Konzept Offene Hilfen

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1 Konzept Offene Hilfen

2 Zur besseren Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, immer die weibliche und männliche Form gleichzeitig zu verwenden. Alle Aussagen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

3 Inhaltsverzeichnis 1. Konzept Offene Hilfen Leitgedanken Regionale Zuständigkeit und Organisation Beratung Rahmenbedingungen Unser Team Zusammenarbeit mit Familien und Angehörigen Zusammenarbeit mit Anderen Qualitätsmanagement Unterstützung durch Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe Gesetzliche Grundlagen Antragstellung und Finanzierung Angebote im Bereich Eingliederungshilfe Stundenweise ambulante Eingliederungshilfe Individuelle heilpädagogische Einzelvereinbarung Unterstützung durch Leistungen der Pflegeversicherung Gesetzliche Grundlagen Antragstellung und Finanzierung Angebote der Pflegeversicherung Kurzzeitpflege Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen Verhinderungspflege Freizeitgruppen Persönliches Budget Anhang zum Konzept Offene Hilfen... 18

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5 1. Konzept Offene Hilfen Die Unterstützung von Familien, in denen Familienmitglieder mit Behinderung leben, ist der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg als Elternverein sehr wichtig. Damit hängt natürlich auch zusammen, dass wir Menschen mit Behinderung selbst unterstützen, wenn sie das wünschen. Viele Angebote, durch die wir Familien mit ihren Kindern begleiten, unterstützen und entlasten, sind in den Offenen Hilfen zu finden. Offene Hilfen bieten ein flexibles und personenzentriertes Unterstützungssystem für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung, die im Elternhaus leben, sowie für deren Angehörige. Die Grundlage unseres Handelns leitet sich aus dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) und im Wesentlichen aus den Gesetzbüchern I und II ab. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Damit Familien und Menschen mit Behinderung selbst die für sie geeignete Unterstützung herausfinden können, bieten wir eine vorherige umfassende Beratung Leitgedanken Eine wichtige Orientierung für unsere Offenen Hilfen bildet das Leitbild der Lebenshilfe und die inklusiven Gedanken, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ableiten lassen. Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll möglichst barrierefrei sein. Dazu wollen wir beitragen. Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt und gestalten unsere Unterstützung nach den individuellen Bedarfen. Das familiäre, soziale und örtliche Umfeld wird dabei einbezogen. Mit unseren Angeboten wollen wir auch den Zugang zu einer bedarfsgerechten Freizeitgestaltung erleichtern und damit zu mehr Lebensqualität und Unabhängigkeit beitragen. Die verschiedenen Angebote können als individuelles und flexibles Servicepaket miteinander kombiniert werden. Sie bieten damit eine auf die persönlichen Bedürfnisse jedes Einzelnen abgestimmte Förder- und Entlastungsmöglichkeit. Der Bereich Offene Hilfen befindet sich in einem permanenten Entwicklungs- und Anpassungsprozess, mit dem wir auf die Bedarfe unserer Kunden zu reagieren versuchen Regionale Zuständigkeit und Organisation Die Angebote der Offenen Hilfen richten sich an Familien in Delmenhorst, im Landkreis Oldenburg und im südlichen Landkreis Wesermarsch. Die im Folgenden dargestellten Angebote der Offenen Hilfen sind als Baukastenprinzip zu verstehen und können einzeln oder teilweise kombiniert genutzt werden. Die genaue Beschreibung der einzelnen Angebote finden Sie in den Kapiteln 2. bis 5. Seite 4

6 1.3. Beratung Der Bereich der Offenen Hilfen vereint Förder-, Entlastungs-, Unterstützungs- und Freizeitangebote aus dem Bereich der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung. Diese lassen sich häufig und effektiv miteinander kombinieren. Dabei spielt neben der Begleitung der Eltern und den individuellen Förderangeboten für Kinder häufig auch die Entlastung des gesamten Familiensystems eine wichtige Rolle. Damit ein geeignetes Angebot oder Angebotspaket herausgefunden werden kann und danach eine rechtzeitige Antragstellung bei der zuständigen Stelle eingeleitet werden kann, bieten wir zunächst eine umfassende Beratung. Dafür ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Über den Inhalt der Beratungen sind wir natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet; das heißt, dass Andere nichts darüber erfahren dürfen, was hier besprochen wird. Es sei denn, der Weitergabe von Informationen wird schriftlich zugestimmt. 1.4 Rahmenbedingungen Die breit aufgestellten Leistungen der Offenen Hilfen sind zeitlich und inhaltlich ganz individuell an den Anliegen, Bedürfnissen und Wünschen von Menschen mit Behinderung und deren Familien ausgerichtet. Damit wir mit der Arbeit beginnen können, muss vorher die Erklärung der Kostenübernahme der entsprechenden Stelle vorliegen. Ob eine beantragte Leistung finanziell übernommen wird, entscheidet die jeweilige Genehmigungsstelle, z. B. der Sozialhilfeträger oder die Pflegekasse. Die Inanspruchnahme der Leistungen kann auch über den Einsatz des Persönlichen Budgets oder für Selbstzahler ermöglicht werden. Die Angebote werden an dem Ort durchgeführt, wo es am sinnvollsten ist. Häufig nimmt dazu schon die genehmigende Stelle, z. B. der Sozialhilfeträger, Stellung oder es ergibt sich aus dem Individuellen Hilfeplan der Offenen Hilfen. Wenn es sinnvoll ist, besteht die Möglichkeit, für spezielle Förderangebote die Räumlichkeiten der Offenen Hilfen in der Bismarckstraße 15 in Delmenhorst zu nutzen. Hier ist es u. a. möglich, die individuell eingerichteten Räume für z. B. Wahr nehmungsangebote, hauswirtschaftliche Angebote oder zur Begegnung in einer sozialen Gemeinschaft zu nutzen. Auch werden Räumlichkeiten anderer Einrichtungen genutzt und öffentliche Orte aufgesucht. Um auch Kindern und Jugendlichen mit Mobilitätseinschränkung die Möglichkeit der Teilhabe außerhalb des Elternhauses zu ermöglichen, stehen behindertengerechte Fahrzeuge zur Verfügung, wenn deren Einsatz erforderlich ist. Auch das ergibt sich häufig aus der Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Stelle oder dem Individuellen Hilfeplan der Offenen Hilfen. Im Einzelfall nimmt die Leitung der Offenen Hilfen eine Abstimmung darüber vor, wann, an welchem Ort, und durch welchen Mitarbeiter die Leistung erbracht werden kann. Seite 5

7 1.5 Unser Team Um den unterschiedlichen Bedarfen gerecht zu werden, arbeiten wir mit einem multiprofessionellen Team. Die Mitarbeiter sind für besondere Schwerpunkte in ihrer Arbeit geschult. Grundqualifikationen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen Erzieherinnen und Erzieher Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger / Sozialassistentinnen und Sozialassistenten Diplom Sozialpädagoginnen und Diplom Sozialpädagogen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonderer persönlicher Eignung Zusatzqualifikationen für die Bereiche Autismusspektrumstörung Unterstützte Kommunikation Heilpädagogik Motopädagogik Sinnesbeeinträchtigungen Die Inhalte der Unterstützung und damit auch der Einsatz der Mitarbeiter orientieren sich am individuellen Hilfebedarf, an den Kostenanerkenntnissen und an den Absprachen mit den Kunden. Damit möglichst viel Kontinuität im Personaleinsatz gewährleistet werden kann, sind in der Regel zwei Mitarbeiter in eine Förder- und Unterstützungsleistung eingebunden. Diese arbeiten als sogenanntes Tandem. Das Tandem kann sowohl aus zwei Fachkräften als auch aus einer Fachkraft und einem persönlich geeigneten Mitarbeiter bestehen. Die Auswahl der Mitarbeiter mit der jeweiligen Qualifikation erfolgt auf der Grundlage der Bedarfsermittlung. Handelt es sich um Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB II werden hierbei die vom örtlichen Kostenträger vorgegebenen Grundlagen berücksichtigt. Bei Leistungen des SGB I, der Pflegeversicherung, wird der Bedarf mit den Familien abgesprochen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Regelmäßige Dienstbesprechungen und Fachberatung sind für unsere Mitarbeiter unerlässlich. Hier stehen den Mitarbeitern bei Bedarf geeignete Fachkräfte, z. B. Psychologen oder Sozialpädagogen mit speziellen Kenntnissen, zur Beratung zur Verfügung. Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie nicht nur Freude an der Arbeit mitbringen, sondern auch Akzeptanz gegenüber der Lebenssituation der Familien, in denen sie Unterstützung leisten. Eine bejahende Haltung zur Inklusion ist eine Grundvoraussetzung für die Mitarbeit bei den Offenen Hilfen. Seite 6

8 1.6 Zusammenarbeit mit Familien und Angehörigen Neben den Förderangeboten selbst und der Begleitung der Eltern steht auch die Entlastung des gesamten Familiensystems im Mittelpunkt unserer Arbeit. Entsprechend der Leitprinzipien Bedürfnisorientierung und passgenaue Hilfen richten sich Art und Umfang der Angebote nach den Erfordernissen der einzelnen Familie. Die Inanspruchnahme der Angebote durch die Familien beruht jedoch auf verbindlichen Vereinbarungen zwischen den Familien und den Offenen Hilfen. 1.7 Zusammenarbeit mit Anderen Bei der Planung und Umsetzung bedarfsgerechter Angebote ist eine intensive Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern unerlässlich. Die Offenen Hilfen koordinieren, beraten und unterstützen Menschen mit Behinderung und deren Familien beim Aufbau eines tragenden Netzwerkes. Wesentliche Kooperationspartner sind u. a.: Eltern, Angehörige und gesetzliche Betreuer Gesundheitsämter Kostenträger (Sozialämter, Jugendämter, Krankenkassen und Pflegekassen) u. a. Schulen und Kindertagesstätten Autismus-Therapie-Zentren Mobile Dienste für Körper, Seh- und Hörbehinderte Arbeitskreise Beauftragte für die Belange behinderter Menschen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Andere Einrichtungen 1.8 Qualitätsmanagement Die Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg führt in allen Einrichtungen kontinuierlich Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch. Neben der standardmäßigen Prüfung der Dokumentation und der Organisation finden regelmäßig einrichtungs- und themenbezogene Arbeitsgruppen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung statt. Wir begreifen zukünftige Veränderungen als Chance. Wir sind bestrebt, unsere Leistungen den sich verändernden Anforderungen und Bedarfen anzupassen und weiter auszudifferenzieren. Seite 7

9 2. Unterstützung durch Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe Durch die Gesetzgebung ist abgesichert, dass Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung gleichberechtigt am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können. Zur Umsetzung können Menschen mit Behinderung Unterstützung von außen wahrnehmen. Die Familienangehörigen müssen dies nicht alleine gewährleisten. Genau für diese Situation hat der Gesetzgeber Eingliederungshilfeleistungen beschrieben. Unsere Mitarbeiter bieten Förderung und Begleitung im Alltag und in der Freizeit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die im Elternhaus leben. Um dies zu ermöglichen, bieten wir Unterstützung in abgestufter Intensität von Begleitung, Förderung bis hin zur stellvertretenden Übernahme auch zum Erhalt von Fähigkeiten an. Die Unterstützung kann einzeln oder in Gemeinschaft mit Anderen erfolgen. Entsprechend den festgelegten Förderschwerpunkten wird sie als Förderung von Fachkräften oder als Begleitung durch persönlich geeignete Mitarbeiter ohne berufsspezifische Ausbildung durchgeführt Gesetzliche Grundlagen Maßgebliche Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention (z. B. Artikel 7 und 19a). Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie wird erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderung so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen oder zu erleichtern. Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch SGB II. Die ambulante Eingliederungshilfe findet auf der Grundlage der 53 ff SGB II in Verbindung mit 55 SGB I statt. Ziel ist der Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben und die weitgehende Unabhängigkeit von Pflege zu ermöglichen. Im Einzelfall können weitere gesetzliche Grundlagen greifen Antragstellung und Finanzierung Eine Beantragung ambulanter Eingliederungshilfeleistungen erfolgt in der Regel beim örtlichen Träger der Sozialhilfe. In Einzelfällen können andere Kostenträger zuständig sein. Die Antragstellung erfolgt möglichst schriftlich beim örtlichen Kostenträger der Sozialhilfe durch den Menschen, der die Leistung in Anspruch nehmen will, durch die Eltern oder den gesetzlichen Betreuer. Das Antragsformular kann telefonisch von der entsprechenden Stelle angefordert werden. Der örtliche Kostenträger beauftragt nach Antragseingang eine Überprüfung des Bedarfs in der Regel beim örtlichen Gesundheitsamt. Zeitlicher Umfang und die Intensität der im Einzelfall zu leistenden Unterstützung richten sich nach dem individuell festgestellten Hilfebedarf. Ist dieser festgestellt, stellt der örtliche Kostenträger ein schriftliches Kostenanerkenntnis aus. Die Finanzierung der Unterstützung ist einkommensabhängig. Seite 8

10 2.3. Angebote im Bereich Eingliederungshilfe Im Kostenanerkenntnis wird vom Leistungsträger der zeitliche Umfang der Leistung festgelegt sowie das Grobziel der Leistung benannt. Basierend auf dieser Grundlage wird für jeden einzelnen Kunden ein Individueller Hilfeplan erstellt. 6 Wochen nach Beginn einer Maßnahme ermitteln die zuständigen Mitarbeiter ggf. mit dem Kunden den individuellen Hilfebedarf, legen Teilziele fest und schreiben Maßnahmen zur Erreichung der Ziele fest. In regelmäßigen Abständen werden diese überprüft, bei Bedarf angepasst, erweitert oder neu vereinbart. Kurz vor Ablauf des Kostenanerkenntnisses findet in der Regel ein Hilfeplangespräch beim zuständigen Kostenträger statt, um den Erfolg und die Wirksamkeit der Maßnahme zu überprüfen sowie den zeitlichen Umfang und die Grobziele neu zu beschreiben. Zur Steuerung der Angebote und der Anforderungen an die Mitarbeiter der Offenen Hilfen finden regelmäßige Dienstbesprechungen, Fachberatungen und Fortbildungen statt. Dies dient auch der kontinuierlichen inhaltlichen Reflektion und Weiterbildung der Mitarbeiter in einem sich stetig verändernden Umfeld Stundenweise ambulante Eingliederungshilfe Im Kostenanerkenntnis wird die Übernahme für eine bestimmte Stundenzahl ambulanter Eingliederungshilfe in der Woche festgeschrieben. Auf dieser Grundlage wird ein Individueller Hilfeplan durch die Offenen Hilfen erstellt. Hier sind die Ziele und Maßnahmen der Unterstützung erfasst, die sich auf verschiedene abgestimmte Schwerpunkte oder Themen beziehen können, wie z. B.: Förderung der Alltagskompetenzen Förderung und Unterstützung bei der Durchführung sozialer, sportlicher und individuell gewünschter Aktivitäten Umgang mit Gleichaltrigen Förderung der Kommunikationsfähigkeit Vermittlung und Einsatz von Kommunikationsmitteln Gestaltung von Freizeit und Förderung der Mobilität Unterstützung des körperlichen und psychischen Wohlbefindens Entsprechend der Zielsetzung im Individuellen Hilfeplan und der ausgewählten Maßnahmen fällt die Entscheidung für einen geeigneten Förderort. Dies können sowohl öffentliche Einrichtungen, das familiäre Umfeld, Räumlichkeiten der Offenen Hilfen oder andere geeignete Orte sein. Gemeinsam mit der Familie wird der Sozialraum betrachtet, um die Einbeziehung des gewohnten Umfeldes ggf. mit zu bedenken. Die vorhandenen Kompetenzen und die Zielsetzung der Leistung entscheiden auch darüber, ob die Förderung dauerhaft in einer 1:1 Situation, z. B. in einem ruhigen Raum, notwendig ist. Es kann auch sein, dass das Ziel darin besteht, mit der persönlichen Begleitung und Unterstützung des Mitarbeiters Gemeinschaftssituationen zu bewältigen. Somit ist die Förderung in Gemeinschaft mit Anderen erfolgversprechend. Seite 9

11 Individuelle heilpädagogische Einzelvereinbarung Ein besonderes Angebot im Rahmen der Eingliederungshilfe ist das heilpädagogische Tagesangebot. Die individuellen Rahmenbedingungen werden in einem gesonderten Kostenanerkenntnis beschrieben. Das Angebot bietet die Möglichkeit einer Tagesstruktur außerhalb der Familie und richtet sich an Menschen, die aufgrund ihres sehr individuellen Unterstützungsbedarfes keiner Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder einer Tagesförderstätte oder einem anderen in Gruppen stattfindenden Tagesangebot nachgehen können. Gründe hierfür können z. B. besondere Krankheitsbilder sein. Daraus kann sich dann ein besonders hoher Hilfebedarf ergeben, der eine ganz individuelle Unterstützung notwendig macht. Die Förderung und Begleitung richtet sich ausschließlich nach dem Bedarf und orientiert sich an der individuellen Persönlichkeit des Einzelnen. Zum Erreichen der Teilhabeziele werden hier gemeinsam Förderschwerpunkte festgelegt, beispielsweise in den Bereichen Soziale Kompetenz, Kommunikation, Wahrnehmung, Bewegung, Alltagspraktische Fertigkeiten. Der Zugang zu diesem Angebot erfolgt über einen Antrag beim zuständigen Kostenträger. Es erfordert den Nachweis des individuellen Bedarfes und die Möglichkeit, dass der Kostenträger eine Einzelvereinbarung für diesen individuellen Bedarf mit dem Träger der Offenen Hilfen abschließt. Selbstverständlich bieten wir das Angebot auch im Rahmen des Persönliches Budgets oder für Selbstzahler an. Seite 10

12 3. Unterstützung durch Leistungen der Pflegeversicherung Das Angebot dient der Entlastung der Familien, die mit einem Kind oder Angehörigen mit Behinderung, egal welchen Alters, zusammenleben. Besondere Beachtung findet hierbei eine auf die Besonderheiten der Behinderung abgestimmte Begleitung und Pflege. Die inhaltliche Ausgestaltung der Angebote erfolgt im Auftrag und unter Regie der zu entlastenden Familie nach deren individuellem Bedarf. So kann eine Unterstützung in der häuslichen Umgebung stattfinden oder auch an einem anderen geeigneten Ort. Ebenso finden Betreuungsangebote in kleinen Gruppen statt, die hier ihre gemeinsame Zeit zur Freizeitgestaltung oder für individuelle Hobbies nutzen Gesetzliche Grundlagen Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekassen. Die Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch SGB I beschrieben Antragstellung und Finanzierung Der Anspruchsberechtigte selbst, die Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter stellen einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse ihrer zuständigen Kranken versicherung. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MdK), eine Begutachtung durchzuführen und ein Gutachten zu erstellen, aus dem der Pflegebedarf und die Pflegestufe hervorgehen. Daraufhin erhält der Antragsteller die Mitteilung über die entsprechende Einstufung. Auf dieser Grundlage erhält die leistungsberechtigte oder pflegende Person Leistungen, die im SGB I festgelegt sind. Die Leistungen sind einkommensunabhängig. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist für die Pflegeversicherung die Grundlage zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und diese ist wiederum die Grundlage auf Anspruch auf Leistungen. Alle im Folgenden angebotenen Leistungen der Pflegekassen können auch von Selbstzahlern in Anspruch genommen werden. Die Kostenübernahme muss in jedem Falle vorab geregelt sein Angebote der Pflegeversicherung Die Unterstützung findet unter der Regie der Familien statt. So soll erreicht werden, dass sich die Hilfen sowohl zeitlich, inhaltlich als auch räumlich an den Wünschen und Bedürfnissen der Familien orientieren. Seite 11

13 3.3.1 Kurzzeitpflege (nach 42, 123a SGB I Pflegestufen 0, I, II, III) Kann die Pflege durch die Angehörigen zeitweise nicht erbracht werden und ist auch ein zusätzliches teilstationäres Angebot nicht ausreichend, kann die Pflege vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung erbracht werden. Dies gilt nur für Übergangszeiten, in der die pflegende Person z. B. krank ist oder entlastet werden muss oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend eine häusliche Pflege nicht möglich oder ausreichend ist. Dies ist im SGB I geregelt. Die Offenen Hilfen bieten Kurzzeitpflege für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung an einigen wenigen festgelegten Terminen im Jahr an. In der Humboldtstraße 2 in Delmenhorst steht hierfür eine barrierearme Wohnung zur Verfügung. Hier können in diesen Zeiten 4 Plätze genutzt werden. An anderen Terminen sind wir gern bereit, an andere Anbieter weiterzuvermitteln. Die Tages- oder Übernachtungsangebote werden mit der Zielsetzung angeboten, Entlastung und Erholung pflegender Angehöriger zu ermöglichen. Für Personen mit Pflegestufe 3 bzw. einem nächtlichen Unterstützungsbedarf ist unser Angebot nicht ausgelegt. Eine Übernachtung ist nicht möglich. Für die Kurzzeitpflege stehen u. a. Heilerziehungspfleger, Altenpfleger, Kinderkrankenschwestern zur Verfügung. Unterstützt werden diese durch ehrenamtliche oder geeignete Mitarbeiter, die von den Fachkräften entsprechend angeleitet und eingearbeitet sind. Seite 12

14 Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen (nach 45b und c, 123 SGB I Pflegestufe 0 mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz sowie I, II, III) Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind besondere Leistungen für Personen, die sich in häuslicher Pflege befinden und bei denen neben dem Hilfebedarf der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung (Pflegestufe 0) ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Begleitung gegeben ist. Bei Vorliegen der Pflegestufen I-III liegt seit dem automatisch auch ein Anspruch auf diese Leistung vor. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) stellt im Rahmen seiner Begutachtung den Bedarf fest. Dies ist im SGB I geregelt. Das Angebot der Offenen Hilfen ist ein durch das Land Niedersachsen anerkannter Dienst und kann somit die Leistungen des sogenannten Niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebotes erbringen. Unsere Angebote werden inhaltlich ganz individuell in Absprache mit den Familien und den pflegebedürftigen Personen gestaltet. Im Rahmen der Betreuungsleistungen können Einzelaktivitäten sowie Angebote in kleinen Gruppen, Freizeitaktivitäten wie Basteln, Spielen, Spazieren gehen oder ähnliches stattfinden. Das kann zu Hause, in den Räumen der Offenen Hilfen oder an anderen Orten stattfinden. Im Rahmen der Entlastungsangebote bieten wir: Pflegebegleitung als Beratung der pflegenden Angehörigen zur Kompetenz- und Wissensvermittlung, auch zur Selbstfürsorge, Bewältigung und Organisation des Pflegealltags. Alltagsbegleitung für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung durch eine verlässliche Begleitung und kleinere Hilfen im Alltag, wie zum Beispiel beim Einkaufen, bei Behördengängen oder beim Kirchenbesuch. Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Bewältigung von sonstigen Alltagsanforderungen im Haushalt, wie zum Beispiel Frühjahrsputz oder Botengänge. Entsprechend dem Unterstützungs- und Pflegebedarf wird gemeinsam mit den Familien besprochen, ob die Entlastung oder Betreuung durch Fachkräfte oder persönlich geeignete Personen als ehrenamtliche Helfer oder durch angestellte Mitarbeiter der Lebenshilfe erbracht werden soll. Je nach Einsatz des Personals wird ein unterschiedlicher Kostensatz in Rechnung gestellt. Seite 13

15 Verhinderungspflege (nach 39 SGB I Pflegestufen 0 mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz sowie I, II, III) Die Verhinderungspflege ist ein Angebot für Personen, die in eine Pflegestufe eingestuft sind oder bei denen eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Sie dient den pflegenden Angehörigen, um ihnen eine Erholungszeit von der Pflege zu ermöglichen. Hier steht jährlich nach Antrag bei der Pflegekasse ein einmaliger Geldbetrag zur Verfügung, der von den pflegenden Angehörigen nach Bedarf genutzt werden kann. Die Offenen Hilfen können auf die individuellen Bedarfe der pflegenden Angehörigen oder Familien mit unterschiedlichen Angeboten eingehen. Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder als Tagesangebot in Anspruch genommen werden. Unsere Angebote werden inhaltlich ganz individuell in Absprache mit den Familien und den anspruchsberechtigten Personen gestaltet. Einzelaktivitäten sowie Angebote in kleinen Gruppen, Freizeitaktivitäten wie Basteln, Spielen, Spazieren gehen oder ähnliches können stattfinden. Das kann zu Hause, in den Räumen der Offenen Hilfen oder an anderen Orten stattfinden. Die Verhinderung der Pflegeperson kann durch stundenweise oder tageweise Angebote für die pflegebedürftigen Angehörigen ausgeglichen werden. Ein Angebot mit Übernachtung bieten wir nur unter den in Kapitel Kurzzeitpflege beschriebenen Bedingungen. Entsprechend dem Unterstützungs- und Pflegebedarf wird gemeinsam mit den Familien besprochen, ob der Ersatz der Pflegeperson durch Fachkräfte oder persönlich geeignete Personen als ehrenamtliche Helfer oder durch angestellte Mitarbeiter der Lebenshilfe erfolgen soll. Je nach Einsatz des Personals wird ein unterschiedlicher Kostensatz in Rechnung gestellt. Seite 14

16 4. Freizeitgruppen Unterschiedliche Freizeitangebote ergänzen das Angebot der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg. Alle Dienste der Lebenshilfe beteiligen sich an der Durchführung von Freizeitgruppen und bieten somit ein breites Spektrum an inklusiven Möglichkeiten innerhalb des sozialen Umfeldes. In den Freizeitgruppen der Offenen Hilfen können entspannte oder auch spannende Kleingruppenerfahrungen gemacht werden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben steht hier im Vordergrund. Es wird Spiel und Spaß zusammen mit anderen Menschen erlebbar gemacht. Die Freizeitaktivitäten orientieren sich an den Wünschen und Interessen der Teilnehmer. Es finden beispielsweise auch Ausflüge statt oder es wird gemeinsam gekocht. Die Erfahrungsinhalte in den Freizeitgruppen können sehr unterschiedlich sein: Kommunikation mit anderen Menschen Verhaltens- und Umgangsformen im Zusammensein mit Anderen Erproben eigener Fähigkeiten ohne Leistungsdruck Abbau von Ängsten und Vorurteilen Durchhaltevermögen und Konzentration Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Wahrnehmen und Umsetzen eigener Wünsche und Interessen in der Freizeit Es gibt offene Gruppen, bei denen die Interessenten ohne Anmeldung teilnehmen können. In anderen ist eine Anmeldung erforderlich, da sie Organisations- und Vorbereitungsaufwand mit sich bringen. Wir bieten spezielle Angebote für verschiedene Altersgruppen an. Die Freizeitgruppen finden an verschiedenen Standorten statt und orientieren sich so an den Bedarfen in den unterschiedlichen Sozialräumen. Für die Freizeitangebote gibt es verschiedene Finanzierungskonzepte. Die Teilnahme an diesen Gruppen kann auch privat finanziert werden. Seite 15

17 5. Persönliches Budget Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden. Ziel ist es, dem Menschen, der die Leistung in Anspruch nehmen will, in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Das Persönliche Budget soll individuelle, passgenaue Unterstützung ermöglichen, indem der Mensch mit Behinderung selbst seine notwendige Unterstützung einkauft, um seine Bedarfe zu decken. Die Rechtsgrundlage ist im Sozialgesetzbuch SGB I 17 Abs. 2 geregelt und in der Budgetverordnung ausgeführt. Wir bieten unseren Kunden eine Vielzahl unserer Leistungen auch als Selbstzahler an und somit können sie auch im Rahmen eines Persönlichen Budgets eingekauft werden. Hierbei beachten wir insbesondere auch die veränderten Informationspflichten. Auch dem Kostenträger gegenüber geben wir nur auf Wunsch des Kunden Informationen und beachten in alle Richtungen unsere Schweigepflicht. Bei der Zusammenstellung von individuellen Angeboten für unsere Kunden legen wir großen Wert auf die Passgenauigkeit. Seite 16

18 Stand: Juli 2015 Impressum Herausgeber: Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e. V. Bismarckstraße Delmenhorst Telefon: Telefax: Webseite:

19 Anhang zum Konzept Offene Hilfen Unser Freizeitgruppenangebot Name der Gruppe Alter (Jahre) Montagsmaler 6-99 Dienstag Uhr Kinderdisco 6-20 Nach Absprache Wochentag Zeiten Ort Anmeldung offen Nach Absprache Kindergruppe 6-14 Donnerstag Uhr Junge-Leute- Gruppe Montag Uhr Die Rudis 6-16 Mittwoch Uhr Feierabendcafé Freitag Uhr Inklusive Freizeitgruppe 1 Villagruppe Inklusive Freizeitgruppe 2 Villagruppe Inklusive Freizeitgruppe 3 Villagruppe ab 27 Dienstag Uhr ab 27 Mittwoch Uhr ab 27 Donnerstag Uhr Piratengruppe 6-18 Montag Uhr Die Sonnigen 6-18 Mittwoch Uhr Kochgruppe Mittwoch Uhr Offene Hilfen, Delmenhorst, Bismarckstr. 15 Offene Hilfen, Delmenhorst, Bismarckstr. 15 Offene Hilfen, Delmenhorst, Bismarckstr. 15 Offene Hilfen, Delmenhorst, Humboldtstr. 2 Offene Hilfen, Delmenhorst, Bismarckstr. 15 Lebenshilfe Delmenhorst, Schanzenstr. 30 Offene Hilfen, Delmenhorst, Bismarckstr. 15 Jugendhaus Villa, Delmenhorst, Oldenburger Str. 49 Offene Hilfen, Delmenhorst, Bismarckstr. 15 Katenkamp Schule, Ganderkesee, Pestalozzistr. 3 Katenkamp-Schule, Ganderkesee, Pestalozzistr. 3 Lebenshilfe, Delmenhorst, Schanzenstr. 30 mit Assistenz mit Assistenz Seite 18

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