Personal- und Organisationsausschuss. Sitzungsdatum öffentlich
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- Heinrich Küchler
- vor 8 Jahren
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1 Nürnberg TOP: I. Anmeldung Personal- und Organisationsausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Bericht über ELENA in der Stadtverwaltung Nürnberg Anlagen: Datenbausteine (Multifunktionaler Verdienstdatensatz) (Beilage ) Anfrage der Fraktion B'90/DIE GRÜNEN vom (Beilage ) Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen POA POA Sachverhalt (kurz): Die Anfrage der Fraktion B'90/DIE GRÜNEN wird im vorliegenden Bericht beantwortet. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht Finanzielle Auswirkungen: Ja Noch offen, weil Gesamtkosten p.a. davon investiv konsumtiv davon Sachkosten Personalkosten Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt: Ja, im Rahmen des genehmigten Stellenplans Profitcenter: Wenn nein, Deckungsvorschlag:
2 Auswirkungen auf den Stellenplan: Ja, im Umfang von Vollkraftstellen Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt: Ja Geschlechterrelevante Auswirkungen: Ja, siehe Anlage Abstimmung ist erfolgt mit: Ref. I / OrgA Ref. II / Stk vgl. beiliegendes Gutachten/beliegenden Bericht RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) II. Herrn OBM III. Ref. I/PA Nürnberg, Referat für Allgemeine Verwaltung (7604)
3 Beilage zur Behandlung im POA am Bericht über ELENA in der Stadtverwaltung Nürnberg hier: Antrag der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN vom 24.März 2010 I. Bericht Grundlagen: Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz) wurde vom Gesetzgeber am 28. März 2009 beschlossen und am 1. April 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Gegen das Gesetz wurde Verfassungsbeschwerde erhoben. Ziel des Gesetzes ist die Harmonisierung und Entbürokratisierung im betrieblichen Verdienstbescheinigungswesen. Im Mittelpunkt steht dabei die Kommunikation mit den auf der Empfängerseite zuständigen Behörden und sonstigen Einrichtungen und den Arbeitgebern auf der anderen Seite. Der Anwendungsbereich des ELENA-Verfahrensgesetzes umfasst (derzeit) fünf Entgeltbescheinigungen in elektronischer Form ( 95 Abs. Abs. 1 SGB IV) die damit das bisherige Papierverfahren ab dem Jahr 2012 ablösen sollen: Arbeitsbescheinigung gem. 312 SGB III Nebeneinkommensbescheinigung gem. 313 SGB III - Arbeitslosengeld - Übergangsgeld - Teilarbeitslosengeld gem. 315 Abs. 3 SGB III Auskunft über die Beschäftigung gem. 315 Abs. 3 SGB III - Übergangsgeld/Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag nach 23 Abs. 2 Wohngeldgesetz Einkommensnachweise nach 2 Abs. 7 Satz 4 und 9 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aufgrund der Ermächtigung gem. 97 Abs. 6 ELENA-Verfahrensgesetz i.v. mit 28c Abs. 1 SGB IV in der ELENA-Datensatzverordnung (ELENA-DV) am 22. Februar 2010 näheres zu den zu übermittelnden Daten geregelt. Bereits am hat das Bundesministerium nach Anhörung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände den Datenausprägungen in den Gemeinsamen
4 Grundsätzen für die Erstattung der Meldungen der Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle im Rahmen des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises nach 28b Abs. 6 SGB IV zugestimmt. Die zu übermittelnden Datenbausteine sind als Anlage 1 beigefügt. Die Verfahrensbeschreibung und die Datenfelder sind im Internet unter allgemein abrufbar. Zu Nr. 1: Aufgrund der gesetzlichen Regelung ist die Stadt Nürnberg, das Klinikum und das Staatstheater verpflichtet, die Meldungen seit unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Verfahrensbeschreibung zu erstatten. Verstöße gegen die Meldepflichten des Arbeitgebers können als Ordnungswidrigkeit mit Strafen bis zu Euro geahndet werden. Auch vom GPR wurde Herr OBM gebeten, die elektronische Datenübermittlung über ELENA bis zur Klärung aller rechtlichen Fragen und bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auszusetzen. Ein solches Vorgehen wäre aufgrund der dargestellten Rechtslage jedoch nicht zulässig. Zu Nr. 2: Speicherung von Arbeitskampftagen: Im Feld Art der Fehlzeit sind die Schlüssel für unrechtmäßigen Streik und rechtmäßigen Streik zu setzen. Lt. dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird die Bundesregierung der Forderung nachkommen, keine Speicherung von Arbeitskampftagen (Streik) vorzunehmen ( Speicherung von Abmahnungs-/Kündigungs-/Entlassungsgründe: Im Feld Kündigungsanlass Abmahnung ist anzugeben, ob der Kündigung des Arbeitgebers ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers mit vorheriger Abmahnung zugrunde liegt. Dieses Feld ist erstmals ab zu melden. Zusätzlich ist in einem Freitextfeld das vertragswidrige Verhalten zu schildern. Speicherung von gesundheitsrelevanten Daten: Im Feld Art der Fehlzeit wird die Art der Abwesenheit mitgeteilt, nicht jedoch die Diagnose selbst. Unter anderem sind die Merkmale Krankengeldzeitraum, Mutterschutzfrist, Elternzeit, Pflegezeit, Wehrdienst, unbezahlter Urlaub vorgesehen. Abschaffung der gesetzlichen Öffnungsklausel zur Ausdehnung des Anwendungsbereiches der zentralen Speicherung und Abschaffung der Verordnungsermächtigung zur Datenerfassung und übermittlung: Hierzu bedürfte es einer gesetzlichen Regelung.
5 Zu Nr. 3: Welche Daten werden gemeldet: Derzeit werden keine Daten von der Stadt Nürnberg weitergegeben. Die zur Datenübermittlung benötigten Programme müssen erst noch vollständig von der Fa. SAP zur Verfügung gestellt und in SAP HR integriert werden. Derzeit laufen erste Tests zur Datenübermittlung beim Personalamt. Es ist geplant die Meldung erstmals (rückwirkend ab ) im Monat Mai durchzuführen. Es werden die in der ELENA-Datensatzverordnung ( 4-6 ELENA-DV) und der dazugehörenden Verfahrensbeschreibung zum Multifunktionalen Verdienstdatensatz beschriebenen Daten übermittelt. Form der Übermittlung: Grundsätzlich werden die Daten mittels Schlüssel (z. B. Datum, Ja,, 1-9) standardisiert übermittelt. Sechs Freitextfelder sind vorgesehen (Art des steuerpflichtigen sonstigen Bezuges, Art des steuerfreien sonstigen Bezuges, Schilderung des vertragswidrigen Verhaltens, Name der Arbeitsagentur bei Sozialauswahl, Grund für die fristgebundene außerordentliche Kündigung, Grund für den zeitlich begrenzten Ausschluss der Kündigung). Sicherheit der Daten: Die Fa. SAP stellt die Programme zur verschlüsselten Übermittlung an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) ( 96 Abs. 1 ELENA-Verfahrensgesetz) in Würzburg zur Verfügung. Die Personaldaten werden von der Stadt Nürnberg mit den zur Verfügung gestellten Programmen (entsprechend der ELENA Verfahrensbeschreibung) verschlüsselt an die ZSS übermittelt. Die Datenübermittlung erfolgt monatlich. Diskussionsstand im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und im Bundesrat: Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat im Januar 2010 die Aussage getroffen, der ELENA-Beirat sollte sich mit einer Entschärfung der Datensammlung beschäftigen. Das Land Baden-Württemberg hat inzwischen einen Vorstoß durch einen Entschließungsantrag in den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates unternommen, um die umfangreiche Ansammlung von Entgeltdaten zu stoppen. Baden-Württembergs Justizminister Goll begrüßte am die Entscheidung des Bundesrats, den Vermittlungsausschuss hierzu anzurufen. Die Beschäftigten der Stadt Nürnberg wurden mit Mitteilung aus dem Personalbereich vom vorab über die Meldepflicht des Arbeitgebers informiert. Weitere Informationen folgen wenn das Verfahren eingesetzt wird. Das Thema wird auf der Personalamtsleiterkonferenz des dt. Städtetages im Mai 2010 behandelt werden.
6 Beschlussvorschlag entfällt da Bericht II. Herrn Ref. I/POA Nürnberg, Personalamt (7604)
7 Anlage 1 zum POA-Bericht über ELENA am Zu meldende Datenbausteine (Stand ) ELENA Grunddaten Name Geburtsangaben Anschrift Arbeitgeberangaben von der Arbeitgeberanschrift abweichender Beschäftigungsort Fehlzeiten Steuerpflichtiger sonstiger Bezug Steuerfreie Bezüge Ausbildung Zusatzdaten Nebenbeschäftigung Arbeitslose Heimarbeiter Kündigung/Entlassung Fehler Rechtsgrundlage: Anlage zu den Gemeinsamen Grundsätzen vom mit Stand veröffentlicht (Multifunktionaler Verdienstdatensatz).
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