Personaldienstleister für Personalvermittlung, Personalberatung und Interim-Management
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- Otto Schmidt
- vor 8 Jahren
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1 Personaldienstleister für Personalvermittlung, Personalberatung und Interim-Management
2 Über uns: move forward together, zusammen vorankommen Unser Kerngeschäft liegt seit 2010 im Bereich Arbeits- und Personalvermittlung und wir blicken seither auf eine erfolgreiche Unternehmensgeschichte zurück. Wir haben viele Kunden aus verschiedenen Branchen und Bereichen als Geschäftspartner gewinnen können und profitieren seitdem von einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Zu unseren Klienten zählen kleine und mittelständische Unternehmen sowie größere Konzerne. Seit 2014 haben wir den Bereich Arbeitsvermittlung aus unserem Dienstleistungsportfolio ausgeschlossen und beschäftigen uns seither nur noch mit der Personalvermittlung und Personalberatung. Den kompletten Rekrutierungsprozess für Unternehmen übernehmen wir für Sie.
3 Unser Dienstleistungsportfolio umfasst (unter anderm) Executive Search / Personalvermittlung Headhunting / Personalberatung Interim Management / Manager oder Managerin für eine bestimmte Zeit
4 Philosophie Wir legen größten Wert auf Qualität, Kundenzufriedenheit und langlebige Geschäftsbeziehungen, um am Markt unsere Position dauerhaft zu stärken. Unsere Fähigkeiten Diskretion zu wahren, offen zu kommunizieren, kompetent zu betreuen, individuell und qualitativ hochwertig Geschäftsbeziehungen zu gestalten und Flexibilität in den Lösungsfindungen zu beweisen bilden das Fundament, auf dem wir unsere Arbeit aufbauen. Damit zielen wir auf langfristige Erfolge ab und geben optimale Lösungsansätze.
5 Der Ablauf kann individuell erarbeitet werden oder wie folgt geschehen: Gemeinsame Ausarbeitung des Anforderungs -und des Stellenprofils Evaluierung von Zielunternehmen Analysieren der Kandidatenunterlagen Direkte Kommunikation mit den Kandidaten Vorstellung geeigneter Kandidaten Vorstellung geeigneter Kandidaten Besetzung der Position durch geeignete Kandidaten
6 Ausschluss von Zufälligkeit Durch systematische und weitreichende Analyse, versuchen wir eine möglichst passgenaue Stellenbesetzung zu erreichen. Der Abgleich des Stellenprofils mit ausgewählten Kandidaten trägt zur Passgenauigkeit der zu besetzenden Position bei. Für die Auswahl geeigneter Kandidaten nutzen wir Interviews, vorgelegte Referenzen und belastbare Kompetenzen. Einen besonders hohen Stellenwert hat das Ziel, die richtigen Menschen zu finden, die zu Ihrem Unternehmen passen. Mit geeigneten Profilen verschaffen wir Ihnen gern einen Überblick über unser Portfolio an Kandidaten und den aktuellen Bewerbermarkt. Sofern gewünscht, beraten wir die Kandidaten gern über Unternehmensstrukturen, Aufgaben, Anforderungen, Bonussysteme und Gehälter.
7 Einsatz von Medien Mit dem richtigen Einsatz der uns zu Verfügung stehenden Mittel veröffentlichen wir die zu besetzenden Positionen. Die Veröffentlichung von zu besetzenden Positionen verläuft eben so schnell wie der Austausch mit unseren Partnern. Nach den ersten Kontakten mit den Kandidaten besteht die Möglichkeit die Ihre Vorstellungen mit dem Kandidatenprofil abzugleichen. Dabei gleichen wir die Eignung der Branche, Unternehmensphilosophie, das Aufgabengebiet der zu besetzenden Position sowie die Gehaltsvorstellungen ab.
8 Erfahrung ist unbezahlbar Den Erfolg eines jeden Unternehmens machen die Menschen und ihre besonderen Fähigkeiten aus. Wir verfügen über umfangreiches Wissen und Erfahrung im Bereich Personal- und Unternehmensberatung. Damit schaffen wir eine solide Basis für unsere Dienstleistungen und geben unter anderem Lösungsansätze für potentielle Rekrutierungswege. Unser Fokus liegt auf Wirtschaftlichkeit, Nutzen und langfristigen Erfolg für Ihr Unternehmen. Um eine hohe Qualität und Kundenzufriedenheit zu sichern, werden Sie in den Dienstleistungserstellungsprozess eingebunden.
9 Kundenzufriedenheit Kundenzufriedenheit entsteht durch faire und transparente Zusammenarbeit, effektive Kommunikation sowie Erörterung der Unternehmensinteressen. Durch den Austausch wichtiger Details wollen wir die richtige Richtung einschlagen, um unser Ziel zu erreichen.
10 Sollten Sie Fragen zu uns und unserer Dienstleistungen haben, wenden Sie bitte an mich. Vielen Dank! Ramona Müller HR Leadership Vorwerk Steinhöfel OT Hasenfelde Steuernummer: 217 / 251 / Tel.: +49 (152) Bankverbindung: Postbank Berlin Mail: info.hrleadership@gmail.com IBAN: DE Web: BIC: PBNKDEFF
11 1. Allgemeines 1.1 Die Tätigkeit der HR Leadership umfasst Personalvermittlung (Executive Search), Personalberatung (Headhunting) und Auftragsvermittlung (Interim Management). Aus organisatorischen Gründen bezieht sich die männliche Anrede auf beide Geschlechter. 1.2 Personalvermittlung und Personalberatung im Sinne der Kandidatensuche für Kundenunternehmen. Das Kundenunternehmen beauftragt HR Leadership mit der Suche eines passenden Kandidaten für die Stellenbesetzung. Hierunter versteht sich jegliches Beschäftigungsverhältnis im und für das Kundenunternehmen, freiberuflich oder die Erfüllung sonstiger Aufgaben. Die Vermittlung erfolgt nach Maßgabe der vom Kundenunternehmen mitgeteilten Stellenbeschreibung bzw. des vorgegebenen Anforderungsprofils. Alle relevanten Informationen für die Erfüllung der Tätigkeiten werden HR Leadership bereitgestellt. Hierbei gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von HR Leadership. 1.3 Auftragsvermittlung im Sinne der Vermittlung zwischen zwei Unternehmen oder freiberuflichen Kandidaten zu Erfüllung von vorher festgelegten Leistungen in einem bestimmten Zeitraum oder Erreichen eines vorher festgelegen Ziels. 1.4 Diese Bedingungen gelten auch für alle vertraglichen Verhältnisse von HR Leadership und den zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen von HR Leadership und den Mandanten oder den Klienten (Kundenunternehmen/Auftraggeber. Hierbei gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von HR Leadership. 1.5 Des Vertragsverhältnis seitens HR Leadership ist erfüllt, wenn zwischen den zu vermittelnden Parteien eine vertragliche oder außervertragliche Beziehung geschlossen wird. Dabei versteht sich bei der Personalvermittlung Vollzeit oder Teilzeit Arbeitsvertrag oder sonstige Anstellung. Sowie bei der Auftragsvermittlung bei Auftragserteilung. HR Leadership wird beim zustande kommen einer solchen Konstellation zwischen Klient und Kandidat vom Auftraggeber informiert und der Auftrag gilt seitens von HR Leadership als erbracht. 2. Executive Search/ Headhunting Honorar (Personalvermittlung/ Personalberatung) 2.1 Kommt zwischen dem von HR Leadership vorgestellten Kandidaten und dem Kundenunternehmen ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiger Beschäftigungsvertrag zustande, hat HR Leadership gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Zahlung eines Honorars, ein Vertrag zwischen HR Leadership und dem Kundenunternehmen ist nicht nötig. 2.2 Das Kundenunternehmen verpflichtet sich, an HR Leadership ein Vermittlungshonorar in Höhe von 23 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuern des Bruttojahresgehaltes, welches mit den Kandidaten vertraglich festgelegt ist zu entrichten. Zum Bruttojahresgehalt zählen alle zusätzlichen Leistungen und Vergütungsbestandteile des Kundenunternehmen innerhalb eines Jahres wie (Monatsgehälter, Gratifikationen, geldwerten Vorteile u.a.). 2.3 Der Anspruch ist mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Kundenunternehmen und dem vermittelten Kandidaten gegeben und das Honorar wird fällig, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Aufnahme seiner Tätigkeiten im Betrieb des Auftraggebers. Das Kundenunternehmen wird HR Leadership unverzüglich nach Vertragsschluss jedoch nicht länger als 5 Werktage das Bruttojahresgehalt und den Zeitpunktes des Abschlusses des Vertrages mit dem Kandidaten mitteilen z.b. den geschlossenen Arbeitsvertrag mit dem Kandidaten. 2.4 Der Anspruch von HR Leadership besteht auch, wenn der Arbeitsvertrag wieder gelöst, gekündigt, angefochten oder aufgehoben wird oder das Arbeitsverhältnis kurzfristig oder vorzeitig wieder beendet wird. 2.5 Die nicht genehmigte weitergaben oder genehmigten weitergaben von sensiblen Daten, Kontakten, Kandidatenprofile oder Daten im Zusammenhang mit unserer Dienstleistung, kann Schadenersatz nach sich ziehen. Der Schadenersatz ist in voller Höhe nach 2.2 zu leisten. Hierbei geht es um Einstellungen, Auftragsannahmen oder Auftragserfüllung Dritter, welche die Daten unsachgemäß oder sachgemäß erhalten haben und hier eine Vermittlung entstanden ist. 3. Interim Management Honorar (Auftragsvermittlung) 3.1 Kommt zwischen dem von HR Leadership vorgestellten Auftraggeber und dem Auftragnehmern ein Vertrag oder ein sonstiger Vertragsvereinbarung zustande, hat HR Leadership gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Zahlung eines Honorar, ein Vertrag zwischen HR Leadership und dem Kundenunternehmen ist nicht nötig. 3.2 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichtet sich, an HR Leadership ein Vermittlungshonorar in Höhe von 30 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuern zu entrichten. Als Berechnungsgrundlage Gelten Die auftragsbezogenen Gesamtkosten des Auftrages. 3.3 Der Anspruch ist mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmern gegeben und das Honorar wird fällig, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Aufnahme seiner Tätigkeiten beim Auftraggeber. Die beiden Parteien werden HR Leadership unverzüglich nach Vertragsschluss jedoch nicht länger als 5 Werktage die Kopie der Vertragsabschlüsse übermitteln, da diese als Berechnungsgrundlage gilt. 3.4 Der Anspruch von HR Leadership besteht auch, wenn der Vertrag wieder gelöst, gekündigt, angefochten oder aufgehoben wird oder das Vertragsverhältnis kurzfristig oder vorzeitig wieder beendet wird. 3.5 Die nicht genehmigte weitergaben oder genehmigten weitergaben von sensiblen Daten, Kontakten, Kandidatenprofile oder Daten im Zusammenhang mit unserer Dienstleistung, kann Schadenersatz nach sich ziehen. Der Schadenersatz ist in voller Höhe nach 3.2 zu leisten. Hierbei geht es um Einstellungen, Auftragsannahmen oder Auftragserfüllung Dritter, welche die Daten unsachgemäß oder sachgemäß erhalten haben und hier eine Vermittlung entstanden ist. 4. Bewerbungsverfahren/ Bewerbungsunterlagen 4.1 Im Rahmen der Feststellung der Kenntnisse des Kandidaten, wird das Chancen- und Leistungsprofil gemeinsam mit HR Leadership erarbeitet (Profiling). Dies umfasst die Ermittlung der beruflichen und persönlichen Merkmale, die Zusammenfassung der angegebenen beruflichen Fähig- und Fertigkeiten und unter anderem die Feststellung der Neigungen, Eignungen, der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. 4.2 Der Kandidat stellt alle dafür nötigen Unterlagen für eine praktikable Ergebnisfindung zur Verfügung. Der Kandidat sichert dabei den vollen Wahrheitsgehalt zu. Der Kandidat übergibt eine Bewerbungsmappe mit allen notwendigen Unterlagen, wie vollständigen und aktuellen Lebenslauf, Zeugnisse, Belege zum Nachweis der Qualifikation(en), Referenzen, Anschreiben, evtl. Gesundheitszeugnis und weitere für die angestrebte Arbeitsstelle notwendige bzw. vom Kundenunternehmen geforderte Unterlagen. 4.3 Die Unterlagen und die Daten dürfen vorzugsweise elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Alle Unterlagen die HR Leadership zur Verfügung gestellt werden, werden nicht returniert.
12 4.4 Der Vermittler ist berechtigt, die Bewerbungsunterlagen an potenzielle Arbeitgeber weiterzureichen. 4.5 Im Rahmen dieses Vertrages verpflichtet sich der Kandidat, ohne Einschränkungen am Bewerbungsverfahren beim Kundenunternehmen teilzunehmen. Der Kandidat unterzieht sich einem Auswahlverfahren, wenn es vom Kundenunternehmen gefordert wird. 4.6 Kandidatenprofile werden in anonymer Form an den Klienten weitergegeben und im Nachgang können die Kontakte sowie eventueller Vorstellungstermin ausgetauscht werden. 4.7 Die Kandidaten Infomieren HR Leadership unverzüglich nach Vertragsschluss jedoch nicht länger als 5 Werktage das Bruttojahresgehalt und den Zeitpunktes des Abschlusses des Vertrages mit dem Kandidaten mitteilen z.b. den geschlossenen Arbeitsvertrag mit dem Kandidaten. 5. Pflichten 5.1 Der Kandidat sowie das Kundenunternehmen verpflichtet sich alle für den Auftrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten HR Leadership zur Verfügung zu stellen. 5.2 siehe Zahlungsbedingungen 6.1 Das Honorar ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Regelungen der 286 bis 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung. 6.2 Widersprüche gegen die Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Zustellung der betreffenden Rechnung schriftlich gegenüber HR Leadership unter Angabe von prüfbaren Gründen zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet das Kundenunternehmen auf alle Ansprüche aus dieser Rechnung. 7. Haftung 7.1 HR Leadership übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses oder Auftrages im Rahmen dieser Vereinbarung. Auch Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende qualitative und quantitative Güte der Arbeitsleistung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen usw. 7.2 Kommt ein Arbeitsverhältnisses, Anstellungsverhältnis oder Auftragserfüllung bei Auftragsvermittlung im Rahmen der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit von HR Leadership nicht zu Stande ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. 7.3 Die Klärung und Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens Kandidaten (vor allem in Bezug auf Vorstrafen, Gesundheitszustand, etc.) sowie seitens der Stellenanbieter gegenüber HR Leadership, schließen eine Haftung von HR Leadership aus. 8. Datenschutz/ Verschwiegenheit/ Datenspeicherung 8.1. Das Kundenunternehmen verpflichtet sich zu Geheimhaltung aller überlassenen Daten wie übermittelten Daten der Kandidaten, Verträge, Preise Kenntnisse und Erfahrungen von HR Leadership in irgendeiner Form weiterzutragen. Hierunter verstehen sich nicht allgemeine zugängliche Informationen und Daten. 8.2 Die Verschwiegenheit gilt nicht nur für Daten im Sinne des BDSG. 8.3 Die beiden Parteien versichern Verschwiegenheit gegenüber Dritter im Bezug auf personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei. Darüber hinaus versichern die beiden Parteien diese Daten weder zu speichern, vervielfältigen und an Dritte weiterzureichen ohne dies HR Leadership oder den Dateninhaber anzuzeigen. Die Daten sind vor unbefugten Zugriffen zu sichern und zu schützen. 8.4 Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages sind die elektronischen übermittelten Daten unverzüglich zu löschen. 8.5 Alle Erfahrungen, Daten und Unterlagen, in elektronischer oder Papierform die dem Kandidaten oder dem Kundenunternehmen von HR Leadership zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum von HR Leadership. 9. Speicherung, Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch HR Leadership. 9.1 Wir weisen darauf hin, dass alle Daten für etwaige Bearbeitungen gespeichert bleiben. Personenbezogene Daten werden erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus zur Verfügung stellen, z.b. im Rahmen einer Bewerbung, Mail, Anruf oder ähnliche Kontaktierung. 9.2 Für die Löschung der gespeicherten Daten bedarf es der schriftlichen Form. 9.3 Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder - Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. 9.4 Kandidatenprofile werden in anonymer Form an den Klienten weitergegeben und im Nachgang können die Kontakte sowie eventueller Vorstellungstermin ausgetauscht werden. 9.5 Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.b. bei der Kommunikation per ) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spammails, vor. 10. Kündigung Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Arbeitstagen beiderseits gekündigt werden Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. 11. Nebenabreden/ Schlussabstimmung 11.1 Nebenabreden und Vereinbarungen sind unzulässig, sofern diese mündlich geschlossen werden. Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Sollten einzelne Bestandteile oder Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so bleiben die anderen vorgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ihrer Wirksamkeit unberührt. 13. Gerichtsstand 13.1 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Fürstenwalde/Spree. Stand:
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