Einladung. an die Aktionärinnen und Aktionäre der Nobel Biocare Holding AG zur 7. ordentlichen Generalversammlung
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- Ernst Erwin Beltz
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1 Einladung an die Aktionärinnen und Aktionäre der Nobel Biocare Holding AG zur 7. ordentlichen Generalversammlung Montag, 6. April 2009 um Uhr (Türöffnung um 9.30 Uhr) Swissôtel Zürich, Am Marktplatz Oerlikon, Schulstrasse 44, 8050 Zürich
2 Nobel Biocare 2 Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats. 1 Jahresbericht und Konzernrechnung der Nobel Biocare Holding AG für das Geschäftsjahr 2008; Bericht der Revisionsstelle Genehmigung des Jahresberichts und der Konzernrechnung für das Geschäftsjahr Jahresrechnung 2008 der Nobel Biocare Holding AG (inklusive Vergütungsbericht); Bericht der Revisionsstelle Genehmigung der Jahresrechnung der Nobel Biocare Holding AG für das Geschäftsjahr Verwendung des Bilanzgewinns / Dividende für das Geschäftsjahr 2008 Genehmigung der Verwendung des Bilanzgewinns / Dividende für das Geschäftsjahr 2008 wie folgt: in CHF Bilanzgewinn zur Verfügung 451'968'422 Bruttodividende von CHF 0.55 pro Namenaktie von nominal CHF * Vortrag für neue Rechnung '930 * Das dividendenberechtigte Aktienkapital kann sich durch Ausübung von bis zu 247'620 Optionen nach dem 31. Dezember 2008 und der damit verbundenen Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Aktienkapital um bis zu CHF 136'191 erhöhen. 4 Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats Erteilung der Entlastung an alle Mitglieder des Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Wiederwahlen in den Verwaltungsrat Wiederwahl der Herren Stig Eriksson, Antoine Firmenich, Edgar Fluri und Robert Lilja, Frau Jane Royston und der Herren Rolf Soiron, Rolf Watter und Ernst Zängerle durch Einzelwahl für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. 6 Wiederwahl der Revisionsstelle Wiederwahl von KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr Statutenänderung: Genehmigtes und bedingtes Aktienkapital Der Verwaltungsrat beantragt die Ermächtigung zur Ausgabe von insgesamt 25'000'000 neuen Aktien wie folgt: a) genehmigtes Aktienkapital, sodass der Verwaltungsrat ermächtigt ist, das Aktienkapital bis spätestens 6. April 2011 um höchstens CHF 10'000'000 zu erhöhen, mittels Ausgabe von höchstens 25'000'000 vollständig zu liberierender Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.40, und
3 Nobel Biocare 3 b) bedingtes Aktienkapital, sodass das Aktienkapital um höchstens CHF 10'000'000 erhöht werden kann, durch die Ausgabe von höchstens 25'000'000 voll zu liberierender Namen aktien mit einem Nennwert von je CHF 0.40, alles gemäss den Bedingungen der vorgeschlagenen neuen Art. 3b und 3c der Statuten: Artikel 3b: Genehmigtes Aktienkapital Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital bis spätestens 6. April 2011 um höchstens CHF 10'000'000 zu erhöhen, mittels Ausgabe von höchstens 25'000'000 vollständig zu liberierender Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF Die Erhöhung in Teilbeträgen ist gestattet. Zeichnung und Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen gemäss Art. 4 dieser Statuten. Der Verwaltungsrat bestimmt das Ausgabedatum, den Ausgabepreis, die Art der Einlage, die Bedingungen der Ausübung des Bezugsrechts und den Beginn der Dividendenberechtigung. Der Verwaltungsrat kann neue Aktien mittels Festübernahme durch ein Bankinstitut oder Konsortium und anschliessendem Angebot an die bestehenden Aktionäre ausgegeben. Der Verwaltungsrat darf Bezugsrechte, die nicht ausgeübt worden sind, verfallen lassen oder er kann diese beziehungsweise Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt, jedoch nicht ausgeübt werden, zu Marktkonditionen platzieren. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre zu beschränken oder aufzuheben und dieses respektive die Aktien Dritten zuzuweisen, im Falle der Verwendung der Aktien zum Zwecke der Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder zwecks Finanzierung einschliesslich Refinanzierung solcher Transaktionen. Falls und insoweit der Verwaltungsrat von seinem Recht Gebrauch macht, gestützt auf Art. 3c (Bedingtes Aktienkapital) Anleihens- oder ähnliche Obligationen auszugeben, wird der Verwaltungsrat in dieser entsprechenden Betragshöhe nicht mehr berechtigt sein, sein Recht gemäss Art. 3b (Genehmigtes Aktienkapital) auszuüben und Aktienkapital zu schaffen. Artikel 3c: Bedingtes Aktienkapital Das Aktienkapital kann um höchstens CHF 10'000'000 erhöht werden, durch die Ausgabe von höchstens 25'000'000 voll zu liberierender Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.40, indem Wandel- und/oder Optionsrechte ausgeübt werden, die in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften oder im Zusammenhang mit einer Transaktion eingeräumt werden. Bei der Ausgabe von Anleihens- oder ähnlichen Obligationen, mit denen Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden sind, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die jeweiligen bestehenden Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten sind zum Bezug der neuen Aktien berechtigt. Die Wandel- und/oder Optionsbedingungen sind vom Verwaltungsrat festzulegen. Der Erwerb von Aktien durch die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen gemäss Art. 4 dieser Statuten.
4 Nobel Biocare 4 Bei der Ausgabe von Anleihens- oder ähnlichen Obligationen mit denen Wandelund/oder Optionsrechte verbunden sind, ist der Verwaltungsrat ermächtigt, das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre zu beschränken oder aufzuheben, sofern die Aktien zur Finanzierung einschliesslich Refinanzierung der Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder Refinanzierung von ausgegebenen Anleihens- oder ähnlichen Obligationen ausgegeben werden. Wird das Vorwegzeichnungsrecht durch den Verwaltungsrat aufgehoben, gilt Folgendes: Die Anleihens- oder ähnlichen Obligationen sind zu marktüblichen Bedingungen auszugeben (einschliesslich der marktüblichen Standard-Verwässerungsklauseln) und die neuen Aktien werden zu den jeweiligen Wandelund Optionsbedingungen ausgegeben. Die Wandelrechte können während einer Periode von höchstens 15 Jahren und die Optionsrechte während höchstens 12 Jahren ausgeübt werden, jeweils ab dem Zeitpunkt der entsprechenden Emission. Der Wandel- oder Optionspreis oder dessen Berechnungsmodalitäten werden zu Marktkonditionen festgelegt, wobei für die Aktien der Gesellschaft vom Börsenkurs als Basis auszugehen ist. Falls und insoweit der Verwaltungsrat von seinem Recht Gebrauch macht, gestützt auf Art. 3b (Genehmigtes Aktienkapital) Aktienkapital zu schaffen, ist der Verwaltungsrat in dieser entsprechenden Betragshöhe nicht mehr berechtigt, sein Recht gemäss Art. 3c (Bedingtes Aktienkapital) auszuüben und entsprechende Anleihens- oder ähnliche Obligationen auszugeben. Erläuterung: Der Verwaltungsrat schlägt die Schaffung von bedingtem/genehmigtem Aktienkapital vor, um die nötige Flexibilität für künftige Wachstumsmöglichkeiten zu schaffen sowie um die Finanzierungsstruktur der Gruppe weiter zu verbessern. 8 Herabsetzung des Aktienkapitals Der Verwaltungsrat beantragt: 1. Die Vernichtung von Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.40, welche die Gesellschaft in 2008 gestützt auf das an der ordentlichen Generalversammlung vom 27. März 2008 beschlossene Aktienrückkaufprogramm zurückgekauft hat und die entsprechende Herabsetzung des Aktienkapitals von CHF 49' um CHF auf CHF 49' sowie die Verwendung des Herabsetzungsbetrags zur Aufhebung der für eigene Aktien gebildeten Reserve; 2. Die Feststellung, basierend auf dem besonderen Revisionsbericht des staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmens gemäss Art. 732 Abs. 2 OR, wonach die Forderungen der Gläubiger auch nach durchgeführter Herabsetzung voll gedeckt sind, und 3. Die Änderung von Art. 3 Abs. 1 der Statuten wie folgt: Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 49' und ist eingeteilt in 123' Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF Die Aktien sind vollständig liberiert. Erläuterung: Die ordentliche Generalversammlung vom 27. März 2008 hat den Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienrückkaufprogramm zu lancieren. Im Rahmen dieses Programms wur
5 Nobel Biocare 5 den in '000 Namenaktien über die zweite Handelslinie zwecks Vernichtung zurückgekauft. Entsprechend beantragt der Verwaltungsrat nun, diese Aktien zu vernichten und das Aktienkapital entsprechend zu reduzieren. Die Revisionsstelle hat bestätigt, dass die Forderungen der Gläubiger auch nach durchgeführter Kapitalherabsetzung voll gedeckt sind. Die Herabsetzung des Aktienkapitals kann erst nach Veröffentlichung des Beschlusses und Aufforderung an die Gläubiger tatsächlich durchgeführt werden (Art. 733 OR). Der Beschluss wird nach der ordentlichen Generalversammlung an drei Tagen hintereinander im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Gläubiger können binnen zwei Monaten von der dritten Veröffentlichung an unter Anmeldung ihrer Forderungen Befriedigung oder Sicherstellung verlangen. Die Herabsetzung des Aktienkapitals kann erst nach Ablauf der Zweimonatsfrist und nach Befriedigung oder Sicherstellung der angemeldeten Gläubigerforderungen durchgeführt und ins Handelsregister eingetragen werden, wenn durch öffentliche Urkunde festgestellt ist, dass die Vorschriften von Art. 734 OR erfüllt sind. Dokumente Der Geschäftsbericht mit Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2008, der Bericht der Revisionsstelle 2008 sowie der Antrag des Verwaltungsrats zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie diese Einladung mit den Traktanden und Anträgen liegen ab heute für die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht auf und finden sich ausserdem auf der Website der Gesellschaft (unter Zutrittskarten Aktionäre, die am 10. März 2009 im Aktienregister eingetragen sind, erhalten die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre per Post zugestellt. Denjenigen Aktionären, die erst nach dem 10. März 2009 jedoch vor dem 1. April 2009 in das Aktienregister eingetragen werden, wird die Einladung nach erfolgter Eintragung zugestellt. Das Aktienregister ist vom 1. April 2009 bis zum 6. April 2009 geschlossen. Es sind ausschliesslich die am 1. April 2009 eingetragenen, stimmberechtigten Aktionäre berechtigt, an der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre zu stimmen oder sich vertreten zu lassen. Aktionäre, die nicht eingetragen sind, aber an der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre teilnehmen und stimmen oder sich vertreten lassen möchten, sollten mit ihrer Bank Kontakt aufnehmen, um ihre Eintragung ins Aktienregister vor dessen Schliessung zu veranlassen. Aktionäre erhalten zusammen mit der Einladung einen Antwortschein. Aktionäre können eine Zutrittskarte bestellen oder einen Vertreter bevollmächtigen, um in ihrem Namen zu stimmen (siehe unten). Um eine Zutrittskarte und/oder den Geschäftsbericht 2008 per Post zu erhalten, werden die Aktionäre gebeten, den Antwortschein so schnell wie möglich an Nobel Biocare Holding AG, c/o ShareCommService AG, Europastrasse 29, CH-8152 Glattbrugg, mit dem beiliegenden Antwortcouvert zu senden. Ab dem 27. März 2009 werden Zutrittskarten verschickt. Falls ein Antwortschein für eine Zustellung per Post zu spät eintrifft, wird die Zutrittskarte vor Beginn der ordentlichen Generalversammlung den Aktionären ausgehändigt.
6 Nobel Biocare 6 Vertretungsvollmachten Die Aktionäre, die an der Generalversammlung nicht persönlich teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen: a) Durch Ihren gesetzlichen Vertreter oder einen anderen stimmberechtigten Aktionär, mit schriftlicher Vollmacht. Dafür ist eine Zutrittskarte zu bestellen. Ihnen wird dann eine Zutrittskarte zugestellt, auf der Sie die gedruckte Vollmacht unterzeichnen und danach die Zutrittskarte dem ordnungsgemäss bezeichneten Vertreter aushändigen (bitte bezeichnen Sie den Namen des Stellvertreters einschliesslich der Adresse in Grossbuchstaben). b) Durch den Verwaltungsrat der Nobel Biocare Holding AG. Der Verwaltungsrat der Nobel Biocare Holding AG wird ausschliesslich zugunsten der Anträge des Verwaltungsrates stimmen. Wenn Sie anders stimmen möchten, bevollmächtigen Sie bitte den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder einen anderen stimmberechtigten Aktionär. Antwortscheine, die Weisungen in Abweichung von den Anträgen des Verwaltungsrats enthalten, werden an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter weitergeleitet. c) Durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Dr. Lorenzo Olgiati, Rechtsanwalt, Zürich. Weisungen können mit dem Formular auf der Rückseite des Antwortscheins erteilt werden. Ohne ausdrückliche, anderslautende schriftliche Weisungen wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter den Anträgen des Verwaltungsrats zustimmen. d) Durch Ihre Depotbank als Depotvertreter im Sinne von Art. 689d OR, indem Sie sich direkt an Ihre Depotbank wenden. Für die Vollmachterteilung an die vorgenannten Vertreter unter a) bis c) ist der Antwortschein entsprechend auszufüllen, zu unterzeichnen und der Nobel Biocare Holding AG, c/o ShareCommService AG, Europastrasse 29, CH-8152 Glattbrugg, Fax: , baldmöglichst zuzustellen. Depotvertreter und unabhängiger Stimmrechtsvertreter Depotvertreter, im Sinne von Art. 689d Abs. 3 OR, und der unabhängige Stimmrechtsvertreter werden gebeten, Nobel Biocare Holding AG, c/o ShareCommService AG, Europastrasse 29, CH-8152 Glattbrugg, Fax: , die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien möglichst frühzeitig bekannt zu geben, spätestens jedoch am Tag der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre bis 09:45 Uhr bei der Zutrittskontrolle zur Generalversammlung. Als Depotvertreter gelten die dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter. Protokoll Das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre ist ab 10. Mai 2009 auf der Homepage der Gesellschaft ( oder bei Nobel Biocare Holding AG, Balsberg, Balz Zimmermann-Str. 7, CH-8302 Kloten, einsehbar. Kloten, 3. März 2009 Nobel Biocare Holding AG Im Namen des Verwaltungsrats Rolf Soiron, Präsident Nobel Biocare Holding AG, Balsberg, Balz Zimmermann-Str. 7, CH-8302 Kloten Tel:
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