D ER P E R S O N A L R A T D ER U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N D E R G E O R G - A U G U S T -

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1 D ER P E R S O N A L R A T D ER U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N D E R G E O R G - A U G U S T - U N I V E R S I T Ä T G Ö T T I N G E N I N F O R M I E R T 10 Umkleide- und Wegezeiten Umsetzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes in der UMG Bereits im letzten PR-Info berichteten wir darüber, dass das Bundesarbeitsgericht ein neues Urteil zu Umkleidezeiten und den durch das Umkleiden bedingten Wegezeiten gefällt hat. Zur Erinnerung: Umkleidezeiten sind unter bestimmten Bedingungen Arbeitszeit, z.b. wenn das Tragen der Dienst- oder Schutzkleidung vom A r b e i t g e b e r vorgeschrieben ist und die Kleidung von ihm gestellt wird. Auch die durch das Umkleiden bedingten Wegezeiten, also der Weg von der Umkleide Wo geht s hin mit den Wegezeiten? zum Arbeitsplatz sind nach diesem Urteil Arbeitszeit, nicht jedoch der Weg vom Gebäudeeingang zum Umkleideraum. Der Personalrat hat sich mit der Dienststelle in Verbindung gesetzt, um zu klären, wie das Urteil im Haus umgesetzt werden soll. Dies sind die ersten Ergebnisse aus dem Gespräch: 1. Die Dienststelle ist dabei, zusammenzutragen, in welchen Bereichen bereits Regelungen existieren und wie sie aussehen. In mehreren Bereichen sind die Umkleide- und Wegezeiten sehr klar und eindeutig geregelt, z.b. im Hauswirtschaftlichen Dienst und in der Gastronomie, in anderen Bereichen scheinen klare Regelungen zu fehlen, wie z.b. in der Betriebstechnik. Für den großen Bereich der Pflege erklärte Herr Erichsen, Leiter der Geschäftseinheit Pflegedienst, dass die Umkleidezeiten in der Pflege nie abgeschafft wurden. Dann dürfte es also in diesem Bereich keine Probleme geben Um festzustellen, ob es weitere Bereiche gibt, in denen Regelungen zu Umkleide- und Wegezeiten erforderlich wären, soll es ein Schreiben der Dienststelle an alle in Frage kommenden Abteilungs- und Bereichsleiter/ innen geben, in dem über den aktuellen Sachverhalt informiert werden soll. Soweit zum derzeitigen Stand: wir werden weiter berichten. Mehr zum Thema Umkleide- und Wegezeiten bei der Personalversammlung am 10. April! Inhalt Umkleidezeiten Seite 1 Hainbergklinik Seite 2 Neue Gleichstellungsbeauftragte Seite 3 Internationaler Frauentag Seite 4 Abmahnung Seite 5 Neues aus der JAV Seite 6 Neues aus der den Betriebsräten Seite 6 PR stellt sich vor Seite 7 Urlaubsanspruch bleibt Seite 8

2 2 UMG meets Hainberg Teil 2 Seit zwei Monaten gehört die Hainberg- Klinik nun der UMG. Pünktlich zum 7. Januar 2013 dem offiziellen Eigentumsübergang wurde der Betrieb aufgenommen oder besser: konnte der Betrieb aufgenommen werden. Denn die organisatorischen und logistischen Probleme, die mit der Übernahme verbunden waren und sind, mussten in einem sehr engen Zeitfenster gelöst werden. Wenn auch im Oktober/ November der Erwerb der Gebäude feststand und die ersten Planungen möglich waren, so wurde es doch erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrages am richtig ernst. D.h. innerhalb von knapp fünf Wochen wurden die Voraussetzungen geschaffen, den Ersten Schnitt, also die erste Operation unter UMG-Verantwortung dort durchzuführen. Wohlgemerkt fünf Wochen, in denen auch noch Weihnachten und der Jahreswechsel lagen! Der Leistung der daran beteiligten Kolleginnen und Kollegen ist da nur allergrößter Respekt entgegen zu bringen! Und beteiligt waren viele: Organisationsentwicklung, Baumanagement, Betriebstechnik, Informationstechnologie, Personalabteilung, Pflegedienst, ärztlicher Dienst aus all diesen Bereichen waren Menschen eingebunden, um den pünktlichen Betriebsbeginn zu ermöglichen. Gleichwohl sind viele Probleme noch zu lösen, denn der derzeitige Betrieb, der zunächst eine Fortsetzung der bisherigen Nutzung durch niedergelassene Fachärzte aus Orthopädie und Kinderchirurgie war, soll in Kürze durch die Versorgung stationärer Patienten der Augenklinik ersetzt werden. Dann wird die vorhandene Bettenkapazität komplett ausgeschöpft werden. Foto: UMG PÖ Bis dahin aber gibt es noch viel zu tun: Die Ausstattung der Op-Säle mit der spezifischen Technik der Augenklinik, die notwendige IT-Breitbandanbindung, die Sterilgutversorgung, die organisatorischen Rahmenbedingungen und viele Detailfragen mehr sind große Herausforderungen, die alle unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten haben. Der Personalrat wird darauf achten, dass die Interessen der Kolleginnen und Kollegen dabei nicht unter die Räder kommen. Auch die zukünftige Nutzung der in der UMG freiwerdenden Flächen wird der Personalrat aufmerksam verfolgen. Sollten sich organisatorische Veränderungen ergeben, ist der Personalrat zu beteiligen.

3 3 Neue Gleichstellungsbeauftragte im Amt Seit kurzem gibt es wieder eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in der UMG. Wir freuen uns, dass Frau Anja Lipschik die Möglichkeit nutzt, sich an dieser Stelle den Beschäftigten der UMG vorzustellen. Und wir freuen auch auf eine gute Zusammenarbeit! Seit Februar bin ich im Amt und übernehme die Aufgaben der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten an der UMG. Mein erster Dank gilt Frau Franz, die dieses Amt kommissarisch im letzten Jahr geführt hat und nun an mich übergibt. Ich komme aus und lebe in Kassel. Nach meiner Ausbildung zur und dreijähriger Berufstätigkeit als Verwaltungsfachangestellte in der Zentralverwaltung der Kasseler Universität absolvierte ich ein Studium der Wirtschaftswissenschaften mit anschließender Mitarbeit in verschiedenen Projekten. Zwei Jahre lang war ich verantwortliche Projektkoordinatorin der Internationalen F r a u e n u n i v e r s i t ä t Projektbereich Stadt in Kassel. Es folgte eine 12-jährige Berufstätigkeit an der Freien Schule Kassel, einer kleinen, von Eltern gegründeten Schule, deren Ziel es ist, den pädagogischen und organisatorischen Bedürfnissen der Kinder und Eltern gerecht zu werden. Diese Stationen meiner beruflichen Bildung und Erfahrungen mit demokratischen Willensbildungsprozessen durch mein kommunalpolitisches Engagement in den letzten acht Jahren bringe ich mit für die Gleichstellungsarbeit an der UMG. Was heißt das nun für die Zukunft? Was wird sich ändern? In erster Linie werde ich da sein für alle Themen rund um die Gleichstellung von Frauen und Männern, ob es Bewerbungsgespräche sind, ratsuchende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Beantragung von Projektgeldern. Die Teilnahme an Kommissionen, Fakultätsrat, Senat oder Stiftungsausschuss um nur ein paar zu nennen gibt mir die Möglichkeit, gleichstellungsspezifische Themen auch dort zu besetzen. Langfristig möchte ich gern die Gleichstellungsarbeit an der UMG stärker in den Vordergrund rücken. So sollte die Homepage der UMG dazu genutzt werden, die Diskussion über die Anliegen der Frauen und Männer, die hier lernen und arbeiten, anzuregen und über Erreichtes zu informieren. Vieles ist gut und das gilt es fort zu führen, einiges ist gut und könnte ausgebaut werden, wie die Kinderbetreuung, um nur ein Beispiel zu nennen. Hier gibt es auf einen Platz rund das Zweieinhalbfache an Anmeldungen. Ich freue mich auf diese neue Herausforderung und die Arbeit an der UMG. Anja Lipschik Der Personalrat bedankt sich ganz herzlich bei Frau Carmen Franz für ihren Einsatz im vergangenen Jahr als Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten!

4 Auch in diesem Jahr hat der Personalrat alle Mitarbeiterinnen der UMG zum Internationalen Frauentag in die Westhalle eingeladen. Sowohl am Infotisch des Personalrates, als auch am Infotisch des Gleichstellungsbüros mit Frau Lipschik, der neuen Gleichstellungsbeauftragten, und Frau Groß 4 Internationaler Frauentag 2013 herrschte starker Andrang. Sehr viel Aufmerksamkeit fand eine Darstellung der Geschichte der Frauenbewegung. Hier zeigten sich besonders jüngere Frauen erstaunt darüber, wie spät einige Forderungen der Frauenbewegung umgesetzt wurden. Der Gang durch die Geschichte endete mit den heutigen Forderungen der an der UMG beschäftigten Kolleginnen. Ihre aktuellen Forderungen sind: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, sichere Arbeitsverträge, weg mit befristeten Arbeitsverträgen, Wiedereinführung der Altersteilzeit, Absenkung des Renteneintrittsalters bei Schichtarbeit auf 55 Jahre, mehr und bessere Möglichkeiten für die Vereinbarung von Familie und Beruf.

5 Unter der Rubrik Was ist eigentlich? wollen wir in regelmäßiger Reihenfolge einige wichtige Begriffe aus dem Arbeits und Tarifrecht vorstellen und erläutern. Was ist eigentlich......eine Abmahnung und wie unterscheidet sie sich von der Ermahnung? Die Ermahnung Bei einer Ermahnung rügt der Arbeitgeber ein tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten der Arbeitnehmer meist in schriftlicher Form - ohne die Androhung von personalrechtlichen Konsequenzen. Ermahnungen können bei uns von den dazu berechtigten Führungskräften der jeweiligen Abteilung, des jeweiligen Geschäftsbereichs usw. erteilt werden. Die Abmahnung Bei einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten in schriftlicher Form mit der Androhung von personalrechtlichen Konsequenzen. Eine Abmahnung kann bei uns nur durch die Personalabteilung ausgesprochen werden. Vorher bekommt der/die Beschäftigte Gelegenheit, schriftlich zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Außerdem weist die Personalverwaltung die Betroffenen darauf hin, dass die beabsichtigte Abmahnung dem Personalrat vorgelegt werden kann. Wenn der oder die betroffene Beschäftigte es wünscht, wird sie vom Personalrat behandelt, der dazu eine Stellungnahme abgibt. Aber auch wenn es nicht gewünscht wird, dass sich der ganze Personalrat mit der Angelegenheit beschäftigt, sollten sich die Betroffenen auf jeden Fall im Personalratsbüro melden, wo die Sache vertraulich besprochen werden kann. Eine Abmahnung muss folgende Bedingungen erfüllen um wirksam zu sein: Dokumentationsfunktion: Der Arbeitgeber muss schriftlich den konkreten Sachverhalt benennen, durch den der Arbeitnehmer gegen den 5 Arbeitsvertrag verstoßen haben soll. Hinweisfunktion: Der Arbeitgeber muss darauf hinweisen, dass er ein solches Fehlverhalten in Zukunft nicht dulden wird. Warnfunktion: Der Arbeitgeber muss die konkrete Maßnahme benennen, die er vornehmen wird, wenn der Arbeitnehmer nochmals dasselbe oder ein ähnliches Fehlverhalten an den Tag legen wird. Foto: tagesspiegel.de Enthält eine Abmahnung nach Ansicht des Arbeitnehmers einen unzutreffenden Vorwurf, so kann er eine "Gegendarstellung" verfassen. Dafür gelten keine gesetzlichen Formvorschriften. Zusätzlich kann man Klage vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben, falls man die Abmahnung für unberechtigt hält. Eine Abmahnung ist eine ernste Angelegenheit! Und auch eine Ermahnung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Deshalb sollte sich jede/r Betroffene Rat und Hilfe beim Personalrat holen, bzw. Rechtsberatung bei seinem Rechtsanwalt oder der Gewerkschaft.

6 6 Neues aus der JAV Wir sind umgezogen! Das Büro der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist umgezogen. Ihr findet uns neuerdings ein paar Räume entfernt von unserm alten Büro, und zwar im Bürocontainer II (hinter dem Bettenhaus II) im 1. Stock, Raum 1. A Jeden Donnerstag könnt ihr uns von bis Uhr dort erreichen. Ihr könnt aber auch jederzeit eine Mail schreiben an und andere Termine abmachen. Schreibt uns einfach. Eure JAV Aktuelles aus den Betriebsräten Auch die Betriebsräte der GmbHs in der UMG sollen in Zukunft Gelegenheit haben, im PR- Info aktuelle Informationen zu verbreiten. Letztlich sind die Probleme in den ausgegründeten Bereichen meist eng mit unseren eigenen verknüpft. Der Personalrat möchte auf diese Weise die Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Kolleginnen und Kollegen in den UMG-Tochtergesellschaften stärken. Deshalb drucken wir an dieser Stelle gern die Einladung zur ersten Betriebsversammlung in der UMG- Service GmbH ab, auch wenn die Stammbelegschaft der UMG daran nicht teilnehmen darf. Liebe Kolleginnen und Kollegen der UMG-Service GmbH. Wir möchten euch auch über diesen Weg zu unserer 1. Betriebsversammlung am Donnerstag den (11:00-13:00 und 16:00-18:00) im Hörsaal 81 einladen. Wir hoffen natürlich auf zahlreiches Erscheinen. Die Teilnahme ist Arbeitszeit. Im Vorfeld haben wir eine Mitarbeiterbefragung gestartet, um eure Wünsche und Nöte besser aufgreifen zu können. Diese Umfrage ist natürlich geheim. Die Ergebnisse werden wir auf der Betriebsversammlung im April vorstellen. Weitere Infos erhaltet Ihr in unserem Flyer März/April. Noch Fragen? Dann meldet euch bei uns im BR Büro (Renate Köther und Daniel Wölfer). Tel: Euer Betriebsrat der UMG-Service GmbH

7 7 Der Personalrat stellt sich vor Teil 4 Sabine Karoline Homburg Seit mehr als 20 Jahren arbeite ich im Geschäftsbereich Finanzen des Klinikum; seit fast 35 Jahren bin ich Mitglied verschiedener DGB- Gewerkschaften und habe regelmäßig für den Personalrat kandidiert. Vor zwei Jahren bin ich über die ver.di-liste erstmals und 2012 erneut als Gruppenvertreter/in für die Beamtinnen und Beamten ins Gremium gewählt worden und seit April 2012 zu 50% meiner regelmäßigen Arbeitszeit freigestellt. Eingebunden bin ich in die Kommissionen Hausrecht, Sicherheit, Hygiene und Betriebliches Vorschlagswesen. In der Einigungsstelle und im Wohnungsausschuss bin ich vertretendes Mitglied. Außerdem gehöre ich zu den ASIAten (PR-interner Ausschuss für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit) und habe lange Monate als Krankheitsvertretung im Personalia-Ausschuss mitgearbeitet. Eines meiner Ziele ist es, die Situation der Beschäftigten im wissenschaftlichen Bereich zu verbessern. Ich finde es unerträglich, wenn sich Menschen mit offensichtlich unverzichtbaren Qualifikationen 25 Jahre und länger von einem befristeten Vertrag zum anderen hangeln müssen. Ein Wissenschaftspool kann den Betroffenen größere Arbeitsplatzsicherheit geben. Hier sehe ich unser Haus in der Verantwortung, denn es profitiert von der Kompetenz und Professionalität seiner Beschäftigten auch jener, deren Arbeitsverträge befristet sind. So erreichen Sie den Personalrat: Sprechzeiten im Personalratsbüro: Montag von Uhr Dienstag von Uhr Mittwoch von Donnerstag von Freitag von Uhr Außerhalb dieser Zeiten sind wir selbstverständlich nach Vereinbarung für Sie da. Telefonisch: oder Fax: personalrat@med.uni-goettingen.de Im Internet: Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Der Besuch des Personalrats ist Arbeitszeit Dr. Thomas Langbein Der Zivildienst brachte mich 1982 erstmals als Beschäftigter ins Universitätsklinikum. Einen Großteil der Dienstzeit arbeitete ich in der Anaesthesie-Technik des Zentrums Anaesthesiologie (ZARI), das einen frischgebackenen Diplomphysiker gut gebrauchen konnte so gut, dass ich im Anschluss einen ersten befristeten Arbeitsvertrag dort bekam. Es folgte eine fünfjährige Tätigkeit in der Uni-Sternwarte. Seit 1989 bin ich wissenschaftlicher Angestellter im Haus, zunächst wieder im ZARI, seit 2004 in der Informationstechnologie bin ich in die ÖTV eingetreten. Durch politische Vorgaben haben sich seitdem die Arbeitsbedingungen deutlich verändert. Leistung wird hauptsächlich nach ökonomischen und nicht mehr nach sozial-caritativen Kriterien bewertet. Personalabbau und Arbeitsverdichtung haben die letzten 6 Jahre gekennzeichnet Anlass für mich in die Personalratsarbeit einzusteigen erstmals und 2012 erneut bin ich über die ver.di-liste als ordentliches Mitglied in das Gremium gewählt worden. Seitdem bin ich zu 50% für PR-Arbeit freigestellt. Hier sind meine Schwerpunkte IT-Anwendungssysteme, Datenschutz, PR-interne EDV-Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitszeiten und rechtliche Fragen. Seit gut 1 ½ Jahren betreue ich die jeden zweiten Donnerstag im Monat stattfindende externe Sprechstunde des PR im ZOP. Erreichbar bin ich telefonisch unter /8286. Rufen Sie mich einfach an!

8 8 Urlaubsanspruch nach TV-L bleibt unverändert! In der letzten Ausgabe von Der Personalrat informiert wurde über den Urlaubsanspruch informiert. Durch die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine neue tarifvertragliche Regelung notwendig geworden, die in der aktuellen Tarifrunde 2013 für die Beschäftigten der Länder verhandelt werden musste. Das Verhalten der Arbeitgeber ließ befürchten, dass der Urlaubsanspruch reduziert werden würde, schlimmstenfalls mit einer Kürzung um 4 Tage zu rechnen war. Dies hat viele Landesbedienstete sehr erbost. Entsprechend groß war die Beteiligung an den von den Gewerkschaften organisierten Warnstreiks. In der dritten Verhandlungsrunde zwischen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ist schließlich ein Ergebnis erzielt worden, mit dem niemand so zügig gerechnet hatte. Hinsichtlich des Urlaubs ist die Vorgabe des BAG auf altem Niveau umgesetzt worden. Das heißt: Alle Beschäftigten im Landesdienst, die unter den TV-L fallen, haben unabhängig vom Alter einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, Auszubildende von 27 Tagen! Das Engagement in der Tarifrunde hat sich also gelohnt. Alle Beschäftigten, die nach dem in der UMG begonnen haben und denen ein Urlaub von nur 26 Tagen zugebilligt worden ist, sollten nun darauf achten, dass ihnen diese tarifliche Regelung auch zugute kommt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Personalrat. Wie allerdings der Urlaubsanspruch für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ä) geregelt wird, ist dem Personalrat noch nicht bekannt. Achtung! Personalversammlung am 10. April Die diesjährige Personalversammlung wird am 10. April stattfinden. Es wird wieder zwei Veranstaltungen geben. Die Einladung mit Tagesordnung und Themen wird rechtzeitig erscheinen. Anregungen und Vorschläge für die Versammlung sind willkommen! Teilen Sie uns Ihre Vorschläge schriftlich, telefonisch oder per mit. Herausgeber: Personalrat der Universitätsmedizin der Georg-August-Universität Göttingen. Tel: 0551 / , Fax.: 0551 / , personalrat.informiert@med.uni-goettingen.de

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