PROSPEKTNACHTRAG NR. 2

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1 ZBI PROFESSIONAL 8 PROSPEKTNACHTRAG NR. 2 ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. ACHTE PROFESSIONAL IMMOBILIEN HOLDING KG Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Prospektnachtrag Nr. 2 ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektnachtrags Nr. 2 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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3 ZBI PROFESSIONAL 8 PROSPEKTNACHTRAG NR. 2 ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. ACHTE PROFESSIONAL IMMOBILIEN HOLDING KG 3

4 PROSPEKTNACHTRAG Nachtrag Nr. 2 nach 11 Vermögensanlagengesetz der ZBI Fondsmanagement GmbH vom zum veröffentlichten Verkaufsprospekt vom in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 vom betreffend das öffentliche Angebot über den Erwerb von Kommanditanteilen an der ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding KG. Dieser Nachtrag ersetzt insbesondere den Nachtrag Nr. 1 vom vollumfänglich. Der Nachtrag Nr. 1 wurde am in der FAZ und am im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aufgrund von Änderungen im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft hat der Nachtrag Nr. 1 zu keinem Zeitpunkt für den Vertrieb der Vermögensanlage Verwendung gefunden. Nach 11 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz können Anleger, die vor Veröffentlichung des Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Vermögensanlagen gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der Erlanger Consulting GmbH, Rathsberger Straße 6, Erlangen zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding KG (Fondsgesellschaft oder ZBI 8 Holding KG) hat die Aufnahmefrist für weitere Beitritte durch Gesellschafterbeschluss vom über den hinaus bis zum verlängert. Dies hat zur Folge, dass die Übergangsvorschrift des 353 Absatz 4 KAGB auf die Fondsgesellschaft keine Anwendung findet. Vielmehr hat die Fondsgesellschaft sowohl die organisatorischen, als auch die produkt spezifischen Vorgaben des KAGB für geschlossene alter native Investmentfonds (kurz: AIF) vollumfänglich zu beachten hat. Als Über- gangsvorschrift für die Anwendung des Vermögensanlagengesetzes greift 32 Absatz 8 Vermögensanlagengesetz. Bei den in diesem Nachtrag enthaltenen Bildern handelt es sich nicht um das/die Anlageobjekt/e des vorliegenden Fonds. Die Bilder haben rein illustrative Funktion. Die ZBI Fondsmanagement GmbH gibt folgende Veränderung gegenüber dem bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom bekannt: Die Angaben im Kapital 9 Rechtliche Grundlagen (S. 131 ff) werden wie folgt ergänzt: Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches Aufgrund der Initiative der Europäischen Union mit neuen Vorgaben für Verwalter alternativer Investmentfonds, der AIFM-Richtlinie (2011/61/EU), hat der Deutsche Bundestag am das Kapitalanlagegesetzbuch (kurz: KAGB) als Gesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie verabschiedet. Unter Zustimmung des Bundesrates am wurde die Einführung des KAGB mit Wirkung zum beschlossen. Regulierung aufgrund der Einführung des KAGB Aufgrund der Einführung des KAGB ist die Emittentin und die Geschäftsführung der vorliegenden Vermögensanlage künftig zur Einhaltung und Umsetzung dieses Gesetzes sowie der weiteren im Zusammenhang mit der Umsetzung der AIFM-Richtlinie erlassenen Gesetze und Verordnungen (kurz: zusammen AIFM-Gesetze ) verpflichtet. Ziel der Gesetzgebung ist es, sämtliche Arten von Investmentfonds zukünftig unter einem einheitlichen Rechtsrahmen zu regulieren. Nach dem Fondsbegriff des KAGB unterliegt zukünftig eine Beteiligung an der ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding KG (kurz: ZBI 8 Holding KG) als Anteil an einem AIF diesen neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen. 4

5 ZBI 8 PROSPEKTNACHTRAG NR. 2 Somit sind künftig zahlreiche administrative Regelungen zu beachten. Die wichtigste Änderung ergibt sich aus der Einführung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und einer Verwahrstelle. Danach hat der AIF und damit die ZBI 8 Holding KG zur Verwaltung des Investmentvermögens eine Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie eine Verwahrstelle zu beauftragen, die jeweils im Interesse der Anleger zu handeln haben und die für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben eine behördliche Erlaubnis benötigen. Die Funktionen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und einer Verwahrstelle sind neu geschaffen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind daher noch wenige behördliche Zulassungen vergeben worden und es liegen diesbezüglich auch keine Erfahrungswerte vor. Für die vollumfängliche Erfüllung der mit der KAGB-Einführung verbundenen gesetzlichen Anforderungen wird der Emittentin seitens des Gesetzgebers ein Zeitraum bis eingeräumt (Umsetzungsfrist). ZBI Professional 7 Berlin, Bredowstraße 5

6 ZBI Professional 6 Berlin, Küstriner Straße 6

7 ZBI 8 PROSPEKTNACHTRAG NR. 2 Anlagebedingungen Innerhalb der oben beschriebenen Umsetzungsfrist für die mit der Einführung der AIFM-Gesetze geforderten regulatorischen Bestimmungen hat der AIF Anlagebedingungen zu erstellen. Diese Anlagebedingungen werden neben dem Gesellschaftsvertrag stehen und bedürfen einer Genehmigung durch die Bundes anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin). Die erstmalige Erstellung, die Beantragung der Genehmigung durch die BaFin, sowie die Veröffentlichung der Anlagebedingungen wird durch die ZBI Fonds management GmbH innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist erfolgen. Soweit die von der BaFin genehmigten Anlagebedingungen vorliegen, wird die Geschäfts führung der Emittentin diese allen Gesellschaftern bekannt geben. Die Anlagebedingungen enthalten gesetzlich normierte Angaben zur Fonds gesellschaft und deren Anteilen. Die Angaben im Kapitel 7 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen (S. 63 ff) werden wie folgt ergänzt: Beauftragung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft Ein wesentliches Element der künftigen Regulierung der Emittentin besteht darin, dass die grundsätzlich zur Geschäftsführung und Verwaltung der Emittentin berufene Gesellschaft, aktuell die ZBI Professional Fondsverwaltung GmbH, über eine Erlaubnis zur kollektiven Vermögensverwaltung bei Fondsgesellschaften wie der Emittentin verfügen müsste. Die ZBI Professional Fondsverwaltung GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin) hatte jedoch bereits mit Wirkung zum die ZBI Fondsmanagement GmbH mit dem Fondsmanagement beauftragt. Die Prospektverantwortliche geht zum Zeitpunkt der Aufstellung des Prospektnachtrags davon aus, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH diese Erlaubnis für die kollektive Vermögensverwaltung für sich beantragen und erhalten wird. Die Übernahme der kollektiven Vermögensverwaltung erfolgt vor liegend durch eine schuldrecht liche Beauftragung der ZBI Fondsmanagement GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft. Diese Beauf tragung ist durch Abschluss eines schuldrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Emittentin und der ZBI Fondsmanagement GmbH vom erfolgt. Der ursprünglich mit der ZBI Fondsmanagement GmbH abgeschlossene Managementvertrag wurde ebenso wie der mit der Asset Management GmbH abgeschlossene Asset Management Vertrag aufgehoben. Die als Kapitalverwaltungsgesellschaft vorgesehene ZBI Fondsmanagement GmbH wird alle gesetzlich verpflichtenden administrativen und organisatorischen Vorkehrungen im Rahmen ihres zu stellenden Zulassungs antrags treffen, um eine Genehmigung von der BaFin zu erlangen. Die ZBI Fondsmanagement GmbH hat Ihren Sitz in Erlangen. Sie ist beim Registergericht Fürth unter HRB eingetragen. Die ZBI Fondsmanagement GmbH wurde am gegründet. Sie ist geschäftsansässig Henkestraße 10, Erlangen. Die Geschäftsführung setzt sich aus zwei Mitgliedern zusammen. Hierbei handelt es sich um Herrn Dirk Meißner und Herrn Dr. Bernd Ital. Die Höhe des gezeichneten Kapitals beträgt Euro und wurde vollständig einbezahlt. Die Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind die Sicherstellung und Verantwortung der Portfolioverwaltung und des Risikomanagements. Hierfür sind gegenüber der BaFin sowohl organisatorische wie auch administrative Voraussetzungen und deren Einhaltung nachzuweisen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat hinsichtlich des Risikomanagements das Erfordernis der funktionalen und hierarchischen Trennung von den operativen Einheiten einschließlich des Portfoliomanagements zur Vermeidung von Interessenkonflikten einzuhalten. Durch den Einsatz von geeigneten Systemen sind wesentliche Risiken für den AIF festzustellen, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. 7

8 Auch hinsichtlich der Liquidität hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft Verfahren zur Überwachung von Liqui ditätsrisiken des AIF sicherzustellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat regelmäßig Stresstests zur Bewertung und Überwachung der Liquiditäts risiken unter Berücksichtigung der Anlagestrategie durchzuführen. Hierzu hat sich die ZBI Fondsmanagement GmbH im Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber der Fondsgesellschaft verpflichtet. Der Vergütungsanspruch der ZBI Fondsmanagement GmbH aufgrund des ursprünglichen Managementvertrages mit der Emittentin ist in dem aufgrund der Regelungen des KAGB erforderlichen neu abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Emittentin und der ZBI Fondsmanagement GmbH eingefügt worden. Die bei der Emission festgelegte Jahresvergütung für das Fondsmanagement beträgt somit weiterhin 0,25 % des gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für die Portfoliobewirtschaftung und -kontrolle, welche zukünftig durch die ZBI Fondsmanagement GmbH übernommen wird, erhält diese eine jährliche Vergütung (pro rata temporis) in Höhe von 1,5 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen auf die im Jahresabschluss der Gesellschaft und ihrer Objektgesellschaften ausgewiesenen Nettokaltmietenumsätze, Stellplatzmietumsätze und Garagenmietumsätze. Die ZBI Fondsmanagement GmbH kann monatlich angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Für die vollumfängliche Erfüllung der mit der KAGB-Einführung verbundenen gesetzlichen Anforderungen wird der Emittentin seitens des Gesetzgebers ein Zeitraum bis eingeräumt. Beauftragung einer Verwahrstelle Bei einer Verwahrstelle handelt es sich um eine behördlich beaufsichtigte Einrichtung, ähnlich wie beispielsweise Kreditinstitute, Wertpapierfirmen oder Versicherungen. Die Verwahrstelle ist von der Kapital- verwaltungsgesellschaft bzw. vom AIF zu beauftragen und hat unabhängig vom separaten Portfolio- und Risiko management der Kapitalverwaltungsgesellschaft das Interesse der Anleger zu wahren. Die Verwahrstelle ist zunächst für die Verwahrung der Vermögenswerte des AIF zuständig. Da alternative Investmentfonds in der Ausprägung des geschlossenen Typs, wie auch hier bei der ZBI 8 Holding KG, in der Regel in Sachwerte in Form von Immobilien investieren, und damit in nicht physisch verwahrfähige Gegenstände, können diese der Verwahrstelle weder in physischer Form übergeben, noch wie Finanzinstrumente, auf einem in den Büchern der Verwahrstelle geführten Konto verbucht werden. Stattdessen hat die Verwahrstelle in diesem Fall die Pflicht zur Überprüfung der Eigentumsverhältnisse bei den Vermögensgegenständen des AIF und der Führung eines stets aktuellen Bestandsverzeichnisses. Eine weitere zentrale Aufgabe der Verwahrstelle ist die Überwachung der Zahlungsströme des AIF. Sie soll insbesondere sicherstellen, dass das Geld der Anleger und die Barmittel des AIF ordnungsgemäß auf Konten verbucht werden, welche im Namen des AIF oder der für ihn tätigen Verwahrstelle eröffnet wurden. Daneben kommen der Verwahrstelle Kontrollaufgaben sowie Zustimmungspflichten in Bezug auf bestimmte Transaktionen des AIFs zu (z.b. Rechtmäßigkeitskontrolle der Weisungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft). Zu den Kontrollfunktionen gehört unter anderem die Sicherstellung, dass die Anleger die von ihnen gezeichneten Beteiligungssummen leisten. Auch hat sie zu gewährleisten, dass die Ausgabe und ggf. Rücknahme sowie die Ermittlung des Wertes von Anteilen den gesetzlichen Vorgaben des KAGB entsprechen. Die Geschäftsführung ist durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt worden, einen Vertrag mit einer Verwahrstelle unter gleichzeitiger Aufhebung des Mittelverwendungskontrollvertrages abzuschließen. Die Geschäftsführung der ZBI 8 Holding KG hat bereits Gespräche mit Marktteilnehmern geführt, welche die 8

9 ZBI 8 PROSPEKTNACHTRAG NR. 2 Funktion übernehmen könnten. Bisher ist jedoch noch keine abschließende Entscheidung gefallen. Die Angaben im Kapitel 5 Risiken in Zusammenhang mit der Vermögensanlage (S. 31 ff) werden wie folgt ergänzt: Die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches wurde mit Wirkung zum beschlossen. Dessen Verpflichtungen sowie zahlreiche weitere admini strative Regelungen sind zu beachten. Aufgrund der sich nach KAGB ergebenden Notwendigkeit der Be stellung einer Verwahrstelle und einer Kapitalverwaltungsgesellschaft können sich folgende Risiken aus deren gesetz lichen Funktionen ergeben: Verwahrstelle Die Emittentin ist zur Einhaltung aller gesetzlich bindenden Anforderungen verpflichtet. Hierzu zählt aufgrund des KAGB auch die Bestellung einer Verwahrstelle. Es besteht das Risiko, dass es der Emittentin nicht gelingt, eine den Anforderungen des KAGB entsprechende Verwahrstelle zu beauftragen. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verwahrstelle nach ihrer Beauftragung ihre Tätigkeit aus aufsichtsrechtlichen Gründen wieder aufgeben muss. Dies hätte zur Folge, dass die Emittentin eine neue geeignete Verwahrstelle finden und beauftragen muss, was zusätzliche Kosten verursachen dürfte. Sollte dies nicht (rechtzeitig) gelingen, könnte die Emittentin abgewickelt werden müssen. Hieraus resultiert für den Anleger das Risiko einer Minderung des Ertrags oder auch des Verlusts des eingesetzten Kapitals inklusive Agio. Zudem bringt es die Beauftragung einer Verwahrstelle mit sich, dass die Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens Verfügungsgewalt auf die von der Emittentin gehaltene Vermögensgegenstände haben könnten. In diesem Zusammenhang kann eine Veruntreuung der Ver mögensgegenstände der Emittentin durch diese Personen nicht ausgeschlossen werden. Auch können die Mitarbeiter der beauftragten Verwahrstelle nachteilige Entscheidungen treffen, die sich negativ für die Emittentin auswirken. Sollte in diesen Fällen für die Emittentin kein vollumfänglicher Schadensersatz erlangt werden können, so hätte dies negative Auswirkungen auf die Ertragslage der Emittentin und könnte bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen. Hieraus resul tiert für den Anleger das Risiko einer Minderung des Ertrags oder auch des Verlusts des eingesetzten Kapitals inklusive Agio. Kapitalverwaltungsgesellschaft Eine weitere Gesellschaft der ZBI Gruppe soll die Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft übernehmen. Hierfür ist die ZBI Fondsmanagement GmbH vorge sehen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft soll alle gesetzlich verpflichtenden administrativen und organisatorischen Vorkehrungen im Rahmen ihres zu stellenden Zulassungsantrags treffen, um eine Genehmigung von der BaFin zu erlangen. Es besteht das Risiko, dass es der beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht gelingt, eine BaFin-Zulassung zu erhalten. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihre Tätigkeit aus aufsichtsrecht lichen Gründen wieder aufgeben muss. Dies hätte zur Folge, dass die Geschäftsführung eine neue geeignete Kapitalverwaltungsgesellschaft finden und beauftragen muss, was zusätzliche Kosten verursachen dürfte. Sollte dies nicht (rechtzeitig) gelingen, könnte die Emittentin abgewickelt werden müssen. Hieraus resultiert für den Anleger das Risiko einer Minderung des Ertrags oder auch des Verlusts des eingesetzten Kapitals inklusive Agio. Zudem bringt es die Beauftragung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit sich, dass die Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens nachteilige Entscheidungen treffen könnten, die sich negativ auf die Emittentin auswirken. Sollte in diesen Fällen für die Emittentin kein vollumfänglicher Schadensersatz erlangt werden können, so hätte dies negative Auswirkungen auf die Ertragslage der Emittentin und könnte bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen. Hieraus resultiert für den Anleger das Risiko einer Minderung des Ertrags oder auch des Verlusts des eingesetzten Kapitals inklusive Agio. 9

10 Regulatorische Anforderungen aufgrund der Einführung des KAGB Über die vorstehenden Erfordernisse der Beauftragung einer Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft hinaus ist die Emittentin zur Einhaltung weiterer regulatorischen Anforderungen aufgrund der Einführung des KAGB angehalten. Dies gilt im Hinblick auf die Erstellung von Anlagebedingungen, die Beantragung der Genehmigung für die Anlagebedingungen durch die BaFin sowie die Veröffentlichung von Anlagebedingungen. Sollte die BaFin die Genehmigung verweigern, resultiert hieraus die Gefahr einer Rückabwicklung der Emittentin. Für den Anleger ergibt sich dann das Risiko einer Minderung des Ertrags oder auch des Verlusts des eingesetzten Kapitals inklusive Agio. Daneben besteht das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit der Emittentin aufgrund der KAGB-Regulierungen eingeschränkt oder vollständig verboten wird, wenn beispielsweise die Emittentin die an sie jeweils gestellten Anforderungen nicht erfüllen kann. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin umstrukturiert oder bereits vor dem Ende der Laufzeit liquidiert werden muss. Hieraus resultiert für den Anleger das Risiko einer Minderung des Ertrags oder auch des Verlusts des eingesetzten Kapitals inklusive Agio. Die Angaben im Kapitel 8 Wirtschaftliche Angaben (S. 87 ff) werden wie folgt aktualisiert: Die Tabellen auf den Seiten 12, 14, 16 und 17 aktualisieren auch die Tabellen auf den Seiten 22, 23, 25 und 26 des Kapitels 4 Das Angebot im Überblick (S. 19 ff). Da der Fondsgesellschaft auch nach dem neue Anleger beitreten können, gilt das KAGB gemäß 353 Absatz 6 KAGB für die Fondsgesellschaft vollumfänglich. Die produktspezifischen Anforderungen, die das KAGB an geschlossene AIF, wie die Fondsgesellschaft stellen wird, führen dazu, dass die im Verkaufsprospekt dargestellten Prognoserechnungen aktualisiert werden müssen. Die im KAGB vorgeschriebene Beleihungswertgrenze von 60 % hat Auswirkung auf das Investitionsvolumen der Objektgesellschaften. Da weniger Fremdkapital aufgenommen wird, werden insgesamt weniger Immobilien erworben. Da eine Vielzahl der Ausgabenpositionen prognostisch von dem für Immobilieninvestitionen zur Verfügung stehenden Kapital abhängig sind, ändern sich somit die Prognoserechnungen des Verkaufsprospekts. Im Folgenden werden daher jeweils die Prognoserechnungen des Verkaufsprospekts mit den sich ergebenden neuen Werten dargestellt. Prämissen, die sich im Vergleich zu den Angaben im Verkaufsprospekt geändert haben, werden im Anschluss an die jeweilige aktualisierte Tabelle erläutert. Auf Veränderungen aufgrund der vorstehend beschriebenen reduzierten Fremdkapitalaufnahme in den Objektgesellschaften und des daran anknüpfenden geringeren Investitionsvolumens bei unverändertem Rechenweg wird nicht gesondert hingewiesen. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss beträgt 180,83 % bezogen auf das Kommanditkapital zuzüglich Agio. Dabei wurde der tatsächliche Vertriebsstart sowie das neue Platzierungsende berücksichtigt. Aufgrund der verlängerten Platzierungsphase verlängert sich der im Verkaufsprospekt dargestellte Prognosezeitraum bis zum Die Anleger erzielen somit ein Ergebnis von 7,15 % p. a. bei einer gemittelten Kapitalbindungsdauer unter Berücksichtigung der Einzahlungszeitpunkte von 11,31 Jahren. Bei den nachfolgenden Prognoserechnungen wurden die tatsächlichen Einzahlungen des Eigenkapitals vom bis in Höhe von Euro (Kommanditkapitalanteile ohne Agio) berücksichtigt. Die weiteren Eigenkapitaleinzahlungen in Höhe von Euro wurden für den Zeitraum bis prognostiziert. 10

11 ZBI 8 PROSPEKTNACHTRAG NR. 2 ZBI Professional 6 Berlin, Neue Bahnhofstraße 11

12 Mittelherkunft/Mittelverwendung (PROGNOSE) ZBI 8 HOLDING KG In % vom Kommanditkapital In % des Gesamtkapitals inklusive Agio In Tausend PROGNOSE der Mittelherkunft Euro Kommanditkapital Gründungsgesellschafterin 10 0,03 % 0,02 % Kommanditkapital Anleger ,97 % 51,71 % Agio ,00 % 2,58 % Gesamt ,00 % 54,31 % In Tausend Euro In % vom Kommanditkapital In % des Gesamtkapitals inklusive Agio PROGNOSE der Mittelverwendung 1. Aufwand für den Erwerb der Beteiligungen Beteiligungskapital Objekt KG ,00 % 35,17 % Beteiligungskapital Handels GmbH ,33 % 9,48 % ,33 % 44,65 % 2. Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen Eigenkapitalbeschaffung ,50 % 3,88 % Agio ,00 % 2,59 % Marketinggebühren 450 1,50 % 0,77 % Konzeptionsgebühren 300 1,00 % 0,52 % Veranstaltungskosten, IT-Dienstleistungen und sonstige Kosten Vertrieb 300 1,00 % 0,52 % Mittelverwendungskontrolle / Verwahrstelle 119 0,40 % 0,20 % Treuhandschaft 116 0,38 % 0,20 % Nicht abzugsfähige Vorsteuer 243 0,81 % 0,42 % ,59 % 9,10 % 2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage Handelsregister 45 0,15 % 0,08 % Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 23 0,08 % 0,04 % 68 0,23 % 0,12 % 3. Sonstiges Sonstiges 35 0,12 % 0,06 % Nicht abzugsfähige Vorsteuer 7 0,02 % 0,01 % 42 0,14 % 0,07 % 4. Liquiditätsreserve 213 0,71 % 0,37 % Gesamt ,00 % 54,31 % 12

13 ZBI 8 PROSPEKTNACHTRAG NR. 2 Aufgrund der veränderten Platzierungsphase und der Vorgaben des KAGB haben sich der Gesamtbetrag der Vergütungen der Mittelverwendungskontrolle / Verwahrstelle (2.1 Vergütungen) und der Gesamtbetrag der Vergütungen der Treuhandschaft betragsmäßig geändert. Die prognostizierten Kosten der Mittelverwendungskontrolle / Verwahrstelle betragen rund 0,40 % und die Kosten für Treuhandschaft rund 0,38 % jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen auf ein prognostiziertes Kommanditkapital von 30 Mio. Euro. Aufgrund der Notwendigkeit des vorliegenden Nachtrags wurden zusätzlich 15 TEuro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer seitens der Geschäftsleitung als sonstige Kosten (3. Sonstiges) zur Begleichung der mit dem Nachtrag in Zusammenhang stehenden Kosten prognostiziert. Die vorstehenden Veränderungen haben jeweils Auswirkungen auf die nicht abzugsfähigen Vorsteuern der einzelnen Kostenpositionen. Diese betragen bei der Position 2.1 Vergütungen 243 TEuro und bei der Position 3. Sonstiges 7 TEuro. Daraus ergibt sich eine Liquiditätsreserve (4.) in der Investitionsphase in Höhe von 213 TEuro. Vorstehendes führt auch zu einer Aktualisierung der Seiten 74 und 142 wie folgt: Dies ergibt für den Treuhänder, bei dem geplanten Kommanditkapital von 30 Mio. Euro im prognostizierten Betrachtungszeitraum bis zum einen Gesamtbetrag der Vergütungen in Höhe von Euro zuzüglich gesetz licher Mehrwertsteuer, somit Euro. Beim maximalen Kommanditkapital von 100 Mio. Euro ergibt dies für denselben Zeitraum einen Gesamtbetrag der Vergütungen von Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, somit Euro. Die Seiten 75 und 145 müssen aufgrund des vorstehend ausgeführten wie folgt aktualisiert werden: Dies ergibt für den Mittelverwendungskontrolleur, bei dem geplanten Kommanditkapital von 30 Mio. Euro im prognostizierten Betrachtungszeitraum bis zum einen Gesamtbetrag der Vergütungen in Höhe Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, somit Euro. Beim maximalen Kommanditkapital von 100 Mio. Euro ergibt dies für denselben Zeitraum einen Gesamtbetrag der Vergütungen von Euro zuzüglich gesetz licher Mehrwertsteuer, somit Euro. 13

14 Mittelherkunft/Mittelverwendung (PROGNOSE) Objektgesellschaften (Objekt KG und Handels GmbH) Objekt KG In Tausend Euro Handels GmbH In Tausend Euro Gesamt In Tausend Euro In % vom Kommanditkapital In % des Gesamtkapitals inklusive Agio PROGNOSE der Mittelherkunft Beteiligungskapital ZBI 8 HOLDING KG ,33 % 44,65 % Fremdkapital ,33 % 45,69 % Gesamt ,66 % 90,34 % Objekt KG In Tausend Euro Handels GmbH In Tausend Euro Gesamt In Tausend Euro In % vom Kommanditkapital In % des Gesamtkapitals inklusive Agio PROGNOSE der Mittelverwendung 1. Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte einschließlich Nebenkosten (ohne Maklerkosten) Immobilienkaufpreise ,00 % 76,04 % Grunderwerbsteuer ,35 % 3,80 % Notar-/Gerichtskosten ,20 % 1,14 % Kosten Due-Diligence ,94 % 1,52 % Nicht abzugsfähige Vorsteuer ,71 % 0,37 % Erhaltungsaufwand (brutto) ,35 % 3,80 % ,55 % 86,67 % 2. Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen Maklerkosten ,41 % 2,28 % Fremdmittelbeschaffung ,59 % 0,82 % Nicht abzugsfähige Vorsteuer ,71 % 0,37 % ,71 % 3,47 % 3. Liquiditätsreserve ,40 % 0,20 % Gesamt ,66 % 90,34 % 14

15 ZBI 8 PROSPEKTNACHTRAG NR. 2 Die im KAGB verankerte Beleihungswertgrenze von 60 % des notariell zu beurkundenden Kaufpreises der Fondsimmobilien führt in den Objektgesellschaften dazu, dass insgesamt TEuro (davon TEuro in der Objekt KG und TEuro in der Handels GmbH) an Fremdkapital aufgenommen werden kann. Damit können Immobilienkaufpreise in Höhe von TEuro (davon TEuro in der Objekt KG und TEuro in der Handels GmbH) bezahlt werden. Aufgrund der vorstehenden Angaben ergeben sich die in der Prognoserechnung dargestellten Aufwendungen für den Erwerb oder die Herstellung der Anlageobjekte einschließlich Nebenkosten sowie die ebenfalls in der Prognoserechnung dargestellten Vergütungen für Investitionen in eben dieser Größenordnung. Die Liquiditätsreserve in den Objektgesellschaften beträgt aufgrund der insgesamt veränderten Erwerbsnebenkosten und Vergütungen 119 TEuro (davon 45 TEuro in der Objekt KG und 74 TEuro in der Handels GmbH). Die Fremdkapitalquote beträgt in der Objekt KG 50,61 % und in der Handels GmbH 50,45 %. Der vorstehende Absatz aktualisiert auch die Angaben auf S. 24 im Kapitel 4 Das Angebot im Überblick. ZBI Professional 7 Berlin, Gottschedstraße 15

16 Zusammenfassung der Mittelverwendung (PROGNOSE) ZBI 8 HOLDING KG Euro In % vom Kommanditkapital In % vom Kommanditkapital inklusive Agio In % des Gesamtkapitals inklusive Agio 1. Aufwand für den Erwerb der Beteiligungen ,33 % 82,22 % 44,65 % 2. Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen ,59 % 16,75 % 9,10 % 2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage ,23 % 0,22 % 0,12 % 3. Sonstiges ,14 % 0,13 % 0,07 % 4. Liquiditätsreserve ,71 % 0,68 % 0,37 % Gesamt ,00 % 100,00 % 54,31 % Verteilung der Gesamtkosten (PROGNOSE) ZBI 8 HOLDING KG Euro In % vom Kommanditkapital ohne Agio In % des Gesamtkapitals ohne Agio 1. Aufwand für den Erwerb der Beteiligungen ,33 % 45,84 % 2. Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen ,59 % 6,69 % 2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage ,23 % 0,12 % 3. Sonstiges ,14 % 0,07 % 4. Liquiditätsreserve ,71 % 0,37 % Gesamt ,00 % 53,09 % Der Gesamtaufwand des Gesamtfonds ergibt sich aus der Summe der zum Erwerb der Beteiligungen an den Objektgesellschaften (Anlageobjekte) geplanten Eigenmittel ( Euro), dem Agio ( Euro) und der zur Realisierung der Immobilieninvestitionen auf Ebene der Objektgesellschaften gemäß Planprognose aufzunehmenden Fremdmittel ( Euro), Unter Bezugnahme auf diesen Gesamtaufwand in Höhe von Euro errechnet sich die folgende Zusammenfassung der Mittelherkunft/Mittelverwendung des Gesamtfonds: 16

17 ZBI 8 PROSPEKTNACHTRAG NR. 2 Mittelherkunft/Mittelverwendung (PROGNOSE) Gesamtfonds Zusammenfassung PROGNOSE der Mittelherkunft Euro In % vom Kommanditkapital In % vom Kommanditkapital inklusive Agio In % des Gesamtkapitals inklusive Agio Kommanditkapital Gründungsgesellschafterin ,03 % 0,03 % 0,02 % Kommanditkapital Anleger ,97 % 95,21 % 51,71 % Agio ,00 % 4,76 % 2,58 % Fremdkapital ,33 % 84,13 % 45,69 % Gesamt ,33 % 184,13 % 100,00 % Zusammenfassung PROGNOSE der Mittelverwendung Euro In % vom Kommanditkapital In % vom Kommanditkapital inklusive Agio In % des Gesamtkapitals inklusive Agio 1. Aufwand für den Erwerb der Objekte einschließlich Nebenkosten (ohne Maklerkosten) ,55 % 159,58 % 86,67 % 2. Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen ,30 % 23,14 % 12,57 % davon ZBI 8 HOLDING KG ,59 % 16,75 % 9,10 % davon Objektgesellschaften ,71 % 6,39 % 3,47 % 2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage ,23 % 0,22 % 0,12 % 3. Sonstiges ,14 % 0,13 % 0,07 % 4. Liquiditätsreserve ,11 % 1,06 % 0,57 % Gesamt ,33 % 184,13 % 100,00 % Die nachfolgend hervorgehobenen Angaben aktualisieren auch die Angaben im Kapitel 4 Das Angebot im Überblick auf S. 29. Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen belaufen sich plangemäß auf Euro einschließlich Umsatzsteuer (dies entspricht 19,2 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage ohne Agio in Höhe von Euro). An Provisionen oder vergleichbaren Vergütungen wurden berücksichtigt: Eigenkapitalbeschaffung ( Euro) und Vertriebskosten aus dem Agio ( Euro) auf Ebene der Fondsgesellschaft (siehe Tabelle Mittelherkunft/Mittelverwendung (PROG- NOSE) ZBI 8 HOLDING KG ) sowie Maklervergütungen ( Euro zuzüglich nicht abzugsfähiger Vorsteuer von Euro, somit Euro) und Vergütungen für Fremdmittelbeschaffung ( Euro) auf Ebene der Objektgesellschaften (siehe Tabelle Mittelherkunft/Mittelverwendung (PROGNOSE Objekt gesellschaften (Objekt KG und Handels GmbH) ). 17

18 ZBI Professional 8 PROGNOSE Gesamtfonds (in Euro) I. Einnahmen 1. Kommanditkapital Agio Fremdkapital Mieteinnahmen Mietausfall/Leerstand Zinseinnahmen Veräußerungserlöse Einnahmen, gesamt II. Ausgaben a) Ausgaben Investitionsphase 9. Immobilienerwerb einschließlich Nebenkosten Fremdmittelbeschaffung Vergütungen Nebenkosten der Vermögensanlage Sonstiges ZWISCHENSUMME INVESTITIONSPHASE b) Ausgaben Bewirtschaftungsphase ba) Immobilien 14. Hausverwaltung Eigentümeranteil Nebenkosten Instandhaltung Maklerkosten Fluktuation Fremdkapitalzinsen Fremdkapitaltilgung Nicht abzugsfähige Vorsteuer ZWISCHENSUMME Übertrag

19 ZBI 8 PROSPEKTNACHTRAG NR Summen

20 ZBI Professional 8 PROGNOSE Gesamtfonds (Fortsetzung) (in Euro) Übertrag bb) Geschäftsführung und lfd. Fondskosten 21. Haftungsvergütung Fondsmanagement Vergütung Portfolioverwaltung Treuhand Mittelverwendungskontrolle/ Verwahrstelle Beirat/Gesellschafterversammlung Rechts- und Steuerberatung Bewertungskosten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Steuern Handels GmbH Nicht abzugsfähige Vorsteuer ZWISCHENSUMME c) Verkaufskosten 32. Abwicklungskosten (EXIT) Maklerkosten (EXIT) Handlinggebühr Fremdkapitaltilgung Verkauf Nicht abzugsfähige Vorsteuer ZWISCHENSUMME Ausgaben, gesamt III. Liquidität 38. Vortrag Einnahmen ohne Weiterleitungen Ausgaben ohne Beteiligungserwerb Liquidität Entnahmen/ Ausschüttungen Entnahmen/ Ausschüttungen in % 4 % 4 % 4 % 4 % 4 % 43. Stand am Jahresende IV. Fremdkapital 44. Stand am Jahresanfang Zuführung laufendes Jahr Tilgung Sondertilgung Stand am Jahresende

21 ZBI 8 PROSPEKTNACHTRAG NR Summen % 4 % 5 % 5 % 5 % 5 % 5 %

22 ZBI Professional 8 PROGNOSE ZBI 8 HOLDING KG (in Euro) I. Einnahmen 1. Kommanditkapital Agio Zinseinnahmen Liquiditätsweiterleitung Handels GmbH Liquiditätsweiterleitung Objekt KG Einnahmen, gesamt II. Ausgaben a) Ausgaben Investitionsphase 7. Beteiligungserwerb Handels GmbH Beteiligungserwerb Objekt KG Vergütungen Nebenkosten der Vermögensanlage Sonstiges ZWISCHENSUMME INVESTITIONSPHASE b) Ausgaben Bewirtschaftungsphase Geschäftsführung und lfd. Fondskosten 12. Haftungsvergütung Fondsmanagement Vergütung Treuhand Mittelverwendungskontrolle/ Verwahrstelle Beirat/Gesellschafterversammlung Rechts- und Steuerberatung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Nicht abzugsfähige Vorsteuer ZWISCHENSUMME Ausgaben, gesamt III. Liquidität 21. Vortrag Einnahmen Ausgaben Liquidität Entnahmen/ Ausschüttungen Entnahmen/ Ausschüttungen in % 4 % 4 % 4 % 4 % 4 % 26. Stand am Jahresende

23 ZBI 8 PROSPEKTNACHTRAG NR Summen % 4 % 5 % 5 % 5 % 5 % 5 %

24 Die Ausgaben der Bewirtschaftungsphase (b) erhöhen sich im Jahr 2013 aufgrund der Tatsache, dass für den Nachtrag eine Gesellschafterversammlung notwendig ist, deren Kosten mit Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer prognostiziert werden. Für das Jahr 2014 reduzieren sich die prognostizierten Kosten für die Gesellschafterversammlung entsprechend um Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. zuzüglich Agio. Die prognosegemäß am verbleibende Liquiditätsreserve von Euro wird im Rahmen des Verkaufs entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages fondskonzeptgemäß an die Gesellschafter ausgeschüttet. Die vorstehende Änderung hat zur Folge, dass sich die Liquiditätsangaben (III.) über die gesamte Laufzeit ändern. Von Entnahmen in Höhe von anfänglich 4 % p. a. in den Jahren 2013 bis 2019 steigen diese auf 5 % p. a. in den Jahren 2020 bis 2024, jeweils bezogen auf das seitens der Anleger investierte Kommanditkapital ZBI Professional 6 Berlin, Spener Straße 24

25 ZBI Professional 7 Berlin, Karl-Marx-Straße 25

26 ZBI Professional 8 PROGNOSE Objekt KG (in Euro) I. Einnahmen 1. Kommanditkapital Fremdkapital Mieteinnahmen Mietausfall/Leerstand Zinseinnahmen Veräußerungserlöse Einnahmen, gesamt II. Ausgaben a) Ausgaben Investitionsphase 8. Immobilienerwerb einschließlich Nebenkosten Fremdmittelbeschaffung ZWISCHENSUMME INVESTITIONSPHASE b) Ausgaben Bewirtschaftungsphase ba) Immobilien 10. Hausverwaltung Eigentümeranteil Nebenkosten Instandhaltung Maklerkosten Fluktuation Fremdkapitalzinsen Fremdkapitaltilgung Nicht abzugsfähige Vorsteuer ZWISCHENSUMME bb) Geschäftsführung und lfd. Fondskosten 17. Haftungsvergütung Portfolioverwaltung Rechts- und Steuerberatung Bewertungskosten Nicht abzugsfähige Vorsteuer ZWISCHENSUMME c) Verkaufskosten 22. Abwicklungskosten (EXIT) Maklerkosten (EXIT) Handlinggebühr Fremdkapitaltilgung Verkauf Nicht abzugsfähige Vorsteuer ZWISCHENSUMME Ausgaben, gesamt III. Liquidität 28. Vortrag Einnahmen Ausgaben Liquidität Liquiditätsweiterleitung IV. Fremdkapital 33. Stand am Jahresanfang Zuführung laufendes Jahr Tilgung Sondertilgung Stand am Jahresende

27 ZBI 8 PROSPEKTNACHTRAG NR Summen

28 Aufgrund der aktuell am Markt vorliegenden Zinsstruktur wurden die Prämissen für das Fremdkapital wie folgt angepasst: Zinssatz bis einschließlich 2017: 2,60 % p. a. Zinssatz ab 2018: 3,60 % p. a. Tilgung: 1,00 % p. a. (annuitätisch) (Der vorstehende Absatz aktualisiert auch die Angaben auf S. 24 im Kapitel 4 Das Angebot im Überblick ). Die Position 17. Haftungsvergütung wurde für das gesamte Jahr 2013 prognostiziert. Die Position 18. Portfolioverwaltung erhält nun die ZBI Fondsmanagement GmbH. Sie ersetzt die bisherige Asset Management Vergütung. Weiterhin wurden aufgrund der Vorgaben des KAGB für das Jahr 2013 die Bewertungskosten in der Position 20. Bewertungskosten anteilig berücksichtigt. Daneben wurde die Höhe der Kosten für die Immobilienbewertung auf 20,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer p. a. pro Wohn- und Gewerbeeinheit erhöht. Die Verkaufskosten (c) verlagern sich aufgrund der um ein Jahr verlängerten Darstellung des Prognosezeitraums vom Jahr 2023 ins Jahr

29 ZBI Professional 6 Berlin, Küstriner Straße 29

30 ZBI Professional 8 PROGNOSE Handels GmbH (in Euro) I. Einnahmen 1. Kommanditkapital Fremdkapital Mieteinnahmen Mietausfall/Leerstand Zinseinnahmen Veräußerungserlöse Einnahmen, gesamt II. Ausgaben a) Ausgaben Investitionsphase 8. Immobilienerwerb einschließlich Nebenkosten Fremdmittelbeschaffung ZWISCHENSUMME INVESTITIONSPHASE b) Ausgaben Bewirtschaftungsphase ba) Immobilien 10. Hausverwaltung Eigentümeranteil Nebenkosten Instandhaltung Maklerkosten Fluktuation Fremdkapitalzinsen Fremdkapitaltilgung Nicht abzugsfähige Vorsteuer ZWISCHENSUMME bb) Geschäftsführung und lfd. Fondskosten 17. Portfolioverwaltung Rechts- und Steuerberatung Bewertungskosten Nicht abzugsfähige Vorsteuer ZWISCHENSUMME c) Verkaufskosten 21. Abwicklungskosten (EXIT) Maklerkosten (EXIT) Handlinggebühr Fremdkapitaltilgung Verkauf Nicht abzugsfähige Vorsteuer ZWISCHENSUMME Ausgaben, gesamt III. Liquidität 27. Vortrag Einnahmen Ausgaben Liquidität vor Steuern Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Liqudität nach Steuern Liquiditätsweiterleitung IV. Fremdkapital 35. Stand am Jahresanfang Zuführung laufendes Jahr Tilgung Sondertilgung Stand am Jahresende

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