Abfallkalender Jetzt neu: Die App mit allen Terminen!

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1 Abfallkalender 2016 Jetzt neu: Die App mit allen Terminen!

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort n Ansprechpartner 1 Gebühren-/Änderungsdienst 2 3 Beauftragte Entsorger 4 5 Abfallkalender-App 6 n Allgem. Hinweise zur Abfallentsorgung 7 8 Abfallentsorgung im Winter 9 Restabfall Bioabfall Papier, Pappe, Kartonagen Sperrmüll Elektrogeräte Stoffgleiche Nichtverpackungen 20 Kleinannahmestelle Landkreis Börde 21 Altmetall (Schrott) 22 Batterien und Akkus 23 Schadstoffe Bauabfälle/Bodenaushub Altkleider/Altschuhe 28 Verkaufsverpackungen Leichtverpackungen Altglas n Entsorgungstermine n Tourenplan Schadstoffsammlung Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Börde, eine funktionierende Abfallwirtschaft ist auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. Aus diesem Grund gibt der Eigenbetrieb Abfallentsorgung auch in diesem Jahr einen neuen Abfallkalender heraus, der als Leitfaden dienen soll, Ihr Mitwirken noch effektiver zu gestalten. Ab 2016 bieten wir zusätzlich zu unserem Abfallkalender in Papierform auch einen Webkalender im Halbjahres- und Jahresübersichtsformat sowie eine AbfallKalenderApp für die Betriebssysteme Android, ios und Windows Phone an. Ab dem wird die AbfallKalenderApp für den Landkreis Börde online geschaltet. Damit möchten wir unseren Service auf eine zeitgemäße, transparente und bürgerfreundliche Art weiter ausbauen. Für alle weitergehenden Fragen in Bezug auf die Abfallentsorgung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Abfallentsorgung gern zur Verfügung. Anlagen: - Abfall-ABC - Kalender - Aufkleber - Karten: - Änderungsmeldung - SEPA-Lastschriftmandat Natalja Peters Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Abfallentsorgung

3 Ihre Ansrechpartner Adresse: Landkreis Börde Eigenbetrieb Abfallentsorgung Schwimmbadstr. 2 a, Wolmirstedt Fax: E-l: eigenbetrieb-abfallentsorgung@t-online.de Sprechzeiten: Di und Uhr Do und Uhr Fr : Uhr n Betriebsleitung Frau Peters, Tel E-l: n.peters@eigenbetrieb-abfallentsorgung.de n Sekretariat Frau Schulze, Tel E-l: s.schulze@eigenbetrieb-abfallentsorgung.de n Abfall- und Satzungsrecht Frau Schuster/Frau Pfennig,Tel E-l: s.schuster@eigenbetrieb-abfallentsorgung.de n Abfallberatung Frau Schäfer, Tel E-l: a.schaefer@eigenbetrieb-abfallentsorgung.de Herr Reinemann, Tel E-l: j.reinemann@eigenbetrieb-abfallentsorgung.de n Widerspruchsbearbeitung Frau Lange, Tel E-l: m.lange@eigenbetrieb-abfallentsorgung.de n Buchhaltung Frau Reichert, Tel E-l: s.reichert@eigenbetrieb-abfallentsorgung.de Frau Schulze, Tel E-l: i.schulze@eigenbetrieb-abfallentsorgung.de Herr Hollweg, Tel E-l: m.hollweg@eigenbetrieb-abfallentsorgung.de n Deponieplanung/Nachsorge Herr Mitreiter, Tel E-l: s.mitreiter@eigenbetrieb-abfallentsorgung.de Anmeldung zur Abholung von Sperrmüll, Altmetall, Elektroaltgeräten und Bauabfällen Zentrale Rufnummer: (Mo. Do Uhr, Fr Uhr) am und am keine tel. Anmeldung Ansprechpartner Abfallentsorgung Entsorgungstermine Schadstoffsammlung 3

4 Gebühren- und Änderungsdienst Einheits-/Verbandsgemeinde Ansprechpartner Einheitsgemeinde Hohe Börde sowie aus der Verbandsgemeinde Elbe-Heide die Gemeinden Westheide, Angern und Burgstall Frau Stietzel Tel Einheitsgemeinde Sülzetal sowie Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde Frau Pietrzak Tel Einheitsgemeinde Stadt Wolmirstedt, Einheitsgemeinde Niedere Börde sowie aus der Verbandsgemeinde Elbe-Heide die Gemeinden Colbitz, Loitsche-Heinrichsberg, Rogätz und Zielitz Frau Müller Tel Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen sowie aus der Verbandsgemeinde Flechtingen die Gemeinden Beendorf, Bülstringen, Calvörde und Süplingen Frau Dübner Tel Einheitsgemeinde Stadt Haldensleben sowie aus der Verbandsgemeinde Flechtingen die Gemeinden Altenhausen, Erxleben, Flechtingen und Ingersleben Frau Jebautzke Tel

5 Gebühren- und Änderungsdienst Einheits-/Verbandsgemeinde Ansprechpartner Einheitsgemeinde Stadt Oschersleben sowie aus der Verbandsgemeinde Obere Aller die Gemeinden Eilsleben, Harbke und Hötensleben Frau Fließ Tel Ansprechpartner Einheitsgemeinde Barleben, Verbandsgemeinde Westliche Börde sowie aus der Verbandsgemeinde Obere Aller die Gemeinden Sommersdorf, Ummendorf, Völpke und Wefensleben Frau Hollenbach Tel Was muss ich tun, wenn ich eine Einzugsermächtigung durch ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen möchte? Für die Erteilung können Sie die entsprechende Karte aus diesem Kalender verwenden. Auf der Internetseite steht Ihnen zudem ein entsprechendes Formular unter der Rubrik Bürgerservice zur Verfügung. Darüber hinaus enthalten alle Abfallgebührenbescheide, für die bisher noch keine Lastschrift vereinbart wurde, ein vorformuliertes SEPA-Lastschrift-Mandat. Wer seine Gebühren einziehen lassen möchte, braucht nur seine IBAN- und BIC-Nummer einzutragen und unterschrieben an den Eigenbetrieb Abfallentsorgung zurückzusenden. Hinweis: Bei erteiltem SEPA-Lastschrift-Mandat ist über die Änderung der Bankverbindung zu informieren. 5

6 a a a 246a 246a a 246a a a E E 49 E 49 E E a a a 246a a 246a a a E E 49 E 49 E E Calbe Magdeburg- Reform Magdeburg- Sudenburg Wanzleben Magdeburg- Stadtfeld Kreuz Magdeburg Irxleben Magdeburg- Kannestieg Magdeburg- Zentrum Magdeburg- Rothensee Lostau Burg-Zentrum Burg-O Schönebeck Bornstedt Eilsleben Dahlenwarsleben Alleringersleben ienborn/ Helmstedt ienborn/ Helmstedt Helmstedt- Zentrum Helmstedt- West Rennau (gepl.) (gepl.) t) (gepl.) Güterverkehr Güterverkehr (außer Betrieb) (außer Betrieb) Hamersleben Neuwegersleben Gunsleben Aderstedt Anderbeck Badersleben eben Dingelstedt am Huy Eilenstedt Eilsdorf Huy- Neinstedt Pabstorf Schlanstedt Blätz Zibberick Stemmern Dodendorf Sülldorf Schwaneberg Osterweddingen Langenweddingen Bahrendorf Altenweddingen Siegersleben Belsdorf Neu Ummendorf Sommerschenburg Badeleben Kauzleben Neubau Üplingen Warsleben Ottleben Gehringsdorf Ebendorf Meitzendorf Barleben Groß Bartensleben Klein Bartensleben Flechtingen Bahnhof Hasselburg Lemsell Hilgesdorf Elsebeck Lössewitz Tundersleben Brumby Groppendorf Mammendorf Jersleben Samswegen Meseberg Vahldorf Kl. Ammensleben Gutenswegen Groß Ammensleben Glüsig Ramstedt Schricke Lindhorst Dahlenwarsleben Ottohof Neu Külzau Heyrothsberge Vogelsdorf Ohrsleben Biere Eickendorf Eggersdorf Kleinmühlingen Großmühlingen Welsleben Zens Gersdorf Irxleben Hohenwarsleben Mahlwinkel Wenddorf Bertingen Dolle Cröchern Sandbeiendorf Heinrichsberg Loitsche Altenhausen Ivenrode Emden Wieglitz Wulferstedt Dorst Berenbrock Grauingen Klüden Mannhausen Velsdorf Wegenstedt Zobbenitz Behnsdorf Belsdorf Bregenstedt Hakenstedt Uhrsleben Wormsdorf Barneberg Wackersleben Caroline Ackendorf Bebertal Eichenbarleben Hermsdorf Groß Santersleben Niederndodeleben Nordgermersleben Ochtmersleben Wellen Schackensleben ienborn Born Neuenhofe Alleringersleben Morsleben Ostingersleben Eimersleben Hillersleben II Hillersleben I Gerwisch Gübs Klein Gübs Königsborn Woltersdorf Hohenwarthe Hohenwarthe Siedl. Körbelitz Waldschänke Lostau Pietzpuhl Schermen Danstedt Heteborn Etgersleben Hakeborn Westeregeln Tarthun Unseburg Ovelgünne Druxberge Drackenstedt Rottmersleben Bornstedt ott Brechtorf BAD HELMSTEDT Neu Büddenstedt Hohnsleben Mackendorf Saalsdorf Rickensdorf Reinsdorf Offleben Groß Sisbeck Klein Sisbeck Klein Twülpstedt Papenrode lkmarsdorf Rümmer Rottorf Ahmstorf Dobbeln Wobeck Meinkot Wahrstedt Burgstall Beendorf Bülstringen Böddensell KEHNERT stedt Frellstedt eleben Querenhorst Räbke Rennau Söllingen Süpplingenburg Twieflingen Warberg Am Großen Bruch Wefensleben Ummendorf Harbke Völpke Ausleben Borne Wolmirsleben Flechtingen Zielitz Rogätz Angern Loitsche- Heinrichsberg Altenhausen Westheide Ingersleben Sommersdorf Groß Quenstedt Bördeaue Bahrdorf Büddenstedt Danndorf Grafhorst Grasleben Groß Twülpstedt Jerxheim iental Süpplingen Wolsdorf Huy Colbitz Biederitz Sülzetal Bördeland Calvörde Erxleben Hötensleben Möser Börde- Hakel Eilsleben Gemeinde Barleben Gemeinde Niedere Börde Rühen Velpke Hohe Börde SATUELLE UTHMÖDEN WEDRINGEN EMME- RINGEN NEUBRANDS- LEBEN JAKOBS- BERG SIEDL. ANDERS- LEBEN GÜNTHERS- DORF HORDORF AMPFURTH NEINDORF BECKEN- DORF KLEIN- ALSLEBEN ALIKEN- DORF KLEIN OSCHERS- LEBEN GROSS GERMERS- LEBEN KLOSTER GRÖNINGEN HEYNBURG DALLDORF GROSS- ALSLEBEN KROTTORF ATHENS- LEBEN Ö SCHNEIDLINGEN ELBEU MOSE BERGFRIEDE WASSEN- DORF NIENDORF WEDDEN- DORF GEHREN- DORF BREITEN- RODE LOCK- STEDT BUCH- HORST HUNDIS- BURG MAHL- PFUHL BRIEST DETERS- HAGEN PARCHAU SCHARTAU DANNIGK DORNBURG LAD NEDLITZ MENZ KARITH/ PÖTHEN VEHLITZ WAHLITZ BÜDEN STEGELITZ WÖRMLITZ ZIEPEL EMERS- LEBEN KLEIN QUENSTEDT DEESDORF ADERS- LEBEN ELBENAU SCHWARZ TRABITZ KANNEN- STIEG NORDWEST ( TEXAS ) NEUSTÄDT. FELD NEU- STÄDT. SEE INDUST.- HAFEN ROTHEN- SEE NEUE NEUSTADT ALTE NEUST. DIESDORF STADTF. HERREN- KRUG CRACAU PRESTER PECHAU RANDAU- CALENBERGE WESTER- HÜSEN BEYENDORF- SOHLEN SALBKE FERMERS- LEBEN HOPFEN- GARTEN REFORM OTTERS- LEBEN LEMS- DORF SUDENBURG BUCKAU NEU OLVENST. ALT OLVENST. GRÜNE- WALDE SÜLZEGR. GR. SILBER-BG. WERD. ALTST ḂRÜCK- FELD BERL. CHAUS. KREUZ- HORST ZIPKE- LEBEN BEYEN- DORF. GRUND LEIPZ. STR. GEW.- NORD BARLEB. SEE JAKOBS- BERG IPSE WETERITZ ZIENAU ZIEPEL WANZLEBEN TRYPPEH ZEDDENICK FARS- LEBEN PRETZIEN RANIES PLÖTZKY GLÖTHE FÖRDERSTEDT ATZENDORF BRUMBY ÜLLNITZ ROTHENFÖRDE LUST HORN- HAUSEN SCHERMCKE ALTBRANDS- LEBEN GLINDEN- BERG WALLWITZ LÜBBERITZ HÜTTEN DOMERS- LEBEN BOTTMERS- DORF DREILEBEN EGGENSTEDT GROSS RODENSLEBEN HEMSDORF HOHEN- DODELEBEN KL. GERMERS- LEBEN KLEIN RODENSLEBEN SEEHAUSEN WEFERLINGEN BÖSDORF DÖHREN ETINGEN ESCHENRODE KATHEN- DORF HÖRSINGEN HÖDINGEN KLINZE RÄTZLINGEN RIBBENS- DORF SCHWANEFELD WALBECK SIESTEDT SEGGERDE PESECKEN- DORF NEUBAU JESERITZ POTZEHNE ROXFÖRDE WANNEFELD OEBISFELDE PARLEIB POLVITZ ATHENSTEDT ASPENSTEDT SARGSTEDT SCHACHDORF STRÖBECK NIEN- HAGEN GLINDE TORNITZ PÖMMELTE WESPEN GROSS ROSENB GNADAU BIRKHOLZ SOPHIENHOF SCHEEREN BELLINGEN COBBEL DEMKER DEMKER KLEIN SCHWARZLOSEN ELVERSDORF POL SANDFURTH RINGFURTH WEISSEW UCHTDORF UETZ BRUNKAU SCHLEUSS OTTERSBURG LÜDERITZ GROSS SCHWARZLOSEN STEGELITZ SCHERNEBECK SCHÖNWALDE (ALTMARK) HÜSELITZ BARBY (ELBE) FLÖT EVERINGEN HADMERS- LEBEN MEYENDORF REMKERS- LEBEN ZUCKERDORF KLEIN WANZLEBEN KAMPF LANDHAUS EICKEN- DORF PECKFITZ DANNEFELD MIESTE MIESTERHORST SACHAU JERCHEL SOLPKE LETZLINGEN VOGEL- SANG KRES SÜPLINGEN BODEN- DORF NIEGRIPP KÖCK BUCH BLUMEN- BERG SCHLEIBNITZ STADT FRANKFURT Neudamm NEU GLÜSIG NDSCHOTT SFELDE BREITE LINGEN NEUHAUS TEIMKE INGEN F ROHDE EMMERSTEDT BARMKE GROSS STEINUM ELM SCHICKELS- HEIM HOIERS- DORF ESBECK KROPPEN- STEDT SCHWANE- BECK GRÖNINGEN EGELN WEGE- STADT BARBY CALBE (SAALE) STADT OSCHERSLEBEN (BODE) STADT GOMMERN STADT HALDENSLEBEN STADT WANZLEBEN- BÖRDE STADT OEBISFELDE- WEFERLINGEN STADT WOLMIRSTEDT TANGERHÜTTE HELMSTEDT R SCHÖNINGEN BURG HALBERSTADT SCHÖNEBECK (ELBE) MAGDEBURG TEG Oebisfelde TEG Haldensleben TEG Wolmirstedt TEG Wanzleben TEG Oschersleben

7 Beauftragte Entsorger Entsorgungsunternehmen AEG Abfallentsorgungsgesellschaft Untere Ohre mbh Meitzendorfer Straße Wolmirstedt/OT Elbeu Tel , Fax info@abfallentsorgung-wolmirstedt.de AEW Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH An der Alten Tonkuhle Wanzl.-Börde/OT Wanzleben Tel , Fax info@aew-wanzleben.de Remondis REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH Osterweddinger Chaussee Magdeburg Tel , Fax remondis.sachsen-anhalt@remondis.de Ansprechpartner Abfallfraktionen Teilentsorgungsgebiet TEG Oeb TEG HDL TEG WMS TEG WZL TEG OC Restabfall (Graue Tonne) AEG AEG AEG AEW AEW Bioabfall (Braune Tonne) AEG AEG AEG AEW AEW PPK (Blaue Tonne) Remondis Remondis Remondis AEW AEW Leichtverpackungen (Gelbe Tonne) Remondis Remondis Remondis Remondis Remondis Altglas Remondis Remondis Remondis Remondis Remondis Sperrabfall AEG AEG AEG AEW AEW Altmetall AEG AEG AEG AEW AEW Elektroaltgeräte AEG AEG AEG AEW AEW davon Kühlgeräte AEG AEG AEW AEW AEW Bauabfälle AEG AEG AEG AEW AEW Grünabfälle / Weihnachtsbäume AEG AEG AEW AEW AEW Schadstoffhaltige Abfälle AEG AEG AEW AEW AEW Teilentsorgungsgebiete TEG Oebisfelde = TEG Oeb TEG Wolmirstedt = TEG WMS TEG Haldensleben = TEG HDL TEG Wanzleben = TEG WZL TEG Oschersleben = TEG OC 7

8 Alle Termine auch als kostenlose App Haben Sie auch schon einmal vergessen, Ihren Abfallbehälter rechtzeitig an die Straße zu stellen? Oder waren Sie sich über die Weihnachtsfeiertage nicht sicher, wann die Behälter geleert werden? Mit unserer App haben Sie Ihren ganz persönlichen Abfallkalender jederzeit dabei. Egal ob online oder offline. Der Service ist für Sie kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Vorteile: - Ihre Abfuhrtermine auf einen Blick und immer griffbereit. - Ihr ausgewählter Haushalt bleibt in der App gespeichert. - Mit der individuellen Erinnerungsfunktion bestimmen Sie an welche Abholung Sie erinnert werden wollen. - Sie erhalten kurze Benachrichtigungen durch Ihren Landkreis bei dringenden Mitteilungen. - Sichern Sie sich immer die aktuellsten Abholungsdaten das ganze Jahr durch. - Finden Sie Zusatzinformationen zu Sammelplätzen und mobilen Abholungen über die interaktive Legende. 8

9 Allgemeine Hinweise zur Abfallentsorgung Anschluss- und Überlassungspflicht n Privathaushalte (alle Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung) Eine Anschlusspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung besteht für die Eigentümer bewohnter oder bebauter Grundstücke, auf denen die Abfälle anfallen. Dabei ist der Anschlusspflichtige und jeder andere Abfallbesitzer insbesondere Mieter und Pächter verpflichtet, alle auf dem Grundstück anfallenden Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. Dabei gilt: Die Abfälle sind an dem Grundstück, auf dem sie anfallen, der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. n Andere Herkunftsbereiche (alle Abfälle zur Beseitigung, gewerblicher Siedlungsabfall) Ebenfalls besteht die Anschluss- und Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung bei Gewerbe-, Landwirtschaftsbetrieben, Freiberuflern und öffentlichen Einrichtungen. Anzeige- und Auskunftspflicht Grundsätzlich ist jede Veränderung der Anschluss- und Überlassungspflicht (z. B. Neuanmeldungen, Änderungen der Personenzahl oder Abmeldungen) innerhalb eines Monats dem Eigenbetrieb schriftlich anzuzeigen. Des Weiteren ist jeder Anschluss- und Überlassungspflichtige dem Landkreis gegenüber zur Auskunft über die Getrennthaltung und Verwertung seiner Abfälle verpflichtet. Auf der Internetseite stehen Ihnen dafür entsprechende Formulare unter der Rubrik Bürgerservice zur Verfügung. Für die Änderungen der Personenzahl bzw. beim Wunsch eines Behälterumtausches können Sie ebenfalls die Karte aus dem Mittelteil dieses Kalenders nutzen. Ausnahme von der Überlassungspflicht Auf schriftliche Anzeige sind Erzeuger und Besitzer von Bioabfällen von der Überlassungspflicht befreit, wenn nachgewiesen wird, dass alle anfallenden Bioabfälle auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden. Das entsprechende Formular zur Anzeige der Eigenverwertung von Bioabfällen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Eigenbetriebes. Der Landkreis stellt aufgrund der Angaben fest, ob eine Ausnahme von der Überlassungspflicht besteht. Duldungspflicht Die Anschluss- und Überlassungspflichtigen, bei denen Abfälle anfallen, haben das Aufstellen der zugelassenen Abfallbehälter auf ihrem Grundstück und das Betreten ihres Grundstückes durch Bedienstete des Landkreises zum Zwecke der Überwachung und Kontrolle der Getrennthaltung von Abfällen zu dulden. Bereitstellung und Abfuhr der Behälter/Abfälle Diese sind so am nächstgelegenen öffentlichen Straßenrand bzw. an dem von der Gemeinde zugewiesenen Stellplatz bereitzustellen, dass für den Entsorger der Entsorgungswille eindeutig erkennbar ist. Die Abfallbehälter dürfen nur so gefüllt werden, dass ihre Deckel noch gut schließen, sie problemlos bewegt werden können und eine ordnungsgemäße Entleerung möglich ist. Am Entsorgungstag erfolgt in der Zeit von 07:00 bis 19:50 Uhr die Abfuhr der Behälter/Abfälle. 9

10 Tonnengröße zulässiges Höchstgewicht 60 Liter 40 kg 120 Liter 48 kg 240 Liter 96 kg Liter 440 kg Parkende Fahrzeuge bei der Abfuhr Wird der Entsorger durch parkende Fahrzeuge an der Zufahrt zum Bereitstellungsplatz gehindert, sodass die Behälter nicht geleert werden können, kann dieser Umstand nicht dem Entsorger angelastet werden. Die Abfuhr erfolgt deshalb erst wieder am nächsten Entsorgungstermin. Straßensperrungen und Straßenbaumaßnahmen Ist eine Straße aufgrund von Bauarbeiten für den Durchgangsverkehr behördlich gesperrt oder wird zur Sackgasse, darf diese nicht durch Entsorgungsfahrzeuge befahren werden. Bitte stellen Sie dann die Behälter/Abfälle außerhalb des Baustellen- bzw. Sackgassenbereiches an Sammelpunkten der nächsten mit Entsorgungsfahrzeugen befahrbaren, öffentlichen Durchfahrtsstraße zur Entsorgung bereit. Informationen hierzu erhalten Sie über die betreffenden Gemeinden. Kennzeichnen Sie unbedingt Ihre Abfallbehälter, um Verwechslungen zu vermeiden. Behälternummer An jedem Restabfall- und Bioabfallbehälter befindet sich ein Aufkleber mit einer Behälternummer. Diese Behälternummer finden Sie auch auf Ihrem Gebührenbescheid. Bitte prüfen Sie Ihren Behälterbestand anhand der im Gebührenbescheid aufgeführten Behälternummer, bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich an den Eigenbetrieb Abfallentsorgung. Behälteridentifikation für die Rest- und Bioabfallentsorgung Zur Erfassung des Restabfalls und des Bioabfalls wird ein Behälteridentsystem (Transponder) genutzt. Dabei werden die Entleerungen der Abfallbehälter elektronisch registriert (gezählt). Eine Verwiegung des Behälters findet nicht statt. Eine Entleerung des Abfallbehälters in das Sammelfahrzeug erfolgt nur, wenn der Behälter mit einem gültigen Transponder ausgerüstet ist. Der Transponder wiederum ist mit der Behälternummer verknüpft. Ist ein Abfallbehälter verschwunden oder wurde vertauscht, muss unbedingt der Eigenbetrieb Abfallentsorgung informiert werden, damit es nicht zu einer falschen Gebührenberechnung kommt. Verlust oder Beschädigung des Behälters Verlust oder Beschädigung eines Abfallbehälters ist dem Eigenbetrieb unverzüglich anzuzeigen. Wurde der Verlust oder die Beschädigung durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln Ihrerseits verursacht, so sind Sie dafür haftbar und der entstandene Schaden wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sie haften auch dann für fremdverursachte Schäden, wenn Sie den Verlust bzw. die Beschädigung nicht unverzüglich nach Bekanntwerden angezeigt haben. 10

11 Abfallentsorgung im Winter Aufgrund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten kommt es manchmal zu Problemen bei der Entsorgung. Damit die Abfallentsorgung einwandfrei gewährleistet werden kann, sind die Entsorger auf Ihre Mithilfe angewiesen. Treffen Sie geeignete Maßnahmen, damit die Abfälle nicht an den Behälterwänden festfrieren! Hierzu zählen: - Lassen Sie Abfälle jeglicher Art vor dem Einwerfen auskühlen bzw. durchfrieren, um einer Kondenswasserbildung in den Behältern entgegenzuwirken. - Schlagen Sie feuchte oder gar nasse Abfälle vor dem Einwerfen in Zeitungspapier ein. Bei Bioabfällen verwenden Sie bitte ausschließlich unbehandeltes Papier. - Legen Sie den (vorher gereinigten) Boden von Biotonnen mit Papieren oder Eierpappen aus, die überflüssige Feuchtigkeit aufnehmen können. - Wählen Sie für Ihre Abfallbehälter einen geschützten Standort. Stellen Sie sicher, dass der Behälter zugänglich ist! - Räumen Sie sowohl die Abfallbehälter als auch die Wege vom Behälter zum Fahrbahnrand frei von Schnee und Eis. Die Müllwerker müssen die Behälter direkt zum Entsorgungsfahrzeug auf die Straße rollen können. - Sollte aufgrund von Schnee, Eis oder verengten Fahrbahnen die Einfahrt in Nebenstraßen für die Entsorgungsfahrzeuge nicht möglich sein, bringen Sie die Abfallbehälter, sofern zumutbar, zur nächsten für die Entsorgungsfahrzeuge befahrbaren Straße. Abfallentsorgung Hinweis: Den Müllwerkern ist durch die Berufsgenossenschaft aus hygienischer Sicht und aus unfalltechnischen Gründen untersagt, in die Behälter zu fassen und mit Hilfsmitteln fest sitzenden Abfall zu lockern. Wir bitten Sie um Verständnis, falls die Entsorgung aufgrund der schlechten Witterungsbedingungen nicht immer termingerecht stattfinden kann. Manchmal verzögern sich die Abfuhren bis in den späten Nachmittag oder sogar auf den nächsten Tag. In Ausnahmefällen verpacken Sie Ihre Abfälle in die amtlichen Restabfallsäcke des Landkreises und stellen diese zur nächsten Abfuhr neben die Restabfallbehälter. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des Eigenbetrieb Abfallentsorgung unter der Rufnummer bzw

12 RESTABFALL Was gehört in die graue Tonne? In die Tonne gehört: z. B. 4 Altmedikamente 4 Keramik, Porzellan 4 Asche (kalt) 4 Kerzenwachs 4 Baustyropor 4 Klebebänder 4 Einwegspritzen/-kanülen 4 Kugelschreiber (verpackt in stichfesten Behältnissen) 4 Papiertaschentücher 4 Feuerzeug (leer) 4 Staubsaugerbeutel und Inhalt 4 Glasscherben von beutellosen Staubsaugern (Fenster, Spiegel) 4 Tapeten-, Teppichreste 4 Hundekot 4 Verbandsmaterial 4 Hygieneartikel 4 Windeln 4 Katzenstreu 4 Zahnbürsten 4 Kehricht 4 Zigarettenkippen In die Tonne gehört nicht: z. B. 8 Batterien >>> Schadstoffmobil, Batteriebox 8 Bioabfall >>> Braune Tonne 8 Elektroaltgeräte >>> Abholung, Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen 8 Energiesparlampen >>> Fachhandel, Schadstoffmobil, Abgabe bei den Kleinannahmestellen 8 Farben, Lacke (flüssig) >>> Schadstoffmobil 8 Gläser, Flaschen (Verpackungen) >>> Glascontainer 8 Leuchtstoffröhren >>> Schadstoffmobil, Abgabe bei den Kleinannahmestellen 8 Pappe, Papier, Kartonage >>> Blaue Tonne 8 Schadstoffe >>> Schadstoffmobil TIPPS & TRICKS Verpackungen aus Kunststoff gehören in die gelbe Tonne oder aus Papier/ Pappe in die blaue Tonne. Für sperrige Gegenstände können Sie die Abholung von Sperrabfall anmelden. Mineralischer Bauschutt gehört zum Bauschuttrecycling. Bei kurzzeitigem Mehranfall von Restabfall (z. B. beim Renovieren) können zusätzlich die mit einem speziellen Aufdruck versehenen, amtlichen Restabfallsäcke des Landkreises Börde genutzt werden. Verkaufstelllen über Abfallberatung erfragen. Behältergröße zulässiges Höchstgewicht 60 Liter 40 kg 120 Liter 48 kg 240 Liter 96 kg Liter 440 kg Abfall-ABC Achten Sie bitte auch auf unser Abfall-ABC im Innenteil. 12

13 Allgemeine Informationen Restabfall: Entsorgungsweg: alle Abfälle, die sich nicht wiederverwerten lassen g also die, die nach der Abfalltrennung in Papier, Bioabfall, Leichtverpackungen und Altglas übrig bleiben Beseitigung durch thermische Behandlung im Müllheizkraftwerk in Magdeburg Überlassungspflicht: Ja Bei Restabfällen handelt es sich um Abfälle zur Beseitigung, d. h. sie können keiner weiteren Verwertung zugeführt werden. Beseitigungsabfälle sind sowohl von privaten Haushaltungen, als auch aus sonstigen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbe, öffentlichen Einrichtungen usw.) dem Landkreis Börde zu Entsorgung zu überlassen. Behältergrößen: Ihre Befüllung: amtlicher Restabfallsack: 60 Liter Restabfallbehälter: 60, 120, 240, Liter Deckel muss sich noch schließen lassen Abfälle nicht verdichten Tonne darf nicht zu schwer sein Abfallentsorgung Ihre Bereitstellung: am Abfuhrtag bis spätestens 07:00 Uhr am öffentlichen Straßenrand bzw. am zugewiesenen Bereitstellungsplatz, möglichst mit den Rädern zum Bordstein l-behälter angebremst Regel-Abfuhrrhythmus: 14-täglich (siehe Terminteil) 13

14 BIOABFALL Was gehört in die braune Tonne? In die Tonne gehört: Küchenabfälle: z. B. 4 Essensreste 4 Kaffeesatz/Filtertüten und Teebeutel 4 Obst-/Gemüse-/ Eierschalen Garten- und Grünabfälle: z. B. 4 Obst/Gemüse 4 Hecken-/Strauchschnitt 4 Laub 4 Rasenschnitt sonstige kompostierbare Abfälle: z. B. 4 Blumensträuße 4 Federn und Haare 4 Zeitungspapier zum Einwickeln von Küchenabfällen 4 Sägespäne von Holz In die Tonne gehört nicht: Haushaltsabfälle: z. B. 8 Asche, Kehricht >>> graue Tonne 8 Hygieneartikel >>> graue Tonne 8 Lebensmittelverpackungen >>> gelbe Tonne 8 Plastiktüten >>> graue Tonne Behältergröße zulässiges Höchstgewicht 8 Staubsaugerbeutel 60 Liter 40 kg >>> graue Tonne 120 Liter 48 kg 8 Einwegwindeln 240 Liter 96 kg >>> graue Tonne TIPPS & TRICKS Vorsortierungsgefäß erleichtert die Trennung der kompostierbaren Küchenabfälle zum Verpacken der Küchenabfälle nur Zeitungspapier oder Papiertüten verwenden, dies bindet Feuchtigkeit und hält Fliegen fern Hecken-, Baum- u. Strauchschnitt, der nicht in die braune Tonne passt, kann am Entsorgungstag gebündelt zusammen mit dem Behälter bereit gestellt werden g bis zu 7 Bündel, max. 2 m³ - nicht länger als 1,50 m, nicht schwerer als kg, max. 0,5 m Durchmesser Das Volumen der Tonne reicht nicht aus: Bioabfälle in zugelassenen Bioabfallsäcken am Entsorgungstag neben dem Bioabfallbehälter bereit stellen. Über eine Verkaufsstelle in Ihrer Nähe informiert Sie die Abfallberatung gern unter bzw TEA Achten Sie bitte auch auf unser Abfall-ABC im Innenteil. 14

15 Allgemeine Informationen Bioabfall: Entsorgungsweg: Überlassungspflicht: biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterial bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle sowie Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen und sonstigen Herkunftsbereichen, (nahrungsmittelverarbeitende Betriebe erhalten Informationen über die Abfallberatung Tel.: o. 119) Verwertung durch Kompostierung Ja für private Haushaltungen, da sämtliche Abfälle (Verwertung- und Beseitigungsabfälle) dem Landkreis zur Entsorgung zu überlassen sind Ausnahme: siehe Seite 9 Behältergrößen: Ihre Befüllung: Nein für sonstige Herkunftsbereiche, z. B. Gewerbe, öffentliche Einrichtungen usw. amtlicher Bioabfallsack: 60 Liter, Bioabfallbehälter: 60, 120, 240 Liter Deckel muss sich noch schließen lassen Abfälle locker einfüllen, nicht verdichten Tonne darf nicht zu schwer sein (siehe Seite 12) Abfallentsorgung Ihre Bereitstellung: am Entsorgungstag bis spätestens 07:00 Uhr am öffentl. Straßenrand bzw. am zugewiesenen Bereitstellungsplatz Regel-Abfuhrrhythmus: 14-täglich (siehe Terminteil) Zusätzl. Entsorgungsmöglichkeiten: Grünschnitt: (Hecken-, Baum- und Strauchschnitt), keine Mitnahme von Grünschnitt in Säcken 2-mal im Jahr kostenlose Abholung (siehe Terminteil) Bündel nicht länger als 1,50 m, nicht schwerer als kg, max 0,5 m Durchmesser Weihnachtsbaum: am Entsorgungstag (siehe Terminteil) ohne Baumschmuck an den Bereitstellungsplatz der Abfallbehälter legen Selbstanlieferung: an den Kleinannahmestellen des Landkreises möglich Gartenabfälle (z. B. Rasen, Laub usw.) g entgeltpflichtig Grünschnitt (Hecken-, Baum- und Strauchschnitt) g aus privaten Haushalten, kostenlos 15

16 PAPIER, PAPPE, KARTONAGEN (PPK) Was gehört in die blaue Tonne? In die Tonne gehört: z. B. 4 Briefpapier 4 Einkaufstüten (Papier) 4 Pizzakartons 4 Zeitschriften 4 Broschüren 4 Faltschachteln 4 Pralinenschachteln 4 Zeitungen 4 Bücher (ohne Einband 4 Hefte 4 Prospekte 4 Zigarettenschachteln aus Textil oder Leder) 4 Kataloge 4 Schreibpapier (ohne Folienhülle und 4 Drucksachen 4 Kartons (gefaltet) 4 Telefonbücher Innenfolie) 4 Eierkartons 4 Packpapier 4 Werbeschriften TIPPS & TRICKS Sind Zeitschriften/Zeitungen oder Werbeprospekte in Folie eingeschweißt, diese bitte getrennt über die gelbe Tonne entsorgen. Bitte Werbeeinlagen, die nicht aus PPK-Material bestehen (z. B. Produktproben), vor der Entsorgung entnehmen. Die Bereitstellung der blauen Tonne ist für Sie nicht nur kostenfrei, sondern die Erlöse aus der Vermarktung Ihrer PPK-Abfälle entlasten den Gebührenhaushalt, was eine positive Auswirkung auf die Höhe der Abfallgebühren mit sich bringt. In die Tonne gehört nicht: z. B. 8 Backpapier >>> graue Tonne 8 Küchentücher >>> braune Tonne 8 Hygienetücher >>> graue Tonne 8 Fotopapier >>> graue Tonne 8 Saftkartons, Tetrapak >>> gelbe Tonne 8 Tapetenreste >>> graue Tonne 8 Verschmutztes Papier >>> graue Tonne 8 Wachs- und beschichtetes Papier >>> graue Tonne Hinweis: Entsorgung gemäß Tourenplan, Termine gelten nicht für Liter-Behälter, Informationen hierzu über das zuständige Entsorgungsunternehmen (Seite 5) Jeder, der sein Altpapier über den Landkreis entsorgt, unterstützt!stabile Abfallgebühren! 16

17 Allgemeine Informationen Papier, Pappe, Kartonagen (PPK): Druck- und Presseerzeugnisse sowie unbeschichtete Verpackungen aus reinem PPK-Material Entsorgungsweg: Verwertung in Papierfabriken Überlassungspflicht: Ja für private Haushaltungen, da sämtliche Abfälle (Verwertungs- und Beseitigungsabfälle) dem Landkreis zur Entsorgung zu überlassen sind Behältergrößen: Ihre Befüllung: Nein für sonstige Herkunftsbereiche z. B. Gewerbe, öffentliche Einrichtungen usw. 240 Liter und Liter Deckel muss sich noch schließen lassen Abfälle nicht verdichten Tonne darf nicht zu schwer sein Abfallentsorgung Ihre Bereitstellung: unabhängig vom Befüllungsgrad regelmäßig zur Entleerung bereitstellen am Entsorgungstag bis spätestens 07:00 Uhr am öffentlichen Straßenrand bzw. am zugewiesenen Bereitstellungsplatz l-behälter angebremst Regel-Abfuhrrhythmus: 4-wöchentlich (siehe Terminteil) (gilt nur für 240 Liter-Behälter) 17

18 SPERRMÜLL Was gehört zum Sperrmüll? Dazu gehört: z. B. 4 Abdeckplanen 4 Federbetten 4 Freizeit- und Gartenmöbel (Holz) 4 Kinderspielzeug 4 Kinderwagenaufsatz 4 Kleintierkäfige 4 Koffer 4 Matratzen 4 Möbel 4 Regentonnen (Kunststoff) 4 Schwimmbecken 4 Sonnenschirme 4 Teichfolien, ohne Anhaftungen 4 Teppich 4 Fußbodenbeläge (außer Laminat und Parkett) 4 Textilauflagen Einzelstücke dürfen nicht größer als 2,20 x 1,50 x 0,75 m und nicht schwerer als 70 kg sein. Dazu gehört nicht: z. B. 8 Gegenstände aus Bau-, Umbau-, Abriss- oder Renovierungsarbeiten, die fest mit dem Gebäude verbunden waren, z. B. Fenster, Türen, Waschbecken, Toilettenbecken 8 Auto- und Motorradteile 8 Farbeimer >>> Schadstoffsammlung 8 Tapetenreste >>> graue Tonne 8 Elektroaltgeräte >>> Elektroaltgerätesammlung oder Abgabe bei den Kleinannahmestellen des Landkreises 8 feste Fußbodenbeläge (Laminat und Parkett) TIPPS & TRICKS Privaten Haushalten stehen die Sperrmüllabfuhr sowie die Selbstanlieferung von Sperrmüll an den Kleinannahmestellen des Landkreises kostenlos zur Verfügung. Abfälle vermeiden durch die Abgabe von noch guten bzw. brauchbaren Möbeln an Sozialkaufhäuser oder soziale Einrichtungen. Die Entsorgung des Sperrmülls erfolgt nur, wenn dieser am öffentlichen Straßenrad bzw. am zugewiesenen Bereitstellungsplatz bereitgestellt wurde. Die Abholung eigener Abfälle immer selbst anmelden und nicht beim Nachbarn dazustellen. 18

19 Allgemeine Informationen Sperrmüll: bewegliche und haushaltstypische Gegenstände, die sich selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung aufgrund ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht über den Restabfallbehälter entsorgen lassen Entsorgungsweg: holzartiger Sperrmüll g Altholzverwertung je nach Qualitätsklasse in Holzheizkraftwerken sonstiger Sperrmüll g thermische Verwertung im Müllheizkraftwerk in Magdeburg Überlassungspflicht: Anmeldung: Ja für private Haushaltungen, da sämtliche Abfälle (Verwertungs- und Beseitigungsabfälle) dem Landkreis zu überlassen sind Nein für sonstige Herkunftsbereiche (z. B. Gewerbe, öffentliche Einrichtungen) soweit es sich nicht um Beseitigungsabfälle handelt Abholung rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss! Abfallentsorgung Telefonisch: Mo. Do. 08:00 17:00 Uhr, Fr. 08:00 14:00 Uhr (am und keine Anmeldung) Online: Ihre Bereitstellung: am Entsorgungstag bis spätestens 07:00 Uhr pro Sperrmüllentsorgung nicht mehr als eine Zimmereinrichtung oder 5 m³ bereitstellen, keine Haushaltsauflösungen am öffentlichen Straßenrand bzw. am zugewiesenen Bereitstellungsplatz so verpacken, stapeln, bündeln oder in geeigneter Weise geordnet bereitstellen, dass die Straße nicht verschmutzt wird und ein zügiges Verladen möglich ist Zusätzl. Entsorgungsmöglichkeiten: Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises aus privaten Haushalten g kostenlos aus anderen Herkunftsbereichen g entgeltpflichtig 19

20 ELEKTROALTGERÄTE Was gehört zu Elektroaltgeräten? Dazu gehört: z. B. 4 Anrufbeantworter 4 Bügeleisen 4 Cerankochfeld 4 Computer 4 Drucker 4 Elektroherd 4 Fernsehgerät 4 Gefrierschrank 4 Haartrockner 4 Kühlschrank 4 Kaffeemaschine 4 Mikrowelle 4 Monitore 4 Ölradiator 4 Radio 4 Rasenmäher 4 Rasierapparat 4 Satellitenanlage 4 Staubsauger 4 Toaster 4 Waschmaschine/Trockner 4 Zahnbürste (elektrisch) Dazu gehört nicht: z. B. 8 Autobatterien >>> Fachhandel 8 Druckerpatronen >>> Druckerpatronenrecycling 8 Energiesparlampen >>> Fachhandel, Schadstoffmobil oder Abgabe bei den Kleinannahmestellen des Landkreises 8 Leuchtstoffröhren >>> Schadstoffmobil oder Abgabe bei den Kleinannahmestellen des Landkreises 8 Staubsaugerbeutel >>> graue Tonne TIPPS & TRICKS Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten neben schadstoffhaltigen Bauteilen auch wertvolle Rohstoffe, deswegen dürfen sie nicht über den Restabfall (graue Tonne) entsorgt werden. Für alle Elektro- und Elektronikaltgeräte gilt: Die Abholung sowie die Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises ist kostenlos. Auf dieses Symbol sollte unbedingt geachtet werden, da es für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten steht. Elektro- und Elektronikaltgeräte können Schadstoffe enthalten. Der Gesetzgeber hat diese Geräte deshalb zum Schutz der Umwelt als gefährlich eingestuft und von gewerblichen Sammlungen ausgeschlossen. Altgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Fernseher und Computer oder deren Bauteile dürfen daher nur an zugelassenen Annahmestellen wie Wertstoffhöfen oder beim Fachhandel zurückgegeben werden. Eine Straßensammlung dieser Geräte ist nicht zulässig! 20

21 Allgemeine Informationen Elektroaltgeräte: alle Geräte, die eine Stromversorgung für ihren Betrieb benötigen, also die, die über Netzstecker, Batterien, Akku oder Solarzellen betrieben werden Entsorgungsweg: Verwertung über die Hersteller bzw. regionale Behindertenwerkstätten und soziale Einrichtungen Überlassungspflicht: Ja für private Haushaltungen und sonstige Herkunftsbereiche Anmeldung: Abholung rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss! Telefonisch: Mo. Do. 08:00 17:00 Uhr, Fr. 08:00 14:00 Uhr (am und keine Anmeldung) Online: Ihre Bereitstellung: am Entsorgungstag bis spätestens 07:00 Uhr am öffentlichen Straßenrand bzw. am zugewiesenen Bereitstellungsplatz Selbstanlieferung (kostenlos) an den Kleinannahme- stellen des Landkreises Rücknahmepflicht bei Vertreibern und Herstellern Zusätzl. Entsorgungsmöglichkeiten: Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren gehören auf keinen Fall in den Restabfall (graue Tonne) oder in den Glascontainer. Entsorgung von ENERGIESPARLAMPEN und LEUCHTSTOFFRÖHREN Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren gehören zu den Gasentladungslampen und sind rein rechtlich ebenfalls den Elektro- und Elektronikaltgeräten unter der Sammelgruppe 4 zugeordnet. Ausrangierte Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren müssen separat gesammelt und entsorgt werden. Kleinmengen werden bei der mobilen Schadstoffsammlung (siehe Terminteil) kostenlos entgegengenommen. Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit besteht in der entgeltfreien Abgabe an den Kleinannahmestellen des Landkreises. 21

22 Stoffgleiche Nichtverpackungen (getrennte Erfassung) Kunststoffabfälle: (stoffgleiche Nichtverpackungen): sind Abfälle aus privaten Haushaltungen, die aus Kunststoff bestehen wie z.b. Spielzeuge (Sandkistenspielzeug, Bobby-car, Bälle u.a.) oder auch Haushaltswaren (z.b. Schüsseln, Frischhaltedosen, Eimer, Einkaufskisten, Gießkannen aus Kunststoff u.a.) sowie sonstige Materialien, die keine Verpackungen sind. Entsorgungsweg: Wiederverwendung/Recycling Überlassungspflicht: Ja für private Haushaltungen, da sämtliche Abfälle (Verwertungs- und Beseitigungsabfälle) dem Landkreis zu überlassen sind Nein für sonstige Herkunftsbereiche (z. B. Gewerbe, öffentliche Einrichtungen) soweit es sich nicht um Beseitigungsabfälle handelt Anmeldung: Abholung rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss! Telefonisch: Mo. Do. 08:00 17:00 Uhr, Fr. 08:00 14:00 Uhr (am und keine Anmeldung) Online: Ihre Bereitstellung: am Entsorgungstag bis spätestens 07:00 Uhr pro Entsorgung maximal 5 m³ bereitstellen am öffentlichen Straßenrand bzw. am zugewiesenen Bereitstellungsplatz so verpacken, stapeln, bündeln oder in geeigneter Weise geordnet bereitstellen, dass die Straße nicht verschmutzt wird und ein zügiges Verladen möglich ist Zusätzl. Entsorgungsmöglichkeiten: kostenlose Selbstanlieferung an den Annahmestellen des Landkreises aus privaten Haushalten g kostenlos aus anderen Herkunftsbereichen g entgeltpflichtig 22

23 Kleinannahmestellen Landkreis Börde Die Abfall-Annahmestellen sind ein zusätzlicher Service für private Haushalte im Landkreis Börde. Sie werden von den Abfallentsorgungsgesellschaften betrieben. Im Entsorgungsgebiet des Lankreises bestehen vier Kleinannahmestellen. Standorte: 1. Kleinannahmestelle Wolmirstedt OT Elbeu, Meitzendorfer Str Kleinannahmestelle Haldensleben, Bornsche Str. ehem. Mülldeponie 3. Kleinannahmestelle Wanzleben, An der Alten Tonkuhle 9 4. Kleinannahmestelle Oschersleben, Am Pappelwald 7 Die Öffnungszeiten sind auf der Rückseite der Broschüre aufgeführt. Besitzer von Abfällen können ihre Abfälle zu den Kleinannahmestellen bringen. Der Transport hat in geschlossenen oder gegen Verlust des Abfalls in sonstiger Weise gesicherten Fahrzeugen zu erfolgen. Was kann zu den Kleinannahmestellen gebracht werden? Abfallentsorgung Kleinannahmestellen Wolmirstedt und Haldensleben sowie Wanzleben: kostenfrei: Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altpapier / Pappe, Metall / Schrott, Sperrmüll (nur private Haushalte, siehe Seite 16), Grünschnitt (Baum- Strauch- u. Heckenschnitt), (nur private Haushalte, siehe Seite 13) kostenpflichtig: Altreifen, Bauschutt, Trockenbau (Gipskarton, Sauerkrautplatten, Gasbetonsteine), Grünabfall (Rasen, Laub, Blumen, Unkräuter, Stroh u. Heu, Kartoffelkraut, Erdbeerpflanzen usw. Obst, Kleintierstreu, Federn u. Tierhaare, Schilf, Efeu, Spargelkraut, Wurzeln mit Erdanhaftungen) Nur zur Kleinannahmestelle in Elbeu kann kostenpflichtig gebracht werden: Altglas (sauberes Fensterglas), Gefährliche Abfälle, behandeltes Altholz (außer Bahnschwellen), gefährliche Mineralwolle, Teer und teerhaltige Produkte, Asbest (Anlieferung werktags von bis 15. Uhr) Kleinannahmestelle Oschersleben: kostenfrei: Elektro- und Elektronikaltgeräte, Sperrmüll (nur private Haushalte, siehe Seite 16), Grünschnitt (Baum- Strauch- u. Heckenschnitt), (nur private Haushalte, siehe Seite 13) kostenpflichtig: Grünabfall (Rasen, Laub, Blumen, Unkräuter, Stroh u. Heu, Kartoffelkraut, Erdbeerpflanzen usw. Obst, Kleintierstreu, Federn u. Tierhaare, Schilf, Efeu, Spargelkraut, Wurzeln mit Erdanhaftungen) 23

24 ALTMETALL (SCHROTT) Was gehört zum Altmetall? Dazu gehört: z. B. 4 Bett-, Bügelbrett-, Kinderwagengestell 4 Fahrräder 4 Gartengrill 4 Gartenmöbel (Metall) 4 Pfannen, Töpfe 4 Schubkarre 4 Zinkeimer, -wanne, -kanne Dazu gehört nicht: z. B. 8 Elektrogeräte >>> Elektroaltgerätesammlung oder Abgabe bei den Kleinannahmestellen des Landkreises 8 unter Druck stehende Gasflaschen >>> Abgabe beim Lieferanten Allgemeine Informationen Altmetall: Gegenstände aus überwiegend metallischen Material Jeder, der sein Altmetall über den Landkreis entsorgt, unterstützt!stabile Abfallgebühren! Entsorgungsweg: Überlassungspflicht: Verwertung in Stahlwerken Ja für private Haushaltungen, da sämtliche Abfälle (Verwertungs- und Beseitigungsabfälle) dem Landkreis zu überlassen sind Nein für sonstige Herkunftsbereiche z. B. Gewerbe, öffentliche Einrichtungen usw. Anmeldung: Abholung rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss! Telefonisch: Mo. Do. 08:00 17:00 Uhr, Fr. 08:00 14:00 Uhr (am und keine Anmeldung) Online: Ihre Bereitstellung: Zusätzl. Entsorgungsmöglichkeiten: 24 am Entsorgungstag bis spätestens 07:00 Uhr am öffentlichen Straßenrand bzw. am zugewiesenen Bereitstellungsplatz Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises g kostenlos

25 BATTERIEN UND AKKUS g kostenloses Rücknahmesystem Beim Kauf über das Internet - Hinweise des Versandhandel beachten! Was ist das? Die Stiftung GRS Batterien ist das gemeinsame Rücknahmesystem der Hersteller für gebrauchte Gerätebatterien. Sie übernimmt die im Batteriegesetz festgelegte Produktverantwortung für gebrauchte Gerätebatterien. Mehr als Hersteller und Importeure nutzen inzwischen diese Dienstleistungen. Die Stiftung GRS Batterien ist eine Non-Profit-Organisation. Wie funktioniert es? Rückgabe wo? Die Stiftung GRS Batterien stellt dem Handel, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Gewerbebetrieben grüne Sammelboxen zur Verfügung und sorgt somit für eine ordnungsgemäße Sammlung, Sortierung und Entsorgung. Gerätebatterien und Akkus können überall, wo sie verkauft werden, unentgeltlich wieder zurückgegeben werden unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von ke und Typ. Abfallentsorgung Außerdem können sie an den Kleinannahmestellen des Landkreises, beim Schadstoffmobil, im Eingangsbereich der Landratsämter Haldensleben, Oschersleben und Wolmirstedt sowie beim Eigenbetrieb abgegeben werden. Lithium-Batterien und -Akkus müssen durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden. Starterbatterien (Autobatterien) können bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Wenn gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine gebrauchte Batterie zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet, einen Rückgabepfand in Höhe von 7,50 Euro zu erheben. Bei Rückgabe der gebrauchten Batterie wird dieses dann von der Verkaufsstelle zurückerstattet. Kontakt und Quelle: Stiftung GRS Batterien Tel , Fax , Weitere Infos: 25

26 SCHADSTOFFE Was gehört dazu aus dem häuslichen Bereich? Dazu gehört: z. B. 4 Abflussreiniger 4 Altmedikamente 4 Autopflegemittel 4 Batterien und Akkus (siehe S. 23) 4 Chemikalien 4 Desinfektionsmittel 4 Energiesparlampen (siehe S. 21) 4 Entkalker 4 Farbreste 4 Fleckenentferner 4 Fotochemikalien 4 Frostschutzmittel 4 Haushaltsreiniger 4 Holzschutzmittel 4 Imprägnierung 4 Insektenbekämpfungsmittel 4 Klebstoffe 4 Lacke/Lasuren 4 Laugen 4 Leuchtstoffröhren (siehe S. 21) 4 Lösemittel, Verdünnung 4 Maschinenöle 4 Metallschutzmittel 4 Möbelpolitur 4 Nagellackentferner 4 PU-Schaumdosen (Bauschaum) 4 Thermometer (Quecksilber) Dazu gehört nicht: z. B. 8 Altreifen >>> Fachhandel, Abgabe bei den Kleinannahmestellen des Landkreises (entgeltpflichtig) 8 Autobatterien >>> Fachhandel 8 eingetrocknete Farbreste (ohne Lösungsmittel) >>> graue Tonne 8 Feuerlöscher >>> Fachhandel 8 Infektiöse Abfälle >>> graue Tonne 8 Kanülen, verpackt in stichfesten Behältnissen >>> graue Tonne 8 Feuerwerkskörper >>> über die Entsorgung informiert die Abfallberatung TIPPS & TRICKS Aufbewahrung - gut beschriftet, möglichst in der Originalverpackung sowie gut verschlossen - um chemische Reaktionen zu vermeiden, kein Vermischen von verschiedenen Substanzen - außer Reichweite von Kindern Altmedikamente - können nach Trennung von ihrer Umverpackung auch über den Restabfall (graue Tonne) entsorgt werden - Rücknahme durch Apotheken, jedoch keine gesetzliche Verpflichtung Altöl - Händler sind verpflichtet, die verkaufte Menge an Frischölen später in Form von Altöl zurückzunehmen PU-Schaumdosen - viele Bau- und Fachmärkte nehmen die gebrauchten Bauschaumdosen kostenfrei zurück 26

27 Allgemeine Informationen Schadstoffe: gefährliche Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderen Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind Diese Abfälle dürfen nicht über die graue Tonne oder die Wertstoffbehälter entsorgt werden! Bitte geben Sie die Abfälle grundsätzlich am Schadstoffmobil ab, Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Gefahrstoffsymbole: g Kennzeichnungspflicht von schadstoffhaltigen Produkten Abfallentsorgung Entsorgungsweg: Beseitigung Überlassungspflicht: Ja Schadstoffe sind überwiegend Beseitigungsabfälle, d. h. sie können keiner weiteren Verwertung zugeführt werden. Sie sind sowohl von privaten Haushaltungen als auch aus sonstigen Herkunftsbereichen dem Landkreis zur Entsorgung zu überlassen. Abfuhr: Schadstoffmobil 2 Touren jährlich, Haltepunkte in den Gemeinden siehe Terminteil Ihre Übergabe: in verschlossenen und beschrifteten Behältnissen pro Haushalt und Sammlung maximal 20 kg oder Liter direkt an das Fachpersonal, nie unbeaufsichtigt am Haltepunkt abgestellt kein Umfüllen der Stoffe am Schadstoffmobil 27

28 BAUABFÄLLE/BODENAUSHUB Was gehört zu Bauabfällen? Dazu gehört: z. B. 4 Dachrinnen 4 Badewannen 4 Fenster 4 Kunststoffduschwannen 4 Laminat 4 Parkett 4 Rollläden 4 Sanitärkeramik 4 Türen einschließlich Rahmen 4 Zäune Dazu gehört nicht: z. B. 8 Sperrmüll >>> Abholung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr bzw. Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises 8 Altmetall >>> Abholung im Rahmen der Altmetallabfuhr bzw. Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises Allgemeine Informationen Bauabfälle: feste, nicht chemisch verunreinigte Stoffe, die bei Abbruch, Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken in privaten Haushaltungen anfallen, insbesondere Baumaterialreste, Bauteile aus Kunststoff, Isoliermaterial, Sanitärkeramik und Ähnliches Überlassungspflicht: für private Haushaltungen g können überlassen werden Nein für sonstige Herkunftsbereiche z. B. Gewerbe, öffentliche Einrichtungen usw. 28

29 Ihre Bereitstellung: am Entsorgungstag bis spätestens 07:00 Uhr am öffentlichen Straßenrand bzw. am zugewiesenen Bereitstellungsplatz je Sammlung und Haushalt zugelassen - Fenster, bis 3 Stück - Türen, einschl. Rahmen, bis 2 Stück - WC-Becken 1 Stück - Waschbecken, Waschtisch 1 Stück - Rollläden, bis 3 Stück - Kunststoffduschwanne 1 Stück Anmeldung: Die Abholung ist entgeltpflichtig. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse als Überweisung. Eine Entsorgung ohne vorherige Zahlung ist nicht möglich. Abholung rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss! Telefonisch: Mo. Do. 08:00 17:00 Uhr, Fr. 08:00 14:00 Uhr (am und keine Anmeldung) Abfallentsorgung Zusätzliche Entsorgungswege Bauabfälle/Bodenaushub Selbstanlieferung (entgeltpflichtig) an den Kleinannahmestellen des Landkreises Größere Mengen an Bauabfällen/Bodenaushub können kostenpflichtig über Container entsorgt werden. Containeranforderung im Bereich WMS, HDL, Oeb Abfallentsorgungsgesellschaft Untere Ohre GmbH, Tel , weitere Hinweise finden Sie auf Seite 5 Containeranforderung im Bereich WZL, OC Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH, Tel , weitere Hinweise finden Sie auf Seite 5

30 ALTKLEIDER/ALTSCHUHE Nutzen Sie bitte für die Entsorgung (Spende) Ihrer Altkleider und -schuhe bekannte und seriöse Organisationen, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz (DRK)! Dazu gehört: 4 Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, die sauber und in einem noch tragbarem Zustand ist 4 verwendbare Textilien z. B. 4 Bettwäsche 4 Gardinen 4 Tischwäsche Dazu gehört nicht: z. B. 8 Federbetten >>> Sperrmüll 8 Teppiche >>> Sperrmüll SAUBER. EINFACH. BESSER. ALTKLEIDER Nicht mehr tragbare Bekleidung ist Restabfall und darf nicht in die Altkleidercontainer eingeworfen werden... Wie erkennt man illegal aufgestellte Altkleidercontainer? Seriöse Kleidersammler versehen durch Aufkleber ihre Altkleidercontainer mit Namen, Adresse und Telefonnummer für Rückfragen. Fehlen diese, ist unter Umständen mit einer unseriösen bzw. illegalen Sammlung zu rechnen. Sie können z. B. Ihre Altkleider und -schuhe auch persönlich in den Kleiderkammern der Ortsvereine abgeben. Ort Straße Öffnungszeiten Wolmirstedt Heinrich-Heine-Str. 5 Mo. 12:00 14:00 Uhr, Fr. 10:00 14:00 Uhr Haldensleben Gerikestr. 5 Mo. Fr. 10:00 15:00 Uhr Oschersleben Schermckerstr. 6 Mo. Fr. 09:00 16:00 Uhr Wanzleben Bahnhofspromenade 6 Mo. Fr. 08: 17:00 Uhr

31 ABFALLENTSORGUNG VERKAUFSVERPACKUNGEN Bundesweit sind im Rahmen der Produktverantwortung Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen gemäß Verpackungsverordnung verpflichtet, diese zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Diese Verpflichtung wird gegen Lizenzentgelte durch duale Systeme übernommen. Der Landkreis Börde, Eigenbetrieb Abfallentsorgung, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, ist somit nicht für die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen zuständig. Die Firma REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH wurde von den Betreibern der dualen Systeme mit der Sammlung der Leichtverpackungen (gelbe Tonne) und der Verpackungen aus Glas - Altglas (Glascontainer) im Landkreis Börde beauftragt. Gelbe Tonne Falsch befüllt! Nicht selten muss die REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH feststellen, dass Sammelbehältnisse falsch befüllt werden. Zu den Fehlwürfen zählen dabei u. a. undurchsichtige Säcke, Windeln, Zigarettenkippen, Plastikeimer. Durch falsch befüllte gelbe Tonnen entstehen zusätzliche Kosten für Sortierung und Entsorgung. Daher werden nur ordnungsgemäß mit Leichtverpackungen befüllte Behälter geleert. Der Entsorger ist berechtigt, gelbe Tonnen, die mit Restabfällen oder anderen fraktionsfremden Stoffen falsch befüllt wurden, stehen zu lassen. Die fehlbefüllten Tonnen werden durch einen roten Aufkleber mit der Aufschrift Falschbefüllt gekennzeichnet. Eine Entsorgung der gelben Tonne erfolgt erst am nächsten Entsorgungstermin, Voraussetzung hierfür ist die Nachsortierung bzw. Entnahme der Fehlwürfe. Werden die Fehlwürfe nicht entfernt, kann das Sammelgemisch nur noch als (gebührenpflichtiger) Restabfall entsorgt werden. Abfallentsorgung

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