TWINTEC AG Königswinter Wertpapier-Kenn-Nummer A0LSAT ISIN DE000A0LSAT7 und Wertpapier-Kenn-Nummer A1TNXP ISIN DE000A1TNXP9

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "TWINTEC AG Königswinter Wertpapier-Kenn-Nummer A0LSAT ISIN DE000A0LSAT7 und Wertpapier-Kenn-Nummer A1TNXP ISIN DE000A1TNXP9"

Transkript

1 TWINTEC AG Königswinter Wertpapier-Kenn-Nummer A0LSAT ISIN DE000A0LSAT7 und Wertpapier-Kenn-Nummer A1TNXP ISIN DE000A1TNXP9 Berichte des Vorstands zu TOP 7 (Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 und Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung des neu geschaffenen Genehmigten Kapitals 2013) 1. Bericht zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2012 wurde der Vorstand durch Neufassung von 4 Absatz 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Juni 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR ,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Das Genehmigte Kapital 2012 ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft vom 5. September 2012 wirksam geworden. Bestandteil des Genehmigten Kapitals 2012 ist unter anderem eine Ermächtigung an den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, auszuschließen. Der Vorstand wurde schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2012 festzulegen. Am 21. Februar 2013 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 25. Februar 2013 beschlossen, das Genehmigte Kapital 2012 vollständig auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR ,00 um EUR ,00 auf EUR ,00 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Sacheinlage zu erhöhen. Die in diesem Zusammenhang entstandenen neuen Aktien der Gesellschaft wurden von den zur Zeichnung berechtigten Aktionären der Baumot AG wie folgt gezeichnet: Herr Jiri Kavena, wohnhaft Blutzzwis 20, 8604 Volketswil / Schweiz, wurde zur Übernahme und Zeichnung von der auszugebenden neuen Aktien zugelassen und hat diese übernommen und gezeichnet. Frau Zdenka Kavena, wohnhaft Blutzzwis 20, 8604 Volketswil / Schweiz, wurde zur Übernahme und Zeichnung von der auszugebenden neuen Aktien zugelassen und hat diese übernommen und gezeichnet. Herr Roger Kavena, geschäftsansässig Thurgauerstrasse 105, 8152 Glattpark (Opfikon) / Schweiz wurde zur Übernahme und Zeichnung von der auszugebenden neuen Aktien zugelassen und hat diese übernommen und gezeichnet.

2 Die Perseus Partners VII, L.P., c/ Perseus L.L.C., 2099 Pennsylvania Avenue, N.W., Suite 900, Washington D.C , USA wurde zur Übernahme und Zeichnung von der auszugebenden neuen Aktien zugelassen und hat diese übernommen und gezeichnet. Herr Jiri Kavena hat als Sacheinlage Namensaktien im Nennbetrag von CHF 0,01 je Aktie an der Baumot AG mit den Aktiennummern bis somit insgesamt Aktien, mit sämtlichen Nebenrechten in die TWINTEC AG eingebracht. Frau Zdenka Kavena hat als Sacheinlage Namensaktien im Nennbetrag von CHF 0,01 je Aktie an der Baumot AG mit den Aktiennummern bis , somit insgesamt Aktien, mit sämtlichen Nebenrechten in die TWINTEC AG eingebracht. Herr Roger Kavena hat als Sacheinlage Namensaktien im Nennbetrag von CHF 0,01 je Aktie an der Baumot AG mit den Aktiennummern bis , somit insgesamt Aktien, mit sämtlichen Nebenrechten in die TWINTEC AG eingebracht. Die Perseus Partners VII, L.P. hat als Sacheinlage Namensaktien im Nennbetrag von CHF 0,01 je Aktie an der Baumot AG mit den Aktiennummern bis , somit insgesamt Aktien, mit sämtlichen Nebenrechten in die TWINTEC AG eingebracht. Die Erhöhungen des Grundkapitals wurden mit Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft am 14. März 2013 wirksam. Dem Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre lagen die folgenden Erwägungen zu Grunde: Im Februar 2012 war die TWINTEC AG in einer insolvenznahen Krise. Nur wenige Tage später hätte Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit angemeldet werden müssen. Die Liquidität wurde seinerzeit durch den Einstig des US-amerikanischen Investors Perseus Partners VII, L.P. gesichert. Doch auch nachdem die erforderliche Liquidität zur Verfügung gestellt wurde, um die Insolvenz bei der Gesellschaft abzuwenden, hat sich diese in einem sehr schwierigen Marktumfeld bewegt. Insbesondere war das Tätigkeitsfeld der TWINTEC AG der deutschsprachige Raum. Weitere Märkte waren so gut wie nicht erschlossen. Um somit langfristig die Existenz der TWINTEC AG zu sichern, waren ein Ausbau der Produktlinien und/oder aber die Erschließung neuer Märkte erforderlich. Somit wurde im Juli 2012 eine Kooperation mit der Schweizer Baumot AG eingegangen. Durch die Kooperation erhielt die TWINTEC AG die Möglichkeit, ohne Aufbaukosten das weltweite Vertriebsnetz der Baumot AG zu nutzen, und so schnell neue Märkte zu erschließen. Weitere Vorteile ergeben sich für beide Unternehmen aus der Erweiterung des Produktportfolios. Die Baumot AG vertreibt nunmehr TWINTEC-Produkte weltweit über das bestehende Netzwerk und kann so bestehenden und neuen Kunden neue Produkte bieten. Im Gegenzug übernahm die TWINTEC AG den Vertrieb der Baumot-Produkte in Deutschland. Auch in den Bereichen Forschung und Beschaffung wurden die Kräfte gebündelt. Bei der Entwicklung neuer Produkte haben die beiden Unternehmen enger zusammengearbeitet und so die Stärken der TWINTEC AG, INTERKAT Katalysatoren GmbH und Baumot AG optimal genutzt. Die TWINTEC AG konnte ihre Kosten reduzieren und die Auslastung erhöhen. Die Kooperation, die lediglich auf schuldrechtlicher Basis Bestand hat, sollte somit verfestigt werden, so dass die positiven Synergien auch sicher in der Zukunft bestehen bleiben.

3 Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft erforderte nach Auffassung des Vorstands mittelfristig die Beibehaltung der Zusammenarbeit der TWINTEC AG und der Baumot AG, was allein auf Basis der schuldrechtlichen Kooperationsvereinbarungen nicht sicher gewährleistet werden konnte. Vor diesem Hintergrund hatte der Vorstand ab Herbst 2012 mit den Aktionären der Baumot AG über die Möglichkeit eines Beteiligungserwerbs an der Baumot AG gesprochen. Nach reiflichen Prüfungen, die sich mit den Vorteilen und auch Nachteilen einer Beteiligung an der Baumot AG befasst haben, gelangte der Vorstand zu dem Ergebnis, dass eine Einbringung von Geschäftsanteilen an der Baumot AG in die Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien an der TWINTEC AG im besten Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre sowie ihrer Arbeitnehmer lag. Ein Barkauf von Aktien an der Baumot AG scheiterte bereits daran, dass die TWINTEC AG nicht über die für den Erwerb erforderliche Liquidität verfügte, so dass ausschließlich eine Übernahme von Aktien an der Baumot AG durch Gewährung von neuen Aktien an der TWINTEC AG in Frage kam. Es wäre auch nicht möglich gewesen, diesen Betrag von Banken oder sonstigen Personen als Darlehen zu erhalten. Trotz intensiver Verhandlungen des Vorstands mit unterschiedlichen Banken konnte eine Fremdfinanzierung zum Erwerb von knapp 25% der Aktien an der Baumot AG nicht erlangt werden. Die einzige Möglichkeit zur Finanzierung eines Barkaufes wäre daher eine (ausschließliche) Barkapitalerhöhung gewesen. Diese Transaktionsform schied aber auch schon deshalb aus, weil die Aktionäre der Baumot AG zu einem Zusammengehen mit der TWINTEC AG nur unter der Voraussetzung bereit waren, dass sie auch an dem verbundenen Unternehmen kapitalmäßig beteiligt sind. Diese Voraussetzung konnte nur durch eine Sachkapitalerhöhung erreicht werden. Der Vorstand der TWINTEC AG sieht die weitere eigenkapitalmäßige Beteiligung der Aktionäre der Baumot AG als sehr positiv an. Zudem wäre nach Einschätzung des Vorstands bei einer (ausschließlichen) Barkapitalerhöhung nicht sichergestellt gewesen, dass diese von Aktionären in einem für die Durchführung der Transaktion ausreichenden Umfang gezeichnet würden. Die Aktionäre der Baumot AG waren nicht bereit, die hiermit verbundene Unsicherheit über die Durchführung des Zusammenschlusses einzugehen. Die wesentlichen Vorteile in der Übernahme der knapp 25%igen Beteiligung an der Baumot AG lagen darin, dass die mit der Kooperation verbundenen Vorteile verstärkt und somit weiter gesichert werden konnten. Dadurch ist es der TWINTEC AG möglich, zukünftig ihr Geschäftsmodell weiter zu verfolgen und nicht wieder in eine Liquiditätskrise zu geraten, die die Insolvenz der TWINTEC AG zu Folge gehabt hätte. Die Nachteile lagen in der Verwässerung des Anteilsbesitzes der Aktionäre der TWINTEC AG, wobei dieser Nachteil im Rahmen der Interessenabwägung als weniger gewichtig eingestuft wurde als das Fortbestehen der TWINTEC AG, zumal nur dadurch auch der Wert der Aktien an der TWINTEC AG erhalten werden konnte und was im Interesse eines jeden Aktionärs liegt. Die mit dem Beteiligungserwerb ermöglichte engere Kooperation zwischen der Gesellschaft und der Baumot AG stellt aus Sicht des Vorstands eine wertvolle Bereicherung für die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft dar, da damit die bereits seit Juli 2012 geschlossene Kooperation durch die zukünftig noch engere Verflechtung der Gesellschaft mit der Baumot AG nach Möglichkeit weiter intensiviert werden konnte. Hieraus ergeben sich aus Sicht des Vorstands neben den bereits dargestellten Vorteilen weitere wirtschaftliche Vorteile durch Synergieeffekte, sowie Möglichkeiten zur gemeinsamen Entwicklung von Produkten.

4 Schließlich wird der Gesellschaft durch die Transaktion ermöglicht, sich mit der Technologie des NH³ Generators unter Nutzung des Vertriebsnetzwerks der Baumot AG weltweit zu etablieren. Die im Interesse der Gesellschaft liegende Vertiefung der bestehenden Zusammenarbeit durch eine rechtliche Verknüpfung in Folge des Beteiligungserwerbs durch die Aktionäre der Baumot AG war nach Auffassung des Vorstands lediglich durch die vorliegend gewählte Transaktionsstruktur auf rechtssichere Weise zu erreichen, da die Aktionäre der Baumot AG infolge der ausschließlichen Zeichnungsberechtigung im Rahmen der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 gesichert eine Beteiligung an der Gesellschaft von knapp 25 % erwerben konnten. Die Gesellschaft war zudem aufgefordert, schnell und flexibel zu handeln, so dass der erste Teil des Erwerbs der Baumot AG am besten und sichersten durch Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 erfolgen konnte. Die Zusammenarbeit hat jedoch auch gezeigt, dass der vollständige Erwerb der Aktien an der Baumot AG durch die TWINTEC AG zur vollständigen Erreichung der Ziele erforderlich ist, um auf diese Weise sicher zu gewährleisten, dass die TWINTEC AG vollständig Einfluss auf die Baumot AG ausüben kann und nicht auf Grund ihrer Position als Minderheitsgesellschafterin keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfte der TWINTEC AG ausüben kann. Aus diesem Grund wird den Aktionären der Gesellschaft vorgeschlagen, der vollständigen Übernahme der Anteile an der Baumot AG nunmehr in einem verbleibenden Schritt per Sachkapitalerhöhung zuzustimmen. Hinsichtlich des bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 erfolgten Bezugsrechtsausschlusses war für den Vorstand neben der wünschenswerten Verfestigung der Zusammenarbeit zwischen der Gesellschaft und der Baumot AG auch das Gesellschaftsinteresse an der Zuführung der im Rahmen der Kapitalerhöhungen eingebrachten Sacheinlagen von Bedeutung, da nur auf diese Weise langfristig ein Bestehen der TWINTEC AG sichergestellt werden konnte. Diese Maßnahmen lagen damit im Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und Arbeitnehmer. Die neuen Aktien an der TWINTEC AG wurden unter Zugrundelegung eines Wertverhältnisses der Baumot AG im Verhältnis zur TWINTEC AG von 1:2 ausgegeben. Der Ermittlung dieses Wertverhältnisses lagen die folgenden Erwägungen zugrunde: Die Baumot AG wurde vorbereitend in finanzieller, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft. Darüber hinaus hat Herr Hausser als Vorstandsvorsitzender der TWINTEC AG auch aus seiner Tätigkeit bei der Baumot AG weitreichende Kenntnis über den Gang der Geschäfte und konnte demzufolge seine Erfahrungen in die Entscheidung des Vorstands einbringen. Im Anschluss hieran hat die Gesellschaft indikative Bewertungen der TWINTEC AG und der Baumot AG durchführen lassen und sich die Analysen und Wertüberlegungen zu eigen gemacht. Die indikative Bewertung der Baumot AG erfolgte zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2012 und führte unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien zu Bandbreiten des indikativen Wertes der Baumot AG zwischen EUR Mio. 21,4 und EUR Mio. 25,0. Für die TWINTEC AG wurden ebenfalls zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2012 verschiedene Szenarien untersucht, die zu Bandbreiten des indikativen Wertes der TWINTEC AG zwischen EUR Mio. 8,0 und EUR Mio. 19,6 führen.

5 Der Vorstand ist nach intensiver Überlegung unter Einbeziehung der Wahrscheinlichkeiten der Szenarien und unter Abwägung sämtlicher Bewertungsumstände zu der Überzeugung gelangt, dass das Wertverhältnis der Baumot AG im Verhältnis zur TWINTEC AG von 1:2 ein für die TWINTEC AG günstiges Ergebnis ist, das insbesondere die Interessen der TWINTEC AG und ihrer Aktionäre umfassend schützt. In diesem Zusammenhang hat der Vorstand aus den von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelten Wertbandbreiten einen Wert für die Baumot AG von rund EUR Mio. 24 und für die TWINTEC AG von rund EUR Mio. 12 als angemessen erachtet. Das gewählte Wertverhältnis wurde sodann im Wege einer durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten Fairness Opinion nach IDW S 8, bestehend aus einem Fairness Opinion Letter und einem Valuation Memorandum, zur finanziellen Angemessenheit des Werteverhältnisses im Rahmen der Einbringung von rund 25,0% der Anteile an der BAUMOT AG in die TWINTEC AG begutachtet. Ergebnis dieser Beurteilung war, dass das Werteverhältnis in Höhe von 1:2 innerhalb einer angemessenen Bandbreite liegt und aus Sicht der TWINTEC AG insgesamt als finanziell angemessen angesehen werden kann. Auf Grundlage dieser Erwägungen wurden für die knapp 25%-ige Beteiligung (eingebracht wurden Namensaktien im Nennbetrag von CHF 0,01 bei einer Gesamtzahl von Namensaktien im Nennbetrag von CHF 0,01) insgesamt neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben. Für die neuen TWINTEC Aktien sind somit Aktien an der Baumot AG im Wert von EUR Mio. 6 eingebracht worden, so dass sich ein rechnerischer Ausgabebetrag von EUR 1,23 pro neuer Aktie ergibt. Der rechnerische Ausgabebetrag in Höhe von EUR 1,23 für eine neue Aktie der TWINTEC AG weicht auch nur unwesentlich von dem Börsenschlusskurs der Aktie der Gesellschaft am letzten Tag vor der Beschlussfassung von Vorstand über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 ab, der EUR 1,25 (Quelle: betrug. Allerdings hat die Analyse der im Markt gehandelten Aktien der TWINTEC AG Hinweise darauf ergeben, dass eine Marktenge und fehlende Marktgängigkeit vorlag, so dass der Börsenkurs nur unwesentlich zu der Findung des Wertverhältnisses beigetragen hat. Nach Auffassung des Vorstands trägt vor dem Hintergrund der Überlegungen das gewählte Wertverhältnis dem Schutzbedürfnis der Aktionäre vor einer wertmäßigen Verwässerung ihrer Anteile auf angemessene Weise Rechnung. Die Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die von dem Gericht mit Beschluss vom 4. Dezember 2012 als Sachkapitalerhöhungsprüfer bestellt wurde, hat mit Datum vom 28. Februar 2013 die Werthaltigkeit der Sacheinlage geprüft und nach der pflichtgemäßen Prüfung nach 183 Abs. 3, 34 ff. AktG bestätigt, dass der Wert der Sacheinlagen den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien erreicht. Nach alledem lag aus Sicht des Vorstands auch unter Berücksichtigung des für die übrigen Aktionäre grundsätzlich nachteiligen Verwässerungseffekts ein überwiegendes Interesse der Gesellschaft an dem Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre vor. 2. Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung des Genehmigten Kapitals 2013

6 Der Vorstand hat gemäß 203 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 3 Satz 4 AktG einen schriftlichen Bericht über die gemäß TOP 7 vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zu erstatten. Der Bericht hat folgenden Inhalt: Da das Genehmigte Kapital 2012 vollständig ausgenutzt ist, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat ein neues genehmigtes Kapital zu inhaltlich vergleichbaren Bedingungen vor wie das Genehmigte Kapital Die Höchstgrenzen wurden ausgeschöpft. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Eintragung der seitens des Vorstands der TWINTEC AG in seiner Sitzung vom 21. Februar 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 25. Februar 2013 beschlossen Kapitalerhöhung EUR ,00. Wenn der Vorstand von der Ermächtigung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Kapital zu erhöhen, Gebrauch macht, werden die neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2013 den Aktionären grundsätzlich zum Bezug angeboten. Der Bezugskurs wird zu gegebener Zeit so festgelegt, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapitalmarktverhältnisse die Interessen der Aktionäre und die Belange der Gesellschaft angemessen gewahrt werden. Dies gilt stets auch in den nachstehend angesprochenen Fällen eines Bezugsrechtsausschlusses, den der Vorstand jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschließen darf. Die Ermächtigung der Verwaltung, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszuschließen, ermöglicht es, einen runden Emissionsbetrag und ein glattes Bezugsverhältnis zu erreichen, was die Abwicklung von Kapitalmaßnahmen erleichtert. Die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses zugunsten von Inhabern von zu begebenden Options- und Wandlungsrechten liegt regelmäßig im Interesse der Gesellschaft, da auf diese Weise eine ansonsten in den Options- oder Schuldverschreibungsbedingungen übliche Herabsetzung des Options- beziehungsweise Wandlungspreises aufgrund von sogenannten Verwässerungsschutzklauseln im Falle von Kapitalerhöhungen vermieden werden kann, indem entsprechende Bezugsrechte bei der Kapitalerhöhung an die Inhaber der bezeichneten Rechte ausgegeben werden. Die Ermächtigung sieht zudem die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss vor, soweit die Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der TWINTEC AG und der mit der Gesellschaft im Sinne von 15 AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Die Gesellschaft möchte sich die Möglichkeit offenhalten, durch die Gewährung von Aktien an die Belegschaft die Identifikation von Arbeitnehmern mit dem Unternehmen und damit die Motivation und die Bindung der Arbeitnehmer an die Gesellschaft zu erhöhen. Die Gesellschaft sieht in der Gewährung von Belegschaftsaktien eine Alternative oder auch eine Ergänzung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten, wobei letztere schwerpunktmäßig für Führungskräfte in Betracht kommt. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien bietet sich demgegenüber auch zum Zweck der Vermögensbildung für weite Kreise der Arbeitnehmerschaft an. Die Verwaltung soll ferner ermächtigt sein, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um neue Aktien zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Sacheinlagen, auszugeben, wenn dies im Interesse der Gesellschaft liegt. Die Gesellschaft könnte damit solche Akquisitionen gegen Überlassung eigener Aktien, also ohne Belastung ihrer Finanz- beziehungsweise Liquiditätslage, durchführen. Die Praxis zeigt, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um solche Unternehmen erwerben zu können, muss die Gesellschaft die Möglichkeit haben, Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Auch dies erfordert in aller Regel schnelle Entscheidungen, die nicht zuwarten können, bis eine Hauptversammlung einberufen und eine ordentliche Kapital-

7 erhöhung durchgeführt wird. Die vorgeschlagene Ermächtigung gibt hierzu die notwendige Flexibilität. Des Weiteren möchte sich die Gesellschaft die Platzierung von Aktien zur Erschließung neuer Kapitalmärkte, insbesondere im Ausland vorbehalten. Dies bedingt einen Bezugsrechtsausschluss. Die Verwaltung soll bis zum Betrag von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft ( 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ermächtigt sein, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Damit soll die Verwaltung in die Lage versetzt werden, die Eigenmittel der Gesellschaft schnell, flexibel und kostengünstig zu verstärken. Durch gesetzliche Vorgaben sind die Aktionäre ausreichend geschützt. Wenn sie ihre Beteiligungsquote aufrechterhalten möchten, können sie die dazu erforderlichen Aktien auch über die Börse erwerben. Da der Ausgabepreis neuer Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreiten darf, wird dem jeweiligen Bezugsberechtigten kein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt. Nach Abwägung aller Umstände ist der Vorstand überzeugt, dass der im Rahmen des Beschlusses zu TOP 7 vorgesehene Bezugsrechtsausschluss in den beschriebenen Grenzen erforderlich, geeignet und angemessen sowie im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre geboten ist. Königswinter, im Mai 2013 TWINTEC AG Der Vorstand

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen

Mehr

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015:

1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015: Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten

Mehr

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010 Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 HCI Capital AG II. Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung II.

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Ein Bezugsrechtsausschluss ist für die vorgesehenen Zwecke aus folgenden Gründen gerechtfertigt:

Ein Bezugsrechtsausschluss ist für die vorgesehenen Zwecke aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Bericht des Verwaltungsrats an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 12 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Genehmigtes Kapital II) Die Hauptversammlung vom 11. April 2007 hat den

Mehr

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung Seite 1 von 5 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3... Seite 1 von 5 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Fanorakel AG Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 03.01.2014 München Tagesordnung Fanorakel AG München

Mehr

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben. Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Sanochemia Pharmazeutika AG

Sanochemia Pharmazeutika AG Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der

Mehr

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet.

Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung des genehmigten Kapitals gem. 203 Absatz 2 Satz 2 i.v.m. 186 Absatz 4 Satz 2 AktG: Um bei Bedarf Eigenkapital

Mehr

RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG

RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG Bericht des Vorstands gemäß 65 Abs 1b AktG ivm 153 Abs 4 AktG für die Beschlussfassung zu Punkt 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2014 (Ermächtigung

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie

Mehr

Fair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97. Ordentliche Hauptversammlung. am 19. Mai 2015, um 11:00 Uhr

Fair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97. Ordentliche Hauptversammlung. am 19. Mai 2015, um 11:00 Uhr Fair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97 Ordentliche Hauptversammlung am 19. Mai 2015, um 11:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, Max-Joseph-Str. 5 80333 München

Mehr

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um

Mehr

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 AktG 237 Abs. 3 Nr. 3, 182 Abs. 2 S. 5 Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bei Stückaktien: Zeichnung des

Mehr

1. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS 221 ABS. 4 I.V.M. 186 ABS. 4 SATZ 2 AKTG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6

1. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS 221 ABS. 4 I.V.M. 186 ABS. 4 SATZ 2 AKTG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6 1. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS 221 ABS. 4 I.V.M. 186 ABS. 4 SATZ 2 AKTG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6 Der Vorstand erstattet den nachfolgenden Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt

Mehr

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Nachfolgend werden

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

1. ordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014

1. ordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014 1. ordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014 Wahlvorschläge des Aufsichtsrats und Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zur Tagesordnung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Vorlage

Mehr

Elektronischer Bundesanzeiger

Elektronischer Bundesanzeiger Page 1 of 7 Elektronischer Bundesanzeiger Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum Gesellschaftsbekanntmachungen Hauptversammlung Oldenburg Oldenburg Wir laden die Vorzugsaktionäre der ABATUS

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 Im Folgenden erstattet der Vorstand Bericht gemäß 186 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit 221 Absatz 4 Satz 2 AktG. Der Bericht steht im Internet unter www.deutscheboerse.com/hv

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015

Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015 Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015 Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 7 der Tagesordnung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands,

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

ALBA SE, Köln - ISIN DE0006209901 - / - WKN 620990 -

ALBA SE, Köln - ISIN DE0006209901 - / - WKN 620990 - ALBA SE, Köln - ISIN DE0006209901 - / - WKN 620990 - Bericht des Verwaltungsrates zu TOP 5 über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 i.v.m.

Mehr

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 6 vor, das bislang nicht ausgenutzte Genehmigte

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

Bezugsangebot an die Aktionäre der REpower Systems AG

Bezugsangebot an die Aktionäre der REpower Systems AG REpower Systems AG Hamburg Aktien ISIN DE0006177033 - REpower w/suzlon zum Verkauf eingereichte Aktien: ISIN DE000A0MFZA9 - - REpower w/areva zum Verkauf eingereichte Aktien: ISIN DE000A0LR7H1 - Bezugsangebot

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

ENTRADE SUSTAINABLE ENERGY ENTRADE ENERGIESYSTEME AG. Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung. der ENTRADE ENERGIESYSTEME AG

ENTRADE SUSTAINABLE ENERGY ENTRADE ENERGIESYSTEME AG. Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung. der ENTRADE ENERGIESYSTEME AG ENTRADE SUSTAINABLE ENERGY ENTRADE ENERGIESYSTEME AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der ENTRADE ENERGIESYSTEME AG am 13. Oktober 2015 DIE HIGHLIGHTS 2015 INDUSTRIEPREIS 2015 BEST OF ALL IN

Mehr

Investor Relations Hauptversammlung 2015

Investor Relations Hauptversammlung 2015 Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i. V. m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 6 der Tagesordnung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht

Mehr

W Post. (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, das heißt Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbe-

W Post. (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, das heißt Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbe- W Post Bericht des Vorstands der Österreichische Post Aktiengesellschaft Wien, FN 180219 d, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes

Mehr

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

BERICHT: 05_Bericht_des_Vorstands_zu_TOP 10_Rueckkauf_eigener_Aktien.docx 1 / 6

BERICHT: 05_Bericht_des_Vorstands_zu_TOP 10_Rueckkauf_eigener_Aktien.docx 1 / 6 Bericht des Vorstands der Semperit Aktiengesellschaft Holding FN 112544 g gemäß 65 Abs 1b ivm 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG (Erwerb und Veräußerung eigener Aktien durch die Gesellschaft) zu Punkt 10. der

Mehr

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in

Mehr

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. 6.Teil. Satzungsänderung. Kapitalbeschaffung u.a. 186 AktG 3 3. die bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen vorgesehenen Festsetzungen und, wenn mehrere Gattungen ausgegeben werden, den auf jede Aktiengattung

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Anmeldung zur Ausübung des Bezugsrechts und Zeichnungsschein für neue Aktien der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG

Anmeldung zur Ausübung des Bezugsrechts und Zeichnungsschein für neue Aktien der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG Anmeldung zur Ausübung des Bezugsrechts und Zeichnungsschein für neue Aktien der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG An die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG Berliner Allee 10 40212 Düsseldorf Straße, Ort:

Mehr

CEWE Stiftung & Co. KGaA ISIN DE0005403901, ISIN DE000A1X3S30 Oldenburg, Deutschland

CEWE Stiftung & Co. KGaA ISIN DE0005403901, ISIN DE000A1X3S30 Oldenburg, Deutschland CEWE Stiftung & Co. KGaA ISIN DE0005403901, ISIN DE000A1X3S30 Oldenburg, Deutschland Ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, den 4. Juni 2014, 10:00 Uhr Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin

Mehr

Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG

Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2011 5.426.321 (Vorjahr: 5.291.996

Mehr

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 1. Halbjahr 2010 Termin: 4. Februar 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

vpe WertpapierhandelsBank AG München ISIN DE0006911605 WKN 691 160 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

vpe WertpapierhandelsBank AG München ISIN DE0006911605 WKN 691 160 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung vpe WertpapierhandelsBank AG München ISIN DE0006911605 WKN 691 160 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der außerordentlichen Hauptversammlung der vpe WertpapierhandelsBank

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der ADVA Optical Networking SE. zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB im (Konzern-) Lagebericht 2015

Erläuternder Bericht des Vorstands der ADVA Optical Networking SE. zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB im (Konzern-) Lagebericht 2015 Erläuternder Bericht des Vorstands der ADVA Optical Networking SE zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB im (Konzern-) Lagebericht 2015 1. Übernahmehindernisse Gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot für Aktien aus der vom Vorstand am 17. Juli 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Nachstehendes

Mehr

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES GEMEINSAMER BERICHT DES VORSTANDS DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN LIFE PLUS CONSULTING GMBH ÜBER DIE ÄNDERUNG DES AM 03. JANUAR 2005 ABGESCHLOSSENEN

Mehr

asknet AG Karlsruhe ISIN DE0005173306 WKN 517330 Einladung

asknet AG Karlsruhe ISIN DE0005173306 WKN 517330 Einladung asknet AG Karlsruhe ISIN DE0005173306 WKN 517330 Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 18. Juni 2015, um 15:00 Uhr, in dem Gebäude der IHK Haus der Wirtschaft Karlsruhe

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung

Außerordentliche Hauptversammlung Außerordentliche Hauptversammlung Einladung FinTech Group AG, Kulmbach WKN: 524960 ISIN: DE0005249601 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30. April 2015 um 10:30 Uhr im ACHAT

Mehr

. 2 Gegenstand des Unternehmens

. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg.. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

(TOP 6 Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien)

(TOP 6 Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien) Bericht des Vorstands der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG Wien, FN 290506 s, über die Verwendung eigener Aktien zum Zwecke der Bedienung von Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienoptionen

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung 2015

Einladung zur Hauptversammlung 2015 Einladung zur Hauptversammlung 2015 Nanogate AG Quierschied-Göttelborn ISIN DE000A0JKHC9 WKN A0JKHC ISIN DE000A14KNC4 WKN A14 KNC Einladung zur Hauptversammlung 2015 Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen

Mehr

Bayerische Gewerbebau AG

Bayerische Gewerbebau AG Seite 1 von 7 Grasbrunn ISIN DE0006569007 (WKN 656900) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzraum

Mehr

Satzung der Salzgitter AG

Satzung der Salzgitter AG Satzung der Salzgitter AG Nach dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 1 / 10 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Salzgitter Aktiengesellschaft. 2. Sie hat ihren

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum

Mehr

Satzung der Deutsche Beteiligungs AG. Deutsche Beteiligungs AG. (3) Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft.

Satzung der Deutsche Beteiligungs AG. Deutsche Beteiligungs AG. (3) Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Satzung der Deutsche Beteiligungs AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Deutsche Beteiligungs AG. (2) Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. (3) Die Gesellschaft

Mehr

Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB Hauptversammlung der Girindus Aktiengesellschaft i. L. am 20. Februar 2015 Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB Das Grundkapital der Gesellschaft

Mehr

ODEON FILM AG München ISIN: DE 0006853005 WKN: 685 300. Dienstag, den 9. Juni 2015, um 11.00 Uhr

ODEON FILM AG München ISIN: DE 0006853005 WKN: 685 300. Dienstag, den 9. Juni 2015, um 11.00 Uhr ODEON FILM AG München ISIN: DE 0006853005 WKN: 685 300 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 9. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung,

Mehr

MediNavi AG mit Sitz in Starnberg ISIN: DE000A0Z23L6 / WKN: A0Z23L

MediNavi AG mit Sitz in Starnberg ISIN: DE000A0Z23L6 / WKN: A0Z23L MediNavi AG mit Sitz in Starnberg ISIN: DE000A0Z23L6 / WKN: A0Z23L Wir laden die Aktionäre der Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 5. Mai um 13:00 Uhr im UNDOSA - Seepromenade

Mehr

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Mehr

Die Sacheinlagen auf die Neuen Aktien im Rahmen der Angebotskapitalerhöhung Ia wurden erbracht durch:

Die Sacheinlagen auf die Neuen Aktien im Rahmen der Angebotskapitalerhöhung Ia wurden erbracht durch: Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2013 sowie die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im

Mehr

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014. Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf

Mehr

Der Vorstand erstattet gemäß 203 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 186 Abs. 4 S. 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht.

Der Vorstand erstattet gemäß 203 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 186 Abs. 4 S. 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 7 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2012 I gemäß 203 Abs. 2 S. 2 i. V. m. 186 Abs.

Mehr

Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien)

Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien) Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien) E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen

Mehr

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in

Mehr

FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung

FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung 1 FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803 Ordentliche Hauptversammlung am Montag, dem 15. Juni 2015 um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) im Tagungszentrum Gustav-Stresemann-Institut

Mehr

genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2015) beschlossen werden und die Satzung entsprechend angepasst werden.

genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2015) beschlossen werden und die Satzung entsprechend angepasst werden. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und über die entsprechende

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne. Wertpapierkennnummern (WKN) Stammaktien 520 160 Vorzugsaktien 520 163

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne. Wertpapierkennnummern (WKN) Stammaktien 520 160 Vorzugsaktien 520 163 Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne Wertpapierkennnummern (WKN) Stammaktien 520 160 Vorzugsaktien 520 163 International Securities Identification Numbers (ISIN) Stammaktien DE0005201602

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch

Mehr

Bericht zu den Angaben. gemäß 289 Abs. 4 und Abs. 5 und 315 Abs. 4 HGB

Bericht zu den Angaben. gemäß 289 Abs. 4 und Abs. 5 und 315 Abs. 4 HGB Bericht zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und Abs. 5 und 315 Abs. 4 HGB Der Vorstand der Delticom AG berichtet nachfolgend zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und Abs. 5 und 315 Abs. 4 HGB: Zusammensetzung des

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,

Mehr

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304

Mehr

Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015

Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Im Zusammenhang mit dem von uns gemäß 109 Abs. 1 AktG am heutigen Tage gestellten

Mehr

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2014 der AIXTRON SE, Herzogenrath Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 5

Ordentliche Hauptversammlung 2014 der AIXTRON SE, Herzogenrath Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 5 Ordentliche Hauptversammlung 2014 der AIXTRON SE, Herzogenrath Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb

Mehr

BERICHT. des Vorstands von PALFINGER AG. mit dem Sitz in Salzburg

BERICHT. des Vorstands von PALFINGER AG. mit dem Sitz in Salzburg BERICHT des Vorstands von PALFINGER AG mit dem Sitz in Salzburg gemäß 171 Abs. 1 AktG ivm 153 Abs. 4 AktG über die Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlage aus dem genehmigten Kapital unter Ausschluss des

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein

Mehr

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 NEXUS AG Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG am Montag, dem 16.06.2008, um 11.00

Mehr

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany IFRS-Fachausschuss DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de

Mehr

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Mandanteninformation Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Die Börsenzulassung Ihrer Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, Kapital über die Börse zu akquirieren. Neben dem klassischen

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr