarbeiter mit eigenem wissenschaftlichem Beitrag und solche mit Publikationen werden dabei bevorzugt. Wichtige radiologische Veranstaltungen sind: Deutscher Röntgenkongress, Berlin Amerikanischer Röntgenkongress RSNA, Chicago Europäischer Röntgenkongress ECR, Wien Röntgendiagnostische Fortbildung, Neuss Technikseminare zur Facharztvorbereitung (Hamburg oder Erlangen) Eine regelmäßige Aus-, Weiter-, und Fortbildung gerade durch den Besuch CMEevaluierter Veranstaltungen wird dezidiert gewünscht und gefördert. Finanzielle Un-

5 terstützung für Kongresskosten kann im Einzelfall nach Absprache mit der Institutsleitung über das Sekretariat aus Drittmittelgeldern beantragt werden. 11. Qualifikationsgespräche Erstes Gespräch 6 Monate nach Arbeitsbeginn; danach offizielles Mitarbeitergespräch (MAG) jährlich. Die Ergebnisse dieses Gespräches bilden die Grundlage für die weitere Ausrichtung der WB. Gespräche mit der Institutsleitung wegen persönlicher Anliegen sind nach Absprache mit dem Sekretariat jederzeit auch kurzfristig möglich. Eine individuelle Besprechung der wissenschaftlichen Entwicklung der einzelnen Mitarbeiter erfolgt gesondert ein- bis zweimal jährlich mit der Institutsleitung. 12. Arbeitszeit und Anstellungsdauer Die Arbeitszeiten und Pausen richten sich nach den Bestimmungen des UKD in Anlehnung an den BAT bzw. TVöD (für Neueinstellungen derzeit 41 h pro Woche). Für alle Ärzte beginnt die Arbeit morgens im Normalfall um 8 Uhr, abgesehen von Tagen, an denen der Journal-Club stattfindet, und endet um Uhr, nachdem die bis dann durchgeführten Untersuchungen besprochen, befundet und für die Besprechungen vorbereitet sind. Besondere Arbeitszeiten gelten für die Bereiche mit Schichtdienst (CT, MRT). Die Anstellungsdauer ist befristet und beträgt in der Regel 5 Jahre. Die Probezeit wird nach BAT, künftig TVöD festgelegt. Im Einzelfall z.b. bei Vorerfahrung oder Zusatzweiterbildung in pädiatrischer Radiologie oder Neuroradiologie kann eine kürzere Einstellung erfolgen, wobei eine Dauer von wenigstens 2 Jahren angestrebt wird. Stellenwechsel sind wenn möglich drei Monate vor Beendigung der Tätigkeit im vertraulichen Gespräch anzuzeigen. 13. Abwesenheiten (Ferien, Krankheit, Weiter- und Fortbildung, etc.) Diese müssen vom Dienstplan-verantwortlichen Oberarzt genehmigt werden. Dieser hält sich an die Vorgaben der Institutsleitung und nimmt bei Engpässen mit dieser Rücksprache. Neu eingestellte Ärzte können nach Rücksprache auch während des ersten halben Jahres Urlaub anmelden. Während wichtiger Kongresse und Weiterbildungskurse (Deutscher Röntgenkongress, ECR, RSNA) kann in der Regel kein Ur-

6 laub gewährt werden, damit möglichst vielen Mitarbeiter/Innen die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen ermöglicht werden kann ( Urlaubssperre ). Je nach Vertrag bzw. Anstellungsdauer besteht ein Anspruch auf 28 bzw. 29 Tage Urlaub pro Jahr (Basisurlaub) sowie zusätzlich Kongressurlaub nach Absprache mit der Institutsleitung. Bei den Assistenzärzten wird der Nachtdienst unmittelbar am Folgetag kompensiert. Die obige Regelung richtet sich nach den Regelungen des UKD bzw. des BAT / TVöD. Überstunden werden nach Möglichkeit kompensiert, andernfalls nach den Regelungen des BAT / TVöD entschädigt. Der Urlaubsanspruch sollte im Kalenderjahr abgegolten werden, in dem die Ansprüche anfallen. Ein Übertrag auf das nächste Jahr ist möglich, der Urlaub muss bis zum 31. September angetreten sein. 14. Wichtige Adressen Es werden im Rahmen des allgemeinen Rechnerpools zentrale Laufwerke zur individuellen Nutzung, u.a. zur wissenschaftlichen Auswertung vorgehalten. An jedem Rechner im Institut kann über den Explorer das Intranet erreicht werden, die Homepage des Instituts für Diagnostische Radiologie ist in Internet unter folgender Adresse direkt zu erreichen:

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