Straßenbeleuchtungskonzept

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1 Straßenbeleuchtungskonzept der Musterkommune vom 05. November

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Ausgangslage und Zielsetzung Daten der Musterkommune Kommune Anlagedaten Beleuchtungszeiten Energiebedarf Kosten der Straßenbeleuchtung Energiekosten Personalkosten Materialkosten Übersicht Betriebskosten Übersicht über die Altersstruktur der Straßenbeleuchtung in der Musterkommune Sanierungskonzept Anlagen ohne akuten Handlungsbedarf HME (Quecksilberdampfhochdrucklampen)- Leuchten Pilzleuchten mit 80 Watt HME-Leuchtmitteln Kofferleuchten mit HME-Leuchtmitteln Altersbedingter Leuchtentausch HSE-Pilz und -Kofferleuchten älter als 30 Jahre Erläuterungen zu den Sanierungsvarianten Einsatz von LED-Leuchten in der Straßenbeleuchtung Finanzierung und Förderprogramme Finanzierung Förderprogramme Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen Vorgehensweisen bei der Sanierung Umsetzungszeitraum der Sanierung Fazit

3 1. Einleitung Die Betreuung der öffentlichen Beleuchtung liegt in den Händen der rund Städte und Gemeinden in Deutschland. Insgesamt sind ca. 9-9,5 Millionen Straßenlaternen unterschiedlichster Bauart installiert. Mit einem jährlichen Stromverbrauch von ca. 4 TWh (4 Milliarden kwh) hat die Straßenbeleuchtung einen Anteil von ca % am gesamten Stromverbrauch aller öffentlichen Liegenschaften. 1 Bei der Produktion des für die Beleuchtung benötigten Stroms werden über zwei Millionen Tonnen klimaschädliches CO 2 ausgestoßen. 2 Bereits mit den heute verfügbaren Techniken kann der Energieverbrauch und somit auch die Kosten um 50 % gesenkt werden. Ca. 28 % der in der öffentlichen Beleuchtung installierten Straßenleuchten ist heute noch mit quecksilberdampfhaltigen Leuchtmitteln (HME) bestückt. 3 Aufgrund der EU Ökodesign Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung von Leuchtmitteln 4 besteht für derartige Leuchtmittel ab 2015 ein Inverkehrbringungsverbot. Eine Umrüstung bestehender Leuchten mit alternativen Leuchtmitteln ist in vielen Fällen aus technischen Gründen nicht möglich bzw. betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll. Daher sind die Kommunen gezwungen, in den kommenden Jahren einen Großteil der Leuchten zu erneuern. 2. Ausgangslage und Zielsetzung Die Straßenbeleuchtung der Musterkomme ist zu rund 50 % mit Quecksilberdampfhochdrucklampen (HME) aus den 1960er und 1970 Jahren ausgestattet. Ca. 40 % der vorhandenen Straßenbeleuchtung besteht aus Natriumdampfhochdrucklampen. Diese stammen aus den 1980er Jahren. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und geänderter gesetzlicher Vorgaben plant die Musterkommune eine Optimierung der Straßenbeleuchtungsanlage. Hierbei soll unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein Konzept erstellt werden, das dazu beiträgt die jährlichen Energiekosten signifikant zu senken. Zielsetzung der Musterkommune mit diesem Konzept: Bewertung des Anlagenbestandes Empfehlungen für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Ökodesignrichtlinie) Aufzeigen von Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtungsqualität Lösungsansätze mit dem Ziel den Energieverbrauch und damit die Kosten für die Energiebeschaffung zu reduzieren Hilfestellung und Entscheidungsvorlage für politische Gremien und Verwaltung 1 Dokumentation DStGB N / eigene Berechnung, Strommix Deutschland lt. BMU 3 Studie PWC 4 EU Verordnung 245/2009 3

4 3. Daten der Musterkommune 3.1 Kommune Das Gebiet der Musterkommune erstreckt sich über eine Fläche von ca. 80 km². Mit ca Einwohnern liegt die Einwohnerdichte bei ca. 150 Einwohnern je km². In der Musterkommune kommen auf Einwohner rund 142 Lichtpunkte. 3.2 Anlagedaten Die in diesem Konzept betrachtete Straßenbeleuchtung der Musterkommune umfasst Lichtpunkte (Lichtpunkt = 1 Mast mit n Leuchten). Bei der hierfür installierten Leistung von ca Watt inklusive der Leistung der Vorschaltgeräte entspricht dies einer durchschnittlichen spezifischen Leistung von ca. 90 Watt je Lichtpunkt. Für die Anbindung der Lichtpunkte an das öffentliche Versorgungsnetz wurden straßenzugsbzw. gebietsweise gesonderte Straßenbeleuchtungskabel verlegt. Die Lieferung und Messung des Energieverbrauches erfolgt über 130 Anschlusspunkte. 3.3 Beleuchtungszeiten Die Straßenbeleuchtung der Musterkommune wird über ein TRA-Rundsteuerungssignal geschaltet. Daraus ergibt sich eine ganznächtliche Brenndauer ca Stunden pro Jahr. 3.4 Energiebedarf Der gesamte Strombedarf der Kommune betrug in 2012 ca kwh, hieran hat die Straßenbeleuchtung einen Anteil von rund 45 % entsprechend ca kwh. Grafik: Entwicklung Strombezug und Kosten , eigene Erstellung 4

5 4. Kosten der Straßenbeleuchtung Betriebskosten Die Betriebskosten setzen sich bei der Musterkommune aus den Energiekosten, Personalkosten und Materialkosten (inkl. Fahrzeugkosten) zusammen. 4.1 Energiekosten Auf Basis der Verbrauchswerte aus 2012 und aktueller Preisstellung ergeben sich für die Straßenbeleuchtung in 2013 Energiekosten von ca Euro (inkl. MwSt.) Dieses Entspricht einem Wert von ca. 88,- Euro je Lichtpunkt bzw. ca. 78 Euro je Beleuchtungsstunde. 4.2 Personalkosten Die Betreuung der Straßenbeleuchtung erfolgt größtenteils durch Mitarbeiter des kommunalen Bauhofes. Die Personalkosten unterteilen sich in Aufwendungen des Bauhofes sowie in allgemeine Verwaltungsleistungen. Diese betragen lt. Angabe der Kommune derzeit für die Bauhofmitarbeiter ca Euro/a. Für die Betreuungsleistungen der Mitarbeiter in der Verwaltung (Planung, Organisation, Rechnungsführung etc.) wird ein jährlicher Betrag von ca Euro veranschlagt. 4.3 Materialkosten Unter den Materialkosten werden die Verbrauchsmaterialien wie z.b. Leuchtmittel, Dichtungen und Gläser, Störungsbeseitigung und Ersatzmaßnahmen wie z.b. Tausch von Leuchten und Masten sowie die Leistungen der Elektrofachbetriebe (Fremdpersonal und Fahrzeugkosten) zusammengefasst. Diese betrugen lt. Kommunenangabe in 2012 ca Euro. 5

6 4.4 Übersicht Betriebskosten Nachfolgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Betriebskosten je Lichtpunkt auf Basis der Verbrauchswerte und Kostenstruktur aus 2012 sowie der voraussichtlichen Energiekosten in 2013 (Werte hochgerechnet): 2013 Kosten je LP Energiekosten ,00 87,80 Materialkosten ,00 16,90 Leistung Bauhof ,00 19,70 Leistung Verwaltung ,00 4,20 Gesamtkosten ,00 128,60 Abbildung: Kostenaufstellung 2013 inkl. MwSt. Werte auf Basis 2012 hochgerechnet 6

7 4.5 Übersicht über die Altersstruktur der Straßenbeleuchtung in der Musterkommune Die Straßenbeleuchtung in der Musterkommune weist insbesondere bei den Quecksilberdampfhochdrucklampen (HME), aber auch bei den Natriumdampfhochdrucklampen (HSE) ein hohes Durschnittalter auf. 70 J Durchschnittsalter J 50 J HME 50 J 40 J 30 J HSE 30 J 20 J 10 J HIE 10 J HIT 5 J T26 15 J TC 10 J 0 J HIE HIT T26 HME HSE TC Abbildung: Übersicht über die Altersstruktur derzeit eingesetzter Leuchten 7

8 5. Sanierungskonzept Im Sinne einer strukturierten Vorgehensweise wurden auf der Basis der Zielsetzung der Musterkommune (Vergleich Punkt 2.) die Bestandsanlagen unterteilt und zwar nach Anlagen ohne akuten Handlungsbedarf und solche, die vom HME-Verbot betroffen oder aufgrund anderer Bedingungen (z. B. Alter) einer Betrachtung unterzogen werden sollten. 5.1 Anlagen ohne akuten Handlungsbedarf 49 % der in der Musterkommune installierten Leuchten sind nicht von einer Sanierung aufgrund des HME-Verbotes betroffen. Hierzu zählen Leuchten mit Halogen-Metalldampflampen (HIT und HIE), Natriumdampfhochdrucklampen (HSE) sowie Leuchtstofflampen (T26) und Kompaktleuchtstofflampen (TC). Abbildung: Übersicht der Leuchtmittel bezogen auf die Lichtpunkte. 5.2 HME (Quecksilberdampfhochdrucklampen)- Leuchten [Leuchtmittelkauf nur noch bis 2015 möglich] 51 % aller installierten Lichtpunkte im Straßenbeleuchtungsnetz der Musterkommune sind mit Quecksilberdampfhochdrucklampen (HME-Lampen) ausgestattet. Diese insgesamt Lichtpunkte (LP) werden in diesem Konzept betrachtet und bewertet. 8

9 5.2.1 Pilzleuchten mit 80 Watt HME-Leuchtmitteln Für das Gebiet der Musterkommune werden Lichtpunkte, mit 80 Watt Quecksilberhochdrucklampen (HME) bestückten Pilzleuchten (zuzüglich einer Verlustleistung aus den Vorschaltgeräten von ca. 8 Watt) betrachtet. Diese Lichtpunkte sind derzeit hauptsächlich in den Bereichen Musterstraße, Zum Musterbau, Dorfstraße, Stadtweg, Hügelweg, Am Sportplatz, Schulstraße, Parkstraße, Bahnhofstraße, Schlossstraße, Burggraben, sowie in der Blumenstraße, Schillerstraße, Goetheweg, Hauptstraße und Glockenweg installiert. Für die Sanierung bieten sich drei Varianten an. Variante 1; Leuchtmitteltausch Bei diesem Leuchtentyp besteht die Möglichkeit das vorhandene Leuchtmittel gegen ein alternatives Leuchtmittel auszutauschen. Hierbei wird das bestehende Vorschaltgerät abgeklemmt, und ein Alternativsystem in die vorhandene Fassung geschraubt. Bei der Umrüstung sind unbedingt die Herstellervorgaben, wie z.b. die zulässige Einbaulage des Leuchtmittels, zu beachten. Die Energieeinsparung bei einem alternativen Leuchtmittel liegt bei ca. 60 % gegenüber der derzeitigen Situation. Diese Variante bietet aufgrund des Kostenvorteils einen kurzfristig zu erzielenden Einspareffekt und rechnet sich bereits nach kurzer Zeit. Der HME-Problematik kann mit diesem Leuchtmitteltausch begegnet werden. Zu bedenken ist, dass das Leuchtengehäuse mit einen Durchschnittsalter von 50 Jahren erhalten bleibt, die Leuchtmittel müssen in der Regel nach ca. 7 bis 8 Jahren turnusmäßig getauscht werden. So ergibt sich trotz der Vorteile und der großen Energieeinsparung ggf. ein struktureller Nachteil aufgrund des hohen Alters. Variante 2; LED- Variante Austausch des Leuchtenkopfes durch eine LED-Pilzleuchte mit einem Einsparpotenzial von 72 %. Diese Variante ist als langfristige Lösung zu sehen. Sie bietet neue Leuchten mit moderner Technik, eine lange Haltbarkeit und ein besseres Beleuchtungsniveau mit hervorragenden Möglichkeiten im Bereich der Anlagensteuer- und Regelung. Des Weiteren bietet diese Variante das größte Einsparpotential gegenüber der derzeitigen Ausgangssituation. Die Amortisierung der Investition über die Energieeinsparung während der Betriebszeit ist gegeben, liegt aber deutlich über dem vergleichbaren Zeitraum für den reinen Leuchtmitteltausch. Variante 3; Alternativ- Variante Eine weitere Sanierungslösung ist der Austausch der vorhandenen Leuchten durch alternative Leuchtstofflampen. Der Vorteil dieser Variante liegt in der 43 %igen Energieeinsparung gegenüber den vorhandenen Leuchten. Die vergleichbar niedrigen Investitionskosten im Vergleich zu der LED- Variante, verbunden mit der erreichbaren hohen Energieeinsparung führen zu einem überschaubaren Amortisationszeitraum von ca. 9,5Jahren. 9

10 Fazit und Empfehlung Neben dem reinen Leuchtmitteltausch (Variante 1), der mit geringen Kosten und guten Einsparmöglichkeiten verbunden ist, kommt zur langfristigen Lösung der HME-Problematik nur der Leuchtentausch mit LED- oder konventioneller Technologie (Varianten 2 oder 3) in Betracht. Das Ziel einer deutlichen Leistungsreduzierung kann auf jeden Fall erreicht werden. Variante 1 kann mit der Einschränkung empfohlen werden, dass sich an der Substanz der Infrastruktur nichts ändert, die schon heute ein hohes Durchschnittsalter aufweist. Variante 3 hat gegenüber der LED-Variante (Variante 2) deutliche Kostenvorteile und amortisiert sich trotz geringeren Einsparpotenzials schneller. Gegenüberstellung der Sanierungsvarianten: Ausgangslage Variante 1 Variante 2 Variante 3 Pilzleuchten HME Pilzleuchte Leuchtmitteltausch LED-Variante Alternativ- Variante 88 Watt HME Einheit Anzahl (LP) Stück Systemleistung Watt / LP kw gesamt 140, Leistungsreduzierung Watt / LP Energiebedarf kwh / a Einsparung kwh / a Energie % 60% 72% 43% Energiekosten / a Euro / a Einsparung Energiekosten/ a Material- und Montagekosten Euro / a Euro / LP 125,00 750,00 375,00 Gesamt Amortisation über Energieeinsparung Jahre 2,3 11,4 9,5 Beleuchtungsniveau gleichbleibend erhebliche Verbesserung gleichbleibend Tabelle: Sanierungsvarianten Pilzleuchte 80 Watt HME Werte inkl. MwSt., Berechnungsbasis Brennstunden / Jahr Statische Amortisationsrechnung ohne Berücksichtigung Kapitalkosten und Aufwand Betriebsführung 10

11 5.2.2 Kofferleuchten mit HME-Leuchtmitteln Im Gebiet der Musterkommune werden 200 Lichtpunkte mit Kofferleuchten und einer Quecksilberdampfhochdrucklampenbestückung betrachtet. Die Wattagen reichen von von 80 bis 125 Watt. Bei Masthöhen von 6,00 bis 8,00 Metern finden diese Lichtpunkte hauptsächlich in den Bereichen Zooparkallee, Fuchs Weg, Bieber Weg, Schwanenallee, Hasen Weg, Breite Straße, Bahnhofplatz, Lange Straße, Industriestraße, Vogelberg und im Schwalbenweg ihre Verwendung. Für die Sanierung bieten sich drei Varianten an. Ein reiner Leuchtmitteltausch wie bei den Pilzleuchten ist hier nicht möglich. Variante 1; Kofferleuchte mit LED Kofferleuchten mit unterschiedlichen Leistungsbereichen werden ausgetauscht gegen neue Kofferleuchten mit LED-Leuchtmitteln und einer Systemleistung von 45 Watt. Die Einsparungen liegen bei 78 % gegenüber dem Status Quo. Diese Variante bietet neue Leuchten mit moderner Technik, eine lange Haltbarkeit und ein erheblich besseres Beleuchtungsniveau. Des Weiteren bietet diese Variante ein sehr hohes Einsparpotenzial gegenüber der derzeitigen Situation. Die Amortisationszeit über die Energieeinsparung beläuft sich bei dieser Variante auf ca.3,6 Jahre. Variante 2; Kofferleuchten mit einer Alternativ- Leuchte Eine weitere Sanierungslösung ist der Austausch der bestehenden Leuchten gegen Kofferleuchten mit einer Alternativ- Leuchte. Der Vorteil dieser Variante liegt in der Verbesserung des Beleuchtungsniveaus gepaart mit einer ca. 63%igen Energieeinsparung. Die Material- und Montagekosten liegen bei dieser Leuchte unterhalb der LED- Variante. Mit ca Euro Investitionskosten und der potentiellen Energieeinsparung gegenüber dem derzeitigen Zustand, wird ein Amortisationszeitraum von ca. 3,7 Jahren erreicht. Variante 3; Alternativleuchte mit konventioneller Technologie Eine Alternative ist die Installation von Leuchten mit konventioneller Technologie. Hier sind Einsparungen in einer Größenordnung von 61 % möglich. Unter Berücksichtigung der geringen Material- und Montagekosten ist dies die wirtschaftlichste Lösung. Zudem bietet diese Variante eine Amortisationszeit durch Energiekosteneinsparung von ca. 3,1 Jahre und eine, im Vergleich zu den anderen Varianten relativ geringe Investitionssumme. 11

12 Fazit und Empfehlung Technisch gibt es bei keiner der dargestellten Varianten Einschränkungen oder Präferenzen. Aufgrund der geringeren Anzahl der Kofferleuchten gegenüber den HME-bestückten Pilzleuchten, bietet es sich ggf. an, die Entscheidung von der Umrüstung eben dieser abhängig zu machen und z. B. alle Leuchten insgesamt einheitlich auf LED oder auf die wirtschaftlich interessante Alternativ- Variante umzustellen. Aus gestalterischer Sichtweise kann sich, je nach Variantenauswahl somit auch ein einheitliches Beleuchtungsbild ergeben. Gegenüberstellung Ausgangslage zu Sanierungsvariante: Kofferleuchten HME Ausgangslage Variante 1 Variante 2 Variante 3 Kofferleuchte HME LED-Variante Alternativ- Variante Alternativ- Variante mit konventioneller Einheit Technologie Anzahl (LP) Stück Systemleistung Watt / LP kw gesamt Leistungsreduzierung Watt / LP Energiebedarf kwh / a Einsparung kwh / a Energie % 78% 63% 61% Energiekosten / a Euro / a Einsparung Energiekosten/ a Material- und Montagekosten Euro / a Euro / LP 600,00 500,00 400,00 Gesamt Amortisation über Energieeinsparung Jahre 3,6 3,7 3,1 Beleuchtungsniveau erhebliche Verbesserung Verbesserung gleichbleibend Tabelle: Sanierungsvarianten Kofferleuchten HME Werte inkl. MwSt., Berechnungsbasis Brennstunden / Jahr Statische Amortisationsrechnung ohne Berücksichtigung Kapitalkosten und Aufwand Betriebsführung 12

13 5.3 Altersbedingter Leuchtentausch HSE-Pilz und -Kofferleuchten älter als 30 Jahre Im Bereich der Musterkommune sind 600 Lichtpunkte mit über 30 Jahre alten Pilz- und Kofferleuchten installiert. Diese Leuchten haben eine durchschnittliche Leistung von 130 Watt und sind mit HSE-Leuchtmitteln ausgestattet. Diese Leuchten werden aufgrund des hohen Alters betrachtet und befinden sich hauptsächlich in den Gebieten: Papststraße, Bischofweg, Königstraße, Schlossallee, Museumsstraße, Fürsten-Chaussee, Wallstraße, Burgstraße und in der Strandhausallee. Variante 1; LED- Leuchte Nach unseren Berechnungen kann bei diesen Leuchten Energie, in einer Größenordnung von 54% eingespart werden. Hierfür ist es notwendig, die Leuchten auf moderne LED-Technik umzurüsten. Bei 100 Lichtpunkten bietet es sich an, eine Dimm-Technik bzw. Leistungsreduzierung einzubauen, um so die Einsparpotenziale noch effizienter zu nutzen. Neue, moderne Leuchten führen zu einer Verjüngung der Altersstruktur und bieten die Möglichkeit einer Leistungsreduzierung. Variante 2; Alternativ- Leuchte Diese Variante sieht einen Austausch der vorhandenen Leuchten durch eine Alternativleuchte vor. Die Energieeinsparung gegenüber den vorhandenen Leuchten liegt hier bei ca. 27%. Durch die vergleichsweise nur geringfügig niedrigeren Investitionskosten, gegenüber der LED- Leuchte und der mit 27 % eher geringeren Energieeinsparung berechnet sich ein Amortisationszeitraum von ca.19 Jahre. Fazit und Empfehlung Aufgrund des Alters bietet sich einzig die LED-Alternative als Lösung an. Aufgrund der zu erzielenden Einsparungen und der damit verbundenen kürzeren Amortisationszeiten lässt sich eine Umrüstung argumentieren. 13

14 Gegenüberstellung Ausgangslage zu Sanierungsvariante: HSE-Pilz und Kofferleuchten (älter 30 Jahre) Ausgangslage Variante 1 Variante 2 HSE- Pilz- und Alternativ- LED-Kofferleuchten Kofferleuchten Kofferleuchte durchschnittlich durchschnittlich durchschnittlich Einheit 130 Watt 60 Watt 95 Watt Anzahl (LP) Stück Systemleistung Watt / LP kw gesamt Leistungsreduzierung Watt / LP Energiebedarf kwh / a Einsparung kwh / a Energie % 54% 27% Energiekosten / a Euro / a Einsparung Energiekosten/ a Material- und Montagekosten Amortisation über Energieeinsparung Beleuchtungsniveau Euro / LP 750,00 700,00 Gesamt Tabelle: Sanierungsvarianten Kofferleuchten ( 30Jahre) mit HSE- Leuchtmittel. Werte inkl. MwSt., Berechnungsbasis Brennstunden / Jahr Statische Amortisationsrechnung ohne Berücksichtigung Kapitalkosten und Aufwand Betriebsführung Euro / a Jahre 10,3 19,2 gleichbeibend gleichbeibend 5.4 Erläuterungen zu den Sanierungsvarianten Die vorgenannten Sanierungsvarianten wurden auf Basis von Richtpreisen für Material und Montage erstellt. Die tatsächlichen Kosten können abweichen. Für die Berechnung der Energiekosten wurde der Energiebezug aus 2012, der Energiepreis in 2013 sowie eine Nutzungsdauer von Beleuchtungsstunden pro Jahr herangezogen. In den aufgeführten Werten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Je nach technisch und wirtschaftlich relevanter Variantenauswahl kann die Musterkommune durch eine Sanierung aller im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmenbereiche bezüglich der HME- Leuchtmittel eine jährliche Energieeinsparung von ca bis kwh (ca %) erreichen. Dementsprechend können ca bis Euro (Preisstellung 2013) Energiekosteneinsparungen erzielt werden. Eine Betrachtung der statischen Amortisationszeit über die mit der Umsetzung der Maßnahme zu erzielenden Energieeinsparung dient als Richtgröße für Grundsatzentscheidungen. Abweichungen können sich bei einer Gesamtbetrachtung unter Einbezug von Abschreibung, Kapitaldienst und Betriebskosten ergeben. Das hohe Alter der Leuchten lässt darauf schließen, dass auch bei den Masten ggf. ein altersbedingter Sanierungsbedarf vorhanden ist. 14

15 5.5 Einsatz von LED-Leuchten in der Straßenbeleuchtung In den vergangenen Jahren hält die LED-Technik vermehrt Einzug in die Straßenbeleuchtung. Neben der hohen Energieeffizienz und einer voraussichtlich langen Lebensdauer weisen LED- Leuchten eine Vielzahl weiterer Vorteile auf. Während die konventionelle Beleuchtung in der Regel nur durch an- bzw. ausschalten gesteuert wird, kann die Leuchtstärke von LED- Leuchten individuell an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden. Statt einer einheitlich hellen, ganznächtlichen Beleuchtung ist so z.b. eine Absenkung der Lichtstärke in den späten Nachtstunden / frühen Morgenstunden zu einem Bruchteil der bisher benötigten Energie möglich. Hierbei bleibt die Funktion der Straßenbeleuchtung als Orientierungshilfe für die Verkehrsteilnehmer und Bürger bestehen. Die Anschaffungskosten von LED-Leuchten gleichen sich immer mehr an die der konventionellen Lösungen an. Hinzu kommt, dass in diesem Bereich des Leuchtmittelmarktes verstärkt die LED-Technik weiter entwickelt wird. Ein Einsatz von LED-Leuchten kann die Beleuchtungsqualität erhöhen und durch Energieeinsparung zur Vermeidung von CO 2 - Emissionen zweckmäßig sein. Bei Neubaumaßnahmen fallen die Mehrkosten einer LED-Leuchte gegenüber einer konventionellen Leuchte bei der Gesamtkostenbetrachtung je Lichtpunkt (Investition für Kabel, Mast, Leuchte sowie Anschluss- und Montagekosten) nicht so stark ins Gewicht. Daher sollte bei Neubaumaßnahmen der Einsatz von LED-Technik (inklusive Steuerung) immer in Betracht gezogen werden. 15

16 6. Finanzierung und Förderprogramme 6.1 Finanzierung Für die Finanzierung von Maßnahmen in der Straßenbeleuchtung können unterschiedliche Formen angewendet werden. Neben der Eigenfinanzierung durch freie Haushaltsmittel sowie einer Beteiligung der Bürger mittels Anliegerbeiträgen ist eine Inanspruchnahme von Krediten und Fördermitteln möglich. Die Kfw-Kreditbank bietet den Kommunen spezielle Darlehen für Investitionen in die effiziente Straßenbeleuchtung an. Unter der Bezeichnung: KfW-Investitionskredit Kommunen Premium - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung, Programmnummer 215 stehen der Kommune sehr günstige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Der Effektivzinssatz beträgt derzeit 0,56 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren (Stand ). Viele Kommunen streben bei einer Sanierung der Straßenbeleuchtung eine Refinanzierung der eingesetzten Mittel durch Energieeinsparung an. Diese Möglichkeit ist in der Musterkommune gegeben (sh. Kapitel 5). 6.2 Förderprogramme Derzeit stehen seitens des Bundesministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) keine Fördermittel für 2014 zur Verfügung. Wir empfehlen, vor der Beauftragung von Maßnahmen in jedem Fall die Verfügbarkeit von Fördermitteln prüfen zu lassen! 16

17 7. Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen 7.1 Vorgehensweisen bei der Sanierung Für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen hat sich folgende Vorgehensweise bewährt: 1. Maßnahmen festlegen Vorhaben priorisieren Ggf. Bürger einbinden Abstimmung der politischen Gremien 2. Finanzierung sichern Förderung prüfen Finanzierung sicherstellen Haushaltsplan ergänzen 3. Umsetzung Planung Ausschreibung Bau 4. Betrieb Regelbetrieb installieren Betrieb optimieren 5. Kontrolle Umsetzung prüfen Monitoring von Kosten und Maßnahmen 7.2 Umsetzungszeitraum der Sanierung Eine heute ausgewechselte HME-Lampe hat bei Brennstunden pro Jahr eine durchschnittliche Lebensdauer von ca. 4 Jahren. Aufgrund der EU Verordnung 245/2009 (Ökodesignrichtlinie) werden derartige Leuchtmittel ab 2015 nicht mehr im Handel erhältlich sein. Wir empfehlen daher, die im Kapitel 5 aufgeführten Maßnahmen bezüglich der HME Leuchten innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren zu realisieren. Hierbei können die derzeit verbauten Leuchtmittel, die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen durch das Auswechseln alter Leuchten nicht mehr benötigt werden, als Reserve bis zur vollständigen Umsetzung das Sanierungskonzeptes herangezogen werden. 17

18 8. Fazit Die Straßenbeleuchtung der Musterkommune umfasst derzeit Lichtpunkte (LP). (Lichtpunkt = 1 Mast mit n Leuchten) Für 49% aller installierten Straßenleuchten besteht derzeit kein akuter Sanierungsbedarf. 51% der installierten Leuchtmittel der Straßenbeleuchtung sind mit Quecksilberdampfhochdrucklampen (HME) ausgestattet. Die Sanierung aller ab 2015 nicht mehr im Handel zur Verfügung stehenden HME-Leuchtmittel wird in diesem Konzept vorrangig betrachtet. Die Sanierung der HME-Leuchten kann bis 2015 erfolgen, sollte aber längstens über einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren erfolgen. Die Kosten der HME- Sanierung betragen, je nach gewählter Variante ca Euro bis Euro (inklusive Montagekosten und MwSt.) Altersbedingt werden für ca. 16 % der insgesamt Leuchten weitere Sanierungsvarianten vorgestellt. Für alle, als technisch und wirtschaftlich sinnvoll bewerteten Maßnahmen ergeben sich für ein Gesamtsanierungspaket, je nach Variantenwahl, Sanierungskosten in Höhe von ca Euro bis Euro (inklusive Montagekosten und MwSt.). Eine Refinanzierung der Investitionskosten über Energieeinsparung innerhalb der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Leuchten ist realisierbar. Das hohe Alter der Leuchten lässt weiterhin darauf schließen, dass auch bei den Masten ggf. ein altersbedingter Sanierungsbedarf vorhanden ist. Dies ist separat zuprüfen! KfW-Kredit für Kommunen Energieeffiziente Stadtbeleuchtung, Programmnummer 215 möglich. Der Effektivzinssatz beträgt derzeit 0,56 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren (Stand ) Es wird empfohlen, vor der Beauftragung von Maßnahmen in jedem Fall die Verfügbarkeit von Fördermitteln prüfen zu lassen! ü Erhebliche Energie- und Kosteneinsparungen möglich ü Verbesserung der Beleuchtungsqualität in der Kommune bei Umsetzung der Sanierungsvorschläge möglich. ü Bei Neubauvorhaben sollte stets der Einsatz modernster Beleuchtungstechnik inkl. Regelung (LED) geprüft werden. 18

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