Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Fischereischäden durch Wildtiere Möglichkeiten des Managements
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- Gerd Schuler
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1 Fischereischäden durch Wildtiere Möglichkeiten des Managements
2 Fischerei schädigende Wildtiere Jagdrecht Kormoran Graureiher + Fischotter + Gänsesäger + Biber Silberreiher Neozoen? diverse Schadensformen früher: Prämien; fast ausgerottet Folie 2
3 Fischerei schädigende Wildtiere Jagdrecht Naturschutzrecht Kormoran + Graureiher + + Fischotter + + Gänsesäger + + Biber + Silberreiher + Neozoen? diverse Schadensformen früher: Prämien; fast ausgerottet EU-Naturschutzrecht Natura 2000 begrenzt Jagdrecht Populationen wachsen ungehindert Folie 3
4 Natura 2000 I. EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409, neu 2009/147 Art. 1 Schutz aller Vogelarten; Anhänge Art. 9 Ausnahmen: Volksgesundheit, öffentliche Sicherheit Sicherheit Luftfahrt Schadensabwendung: Kulturen, Vieh, Wälder Fischereigebiete, Gewässer Schutz der Pflanzen- und Tierwelt II. EU-FFH-Richtlinie 92/43 Art. 3 Natura 2000 Art. 12 Schutz der Tiere; Anhänge Art. 16 Ausnahmen: zusätzlich Schutz von FFH Eigentum öffentl. Interesse, sozial, wirtschaftlich Nachteile: geographisch undifferenziert starre Gültigkeitsdauer Folie 4
5 Wildtiermanagement a) Rechtliche Grundlagen: Art. 9 aus 2009/147 Art. 16 aus 92/43 b) Managementziele: Schäden verhindern Schäden verringern Beruhigen, Aufklären, Motivieren c) Nebenwirkung: das Management kostet Geld und Zeit, verursacht also auch Schäden Folie 5
6 Methoden des Managements 1. Die einfachste: Verursacher beseitigen a) Graureiher: Abschuss m um Teichanlagen Gutachten b) Gänsesäger: Winter 2006/2007, 2007/2008, 2008/2009 je 5 Exemplare an Iller und Mangfall; keine alpenländische Subspezies! Gutachten AHP Äsche Fazit: Gutachten zum Schadensnachweis ist stets Voraussetzung. Folie 6
7 Methoden des Managements 2. Das Kormoranmanagement EU: Redcafe etc EU-Parlament: 538 Ja, 7 Nein 2009, GD Umwelt: keine Rechtsgrundlage 2013, Leitlinien zu Art. 9 D: 2011, AMK-Beschluss Kormoran-Management 2012, 1. Sitzung ArGru Kormoran Bundesländer: 2007, Kormoranverordnung in 10 von 16 Abnahme durch politische Veränderungen Fazit: Ein Konsens oder eine gemeinsame Regelung sind unrealistisch. Folie 7
8 zu 2. Das Kormoranmanagement/Bayern 1994 Das Kormorangutachten 1996 Erste Kormoran-Verordnung jährlich neu, Abschuss m um Gewässer Ausnahmen: NP, NSG, VSG, Ramsar, best. Seen und Fließgewässer Vollzugshinweise 2008 Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) (Kormoran+Biber) 2009 Landtagsbeschluss ca. 30 Allgemeinverfügungen Arbeitskreis im Obersten Naturschutzbeirat Arbeitsgruppe am LfU (nur Fachleute) 2 Kormoranberater (Teiche, Flüsse, Seen) keine Entschädigungen! Folie 8
9 Kormoranmanagement in Mittelfranken" Regierung von Mittelfranken Sachgebiet Naturschutz Dr. Gabriele Kluxen Folie 9
10 Kormoranmanagement in Mittelfranken" Regierung von Mittelfranken Sachgebiet Naturschutz Dr. Gabriele Kluxen Folie 10
11 3. Das Bibermanagement/Bayern 1867 Letzter getötet importiert und ausgesetzt, 1980er Probleme, Schäden 1992 Gutachten 1996 Fallen, Einzelgenehmigungen Bibermanager, Projekt BUND z. Z. 400 Biberberater, ehrenamtlich ca Biber lebend exportiert 2008 Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) und Vollzugshinweise: 4 Säulen 1. Beratung (Manager, Berater) 2. Prävention (Zäune, beim EMFFI) 3. Entnahme (lebend, tot) 4. Entschädigung Folie 11
12 Zahlen zum Biber/Bayern ca Biber lebend exportiert: Ro, H, B, UK, SR, Mongolei Entwicklung der Population: Abschuss, Fallenfang: Entschädigung: ab Folie 12
13 4. Das Fischottermanagement/Bayern 2000 ff Schadensmeldungen im Bayerischen Wald nehmen zu 2006 Voruntersuchung zu Monitoringmethoden an der LWF 2009 Auftrag für Ottermonitoring und -Managementplan 2012 Ottermonitoring: im Bayerischen Wald flächendeckend 2013 Managementplan 3 Säulen 1. Beratung (Otterberater)? 2. Prävention (Zäune, EMFFI)? 3. Entschädigung keine Entnahme! Folie 13
14 Prinzipien eines Wildtiermanagements Von den ersten Schäden bis zum Beginn des Managements vergehen 15 bis 20 Jahre. Erst mit Zunahme der Wildtierpopulation und damit der Schäden wächst die Möglichkeit und Akzeptanz der Maßnahmen. Voraussetzung: Monitoring, Gutachten (Population/Schäden), daraus Managementplan: Es sind meist 4 Säulen: 1. Berater/Manager 2. Fernhalten/Abwehren/Vergrämen 3. Entnahme 4. Entschädigen Folie 14
15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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