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1 Ihre Vertragsbestimmungen Produktinformationsblatt Kundeninformationsblatt Versicherungsbedingungen 1

2 Produktinformationsblatt der in der Fassung vom ( ) Mit diesem Produktinformationsblatt erhalten Sie allgemeine Informationen über den Versicherungsschutz. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig. Wir haben für Sie in diesem Produktinformationsblatt die wesentlichen Informationen zu dem Versicherungsprodukt auf einen Blick zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass dieses Produktinformationsblatt nicht alle Einzelheiten über den Versicherungsschutz enthalten kann. Die Angaben sind daher nicht abschließend. Alle Einzelheiten sind in dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen enthalten. 1. Welche Art von Versicherung bietet die an? Die ist eine Unfallversicherung für den Besuch der Fußballbundesligaheimspiele der Eintracht Frankfurt. Versicherungsnehmer der ist die DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbh, die mit der DFV Deutsche Familienversicherung AG einen Gruppenversicherungsvertrag über die geschlossen hat. Versicherte Person in der ist, wer auch versicherte Person in einem über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossenen anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) bei der ist. Voraussetzung ist, dass in dem Versicherungsschein des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) die vereinbart ist. Mit Abschluss des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) gilt die versicherte Person dem Gruppenversicherungsvertrag als beigetreten. Nicht versicherbar in dem Gruppenversicherungsvertrag der Waldstation-Versicherung und trotz Bestehen eines anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) mit der nicht versichert sind Geisteskranke, Epileptiker und Personen, die unter Bluterkrankheit, Leukämie, multipler Sklerose, Osteoporose, Schizophrenie oder spastischen Erkrankungen leiden oder pflegebedürftig sind. Versicherungsnehmer in dem Gruppenversicherungsvertrag und Versicherte Person in dem Gruppenversicherungsvertrag entnehmen. 2. Welche Risiken sind versichert und welche Risiken sind nicht versichert? Wir bieten der versicherten Person nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen umfangreichen Versicherungsschutz vor, nach und während einem Fußballbundesligaheimspiel der Eintracht Frankfurt. Wir zahlen im Versicherungsfall der versicherten Person - eine Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von bis zu ,00 EUR bei 100 Prozent Invalidität und einem Leistungsbeginn ab 20 Prozent Invalidität und - die Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen bis zu 5.000,00 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstversicherungssumme für alle bei einem Bundesligaheimspiel von einem Unfall betroffenen versicherten Personen beträgt zusammen ,00 EUR. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (Unfallereignis). Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung folgende Verletzungen zuzieht: - Verrenkungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule (ausgenommen der Bandscheiben), - Zerrungen oder Zerreißungen an Gliedmaßen der Wirbelsäule (ausgenommen der Bandscheiben), Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln sowie Unfälle aufgrund von terroristischen Anschlägen fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz. Wir können nicht für alle denkbaren Unfälle Versicherungsschutz bieten. Daher besteht in den nachfolgend beschriebenen Fällen kein Anspruch auf Versicherungsleistungen. Kein Versicherungsschutz besteht für - Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen; es wird unwiderlegbar vermutet, dass der Unfall auf Trunkenheit zurückzuführen ist, wenn zum Unfallzeitpunkt der Blutalkoholgehalt bei 1,2 Promille oder höher lag, - Unfälle der versicherten Person durch Schlaganfälle, oder Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen, es sei denn die Anfälle wurden durch einen versicherten Unfall verursacht, - Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat begeht, aktiv an Fanausschreitungen oder Stadionkrawallen mitwirkt oder in sonstiger Weise gewaltbereit oder gewalttätig auftritt oder zu Gewalttaten aufruft, - Unfälle, die durch Massenpanik entstehen, - Unfälle durch Pyrotechnik oder Feuerwerkskörper, - Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, es sei denn, diese Beeinträchtigungen wurden durch einen versicherten Unfall verursacht, - Infektionen, auch dann, wenn sie durch Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten. Dies gilt nicht für Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht nach dieser Bestimmung ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten, - krankhafte Störungen, die als Folge psychischer Reaktionen auftreten auch dann, wenn diese Reaktionen durch einen Unfall verursacht wurden, - unfallbedingte Beschädigungen oder Zerstörungen sowie den unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Zähnen, Brücken, Prothesen, Gebissen und Zahnimplantaten, - kosmetische Operationen und Eingriffe bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen, - Unfälle sowie deren Folgen, die vor Beginn der Anmeldung zu dem Gruppenversicherungsvertrag eingetreten sind, - vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen. Leistungsumfang des Versicherungsschutzes und Leistungsausschlüsse entnehmen. 3. Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag, wann muss er gezahlt werden und was passiert, wenn er nicht oder verspätet gezahlt wird? Der Versicherungsschutz für die Waldstation-Versicherung ist für die versicherte Person beitragsfrei. Der Versicherungsschutz der ist abhängig vom Versicherungsschutz des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt), der über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossen wurde. Der erste Versicherungsbeitrag für den anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) ist daher im Interesse der versicherten Person rechtzeitig zu zahlen, sonst besteht kein Versicherungsschutz in der. - Bauch- und Unterleibsbrüche. 2

3 Auch die weiteren Versicherungsbeiträge für den anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt), der über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossen wurde, sind rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen zu zahlen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass im Versicherungsfall kein Versicherungsschutz für die versicherte Person in der besteht. Versicherungsbeiträge, Fälligkeit des Erstbeitrages und Beginn des Versicherungsschutzes sowie Fälligkeit der Folgebeiträge entnehmen. 4. Welche Obliegenheiten hat die versicherte Person bei Eintritt eines Versicherungsfalles zu beachten und welche Folgen kann eine Nichtbeachtung haben? Damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, bitten wir, folgende Hinweise nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten. Kommt die versicherte Person diesen Hinweisen nicht nach, kann sie den Anspruch auf die Versicherungsleistung ganz oder teilweise verlieren., ohne dass es einer gesonderten Austrittserklärung bedarf, wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wurde. Gleiches gilt je versicherter Person ab dem Zeitpunkt, ab dem der andere über den Eintracht- Versicherungsshop abgeschlossene Versicherungsvertrag (Grundprodukt) mit der endet, spätestens jedoch drei Stunden nach Spielende des letzten Fußballbundesligaheimspiels der Eintracht Frankfurt in der vereinbarten Fußballbundesligasaison. Bei Tod der versicherten Person endet der Versicherungsschutz der Waldstadion- Versicherung. Ein- und Austritt aus dem Gruppenversicherungsvertrag entnehmen. Die versicherte Person hat uns den Unfall, soweit möglich und zumutbar, unverzüglich anzuzeigen. Auf unser Verlangen hat die versicherte Person uns jede Auskunft zu erteilen, die für die Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Auf Verlangen hat die versicherte Person die gültige Eintrittskarte für das Fußballbundesligaheimspiel der Eintracht Frankfurt, bei dessen Besuch der Versicherungsfall eingetreten ist, vorzulegen. Die versicherte Person hat bei Eintritt eines Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung der versicherten Person hinderlich sind oder ihr entgegenstehen. Soweit es die Umstände gestatten, hat die versicherte Person hierfür unsere Weisungen einzuholen und, soweit es der versicherten Person zumutbar ist, danach auch zu handeln. Im Versicherungsfall hat die versicherte Person uns, soweit dies für unsere Beurteilung erforderlich ist, sämtliche Nachweise (insbesondere Nachweise über den Unfallhergang und die Unfallfolgen, Arzt-, und Krankenhausberichte etc.) im Original einzureichen. Die versicherte Person ist auf unser Verlangen verpflichtet, sich auf unsere Kosten durch einen neutralen Arzt untersuchen zu lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Bei Verletzung einer der vorgenannten vertraglichen Obliegenheiten, die nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen sind, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die Obliegenheit vorsätzlich verletzt wird. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Unsere vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei Verletzung einer der nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten hat ferner zur Voraussetzung, dass wir durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalles entnehmen. 5. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz der besteht jedoch erst und auch nur solange, wie auch Versicherungsschutz aus dem anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt), der über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossen wurde, besteht. Endet der andere Versicherungsvertrag (Grundprodukt), so endet für die versicherte Person automatisch auch der Versicherungsschutz der Waldstadion- Versicherung. Der Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag über die Der Versicherungsschutz besteht jeweils drei Stunden vor dem geplanten Spielbeginn und endet jeweils drei Stunden nach Spielende (versicherter Zeitraum). Der Versicherungsschutz erlischt automatisch, sobald die versicherte Person nicht mehr versicherbar ist. Versicherte Person in dem Gruppenversicherungsvertrag, Ein- und Austritt aus dem Gruppenversicherungsvertrag sowie Leistungsumfang des Versicherungsschutzes entnehmen. 6. Wie kann die versicherte Person die beenden? Die versicherte Person hat das Recht, täglich ohne Einhaltung einer Frist aus dem Gruppenversicherungsvertrag auszutreten. Für den Austritt ist der angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang der Austrittserklärung in Textform bei uns, maßgeblich. Es gilt automatisch als Austritt aus dem Gruppenversicherungsvertrag über die 3

4 Kundeninformationsblatt der in der Fassung vom ( ) Mit diesem Kundeninformationsblatt erhalten Sie allgemeine Informationen über die und den Gruppenversicherungsvertrag über die. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig. 1. Wer sind wir und wie können Sie uns erreichen? Zwischen der DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbh und der wurde für die ein Gruppenversicherungsvertrag geschlossen. Unsere ladungsfähige Anschrift lautet: Reuterweg Frankfurt am Main So erreichen Sie uns: Telefon von Montag - Freitag von 9 bis 19 Uhr Telefax service@dfv.ag Internet Vertreten wird das Unternehmen durch den Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Georg Jüngling, Frank Zimmermann (Generalbevollmächtigter). Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr. Hans-Werner Rhein. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB Welche Hauptgeschäftstätigkeit haben wir? Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Vertrieb und die Verwaltung von Versicherungsverträgen für den privaten Bereich. Wir bieten leistungsstarke Krankenzusatzversicherungen, private Pflegezusatzversicherungen sowie Sachversicherungen an. 3. Welche Versicherungsbedingungen finden Anwendung und welche sind die wesentlichen Merkmale unserer Versicherungsleistung? Dem Gruppenversicherungsvertrag liegen die bei Vertragsschluss gültigen Versicherungsbedingungen der in der Fassung vom zugrunde, die wir spätestens mit dem Versicherungsschein der über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossenen anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG zur Verfügung stellen. Versicherte Person in der ist, wer auch versicherte Person in einem über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossenen anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) bei der ist. Voraussetzung ist, dass in dem Versicherungsschein des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) die vereinbart ist. Mit Abschluss des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) gilt die versicherte Person dem Gruppenversicherungsvertrag als beigetreten. Nicht versicherbar in dem Gruppenversicherungsvertrag der Waldstation-Versicherung und trotz Bestehen eines anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) mit der nicht versichert sind Geisteskranke, Epileptiker und Personen, die unter Bluterkrankheit, Leukämie, multipler Sklerose, Osteoporose, Schizophrenie oder spastischen Erkrankungen leiden oder pflegebedürftig sind. Wir zahlen im Versicherungsfall der versicherten Person - eine Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von bis zu ,00 EUR bei 100 Prozent Invalidität und einem Leistungsbeginn ab 20 Prozent Invalidität und - die Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen bis zu 5.000,00 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstversicherungssumme für alle bei einem Bundesligaheimspiel von einem Unfall betroffenen versicherten Personen beträgt zusammen ,00 EUR. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle, die der versicherten Person während und auf dem Weg zu oder von einem Fußballbundesligaheimspiel der Eintracht Frankfurt in der Commerzbank-Arena, Mörfelder Landstraße 362, Frankfurt am Main in der vereinbarten Fußballbundesligasaison zustoßen. Der Versicherungsschutz besteht jeweils drei Stunden vor dem geplanten Spielbeginn und endet jeweils drei Stunden nach Spielende (versicherter Zeitraum). Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (Unfallereignis). Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung folgende Verletzungen zuzieht: - Verrenkungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule (ausgenommen der Bandscheiben), - Zerrungen oder Zerreißungen an Gliedmaßen der Wirbelsäule (ausgenommen der Bandscheiben), Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln sowie - Bauch- und Unterleibsbrüche. Unfälle aufgrund von terroristischen Anschlägen fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz. Wir erstatten der versicherten Person die vereinbarten Kosten für kosmetische Operationen. Als kosmetische Operation gelten ärztliche Eingriffe, um eine unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben. Für kosmetische Operationen werden bis zu 5.000,00 EUR je Versicherungsfall erstattet. 4. Wie hoch ist der Gesamtbeitrag Ihrer Versicherung? Der Versicherungsschutz für die Waldstation-Versicherung ist für die versicherte Person beitragsfrei. 5. Welche zusätzlichen Kosten fallen an? Neben dem Versicherungsbeitrag für den über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossenen anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG fallen regelmäßig keine zusätzlichen Kosten für Sie an. 6. Wie können Sie Ihre Versicherungsbeiträge zahlen? Der Versicherungsschutz für die Waldstation-Versicherung ist für die versicherte Person beitragsfrei. 7. Welche Gültigkeitsdauer haben die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen? Die zur Verfügung gestellten Informationen sind unbefristet gültig, solange sie nicht durch neue Informationen wirksam ersetzt wurden. 8. Wie kommt der Gruppenversicherungsvertrag zwischen uns zustande? Versicherungsnehmer der ist die DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbh, die mit der DFV Deutsche Familienversicherung AG einen Gruppenversicherungsvertrag über die geschlossen hat. Versicherte Person in der ist, wer auch versicherte Person in einem über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossenen anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) bei der ist. Voraussetzung ist, dass in dem Versicherungsschein des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) die vereinbart ist. Mit Abschluss des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) gilt die versicherte Person dem Gruppenversicherungsvertrag als beigetreten. Der Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag über die 9. Wann und wie können Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen? Anfang der Widerrufsbelehrung 1

5 Wir gewähren Ihnen eine Widerrufsfrist von einem Monat, obwohl der Gesetzgeber für diesen Fall lediglich eine Frist von 14 Tagen vorsieht. Mit Verlängerung dieser Widerrufsfrist haben wir für Sie eine besonders kundenfreundliche Regelung geschaffen, damit Sie in Ruhe Ihre Vertragserklärung überdenken können. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax oder ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen gemäß 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung Ihres Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Reuterweg Frankfurt am Main Telefax service@dfv.ag Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie pro Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. an den Vorstand der oder an folgende Stelle wenden: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach Berlin Telefon Telefax (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet beschwerde@versicherungsombudsmann.de Die Möglichkeit, den ordentlichen Rechtsweg zu bestreiten, bleibt Ihnen trotz einer Beschwerde bei dem Versicherungsombudsmann e. V. erhalten. 14. Welche Aufsichtsbehörde ist für uns zuständig? Alle privaten Versicherungsunternehmen, die im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Privatversicherung betreiben und ihren Sitz in Deutschland haben, stehen unter staatlicher Aufsicht. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße Bonn Telefon Telefax Internet poststelle@bafin.de Bei Beschwerden steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu wenden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Ende der Widerrufsbelehrung 10. Welche Laufzeit gilt für den Gruppenversicherungsvertrag? Der Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag über die 11. Wann und wie kann die versicherte Person aus dem Gruppenversicherungsvertrag austreten? Die versicherte Person hat das Recht, täglich ohne Einhaltung einer Frist aus dem Gruppenversicherungsvertrag auszutreten. Für den Austritt ist der angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang der Austrittserklärung in Textform bei uns, maßgeblich. Es gilt automatisch als Austritt aus dem Gruppenversicherungsvertrag über die, ohne dass es einer gesonderten Austrittserklärung bedarf, wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wurde. Gleiches gilt je versicherter Person ab dem Zeitpunkt, ab dem der andere über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossene Versicherungsvertrag (Grundprodukt) mit der DFV Deutsche Familienversicherung AG endet, spätestens jedoch drei Stunden nach Spielende des letzten Fußballbundesligaheimspiels der Eintracht Frankfurt in der vereinbarten Fußballbundesligasaison. 12. Welches Recht findet Anwendung? Für den Gruppenversicherungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Gruppenversicherungsvertrag und die Vertragsunterlagen einschließlich aller Informationen sowie der Kommunikation findet die deutsche Sprache Anwendung. 13. An wen kann ich mich bei Beschwerden oder Beanstandungen richten? Kundenzufriedenheit ist uns wichtig, dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass Sie Anlass zu einer Beschwerde sehen. In solchen Fällen können Sie sich gerne 2

6 Versicherungsbedingungen der in der Fassung vom ( ) Inhaltsverzeichnis 1. Versicherungsnehmer in dem Gruppenversicherungsvertrag 2. Versicherte Person in dem Gruppenversicherungsvertrag 3. Leistungsumfang des Versicherungsschutzes 4. Leistungsausschlüsse 5. Auszahlung der Versicherungsleistungen 6. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalles 7. Versicherungsbeiträge 8. Fälligkeit des Erstbeitrages und Beginn des Versicherungsschutzes 9. Fälligkeit der Folgebeiträge 10. Ein- und Austritt aus dem Gruppenversicherungsvertrag 11. Willenserklärungen und Anzeigen 12. Gerichtsstand 13. Anzuwendendes Recht 3

7 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, diese Versicherungsbedingungen der beschreiben den Umfang des Versicherungsschutzes der. Die Versicherungsbedingungen sind für die Auslegung und die rechtliche Beurteilung des Versicherungsschutzes maßgeblich. Ergänzend gelten der Versicherungsschein und die gesetzlichen Bestimmungen. Die kursiv geschriebenen Texte fassen die wichtigsten Inhalte der nachfolgenden nicht kursiv geschriebenen Absätze der Versicherungsbedingungen kurz zusammen und dienen nur Ihrem besseren Verständnis. Für das Versicherungsverhältnis sind alleine die nicht kursiv geschriebenen Texte maßgeblich. 1. Versicherungsnehmer in dem Gruppenversicherungsvertrag Versicherungsnehmer der ist die DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbh. Versicherungsnehmer der ist die DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbh, die mit der DFV Deutsche Familienversicherung AG einen Gruppenversicherungsvertrag über die geschlossen hat. Die ist eine Unfallversicherung für den Besuch der Fußballbundesligaheimspiele der Eintracht Frankfurt. 2. Versicherte Person in dem Gruppenversicherungsvertrag Versicherte Person in der ist, wer auch versicherte Person in einem über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossenen anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG ist, vorausgesetzt die ist in dem Versicherungsschein vereinbart. Nicht versicherbar sind Personen, die an bestimmten Krankheiten leiden. Versicherte Person in der ist, wer auch versicherte Person in einem über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossenen anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG ist. Voraussetzung ist, dass in dem Versicherungsschein des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) die vereinbart ist. Mit Abschluss des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) gilt die versicherte Person dem Gruppenversicherungsvertrag als beigetreten. Der Versicherungsschutz der besteht jedoch erst und auch nur solange, wie auch Versicherungsschutz aus dem anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt), der über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossen wurde, besteht. Endet der andere Versicherungsvertrag (Grundprodukt), so endet für die versicherte Person automatisch auch der Versicherungsschutz der. Nicht versicherbar in dem Gruppenversicherungsvertrag der Waldstation- Versicherung und trotz Bestehen eines anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) mit der nicht versichert sind Geisteskranke, Epileptiker und Personen, die unter Bluterkrankheit, Leukämie, multipler Sklerose, Osteoporose, Schizophrenie oder spastischen Erkrankungen leiden oder pflegebedürftig sind. Der Versicherungsschutz erlischt automatisch, sobald die versicherte Person nicht mehr versicherbar ist. 3. Leistungsumfang des Versicherungsschutzes Wir bieten der versicherten Person nach Maßgabe dieser Versicherungsbedingungen umfangreichen Versicherungsschutz vor, nach und während einem Fußballbundesligaheimspiel der Eintracht Frankfurt. Wir zahlen im Versicherungsfall der versicherten Person - Invaliditätsleistungen und - Kosten für kosmetische Operationen. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle, die der versicherten Person während und auf dem Weg zu oder von einem Fußballbundesligaheimspiel der Eintracht Frankfurt in der Commerzbank-Arena, Mörfelder Landstraße 362, Frankfurt am Main in der vereinbarten Fußballbundesligasaison zustoßen. Der Versicherungsschutz besteht jeweils drei Stunden vor dem geplanten Spielbeginn und endet jeweils drei Stunden nach Spielende (versicherter Zeitraum). Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (Unfallereignis). Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung folgende Verletzungen zuzieht: - Verrenkungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule (ausgenommen der Bandscheiben), - Zerrungen oder Zerreißungen an Gliedmaßen der Wirbelsäule (ausgenommen der Bandscheiben), Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln sowie - Bauch- und Unterleibsbrüche. Unfälle aufgrund von terroristischen Anschlägen fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz. 3.1 Invaliditätsleistung Wir zahlen der versicherten Person die vereinbarte Versicherungsleistung, wenn sie infolge eines Unfalles invalide geworden ist. Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann. Die Versicherungssumme für die Invaliditätsleistung beträgt bei 100 Prozent Invalidität max ,00 EUR. Voraussetzung für die Invaliditätsleistung ist, dass die versicherte Person ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von der versicherten Person bei uns geltend gemacht worden sein. Die Invaliditätsleistung zahlen wir der versicherten Person als Kapitalbetrag. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt max ,00 EUR und entspricht 100 Prozent Invalidität. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht erst ab einem festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 20 Prozent (Leistungsbeginn). Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten die folgenden Invaliditätsgrade: Arm Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks Arm unterhalb des Ellenbogengelenks Hand Daumen Zeigefinger anderer Finger Bein über der Mitte des Oberschenkels Bein bis zur Mitte des Oberschenkels Bein bis unterhalb des Knies Bein bis zur Mitte des Unterschenkels Fuß große Zehe andere Zehe Auge (pro Auge) Gehör auf einem Ohr Gehör auf beiden Ohren Geruchssinn Geschmackssinn 70 Prozent 65 Prozent 60 Prozent 55 Prozent 20 Prozent 10 Prozent 5 Prozent 70 Prozent 60 Prozent 50 Prozent 45 Prozent 40 Prozent 5 Prozent 2 Prozent 50 Prozent 30 Prozent 60 Prozent 10 Prozent 5 Prozent Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades und im Falle einer kosmetischen Operation die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 Prozent, unterbleibt diese Minderung. 4

8 Die versicherte Person und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als die, die wir bereits erbracht haben, erhält die versicherte Person den Mehrbetrag zuzüglich Zinsen in gesetzlicher Höhe ausbezahlt. 3.2 Kosmetische Operationen und Eingriffe Wir erstatten der versicherten Person die vereinbarten Kosten für kosmetische Operationen. Als kosmetische Operation gelten ärztliche Eingriffe, um eine unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben. Für kosmetische Operationen werden bis zu 5.000,00 EUR je Versicherungsfall erstattet. Wir leisten für erstattungsfähige Aufwendungen bei unfallbedingten kosmetischen Operationen und Eingriffen, wenn eine dauernde unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes vorliegt. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der unfallbedingten Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, die unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben und das ursprüngliche Erscheinungsbild zu einem möglichst hohen Grad wiederherzustellen. Die kosmetischen Operationen und Eingriffe müssen innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall abgeschlossen sein, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 23. Lebensjahres. Nach diesen Zeitpunkten ist eine Erstattung ausgeschlossen. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen bei kosmetischen unfallbedingten Operationen und Eingriffen gehören - Arzthonorare und sonstige Operationskosten, - Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie - Kosten für eine vollstationäre Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus. Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten sowie die Wahl von öffentlichen und privaten Krankenhäusern frei, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen sowie gewerberechtlich zur Tätigkeit befugt sind. Für kosmetische Operationen und Eingriffe erstatten wir die Aufwendungen für ärztliche Leistungen, soweit die Gebühren im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgesetzten Höchstsätzen (3,5facher Gebührensatz) liegen. Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen ärztlich verordnet werden. Arzneimittel müssen außerdem aus der Apotheke bezogen werden. Die erstattungsfähigen Aufwendungen für kosmetische unfallbedingte Operationen und Eingriffe werden bis zu 5.000,00 EUR je Versicherungsfall erstattet. 3.3 Höchstversicherungssummen Die Höchstversicherungssumme für alle bei einem Bundesligaheimspiel von einem Unfall betroffenen versicherten Personen beträgt zusammen ,00 EUR. Sind mehrere versicherte Personen des Gruppenversicherungsvertrages in einem versicherten Zeitraum durch ein oder mehrere Schadenereignisse betroffen und überschreitet die Versicherungsleistung für alle diese versicherten Personen zusammen insgesamt ,00 EUR, so gilt dieser Betrag unabhängig von der Anzahl der Schadenereignisse und unabhängig von der Anzahl der betroffenen versicherten Personen als gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle in dem versicherten Zeitraum betroffenen versicherten Personen. Die Höchstversicherungssumme wird in diesem Fall unter den im versicherten Zeitraum betroffenen versicherten Personen im entsprechenden Verhältnis aufgeteilt. Die für die einzelne versicherte Person vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich dann entsprechend. 4. Leistungsausschlüsse Wir können nicht für alle denkbaren Unfälle Versicherungsschutz bieten. Daher besteht in den nachfolgend beschriebenen Fällen kein Anspruch auf Versicherungsleistungen. Kein Versicherungsschutz besteht für - Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen; es wird unwiderlegbar vermutet, dass der Unfall auf Trunkenheit zurückzuführen ist, wenn zum Unfallzeitpunkt der Blutalkoholgehalt bei 1,2 Promille oder höher lag, - Unfälle der versicherten Person durch Schlaganfälle, oder Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen, es sei denn die Anfälle wurden durch einen versicherten Unfall verursacht, - Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat begeht, aktiv an Fanausschreitungen oder Stadionkrawallen mitwirkt oder in sonstiger Weise gewaltbereit oder gewalttätig auftritt oder zu Gewalttaten aufruft, - Unfälle, die durch Massenpanik entstehen, - Unfälle durch Pyrotechnik oder Feuerwerkskörper, - Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, es sei denn diese Beeinträchtigungen wurden durch einen versicherten Unfall verursacht, - Infektionen, auch dann, wenn sie durch Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten. Dies gilt nicht für Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht nach dieser Bestimmung ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten, - krankhafte Störungen, die als Folge psychischer Reaktionen auftreten auch dann, wenn diese Reaktionen durch einen Unfall verursacht wurden, - unfallbedingte Beschädigungen oder Zerstörungen sowie den unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Zähnen, Brücken, Prothesen, Gebissen und Zahnimplantaten, - kosmetische Operationen und Eingriffe bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen, - Unfälle sowie deren Folgen, die vor Beginn der Anmeldung zu dem Gruppenversicherungsvertrag eingetreten sind, - vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen. 5. Auszahlung der Versicherungsleistungen Wir möchten Ihnen die Versicherungsleistungen gerne schnell und unbürokratisch auszahlen. Dies kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die hierfür erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ärztlichen Gebühren übernehmen wir bei Invalidität bis zu 2 Prozent der versicherten Invaliditätssumme. Die Nachweise sind immer im Original einzureichen. Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von uns zur Feststellung des Versicherungsfalles und dem Umfang unserer Leistungspflicht geforderten Nachweise erbracht worden sind. Diese Nachweise werden unser Eigentum. Die ärztlichen Gebühren, die der versicherten Person zur Begründung eines Leistungsanspruches entstehen, übernehmen wir bei Invalidität bis zu 2 Prozent der versicherten Invaliditätssumme. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. 6. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalles Damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, bitten wir, folgende Hinweise nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten. Kommt die versicherte Person diesen Hinweisen nicht nach, kann sie den Anspruch auf die Versicherungsleistung ganz oder teilweise verlieren. Die versicherte Person hat uns den Unfall, soweit möglich und zumutbar, unverzüglich anzuzeigen. Auf unser Verlangen hat die versicherte Person uns jede Auskunft zu erteilen, die für die Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Auf Verlangen hat die versicherte Person die gültige Eintrittskarte für das Fußballbundesligaheimspiel der Eintracht Frankfurt, bei dessen Besuch der Versicherungsfall eingetreten ist, vorzulegen. Die versicherte Person hat bei Eintritt eines Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung der versicherten Person hinderlich sind oder ihr entgegenstehen. Soweit es die Umstände gestatten, hat die versicherte Person hierfür unsere Weisungen einzuholen und, soweit es der versicherten Person zumutbar ist, danach auch zu handeln. Im Versicherungsfall hat die versicherte Person uns, soweit dies für unsere Beurteilung erforderlich ist, sämtliche Nachweise (insbesondere Nachweise über den Unfallhergang und die Unfallfolgen, Arzt-, und Krankenhausberichte etc.) im Original einzureichen. Die versicherte Person ist auf unser Verlangen verpflichtet, sich auf unsere Kosten durch einen neutralen Arzt untersuchen zu lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Bei Verletzung einer der vorgenannten vertraglichen Obliegenheiten, die nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen sind, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die Obliegenheit vorsätzlich verletzt wird. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. 5

9 Unsere vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei Verletzung einer der nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten hat ferner zur Voraussetzung, dass wir durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. 7. Versicherungsbeiträge Die versicherte Person muss für den Versicherungsschutz der Waldstadion- Versicherung keine Beiträge zahlen. Der Versicherungsschutz für die Waldstation-Versicherung ist für die versicherte Person beitragsfrei. 8. Fälligkeit des Erstbeitrages und Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz der ist abhängig vom Versicherungsschutz des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt), der über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossen wurde. Der erste Versicherungsbeitrag für den anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) ist daher im Interesse der versicherten Person rechtzeitig zu zahlen, sonst besteht kein Versicherungsschutz in der. Der Versicherungsschutz der beginnt frühestens mit Beginn des Versicherungsschutzes des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt). Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, solange die Zahlung des fälligen Erstbeitrages für den anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) nicht erfolgt ist, es sei denn, der Versicherungsnehmer des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Ist der fällige Erstbeitrag für den anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung aus der verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. 11. Willenserklärungen und Anzeigen Willenserklärungen und Anzeigen hat die versicherte Person uns zumindest in Textform, also zum Beispiel per oder Telefax, zu übermitteln. Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen der Textform, sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist. 12. Gerichtsstand Wenn die versicherte Person der Auffassung ist, bei Meinungsverschiedenheiten gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, kann das für uns zuständige Gericht in Frankfurt am Main oder das Gericht am Wohnort der versicherten Person damit betraut werden. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten kann die versicherte Person gegen uns gerichtete Klagen aus dem Gruppenversicherungsvertrag bei dem für uns zuständigen Gericht in Frankfurt am Main anhängig machen. Die versicherte Person kann die Klage aber auch bei dem Gericht des Ortes einreichen, in dessen Bezirk die versicherte Person ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen aus dem Gruppenversicherungsvertrag gegen die versicherte Person ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die versicherte Person ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. 13. Anzuwendendes Recht Für den Gruppenversicherungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9. Fälligkeit der Folgebeiträge Auch die weiteren Versicherungsbeiträge für den anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt), der über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossen wurde, sind rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen zu zahlen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass im Versicherungsfall kein Versicherungsschutz für die versicherte Person in der besteht. Die Folgebeiträge für den anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) sind, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, monatlich zum entsprechenden Tag in den Folgemonaten fällig, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist. Wird ein Folgebeitrag für den anderen Versicherungsvertrag (Grundprodukt) nicht rechtzeitig gezahlt, wird der Folgebeitrag mit einer Zahlungsfrist von zwei Wochen angemahnt. Sind die angemahnten Folgebeiträge des anderen Versicherungsvertrages (Grundprodukt) nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt und tritt ein Versicherungsfall in der Waldstation-Versicherung nach Fristablauf ein, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. 10. Ein- und Austritt aus dem Gruppenversicherungsvertrag Der Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag über die Die versicherte Person kann jederzeit aus dem Gruppenversicherungsvertrag austreten. Der Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag über die Die versicherte Person hat das Recht, täglich ohne Einhaltung einer Frist aus dem Gruppenversicherungsvertrag auszutreten. Für den Austritt ist der angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang der Austrittserklärung in Textform bei uns, maßgeblich. Es gilt automatisch als Austritt aus dem Gruppenversicherungsvertrag über die, ohne dass es einer gesonderten Austrittserklärung bedarf, wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wurde. Gleiches gilt je versicherter Person ab dem Zeitpunkt, ab dem der andere über den Eintracht-Versicherungsshop abgeschlossene Versicherungsvertrag (Grundprodukt) mit der endet, spätestens jedoch drei Stunden nach Spielende des letzten Fußballbundesligaheimspiels der Eintracht Frankfurt in der vereinbarten Fußballbundesligasaison. UV_DFV_V_044_1508 Bei Tod der versicherten Person endet der Versicherungsschutz der. 6

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